Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er bittet die Tagesordnung wie folgt zu ändern: Öffentlicher Teil: 15. Beratung und Beschlussfassung über Promenade/ Hafenstraße (Dieser TOP wird somit im nichtöffentlichen Teil gestrichen) 16. Beratung und Beschlussfassung über das Projekt „Werkstatt 36“ 17. Beratung und Beschlussfassung über den Grundsatzbeschluss zur Überwachung des ruhenden Verkehrs 18. Mitteilungen und Anfragen Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung der Tagesordnung einstimmig zu.
4. Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.04.2007 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bürgermeister gibt die in der Sitzung vom 26.04.2007 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.
5. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau Pidder-Lüng-Wai
Es wird berichtet, dass der Oberbau der Straße „Pidder-Lüng-Wai“ in einem sehr schlechten Zustand ist, welches bei einer Ortsbesichtigung am 14.05.2007 festgestellt wurde. In den Kurven weist die Fahrbahn tiefe Spurrinnen sowie Risse auf. Es wurden im Finanzausschuss drei Varianten zum Ausbau vorgestellt, wobei der Ausschuss der Gemeindevertretung empfohlen hatte, keinen Ausbau für den Pidder-Lüng-Wai vorzusehen. Es wurde vorgeschlagen ein Schild mit der Aufschrift „Vorsicht Straßenschäden“ aufstellen zu lassen. Frau Junge empfiehlt hierzu, den Straßenausbau mit der Variante II (Neue Pflasterdecke, ohne Beleuchtung und Oberflächenentwässerung) durchzuführen, um somit auch eventuelle Baustelleneinrichtungskosten im Zusammenhang mit dem Ausbau „Strandweg“ zu sparen. Nach längerer Beratung ist die Gemeindevertretung sich einig, den Tagesordnungspunkt zurück zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt eine Anliegerbeteiligung zu überprüfen. Der Tagesordnungspunkt soll nach spätestens 6 Wochen erneut beraten werden. Abstimmung: 9 : 0 : 0
6. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau Hangstraße und Oberer Dünenweg / Finanzausschuss v. 05.06.2007
Es wird berichtet, dass die EVS im Herbst 2007 eine Netzwerkerweiterung im Bereich der Hangstraße plant. Aufgrund der beengten Verhältnisse ist die Verlegung der Anlagen im Straßenkörper notwendig. Die EVS ist daher verpflichtet als Initiator der Maßnahme die kompletten Wiederherstellungsarbeiten zu bezahlen. In der Hangstraße wäre eine bituminöse Wiederherstellung als Ersatz der Betonplatten angemessen. Von der Betonfahrbahn verbleibt ein Streifen von ca. 1,00 m Breite und der westliche Gehweg, der vor ca. 30 Jahren erstellt wurde. Zur Verbesserung des Gesamtzustandes ist der Ausbau der Hangstraße mit Herstellung eines höhengleichen Gehweges sinnvoll. Die öffentlichen Parkplätze im Bereich der Kirche sollten nach 70 Jahren ebenfalls erneuert werden. Der Oberer Dünenweg besteht zwischen Hangstraße und der Budersandstraße ebenfalls aus 70 Jahre alten Betonplatten mit entsprechenden Lagefehlern. Der vorhandene Gehweg in Asphaltbauweise ist vielfach geflickt und altersbedingt abgängig. Entwässerungseinrichtungen sind nicht vorhanden. Zur Verbesserung der Entwässerung und der Fahrbahn sollte über einen zeitgleichen Ausbau mit der Hangstraße nachgedacht werden. Grundsätzlich sind beide Straßen mit dem anhängenden Parkplatz als Anliegerstraße zu 75 % refinanzierbar. Herr Speth berichtet, dass Herr Marställer die Auffassung vertritt, dass nur eine 50% Anliegerbeteiligung erfolgen kann. Auch mit Herrn Vahl wurde diesbezüglich Rücksprache gehalten, welcher die Auffassung von Herrn Marställer teilt. Vor der Abstimmung wird daraufhin gewiesen, dass kein Gemeindevertreter/ keine Gemeindevertreterin als befangen anzusehen ist, weil sie als Mitglieder einer Bevölkerungsgruppe anzusehen sind und § 22 GO daher keine Anwendung findet. Nach kurzer Diskussion stimmt die Gemeindevertretung der gesamten Ausbaumaßnahme (siehe anliegendem Lageplan) zu. Welche Teilmaßnahmen hiervon zuerst durchgeführt werden, kann noch kurzfristig bestimmt werden. Abstimmung: 9 : 0 : 0
7. Beratung über eine Auftragserteilung für ein neutrales Gutachten im Hinblick auf anfallende Kosten bei einer evtl. Hafensanierung durch die Gemeinde
