Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 31.01.2002

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die  Sitzung, begrüßt  die Anwesenden  und  stellt die  Beschlussfähigkeit fest. Vor Eintritt in die weitere TO besteht Einigkeit darüber, die TOP 13 + 14 hinter dem jetzigen TOP 05 abzuhandeln. Sodann bittet der BV um Ergänzung  der Tagesordnung gemäß Antrag vom 23. Jan. 2002 (Anlage1 zur Urschrift  dieser Niederschrift) um folgenden Punkt: „Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme des Bürgervorstehers bzw. der Bürgervorsteherin bzw. seines/bzw. ihres Vertreters als Mitglied der Selbstverwaltung an den Bürgermeisterdienstversammlungen“. Zu diesem TOP stellt GV Wedell folgenden Antrag: Die  Gemeindevertretung möge beschließen: „Der Amtsvorsteher des Amtes Landschaft Sylt wird gebeten, zu den  künftigen Sitzungen  der Bürgermeisterdienstversammlung auch die Bürgervorsteher einzuladen, um das kommunalpolitische Ehrenamt aus den Gemeinden mit hauptamtlichem Bürgermeister einzubinden.“ Zu diesem Antrag empfiehlt GV Dr. Sieg, nicht-öffentlich zu entscheiden. Diese Empfehlung findet aber keine  Mehrheit, so dass dem Antrag des Bürgervorstehers auf  Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung einstimmig zugestimmt wird.
Sodann gratuliert der BV der GV Winger; Bv Andersen und Bv Ingwers  nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde. Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass Frau M. Käding zum 28.02.2002 aus sämtlichen gemeindlichen Gremien ausscheidet, da sie  die Insel Richtung Süddeutschland  verlässt. Der BV überreicht ihr eine Dankesurkunde mit  folgendem Text:
Liebe Frau Käding,
am Ende Ihrer am 18. April 1978 begonnenen aktiven Dienstzeit als  Gemeindevertreterin für die Gemeinde Sylt-Ost sagen wir Ihnen Dank für  treue Pflichterfüllung und stetige Einsatzbereitschaft. So waren Sie in der Vergangenheit Mitglied im Haupt-, Finanz- und Amtsausschuss sowie in der Verbandsversammlung Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt. Weiter haben Sie im Schul-, Jugend-, Kultur- und Sport-Ausschuss den Vorsitz und im Sozial-Ausschuss den stellv. Vorsitz innegehabt, um letztendlich auch als erste stellv. Bürgermeisterin und später erste stellv. Bürgervorsteherin die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Dafür gebühren Ihnen Dank und  Anerkennung! Für  Ihre persönliche Zukunft wüschen wir Ihnen alles Gute.

Sylt-Ost, den 31. Januar 2002
Gemeinde Sylt-Ost
Peter-M. Wedell        Ingbert Liebing                               
-Bürgervorsteher-       -Bürgermeister-

Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen wird ihr sodann nochmals  Dank gesagt. Frau GV Käding führt anschließend aus, dass sie nunmehr 33 Jahre auf Sylt  ist und es  wohl an der Zeit wäre, anlässlich ihrer Versetzung in den Ruhestand der Familie nach Bayern zu folgen. Sie gibt aber schon jetzt zu bedenken, dass es  ihr  sicherlich nicht  leicht  fallen wird.


2. Einwohnerfragestunde

Von den anwesenden Zuhörern werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

des Bürgermeisters zu:
B-Plan Nr. 83
Am 10. 01. 2001 hat  ein Planungsgespräch stattgefunden, in dem die  Grundzüge des Planes akzeptiert wurden. Themen waren u.a.
- Anbindung K 117
- Funktion Haupterschließung
- Grünordnungsplan: Funktion Randbereich (Wanderweg)
- Ausgleichsflächen

L S E
Es  wird zur Kenntnis genommen, dass der Amtsausschuss in seiner  letzten Sitzung  die  Fortsetzung der ländlichen Struktur- u. Entwicklungsanalyse beschlossen hat. Weiterhin teilt der Bgm. mit, dass die Bewerbung der Region Uthlande im Wettbewerb „Regionen aktiv“ in der 1. Runde erfolgreich war; nun nimmt die Region in der 2. Runde der letzten  33 Regionen  teil, um als eine  von 16 Modellregionen anerkannt zu werden, die in den Genuss mehrerer Millionen € Fördergelder kommen können.

