Gemeindevertretung
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gemäß einem Antrag der CDU Fraktion bittet Herr
Speth um Erweiterung der Tagesordnung. Die Tagesordnung wird wie folgt ergänzt: TOP 17 Beratung und Beschlussfassung zur Vermietung von 150 Saison-Strandkörben an einen Großvermieter TOP 18 Mitteilungen und Anfragen Der Erweiterung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.
2. Einwohnerfragestunde
Ausbau L 24 Herr
Speth berichtet auf Anfrage, dass innerhalb der nächsten Woche in Bezug auf den Ausbau der L24 eine Entscheidung beim Ministerium getroffen wird. Herr Nöhrenberg wollte diesbezüglich unaufgefordert auf die Gemeinde zurückkommen. Wunsch der Gemeinde war es, dass nicht unbedingt zum Saisonauftakt mit der Maßnahme begonnen wird. Es wird der Gemeinde ein Dank ausgesprochen, dass beim Tannenwäldchen ein Regenablauf eingebaut wurde.
3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 11.12.2008
Es sind keine Einwände gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 11. Dezember 2008 vorgetragen worden. Die Niederschrift wird somit genehmigt. Abstimmung: 11 : 0 : 0
4. Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.12.2008 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bürgermeister gibt die in der Sitzung vom 11.12.2008 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.
5. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes „Strandversorgung Hörnum Hauptübergang (Strandperle)“ für das Gebiet östlich des Weststrandes, nördlich des Hauptstrandüberganges, westlich des Strandweges
Zunächst wird festgestellt, dass keine Mitglieder der Gemeindevertretung gem. § 22 GO befangen sind. Sachlage: Die Planungen für den Strandversorgungsbetrieb der Gemeinde Hörnum am Hauptübergang zum Weststrand wurden in den letzten Monaten weit vorangetrieben. Parallel zur Bauleitplanung ( 6. Änderung des FNP und B-Plan 19 ), deren Entwürfe in der Zeit vom 31.10.2008 bis einschließlich 01.12.2008 erstmalig offen lagen entstanden die Bauantragsreifen Entwürfe für das Gebäude selbst. Aufgrund der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen seitens der Landesplanung sowie des Kreises und insbesondere aufgrund der Ergebnisse der erfolgten gemeinsamen Abstimmungsgespräche zur zukünftigen gesamtinsularen Entwicklung der Strandversorgungsbetriebe war es erforderlich den Entwurf der Planung, insbesondere die Begründung in wesentlichen Teilen zu überarbeiten, weshalb eine erneute Beteiligung und Offenlegung notwendig wird. Nach weitern Erläuterungen des Ausschussvorsitzenden und der Verwaltung sowie anschließender Beratung wird wie folgt beschlossen: 1. Der Entwurf der 6 Änderung des Flächenutzungsplanes „Strandversorgung Hörnum Hauptübergang (Strandperle)“ für das Gebiet östlich des Weststrandes, nördlich des Hauptstrandüberganges, westlich des Strandweges und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB soll die Dauer der Auslegung und die Frist zu Stellungnahme auf 2 Wochen verkürzt werden.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigt:12 Anwesend: 11 Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Befangen: 0 Stimmenthaltungen: 0
6. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.19 „Strandversorgung Hörnum Hauptübergang (Strandperle)“ für das Gebiet östlich des Weststrandes, nördlich des Hauptstrandüberganges, westlich des Strandweges
