Öffentlicher Teil
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
A. Öffentlicher Teil:
3. a)Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2007
b) Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
17.Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Hörnum Sylt („Strandweg-Nordseite“) für das Gebiet nördlich des Strandweges, südlich, westlich und östlich des Hapimag-Ferienresorts
18.Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19 der Gemeinde Hörnum (Sylt) „Strandversorgung Hauptstrandübergang Hörnum“, für das Gebiet östlich des Weststrandes, nördlich des Hauptstrandübergangs, westlich des Strandweges (Tischvorlage)
19.Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hörnum (Sylt) „Strandversorgung Hauptstrandübergang Hörnum“, für das Gebiet östlich des Weststrandes, nördlich des Hauptstrandübergangs, westlich des Strandweges. (Tischvorlage)
20.Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Hörnum (Sylt) „Rote Siedlung-Ost“, für das Gebiet beiderseits der Hangstraße zwischen Budersandstraße und Oberer Dünenweg , östlich der Budersandstraße zwischen Steintal und Hangstraße, westlich der Budersandstraße zwische Hangstraße und Schulstraße sowie nördlich Oberer Dünenweg
21. Beratung und Beschlussfassung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Zuständigkeit Verfolgungsbehörde ALS
22. Mitteilungen und Anfragen
B. Nichtöffentlicher Teil:
3. Beratung und Beschlussfassung über Planungs- und Bauangelegenheiten
4. Beratung und Beschlussfassung Über Personalangelegenheiten
5. Mitteilungen und Anfragen
Der Erweiterung wird zugestimmt. Abstimmung: 9 : 0 : 0
3. a) Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2007
Die Gemeindevertretung stimmt der Niederschrift zur Sitzung vom 18.10.2007 einstimmig zu. Abstimmung: 9 : 0 : 0
b) Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
a) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Straßennamens, hier: „Fernsicht“ gemäß Vorlage
Sachverhalt: Im Bereich Hörnum befindet sich eine Zufahrt-Straßenparzelle, die sich im Eigentum der Pidder Lüng GmbH befindet. Diese Parzelle wird die Zufahrt zum Golfclub sein. Nach Rücksprache des Grundstückseigentümers mit der Gemeinde Hörnum und der Amtsverwaltung, wurde als Straßennahme „Fernsicht“ vorgeschlagen. „Fernsicht“ liegt in der Gemarkung Hörnum, abzweigend vom Straßenzug „Hangstraße“, Flur 3, Flurstück 97 und 98/1.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, gemäß § 3 Abs. 2 StrWG, die Parzellen Flur 3, Flurstücke 97 und 98/1 unter dem Straßennahmen „Fernsicht“ im Straßenverzeichnis aufzunehmen und unter der Straßenschlüsselnummer 6130 zu führen. Abstimmung: 9 : 0 : 0
b) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Straßennamens, hier: Rantumer Str.24 Wartungshaus
Es wird berichtet, dass das Wartungshaus in der Rantumer Straße noch keine Hausnummer hat.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dem Wartungshaus vom Golfplatz die Hausnummer 24 in der „Rantumer Straße“ zu geben. Abstimmung: 9 : 0 : 0
c) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Straßennamens, hier: Am Kai 3, Golf-Hotel
Es wird berichtet, dass es in der Straße „Am Kai“ bisher keine Hausnummerierung gab. Durch den Bau des Golfhotels muss eine Hausnummernvergabe erfolgen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Golfhotel die Hausnummer 3 in der Straße „Am Kai“ erhält. 5. Beratung und Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung zur Erstellung eines Bolzplatzes (Finanzausschuss vom 27.11.2007)
Der stellv. Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr Buchmann, erläutert die Planung für den Bolzplatz. Der Finanzausschuss hatte empfohlen 10.000,--€ für die Erstellung des Bolzplatzes inkl. aller zusätzlich anfallenden Kosten (Ausgleichszahlung etc.) im Haushalt 2008 bereitzustellen. Der Bolzplatz wird beim kleinen Wäldchen neben dem EDEKA Markt erstellt.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, 10.000,00€ im Haushalt 2008 für die Erstellung des Bolzplatzes vorzusehen. Abstimmung: 9 : 0 : 0
6. Beratung und Beschlussfassung über die Kosten zur Wiederherstellung des Fußweges Oberer Dünenweg/ Finanzausschuss vom 27.11.2007
Sachverhalt: Dadurch, dass die EVS im oberen Teil der Straße „Oberen Dünenweg“ die Straßenseite aufreißen muss, könnte man bevor Flickwerk entsteht, hier einen vernünftigen Fußweg anlegen.Herr Buchmann erklärt, dass der Finanzausschuss hierzu um Prüfung bat, ob es möglich wäre, Ausbaubeiträge für die Maßnahme zu erheben. Herr Speth berichtet, dass Ausbaubeiträge hierzu nicht erhoben werden können. Die Gemeinde müsste bei Durchführung der Maßnahme nur das Material bezahlen, die Lohnkosten werden von der EVS getragen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Herstellung eines Gehweges im Oberen Dünenweg zu. Abstimmung: 6 : 0 : 3´
7. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Anliegerbeiträge Hangstraße (Finanzausschuss vom 27.11.2007)
Sachverhalt: Es wird berichtet, dass Herr Vahl vom Amt Landschaft Sylt, gegenüber den Finanzausschussmitgliedern erklärte, dass mit einem Preis pro qm² von 3-4 € als Ausbaubeitrag für die Hangstraße bei einem Ausbausatz von 75% gerechnet werden kann. Der Ausschuss hatte empfohlen, einen Ausbausatz von 75% festzulegen. Herr Buchmann berichtet, dass er nun bei genauerer Durchsicht, der von Herrn Vahl beim Finanzausschuss vorgelegten Aufstellung, nicht mehr dieser Empfehlung folgen kann. Die Aufstellung von Herrn Vahl hat mathematische Differenzen und ist nicht stimmig.
