Hörnum - Protokolle

Protokoll vom 12.01.2006

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Herr Speth berichtet, dass Herr Bigos noch soeben eine Tischvorlage eingereicht hat, in der über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen sowie von Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16, der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, der 1 Fortschreibung des Landschaftsplanes und des Grünordnungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Hörnum (Sylt) beraten werden soll. Da hierzu keine Dringlichkeit gesehen wird und eine vorherige Beratung im Bauausschuss von Nöten ist, soll der Tagesordnungspunkt zunächst in nächste Bauausschusssitzung beraten werden. Herr Speth bittet hierzu noch um Abstimmung ob eine Änderung bzw. Erweiterung der heutigen Tagesordnung gewollt ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt einer Beratung des o. a. Tagesordnungspunktes und somit der Erweiterung der Tagesordnung zu. Abstimmung: 1 : 10 : 0

Die Erweiterung der Tagesordnung wird somit abgelehnt.


2. Einwohnerfragestunde

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Internetauftritt von Hörnum bei www.Sylt.de miserabel ist. Der Gast hat dort keine Möglichkeit die Hörnumer Vermieter direkt aufzurufen, sondern muss zunächst über www.hoernum.de . Es wird um Prüfung und Änderung gebeten.

Auf Anfrage teilt Herr Speth mit, dass am 10.01.2006 die Bauanlaufbesprechung für den Ausbau Rantumer Straße/ Strandstraße erfolgt ist. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung, wird eventuell zunächst der Bau der Rantumer Straße und im Herbst der Bau der Strandstraße erfolgen. Am 23.01.2006 findet hierzu noch eine Anliegerbeteiligung statt.

Das Bauvorhaben Hapimag wird wohl diesen Monat die Planreife erlangen. Danach wird der Bauantrag eingereicht, wonach dann ca. 12 Wochen später mit dem Abriss bzw. dem Bau begonnen werden kann.


3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 15.12.2005

Die Gemeindevertretung stimmt der Niederschrift zur letzten Gemeindevertretersitzung vom 15.12.2005 einstimmig zu. Abstimmung: 11 : 0 : 0


4. Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2005 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Herr Speth gibt die im nichtöffentlichen Teil am 15.12.2005 gefassten Beschlüsse bekannt.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Rücknahme des Gemeindevertreterbeschlusses vom 27.10.2005, TOP 7 (Standort des künftigen Verwaltungsgebäudes)

Herr Speth berichtet, dass der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.10.2005 beschlossene Standort des künftigen Verwaltungsgebäudes nicht tragbar ist. Im Vertragswerk vom 27.01.2005 zwischen der Hapimag und der Gemeinde Hörnum ist als Standort der Parkplatz  Rantumer Straße an der L24 mit einem eingeschätzten Kostenvolumen von 550.000,00€ vorgesehen. Sollten die tatsächlichen Baukosten höher ausfallen, so würde Hapimag diese übernehmen. Beim Standort Oststrand würde Hapimag der Gemeinde 550.000€ zur Verfügung stellen, womit alle Kosten (Planungs- und Baukosten) abgegolten werden müssen. Zusätzliche Kosten würde Hapimag nicht tragen. Laut einer Kostenschätzung für den Bau am Standort Oststrand, würden Kosten von ca. 1 Mio. € entstehen. Die zusätzlichen Kosten können nicht vom Gemeindehaushalt aufgefangen werden. Herr Zingler weißt daraufhin, dass am Standort der Rantumer Straße eventuelle Verlegungsarbeiten für die Oberflächenentwässerung anfallen, hinzukommen eventuelle Beschwerden von Anliegern. Herr Speth weißt nochmals daraufhin, dass alle zusätzlichen Kosten, also auch die eventuellen Verlegungskosten der Oberflächenentwässerung, beim Standort „Rantumer Straße“  von Hapimag getragen werden. Nach reger Diskussion kommt die Gemeindevertretung zu folgendem Beschluss: Der am 27.10.2005 unter TOP 7 gefasste Gemeindevertreterbeschluss wird aufgehoben. Als künftiger Standort des Verwaltungsgebäudes wird der Parkplatz „Rantumer Straße“ an der L24 (Vertrag Hapimag./. Gemeinde Hörnum vom 27.01.2005) vorgesehen. Abstimmung: 10 : 1 : 0


6. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zur Bildung eines Amtes Sylt mit der Stadt Westerland

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. November 2005 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
1. Der Amtsausschuss nimmt von den Inhalten eines Amtsmodells für die gesamte Insel Sylt Kenntnis und sieht dieses Modell als eine Alternativlösung für die Fusion auf Sylt an.
2. Die Fusionsüberlegung der fusionswilligen Gemeinden sollen dadurch nicht beeinträchtigt werden, sondern können parallel weiterverfolgt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Amtsmodell den einzelnen Gemeindevetretungen vorzustellen uns das Votum der Gemeindevertretungen einzuholen.

Die Überlegungen, auf Sylt mit allen amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Westerland ein gemeinsames Amt zu bilden, fußen auf folgenden grundsätzlichen Erwägungen. Es wird allgemein erkannt, dass die angestrebte Fusion aller Sylter Inselgemeinden in einem überschaubaren Zeitraum nicht umsetzbar sein wird. Mindestens zwei amtsangehörige Gemeinden haben ihren massiven Widerstand gegen eine Fusion erklärt und drauf hingewiesen, dass weder kommunalrechtlich noch durch ein Gesetz der Landesregierung ein zwangsweiser Zusammenschluss der Sylter Gemeinden möglich ist. Es wird darauf verwiesen, dass in allen Aussagen der Landesregierung stets bekundet wurde, dass es nicht zu zwangsweisen Zusammenlegungen von selbständigen Gemeinden kommen wird. Vielmehr setze die Landesregierung auf freiwillige Zusammenschlüsse. Beide Gemeinden haben aber bereits in der Vergangenheit begründet, dass sie zu einem freiwilligen Zusammenschluss nicht bereit sind. Ohne das Ziel der späteren Fusion aller Sylter Gemeinde zu verlassen, bietet sich der Zusammenschluss der beiden Verwaltungen auf Sylt als erster Schritt für eine inselweite Kooperation an. Der Arbeitskreis Verwaltung und Strukturen hat sich bereits mit diesem Thema befasst und einstimmig den Grundsatzbeschluss gefasst, dass dieses Modell – parallel zur freiwilligen Fusion – umgesetzt werden sollte. Die Gemeinde List auf Sylt und die Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) haben sich in letzter Zeit bereits für das Amtsmodell ausgesprochen. Im Bereich der Gemeinde Rantum (Sylt) bestand schon früher der Grundsatzbeschluss, dass das Amtsmodell gegenüber einer Fusion realisiert werden sollte. Die Gemeindevertretung List hat im Dezember 2006 für das Amtsmodell gestimmt. Bei dem Amtsmodell nach der Neufassung der Amtsordnung würde eine insulare Verwaltung gebildet und von einem hauptamtlich tätigen Amtsdirektor geleitet werden. Das Modell der Arbeitsweise eines Amtes wird nicht verlassen. Hieraus folgt, dass die Verwaltung sachlich neutral die Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinden vorbereitet und umsetzt. Die Entscheidungskompetenz bleibt – genau wie es jetzt der Fall ist – allein bei der jeweiligen Gemeinde. Planungshoheit, Personalhoheit und Finanzhoheit bleiben weiterhin den einzelnen Gemeinden zugeordnet. Es gibt weiterhin keine Eingriffsmöglichkeiten des Amtes in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinden. Eine Verschlankung der Arbeitsweise in den Gemeinden wäre auf freiwilliger Basis dadurch möglich, dass die Gemeinden gewisse Selbstverwaltungsangelegenheiten auf das Amt förmlich übertragen. Auch diese Möglichkeit gab es bereist in der Vergangenheit. Von dieser Übertragung sollte – muss aber nicht – Gebrauch gemacht werden, um die Gemeindevertretungen und ihre Ausschüsse von bestimmten Aufgaben zu befreien und so die ehrenamtliche Tätigkeit zu entlasten. Die Realisierung des Amtsmodells verhindert nicht die parallele Vorbereitung einer Fusion der Sylter Gemeinde. Diese bleibt auch bei der Bildung eines Amtes Sylt weiterhin möglich  und wird durch die Bildung des Amtes nicht verhindert oder verzögert. Für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt würde sich von der Arbeitsweise her kaum etwas ändern. Die Gemeinden bleiben, wie bereits dargelegt. In ihren Entscheidungen völlig autark und selbstständig. Die größere Verwaltungseinheit, die dann etwa 22.000 Einwohnerinnen und Einwohner betreuen wird, wäre besser gewappnet auf die Funktionalreform, die vom Innenminister bereits als zweiter Schritt zur Verwaltungsreform angekündigt worden ist. Das bedeutet, dass mit einer Verlagerung von qualifizierten Aufgaben vom Land, von den Kreisen auf die Kommunen gerechnet werden muss. Diese Arbeiten sind von größeren Verwaltungseinheiten mit einem größeren und qualifizierten Personalkörper besser abzuarbeiten, als es bei kleineren Verwaltungen der Fall wäre. Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt von den Grundzügen der Bildung eines Amtes für die gesamte Insel Sylt Kenntnis  und erhebt gegen eine Neuordnung der Verwaltungsorganisation auf der Insel Sylt in diesem Sinne keine Bedenken. Die Bereitschaft für weitere Gespräche mit Fusionswilligen Gemeinden bleibt bestehen. Abstimmung: 11 : 0 : 0 


