Hörnum - Protokolle

Protokoll vom 08.06.2006

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er berichtet, dass durch ein Versehen die Presse erst sehr spät von der heutigen Sitzung in Kenntnis gesetzt wurde, weshalb der Sitzungstermin nicht in der Zeitung stand.


2. Einwohnerfragestunde

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3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 04. Mai 2006

Es wurde festgestellt, dass im Deckblatt des öffentlichen Teils und des nichtöffentlichen Teils jeweils Frau GV Ingo Dehn geschrieben wurde. Es muss natürlich heißen, Herr GV Ingo Dehn. Ebenfalls ist Herr Wehrheim zwar im öffentlichen Teil mit Verspätung eingetroffen, aber auf dem Deckblatt des nichtöffentlichen Teil müsste dieses gestrichen werden. Dem Protokoll wird mit den o. a. redaktionellen Änderungen zugestimmt. Abstimmung: 9 : 0 : 1


4. Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 04. Mai 2006 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die in der Sitzung vom 04.05.2006 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.


5. Beratung und Beschlussfassung über eine Bezuschussung der Inselbücherei/ Übertragung der Finanzierung in den Amtshaushalt/ Finanzausschuss v. 29.05.06

Der stellvertretende Finanzausschussvorsitzende, Herr Buchmann, berichtet, dass hierzu das Amt Landschaft Sylt eine Beschlussvorlage verfasst hat, bei der vorgeschlagen wurde, dass im Amtshaushalt eine Haushaltsstelle für die Bezuschussung der Bücherei aufgenommen wird. Die Haushaltsstelle soll nicht nach der Finanzkraft (Amtsumlage) ausgeglichen werden, sondern nach Maßgabe der tatsächlich entliehenen Bücher aus dem jeweiligen Gemeindebereich. Der Finanzausschuss hatte empfohlen, dass kein Kostenausgleich für die Leihbücherei in Westerland durch die Gemeinde Hörnum gezahlt werden soll, da  Hörnum eine eigene Bücherei vorhält. Sollte jemand aus Hörnum etwas in Westerland leihen, so müsste dann die Leihgebühr für den Entleiher entsprechend angepasst werden (ca. 30 Cent mehr). Beschluss: Die Gemeindevertretung schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an. Abstimmung: 10 : 0 : 0


6. Beratung und Beschlussfassung über das Projekt „Neue Promenade für Hörnum“/ Finanzausschuss vom 29.05.2006

Es wird berichtet, dass im Jahr 2001 der Antrag zur Förderung der neuen Promenade im Rahmen des Regionalprogramms gestellt wurde. Hierfür liegt nun der Förderbescheid in Höhe von 368.301 EURO vor. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auch 613.835 EURO. An Eigenmittel müsste die Gemeinde 245.534 EURO aufbringen. Der Bewilligungszeitraum für die Fördermittel endet am 31.12.2006. Aufgrund einiger Unklarheiten wird erklärt, dass der Bewilligungszeitraum der Zeitraum ist, für den die Fördermittel zur zweckentsprechenden Verwendung zur Verfügung stehen und in dem das geförderte Vorhaben durchgeführt werden muss. Es wird gefordert, dass bei der nächsten Finanzausschusssitzung eine klare Auflistung der bereits verplanten und ausgegebenen Gelder gemacht wird. Nur so kann man erkennen, welchen finanziellen Spielraum die Gemeinde noch hat, wenn das Geld der Hapimag vereinnahmt wurde. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, in einem II. Nachtragshaushalt den gemeindlichen Eigenanteil in Höhe von 245.534 EURO einzuplanen und die Umsetzung der Maßnahme in Auftrag zu geben. Abstimmung: 9 : 0 : 1