Zunächst wird festgestellt, dass keine Mitglieder der Gemeindevertretung gem. § 22 GO befangen sind. Sachlage: Die Planungen für den Strandversorgungsbetrieb der Gemeinde Hörnum am Hauptübergang zum Weststrand wurden in den letzten Monaten weit vorangetrieben. Parallel zur Bauleitplanung ( 6. Änderung des FNP und B-Plan 19 ), deren Entwürfe in der Zeit vom 31.10.2008 bis einschließlich 01.12.2008 erstmalig offen lagen entstanden die Bauantragsreifen Entwürfe für das Gebäude selbst. Aufgrund der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen seitens der Landesplanung sowie des Kreises und insbesondere aufgrund der Ergebnisse der erfolgten gemeinsamen Abstimmungsgespräche zur zukünftigen gesamtinsularen Entwicklung der Strandversorgungsbetriebe war es erforderlich den Entwurf der Planung, insbesondere die Begründung und die textlichen Festsetzungen in wesentlichen Teilen zu überarbeiten, weshalb eine erneute Beteiligung und Offenlegung notwendig wird. Nach weiteren Erläuterungen des Ausschussvorsitzenden und der Verwaltung sowie anschließender Beratung wird wie folgt beschlossen: 1. Der Entwurf des Bebaungsplanes Nr. 19 „Strandversorgung Hörnum Hauptübergang (Strandperle)“ für das Gebiet östlich des Weststrandes, nördlich des Hauptstrandüberganges, westlich des Strandweges und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB soll die Dauer der Auslegung und die Frist zu Stellungnahme auf 2 Wochen verkürzt werden Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigt:12 Anwesend: 11 Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Befangen: 0 Stimmenthaltungen: 0
7. Beratung und Beschlussfassung über den Vorbericht zum Wirtschaftsplan 2009 des Tourismus-Service Hörnum
Es wird berichtet, dass der Vorbericht zum Wirtschaftsplan 2009 bei der Beschlussfassung noch fehlte. Der Vorbericht liegt nun vor und wurde jedem Gemeindevertreter zur Kenntnis gegeben. Es wird festgestellt, dass die Personalkosten sehr hoch angesetzt wurden. Hierzu berichtet Herr Holz, dass dort alle Personalkosten einfließen, die in 2009 neu hinzukommen. Auf Anfrage berichtet der Betriebsleiter, dass eine Anpassung der Fremdenverkehrsabgabe vorgenommen wird, welche in dieses Jahr noch greifen soll. Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Vorbericht zum Wirtschaftsplan des Tourismus-Service Hörnum für das Jahr 2009 zu. Abstimmung: 7 : 3 : 1
8. Beratung und Beschlussfassung zum Betrieb eines Pontons vor dem Hörnumer Hafen/Tourismusausschuss vom 06.01.2009
Herr Heyer berichtet über einen Antrag zum Betrieb eines Pontons. Dieser soll in den Sommermonaten in einer Größe von 20x10 m in der Nähe des Hörnumer Hafens liegen und die Gäste auf dem Wasser mit Speisen und Getränken versorgen. Hierzu soll ein Bootsshuttle eingesetzt werden. Der Betreiber braucht die Genehmigung der Gemeinde für eine Ausnahmegenehmigung nach dem Nationalparkgesetz. Der Tourismusausschuss war sich einig, diesem Vorhaben aus unterschiedlichen Gründen nicht zuzustimmen und dem Antragsteller eine Absage zu erteilen. Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Empfehlung des Tourismusausschusses einstimmig zu, so dass dem Antragsteller ein abschlägiger Bescheid erteilt werden soll. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 : 0
9. Beratung und Beschlussfassung der Gemeinden List, Kampen, Wenningstedt und Hörnum über eine Übertragung der Verwaltung der gemeindlichen Objekte auf KLM
Sach- und Rechtslage: Im Zuge der anstehenden Fusion ist die Entscheidung zu treffen, wie mit der Verwaltung der gemeindlichen Vermietobjekten und den hoheitlichen Objekten der im Amt verbleibenden Gemeinden List, Kampen, Wenningstedt und Hörnum verfahren werden soll. Die Stadt Westerland hat im Jahre 2002 für die Verwaltung ihrer Objekte KLM gegründet. Für die an der Fusion teilnehmenden Gemeinden ist ebenfalls eine Verwaltung der gemeindlichen Objekte durch KLM angedacht. Da im Zusammenhang mit der Gründung von KLM das bis dahin im Bauamt mit den Aufgaben der Instandhaltung, Bewirtschaftung und Sanierung beschäftigte Personal nach KLM übergeleitet wurde und dies auch mit dem beim bisherigen Amt mit den Aufgaben beschäftigten Personal vorgesehen ist, kann eine Verwaltung der gemeindlichen Objekte der im Amt verbliebenen Gemeinden nur durch KLM erfolgen. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Verwaltung zukünftig durch KLM ausführen zu lassen. Bezüglich der Kostentragung könnte auf die Vereinbarung zwischen dem Schulverband und der Stadt Westerland abgestellt werden (siehe Anlage 1 – jedoch nur § 3 Abs. 1 Ziffer b und c). Danach würden alle anfallen Kosten der Instandhaltung und Bewirtschaftung direkt über die im gemeindlichen Haushalt getroffenen Ansätze erfolgen. Mögliche Betriebskostenvorauszahlungen und auch die jährlichen Abrechnungen werden ebenfalls direkt über die Ansätze im Haushalt der jeweiligen Gemeinde gebucht. Insofern würde sich für die Gemeinden nichts gegenüber der bisherigen Verwaltung der Objekte durch das Amt Landschaft Sylt ändern. Die Kosten für Personal und Geschäftsführung waren bisher pauschal über die Amtsumlage abgedeckt worden. Dieser Pauschalbetrag würde zukünftig nicht mehr anfallen und die zukünftige Umlage an die neue Gemeinde Sylt würde reduziert. Zukünftig würde KLM für die Aufwendungen für Planungs- und Ingenieurleistungen die von KLM sowohl im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen als auch im Rahmen von Investitionen erbracht werden analog zur Vereinbarung zwischen dem Schulverband und der Stadt Westerland ein Honorar von 5 % der Baukosten erhalten. Für den Einsatz von KLM eigenen Handwerkern erhält KLM einen Stundenlohnsatz von 25,56 €/h. In beiden Anwendungsbereichen würde KLM nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme gegenüber der Gemeinde „spitz“ - also nicht durch einen Pauschalbetrag sondern für jede einzelne Maßnahme - mit detaillierter Kostenaufstellung abrechnen. Diese Verfahrenweise hat sich in den vergangenen Jahren beim Schulverband bewährt. Sie hat zudem den Vorteil, dass die entstehenden Kosten genau den einzelnen gemeindlichen Objekte zugeordnet werden können, was für die geforderte Einführung der Doppik anstelle der bisherigen Kameralistik dringend geboten ist. Zum anderen können mögliche zu hohe Zahlungen über die pauschale Umlage nicht mehr entstehen. Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung Hörnum beschließt, die gemeindeeigenen Objekte (Jugendtreff, Kindergarten, Feuerwehr, ehemalige Neuapostolische Kirche und das Schulgebäude, wobei bei dem letzten Objekt auch noch ein Beschluss vom Schulverband gefasst werden muss) zukünftig durch das Kommunale Liegenschafts-Management analog der Vereinbarung zwischen dem Schulverband und der Stadt Westerland verwalten zu lassen. 2. Die Kosten werden detailliert abgerechnet und nicht mehr im Zuge eines Pauschalbetrages im Rahmen der Amtsumlage abgerechnet. 3. Die Stadtvertretung der Stadt Westerland, die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost und Rantum stimmen im Vorfeld der Fusion der Übernahme der Verwaltung der gemeindeeigenen Objekte der im Amt verbleibenden Gemeinden durch KLM zu. Abstimmung: 11 : 0 : 0
10. Beratung und Beschlussfassung zum Durchführungsvertrag Gemeinde/ Hapimag – Erstellung eines Veranstaltungsraums- Antrag CDU – Fraktion vom 13.01.2009
Hierzu wird berichtet, dass die CDU- Fraktion um Prüfung gebeten hat, ob der Veranstaltungssaal der Hapimag, gemäß Kaufvertrag, Tanzveranstaltungen von bis zu 200 Leuten fassen kann. Herr
Speth berichtet, dass hierzu bereits ein Schreiben an Hapimag raus ging, jedoch noch keine Rückmeldung erfolgt ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, zunächst die Rückmeldung abzuwarten und den Punkt bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung zurückzustellen. Abstimmung: 11 : 0 : 0
11. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der BBZ auf Bezuschussung der Erziehungs,- Ehe- und Lebensfragen für 2009/ Finanzausschuss vom 02.12.2008
