Gemeindevertretung
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
A. Öffentlicher Teil:
21. Beratung und Beschlussfassung über erneuten abschließenden Beschluss über die 2. Teilfortschreibung des Landschaftsplans der Gemeinde Hörnum (Sylt).
22. Mitteilungen und Anfragen
B. Nichtöffentlicher Teil:
Die Reihenfolge im internen Teil wird wie folgt geändert bzw. erweitert:
2. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten - Vergabe neue Strandversorgung Hautstrand/ TSH - Ausschuss vom 21.04.2008
3. Beratung und Beschlussfassung über Pachtangelegenheiten a) Vorübergehende Strandversorgung Hörnum Nord und KM4 / TSH-Ausschuss vom 07.04.2008 b) Betrieb einer Surfschule am Campingplatz/ TSH-Ausschuss vom 07.04.2008
4. Personalangelegenheiten´
3. c) Abschluss eines neuen Pachtvertrages/ Finanzausschuss vom 14.04.2008 d) Strandkorbhalle/ Finanzausschuss vom 14.04.2008
1. Wohnungsangelegenheiten
5. Beratung über Grundstücksangelegenheiten - Festlegung eines Grundstückspreis/ Finanzausschuss vom 14.04.2008 - Beratung über Verkauf eines Grundstückes
6. Mitteilungen und Anfragen
Der Änderung wird zugestimmt. Abstimmung: 11:0:0
Beim Treppenaufgang, Crepes Stand P. Mähr, sollten noch Mülleimer aufgestellt werden.
Es wird angeregt öffentliche Toiletten in Hörnum-Nord zu erstellen, da viele Passanten, welche an den Führungen der Schutzstation teilnehmen oftmals ihr dringendes Bedürfnis hinter den Flaschencontainern erledigen. Es wäre eventuell auch schon hilfreich dort ein Schild aufzustellen, dass die nächste Toilette Richtung Strand ca. 200 m entfernt ist.
3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.02.2008
Die Gemeindevertretung stimmt der Niederschrift zur Sitzung vom 28.02.2008 einstimmig zu. Abstimmung: 11:0:0
4. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
5. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme einer/eines Bewerberin/ Bewerbers auf die Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 - 2013
Herr Speth berichtet, dass folgende Bewerbungen für die Aufnahme auf die Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2009-2013 vorliegen:
Lfd. Nr.
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Name, Vorname, Geburtsname
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1.
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Grobe, Renate geb. Lengsholz
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2.
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Weiß, Beate Waltraud geb. Boelter
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(Die Gemeindevertretung Hörnum darf 1 Person mit 2/3 Mehrheit beschließen, die auf die offizielle Vorschlagsliste aufgestellt wird.) Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, Frau Renate Grobe auf die offizielle Vorschlagsliste für die Gemeinde Hörnum zu setzen. Abstimmung: 10:0:1
6. Beratung und Beschlussfassung über Kostenausgleich nach § 25 Abs. 3 Kindertagesstättengesetzt Bezuschussung vom Kreis NF/ Künftige Verwendung des Kostenausgleichs (GV-Beschluss vom 10.12.2003)
Es wird berichtet, dass die Gemeinde Hörnum beim Kreis Nordfriesland eine Bezuschussung, für die Leerplätze des hiesigen Kindergartens in der Anzahl der Kinder welche aus Hörnum in den dänischen Kindergarten gehen, beantragen kann. In den Vorjahren wurde dieser Kostenausgleich an den Kindergartenträger „ADS“ weitergeleitet, obwohl die Gemeinde den Kostenausgleich der dänischen Kindergartenkinder zahlt. Von Seiten der Amtverwaltung wurde nun angeregt, den vom Kreis gezahlten Kostenausgleich künftig im Gemeindehaushalt einfließen zu lassen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, den Kostenausgleich künftig dem Gemeindehaushalt zukommen zu lassen. Abstimmung: 11:0:0
7. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße Hafenstraße
Sachverhalt: Nachdem der Ausbau der Hafenstraße in der Gemeinde Hörnum abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Ausbaukosten auf die durch die hergestellte Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Bei den Ausbaukosten fehlt lediglich die anteilige Refinanzierung aus einem Grundstücksgeschäft, dessen zeitlicher Abschluss derzeit nicht erkennbar ist. Zur rechtssicheren Bescheiderteilung ist darauf zu verzichten. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hörnum vom13.03.00 in Verbindung mit dem KAG. Beschluss: Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung der Ausbaumaßnahme Hafenstraße fest, und beschließt die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtungen.