7. Beratung und Beschlussfassung übern den Ausbau der Hafenstraße/ Finanzausschuss vom 29.05.2006

Aufgrund des zuvor gefassten Beschlusses zum Ausbau der Promenade, wird angeregt auch die Hafenstraße auszubauen. Für die Hafenstraße sind Kosten von rund 140.000 € veranschlagt worden, wobei der Eigenanteil der Gemeinde bei ca. 70.000 Euro liegt. Herr Speth erklärt, dass der Ausbau der Straße bis zur Ecke beim Crepesstand geplant ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, den Eigenanteil von ca. 70.000 Euro im II. Nachtragshaushalt für das laufende Haushaltsjahr einzuplanen und die Maßnahme in Auftrag zu geben. Abstimmung: 9 : 0 : 1


8. Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Realsteuerhebesätze/ Finanzausschuss vom 29.05.2006

Es wird berichtet, dass in der Genehmigungsverfügung für die Haushaltssatzung 2006, die Anpassung der Realsteuerhebesätze bis spätestens 30.06.2006 durch die Kommunalaufsicht gefordert wird. Zudem muss die Gemeinde alle möglichen Einnahmequellen ausgeschöpft haben. Die freiwilligen Zuwendungen und Zuschüsse der Gemeinde Hörnum sind einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Aus der Übersicht des Vorberichts (Haushalt Seite 21) ist- auch unter Berücksichtigung, dass verschiedene Zuschüsse bisher über das Amt abgewickelt wurden- eher eine Erhöhung als eine Reduzierung dieser Mittel festzustellen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Realsteuerhebesätze wie folgt anzuheben:
Grundsteuer A     von 310 % auf 330 %
Grundsteuer B     von 320 % auf 330 %
Gewerbesteuer   von 340 % auf 350 %
Abstimmung: 10 : 0 : 0


9. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Verwendung der gebundenen Rücklagemittel/ Finanzausschuss vom 29.05.2006

Im Finanzausschuss am 29.05.2006 wurde auf Anfrage berichtet, dass die gebundenen Rücklagen für die JAW-Häuser bei mittlerweile 135.000 € liegen, für die Wohngrundstücke Budersandstraße/ Strandstraße bei 15.000 € und für den Küstenschutz bei 46.000 €. Bei der letzten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde diesbezüglich vorgeschlagen, die weiteren Überschüsse dieser gebundenen Rücklagen im allgemeinen Haushalt mit zu verwenden. Sollten dann irgendwann größere Renovierungsarbeiten (Dachsanierung etc.) anfallen müssten die Gelder zurückgezahlt werden. Der Finanzausschuss hatte nach eingehender Diskussion der Gemeindevertretung folgende Empfehlung ausgesprochen:

a) Die gebundene Rücklage des Küstenschutzes soll weiterhin angespart werden.

b) Die künftigen Überschüsse, aus den Rücklagen der Wohngrundstücke JAW und der Wohngrundstücke Budersandstraße /Strandstraße, sollen im allgemeinen Haushalt mit verwendet und nicht der gebundenen Rücklage zugeführt werden.

Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der o. a. Empfehlung des Finanzausschusses zu. Abstimmung: 10 : 0 : 0


10. Beratung und Beschlussfassung  über den I. Nachtragshaushalt der Gemeinde Hörnum für das Haltsjahr 2006/ Finanzausschuss vom 29.05.2006

Herr Speth erklärt, dass der Nachtragshaushalt aufgrund der notwendigen Erhöhung der Realsteuerhebesätze verfasst wurde. Die zuvor beschlossenen Maßnahmen (Ostdeich/ Hafenstraße) müssen in einem II. Nachtrag veranschlagt werden. Er berichtet weiter, dass die Einnahmen im Verwaltungshaushalt um 14.600 € erhöht und die Ausgaben um 46.000 € vermindert wurden. Im Vermögenshaushalt wurden die Einnahmen und Ausgaben um 40.700 € vermindert. Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf zur I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 zu. Abstimmung: 10 : 0 : 0


11. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Haushaltsjahr 2005
a) Annerkennung der Jahresrechnung 2005
b) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 44.001,17 €

Herr Heyer berichtet aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.05.2006.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen die Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2005 zu genehmigen und die Jahresrechnung anzuerkennen.

a) Annerkennung der Jahresrechnung
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 anzuerkennen. Abstimmung: 10 : 0 : 0

b) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 44.001,17 Euro
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 44.001,17 € zu genehmigen. Abstimmung: 10 : 0 : 0