Beschluss: Die Gemeindevertretung ist sich nach längerer Diskussion einig, dass eine neue Auflistung bzw. Vorlage von Herrn Vahl erstellt werden sollte. Danach soll erneut beraten werden. Abstimmung: 9 : 0 : 0
8. Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer Haushaltsstelle für allgemeine Zuschussgewährungen (Finanzausschuss vom 27.11.2007)
Herr Buchmann berichtet, dass der Finanzausschuss empfohlen hat, keine neue Haushaltsstelle zu schaffen. Gehen Anträge ein, soll der Ausschussvorsitzende sich mit der Finanzabteilung des ALS beraten, ob und aus welchem Haushaltstitel ein Zuschuss gewährt werden kann.
Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Empfehlung des Finanzausschusses zu. Abstimmung: 9 : 0 : 0
9. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Gemeinde Hörnum für das Haushaltsjahr 2008 (Finanzausschuss vom 27.11.2007)
a) Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Haushaltsplan nebst Stellenplan für das Haushaltsjahr 2008 zu. Abstimmung: 9 : 0 : 0
b) Die Gemeindevertretung stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Hörnum (Sylt) zu. Abstimmung: 9 : 0 : 0
10. Beratung und Beschlussfassung über das Abstellen der Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden (Finanzausschuss vom 27.11.2007)
Es wird berichtet, dass geplant ist die Straßenbeleuchtung während den Nachtstunden (wie es auch in anderen Inselgemeinden gemacht wird) abzuschalten. Der Finanzausschuss hatte hierzu empfohlen, die Straßenbeleuchtung von 00:30 Uhr nachts bis 5:30 Uhr morgens abzuschalten, allerdings mit der Option, in der Sommerzeit eine längere Schaltung vorzusehen. Optional sollen die Schaltkästen zur selben Einstellung durch die Gemeinde erworben und bereitgestellt werden.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, in den Wintermonaten die Straßenbeleuchtung von 00:30 Uhr bis 05:30 Uhr und in den Sommermonaten ab 02:00 Uhr bis 05:30 Uhr abzustellen. Abstimmung: 8 : 0 : 1
11. Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung für die Arbeit im Jugendzentrum Sylt (Finanzausschuss. vom 27.11.2007)
Es wird berichtet, dass der Finanzausschuss hierzu keine Empfehlung abgegeben hat.
Beschluss: Es wird um Abstimmung darüber gebeten, ob eine finanzielle Unterstützung für die Arbeit im Jugendzentrum Sylt gewollt ist. Abstimmung: 0 : 0 : 9 Somit wird keine finanzielle Unterstützung gewährt.
12. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Telefon Seelsorge auf finanzielle Unterstützung (Finanzausschuss vom 27.11.2007)
Es wird berichtet, dass auch hier der Finanzausschuss zu keiner Empfehlung gekommen ist.
Beschluss: Die Gemeindevertretung ist sich darüber einig, der Sylter Telefon Seelsorge eine einmalige Unterstützung in Höhe von 100,00 € zu zahlen. Abstimmung: 9 : 0 : 0
13. Beratung und Beschlussfassung über die Wahl eines Vorsitzenden für den Finanzausschuss
Es wird berichtet, dass Herr Peter Neubauer seinen Vorsitz im Finanzausschuss niedergelegt hat, jedoch weiterhin Mitglied im Finanzausschuss bleiben möchte. Laut dem Amt Landschaft Sylt liegt das Vorschlagsrecht bei der FBGH, welche jedoch darauf verzichtet. Als nächstes hätte die SPD Vorschlagsrecht, welche hiervon kein Gebrauch machen möchte. Das Vergaberecht würde somit bei der CDU liegen, welche Herrn Buchmann vorschlägt. Abstimmung: 8 : 0 : 1
Herr Buchmann nimmt die Wahl zum Finanzausschussvorsitzenden an.