Es wird berichtet, dass das BBZ für 2009 um einen Zuschuss in Höhe von 925,79 € für die Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung bittet. Der bisher durch die Gemeinde gezahlte Zuschuss, wurde auf der Gemeindevertretung vom 17.02.2005 festgelegt, wobei man sich nach der damaligen Finanzkraft der Gemeinde (3,3 %) gerichtet hatte. Davor wurden die Beratungsstellen von der Amtsumlage gestützt. Insgesamt wird für die Suchtberatung und für die Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung ein Zuschuss von 4.500,00 € gezahlt, was sich wie folgt aufschlüsselt: 650,00 € Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung 3.850,00 € Suchtberatung Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, wie vom Finanzausschuss angeregt, generell die Höhe der Bezuschussung zu überdenken, der Zuschuss in 2009 wird nicht erhöht. Abstimmung: 11 : 0 : 0
12. Beratung und Beschlussfassung über die Befahrung der Uferpromenade/ Bauausschuss vom 20.11.2009
Sachverhalt: Der Gemeinde liegt ein Schreiben vom 06.08.2008 über Gefahren durch den Lieferantenverkehr im Bereich der südlichen Kurpromenade (Restaurant Südkap) vor. In dem Schreiben heißt es, dass während der Saison in den Vormittagsstunden häufig mehrere Lieferantenfahrzeuge gleichzeitig auf der Promenade eintreffen. Diese Fahrzeuge blockieren sich bei der Ausfahrt gegenseitig. Lediglich das Fahrzeug des Getränkelieferanten werde durch einen Beifahrer eingewiesen. Einige Fahrzeuge fahren nicht im Schritttempo, sondern sind befahren die Promenade mit relativ hohen Geschwindigkeiten. Dies betrifft Fahrten vorwärts wie auch im Rückwärtsgang. Am Strandversorgungsbetrieb besteht für die Fahrzeuge keine Wendemöglichkeit. Die mögliche Wendefläche ist in der Regel durch Fahrzeuge belegt. Während der Rückwärtsfahrten geraten Fahrzeuge gelegentlich aus der Fahrspur. Gegenstände und Personen werden häufig verspätet wahrgenommen, wenn diese sich im „toten Winkel“ des Fahrzeugs befinden. Um künftig Zwischenfälle zu vermeiden – einer ereignete sich am 05.08. dieses Jahres – sollten eine angemessene Wendemöglichkeit geschaffen werden, der Lieferverkehr zeitlich befristet werden und eine Beschränkung der Größe von Fahrzeuge vorgegeben werden. Stellungnahme der Planungsabteilung und der Tiefbauabteilung: Als die Kurpromenade neu angelegt wurde, sollte die alte Zuwegung (Verlängerung der Straße „An der Düne“ als Ausgleichsmaßnahme vollständig zurückgebaut werden, um den nördlichen Dünenteil mit der südlichen Dünenlandschaft am Leuchtturm zu verbinden. Diese Maßnahme ist naturschutzfachlich verpflichtend. Die Zuwegung für den Lieferverkehr sollte nach damaligen Absprachen über die Rampe am Promenadenplatz, die zu diesem Zwecke in Fahrtrichtung Südkap angelegt wurde, erfolgen. Allerdings sollte die Belieferung nicht mit großen Fahrzeugen erfolgen, sondern durch Umladen auf einen Hubwagen – oder zumindest kleinere Fahrzeuge. Würde so verfahren, wäre sowohl eine Wendemöglichkeit am Südkap wie auf eine zeitliche Befristung verzichtbar. Empfohlen wird seitens der Bauabteilung, wie oben beschrieben zu verfahren. Andernfalls müsste die Schaffung einer Wendemöglichkeit mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (Kreis Nordfriesland) und dem Landesbetrieb Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz erörtert werden. Es können Größenbeschränkungen, z. B. max. „3,5 t“ wie auch zeitliche Befristungen wie „Verbot der Durchfahrt, Lieferantenverkehr von 07.00 bis 10.00 Uhr zulässig“. Herr Speth berichtet, dass zwischenzeitig vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz in Husum, an die Betreiberin der am Oststrand befindlichen Gastronomie eine Genehmigung zum Befahren des Ostuferdammes ergangen ist. Es wurde Ferner die Genehmigung für div. Lieferantenfahrzeugen (Kleintransporter bis zu 2,8t) ausgesprochen. Es wird vorgeschlagen mit der Betreiberin der am Oststrand befindlichen Gastronomie zu sprechen und diese zu bitten, die Belieferung nach Möglichkeit bis 10:30 Uhr vornehmen zu lassen. Nach dem Gespräch soll die Gemeindevertretung über den Ausgang informiert werden.
13. Beratung und Beschlussfassung über das Aufstellen von Werbeanlagen innerhalb der Pflanzbeete in der Rantumer Straße/ Bauausschuss vom 20.11.2008
Sachverhalt: Im Bauausschuss am 02.10.2008 wurde die Aufstellung von Werbeanlagen in den Pflanzbeeten in der Rantumer Straße erörtert. Die Pflanzinseln wurden zur Verkehrsberuhigung im Rahmen des Neubaus der Straße angelegt, werden z. T. aber von Fahrzeugführern nicht wahrgenommen oder beachtet. Die Gewerbetreibenden in der Rantumer Straße betreuen die Pflanzbeete und werten somit die Geschäftsstraße „Rantumer Straße“ auf, wobei sie die Gemeinde gleichzeitig entlasten. In wenigen Fällen wurde die Verschönerung der Pflanzbeete zum Aufstellen von Werbeanlagen geringer Größe genutzt. Es stellt sich die Frage, inwiefern hier Regelungsbedarf besteht. Bisher kann eine Verunstaltung des Straßenraumes durch Werbeanlagen nicht festgestellt werden. Dies kann sich bei einer Häufung derartiger Anlagen bei unterschiedlicher Gestaltung und Verzicht auf eine Größenbeschränkung ändern. Aus Sicht des Bau- und Planungsamtes empfiehlt es sich, auf Werbeanlagen in den Pflanzbeeten vollständig zu verzichten, da die Außenwände der Gebäude genügend Spielraum für Werbung lassen. Ggf. kann durch ein kleines Schild darauf hingewiesen werden, welcher Betrieb die Pflege eines Pflanzbeetes übernommen hat. Auch im Sinne der Chancengleichheit ist das Anbringen von Werbung eher abzulehnen, da nicht alle Gewerbetreibenden über ein Pflanzbeet vor ihrem Ladenlokal verfügen und ihnen damit nicht die gleiche Möglichkeit der Werbung gegeben wird. Auch sind die Beetflächen nicht im Rahmen einer Ausschreibung, bei der alle Anlieger gleichermaßen die Möglichkeit hätten, sich für ein Beet zu bewerben, vergeben worden. Vielmehr handelt es sich um freiwillige Pflanzmaßnahmen, die aufgrund der räumlichen Nähe des jeweiligen Pflanzbeetes zu einem bestimmten Ladenlokal geschehen. Ein Überfahren der Flächen kann auch durch Holzpflöcke mit Reflektoren unterbunden werden. Sollen Werbeanlagen gemeindlicherseits zugelassen werden, so können gestalterische Regelungen über eine Gestaltungssatzung vorgegeben werden. In der Gemeindevertretung wird über das Pro und Contra der Werbeschilder gesprochen, weshalb man dann zu folgendem Beschluss kommt. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt: Dem Aufstellen von Werbeschildern zur Vermeidung der Überfahrung der Pflanzbeete in der Rantumer Straße wird zugestimmt. Dies gilt nur in der Rantumer Straße. Die Art und Größe der Werbeschilder sind den Schildern der Bäckerei Lund anzugleichen. Abstimmung: 6 : 5 : 0
14. Beratung und Beschlussfassung über eine Entfernung des Bunkers an der Südspitze/ Odde/ Küsten-, Katastrophen- und Umweltausschuss vom 27.01.2009
Hierzu wird berichtet, dass diese Maßnahmen bereits begonnen haben bzw. fast abgeschlossen sind, weshalb der Tagesordnungspunkt gestrichen wird.
15. Beratung und Beschlussfassung über künftige Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der Dünen hinter dem Golfplatz und der Kleingartenanlage an der Ostseite/ Küsten-, Katastrophen- und Umweltausschuss vom 27.01.2009
Herr Buchmann erklärt, dass der Küstenabbruch an der Ostseite im Bereich des Wattwanderweges Richtung der Kleingartenanlage, extrem groß ist. Die Dünen sind hier so stark angegriffen, dass sofortige Schutzmaßnahmen erfolgen müssten. Der Zaun entlang am Wattwanderweg wurde bereits dreimal versetzt und ist nun erneut weg gebrochen. Herr Speth berichtet, dass direkt nach der Sitzung des Küsten-, Katastrophen- und Umweltausschusses ein Schreiben an den LKN raus ging. Hierzu liegt jedoch noch keine Rückäußerung vor. Die Gemeindevertretung ist sich einig, zunächst dass Antwortschreiben vom LKN abzuwarten. Bei der Küstenbereisung im März, sollte die Dringlichkeit zum Schutz der Ostseite unbedingt angebracht werden.
