1.
Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er bittet um Erweiterung der Tagesordnung. Mit den Erweiterungen wird sich die Tagesordnung wie folgt gestalten:´
A. Öffentlicher Teil
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Genehmigung der letzten Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.08.2005
4. Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.08.2005 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
5. Beratung und Beschlussfassung über die Umstellung der Gästekarte und des Erfassungsprogramms des TSH
6. Beratung und Beschlussfassung über das Planungskonzept „Multifunktionsplatz und Promenade“/ Regionalprogramm
7. Beratung und Beschlussfassung über eine neue Ausbauvariante Rantumer Straße/ Strandstraße
8. Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung des Bürgermeisters zum Betriebsleiter der Kurverwaltung
9. Beratung und Beschlussfassung über die I Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Hörnum vom 21.05.2003/ Namensänderung des Kurausschusses
10. Wahl einer/ eines Vorsitzenden für den Tourismusausschuss
11. Beratung und Beschlussfassung über weitere Unterstützung des Meerkabaretts 2006 (Tourismusausschuss v. 05.09.05)
12. Beratung und Beschlussfassung über eine Standortfestlegung für das künftige Verwaltungsgebäude der Gemeindeverwaltung/ Tourismus-Service Hörnum
13. Übertragung der Aufgabe „Einrichtung, Unterhaltung und Pflege der Reitwege“ an den Landschaftszweckverband Sylt
14. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Finanzbuchhaltung
15. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Personalbuchhaltung
16. Mitteilungen und Anfragen
B. Nichtöffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Verkauf von Flächen
b) Gestaltung eines neuen Kinderspielplatzes
2. Anfragen und Mitteilungen
C. Wiederherstellung der Öffentlichkeit
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse.
6. Beratung und Beschlussfassung über das Planungskonzept „Multifunktionsplatz und Promenade“/ Regionalprogramm
Es wird berichtet, dass die Maßnahme zur Neugestaltung der Promenade und des Multifunktionsplatzes mit Fördermitteln in Höhe von 60 % bezuschusst wird. Herr Helle vom Innenministerium hat nun bis zum 15. Oktober 2005 um Vorlage eines festen Planungskonzeptes gebeten, da die Fördergelder ansonsten einer anderen Kommune zukommen werden. Eine Unterteilung der Maßnahme in 2 Bauabschnitte ist nicht möglich. Sollte die Gemeinde sich gegen den Ausbau der Promenade und des Multifunktionsplatzes aussprechen, so wäre eventuell die Bezuschussung des Ausbaues Rantumer Straße / Strandstraße in der bisherigen Höhe gefährdet, da es als zusammenhängendes Projekt angesehen wird. Hierzu stellt sich das Problem der Finanzierung des Restanteiles durch die Gemeinde. Bei der Bauausschusssitzung am 22.09.2005 wurde hierzu erläutert, dass die ursprüngliche und zuerst veranschlagte Summe der Maßnahme sich auf 972.000 € belief. Da der Eigenanteil für die Gemeinde hier schon zu hoch war, hatte man enorm abgespeckt (Wegfall der Seebrücke etc.), wonach sich dann folgende Kostenrechnung ergibt:
- Ausbau und Gestaltung der Multifunktionsfläche rund 180.000,00 €
- Ausbau der Promenade auf dem Ostuferschutzdeich (380 m lang und 3 m breit) ca. 230.000 € (Oberflächenbefestigung 140.000 €/ Beleuchtung alle 35 m eine Laterne und 26 Sitzbänke, Papierkörbe 90.000 €)
- Promenadenplatz (Oberhalb des Marktplatzes auf dem Deich) als Blickfang und als Aussichtspunkt mit 20 m Länge rund 240.000 €
Die Kosten würden somit bei rund 650.000 € liegen. Die Aussichtsplattform sollte mit einer begehbaren dreieckigen Spitze abschließen, welche jedoch nochmals mit bis zu 200.000 € zu Buche schlagen würde. Der Bauausschuss hatte das AC-Planerbüro ein nochmaliges Abspecken der Maßnahme bis um die 500.000 € gebeten. Die Kostenreduzierung sollte jedoch nicht zur Folge haben, dass die Plattform wie gewollt und nicht gekonnt aussieht, weshalb vom AC-Planerbüro zwei neue Ausbauvorschläge mit Kostenaufstellung erarbeitet und schnellstmöglich vorgelegt werden sollten. Herr Ehlers (AC-Planerbüro) hatte heute in einem Vorgespräch mit den Gemeindevertretern die zwei Alternativmöglichkeiten vorgestellt. Die Gestaltungsentwürfe hierzu wurden an jeden Gemeindevertreter verteilt und dem Originalprotokoll beigefügt. Variante 1 liegt mit den Baunebenkosten bei 849.000,00 € und die Variante 2 bei 609.000,00 € (brutto). Beide Variante beinhalten einen Vollausbau der Deichpromenade. Die Gemeindevertretung beschließt hierzu der zweiten Alternativmöglichkeit in Höhe von 609.000 € mit einer Promenadenplattform von 12m x 12 m und einem Vollausbau der Deichpromenade zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 0
7. Beratung und Beschlussfassung über eine neue Ausbauvariante Rantumer Straße/ Strandstraße
Es wird berichtet, dass in einem Gespräch mit Frau Klink (Wirtschaftsministerium) am 13.09.2005 die Städtebauliche Fördermaßnahme der Rantumer Straße und Strandstraße besprochen wurde. Frau Klink hatte deutlich erklärt, dass die von der Gemeindevertretung beschlossene Ausbauvariante der Rantumer Straße und der Strandstraße (geschwungene Variante) nicht mit dem Wirtschaftministerium abgestimmt wurde und in der Form keinerlei Fördergelder erhalten wird. Herr Ehlers wurde darum gebeten, ein in abgesprochener Form erstelltes Deckblatt zum Ausbau der Rantumer Straße und Strandstraße zu entwerfen und dieses an Merkel & Siller weiterzuleiten. Die Kosten für diesen von Herrn Ehlers übernommenen Aufwand müssen durch Merkel & Siller bzw. durch die Bauabteilung des Amtes abgedeckt werden, da hier ein eindeutiges Abspracheversäumnis mit den Fördergeldgebern nachweisbar ist. Die Ausbauvariante der Rantumer Straße und Strandstraße wurde ebenfalls in dem heutigen Vorgespräch mit der Gemeindevertretung besprochen und als Entwurf dem Originalprotokoll beigefügt. Die Straßen erhalten auf der rechten und auf der linken Seite einen Fußweg. Parkbuchten sind vorgesehen. Die Verkehrsführung verläuft geradlinig und gilt als Mischverkehrsfläche. Die Ausschreibungsergebnisse liegen um die 600.000 € im Gegensatz zu der vorherigen Schätzung von 1 Mio. €. Herr Speth bittet um Aufteilung des Tagesordnungspunktes in a und b. Unter a) soll die alte Ausbauvariante der Rantumer Straße und Strandstraße, die auf der Gemeindevertretung am 25.08.2005 unter TOP 21 beschlossen wurde aufgehoben und unter b) die heute, neu vorgestellte Ausbauvariante der AC-Planergruppe beschlossen werden.
a) Aufhebung des Gemeindevertreterbeschlusses vom 25.08.2005, TOP 21
Die Gemeindevertretung beschließt die am 25.08.2005 unter TOP 21 gefasste Ausbauvariante der Rantumer Straße und Strandstraße aufzuheben. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 0
b) Neue Ausbauvariante der Rantumer Straße und Strandstraße
Die Gemeindevertretung beschließt der neuen Ausbauvariante (siehe Anlage Originalprotokoll) vom AC-Planerbüro zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 0
8. Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung des Bürgermeisters zum Betriebsleiter der Kurverwaltung
Der Bürgermeister erklärt, dass er vom Amt Landschaft Sylt ein Schreiben erhalten hat, indem erklärt wird, dass die Funktion des Betriebsleiters nicht automatisch vom Bürgermeister wahrgenommen wird, obwohl einiges dafür spricht, dass er im Notfall aufgrund seiner obersten Position in der Gemeinde dafür einspringen sollte. Zur rechtlichen Absicherung empfahl Herr Rück deshalb, dass eine Eilentscheidung getroffen wird, die für die Übergangszeit den Bürgermeister zum Betriebsleiter legitimiert. Diese Eilentscheidung sollte heute von der Gemeindevertretung per Beschluss abgesegnet werden. Es werden Bedenken dahingehend geäußert, dass der Betriebsleiter vom Bürgermeister kontrolliert wird und bei der Bestellung des Bürgermeisters zum Betriebsleiter keine Kontrolle möglich ist. Es wird erklärt, dass der Bürgermeister durch die Gemeindevertretung kontrolliert wird und die Bestellung zum Betriebsleiter voraussichtlich nur vorübergehend sein wird. Nach längerer Diskussion kommt die Gemeindevertretung zu dem Beschluss, den Bürgermeister zum Betriebsleiter vom TSH zu bestellen. Abstimmung: 7 : 0 : 1
9. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Hörnum vom 21.05.2003/ Namensänderung des Kurausschusses
Herr Speth berichtet, dass die Namensänderung des Kurausschusses auch in der Hauptsatzung abgeändert werden muss. Dieses geschieht mit der folgenden Nachtragssatzung:
Artikel 1
§ 5 Abs. 1 Buchstabe c der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: Der Kurausschuss führt künftig die Bezeichnung „Tourismusausschuss“.