7. Beratung und Beschlussfassung über den künftigen Standort einer eventuellen insularen Verwaltung

Herr Speth berichtet, dass es für den Standort der eventuellen insularen Verwaltung zwei Vorschläge gibt.
1) Neubau einer Amtsverwaltung oder
2) Umbau des Rathauses inkl. Feuerwehrhauses und dem Gebäude im Hebbelweg. Da aus Kosten- und Zeitgründen im Amtsausschuss die 2. Variante beschlossen wurde, sollte sich auch die Gemeinde Hörnum für die Variante aussprechen.

Beschluss: Die Gemeindevertretung schließt sich der Meinung des Amtsausschusses, den Standort für eine eventuelle insulare Verwaltung in Westerland mit Umbau des Rathauses, der Feuerwehr und dem Gebäude im Hebbelweg zu planen, einstimmig an. Abstimmung: 11 : 0 : 0


8. Beratung und Beschlussfassung über die II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Hörnum (Sylt) vom 21.05.2003

Die Bekanntmachungsverordnung ist neu gefasst in Kraft getreten. Danach beträgt die Aushangfrist für Gemeinden, die durch Aushang bekannt machen, nur noch 1 Woche. Die Kommunalaufsicht empfiehlt, die anders lautenden Regelungen in den gemeindlichen Hauptsatzungen entsprechend anzupassen. Aus diesem Grunde erfolgt der Beschlussvorschlag, einen entsprechenden Nachtrag zur Hauptsatzung zu beschließen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt im Interesse der Anpassung der gemeindlichen Hauptsatzung an die neue Bekanntmachungsverordnung den II. Nachtrag zur gemeindlichen Hauptsatzung. Abstimmung: 11 : 0 : 0


9. Beratung und Beschlussfassung über eine Dienstanweisung für den Betriebsleiter des Tourismusservice Hörnum (Sylt)

Es wird über ein Schreiben vom Amt Landschaft Sylt bezüglich einer Dienstanweisung (Personalunion Bürgermeister/Betriebsleiter) berichtet. Dieses ist die Forderung der Kommunalaufsicht. Beschluss: Nach kurzer Beratung ist sich die Gemeindevertretung einig, dass die Inhalte der Dienstanweisung korrekt sind und diese Dienstanweisung beschlossen werden soll. Lediglich der Begriff Kurverwaltung sollte in Tourismus-Service geändert werden. (Der Entwurf zur Dienstanweisung wird dem Originalprotokoll beigefügt). Abstimmung 11 : 0 : 0


10. Beratung und Beschlussfassung über den Verbleib in der SMG/ Kurausschuss v. 19.12.2005

Frau Kramer-Lund berichtet über ein weiteres Schreiben zum Fortbestand der SMG, in der um eine positive Absichtserklärung über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren gebeten wird. Hierüber wurde bereits in der Gemeindevertretung vom 25.08.2005 mit dem Ergebnis beraten, dass die Gemeinde vorerst in der SMG, bei Einhaltung der jährlichen Kündigungsmöglichkeit gemäß bestehenden Vertrag, bleiben wird und zudem die Hörnumer Interessen deutlicher zum Ausdruck gebracht werden sollten. Beschluss: Nach kurzer Beratung ist sich die Gemeindevertretung einig, den gefassten Beschluss vom 25. August 2005 aufrecht zu erhalten. Abstimmung: 11 : 0 : 0


11. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Tourismus-Service Hörnum für 2006/ Kurausschuss v. 19.12.2005

Frau Kramer-Lund berichtet, dass der vorliegende Entwurf zum Wirtschaftplan nicht im Kurausschuss beraten wurde, da dort sofort der Antrag auf Zurückstellung gestellt und beschlossen wurde. Der Grund für die Zurückstellung lag darin, dass der Plan nur auf den  bis zum 30.09.2005 gebuchten BWA-Zahlen basiert. Die BWA-Zahlen bis zum 30.11.2005 fehlten, weshalb keine ausreichende Prognose für 2006 abgegeben werden kann. Frau Kramer-Lund berichtet weiter, dass Sie zwischenzeitig mit dem Steuerbüro gesprochen hat, welches ihr mitgeteilt hat, dass die fehlenden Zahlen den Wirtschaftplan wohl nicht gravierend verändern würden. Der Grund für die fehlenden BWA-Zahlen liegt darin, dass Zahlungseingänge verbucht wurden, die von der vorherigen Betriebsleitung nicht in Ausgang gestellt wurden. Beispiel hierfür ist eine Forderung von 21.000 € die nirgendwo verbucht wurde. Herr Speth gibt zu bedenken, dass bei einem Nichtbeschluss des Wirtschaftsplanes, keinerlei Einstellungen getätigt werden dürfen. Dieses bedeutet, dass für die Anmietung der Stellplätze am Campingplatz kein Mitarbeiter vorhanden ist. Zudem ist dringend die Anschaffung einer Schmutzwasserhebepumpe für ca. 25.000,00 € erforderlich. Bei dem Wirtschaftplan für 2005 lagen auch keine ausreichenden BWA-Zahlen vor, hier wurde blind auf die neue Betriebsleitung vertraut. Beschluss: Nach langer Diskussion fragt der Vorsitzende an, wer dem Wirtschaftplan für 2006 in der vorliegenden Fassung zustimmen kann. Abstimmung: 5 : 6 : 0
Somit wird der Wirtschaftsplan bis zum vorliegen der fehlenden BWA-Zahlen zur nächsten GV am 23.02.2006 zurückgestellt.


12. Anfragen und Mitteilungen

-
Herr Speth teilt mit, dass die nächste Ortsreinigung am 25. März 2006 erfolgen soll.

- Der Vorsitzende berichtet, dass beim Ausbau der Rantumer Straße zu beachten ist, dass der jetzige Kanal unter den Gebäuden verläuft. Dieser muss jedoch künftig in der Straße verlaufen.

- Es wird berichtet, dass der Zuwendungsbescheid für die „Städtebauliche Attraktivierung des Ortsbildes Hörnum“ vorliegt.

- Es wird darauf hingewiesen, dass Kinder oftmals beobachtet wurden, wie Sie am Strand, Höhe Haupttreppe, unterhalb der Abbruchkante herumklettern. Durch den dabei entstehenden weiteren Abbruch sollte dieses durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden. Der LZV soll diesbezüglich um Vorschläge gebeten werden.



Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.