16. Beratung und Beschlussfassung über einen Sandfangzaun für den Oststrand / Küsten-, Katastrophen- und Umweltausschuss vom 27.01.2009
Hierzu wird berichtet, dass am Oststrand der Sandflug so extrem ist, dass der Deich ständig versandet. Die Mitarbeiter des Bauhofes sind mittlerweile fast täglich dort im Einsatz. Um den Sandflug zu verringern wurde von der Verwaltung die Aufstellung eines Schneefangzaunes vorgeschlagen. Der Zaun sollte bei einer Höhe von 1,10 m und 300 m Länge vorm Ostdeich aufgestellt werden. Der Küsten- Katastrophen- und Umweltausschuss war der Auffassung, das ein Sandfangzaun ausreichend wäre und bat die Verwaltung um Kostenermittlung. Es wird berichtet, dass eigentlich Herr Ketelsen von der LKN gebeten wurde, Kostenangebote einzuholen. Zwischenzeitig war Herr Mordhorst (LKN) in Hörnum und hatte sich die Situation beim Ostdeich angesehen. Dieser ist der Auffassung, dass die Sandfangzäune nicht von nutzen wären und letzten Endes noch mehr Arbeitsaufwand verursachen würden. Herr Mordhorst schlug vor, eine Furche zu schieben, damit der Sand sich dort sammeln kann. Herr Speth bittet darum, Sandfangzäune für ca. 100 m anzuschaffen, um den Effekt auszuprobieren. Die Kosten würden sich ca. auf 500,00 bis 600,00 € belaufen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, Probehalber Sandfangzäune von 100 m Länge anzuschaffen. Zuvor sollte das Nivea vom Strand abgesenkt werden Die Verwaltung wird gebeten, nochmals mit Herrn Mordhorst zu sprechen, damit die vorgeschlagene Furche vom LKN gezogen wird. Abstimmung: 10 : 0 : 1
17. Beratung und Beschlussfassung zur Vermietung von 150 Saison-Strandkörben an einen Großvermieter
Herr Dehn erläutert kurz, dass Grundsätzlich darüber beraten werden muss, ob eine Vermietung von 150 Saison-Strandkörben an einen Ortsansässigen Großvermieter gewollt ist. Alle Gäste sollten sich am Strand wohl fühlen, der übliche Strandtourist wird so schon bei der Auswahl freier Körbe eingeschränkt. Eine Blockvermietung (70 Strandkörbe am Hauptstrand, 50 am Oststrand und 30 in Hörnum Nord) mit fortlaufender Nummerierung sollte vermieden werden, damit sich keine Zweiklassengesellschaft bilden kann. Beschluss: Nach längerer Diskussion kommt die Gemeindevertretung zu dem Grundsatzbeschluss, 150 Saison-Strandkörbe, nicht durchgehend Nummeriert und an allen Strandabschnitten verteilt für 1 Jahr, an einen Hörnumer Großvermieter zu vermieten. Abstimmung: 7 : 4 : 0
18. Mitteilungen und Anfragen
Kältebrücken Budersandstraße 30 a Herr Speth berichtet, dass bei einer der letzten Sitzungen die Kältebrücken in den Wohnungen des Miethauses „Budersandstraße 30a“ bemängelt wurden. Auf Nachfrage bei der Prowo Nord wurde dann mitgeteilt, dass diese Probleme nur bei Erneuerung des gesamten Daches behoben werden könnten.
Funkmast WSA Es wird berichtet, dass ein Funkmast auf dem Gelände des Wasser- und Schifffahrtsamtes errichtet werden soll.
Wegweiser Hafen Es wird angeregt ein Richtungsschild mit der Beschriftung : „Hafen“ beim Multifunktionsplatz aufzustellen.
Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.
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