12. Beratung und Beschlussfassung zur Moderation für den Verwaltungs- bzw. Gemeindezusammenschluss

Hierzu berichtet Herr Buchmann über eine Besprechung mit Herr Ministerialdirigenten Dr. Dietmar Lutz, welche am 06.06.2006 stattgefunden hat (die Niederschrift hierzu kann von den Gemeindevertretern im Gemeindebüro eingesehen werden). Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Benennung des Herrn Ministerialdirigenten Dr. Dietmar Lutz zum Moderator für den Prozess der Verwaltungszusammenlegung und der geplanten Fusion zu. Abstimmung: 10 : 0 : 0


13. Beratung und Beschlussfassung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen sowie von Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 Satzungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16/ Planungsausschuss v. 20.04.2006

Herr Speth berichtet, dass der Durchführungsvertrag zwischenzeitig unterschrieben wurde. Sachverhalt: Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 hat in der Zeit vom 15.11.2005 bis 16.12.2006 die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB stattgefunden. Weiterhin wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die anderen Sylter Gemeinden und die nach § 58 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände mit Schreiben vom 10.11.2005 zur Abgabe einer Stellungnahme mit Fristsetzung bis 16.12.2005 aufgefordert. Aufgrund der daraufhin von Seiten der Behörden – insbesondere Landesplanung und Kreis Nordfriesland – abgegebenen Stellungnahmen war gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen  Bebauungsplans Nr. 16 erforderlich. Die öffentliche Auslegung wurde auf den Zeitraum von vierzehn Tagen verkürzt und fand in der Zeit vom 15.03.2006 bis 30.03.2006 statt. Anregungen und Stellungnahmen konnten lediglich zu den geänderten Teilen des Planentwurfs vorgetragen werden. Auch war es notwendig, von den Änderungen der Planentwürfe betroffene Behörden, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und nach § 58 BNatSchG anerkannte Naturschutzverbände erneut zu beteiligen. Diese wurden mit Schreiben vom 13.03.2006 mit Frist bis zum 30.03.2006 erneut zur Abgabe einer Stellungnahme nur zu den geänderten Teilen der Planentwürfe aufgefordert. Die Tabelle in der Anlage zu den TOPs 8, 9, 10 und 11 enthält Abwägungsvorschläge, über welche die Gemeindevertretung zu beschließen hat (§ 1 Abs. 7 BauGB). Es sind keine weiteren grundlegenden Änderungen am Planentwurf erforderlich, so dass weiterhin der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB gefasst werden kann. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 befindet sich die Fläche Gemarkung Hörnum, Flur 2, Flurstück 76/1, die sich im Eigentum des Betreibers des Hauses Budersand befindet. Die Fläche ist auch Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 14, dessen Aufstellung bereits 1997 beschlossen worden ist. Die Fläche hat einen L-förmigen Zuschnitt, wobei ein Schenkel des L-s zusammen mit dem Flurstück 69 die Straßen Friesenplatz bildet während der andere breitere Schenkel (etwa 8 m tief) die Stellplätze von Haus Budersand beherbergt. Die Fläche wird weiter als Stellplatzfläche für Haus Budersand benötigt. Die Fläche wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 16 versehentlich überplant. Es wird vom Bauverwaltungs- und Planungsamt empfohlen, diese Fläche aus dem Satzungsbeschluss herauszunehmen.

Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt wie folgt:
1. Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu den Stellungnahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 4a Abs. 3 BauGB): Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet der ehemaligen Pidder-Lüng-Kaserne – westlich des Wattenmeers, südlich des Grauen Tals, östlich der Rantumer Straße (L 24) und nördlich der Hangstraße und des Hafens (Golfplatz Budersand) vorgebrachten Anregungen/Stellungnahmen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß Anlage zu den TOPs 8, 9, 10 und 11 geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, durch das Amt Landschaft Sylt diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Da im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben haben, wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB die Mitteilung dadurch ersetzt, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; die Stelle, bei der das Ergebnis der Prüfung während der Dienststunden eingesehen werden kann, ist ortsüblich bekannt zu machen.