Es wird berichtet, dass durch ein neutrales Gutachten die Kosten einer eventuellen Hafensanierung ermittelt werden sollten. Das Gutachten müsste für eine konkrete Ermittlung der eventuell fließenden Fördermittel erstellt werden. Ein Kostenangebot einer Ingenieurgesellschaft über ca. 25.000,00 € liegt vor. Der Finanzausschuss kam zu einer ablehnenden Empfehlung. Die Gemeindevertretung ist sich einig, den Auftrag für die Erstellung eines Gutachtens nicht zu erteilen. Dem Wasser- und Schifffahrtsamt soll folgendes mitgeteilt werden: "Die Gemeinde Hörnum hat grundsätzlich weiterhin ein Interesse an einem Erwerb des Hafens. Da eine Übernahme für die Gemeinde Hörnum (Sylt) aus wirtschaftlicher Sicht aber nur dann möglich ist, wenn Fördermittel in einem erheblichen Umfang ein geworben werden können und Zweifel an den vom WSA prognostizierten Sanierungskosten bestehen, ist es erforderlich ein für die Verifizierung der anstehenden Sanierungskosten ein Gutachten in Auftrag zu geben. Das Gutachten sollte von einem öffentlich bestellten und vereidigten Ingenieurbüro erstellt werden. Nach Maßgabe des Ergebnisses dieses Gutachtens können dann weitere Schritte im Sinne einer Förderung und der dann anschließenden Entscheidung der Gemeindevertretung über die Übernahme des Hafens angegangen werden. Das Gutachten selbst ist damit der wichtigste Schritt, der abgearbeitet werden muss. Da das Wasser- und Schifffahrtsamt Interesse an einer Veräußerung des Hafens hat, ist es aus Sicht der Gemeinde auch deren Aufgabe, diese Gutachten zu liefern, da nur so ein adäquater Kaufpreis gerechnet werden kann.“ Abstimmung: 9 : 0 : 0
8. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung eines zugeteilten BSV (Bausparvertrages)
Es wird berichtet, dass ein Bausparvertrag über rund 51.000,00 € Zuteilungsreif geworden ist. Der Finanzausschuss kam zu der Empfehlung, den Bausparvertrag zunächst ruhen, und dann bei der Baumaßnahme Hangstraße/ Oberer Dünenweg einfließen zu lassen. Die Gemeindevertretung stimmt dem Vorschlag des Finanzausschusses einstimmig zu. Abstimmung: 9 : 0 : 0
9. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der freiwilligen Feuerwehr Hörnum auf Anschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges
Es wird berichtet, dass die freiwillige Feuerwehr Hörnum um die Anschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges bittet. Die Kosten für dieses Fahrzeug belaufen sich auf ca. 200.000,00 €. Das jetzige Löschgruppenfahrzeug ist bereits 24 Jahre alt und weist schon einige Macken auf. Da die Reparaturkosten stetig zunehmen und nun durch den Bau der neuen Gebäude (Hapimag/ Golfhotel) dreigeschossige Häuser in Hörnum entstehen werden, sollte die Feuerwehr auf dem neusten Stand der Brandbekämpfung sein. Eine Bezuschussung durch den Kreis mit 30 – 40 % wäre eventuell möglich. Der Finanzausschuss hatte empfohlen, mindestens drei Kostenangebote einzuholen. Herr Speth berichtet, dass die Gemeinde bestrebt ist, den Standort der Feuerwehr bei der Neuapostolischen Kirche einzurichten. Das Löschgruppenfahrzeug ist wichtig und sollte schnellstmöglich angeschafft werden, um eine gute Brandbekämpfung gewährleisten zu können. Auf Anfrage wird berichtet, dass in der jetzigen Feuerwache das Fahrzeug nicht eingestellt werden kann. Nach längerer Diskussion ist man sich einig, die Summe für das Löschgruppenfahrzeug im nächsten Haushalt vorzusehen. Der Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges wird somit zugestimmt. Abstimmung : 9 : 0 : 0
10. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Straßensondernutzungssatzung