Abstimmung: 11:0:0
8. Beratung und Beschlussfassung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen sowie von Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 (Bebauungsplan Nr. 5.1, Arbeitstitel: „Hotel Seepferdchen“) der Gemeinde Hörnum (Sylt) sowie Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB/ Bauausschuss vom 03.04.2008
Sachverhalt: Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5.1 (Bebauungsplan Nr. 5.1) der Gemeinde Hörnum (Sylt) – Arbeitstitel „Hotel Seepferdchen“ – für das Gebiet östlich des Odde Wei, südlich der Weißen Siedlung, westlich des Flurstückes 493 (Flur 3) und nördlich der Dünen- und Heidelandschaft „Hörnum Odde“ hat in der Zeit vom 11.03.2008 bis 28.03.2008 die erneute Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB stattgefunden. Weiterhin wurden gem. § 4a Abs. 3 BauGB die berührten Behörden mit Schreiben vom 03.03.2008 zur erneuten Abgabe einer Stellungnahme mit Fristsetzung bis 28.03.2008 aufgefordert. Eine betroffene Privatperson wurde zudem mit Schreiben vom 29.02.2008 und Fristsetzung bis 28.03.2008 zur Abgabe einer Anregung aufgefordert. Es wurde im Rahmen der genannten Beteiligungsverfahren bestimmt, dass Stellungnahmen nur noch zu den geänderten Teilen vorgetragen werden dürfen. Die Auslegungsfrist wurde i. S. v. § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt. Es wurden Stellungnahmen gem. anliegender Tabelle abgegeben und entsprechend der rechten Tabellenspalte gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Es wurde das Planverfahren gem. § 13 a BauGB gewählt. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB 1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 – Arbeitstitel „Hotel Seepferdchen“ – für das Gebiet östlich des Odde Wei, südlich der Weißen Siedlung, westlich des Flurstückes 493 (Flur 3) und nördlich der Dünen- und Heidelandschaft „Hörnum Odde“ abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Es wurde keine erneute Stellungnahme abgegeben.
2. Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 – Arbeitstitel: „Hotel Seepferdchen“ für das Gebiet östlich des Odde Wei, südlich der Weißen Siedlung, westlich des Flurstückes 493 (Flur 3) und nördlich der Dünen- und Heidelandschaft „Hörnum Odde“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 – Arbeitstitel: „Hotel Seepferdchen“ für das Gebiet östlich des Odde Wei, südlich der Weißen Siedlung, westlich des Flurstückes 493 (Flur 3) und nördlich der Dünen- und Heidelandschaft „Hörnum Odde“ ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Abstimmung: 11:0:0
9. Beratung und Beschlussfassung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen sowie von Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 (Arbeitstitel: „Sondergebiete Kurbetriebe“) der Gemeinde Hörnum (Sylt) sowie Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB / Bauausschuss vom 03.04.2008
Sachverhalt: Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 21 der Gemeinde Hörnum – Arbeitstitel „Sondergebiete Kurbetriebe“ – für das Gebiet westlich der Rantumer Straße (L 24), nördlich der Naturschutzstation Wattenmeer, östlich der Dünen und südlich des Campingplatzes hat in der Zeit vom 11.03.2008 bis 28.03.2008 die erneute Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB stattgefunden. Weiterhin wurden gem. § 4a Abs. 3 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die betroffenen nach § 58 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände mit Schreiben vom 11.03.2008 zur erneuten Abgabe einer Stellungnahme mit Fristsetzung bis 28.03.2008 aufgefordert. Sowohl im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits- wie auch der erneuten Behördenbeteiligung wurde darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs.3 BauGB Stellungnahmen nur noch zu den geänderten Teilen vorgetragen werden dürfen. Die Auslegungsfrist wurde i. S. v. § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt. Es wurden Stellungnahmen gem. anliegender Tabelle abgegeben und entsprechend der rechten Tabellenspalte gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Beschluss: Die Gemeindevertretung kommt zu folgendem Beschluss: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Hörnum – Arbeitstitel „Sondergebiete Kurbetriebe“ – für das Gebiet westlich der Rantumer Straße (L 24), nördlich der Naturschutzstation Wattenmeer, östlich der Dünen und südlich des Campingplatzes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die erneut eingeholten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: a) berücksichtigt wird die Stellungnahme der Energieversorgung Sylt, b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von: -, c) nicht berücksichtigt wird die Stellungnahme einer Privatperson. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 BauGB sowie entsprechend § 92 der Landesbauordnung (LBO) (örtliche Bauvorschriften) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan. 21 der Gemeinde Hörnum – Arbeitstitel „Sondergebiete Kurbetriebe“ – für das Gebiet westlich der Rantumer Straße (L 24), nördlich der Naturschutzstation Wattenmeer, östlich der Dünen und südlich des Campingplatzes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Hörnum – Arbeitstitel „Sondergebiete Kurbetriebe“ – für das Gebiet westlich der Rantumer Straße (L 24), nördlich der Naturschutzstation Wattenmeer, östlich der Dünen und südlich des Campingplatzes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmung: 11:0:0
10. Beratung und Beschlussfassung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen sowie von Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 (Arbeitstitel: „Berliner Ring West“) der Gemeinde Hörnum (Sylt) sowie Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB/ Bauausschuss vom 03.04.2008
Sachverhalt: Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Hörnum – Arbeitstitel „Berliner Ring - West“ – für das Gebiet östlich der Rantumer Straße, westlich und nördlich des Berliner Rings, südlich des Golfplatzes hat in der Zeit vom 11.03.2008 bis 28.03.2008 die erneute Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB stattgefunden. Weiterhin wurden gem. § 4a Abs. 3 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die anderen Sylter Gemeinden und die nach § 58 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände mit Schreiben vom 06.03.2008 zur erneuten Abgabe einer Stellungnahme mit Fristsetzung bis 28.03.2008 aufgefordert. Sowohl im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits- wie auch der erneuten Behördenbeteiligung wurde darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs.3 BauGB Stellungnahmen nur noch zu den geänderten Teilen vorgetragen werden dürfen. Die Auslegungsfrist wurde i. S. v. § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt. Es wurden Stellungnahmen gem. anliegender Tabelle abgegeben und entsprechend der rechten Tabellenspalte gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Eine erneute Änderung des Planentwurfs betrifft lediglich die Klarstellung des 2-m-Abstandsstreifens zur vorhandenen Gasdruckleitung und ist mit der EVS als einzigem Betroffenen abgestimmt. Somit kann der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB gefasst werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 15 – Arbeitstitel: „Berliner Ring West“ – für das Gebiet östlich der Rantumer Straße, westlich und nördlich des Berliner Rings, südlich des Golfplatzes, vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die erneut eingeholten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: a) berücksichtigt wird die Stellungnahme der Energieversorgung Sylt, b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von: - , c) nicht berücksichtigt werden zwei Stellungnahme aus der Öffentlichkeit. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 BauGB sowie entsprechend § 92 der Landesbauordnung (LBO) (örtliche Bauvorschriften) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan. 15 – Arbeitstitel: „Berliner Ring West“ – für das Gebiet östlich der Rantumer Straße, westlich und nördlich des Berliner Rings, südlich des Golfplatzes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 15 – Arbeitstitel: „Berliner Ring West“ – für das Gebiet östlich der Rantumer Straße, westlich und nördlich des Berliner Rings, südlich des Golfplatzes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmung: 11:0:0
11. Beratung und Beschlussfassung über a) Annerkennung der Jahresrechnung 2007 b) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 100.107,58 €
Herr Heyer berichtet aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Er berichtet, dass nach Abschluss der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss folgendes festgestellt wurde: 1. Der Haushaltsplan wurde eingehalten. 2. Die Abweichungen von den Haushaltsansätzen liegen in einem vertretbaren Rahmen. 3. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet 4. Bei den Einnahmen und Ausgaben wurde - soweit geprüft - rechtmäßig verfahren.