14. Beratung und Beschlussfassung über die Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Finanzausschuss
Dieser Punkt wird bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung zurückgestellt. Abstimmung: 9 : 0 : 0
15. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2008 (TSH -Ausschuss vom 03.12.2007)
Die Tourismusausschussvorsitzende, Frau Gotthardt, berichtet, dass für 2008 aufgrund der Baumaßnahmen keine höheren Umsatzerlöse zu erwarten sind, da sich aus inselweiten Prognosen für Hörnum ein Übernachtungsrückgang von 2 % abzeichnet. Die Kapazitätserweiterung wird sich erst ab 2009 quantitativ und finanziell voll auswirken. Dann wird ein Übernachtungsplus von 26 % und in 2010 von 31 % in Aussicht gestellt. Das Übernachtungsplus zieht eine entsprechende Nachfrage in der Strandbewirtschaftung und eine erhöhte Belastung in der örtlichen Infrastruktur nach sich. Im Entwurf 2008 sind nicht alle Ist-Zahlen aus 2006/2007 mit dem Ansatz 2008 vergleichbar. Hier wird es andere Kostenaufteilungen und Kostenstellen geben. Im Erfolgsplan des Wirtschaftsplans werden die Details besprochen. Bei den Umsatzerlösen werden die Ist-Zahlen mit dem Ansatz 2008 der Konten Kurabgabe, Strandkörbe, GGV und Leuchtturmerlöse erläutert und dargestellt. Bei den Mieten und Pachten gibt es eine Erlössteigerung aufgrund der Wohnungsmiete auf dem Campingplatz und der Pacht im neuen Verwaltungsgebäude. Die Erhöhung bei den Verkaufserlösen resultiert aus einer neuen Produktpalette bei den Merchandisingartikeln. Andere aktivierte Eigenleistungen sind eingestellt. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wird zu einem späteren Zeitpunkt die Erstattung des gemeindlichen Maschineneinsatzes beraten. Die Abschreibungen sind aufgrund der Investitionsmaßnahmen höher angesetzt. Frau Gotthardt berichtet weiter, dass die Betriebsleitung daraufhin weist, dass es aufgrund des Personalmangels im Jahr 2007 zu erheblichen Überstunden in nahezu allen Geschäftsbereichen kam. Nach der Personalbedarfsberechnung wird eine weitere Vollzeitkraft für den Counterbereich und in der Betriebsgruppe, sowie eine 1/2 Kraft für den Campingplatz benötigt. Im Counterbereich soll der Verkauf von touristischen Leistungen ausgebaut, die Abgleichung der Scan-Vorgänge vervierfacht, die Anmietung von Autos für den Gast ermöglicht und im Veranstaltungssektor ein neues Buchungssystem installiert werden. In der Betriebsgruppe wird durch Mehrarbeit im Ortsbereich und die erhöhten Anforderungen im Bereich der Strandbewirtschaftung ab 2009 mehr Personal benötigt wird. Auch für den Campingplatz wird aufgrund der Vor- und Nachbereitung ein höherer Bedarf angemeldet. Im Vermögensplan werden vor allem die Investitionen für 2008 aufgezeigt: u. a. die Anschaffung von 150 Strandkörben, die Inneneinrichtung des neuen Verwaltungsgebäudes incl. PCs und Software, die Anschaffung eines WC-Containers auf dem Wohnmobilplatz, die Anschaffung von 3 Wohnwagen zur Vermietung; EDV, Solaranlage und Stromkästen für den Campingplatz, einer Zugmaschine mit Zubehör, einem Kfz, Schwimmerwagen mit Notfallausstattung. Es ergeben sich Investitionen in Höhe von insgesamt 431.800,00 €.
Beschluss: Herr Speth bittet darum, zunächst über die Neueinrichtung bzw. Erweiterung des Stellenplan zu beschließen. Hierzu besteht in Bezug auf eine weitere Stelle im Counterbereich Uneinigkeit. Folgendes wird zur Abstimmung gebracht:
a) Der Counter wird um eine Jahresstelle erweitert. Abstimmung: 4 : 5 : 0
b) Der Counter wird um eine Saisonstelle erweitert Abstimmung: 4 : 4 : 1
Somit wird der Counterbereich für 2008 nicht erweitert. Der Stellenplan wird diesbezüglich geändert.
Alle anderen Stellen (Aufstockung der Betriebsgruppe und Umwandlung einer Saisonkraft) werden somit genehmigt. Abstimmung: 9 : 0 : 0
Dem Wirtschaftplan des Tourismus-Service Hörnum für das Jahr 2008 wird zugestimmt. Abstimmung: 9 : 0 : 0
16. Beratung und Beschlussfassung über eine zusätzliche Amtsumlage 2007 bis 2009 für den „Neubau Amtsgebäude“
Im Amtshaushalt ist die Finanzierbarkeit für den Bau des neuen Amtsgebäudes nur durch eine langfristig vernünftige Kreditgestaltung zu erreichen. Dafür ist die Erhebung einer zusätzlichen Amtsumlage zwingende Vorraussetzung. Mit der zusätzlichen Amtsumlage soll das Amt in die Lage versetzt werden, einen angemessenen Eigenanteil am neuen Amtsgebäude von Anfang an leisten zu können. Dieser Eigenanteil ist notwendig, um langfristig die Haushalte nicht über Gebühr mit Zins- und Tilgungszahlungen zu belasten. Somit ist langfristig die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden nicht durch den Amtsneubau gefährdet. Es ist vorgesehen drei Jahre lang (2007 über eine außerplanmäßige Ausgabe und dann 2008 und 2009 über den regulären Haushalt) den Gemeinden jährlich insgesamt 500.000 € aufzubürden. Mit diesen 1,5 Mio. € würde sich ein angemessener Eigenkapitalsanteil darstellen lassen. Aufgrund der guten Haushaltslage (Mehreinnahmen bei fast allen Steuerarten und in den nächsten Jahren geringere Gewerbesteuerumlagen) ist es im Moment allen Gemeinden möglich, ihren jeweiligen Anteil für die Jahre 2007 – 2009 zu erwirtschaften.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschießt die Zahlung einer zusätzlichen Amtsumlage in den Jahren 2007 – 2009. Abstimmung: 9 : 0 : 0
17. Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Hörnum Sylt („Strandweg-Nordseite“) für das Gebiet nördlich des Strandweges, südlich, westlich und östlich des Hapimag-Ferienresorts
Sachverhalt / Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Am 05.09.2006 ist der Vorhabenbezogene Bebauungspaln Nr. 17 der Gemeinde Hörnum – Hapimag-Ferienresort als Satzung in Kraft getreten. Dieser setzt für die sog. Dünenhäuser, die als Gästeunterkünfte dienen, max. zwei (II) Vollgeschosse zzgl. eines Staffelgeschosses fest. Die Gebäude sind im Rohbau weitestgehend hergestellt. Hapimag war es seinerzeit nicht gelungen, die Gebäude in Privatbesitz, die ebenfalls auf der Nordseite des Strandweges liegen, zu erwerben (Flur 3, Flurstücke 11/3, 11/5, 13/3, 13/4, 13/8). Bei diesen Gebäuden handelt es sich bis auf das sog. Haus „Brigitte“ (Flurstück 11/5) um barackenähnliche Verkaufsstände mit einem Vollgeschoss (Südseite) und Flachdächern. Diese Gebäude liegen nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Sie sind seinerzeit, um das Planverfahren „Hapimag“ nicht zu verzögern, bewusst ausgespart worden. Es liegt nun eine Bauvoranfrage vor, eines der in Rede stehenden Gebäude um ein Vollgeschoss aufzustocken. Dies ist gem. § 34 BauGB zulässig, da durch das Hapimagresort (Dünenhäuser) wie zuvor beschrieben, auch in der Umgebung Gebäude mit zwei Vollgeschossen vorhanden sind, sich das Bauvorhaben somit also einfügt. Aus städtebaulichen Gründen steht einer Aufstockung somit im Prinzip nichts entgegen. Um einen gestalterischen „Wildwuchs“ in diesem Bereich mit dem Zugang zum Hauptstrand, der durch das Hapimag-Projekt soeben seine Aufwertung erfährt, nicht zu gefährden, soll für diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der Bauhöhen, Anzahl der Vollgeschosse, Baulinien und Gestaltung verbindlich vorschreibt. Dies erscheint städtebaulich umso wichtiger, da es sich bei den barackenähnlichen Gebäuden um ein Ensemble aus drei Gebäuden auf den vier Flurstücken 11/3, 13/3, 13/4 und 13/8 handelt. Die Grundstückssituation lässt sich als „ausgesprochen kleinteilig“ beurteilen. So hat das Flurstück 13/4 (Strandweg 6), für welches die Bauvoranfrage gestellt wurde, eine Größe von lediglich 117 m². Die Gebäudefront hat eine Länge von lediglich 6,35 m. Ähnlich ist es beim Flurstück 13/3 (Strandweg 8). Das Grundstück, welches aus den Flurstücken 11/3 und 13/8 gebildet wird, Strandweg 10, ist etwa doppelt so groß. Um in dem durch das Hapimagprojekt nun endlich geordneten Bereich keine städtebauliche Unruhe durch unterschiedliche Bauhöhen und Baufluchten sowie eine Vielfalt an Gestaltungselementen hereinzubringen, sind in einem Bebauungsplan verbindlich das Maß der baulichen Nutzung – verbindliche Höhen – sowie die überbaubaren Grundstücksflächen (verbindlich! Baulinien!) und die Gestaltung verbindlich zu regeln.