2. Satzungsbeschluss: Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie entsprechend § 92 der Landesbauordnung (LBO) (örtliche Bauvorschriften) beschließt die Gemeindevertretung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet der ehemaligen Pidder-Lüng-Kaserne – westlich des Wattenmeers, südlich des Grauen Tals, östlich der Rantumer Straße (L 24) und nördlich der Hangstraße und des Hafens (Golfplatz Budersand), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Die Fläche Gemarkung Hörnum, Flur 2, Flurstück 76/1 mit einer Fläche von 879 m² ist vom Satzungsbeschluss ausgeschlossen.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 für das Gebiet der ehemaligen Pidder-Lüng-Kaserne – westlich des Wattenmeers, südlich des Grauen Tals, östlich der Rantumer Straße (L 24) und nördlich der Hangstraße und des Hafens (Golfplatz Budersand) durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmung: 10 : 0 : 0


14. Beratung und Beschlussfassung über eine Bezuschussung des Söl´ring Foriining e.V. Tourismusausschuss v. 30.05.2006

Es wird berichtet, dass der Sölr´ring Foriining e.V. den Antrag gestellt hat, einen Beitrag von 2 Cent pro Übernachtung von der Kurabgabe für die Finanzierung eines hauptamtlichen Geschäftsführers bereit zu stellen. Für den TSH wären lt. Übernachtungszahlen in 2005, 5.404,00 € o. Heime, m. Heimen 7.750,00 € fällig. Der Tourismusausschuss war sich einig, dass die finanziellen Forderungen für einen e.V. zu hoch sind und ein Hauptamtlicher Geschäftsführer nicht finanzierbar ist. Andere Vereine würden dann wahrscheinlich einen ähnlichen Weg wählen. Beschluss: Die Gemeindevertretung ist der Ansicht, dass die Forderung des Söl´ring Foriining e.V. nicht tragbar ist und lehnt den Antrag ab. Abstimmung: 10 : 0 : 0


15. Benennung eines Schiedsmannes/ einer Schiedsfrau

Von den Fraktionen konnten hierzu keine Vorschläge gebracht werden, weshalb keine Benennung erfolgen kann.


16. Mitteilungen und Anfragen

Herr Speth teilt mit, dass vom Bauamt angeregt wurde, den Straßenbau in der Strandstraße während der Saisonmonate fortzuführen. Eine Beeinträchtigung bezüglich der Durchfahrt gebe es nicht, da immer nur eine Hälfte der Fahrbahn gesperrt sein würde. Die Arbeiten sollten am alten Postgebäude beginnen und bis zum 15 September am Marktplatz enden. Der Marktplatz wird dann zum Schluss ausgebaut. Die betroffenen Anlieger wurden angeschrieben, ob Bedenken bestehen, dieses war jedoch nicht der Fall.

Es wird bekannt gegeben, dass die Hapimag mit Schreiben vom 23.05.2006 den Baubeginn für September/ Oktober 2006 geplant hat.

Es wird ein Schreiben von Herrn Dr. Jacobus Hofstede (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) verlesen, in dem die von der Gemeinde Hörnum geforderten Sandvorspülung im Bereich der Haupttreppe, erneut abgelehnt wird.

Die L24 soll laut Schreiben des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr im Jahr 2008 saniert werden.

Herr Speth weist daraufhin, dass er mit Schreiben vom 03.05.2006 den Bund aufgefordert hat, die Häuser (Hafenstraße) vom äußeren Erscheinungsbild zu überholen. Bis heute hat die Gemeinde keine Rückantwort bzw. Reaktion erhalten.

Es wird angefragt, ob bereits eine Nutzungsänderung vom JAW für die Änderung der Heimfunktion in Appartementnutzung eingereicht wurde. Herr Speth berichtet, dass hierzu noch nichts eingereicht wurde.

Es wird bekannt gegeben, dass die Hörnumer Poststelle Ende Mai schließt.



Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.