Der Gemeindevertretung wurde einstimmig empfohlen: a) Die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2007 zu genehmigen. b) Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 anzuerkennen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: a) Die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2007 zu genehmigen. Abstimmung: 11:0:0 b) Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 anzuerkennen. Abstimmung: 11:0:0
12. Beratung und Beschlussfassung über eine Seniorenfahrt / Sozialausschuss vom 10.04.2008
Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.
13. Beratung und Beschlussfassung über den Kauf der Sport- und Spielfläche in Hörnum Nord / Finanzausschuss vom 14.04.2008
Es wird berichtet, dass der DFB (Deutscher Fußball Bund) dem Kinder- und Jugendhaus e.V. ein Minispielfeld erstellen möchte. Um dieses bundesweite Projekt in unserer Gemeinde verwirklichen zu können, braucht man eine Versiegelte Fläche. Der Verein Kinder- und Jugendhaus e.V. hat sich hierzu die Sport- und Spielfläche beim JAW (Flur 2 Flurstück 43/6) ausgesucht, welche sich zurzeit im Besitz der Bundesanstalt für Immobilenaufgaben befindet. Da die Gemeinde oder der Verein als Eigentümer auftreten muss, bittet der Verein um Ankauf der Fläche durch die Gemeinde. Die Fläche sollte 350 qm umfassen. Pflege und Unterhaltung der Fläche würde das Kinder- und Jugendhaus übernehmen. Mit heutigem Datum, hat Frau Dehn ein Schreiben von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erhalten, in dem nur der Verkauf der Teilfläche von 5300 Quadratmetern zu einem Preis von 6,00 € p. Q. angeboten wird. Beschluss: Die Gemeindevertretung, beschließt für den Ankauf der Fläche eine Summe von 4.000,00 € bereit zu stellen. Entweder einig man sich auf den Ankauf der benötigten Fläche von 350 Quadratmetern und tritt dann selbst als Käfer auf, oder die Gemeinde beteiligt sich mit 4.000,00 € beim Ankauf der Teilfläche über 5300 m³.
Abstimmung: 10:1:0
14. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Sölring Foriining auf einen Einwohnerbezogenen Zuschuss für das Jahr 2008/ Finanzausschuss vom 14.04.2008
Es wird berichtet, dass der Sölring Foriining um einen Einwohnerbezogenen Zuschuss bittet. Er weist daraufhin, dass im Haushalt ein Festzuschuss von 400,00 € vorgesehen ist und es auch dabei bleiben sollte. Beschluss: Nach kurzer Beratung beschließt die Gemeindevertretung, den Antrag eines Einwohnerbezogenen Zuschusses abzulehnen.
Abstimmung: 11:0:0
15. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Bezuschussung des neuen Kinderkulturprojektes „ZEIT – zum Spielen“ vom Förderkreis e.V./ Finanzausschuss vom 14.04.2008
Es wird berichtet, dass der Förderkreis e.V. um Bezuschussung eines neuen Kinderkulturprojektes zur Suchtprävention mit dem Titel „ZEIT- zum spielen“ bittet. Der BBZ (hierbei auch die Suchtberatung) erhält bereits durch die Gemeinde eine Festbezuschussung. Frau Kramer-Lund, hatte auf der Sitzung des Finanzausschusses vorgeschlagen einen Zuschuss in Höhe von 200,00 € zu gewähren. Dieses wurde von Seiten des Ausschusses mit drei gegen Stimmen zur Beratung in die Gemeindevertretung gegeben. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, einen Zuschuss in Höhe von 200,00 € zu gewähren.
Abstimmung: 6:5:0
16. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Bezuschussung der AIDS-HILFE SYLT / Finanzausschuss vom 14.04.2008
Es wird berichtet, dass auch die AIDS-HILFE Sylt um eine Bezuschussung in Höhe von 500,00 € bittet. Das Geld sollte für eine Neuauflage des Präventionsfilms zum Thema HIV und AIDS genommen werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung kommt zu dem Beschluss, keinen Zuschuss zu gewähren.
