Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 14.09.2004

Ortsbeirat Tinnum

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vors., GV Wolfgang Schulz, eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder des OBR Tinnum, BV Manfred Uekermann, Bgm. Ingbert Liebing, Herrn Lentfer von der Fa. Feddersen, die Herren Manfred Schmidt, Claas Bigos und Herrn Peter Carstensen (Protokollführer) von der Verwaltung sowie die Erschienen Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben.


2. Einwohnerfragestunde

Da von den anwesenden Zuhörern keine Fragen gestellt  werden, entfällt dieser TOP.


3. Mitteilungen und Anfragen

„Kulturlandhof Südhörn“
Bgm. Liebing teilt mit,  dass die Möglichkeit besteht, vom Land Schleswig-Holstein vor dem 30.09.2004 notwendige Fördermittel für den Erwerb der Hofstelle zu bekommen. Dies ist möglich, da für EU-Mittel am 30.09.2004 Kassenschluss ist. Neue Mittel würden dann Mitte 2005 zur Verfügung stehen. Die noch erforderlichen Schritt zur Umsetzung des Gesamtprojektes „Kulturlandhof Südhörn“ sind dann kurzfristig - so weit noch nicht erfolgt - abzuarbeiten. Eine entsprechende Vorlage wird für die Gemeindevertretung am 23.09.2004 vorbereitet. Bgm. Liebing teilt  auf Anfrage mit, dass die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer während der Bürozeit im Gemeindebüro eingesehen werden kann.

Verkehrsberuhigung „Ringweg“
Vors. Schulz teilt mit, dass ihm ein Schreiben  der Frau Susanne Effinger vorliegt, in dem diese bedauert, dass sich der OBR entschlossen hat, entgegen dem bereits in der Sitzung vom 25. Febr. 2004 gefassten Beschluss nun doch keine Verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf dem Ringweg durchgeführt werden. Vielmehr sollen jetzt Striche auf die  Fahrbahn aufgebracht werden, um die vorfahrtberechtigtem Straßen kenntlich zu machen. Zunächst einmal soll abgewartet werden,  wie das Verkehrsverhalten ist, wenn die Striche aufgebracht worden sind. Im kommenden Jahr sollte dann ggf. noch einmal darüber beraten werden, ob doch nach anderen Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung gesucht werden muss.

Liegenschaften
BV Uekermann teilt mit, dass er als Vors. des OBR Tinnum immer darauf hingewiesen hat, dass die Verkehrsinseln gepflegt werden müssen. Dies ist in diesem Jahr durch die Betriebsgruppe sehr gut abgearbeitet worden. Im Bereich des B-Planes Nr. 83 sind die Einmündungen und Fußwege zwischenzeitlich fertig gestellt worden. Im „Eibenweg“ ist im Einmündungsbereich die Hecke von einem Privatgrundstück immer wieder in die öffentliche Verkehrfläche hinein gewachsen. Der Grundstückseigentümer hält sich relativ selten in seinem Haus auf. Nunmehr aber hat er in der vergangenen Woche seine Hecke entsprechend zurück geschnitten.

Verkehrsführung
Herr Ernst Petersen teilt mit, dass es für Radfahrer, die aus der Boy-Nielsen-Straße kommen, an der Kreuzung nicht ersichtlich ist, dass sie über die Ampel in den Flugplatzbereich oder überhaupt auf den nördlichen Radweg gelangen können. Besteht die Möglichkeit, durch eine zusätzliche Markierung darauf hinzuweisen?


4. Vorstellung der Planung zur Sanierung der Oberflächenentwässerung Ingewai / Boy-Nielsen-Straße / Alte Dorfstraße; Beratung und Beschlussfassung über einen Empfehlungsbeschluss

Herr Schmidt von der Bauverwaltung erläutert kurz an Hand eines Planes den derzeitig Sachstand der Oberflächenentwässerung. In der Vergangenheit ist es sehr häufig zu Überstauungen der Oberflächenentwässerung bei starken Niederschlägen gekommen. Dies führt zu Überschwemmungen der Straßen und auch Grundstücke. In einem Teilbereich ist ein übermäßiger Verschleiß der Oberflächenentwässerung festgestellt worden, der nun ausgetauscht werden muss. In einem ersten Abschnitt sind Querschnittsvergrößerungen und Leitungsergänzungen durchzuführen. Die Baukosten für den ersten Bauabschnitt wurden mit ~ 180.000 € ermittelt; dieser Betrag steht auch haushaltsrechtlich zur Verfügung. Der OBR Tinnum empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Durchführung der Maßnahme für den ersten Bauabschnitt. Gleichzeitig soll geprüft werden. Ob und ggf. wo zusätzliche Versorgungsleitungen eingebracht werden müssen (Beleuchtung).


5. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 83.1 (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 83) für das Gebiet „Gewerbegebiet Inselflugplatz Sylt, nördlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Flugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle“ der Gemeinde Sylt-Ost

Die Vorlage der Verwaltung vom 01.09.2004 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt den OBR-Mitgliedern vor. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mehrere kleinere Änderungswünsche von den dort im Geltungsbereich ansässigen Eigentümern Planungsanlass für diese 1. Änderung waren. Im Rahmen der sich anschließenden kurzen Aussprache wird angeregt, auf der für die SVG vorgehaltene Fläche die GRZ von 0,8 auf 0,6 herabzusetzen. Auf Befragen teilt Herr Lentfer, Prokurist der Fa. Feddersen, mit, dass die Steinbrechanlage nur in der Zeit von 08 Uhr -18 Uhr genutzt werden wird. Darüber hinaus ist auch nicht beabsichtigt, die Anlage jeden Tag, sondern nur bei Bedarf einzusetzen. Sodann empfiehlt der OBR Tinnum der Gemeindevertretung einstimmig:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83.1 (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83) für das Gebiet „Gewerbegebiet Inselflugplatz Sylt, nördlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Flugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle“ wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.

3. Die Verwaltung des ALS wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.


6. Beratung und Beschlussfassung über Anmeldungen zum Haushalt 2005

Für den Haushalt 2005 meldet der OBR Tinnum einstimmig entsprechende Mittel für Planungskosten Bereich Kampende, Dirksstraße und Südhörn an. Darüber hinaus sind Mittel für die Verrohrung Weg Gemeindehaus - Schule - KG vorzusehen.


7. Beratung und Beschlussfassung über das Aufstellen und Anbringen von Werbeanlagen (Plakate, Schilder, etc.)

Vorab wird zur Kenntnis genommen, dass  BV Uekermann in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses die in diesem Jahr  erneut umfangreicher gewordenen Plakatierungen für Veranstaltungen angesprochen  hatte. Dies gilt auch für die Werbemaßnahmen gemeindlicher Veranstaltungen in Regie der Kurverwaltung. Im Stimmungsbild nach ausführlicher Diskussion ist einerseits deutlich geworden, dass die ungesteuerte Entwicklung als unbefriedigend empfunden wird, andererseits einvernehmlich akzeptable Lösungsmöglichkeiten bisher noch nicht gefunden wurden. Auch die unterschiedliche Handhabung auf der Insel sei unbefriedigend. Bgm. Liebing äußert Skepsis, ob dies bei der Vielzahl von Veranstaltungen praktikabel sei. Dies sei in Innenstadtbreichen für fußläufigen Verkehr möglich, aber Veranstalter hätten vor  allem den Wunsch, deutlich sichtbar vorbeifahrende Autofahrer auf ihre Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Im Ergebnis besteht Einvernehmen, im Gewerbegebiet ein gemeinsames Schild für alle Gewerbetreibenden aufzustellen. Dies ist bereits in die Wege geleitet.. Der OBR Tinnum lehnt künftig das „wilde Plakatieren“ ab. Vielmehr ist zu prüfen, ob zentrale Werbeanlagen  errichtet werden können,  die mehrfach nutzbar sind. Eine Grundsatzentscheidung ist durch die Gemeindevertretung zu treffen. Bei einer Stimmenthaltung so beschlossen.


8. Beratung und Beschlussfassung über Ausgestaltung des Volkstrauertages 2004

Die Trauerfeier beginnt am 14.11.2004 um 10 Uhr mit einem Gottesdienst im Gemeindehaus Tinnum; anschließend wird man gemeinsam zum Ehrenmal gehen. Die Gedenkrede erfolgt  durch MdL Heinz Maurus, die Totenehrung übernimmt der der Vorsitzende. Die Kranzniederlegung erfolgt  durch die OBR-Mitglieder Froeschel u. Petersen. Weitere Teilnehmer sind der Westerländer Musikverein, Sozialverband, DRK, Kirche und Bundeswehr. Einstimmig so beschlossen.


9. Sachstandsbericht Seniorenweihnachtsfeier

Die Veranstaltung wird am 04.12.2004 ab 14 Uhr in der Gaststätte „Zur Eiche“ durchgeführt; der Aufbau und die Einteilung der Fahrdienste erfolgen am 03.12.2004. Das Rahmenprogramm gestaltet die GS Tinnum in Zusammenarbeit mit dem Pastor und dem Shanty-Chor, der ca. 16:30 Uhr auftreten wird. In diesem Zusammenhang besteht Einigkeit darüber, das heutige Sitzungsgeld in Höhe von 161,07 € für die Seniorenweihnachtsfeier zu spenden. Einstimmig so beschlossen.



Der Vorsitzende schließt sodann um 22:00 Uhr mit Dank die Sitzung.