Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 17.12.2002

Ortsbeirat Tinnum

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Einwohnerfragestunde

Von den anwesenden Zuhörern werden keine Fragen gestellt, so dass dieser TOP entfällt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Liebing teilt folgendes mit:
Gewerbegebiet B-Plan 83
Die Erschließungsmaßnahmen sind zwischenzeitlich angelaufen. Dabei  wurde festgestellt, dass die Belastung des Bodens im Bereich der Tanklager größer ist, als erwartet. Die Pressemitteilungen waren aber insofern nicht zutreffend, als dass die aufgetretenen Geruchsbelästigungen aus der Zeit der Nutzung durch die Bundeswehr stammen. Von den dadurch entstehenden Mehrkosten übernimmt  der Bund 90 % nach der Altlastenklausel des Kaufvertrages. Erfreulich ist aber, dass sich die Gesamterschließungs- und Freiräumungskosten dennoch weit unter den bisherigen Ansätzen  bewegen. Die Haupterschließungsmaßnahmen finden parallel statt; bisher sind keine weiteren Belastungen des Bereiches festgestellt worden.

Schulverband
In der letzten Verbandsversammlung ist für die Zahlung der Fahrkosten  für Tinnumer Schüler eine sogenannte „Härteklausel“ beschlossen worden. Von den acht eingegangenen Anträgen sind  auch alle befürwortet worden.

Gewerbegebiet B-Plan Nr. 83
Vors. Uekermann fragt an, ob es richtig ist, dass die SVG ihren Antrag auf Zuweisung eines Grundstücks zurückgezogen hat und was mit der Fläche künftig passieren soll. Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass eine schriftliche Erklärung indessen nicht vorliegt. Es ist aber insofern Bewegung  in die schwebenden Kaufvertragsverhandlungen gekommen, als dass jetzt einige Bewerber einen größeren Flächenbedarf anmelden, andere wiederum auch zurückgezogen haben.


4. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost für den Bereich des Gewerbegebietes südlich der Kreisstraße  K 117 in dem Ortsteil Tinnum

Vorab wird noch einmal darauf hingewiesen, dass über dieses Thema sehr intensiv im Ortsbeirat beraten worden ist mit positivem Votum für die Gemeindevertretung. Aussage von der Verwaltung  war seinerzeit, dass für diesen Bereich eine OGS erforderlich sei und keine Werbeanlagensatzung. Nach weiterer Aussage der Verwaltung ist es aber nach wie vor möglich, auch in einer OGS Werbeanlagen zu regeln. Eine Werbeanlagensatzung regelt aber nur Werbeanlagen, wäh- rend die OGS auch andere wesentliche Punkte einschließt. GV Jacobsen teilt mit, dass er, als dieses Thema im Bau-/PlanungsA behandelt  wurde, als befangen nach § 22 GO an den Beratung nicht  teilnehmen durfte. Der Unterschied zum neuen Gewerbegebiet liegt  darin, dass dieses noch nicht bebaut ist, während es bei dem vorliegenden Bereich um einen solchen handelt,   der 22 Jahre lang bebaut  worden ist. Weiter vertritt er die Auffassung, dass mit einer Satzung für das neue Gewerbegebiet Fehler, die  früher im alten Bereich gemacht worden sind, verhindert werden können. Bei der jetzigen Satzung stellt sich die Frage, ob der Bürger in Tinnum immer mehr gegängelt werden soll. Bgm. Liebing teilt ergänzend mit, dass wohl bei allen Diskussionen unstrittig ist, dass eine Rechtsgrundlage – wie im Bereich des neuen Gewerbegebietes – geschaffen werden muss, um zu verhindern, dass es zu weiteren Missständen, ins besondere bei Werbeanlagen, kommt. Jetzt geht es um den Inhalt, wie weit eine Satzung greifen soll, und in wie weit eine Einheitlichkeit der Gewerbegebiete hergestellt werden soll. Zwischenzeitlich hat eine Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation stattgefunden. Abschließend teilt Vors. Uekermann mit, dass man sich im OB immer über den gesamtes Bereich unterhalten hat und nicht nur über einen Teilbereich des B-Planes Nr. 11 – Gewerbegebiet -. Sodann empfiehlt der Ortsbeirat der GV einstimmig den Erlass einer Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost für den Bereich des Gewerbegebietes südlich der Kreisstraße  K 117 in dem Ortsteil Tinnum – wie von der Verwaltung vorgelegt.


5. Beratung und Beschlussfassung über Verkehrssituation Bahnübergang Ingewai

Bgm. Liebing teilt vorab mit, dass er anlässlich des letztes Todesfalles an diesem Bahnübergang von einem Anlieger auf die Verkehrssituation allgemein angesprochen worden sei, zumal dieser Weg auch von Schulkindern genutzt wird und eine Gefährdung darstellt. Zu den Todesfällen wird ergänzend mitgeteilt, dass es sich bei den letzten Fällen um Freitode gehandelt hat. Das Problem wird sicherlich nicht durch eine Schließung des Übergangs gelöst  werden können. Auch würde sich dadurch eine Zweiteilung des Ortes  ergeben. Zu dem Vorschlag, den Übergang mit ganzen Schranken zu versehen, teilt Bgm. Liebing mit, dass die DB in der ganzen Republik dazu übergegangen ist, Bahnübergänge mit Halbschranken zu versehen. Dies aus Sicherheitsgründen, um ggf. die Gleise noch rechtzeitig räumen zu können. Kritik wird auch am Verhalten mancher Erwachsener geübt, die bei geschlossenen Schranken die Gleise noch queren. Sodann empfiehlt der Ortsbeirat einstimmig:
a) die Bahn soll dahin angesprochen worden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich möglich ist;

b) weitere Verkehrsberuhigende Maßnahmen unter Einbindung der Verkehrsaufsicht des Kreises NF´

c) Bahnübergang nicht absenken.



Abschließend dankt  der Vors. für  die gute, sachliche Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und schließt sodann um 21:00 Uhr mit Dank die Sitzung.