Abstimmung: 11:0:0
17. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Bezuschussung des Sportvereins „Team Sylt e.V.“/ Finanzausschuss vom 14.04.2008
Auch hier wird um eine Bezuschussung des Sportvereins „Team Sylt e.V.“, insbesondere für die Mädchenabteilung, gebeten. Der Finanzausschuss war der Auffassung, dass hier doch eher ortsansässige Vereine Spenden erhalten sollten. Beschluss: Die Gemeindevertretung kommt auch hier zu dem Beschluss, keine Bezuschussung zu gewähren.
Abstimmung: 11:0:0
18.Beratung und Beschlussfassung über die weitere Gestaltung des neuen Logos / TSH - Ausschuss 07.04.2008
Es wird berichtet, dass mehrere Vorschläge für ein neues Logo des Tourismus-Service Hörnum vorgestellt wurden und der Tourismus-Ausschuss sich auf Logo Nr. 4 (siehe Anlage) geeinigt hatte. In der Gemeindevertretung herrscht unterschiedliche Auffassung hierzu. Teilweise wird die Zurückstellung des Tagesordnungspunktes diskutiert. Beschluss: Nach längerer kontroverser Diskussion kommt die Gemeindevertretung zu dem Beschluss, den Entwurf Nummer 4 als neues Logo des Tourismus-Service Hörnum anzuwenden.
Abstimmung: 5:4:2
19.Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines neuen Schleppers / TSH-Ausschuss vom 07.04.2008
Es wird berichtet, dass beim Tourismus-Ausschuss am 07.04.2008 ein Kostenvergleich für die neue Zugmaschine vorlag. Die Fahrzeuge wurden durch die Betriebsgruppe getestet. Das Angebot für einen Schlepper mit 87.995,80 € netto incl. dem benötigtem Zubehör war qualitativ das Beste. Der Preis liegt unterhalb des Wirtschaftsplanansatzes. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, den Schlepper zu einem Preis von 87.995,80 € netto incl. dem benötigtem Zubehör anzuschaffen.
Abstimmung: 11:0:0
20. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag des Sylter Flughafens zur zukünftigen Finanzierung der Flughafengesellschaft / TSH - Ausschuss vom 07.04.2008
Frau Gotthardt berichtet über einen Antrag der Flughafengesellschaft auf eine zukünftige finanzielle Beteiligung and der Flughafengesellschaft. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass die Gemeinde Hörnum als Gesellschafter aus der Flughafengesellschaft ausgetreten ist, da dies finanziell nicht mehr tragbar war. Der Tourismusausschuss einig, dass dem Flughafen aus touristischer Sicht eine große Bedeutung zugemessen wird. Dem aktuellen Finanzierungskonzept über Übernachtungszahlen kann jedoch nicht zugestimmt werden, da die großteilige Refinanzierung des Beitrages über die Fremdenverkehrsabgabe zur Zeit nicht durchsetzbar ist, da sie nicht kommunizierbar aufgrund der befürchteten deutlichen Steigerung der Belastung für jeden Einzelnen eingestuft wird. Weiterhin ist die Fremdenverkehrssatzung derzeit noch in Neuerstellung durch Herrn Dr. Elmenhorst. Es soll zunächst die neue FVA -Satzung beraten und verabschiedet werden, um dann auch die Auswirkungen auf die Abgabepflichtigen einschätzen zu können. Ein „Lister Modell“ könnte vorstellbar sein. (pauschaler Finanzierungsbeitrag). Über die Höhe müsste dann beraten werden und spätestens im Rahmen der Arbeiten am Wirtschaftsplan 2009 erfolgen. Da derzeit keine grundsätzliche Finanzierungsmöglichkeit gesehen wird, wurde der Gemeindevertretung vorgeschlagen, den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt neu zu beraten. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag des Sylter Flughafens, wie vom Ausschuss vorgeschlagen wurde, zunächst zurück zu stellen.
