Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 08.07.2002

Ortsbeirat Keitum

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, eine Protokollführung zu verzichten, so dass Herr Carstensen entlassen wird.


2. Einwohnerfragestunde

Da von den anwesenden Zuhörern keine Fragen gestellt werden, entfällt dieser TOP.


3. Mitteilungen und Anfragen

Ortsumgehung Keitum
Bgm. Liebing teilt mit, Bgm. Liebing teilt mit, dass nunmehr das Enteignungsverfahren als nächster Schritt bei der Enteignungsbehörde eingeleitet worden ist. Laufende Verfahren nach dem Planfeststellungsverfahren werden aber vorrangig abgehandelt, während  das Enteignungsverfahren nicht an bestimmte Fristen gebunden ist. Jetzt ist  aber aufgrund eines Schreibens  an das Innenministerium in Kiel  definitiv für Ende September 2002 ein Ortstermin worden.

Schwimmbad
Es wird zur Kenntnis genommen, dass in der Sitzung  der Arbeitsgruppe, an der auch die  Fraktionsvorsitzenden teilgenommen haben, die PPG mitgeteilt hat, dass es nach wie vor interessierte Betreiber  gibt , aber ein Investor für  das Projekt nicht  gefunden werden  konnte. Die Arbeitsgruppe von PPG und  den Architekten bietet aber an, die  noch nicht zu Ende geprüften Kontakte zunächst auf eigene Rechnung zu einem Ergebnis zu bringen.

Skulpturtage
Die 3. Keitumer Skulpturtage finden in der Zeit vom 30.08. bis zum 08.09.2002 statt. Veranstalter ist Herr Dr. Herbert Sieg als Privatperson.

Bushaltestelle Munkmarscher Chaussee
Bgm. Liebing teilt  mit, dass einige Anlieger gegen den neuen Standort vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben hatten; diese  ist zwischenzeitlich abgelehnt worden.


4. Beratung und Beschlussfassung  zur
a) flächenmäßigen Begrenzung

Vorab wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 23.05.2002 den Empfehlungsbeschluss des  Ortsbeirates mitgetragen hat, wonach bereits vorhandene Terrassen abzusichern und bei zulässigen gastronomischen Betrieben Gleichbehandlung sicher zu stellen ist.  Mit  den angestrebten 60 % der Innengröße soll versucht werden,  eine allgemeine Regelung zu schaffen. Nach nochmaliger umfangreicher Aussprache empfiehlt der OB der GV eine flächenmäßige Begrenzung von max. 80 % der Grundfläche Schankfläche und max. 20 % der verbleibenden unbebauten Grundstücksfläche. Bei einer Gegenstimme so beschlossen.

b) Gestaltung  (Zulässigkeit von Windschutz, Außenheizung, Markisen, etc.)

Nach kurzer Diskussion wird festgestellt, dass grundsätzlich Regelungsbedarf besteht. Berücksichtigt werden soll künftig in der OGS:
a) die gärtnerische Gestaltung
b) Heizstrahler dürfen nicht fest installiert werden
c) neutrale Schirme ohne Werbung sind zulässig
d) Markisen sind nicht zulässig
Bei einer Gegenstimme so beschlossen.


5. Beratung und Beschlussfassung  über die Aufnahme von „Werbefahnen und Masten“ in die Ortsgestaltungssatzung

Im Rahmen einer kurzen Aussprache wird festgestellt,  dass kein Regelungsbedarf  über die OGS besteht. Es wird vielmehr angeregt, dass der OB-Vorsitzende diejenigen Firmen/Betriebe aufsucht, bei denen ein herkömmliches Flaggenmaß weit  überschritten wird und in einem persönlichen Gespräch auf diesen Missstand hinweist. Über eine Aufnahme von „Werbefahnen und Masten“ in die Ortsgestaltungssatzung wird wie folgt  abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen


6. Beratung und Beschlussfassung  über die Verkehrssituation im Umfeld des  geplanten SPAR-Markts in Keitum

Vorab weist der Vorsitzende darauf in, dass die GV in ihrer Sitzung am 23.05.2002 über die teilweise Änderung des B-Planes zwecks Darstellungung eines Sondergebietes beraten hat. Ein unmittelbarer Anlieger gegenüber des künftigen  SPAR-Markts sieht indess die Gefahr, dass dann Fahrzeuge auf dem westlichen Grünenstreifen der Munkmarscher Chaussee stehen, da viele Autofahrer sich scheuen werden,  auf den Platz zwischen den Gebäuden reinzufahren. Und dann würde  es eine ähnliche Situation wie bem jetzigen Standort  des SPAR-Markt geben. Es sollten in dem Bereich entsprechende Fahrbahnmarkierungen angebracht und ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden. Dazu wird ausgeführt, dass  vorgeschriebenen Stellplätze auf dem Grundstück der Fa. Schlüter in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Nach nochmaliger Erörterung und weiteren Ausführungen von Bgm. Liebing stellt der Ortsbeirat fest, dass derzeit kein Handlungsbedarf für weitere einschränkende Maßnahmen gesehen wird, da die erforderlichen Stellplätze  erfüllt  werden. Es soll erst einmal die sich dann ergebende Situation abgewartet werden. Weiter besteht Einigkeit  darüber, noch einmal einen Ortstermin durchzuführen, frühestens jedoch , wenn Plöanungssicherheit gegeben ist. Einstimmig so beschlossen.


7. Verschiedenes

Seniorenweihnachtsfeier
Die diesjährige Veranstaltung (mit den OT Archsum und Munkmarsch) ist für Sonntag, den 15. Dez. 2002, geplant. Der Vors. wird gebeten, den Kirchenchor für die musikalische Untermalung zu gewinnen. Weiter Teilnahme  ist  auch  vom Kindergarten und von der Grundschule signalisiert worden. Details werden zu einem späteren Zeitpunkt noch besprochen.

Zahlenmaterial für Ortsstruktur
Es besteht Einigkeit darüber, zu einer vertraulichen Sitzung des Ortsbeirates konkrete Zahlen durch die Verwaltung vorlegen zu lassen zu
- Einwohnerzahlen → Zweitwohnungen → Alterstruktur
- Gewerbebetriebe
- Gästebetten
Als Termin für die nicht-öffentliche Sitzung wird Montag, d. 30. September 2002, 19:30 Uhr, vorgesehen.



Der Vorsitzende schließt mit Dank um 21:40 Uhr die Sitzung.