Beschluss: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB: Die Gemeinde beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 der Gemeinde Hörnum Sylt („Strandweg-Nordseite“) für das Gebiet nördlich des Strandweges, südlich, westlich und östlich des Hapimag-Ferienresorts. Planungsziele sind Festsetzungen eines verbindlichen Maßes der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und Festsetzungen bzgl. der Gestaltung. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich durch Aushang bekannt zu machen. Abstimmung: 9 : 0 : 0
18. Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19 der Gemeinde Hörnum (Sylt) „Strandversorgung Hauptstrandübergang Hörnum“, für das Gebiet östlich des Weststrandes, nördlich des Hauptstrandübergangs, westlich des Strandweges (Tischvorlage)
Sachverhalt / Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Der Strandversorgungsbetrieb Strandperle befindet sich südlich des Hauptübergangs zum Hörnumer Weststrand auf dem Dünenzug zwischen Ortslage und Strand und nördlich der Kersigsiedlung. Damit befindet sich der Strandversorgungsbetrieb in einem städtebaulich sehr bedeutsamen Bereich in der Ortslage Hörnum, da der Strandübergang in der Saison hochfrequentiert ist und da die Kersigsiedlung in ihrer städtebaulichen Erscheinungsqualität ein ebenfalls hohes Qualitätsniveau aufweist. Der Übergang zum Hauptstrand wird demnächst zudem eine Aufwertung durch das Bauvorhaben HAPIMAG (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16) erfahren. Im Zuge der Planungen zum Projekt HAPIMAG kam es auch zu Überlegungen, den Bereich des Strandversorgungsbetriebes „Strandperle“ städtebaulich aufzuwerten, wobei die derzeitigen baulichen Anlagen als abgängig eingeschätzt werden. Für eine Neubebauung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, welcher neben der Art insbesondere das Maß der baulichen Nutzung in diesem auch unter Naturschutz- und Küstenschutzgesichtspunkten sensiblen Bereich festsetzt. Gemäß landschaftspflegerischer Stellungnahme zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Insel Sylt vom 28.05.2001 sind ca. 75 m² des Bestandes genehmigt (Kiosk und WC). Die angebaute ca. 40 m² große Terrasse widerspricht den Bestimmungen für die geschützte Düne gem. § 15 a LNatSchG. Es ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 15 a Abs. 5 LNatSchG zu erwirken. Diese Situation ungenehmigter Bauten unterstreicht die Notwendigkeit, diesen Bereich planerisch zu ordnen. Weiterhin sind in dem städtebaulich bedeutsamen Umfeld Festsetzungen hinsichtlich der Gestaltung erforderlich, damit sich die baulichen Anlagen in das Umfeld aus reetgedeckten Häusern der Kersigsiedlung, den neu entstehenden baulichen Anlagen des Hapimag-Ferienresorts und des neu gestalteten Strandweges und den sensiblen Landschaftsraum mit dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet/geplanten Naturschutzgebiet gestalterisch einfügen. Die überplanbare Fläche ergäbe – würde man den genehmigten Bestand und die nicht genehmigte Terrassenfläche zu Grunde legen 115 m² (75 m² + 40 m²), wobei an anderer Stelle in der landschaftspflegerischen Stellungnahme lediglich von 105 m² die Rede ist. Aus der Planzeichnung des Flächennutzungsplans, welcher im Maßstab 1 : 2000 den Strandversorgungsbetrieb „Strandperle“ als Sondergebiet SO Strandversorgung darstellt, eine Fläche von 13 m x 11 m abgreifen, was 143 m² ergäbe. Angrenzende Flächen werden in das Plangebiet aufgenommen. Es wird angestrebt, den Betrieb am neuen Standort auf mindestens 320 m² zu vergrößern, um eine wirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten. Es wurde bereits am 04.05.2006 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Der neue Strandversorgungsbetrieb soll jedoch von der Südseite des Hauptübergangs auf die Nordseite verlegt werden, da der jetzige Standort zu nah an der Abbruchkante liegt. Aufgrund des geänderten Geltungsbereichs ist der Aufstellungsbeschluss erneut zu fassen. Daraus ergeben sich folgende Planungsziele für den Bebauungsplan Nr. 19: Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen sowie Festsetzungen zur Gestaltung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der beigefügten Anlage dargestellt.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt wie folgt:
1. Erneuter Aufstellungsbeschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt erneut die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19 „Strandversorgung Hauptstrandübergang Hörnum“, für das Gebiet östlich des Weststrandes, nördlich des Hauptstrandübergangs, westlich des Strandweges. Planungsziele sind die Festsetzung eines Sondergebiets SO „Strandversorgungsbetrieb“ mit der Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung, der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen sowie Festsetzungen zur Gestaltung. Der Planbereich ist in der Anlage dargestellt.
2. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten.
Abstimmung: 9 : 0 : 0
19. Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hörnum (Sylt) „Strandversorgung Hauptstrandübergang Hörnum“, für das Gebiet östlich des Weststrandes, nördlich des Hauptstrandübergangs, westlich des Strandweges. (Tischvorlage)
Sachverhalt / Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Der Strandversorgungsbetrieb Strandperle befindet sich südlich des Hauptübergangs zum Hörnumer Weststrand auf dem Dünenzug zwischen Ortslage und Strand und nördlich der Kersigsiedlung. Damit befindet sich der Strandversorgungsbetrieb in einem städtebaulich sehr bedeutsamen Bereich in der Ortslage Hörnum, da der Strandübergang in der Saison hochfrequentiert ist und da die Kersigsiedlung in ihrer städtebaulichen Erscheinungsqualität ein ebenfalls hohes Qualitätsniveau aufweist. Der Übergang zum Hauptstrand wird demnächst zudem eine Aufwertung durch das Bauvorhaben HAPIMAG (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16) erfahren. Im Zuge der Planungen zum Projekt HAPIMAG kam es auch zu Überlegungen, den Bereich des Strandversorgungsbetriebes „Strandperle“ städtebaulich aufzuwerten, wobei die derzeitigen baulichen Anlagen als abgängig eingeschätzt werden. Für eine Neubebauung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, welcher neben der Art insbesondere das Maß der baulichen Nutzung in diesem auch unter Naturschutz- und Küstenschutzgesichtspunkten sensiblen Bereich festsetzt. Gemäß landschaftspflegerischer Stellungnahme zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Insel Sylt vom 28.05.2001 sind ca. 75 m² des Bestandes genehmigt (Kiosk und WC). Die angebaute ca. 40 m² große Terrasse widerspricht den Bestimmungen für die geschützte Düne gem. § 15 a LNatSchG. Es ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 15 a Abs. 5 LNatSchG zu erwirken. Diese Situation ungenehmigter Bauten unterstreicht die Notwendigkeit, diesen Bereich planerisch zu ordnen. Weiterhin sind in dem städtebaulich bedeutsamen Umfeld Festsetzungen hinsichtlich der Gestaltung erforderlich, damit sich die baulichen Anlagen in das Umfeld aus reetgedeckten Häusern der Kersigsiedlung, den neu entstehenden baulichen Anlagen des Hapimag-Ferienresorts und des neu gestalteten Strandweges und den sensiblen Landschaftsraum mit dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet/geplanten Naturschutzgebiet gestalterisch einfügen. Die überplanbare Fläche ergäbe – würde man den genehmigten Bestand und die nicht genehmigte Terrassenfläche zu Grunde legen 115 m2 (75 m² + 40 m²), wobei an anderer Stelle in der landschaftspflegerischen Stellungnahme lediglich von 105 m² die Rede ist. Aus der Planzeichnung des Flächennutzungsplans, welcher im Maßstab 1 : 2000 den Strandversorgungsbetrieb „Strandperle“ als Sondergebiet SO Strandversorgung darstellt, eine Fläche von 13 m x 11 m abgreifen, was 143 m² ergäbe. Um das große touristische Potenzial dieses Standortes besser nutzen zu können ist eine Vergrößerung der für den Strandversorgungsbetrieb nutzbaren Fläche erforderlich, wozu der Flächennutzungsplan zu ändern wäre. Es sollen neben der reinen Strandversorgung auch Gastronomieplätze angeboten werden, wobei an 40 Innen- und 60 Außenplätze (Terrasse) angeboten werden. Es wird angestrebt, den Betrieb am neuen Standort auf mindestens 320 m² zu vergrößern, um eine wirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten. Es wurde bereits am 26.10.2006 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Der neue Strandversorgungsbetrieb soll jedoch von der Südseite des Hauptübergangs auf die Nordseite verlegt werden, da der jetzige Standort zu nah an der Abbruchkante liegt. Aufgrund des geänderten Geltungsbereichs ist der Aufstellungsbeschluss erneut zu fassen. Daraus ergeben sich folgende Planungsziele für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans: Verlegung und Vergrößerung des Sondergebietes SO „Strandversorgung“. Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hörnum wird im Parallelverfahren zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 19 erstellt.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt wie folgt:
1. Erneuter Aufstellungsbeschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans, „Strandversorgung Hauptstrandübergang Hörnum“, für das Gebiet östlich des Weststrandes, nördlich des Hauptstrandübergangs, westlich des Strandweges. Planungsziel ist die Verlegung und Vergrößerung des Sondergebiets SO „Strandversorgungsbetrieb“.
2. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten.
Abstimmung: 9 : 0 : 0
20. Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Hörnum (Sylt) „Rote Siedlung-Ost“, für das Gebiet beiderseits der Hangstraße zwischen Budersandstraße und Oberer Dünenweg , östlich der Budersandstraße zwischen Steintal und Hangstraße, westlich der Budersandstraße zwischen Hangstraße und Schulstraße sowie nördlich Oberer Dünenweg
Sachverhalt / Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) hat in ihrer Sitzung am 08.07.2004 erneut die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 für das Gebiet beiderseits der Hangstraße zwischen Budersandstraße und Oberer Dünenweg, östlich der Budersandstraße zwischen Steintal und Hangstraße, westlich der Budersandstraße zwischen Hangstraße und Schulstraße sowie nördlich Oberer Dünenweg gefasst. Der erste Aufstellungsbeschluss wurde am 22.10.1997 gefasst. Planungsziele waren der Erhalt des Erscheinungsbildes, des baulichen Charakters und der Nutzungs- und Siedlungsstruktur der „Roten Siedlung“ und angrenzender Bereiche sowie die Vermeidung städtebaulicher Differenzen. Um diese Ziele zu erreichen, beabsichtigte die Gemeinde
Die Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen und überbaubaren Grundstücksflächen,
die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung,
die Festsetzung der Anzahl von Wohneinheiten,
die Festsetzung von Gestaltungsvorschriften.
An diesen Planungszielen hat sich bislang nichts geändert. Die Bebauungspläne für die „Rote Siedlung“ (Bebauungspläne Nr. 7 und 8) rutschten jedoch aufgrund der dynamischen Entwicklungen in der Gemeinde, welche durch das Hapimag- und das Golfplatz- und Golfhotelprojekt ausgelöst wurden, in der Prioritätenliste nach hinten. In den vergangenen drei Jahren erfuhr das Erscheinungsbild der Siedlung kaum Veränderungen. Mit dem nun anstehenden Ausbau der Hangstraße wie auch durch weitere Grundstücksverkäufe des Bundes zeichnet sich jedoch eine verstärkte Investitionsbereitschaft der Eigentümer ab. Im Zuge des Ausbaus der Hangstraße, versuchen einige Grundeigentümer Stellplätze auf ihren Grundstücken unterzubringen. Insbesondere auf der Ostseite der Hangstraße ist die problematisch, da die Grundstücke hier ca. 1,00 bis 1,70 m über Straßenniveau liegen und für die Errichtung der Stellplätze in den entlang der Straße einheitlich ausgebildeten Hang eingegriffen werden müsste. Es liegt ein entsprechender Bauantrag vor, der die Errichtung eines ca. 7,20 m x 7,00 m großen Stellplatzes vorsieht. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 8 auch unter Berücksichtigung dieser Problematik weiter fortzuführen und den Bauantrag bis zur Schaffung einer einheitlichen Regelung gem. § 15 BauGB zurückzustellen. Andernfalls droht der einheitliche Siedlungscharakter verloren zu gehen, was als städtebaulich problematisch eingeschätzt wird. Da der Aufstellungsbeschluss nun schon mehr als drei Jahre zurückliegt, soll über ihn erneut abgestimmt werden.