N T S
Die Beschlussfassung der GV Sylt-Ost ist im Prinzip auch durch die  Mitgliederversammlung beschlossen worden, wird aber nicht von Wenningstedt mitgetragen. Dort besteht noch mehr Beratungsbedarf.

Generalplan Küstenschutz
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Bgm. heute das  Schreiben des Ministeriums für ländliche Räume pp. beantwortet hat. Beide Briefe sind diesem Protokoll  zum besseren Verständnis als Anlage 2 beigefügt.

Straßenbeleuchtung „Mühlenweg“ – Tinnum
OB-Vors. M. Uekermann teilt mit, dass in der letzten Ortsbeiratssitzung in Tinnum zugesichert worden ist, Abhilfe zu den teilweise  recht dunklen Abschnitten zu schaffen und die Straßenbeleuchtung zu verbessern. Bisher ist aber noch  nichts geschehen. Bgm. Liebing teilt dazu mit, dass der Auftrag bereits erteilt wurde, noch bei  der Gemeinde vorhandenen Lampen kurzfristig aufzustellen.


4. Nachwahlen
a) Mitglied FiA
b) Vorsitz FiA

Nach kurzer Erklärung des bisherigen Vors. des FiA, Chr. Schmatloch, schlägt die  CDU-Fraktion GV Manfred Uekermann als nachrückendes Mitglied und zugleich neuen Vors. des FiA. vor. Weitere Vorschläge erfolgen nicht. Der vorgeschlagenen Nachbesetzung wird sodann einstimmig zugestimmt. Nach der Rücktrittserklärung  von Frau M. Käding von allen gemeindlichen Funktionen werden auch  in den Ausschüssen / Gremien Nachwahlen erforderlich. Folgende Vorschläge werden seitens der SPD-Fraktion gemacht:

HauptA Regine  Scheuermann
SchulA Karin Lauritzen
SozialA Karin Lauritzen
FiA Regine  Scheuermann
Erster stellvertretender Bürgervorsteher Rolf Olsson
Vorsitz SchulA Regine Scheuermann
stellv. Vorsitz SozialA Karin Lauritzen
Mitglied in der Verbandsversammlung
Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt
Sönke Hansen
Mitglied im Amtsausschuss Karin Lauritzen

Weitere Vorschläge erfolgen nicht. Der vorgeschlagenen Nachbesetzung  wird sodann einstimmig zugestimmt.


5. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan 2002

Die Vorlage  der Verwaltung (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch den  neuen  Vors. des FiA., GV Uekermann, besteht  Einigkeit darüber, auf Verlesung  der einzelnen HHS zu verzichten. Bgm. Liebing erläutert Mindereinnahmen bei  der Steuerentwicklung. Gründe hierfür sind u.a. die Konjunkturentwicklung, Steuerreform und Kürzung  des kommunalen Finanzausgleichs. Dennoch ist es gelungen, Schulen, Kindergärten und  Feuerwehren gut  zu bedienen. Schwierig dagegen ist  der Zustand  von Straßen und Wegen. Hierfür stehen derzeitig nicht ausreichende Mittel mehr  zu Verfügung. Bei Anmeldungen zum VMH mussten allerdings viele Wünsche gestrichen werden. Dennoch konnten die  wichtigsten Schwerpunkte bedient  werden:
- Finanzierung  der  2. Rate für die Ortsumgehung Keitum mit 511.000 €

- Sozialer Wohnungsbau Morsum mit 358.000 €

- Sicherung der Bahnübergänge mit  55.000 €

- Finanzierung der 1. Rate für Brückensanierung  Morsum mit 205.000 €

Darüber hinaus konnte aufgrund  des verhältnismäßig guten Abschlusses des HHJ 2001 statt einer  Entnahme  aus der Rücklage in Höhe von ca. 204.500 € ein Betrag in gleicher Höhe zugeführt werden, was eine Verbesserung von 409.000 € = 800.000 DM bedeutet. Dies alles war nur erreichbar durch die Sparsamkeit  im Haushaltvollzug. Hierfür gilt dem Kämmerer und  seinen Mitarbeitern ein ganz besonderer Dank. Abschließend wird noch zur Kenntnis genommen, dass trotz der schlechten Haushaltslage in der Vergangenheit  größere Investitionen getätigt werden konnten:
- der Abschluss der Straßengroßbauvorhaben Tinnum (Silwai) und  Keitum (Süderstraße und Bahnhofstraße)

- P & R Anlage Morsum

- Anschaffung  von 2 Feuerwehrfahrzeugen (HHJ 2000)

- Abschluss Grundsanierung Alte  Turnhalle Keitum

- Abschluss Grundsanierung  Grundschule Keitum (Dach)

Sodann geben die Fraktionen folgende Stellungnahmen ab:
CDU-Fraktion:
Dem vorliegenden Entwurf werden wir zustimmen.