Artikel 2
(1) Der I. Nachtrag zur Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde nach § 4 Abs. 1 GO wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Nordfriesland vom, Az.: , erteilt.
Der I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Hörnum vom 21.05.2003 wird einstimmig zugestimmt. Abstimmung: 8 : 0 : 0
10. Wahl einer/ eines Vorsitzenden für den Tourismusausschuss
Herr Speth erklärt, dass das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion liegt und bittet Herrn Buchmann ums Wort. Herr Buchmann drückt zunächst sein Bedauern über den Rücktritt des bisherigen Vorsitzenden Herrn Ingo Dehn aus und bedankt sich für die gute und positive Arbeit. Die CDU-Fraktion schlägt Frau Ulrike Kramer-Lund als Vorsitzende des Tourismusausschusses vor. Die Gemeindevertretung stimmt dem Vorschlag zu. Abstimmung: 7 : 0 : 1
Frau Kramer-Lund nimmt die Wahl dankend an. Herr Speth berichtet, dass der stellvertretende Ausschussvorsitzende sein Amt behält und die ursprünglich auf der Tagesordnung vorgesehene Neuwahl des Stellvertreters entfällt.
11. Beratung und Beschlussfassung über eine weitere Unterstützung des Meerkabaretts 2006 (Tourismusausschuss v. 05.09.05)
Entfällt.
12. Beratung und Beschlussfassung über eine Standortfestlegung für das künftige Verwaltungsgebäude der Gemeindeverwaltung/ Tourismus-Service Hörnum
Sachlage: Im Zuge der Realisierung des Vorhabens der HAPIMAG in Hörnum erhält die Gemeinde für die Bereitstellung auch der Flächen, auf denen sich zzt. Die Kur- und Gemeindeverwaltung befindet, angemessene Ersatzbauten. Im Laufe der Zeit haben sich drei Varianten entwickelt, von denen eine aufgrund mangelnder Realisierbarkeit jedoch ausgeschlossen werden musste. Die Fläche des Herrn Leuschel südlich der jetzigen Kurverwaltung (Knotenpunkt L 24/Strandweg, Gemarkung Hörnum, Flur 3, Flurstück 24) kommt nicht in Betracht, da Herrn Leuschel kein angemessenes Ersatzgrundstück angeboten werden kann. Somit verbleiben zwei Alternativen:
1. Südlich des Parkplatzes auf der Ostseite der L 24
2. Am geplanten Promenadenplatz, Ende Strandstraße, nördlich des Leuchtturms, im Knotenpunktsbereich Am Wasser/An der Düne.