Sachverhalt: In den Gemeinden Kampen, Wenningstedt-Braderup und Rantum sind seit geraumer Zeit wortgleiche Satzungen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Straßensondernutzungssatzungen) in Kraft. Die Gemeinde List wird eine solche Satzung demnächst auch beschließen. Eine Entscheidung in der Gemeinde Sylt-Ost steht noch aus. Es empfiehlt sich auch in der Gemeinde Hörnum die als Anlage beigefügte Satzung zu beschließen. Straßensondernutzungen sollen nur als Ausnahmefall, nicht aber als üblicher Zustand angesehen werden. Entgegen diesem Sollzustand werden Sondernutzungen jedoch immer mehr zur Gewohnheit. An dieser Stelle greift die Satzung ein. Die Zahl der Sondernutzungen sollen wieder auf ein vertretbares Maß zurückgeführt werden. Um zu gewährleisten, dass nur tatsächlich notwendige Sondernutzungen ausgeübt werden, führt die Satzung eine zusätzliche Verwaltungsgebühr ein, die mit zunehmender Sondernutzungsdauer ebenfalls ansteigt. Der Gebührenberechnung liegen dabei der Aufwand der Erlaubnis und die Dauer der Sondernutzung zu Grunde. Der anliegende Satzungstext entspricht einem Satzungsmuster des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, der Gebührentarif wurde zulässigerweise angepasst. Sinnvoll ist zudem, in allen amtsangehörigen Gemeinden die gleiche Satzung mit einem Übereinstimmenden Gebührentarif zu beschließen. Diese einheitliche Regelung vereinfacht nicht nur die Arbeit der Verwaltung, sondern macht zugleich auch die Kalkulationen der betroffenen (oft in mehreren Gemeinden tätigen) Baufirmen überschaubarer bzw. einfacher. Die Gemeindevertretung kommt zu folgendem Beschluss: a) Die Gemeindevertretung sollte die anliegende Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen beschließen (Satzung liegt dem Originalprotokoll bei). b) Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung anzufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Abstimmung: 9 : 0 : 0
11. Beratung und Beschlussfassung über die Bezuschussung vom Jugendzentrum Sylt
Es wird berichtet, dass das Jugendzentrum Sylt einen Zuschuss erbittet. In einem Schreiben vom 13.04.07 wird berichtet, dass die Personal-Situation im Jugendzentrum seit vielen Jahren als generell sehr unbefriedigend angesehen wird. Auch die Aufstockung im Jahre 2006 mit einer 400€ - Kraft brachte keine wesentliche Besserung. Da das JUZ Besucher der gesamten Insel hat, wird auch die Gemeinde Hörnum um einen Zuschuss gebeten. Der Finanzausschuss kam zu der Empfehlung den Antrag abzulehnen. Auch die Gemeindevertretung ist der Auffassung, dem JUZ keinen Zuschuss zu gewähren, da auch im Ort Hörnum ein Kinder- und Jugendtreff vorhanden ist, der von den Jugendlichen der gesamten Insel genutzt werden kann. Abstimmung: 9 : 0 : 0
12. Beratung und Beschlussfassung über einen Einwohnerbezogenen Zuschuss an den Söl´ring Foriining
Es wird berichtet, dass der Söl´ring Foriining um einen Einwohnerbezogenen Zuschuss bittet. Im Haushalt ist ein fester Zuschuss für den Söl´ring Foriining vorgesehen, welcher zunächst mit einer Auszahlungssperre versehen wurde. Erst wenn der Verein klar darlegt, wie er sich künftig darstellt wird die Sperre aufgehoben und der Zuschuss gezahlt. Die Gemeindevertretung lehnt eine Einwohnerbezogene Bezuschussung ab. Wenn der Verein sich gegenüber den Kommunen klar dargestellt hat, wird der im Haushalt vorgesehene Zuschuss gezahlt. Abstimmung: 9 : 0 : 0
13. Beratung und Beschlussfassung über die Unterstützung des diesjährigen Kinderkulturprojektes zur Suchtprävention
Es wird berichtet, dass der Förderkreis zur Unterstützung der Prävention und Suchtberatung Sylt e. V. um eine finanzielle Unterstützung zum diesjährigen Kinderkulturprojektes zur Suchtprävention bittet. Bei diesem Projekt soll das kindliche Sozialverhalten gefördert und die Stärkung des Selbstwertgefühles ermöglicht werden. Es soll den Kindern die Erfahrung vermittelt werden, wie spannend das Leben auch ohne unsere so alltäglich gewordenen elektronischen Medien sein kann. Der Finanzausschuss hatte Empfohlen das Projekt mit 100,00 Euro zu bezuschussen. Die Gemeindevertretung schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an. Abstimmung: 9 : 0 : 0
14. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung temporärer Veranstaltungen auf dem Parkplatz „Bunker Hill“ – Flur 2, Flurstück 2/10