SPD-Fraktion:
Wird schweren Herzens zustimmen allerdings mit dem Hinweis, dass insbesondere an den Schulen  noch nicht alles abgearbeitet ist.

WSO-Fraktion:
Es wird zu bedenken gegeben, dass die  Defizite Flughafen und Schwimmbad  so auf Dauer nicht mehr zu tragen sind.

SSW-Fraktion:
Es wird auf  Investitionsstaus von einem Gesamtvolumen von  ca. 1,2 Mio DM (u. a. Halle 74 mit  ca. 400.000 DM) für  den Flugplatz hingewiesen.

Sodann beschließt die Vertretung die Verabschiedung bei 2 Gegenstimmen der Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2002 gemäß Vorlage.


13. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 1999 der Kurverwaltung Sylt-Ost

Die Vorlage der Verwaltung vom 22.05.2001 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift, die  als  wesentliche  Grundlage  für die heutige Beschlussfassung  dient, liegt der Vertretung vor. Gemäß Empfehlungsbeschluss  des KurA. beschließt  die Vertretung sodann einstimmig:
a) die Feststellung  des Jahresabschlusses in der geprüften Fassung

b) den Jahresverlust in Höhe  von DM 107.818,85 zu  dem Verlustvortrag des Vorjahres in Höhe  von DM 59.473,93 vorzutragen.


14. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2002 der Kurverwaltung Sylt-Ost

Die Vorlage der Verwaltung vom 16.01.2002 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift, die  als  wesentliche  Grundlage  für die heutige Beschlussfassung  dient, liegt der Vertretung vor. Gemäß Empfehlungsbeschluss  des KurA. beschließt  die Vertretung sodann einstimmig:
Die Vertretung beschließt  den Wirtschafts- und Stellenplan der Kurverwaltung Sylt-Ost für das Jahr  2002 gemäß vorliegender  Fassung.


6. Beratung und  Beschlussfassung zum Wohnungsbauvorhaben Terpstich:
a) Abschluss eines  Bauvertrages
b) Übertragung eines  Grundstückteiles an den Bauträger
c) Verfahrensweise für die Vergabe der Grundstücke

GV Bartling erklärt  sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Vorab wird zur Kenntnis genommen, dass bis zum heutigen Tage für dieses Vorhaben ca, 30 Bewerbungen vorliegen. Bgm. Liebing und OAR Rück erläutern  noch einmal  kurz den derzeitigen Stand des  Verfahrens. Sodann beschließt  die  Vertretung einstimmig:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit  der Fa. Höft-Bau Sylt einen Bauvertrag über die Errichtung der Wohnhäuser mit einem Festpreis und deren schlüsselfertige Übergabe  abzuschließen, wobei Eigenleistungen innerhalb der Gebäude zulässig bleiben sollen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Baufirma Höft-Bau-Sylt ein Kaufangebot für ein Teilgrundstück für  die Errichtung eines Doppelhauses zu einem Kaufpreis von 325.000 DM bei sofortiger Zahlung des Kaufpreises zu unterbreiten und eine Verzinsung für  den  Fall anzubieten, dass sich die Bebaubarkeit des Grundstücks über den  31.12.2002 hinaus verzögert. Für den Fall  der Einstellung der Planung soll ein Rücktrittsrecht der Fa. Höft-Bau-Sylt vorgesehen werden.

3. Die Vergabe der Grundstücke soll erfolgen gemäß Vorlage der Verwaltung vom 18.1.2002 (Anlage 6 der Urschrift dieser Niederschrift).

GV Bartling betritt den Sitzungssaal und wird  informiert. Abschließend regt  GV Hansen an, dieser Niederschrift noch einmal eine Baubeschreibung beizufügen.


