Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Ortsbeiratsvorsitzende, Manfred Uekermann, begrüßt die Mitglieder des Ortsbeirates, die zahlreich erschienenen Gäste, Bürgermeister Liebing sowie die weiteren Mitarbeiter der Verwaltung. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest.
2. Einwohnerfragestunde
Entfällt.
3. Vorstellung des Planungsstandes B-Plan Nr. 83 (Gewerbegebiet Flugplatz)
Bgm Liebing stellt die Grundzüge der Planung vor. Er erläutert anhand einer Karte den aktuellen Geltungsbereich des Gewerbegebietes, weist auf die Entwicklung, die zu diesem Geltungsbereich geführt hat, hin und erläutert insbesondere den Abstandsstreifen zwischen der Kreisstraße 117 und der Gleisanlage sowie die Verschiebung in den Nordbereich, wodurch sich die Einbeziehung des Bereiches Halle 401 und Hallenvorfeld ergeben hat. Für die weitere Bauleitplanung seien Zwangspunkte zu berücksichtigen gewesen wie die Gleisanlage mit dem Bahnübergang, die Anforderungen des Flughafens, die größtflächigen Bewerbungen, die Bewerbungen, die auf Gleisanschluss angewiesen sind, zwei Flächen für Baumärkte, für die ein gesondertes Vergabeverfahren vereinbart wurde, sowie die Haupterschließung mit Anbindungspunkten an die Flughafenerschließungsstraße und die Kreisstraße 117 in Höhe der Tinnumer Autobrücke. Innerhalb des Gewerbegebietes erfolgt eine Gliederung in mehrere Teilbereiche, wobei manche Festsetzungen für alle Bereiche einheitlich gelten sollen (GRZ 0,6 incl. Nebenanlagen), Firsthöhe, während andere Festsetzungen für die Teilbereiche individuell festgelegt werden, z.B. die Mindestgrundstücksgröße. Gestalterische Festsetzungen werden in den Text des B-Planes aufgenommen. Weiterhin weist Bgm Liebing auf die Diskussion über ein Biomasseheizwerk hin. Zurzeit finden Gespräche mit möglichen Betreibern statt. Der Zweckverband und die Gemeinde werden voraussichtlich nur dann dem Konzept eines Biomasseheizwerkes zustimmen, wenn das derzeitige Bewerberverfahren für den Betrieb einer derartigen Anlage eine attraktive Wirtschaftlichkeit nachweise. Voraussetzung sei jedoch, dass das Gesamtgewerbegebiet an diese Wärmeversorgung angeschlossen werden. Hierfür werden zurzeit die geeigneten rechtlichen Instrumente geprüft. Ortsbeiratsvorsitzender Uekermann ergänzt den Vortrag und weist auf die Anliegen des Ortsbeirates hin. So solle die Haupterschließungsstraße auch eine Entlastungsfunktion für die K 117 erhalten. Die Abstandsflächen zwischen der Kreisstraße und der gewerblichen Bebauung sei wichtig, um ein direktes Zusammenwachsen der Gewerbegebiete nördlich und südlich der Kreisstraße zu vermeiden. Weiterhin weist Ortsbeiratsvorsitzender Uekermann auf den geplanten Radwanderweg hin, der durch den grünen Randbereich führen soll und eine neue Trasse in Ost- Nord- Richtung schafft. Er unterstützt die Planung zum Abriss der Halle 401 nachdrücklich. Zusammenfassend stellt Herr Uekermann fest, dass die Zielvorgaben des Ortsbeirates Tinnum in der vorliegenden Fassung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt seien. Herr Häckel erläutert die geplante Festsetzung der GRZ o,6: In dieser Größenangabe seien die Hauptnutzungen und die Nebennutzungen (z.B. Zufahrten, Stellplätze u.ä.) enthalten. Überschreitungen seien im Ausnahmefall möglich. In früheren Planungen sei von einer GRZ 0,4 ausgegangen worden, wobei Nebennutzungen nach übergeordnetem Baurecht hinzukommen sollten. Insofern würde eine Festsetzung GRZ 0,6, in der alle möglichen Nutzungen einbezogen sind, mehr Klarheit schaffen. In der Diskussion, in der auch die Gäste sich zu Wort melden, werden insbesondere folgende Aspekte erörtert: Je Betrieb wird eine Betriebswohnung ermöglicht. Zurzeit wird noch diskutiert, wie die Größe der Betriebswohnung im Verhältnis zur Betriebsgröße gesetzt werden könne. Zielsetzung sei es, dass nicht isoliert eine Hauptnutzung Wohnen stattfindet, der Betrieb jedoch nur untergeordnet gegründet werde. Die Festsetzung „Mischgebiet“ für den bestehenden Resthof wird erläutert. Bgm Liebing erläutert auf Nachfrage die Zeitplanung, nach der die Bauleitplanung im Jahr 2002 den Stand erreichen soll, dass im Herbst/Ende des Jahres die Kaufverträge abgeschlossen werden können. Im Sommer und im Herbst sollen auch die Freiräumungsarbeiten stattfinden, was wichtig wegen der Altlastenklausel im Kaufvertrag sei, um die Bundesmitfinanzierung für mögliche Altlastensanierungen zu erreichen. Anschließend soll die Erschließung stattfinden, so dass bei optimistischer Sicht und gutem Fortgang der Planung Ende des Jahres 2003 mit dem Baubeginn für die Betriebe gerechnet werden könne. Anschließend werden zwei Pläne mit Darstellung der einzelnen Betriebsflächen und Zuordnung zu den jeweiligen Betrieben vorgestellt. Die Bewerber haben die Möglichkeit, in diese Pläne Einsicht zu nehmen und dazu Fragen zu stellen. In der abschließenden Diskussion werden wenige Einzelbedenken vorgetragen. Ein Bewerber erklärt, dass die Obergrenze der baulichen Ausnutzung von 0,6 für ihn bedeuten würde, dass sich das Gesamtvorhaben nicht mehr rechnet. Er erwartet eine maximale Ausnutzung des Grundstückes. Ein anderer Bewerber schlägt einen Grundstückstausch vor, da aus Lärmschutzgründen sein Betrieb an den äußersten Rand gelegt werden sollte. Bewerbern, die Bedarf für Einzelgespräche haben, wird angeboten, Termine mit der Verwaltung über Herrn Häckel abzustimmen. Zusammenfassend wird festgestellt, dass gegen die vorgestellt Planung keine generellen Bedenken bestehen. Vielmehr äußern sich einzelne Teilnehmer sehr positiv zu der vorgestellten Planung.
Herr Uekermann schließt die Sitzung mit einem Dank an alle Teilnehmer um 21:20 Uhr.