Abstimmung: 11:0:0
21.Beratung und Beschlussfassung über erneuten abschließenden Beschluss über die 2. Teilfortschreibung des Landschaftsplans der Gemeinde Hörnum (Sylt).
Sachverhalt / Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 der Gemeinde Hörnum (Sylt) und der Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hörnum (Sylt) – beide für das Gebiet „Sondergebiete Kurbetriebe“, westlich der Rantumer Straße (L 24), nördlich der Naturschutzstation Wattenmeer, östlich der Dünen und südlich des Campingplatzes – ist, da die Planung in Teilen nicht den Darstellungen des Landschaftsplanes entspricht, eine Teilfortschreibung des Landschaftsplanes i. S. v. § 9 Abs. 6 Satz 2 LNatSchG erforderlich geworden. Der abschließende Beschluss über die 2. Teilfortschreibung des Landschaftsplans wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.02.2008 getroffen. Fälschlicherweise wurde hier noch beschlossen, dass der Plan durch die Untere Naturschutzbehörde zu genehmigen sei. Durch das geänderte Landesnaturschutzgesetz ist dieser Schritt nicht mehr erforderlich. Vielmehr ist es ausreichend, wenn die Gemeinde die Teilfortschreibung des Landschaftsplanes beschließt und anschließend bekannt macht. Der Entwurf der 2. Teilfortschreibung des Landschaftsplans wurde seinerzeit einstimmig beschlossen. Aus formellen Gründen wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, den entsprechenden Beschluss in korrekter Weise zu wiederholen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt wie folgt: Der Beschluss vom 28.02.2008, Tagesordnungspunkt 17, wird auf der Grundlage der damaligen Vorlage wie folgt neu gefasst:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Teilfortschreibung des Landschaftsplans vorgebrachten Stellungnahmen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Naturschutzverbände i. S. v. § 59 BNatSchG und örtlichen Naturschutzverbände hat die Gemeindevertretung mit obigen {siehe damalige Vorlage} Ergebnis geprüft. Eine Änderung des vorgelegten Entwurfs der 2. Teilfortschreibung des Landschaftsplans erfolgt nicht.
2. Die Gemeinde beschließt die 2. Teilfortschreibung des Landschaftsplans der Gemeinde Hörnum (Sylt).
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Teilfortschreibung des Landschaftsplans ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die 2. Teilfortschreibung des Landschaftsplans bzw. der geänderte Landschaftsplan während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Inhalte der 2. Teilfortschreibung des Landschaftsplans nach Maßgabe des § 1 Abs. 7 BauGB in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hörnum (Sylt) übernommen werden.
Abstimmung: 11:0:0
22. Mitteilungen und Anfragen
Volkshochschule Herr Speth erklärt, dass die Volkshochschule Sylt e.V. einen Antrag auf Aufnahme in den Schulverband Sylt e.V. gestellt hat. Hierüber werden noch einige Sitzungen und Beschlussfassungen erfolgen.
Kauf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges Herr Speth berichtet, dass es bei der Angebotsabgabe für das neue Feuerwehrfahrzeug gravierende Rechenfehler im Angebot des kostengünstigsten Anbieters gab. Die Firma hatte die einzelnen Kostenpositionen zwar richtig aufgelistet, jedoch war die Endsumme falsch addiert worden, sodass das Feuerwehrfahrzeug nun ca. 20.000,00 € teurer wird. Trotz des Rechenfehlers ist der Anbieter immer noch am günstigsten.
Küstenschutz Herr Buchmann berichtet kurz aus der Sitzung des Küsten-, Katastrophen- und Umweltausschusses vom 22.04.2008. Er erklärt, dass die Sandvorspülungen am 25.08. in Hörnum-Nord beginnen. Am Hauptstrand wird ab dem 22.09. bis voraussichtlich 11.10. vorgespült.
Kennzeichnung TSH/ Gemeindeparkplatz Herr Dehn regt an, den Parkplatz neben dem neuen Verwaltungsgebäude speziell für Besucher des Gebäudes auszuweisen.
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