Beschluss:
1. Erneuter Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB): Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt erneut die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 8 für das Gebiet beiderseits der Hangstraße zwischen Budersandstraße und Oberer Dünenweg, östlich der Budersandstraße zwischen Steintal und Hangstraße, westlich der Budersandstraße zwischen Hangstraße und Schulstraße sowie nördlich Oberer Dünenweg. Planungsziele sind der Erhalt des Erscheinungsbildes, des baulichen Charakters und der Nutzungs- und Siedlungsstruktur der „Roten Siedlung“ und angrenzender Bereiche sowie die Vermeidung städtebaulicher Differenzen. Um diese Ziele zu erreichen, beabsichtigt die Gemeinde
Die Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen und überbaubaren Grundstücksflächen,
die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung,
die Festsetzung der Anzahl von Wohneinheiten,
Festsetzungen bzgl. der Errichtung von Stellplätzen,
die Festsetzung von Gestaltungsvorschriften.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beauftragt die Verwaltung, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0 : 0
21. Beratung und Beschlussfassung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Zuständigkeit Verfolgungsbehörde ALS)
Sachverhalt: Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2006 die Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs beschlossen. Die verwaltungsmäßige Abwicklung/ Ahndung der Ordnungswidrigkeiten erfolgte in Kooperation mit dem Kreis Nordfriesland. Die Gemeinden Rantum und Sylt-Ost hatten einen Vertrag mit dem Kreis Nordfriesland dahingehend geschlossen, dass sie Mitarbeiter zwecks Überwachung einstellen, das Direktionsrecht hinsichtlich dieses Mitarbeiters aber dem Kreis Nordfriesland übertragen und dafür pro verwertbarer Anzeige einen Betrag von 1,79 € erhielten. Dieser Lösung wurde der Vorteil zugesprochen, dass bereits noch im Jahre 2007 mit der Überwachung begonnen werden konnte, ohne dass es einer Änderung der OWiZustVO bedurfte. Die Aus diesem Verfahren wurden Erfahrungen insbesondere hinsichtlich einer der Verkehrssicherheit dienenden Notwendigkeit zur Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs gesammelt, um bei vollständiger Übernahme des Ordnungswidrigkeitenverfahrens gut aufgestellt zu sein. Die Notwendigkeit, den ruhenden Verkehr zu überwachen, hat sich in beiden Gemeinden bestätigt, kostendeckend konnte die Aufgabe jedoch nicht erledigt werden. Um insbesondere die verwaltungsmäßige Abwicklung der Ordnungswidrigkeiten ab dem Jahre 2008 in eigener Zuständigkeit zu erledigen, wurde bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein mit Schreiben vom 23.10.2007 ein Antrag auf Änderung der OWiZustVO gestellt, gegen den seitens der zuständigen Fachaufsicht des Kreises Nordfriesland keine Bedenken geäußert wurden. Eine Stellungnahme des Ministeriums liegt nun vor. Es wird eine Bestandsaufnahme erwartet, die den Antrag inhaltlich rechtfertigt. Außerdem gibt das Ministerium zu erkennen, dass man einer Übertragung wohl nicht zustimmen werde, weil die Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs auch ohne Verordnungsänderung (Aufgabenübertragung) möglich ist. Das Ministerium weist darauf hin, dass der Kreis NF zuständige Behörde ist und dass eine Übernahme der reinen Überwachung, nicht der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten, durch eine Verwaltungsvereinbarung nach den Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit möglich sei. Fazit des Ministeriums ist, dass eine Verordnungsänderung nicht in Frage kommt, wenn das gleiche Ziel auf eine einfachere Weise erreicht werden kann. Es wird nun an die Gemeinden appelliert, dem Verfahren zuzustimmen, weil die Situation in Sylt-Ost dringenden Handlungsbedarf erwarte und dass man Seitens der Gemeinde Sylt-Ost auch bereit sei, die sich hieraus ergebenen Kosten gerecht aufzuteilen, also nicht nach Finanzkraft oder Einwohnerzahlen. Es wurde erklärt, dass es nach den geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen zulässig sei, in begründeten Einzelfällen von dem Umlageschlüssel nach Maßgabe der Finanzkraft abzuweichen. Ein solcher Fall sei hier gegeben und eine andere Kostenverteilung haushaltsrechtlich durchaus zulässig. Vor diesem Hintergrund wird nun die Gemeinde Hörnum gebeten ein Grundsatzbeschluss abzugeben. Die vom Ministerium geforderte Bestandsaufnahme würde aufgrund der Beteiligung mehrerer Gemeinden schwergewichtiger sein.
Beschluss: Nach eingehender Diskussion wird darüber abgestimmt, ob in Hörnum künftig eine Überwachung des ruhenden Verkehrs gewollt ist und somit der Wunsch zur Übernahme der Aufgabe „Überwachung des ruhenden Verkehr“ einschließlich der Zuständigkeit der Verfolgungsbehörde an das ALS gestützt wird. Abstimmung: 4 : 5 : 0
22. Mitteilungen und Anfragen
Herr Speth berichtet, dass am 20.12.2007 die Schlüsselübergabe für das neue Verwaltungsgebäude stattfindet.Am 03.01.2008 findet dann der öffentliche Neujahrsempfang um 18:00 Uhr im neuen Verwaltungsgebäude statt.
Der Landesregierung und dem ALR wird für die Auffüllung der Löcher Richtung Odde, sowie für die alljährlichen Sandaufspülungen der Dank ausgesprochen.
Es wird mitgeteilt, dass Planunterlagen im Internet unter www.amtlandschaftsylt.de , Bekanntmachungen, Bekanntmachung des Bauamtes eingesehen werden können.