Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 14.02.2002

Wirtschafts-, Umwelt- und Verkehrsausschuss

 

T a g e s o r d n u n g
Öffentlicher Teil


1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder sowie Bürgermeister Liebing und bittet die Tagesordnungspunkte um 3 Aspekte zu ergänzen. Als neuer TOP 4 wird eingefügt: „Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Nr. 83, Gewerbegebiet Flugplatz Sylt“ TOP 5 wird eingefügt: „Sachstandbericht zum Thema Tarif Autozug Sylt GmbH“. Die bisherigen Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden TOP 6 und 7 sowie neuer TOP 8: „Beratung und Beschlussfassung zum Thema Zweigleisigkeit DB Strecke Niebüll-Sylt“


2.  Einwohnerfragestunde


Entfällt, da keine Einwohnerinnen oder Einwohner anwesend sind.


3. Mitteilungen und Anfragen

Gv Quedenfeldt moniert, dass die schlechte Ausführung von Abwasserkanalarbeiten des Abwasserzweckverbandes bzw. der EVS in Tinnum noch nicht korrigiert wurden. Bgm Liebing erklärt, dass dieser Sachverhalt bekannt und gegenüber der EVS bereits moniert worden ist. Die Endabnahme habe noch nicht stattgefunden, so dass dies noch reguliert werden müsse.


4. Sachstandsbericht zum Thema B-Plan Nr. 83, Gewerbegebiet Flugplatz Sylt

Bgm Liebing berichtet über ein Planungsgespräch, das am 10. Januar 2002 mit allen beteiligten Ingenieurbüros sowie Landes- und Kreisbehörden stattgefunden hat. Für die Fachbereiche dieses Ausschusses sei insbesondere das Thema der Verkehrssituation ein Schwerpunkt der dortigen Erörterungen gewesen. Auf Anraten des Straßenbauamtes Flensburg sei die Planung dahingehend verändert worden, der Haupterschließungsstraße einen stärkeren Durchfahrtscharakter zu verleihen, um mit dieser Straße eine Entlastungsspanne zur Entlastung der K 117 mit den kritischen Knotenpunkten Kiarwai, Culemeyerstraße und Ausfahrt der Autoverladung zu schaffen. Dafür wurde die Zahl der Grundstückszufahrten an der Haupterschließungsstraße von 31 auf 16 nahezu halbiert. Unter diesen Gesichtspunkten ist es ggf. möglich, Landesförderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz einzuwerben. Entsprechende Gespräche mit dem Ministerium haben bereits stattgefunden. Weiterhin erläutert Bgm Liebing die Veränderung der Planung, die sich aus einem größeren Abstand zur benachbarten Rollbahn auf dem Flugplatzgelände ergibt. Hier ist inzwischen mit Erklärungen der Luftverkehrsaufsicht eine Regelung herbei geführt worden. In diesem Planungsgespräch haben alle beteiligten Fachdienststellen  sowie Ingenieurbüros dazu geraten, die Anbindung an die K 117 statt mit einem Kreisverkehr mit einer Ampel zu gestalten. Die Höhe der Verkehrsbelastung sowie die angrenzende Eisenbahnanlage lassen einen Kreisverkehr nicht leistungsfähig genug erscheinen. Nach kurzer weiterer Diskussion nimmt der Ausschuss den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Bedenken gegen die vorliegende Planung, die Grundlage für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sein soll, werden nicht vorgetragen.


5. Sachstandsbericht zum Thema Tarif Autozug Sylt GmbH


Bgm Liebing berichtet über die Ergebnisse einer Verhandlungsrunde, die am Vortag im Rathaus Westerland stattgefunden hat. Die Einführung einer Stammkundenkarte sei positiv zu bewerten. Damit würden auch Ausweiskontrollen für Sylter Personen, die in den Genuss des Sylt-Tarifes kommen, künftig überflüssig. Die vorgeschlagene Verfahrensweise für Sylter Betriebe mit einem Nachweis durch Bestätigung des Ordnungsamtes wertet Bgm Liebing ebenfalls als positiv. Auch die Regelung für auf Sylt ansässige Vereine und Behörden sei akzeptabel. Als negativ bewertet Bgm, dass die bisherige Vielfahrkarte, die flexibel eingesetzt werden konnte, zum bisherigen Preis nur mit Rückfahrbindung bestehen bleibt. Die neue Vielfahrkarte H ohne Rückfahrbindung wird deutlich teurer. Weiterhin moniert Bgm Liebing, dass für Camper und Pferdebesitzer mit Fahrzeugen und Pferdeanhänger keine Lösung erreicht wird, sondern die zum Jahresanfang eingetretenen Preissteigerungen bestehen bleiben. Bedauerlich sei auch, dass die DB Autozug GmbH nicht bereit sei, bis zur Einführung der Stammkundenkarte auf die Vorlage von Überlassungserklärungen zu  verzichten, wenn ein anderer Fahrer das Fahrzeug eines anderen Halters nutzt. Der Ausschluss von Zweitwohnungsbesitzern vom Sylt-Tarif sei zwar bedauerlich, andererseits aber auch nach der alten Rechtslage gängige Praxis, die lediglich durch Veränderungen im Straßenverkehrsrech (Zulässigkeit der Kfz-Anmeldung am Zweitwohnsitz) aufgeweicht worden war. Der Ausschussvorsitzende, Gv Olsson, spricht die rückwirkende Rückzahlung der hohen Beträge für Betriebe an. Er sei mit der Neuregelung einverstanden, habe jedoch in seinem Betrieb bereits in den ersten Wochen des neuen Tarifes 25.000 DM Mehrkosten gehabt. Hier sollte die Forderung nach rückwirkender Erstattung erhoben werden. Nach kurzer weiterer Diskussion schließen sich die Ausschussmitglieder den Bewertungen des Bürgermeisters an und stimmen der Forderung von Gv Olsson nach rückwirkender Rückzahlung zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.


6. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme betr. Fallschirmspringen Flughafen Sylt


Ausschussvorsitzende Olsson erläutert den Hintergrund des Antrages aus seiner Kenntnis als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafengesellschaften. Bv Alfred Gode lehnt den Antrag auf Änderung der Betriebsgenehmigung ab, weil dies zu einer höheren Lärmbelästigung für Keitum führe. Gv Quedenfeldt lehnt den Antrag ebenfalls ab und ergänzt seine Position durch ökologische Gründe gegen Flugverkehr. Bv Ernst Petersen äußert sich positiv, da nur wenige Flugbewegungen zu erwarten seien. Wenn es sehr viel mehr werden würden, würde er dies jedoch nicht mehr befürworten. Gv Widmayer äußert sich positiv wegen der erwarteten Einnahmen für den Flughafen. Die Frage, ob eine Beschränkung durch die Flughafengesellschaft möglich sei, wird dahin gehend beantwortet, dass dazu keine rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Nach kurzer weiterer Diskussion lässt der Vorsitzende über den vorliegenden Antrag gemäß Vorlage abstimmen. Abstimmungsergebnis: 4 Ja Stimmen, 3 Nein-Stimmen.


7. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme betr. Weltnaturerbe Wattenmeer


Ausschussvorsitzender Olsson geht auf die Diskussionen des Vorjahres ein. Bgm Liebing verliest den Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.02.2001. Die darin enthaltene Aufforderung an die Umweltminister, eine Anmeldung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe noch nicht auf der nächsten Wattenmeerkonferenz am 31.10.2001 zu beschließen, sei erfolgt. Die weitergehende Position der Gemeindevertretung, dass eine Anmeldung als Weltnaturerbe nur dann in Frage komme, wenn die bestehenden Vorbehalte in der Bevölkerung ausgeräumt seien und klargestellt sei, dass die Anerkennung durch die UNESCO keine direkten oder indirekten einschränkenden Wirkungen über das bereits vorhandene Maß hätte, sei seiner Auffassung nach jedoch noch nicht erfüllt. Es sei die Frage der Pufferzone nicht definitiv geklärt, auch sei nicht geklärt, wer im künftigen Verfahren bei Verhandlungen mit der UNESCO für die Region handele, ob dies die Gemeinde, der Kreis, das Land, der Bund oder die trilaterale Regierungsebene sei. Diese Fragen sollten zunächst in einem Fragenkatalog eindeutig beantwortet werden. Gv Quedenfeldt lehnt es ebenfalls ab, zum jetzigen Zeitpunkt eine Zustimmung zum Weltnaturerbe zu erklären. In der weiteren Diskussion werden auch Bedenken gegen eine Anmeldung als Weltkulturerbe vorgetragen. Im Ergebnis beschließt der Ausschuss:
„Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem Kreis Nordfriesland mitzuteilen, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Gemeinde Sylt-Ost keine Zustimmung zur Anmeldung des Wattenmeeres als Weltnatur- oder kulturerbe gibt. Gegen die Anmeldung als Weltkulturerbe bestehen generelle Bedenken, da dann das Schutzgebiet über das originäre Wattenmeer hinaus auch auf die Inseln, Halligen und ggf. das Festland ausgedient würde. Vor einer Zustimmung zur Anmeldung als Weltnaturerbe ist ein Fragen- und Kriterienkatalog in der Region zu erstellen; offene Fragen müssen eindeutig durch die UNESCO beantwortet werden. Dazu gehören alle möglichen rechtlichen Wirkungen und die Frage, wer für die Region nach der Anerkennung als Weltnaturerbe Verhandlungspartner mit der UNESCO sei.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig


8. Beratung und Beschlussfassung zum Thema Zweigleisigkeit DB Strecke Niebüll-Sylt


Ausschussvorsitzender Olsson spricht das Thema der Zweigleisigkeit an und bedauert, dass dies nicht mehr in der öffentlichen Diskussion sei. Er regt an, für dieses Thema einen Streckenbeirat zu bilden, wie es ihn in anderen Bereichen des Landes gibt. Nach weiteren Diskussionen wird das Ziel unterstützt. Bgm Liebing erinnert daran, dass es bereits einen Qualitätszirkel gibt, der auf Initiative der Sylter Unternehmer eingerichtet worden sei. Wenn diese Einrichtung durch die Kommunen auf insularer Ebene mit dieser inhaltlichen Zielsetzung begleitet werden sollte, könnte dies über den Landschaftszweckverband geschehen, der auf kommunaler Ebene sich mit dem Thema Verkehr befasst. Nach kurzer weiterer Diskussion beschließt der Ausschuss: „Die Gemeindevertretung wird gebeten, im Landschaftszweckverband eine Initiative dahingehend zu gestalten, dass der bereits bestehende Qualitätszirkel unter kommunaler Beteiligung zu einem offiziellen Streckenbeirat fortentwickelt wird und durch die landesweite Verkehrsservicegesellschaft begleitet und anerkannt wird. Wesentliche Zielsetzung soll dabei die Behandlung des Themas der Zweigleisigkeit werden.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig