Tagesordnung
1. Verpflichtung des Gemeindevertreters Harald Eisenbeißer
6. Neuwahl eines/ einer Bürgervertreters/ Bürgervertreterin für den Planungs-, Bau- Und Wegeausschuss
7. Wahl eines/einer neuen Ausschussvorsitzenden für den Tourismusausschuss
8. Beratung und Beschlussfassung über einen Mehrkostenantrag „Neue Promenade“/ Finanzausschuss v. 28.08.06
9. Beratung und Beschlussfassung über einen Mehrkostenantrag „Hafenstraße“/ Finanzausschuss vom 28.08.06
10. Beratung und Beschlussfassung über den II. Nachtragshaushalt der Gemeinde Hörnum für das Haushaltsjahr 2006/ Finanzausschuss vom 28.08.2006
11. Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanung der Gemeinde List - 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde List auf Sylt - Bebauungsplan Nr. 23 a Gemeinde List auf Sylt
12.a) Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanung der Gemeinde Rantum (Sylt) - Bebauungsplan Nr. 3.5 der Gemeinde Rantum (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3) - Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauG
12.b) Beratung und Beschlussfassung über die Beibehaltung der Zusammensetzung des Amtsausschusses bis zur nächsten Kommunalwahl
14. Beratung und Beschlussfassung über die Bildung eines Amtes Sylt unter Einschluss der Stadt Westerland mit einem/ einer Amtsdirektor/ Amtsdirektorin als hauptamtliche Verwaltungsspitze
15. Beratung und Beschlussfassung über eine Regelung der Plakatwerbung in Hörnum
16. Mitteilungen und Anfragen
Die Ge4. 5. Verpflichtung des Gemeindevertreters Harald Eisenbeißer
Herr Speth verpflichtet Herrn Harald Eisenbeißer per Handschlag als Gemeindevertreter und belehrt ihn über seine Rechte und Pflichten gem. § 19 und 21 ff GO. Auf Vorschlag wird Herr Eisenbeißer in alle Ausschüsse gewählt, in denen auch Herr Zingler Mitglied gewesen war. Zu den Ausschüssen gehören: - Planungs-, Bau- und Wegeausschuss - Küsten-, Katastrophen- und Umweltausschuss - Sozialausschuss - Stellv. Von Herrn Neubauer im Rechnungsprüfungsausschuss
Die Gemeindevertretung stimmt dem so zu. Abstimmung: einstimmig
6. Neuwahl eines/ einer Bürgervertreters/ Bürgervertreterin für den Planungs-, Bau- und Wegeausschuss
Die F.B.G.H .- Fraktion schlägt als Bürgerliches Mitglied Herrn Dieter Gräpel vor. Die Gemeindevertretung kommt zu folgendem Beschluss: Herr Dieter Gräpel wird als Bürgerliches Mitglied in den Planungs-, Bau- und Wegeausschuss gewählt. Abstimmung: 9 : 0 : 2
7. Wahl eines/einer neuen Ausschussvorsitzenden für den Tourismusausschuss
Frau Junge bittet darum, diesen TOP zunächst zurückstellen zu lassen, da sich mit dem Fraktionsaustritt von Frau Kramer - Lund die Mehrheitsverhältnisse geändert haben und dieses Auswirkungen auf die Sitzverteilung haben könnte. Da das Amt Landschaft Sylt dieses gerade prüft, wäre eine Zurückstellung des Punktes nahe liegend. Da hierzu eine Unterschiedliche Auffassung besteht, bittet Herr Speth um Vorschläge zur Wahl eines/ einer neuen Ausschussvorsitzenden. Von der CDU-Fraktion wird Frau BV Gabriele Gotthardt für die Wahl der Vorsitzenden des Tourismusausschusses vorgeschlagen. Da keine weiteren Vorschläge bestehen, bittet Herr Speth um Abstimmung. Beschluss: Frau Gabriele Gotthardt wird als Vorsitzende für den Tourismusausschuss gewählt. Abstimmung: 5 : 3 : 3
8. Beratung und Beschlussfassung über einen Mehrkostenantrag „Neue Promenade“/ Finanzausschuss v. 28.08.06
Es wird berichtet, dass bei der Ausschreibung für den Ausbau der Promenade Mehrkosten in Höhe von 91.751,23 Euro entstanden sind. Die Kostenschätzung belief sich auf 620.000,00 €, nach der Ausschreibung lagen die Kosten bei insgesamt 711.751,23 €. Einen Mehrkostenförderungsantrag für das Projekt „Neue Promenade für Hörnum“ wurde bereits im Rahmen des Regionalprogramms gestellt. Bei einer 60%igen Förderung würde der Eigenanteil der Gemeinde bei insgesamt 286.092,49 € liegen. Herr Speth berichtet, dass die Baumaßnahmen bereits angefangen haben, da vom ALR die Auflage kam, dass die Deicharbeiten bis spätestens Mitte Oktober abgeschlossen sein müssen. Die gesamte Fördermaßnahme muss bis zum 31.12.2006 erstellt sein. Die Gemeindevertretung stimmt dem Mehrkostenantrag zu. Der Auftragsvergabe wird somit nachträglich zugestimmt. Abstimmung: 11 : 0 : 0
9. Beratung und Beschlussfassung über einen Mehrkostenantrag „Hafenstraße“/ Finanzausschuss vom 28.08.06
Es wird berichtet, dass auch der Ausbau der Hafenstraße teurer geworden ist, als wie es ursprünglich geschätzt wurde. Die Kostenschätzung lag bei 146.000,00 € (inkl. Ingenieurhonorar) nach der Ausschreibung sind es nun Kosten von 170.952,37 €. Die Gemeindevertretung stimmt den Mehrkosten in Höhe von 24.952,37 € zu. Die Maßnahme wird in Auftrag gegeben. Abstimmung: 11 : 0 : 0
10. Beratung und Beschlussfassung über den II. Nachtragshaushalt der Gemeinde Hörnum für das Haushaltsjahr 2006/ Finanzausschuss vom 28.08.2006
Herr Neubauer berichtet, dass der Nachtragshaushalt aufgrund der zuvor genannten Maßnahmen (Hafenstraße/ Neue Promenade) aufgestellt wurde. Der Finanzausschuss empfahl der Gemeindevertretung einstimmig, dem vorliegenden Entwurf zum II. Nachtragshaushaltsplan 2006 der Gemeinde Hörnum zuzustimmen. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden II. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 der Gemeinde Hörnum (Sylt) zu. Abstimmung: 11 : 0 : 0
11. Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanung der Gemeinde List – 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde List auf Sylt - Bebauungsplan Nr. 23 a Gemeinde List auf Sylt
Der Gemeinde Hörnum (Sylt) liegen im Rahmen der Behördenbeteiligung die Aufstellung des B-Planes Nr. 23 a der Gemeinde List auf Sylt und die im Parallelverfahren durchgeführte, entsprechende 4. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Wesentliches Planungsziel ist es, die Zulässigkeit des „Maritimen Unterhaltungs- und Erlebniszentrums“ (MUEZ) zu schaffen. Folgende Baumaßnahmen sind vorgesehen: Ausstellungsräume, Tagungs- und Schulungsräume, Verwaltungsräume, Technik- und Lagerräume, eine Schank- und Speisewirtschaft, ein Kiosk / Shop, Ausstellungsflächen außerhalb des Gebäudes und ein Spielplatz. Die Gemeindevertretung hat keinerlei Bedenken und Anregungen. Abstimmung: 11 : 0 : 0
12. a) Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanung der Gemeinde Rantum (Sylt) - Bebauungsplan Nr. 3.5 der Gemeinde Rantum (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3) - Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinde Hörnum (Sylt) liegt im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung die 5. Änderung des B-Planes Nr. 3 der Gemeinde Rantum (Sylt) vor. Wesentliches Planungsziel ist es, die Kantine des Erholungsheimes „Seeheim Alt-Rantum“ der Stiftung Bahnsozialwerk in eine öffentliche Gastronomie umzuwandeln. Die Festsetzung „SO Erholungsheim“ bliebe damit bestehen, die Zulässigkeit von Gaststätten würde jedoch innerhalb des SO entwickelt werden. Die Gemeindevertretung hat keinerlei Bedenken und Anregungen. Abstimmung: 11 : 0 : 0
12. b)Es wird berichtet, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost am 24.08.2006 die Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 83 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“ nördlich der Keitumer Landstraße (K117), östlich des Zubringers zur Landstraße (L24) nach Norden, südlich des Inselflugplatzes sowie westlich der Kratzmühle, beschlossen hat. Grund der Änderung, war die Festlegung des Sondergebiets SO“ Bau- und Gartenmarkt/ Baustoffhandlungen“, damit sich dort der Baustoffhandel „C.G. Christiansen“ ansiedeln kann. Herr Dehn fragt an, ob schon eine Änderung für das Gebiet des bisherigen Standortes in der Tinnumer Straße vorliegt. Da die Bestrebungen bestehen, keine weiteren Billigmärkte auf der Insel anzusiedeln, wäre eine B. -Plan - Änderung für den Bereich der Tinnumer Straße ebenfalls erforderlich. Wie bereits im Bauausschuss erklärt wurde, liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Gemeindevertretung stimmt der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 der Gemeinde Sylt-Ost zu. Abstimmung: 10 : 0 : 1
13. Beratung und Beschlussfassung über die Beibehaltung der Zusammensetzung des Amtsausschusses bis zur nächsten Kommunalwahl
Mit dem Inkrafttreten des 2. Verwaltungsstrukturreformgesetzes am 01.01.2007 erhält auch die Amtsordnung ein neues Gesicht. Eine der wesentlichen Auswirkungen ist die zukünftige veränderte Zusammensetzung des Amtsausschusses. Bisher setzt sich der Amtsausschuss aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden, sowie bei Gemeinden über 500 Einwohner aus (bis zu 6) weiteren Mitgliedern zusammen. Zukünftig nach der neuen Regelung setzt sich der Amtsausschuss neben den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden, zusätzlich lediglich aus max. zwei weiteren Mitgliedern zusammen (1 Mitglied bei über 1000 E und 2 Mitglieder bei über 3000 E). Auf die von einer Gemeinde entsandten Mitglieder entfallen zu jeweils gleichen Teilen die Stimmen einer Gemeinde, von welchen ihr für je angefangene 100 Einwohner eine zukommt. Die weiteren Mitglieder werden von den Gemeindevertretungen nach d’Hondt und entsprechend § 39 Abs. 1 GO aus ihrer Mitte gewählt. Wesentliche Zielsetzung dieser Novellierung der Amtsordnung, ist die Verringerung der Zahl der gesetzlichen Mitglieder des Amtausschuss mit der Zielsetzung die Funktionsfähigkeit dieser Institution auch bei zukünftig größeren Ämtern zu gewährleisten. Berufen wird sich dabei auf positive Erfahrungen aus dem Bereich der größeren Zweckverbände. Es soll dabei jedoch nicht verhehlt werden, dass durch die geringere Zahl der Mitglieder auch die Mitwirkungsmöglichkeiten kleinere Parteien bedrohlich zusammengestaucht werden. Die im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist für die Wahl des neuen Amtsausschusses beträgt im Grundsatz längstens 3 Monate. Abweichend davon kann durch Beschlussfassung des Amtsausschusses mit einer Mehrheit von zwei Dritteln die Übergangszeit bis zum Ende der aktuellen Wahlzeit verlängert werden, wobei das bisherige Recht weitere Anwendung findet. Ziel dieser Ausnahmeregelung ist es, fusionswillige Ämter nicht zu einer Neuwahl zu zwingen, die sie nach der Durchführung einer Fusion dann erneut durchzuführen hätten. Für das Amt Landschaft Sylt ist seit längerem die Durchführung einer Fusion mit der Stadt Westerland bzw. die Bildung eines gemeinsamen Amtes im Gespräch. Insofern könnte der vom Gesetzgeber angestrebte Zweck dieser Ausnahmeregelung erhebliche Bedeutung entfalten. Jedoch setzt der Gesetzgeber dafür eine breite politische Mehrheit voraus, welche sich bei der dafür notwendigen Beschlussfassung im Amtsausschuss auf zwei Drittel der gesetzlichen Zahl belaufen muss. In diesem Sinne ergeht folgender Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die erweiterte Übergangsregelung des Art. 7 Nr. 4 des 2. Verwaltungsstrukturreformgesetzes in Anspruch zu nehmen, wodurch der Amtsausschuss bis zum Ablauf der aktuellen Wahlperiode der Gemeindevertretungen in der alten Zusammensetzung bestehen bleibt. Abstimmung: 11 : 0 : 0
14. Beratung und Beschlussfassung über die Bildung eines Amtes Sylt unter Einschluss der Stadt Westerland mit einem/ einer Amtsdirektor/ Amtsdirektorin als hauptamtliche Verwaltungsspitze
Herr Speth berichtet, dass dieser TO auf der letzten Amtsausschusssitzung besprochen und festgelegt wurde, dass weitere Gespräche mit Westerland zu führen sind. Nach Ansicht der Stadt Westerland bräuchten die Außenstellen (Gemeindebüros), bei einer Zusammenlegung der Verwaltung, nicht weiter vorgehalten werden. Herr Speth berichtet weiter, dass die Gemeinde Hörnum bereits seit längerem den Grundsatzbeschluss zur Amtsverwaltung und zu dem Standort Westerland gefasst hat, jedoch sollten seinerzeit noch die Gemeindebüros bestehen bleiben. Nach längerer Diskussion stellt die Gemeindevertretung den Tagesordnungspunkt bis auf weiteres zurück. Abstimmung: 11 : 0 : 0
15. Beratung und Beschlussfassung über eine Regelung der Plakatwerbung in Hörnum
Dieser TOP wird bis nach der nächsten Finanzausschusssitzung zurückgestellt. Abstimmung: 11 : 0 : 0
16. Mitteilungen und Anfragen
Herr Speth berichtet, dass die Herren von Hapimag am Freitag dem 15.09.2006 ins Gemeindebüro zur weiteren Baubesprechung kommen werden.
Es wird berichtet, dass am Campingplatz Rosen und Sand abgefahren werden. Dort ist der Standort der neuen Strandkorbhalle.
Die Sandvorspülungen an der Haupttreppe laufen. Hörnum wird 200.000 Kubikmeter Sand erhalten.
Am 22.09.2006 wird die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord kommen. Ein Vertragsentwurf für die Übernahme des Hafen durch die Gemeinde Hörnum wird dann besprochen.
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