7. Beratung und Beschlussfassung über den Standort eines  Mietwohnungsbauvorhabens in Morsum

Die Vorlage der Verwaltung  vom 22.1.2002, die  als  wesentliche Grundlage  für die  heutige Beschlussfassung dient,  (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), liegt  der Vertretung  vor. Der Vors. des OB Morsum teilt  ergänzend  mit, dass in der Sitzung  a m28.01.2002 einstimmig  der Empfehlungsbeschluss im Ortsbeirat gefasst worden ist, das Bauvorhaben mit  der Hemshorn-Stiftung  durchzuführen, da alles, was gegen diesen Standort sprach, zwischenzeitlich ausgeräumt werden konnte. Dies ist letztlich auch auf die  Vorbereitung des Bgm. und  Darstellung  in der öffentlichen Bürgerbeteiligung  am28.01.2002 zurückzuführen. Dafür ein ganz besonderer Dank. Diesem Dank schließt sich auch GV C. R. Petersen an mit dem Hinweis, dass man damit einen großen Schritt weitergekommen ist. Fraktionsvorsitzender Schmatloch  führt aus, dass die  CDU-Fraktion der Interessengemeinschaft Feskerdam während einer Sitzung  die  Möglichkeit gegeben hatte, dort noch einmal vorzutragen. Schon aufgrund der Kostensituation ist die  Fraktion dann aber zur Erkenntnis gekommen, dass nur der Bereich „Feskerdam“ für eine Bebauung  in Frage kommt.  Von daher  spricht  sich  die CDU-Fraktion einstimmig für die Durchführung  des Vorhabens auf  der  Fläche am Feskerdam aus. Die SPD-Fraktion spricht sich ebenfalls für den vorgesehenen  Standort aus. Auch SSW und WSO stimmen zu. GV Bartling fragt in diesem Zusammenhang nach, ob die Liste mit den  angeblich 130 Unterschriften, die gegen die Fläche Feskerdam votiert haben, zwischenzeitlich  eingegangen ist. Dies  wird  von Bgm. Liebing verneint. Sodann beschließt  die Vertretung einstimmig die  Fläche Feskerdam als künftigen Standort für  das geplante Mietwohnungsbauvorhaben in Morsum (Hemshorn-Stiftung).
Die CDU-Fraktion regt in diesem Zusammenhang an, die Alternativfläche Terpstich trotzdem nicht  aus dem Auge zu verlieren; vielleicht bietet  sich ja noch die Möglichkeit dort zu einem späteren Zeitpunkt weiteren sozialen Wohnungsbau zusätzlich zu betreiben.


8. Beratung  und Beschlussfassung über eine Nachfolgelösung für den Planungsverband

Die Vorlage der Verwaltung vom 19.01.2002 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift, die  als  wesentliche  Grundlage  für die heutige Beschlussfassung  dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch Bgm. Liebing geben die Fraktionen folgende Stellungnahmen ab:
CDU-Fraktion:
Was hier jetzt angedacht  ist, ist nicht mehr umsetzbar; von daher  wird abgelehnt.

SPD-Fraktion:
Es sind keine Grundlagen mehr vorhanden, von daher Ablehnung.

WSO-Fraktion:
Schließen sich den Ausführungen an.

SSW-Fraktion:
Lehnen ebenfalls  ab.

GV Maurus gibt  zu bedenken, dass die Planungshoheit  der Gemeinde  nicht so leichtfertig aus der Hand gegeben werden sollte. Bei dem jetzt vorgeschlagenen Gremimium ist keine Legitimation gegeben. Bgm. Liebing teilt sodann mit, dass  er als Verbandsvorsteher die Feststellung treffen muss, dass im letzten Jahr die  Zusammenarbeit  so reibungslos gelaufen ist, wie Jahre vorher nicht. GV Quedenfeldt regt an, den Verband bestehen zu lassen bzw. dann über den LZV fortzuführen. Abschließend  wird wie folgt abgestimmt:
1. Es ist zu entscheiden, ob dem Vorschlag zugestimmt wird. Einstimmig abgelehnt

2. Umwandlung des Zweckverbandes = freiwilliger Zusammenschluss mit überarbeiteter Aufgabenstellung. Einstimmig zugestimmt

3. Für den Fall, dass Ziff.2 nicht umsetzbar ist, ist  weiterhin ist zu entscheiden, ob an der bisherigen Beschlussfassung  zur Aufgabenübertragung der Flächennutzungsplan auf  das Amt nach Auflösung des Planungsverbandes festgehalten wird. Einstimmig zugestimmt


9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und  Auslegungsbeschluss zur 12. Änderung  des B-Planes  Nr. 9, Ortsteil Morsum

Die Vorlage der Verwaltung vom 16.01.2002 (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift, die  als  wesentliche  Grundlage  für die heutige Beschlussfassung  dient), liegt der Vertretung vor. GV Bartling erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA. wird zur Kenntnis genommen, dass die Mindestgrundstücksgröße für  das private Grundstück in 1. Baureihe erhalten bleiben soll. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung  hat bereits stattgefunden, die Anwesenden trugen  die  Planung mit. Sodann beschließt die  Vertretung einstimmig:
1. Die Entwürfe der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 9 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 216, 43/7, 46/21 und 125 nördlich Terpstich (K 117) und ca. 200 m westlich der Bahnhofstraße im Ortsteil Morsum, und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt;

2. die  Entwürfe auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung Die Entwürfe des Planes und der Begründung  nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich zu benachrichtigen.

GV Bartling betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


10. Beratung  und Beschlussfassung über  die  Feststellung  des  Grünordnungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 8, 8. Änderung, Ortsteil Morsum

Die Vorlage der Verwaltung vom 16.01.2002 (Anlage 10 zur Urschrift dieser Niederschrift, die  als  wesentliche  Grundlage  für die heutige Beschlussfassung  dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA. beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Der Grünordnungsplan zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 wird festgestellt.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, er UNB den festgestellten Plan anzuzeigen und diese über die Beschlussfassung in Kenntnis zu setzen.


11. Beratung und  Beschlussfassung über  das Ergebnis der Offenlegung sowie  Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 54, Ortsteil Archsum

Die Vorlage der Verwaltung vom 16.01.2002 (Anlage 11 zur Urschrift dieser Niederschrift, die  als  wesentliche  Grundlage  für die heutige Beschlussfassung  dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA. beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft und stimmt den Empfehlungen gem. Vorlage zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 54 der Gemeinde Sylt-Ost bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen.


12. Beratung und  Beschlussfassung über  das Ergebnis der Offenlegung sowie Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, Ortsteil Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 16.01.2002 (Anlage 12 zur Urschrift dieser Niederschrift, die  als  wesentliche  Grundlage  für die heutige Beschlussfassung  dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA. beschließt die  Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft und stimmt den Empfehlungen gem. Vorlage zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 56der Gemeinde Sylt-Ost bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen.


15. Beratung  und  Beschlussfassung über einen Antrag auf Teilnahme des Bürgervorstehers bzw. der stellv. Bürgervorsteher bzw. seines/ihres Vertreters als Mitglied der Selbstverwaltung an den Bürgermeisterdienstversammlungen

Frau Käding übernimmt den Vorsitz; als GV verliest Herr Wedell noch einmal seinen Antrag vom 22.01.2002 und begründete ihn auch  kurz. Es  kommt zu einer kurzen Aussprache, in der die WSO-Fraktion davon  abrät, dass Herr Wedell diesen Antrag  als  Gemeindevertreter stellt und diesen Antrag durch die Gemeindevertretung abhandeln zu lassen, während die  SPD keine Einwendungen erhebt. Vielmehr wird es dort als durchaus verständlich angesehen, wenn der BV auch als Bindeglied zwischen Politik und Bevölkerung fungiert. Die SSW-Fraktion ist der  Meinung, dass die Bgm.-Dienstversammlung allein über diesen Antrag entscheiden muss. GV Maurus teilt abschließend mit, dass er sich bei einer Abstimmung enthalten werde, und die Bgm.-Dienstrunde als Arbeitsgruppe gesehen werden muss. Und in der Tat muss sich dann die Frage gestellt werden, wenn wer wann zu welchen Arbeitskreis (Insel- u. Halligkonferenz) noch einladen soll. GV Maurus wird  als AV gebeten, den Antrag mit in die nächste Sitzung zu nehmen und dort vorzutragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung

Herr Wedell übernimmt wieder den Vorsitz.


16. Beratung  und  Beschlussfassung über Übertragung von Zuständigkeiten im Gaststättenrecht

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass sämtliche gaststättenrechtlichen Zuständigkeiten von Kreisen  mit Wirkung  zum 01. Febr. 2002 auf Städte, Ämter und  Gemeinden übergehen sollten. Diese Frist ist aber zu kurz, um alle erforderlichen Vorbereitungen  abzuschließen. Der Kreis ist bereit, die Aufgabe für 1  Jahr weiterhin wahrzunehmen; in dieser Zeit soll die Aufgabenübertragung ordnungsgemäß vorbereitet werden. Dem dafür notwendigen öffentlich-rechtliches Vertrag stimmt  die Gemeindevertretung zu. Abstimungsergebnis: Einstimmig



Der Vorsitzende schließt mit Dank um 21:10 Uhr die Sitzung.