Für beide Varianten gibt es Vor- und Nachteile:
Variante 1 – gegenüber der Hapimag
Die Variante an der L 24 hat den Vorteil der Ortseingangssituation und – sofern man dies als ein Argument werten will – der Tradition an diesem Standort. Nach umfangreichen Überplanungen ist eine zweigeschossige Parkpalette auch bei dieser Variante nicht mehr erforderlich. Aus städtebaulicher Sicht kann dieser Standort als nicht optimal eingestuft werden. Aufgrund der relativ kleinen zur Verfügung stehenden Fläche ist ein zweigeschossiger Baukörper mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss erforderlich. Von der Rückseite wirkt der Baukörper wie ein Gebäude mit drei Vollgeschossen. Hierfür gibt es in Hörnum bislang keine Entsprechungen, auf die dieses Gebäude Bezug nehmen könnte, mit Ausnahme der HAPIMAG-Anlage selbst. Insofern würde sich dieses Gebäude in der äußeren Gestaltung an der HAPIMAG-Anlage orientieren. Das Gebäudeensemble hätte im Zusammenspiel von HAPIMAG-Ressort und neuer Verwaltung allerdings aufgrund der Gebäudehöhen beiderseits der Straßen allein aufgrund der Höhe der Baukörper beinahe schon städtischen Charakter. Die durch die Wohnbebauung Steintal (Rückseite) gebildete bisherige Raumkante östlich der L 24 zwischen Berliner Ring und Steintal würde durch den neuen Baukörper unterbrochen. Der Parkplatz wurde vom Bund erworben, dieser verlangt eine Kaufpreisnachbesserung. Bei dieser Lösung muss evtl. eine hohe Nachzahlung an den Bund in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Variante 2 – am Oststrand
Die Fläche am Oststrand bietet die Vorteile, dass ein Wertausgleich an den Bund nicht erforderlich ist, der angedachte Promenadenplatz eingefasst und durch eine Nutzung, die nicht in Konkurrenz zu sonstigen Angeboten in diesem Bereich steht, belebt, in eingeschossiger Bauweise und eine sinnvolle städtebauliche Ergänzung zur Weißen Siedlung bilden kann. Zudem würde der Standort der Kurverwaltung extrem aufgewertet (z. B. Veranstaltungen in einem Foyer / kleinen Saal mit Blick auf das Meer). Bei der Fläche handelt es sich um ein geschütztes Biotop gem. § 15a LNatSchG, der Biotopschutz ist nur für eine öffentliche Nutzung im Allgemeinwohl überwindbar, so dass eine finanzielle Spekulation mit dem Grundstück nicht möglich ist. Als nachteilig erweist sich, dass dieser Standort evtl. Einfluss auf die Förderfähigkeit der Maßnahme Promenade / Promenadenplatz hat. Während gem. Förderantrag Verkehr aus dem Gebiet abgezogen werden soll (Prämisse für die Förderung), würde eine Kur- und Gemeindeverwaltung eine gewisse Anzahl von Stellplätzen erfordern. Gleichzeitig sieht das ALS aber die Chance, dem Promenadenplatz durch eine öffentliche Einrichtung eine gewisse städtebauliche Legitimation zu verschaffen. Als Kompromissvorschlag sieht ein Vorentwurf des ALS den Promenadenplatz weiterhin vor und ordnet die Stellplätze rund um diesen an, Fahrzeuge könnten mit Hilfe landschaftlicher und städtebaulicher Elemente aus den Blickwinkeln des Platzes und der Promenade kaschiert werden. Frau Junge berichtet, dass der Bauausschuss den Bau des Verwaltungsgebäudes am Oststrand als positiv empfand und auch der Gemeindevertretung empfohlen hat. Die Begründung lag darin, dass der geplante Multifunktionsplatz keine Stellflächen aufweist und das Stellplatzproblem mit der Errichtung des Verwaltungsgebäudes direkt am Multifunktionsplatz (zwischen der Strandstraße 40 und dem jetzigen Imbissstand), als Eingrenzung, zumindest Teilweise gelöst wäre. Hinter dem Verwaltungstrakt könnten dann 20 bis 30 Stellflächen, Richtung Süden, erstellt werden. Somit wäre auch nicht die Förderfähigkeit des Projekts gefährdet. Zu bedenken ist auch, dass bei dem Bau am Standort der L24, die Gemeinde eine eventuelle Hohe Zahlung an den Bund zu leisten hat. Die Mehrheit der Gemeindevertretung ist der Auffassung, dass der Standort an der L24 zentraler und für die Gäste einfacher zu finden ist. Es sollte versucht werden die Aufhebung der 15 a – Fläche am Oststrand anzustreben, damit das Grundstück für andere Zwecke genutzt oder auch veräußert werden kann. Frau Junge erklärt hierzu, dass das Grundstück am Oststrand als 15 a – Fläche LNatSchG ausgewiesen ist und dieses nur für eine öffentliche Nutzung im Allgemeinwohl aufgehoben werden kann. Eine Veräußerung wäre somit kaum möglich. Nach längerer Diskussion bittet Herr Speth um Abstimmung darüber, ob das neue Verwaltungsgebäude am Oststrand errichtet werden soll. Abstimmung: 3 : 5 : 0
Der Standort Oststrand kommt somit nicht in Frage. Herr Speth bittet um Abstimmung, ob für den Bau des Verwaltungsgebäudes der Standort auf dem Parkplatz der Rantumer Straße östlich der L24 vorgesehen werden soll. Abstimmung: 5 : 3 : 0. Das neue Verwaltungsgebäude soll somit auf dem Parkplatz der Rantumer Straße, auf der Ostseite der L24 errichtet werden.
13. Übertragung der Aufgabe „Einrichtung, Unterhaltung und Pflege der Reitwege“ an den Landschaftszweckverband Sylt
Die Gemeinden sollen gem. § 32 des Landesnaturschutzgesetzes geeignete und zusammenhängende Wander- und Reitwege im Verbund mit sonstigen Straßen, Wegen und Flächen, die betreten werden dürfen oder auf denen das Reiten zulässig ist, einrichten oder auf ihre Einrichtung hinwirken, wenn ein Bedarf besteht und Belange des Naturschutzes nicht entgegenstehen. Im Sinne einer insularen Lösung ist es sinnvoll diese Aufgabe an einen insularen Träger zu übertragen. Gem. § 3 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit kann die Gemeinde das Recht und die Pflicht zur Erfüllung von Aufgaben öffentlicher Verwaltung, einschließlich des Satzungs- und Verordnungsrechtes, an einen Zweckverband übertragen. Die Gemeindevertretung überträgt die Aufgaben der Einrichtung, Unterhaltung und Pflege der Reitwege, einschließlich des Satzungs- und Verordnungsrechtes gemäß § 3 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit an den Landschaftszweckverband Sylt. Abstimmung: 8 : 0 : 0
14. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Finanzbuchhaltung
Es wird berichtet, dass 2 Angebote zur Übernahme der Finanzbuchhaltung des TSH vorliegen. Das eine Angebot beläuft sich auf 18.600 € incl. des Steuerberaters, das andere Angebot liegt bei 25.440 € ohne Steuerberater. Beide Firmen sind auf Sylt auch für andere Kurverwaltung tätig. Der TSW hatte 19.700 € für die Finanzbuchhaltung veranschlagt. Die Gemeindevertretung beschließt, die Übergabe der Finanzbuchhaltung des TSH an den kostengünstigsten Anbieter zu erteilen. Abstimmung: 8 : 0 : 0
15. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Personalbuchhaltung
Herr Speth erklärt, dass er die Personalbuchhaltung aus Dringlichkeit an das Amt Landschaft Sylt zurückgegeben hat, um zu gewährleisten, dass die Gehälter bezahlt werden. Ein Angebot zur Personalbuchhaltung wurde zunächst nur mündlich eingeholt. Das Amt Landschaft Sylt würde pro Mitarbeiter und Monat 21,00 € (Anzahl der Mitarbeiter x 21,00 € x Monat) berechnen. Wenn man das Jahr 2005 als Grundlage nehmen würde, so wären bei der Anzahl des Personals (Saison und Stamm) Kosten in Höhe von 3.801 € für die Personalbuchhaltung angefallen. Die Kosten beinhalten auch die Personalsachbearbeitung. Der TSW hatte für die Personalbuchhaltung 4.800 € veranschlagt. Nach längerer Diskussion ist man sich darüber einig, dass die Personalbuchhaltung zunächst an das Amt Landschaft Sylt, zu einem Satz von 21,00 € pro Fall und Monat, übertragen werden soll. Es sollen jedoch zum Vergleich zwei weitere Angebote eingeholt werden. Abstimmung: 8 : 0 : 0
16. Mitteilungen und Anfragen
- Herr Speth berichtet, dass am 08.10.2005 der Nordic-Walking-Park auf Sylt eröffnet wird. Wer zur Eröffnung mit Walken möchte, der kann sich um 11:00 Uhr bei der Polizeistation in der Kleinen Straße einfinden. Laufstöcke können kostenlos ausgeliehen werden.
- Es wird berichtet, dass der TSW für die Arbeitsstunde eines Zimmerers 48,00 € in Rechnung gestellt hat. Der Normbereich liegt bei 39,00 €.
- Ab der zweiten Oktoberwoche werden Strandkörbe verkauft. Der Vorarbeiter ist zur Zeit bei der Auflistung.
- Es wird darum gebeten, zwei Strandkörbe, die äußerlich noch ansprechend sind, bei der Aussichtsplattform am Hafen und zwei bei der Strandperle (Weststrand) aufzustellen.
- Die Netze der Tore am Strand sollten erneuert werden. Im jetzigen Zustand sind sie nicht mehr gut anzusehen.
- Die Tore auf dem Bundeswehrgelände sollten weggenommen werden, bevor man diese mit abtransportiert. Die großen Tore gehören dem Bund, die kleinen dem Sportverein.