Sachverhalt: Eigentümer der Parkplatzfläche ist der Landschaftszweckverband Sylt (LZV), Pächterin ist zurzeit die Gemeinde Hörnum (Sylt). Die Fläche Flur 2, Flurstück 2/10 liegt laut Verordnung vom 28. Februar 1973 im Naturschutzgebiet. Laut § 3 dieser Verordnung ist die Natur in Ihrer Ganzheit zu erhalten, jegliche Einrichtungen, die geeignet sind, der Natur zu schädigen sind somit untersagt. Dazu gehört neben einer Veranstaltung selbst auch das Errichten von temporären baulichen Anlagen, z.B. Fliegende Bauten. Der Parkplatz wurde aus Gründen des Naturschutzes errichtet. Durch das Anbieten von öffentlichen Parkplätzen soll dem Wildparken im Naturschutzgebiet entgegengelenkt werden. Der Parkplatz wurde seinerzeit aus öffentlichen Mitteln gefördert. Durch eine andere, als die bezuschusste Nutzung der Fläche könnten möglicherweise Fördergelder zurückgefordert werden, was noch einer näheren Prüfung bedarf. Für die Nutzbarmachung des Platzes als Veranstaltungsplatz wäre eine Erschließung (Wasser, Strom, Wasser) erforderlich. Die dafür erforderlichen Kosten wären noch zu ermitteln. Der LZV hat sich als Grundstückseigentümer in seiner Verbandsversammlung am 19.02.2004 einstimmig gegen eine dauerhafte Nutzung, die von der Nutzung als Parkplatz abweicht, ausgesprochen. Beschluss: Die Gemeinde Hörnum (Sylt) wird als Mitglied im LZV zunächst eigeninitiativ eine Beschlussfassung in der Verbandsversammlung herbeiführen, die es zulässt auf der Parkplatzfläche temporäre (ordnungsbehördlich genehmigungsfähige) Veranstaltungen durchzuführen. Im Falle einer positiven Beschlussfassung seitens des LZV wird die Verwaltung beuaftragt: a) bei dem Kreis Nordfriesland/ untere Naturschutzbehörde eine Entlassung der Parkplatzfläche aus dem Naturschutz oder alternativ eine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung temporärer Veranstaltungen zu beantragen, b) die für die notwendigen Erschließungsarbeiten erforderlichen Kosten zu ermitteln und c) zu prüfen, ob für die Parkplatzentrichtung evtl. gewährte Fördermittel ggf. zu erstatten wären. Abstimmung: 9 : 0 : 0
15. Beratung und Beschlussfassung über Promenade/ Hafenstraße
Es wird berichtet, dass insgesamt ca. 100.000 € an Mehrkosten für die Promenade und für die Hafenstraße anfallen werden. Der Finanzausschuss hatte empfohlen, die Abschlussrechnungen für die Promenade und Hafenstraße abzuwarten, um dann jede einzelne Position zusammen mit Herrn Schmidt und Herr Haase abzuhandeln. Ebenfalls sollte geklärt werden, warum eine Kürzung des Auftrags zur Promenade erfolgt ist. Die Gemeindevertretung schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an. Abstimmung: 9 :0 : 0
16. Beratung und Beschlussfassung über das Projekt „Werkstatt 36“
Hierzu berichtet Herr Rück, dass das BBZ die ehemaligen Liegenschaften von Olaf Klein erworben hat. Mit dem Projekt „Werkstatt 36“ sollen die Menschen die Obdachlos geworden sind, begleitet und wieder in die Gesellschaft involviert werden. Die Obdachlosenunterbringung müsste eigentlich durch das Amt Landschaft Sylt erfolgen, weshalb vom Amt eine Summe von 16.500,00 € in das Projekt fließt. Eine Bezuschussung durch die Gemeinden ist freiwillig. Die Gemeindevertretung stellt den Tagesordnungspunkt zunächst zurück. Es soll geklärt werden, um welche Zuschusshöhe die Gemeinde Hörnum gebeten wird.
17. Es wird berichtet, dass die Möglichkeit besteht, den ruhenden Verkehr (Falschparker) durch eine 400 € -Kraft zu überwachen. Für jede Ordnungswidrigkeit bekommt die Gemeinde Hörnum 1,79 € durch den Kreis NF erstattet. Nach längerer Diskussion bittet Herr Speth um Abstimmung. Herr Buchmann bittet darum, dass Herr Heyer wegen Befangenheit den Saal verlässt, weil er sich bei der Ausschreibung um den 400 € - Job beworben hat. (Die Ausschreibung der Stelle erfolgte bereits durch das Amt Landschaft Sylt). Herr Heyer sieht hierzu zunächst keinen Anlass. Herr Rück erklärt, dass eine Befangenheit hierzu nicht erkennbar ist, es sei denn, Herr Heyer wäre der einzige Bewerber, was momentan nicht geklärt werden kann. Um weiteren Diskussionen aus dem Weg zu gehen, verlässt Herr Heyer den Saal. Herr Speth bittet die Gemeindevertretung um Abstimmung darüber, ob eine Überwachung des ruhenden Verkehrs in Hörnum gewollt ist. Abstimmung: 3 : 4 : 1
Somit wird eine Überwachung in Hörnum abgelehnt. Herr Heyer nimmt nach der Beschlussfassung wieder an der Sitzung teil.
18. Herr Speth schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.
|