Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eintritt in die weitere TO besteht Einigkeit darüber, die TOP 13 + 14 hinter dem jetzigen TOP 05 abzuhandeln. Sodann bittet der BV um Ergänzung der Tagesordnung gemäß Antrag vom 23. Jan. 2002 (Anlage1 zur Urschrift dieser Niederschrift) um folgenden Punkt: „Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme des Bürgervorstehers bzw. der Bürgervorsteherin bzw. seines/bzw. ihres Vertreters als Mitglied der Selbstverwaltung an den Bürgermeisterdienstversammlungen“. Zu diesem TOP stellt GV Wedell folgenden Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen: „Der Amtsvorsteher des Amtes Landschaft Sylt wird gebeten, zu den künftigen Sitzungen der Bürgermeisterdienstversammlung auch die Bürgervorsteher einzuladen, um das kommunalpolitische Ehrenamt aus den Gemeinden mit hauptamtlichem Bürgermeister einzubinden.“ Zu diesem Antrag empfiehlt GV Dr. Sieg, nicht-öffentlich zu entscheiden. Diese Empfehlung findet aber keine Mehrheit, so dass dem Antrag des Bürgervorstehers auf Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung einstimmig zugestimmt wird.
Sodann gratuliert der BV der GV Winger; Bv Andersen und Bv Ingwers nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde. Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass Frau M. Käding zum 28.02.2002 aus sämtlichen gemeindlichen Gremien ausscheidet, da sie die Insel Richtung Süddeutschland verlässt. Der BV überreicht ihr eine Dankesurkunde mit folgendem Text:
Liebe Frau Käding,
am Ende Ihrer am 18. April 1978 begonnenen aktiven Dienstzeit als Gemeindevertreterin für die Gemeinde Sylt-Ost sagen wir Ihnen Dank für treue Pflichterfüllung und stetige Einsatzbereitschaft. So waren Sie in der Vergangenheit Mitglied im Haupt-, Finanz- und Amtsausschuss sowie in der Verbandsversammlung Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt. Weiter haben Sie im Schul-, Jugend-, Kultur- und Sport-Ausschuss den Vorsitz und im Sozial-Ausschuss den stellv. Vorsitz innegehabt, um letztendlich auch als erste stellv. Bürgermeisterin und später erste stellv. Bürgervorsteherin die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Dafür gebühren Ihnen Dank und Anerkennung! Für Ihre persönliche Zukunft wüschen wir Ihnen alles Gute.
Sylt-Ost, den 31. Januar 2002
Gemeinde Sylt-Ost
Peter-M. Wedell Ingbert Liebing
-Bürgervorsteher- -Bürgermeister-
Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen wird ihr sodann nochmals Dank gesagt. Frau GV Käding führt anschließend aus, dass sie nunmehr 33 Jahre auf Sylt ist und es wohl an der Zeit wäre, anlässlich ihrer Versetzung in den Ruhestand der Familie nach Bayern zu folgen. Sie gibt aber schon jetzt zu bedenken, dass es ihr sicherlich nicht leicht fallen wird.
2. Einwohnerfragestunde
Von den anwesenden Zuhörern werden keine Fragen gestellt.
3. Mitteilungen und Anfragen
des Bürgermeisters zu:
B-Plan Nr. 83
Am 10. 01. 2001 hat ein Planungsgespräch stattgefunden, in dem die Grundzüge des Planes akzeptiert wurden. Themen waren u.a.
- Anbindung K 117
- Funktion Haupterschließung
- Grünordnungsplan: Funktion Randbereich (Wanderweg)
- Ausgleichsflächen
L S E
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Amtsausschuss in seiner letzten Sitzung die Fortsetzung der ländlichen Struktur- u. Entwicklungsanalyse beschlossen hat. Weiterhin teilt der Bgm. mit, dass die Bewerbung der Region Uthlande im Wettbewerb „Regionen aktiv“ in der 1. Runde erfolgreich war; nun nimmt die Region in der 2. Runde der letzten 33 Regionen teil, um als eine von 16 Modellregionen anerkannt zu werden, die in den Genuss mehrerer Millionen € Fördergelder kommen können.
N T SDie Beschlussfassung der GV Sylt-Ost ist im Prinzip auch durch die Mitgliederversammlung beschlossen worden, wird aber nicht von Wenningstedt mitgetragen. Dort besteht noch mehr Beratungsbedarf.
Generalplan Küstenschutz
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Bgm. heute das Schreiben des Ministeriums für ländliche Räume pp. beantwortet hat. Beide Briefe sind diesem Protokoll zum besseren Verständnis als Anlage 2 beigefügt.
Straßenbeleuchtung „Mühlenweg“ – TinnumOB-Vors. M. Uekermann teilt mit, dass in der letzten Ortsbeiratssitzung in Tinnum zugesichert worden ist, Abhilfe zu den teilweise recht dunklen Abschnitten zu schaffen und die Straßenbeleuchtung zu verbessern. Bisher ist aber noch nichts geschehen. Bgm. Liebing teilt dazu mit, dass der Auftrag bereits erteilt wurde, noch bei der Gemeinde vorhandenen Lampen kurzfristig aufzustellen.
4. Nachwahlen
a) Mitglied FiA
b) Vorsitz FiA
Nach kurzer Erklärung des bisherigen Vors. des FiA, Chr. Schmatloch, schlägt die CDU-Fraktion GV Manfred Uekermann als nachrückendes Mitglied und zugleich neuen Vors. des FiA. vor. Weitere Vorschläge erfolgen nicht. Der vorgeschlagenen Nachbesetzung wird sodann
einstimmig zugestimmt. Nach der Rücktrittserklärung von Frau M. Käding von allen gemeindlichen Funktionen werden auch in den Ausschüssen / Gremien Nachwahlen erforderlich. Folgende Vorschläge werden seitens der SPD-Fraktion gemacht:
HauptA |
Regine Scheuermann |
SchulA |
Karin Lauritzen |
SozialA |
Karin Lauritzen |
FiA |
Regine Scheuermann |
Erster stellvertretender Bürgervorsteher |
Rolf Olsson |
Vorsitz SchulA |
Regine Scheuermann |
stellv. Vorsitz SozialA |
Karin Lauritzen |
Mitglied in der Verbandsversammlung Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt |
Sönke Hansen |
Mitglied im Amtsausschuss |
Karin Lauritzen |
Weitere Vorschläge erfolgen nicht. Der vorgeschlagenen Nachbesetzung wird sodann einstimmig zugestimmt.
5. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan 2002
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch den neuen Vors. des FiA., GV Uekermann, besteht Einigkeit darüber, auf Verlesung der einzelnen HHS zu verzichten. Bgm. Liebing erläutert Mindereinnahmen bei der Steuerentwicklung. Gründe hierfür sind u.a. die Konjunkturentwicklung, Steuerreform und Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs. Dennoch ist es gelungen, Schulen, Kindergärten und Feuerwehren gut zu bedienen. Schwierig dagegen ist der Zustand von Straßen und Wegen. Hierfür stehen derzeitig nicht ausreichende Mittel mehr zu Verfügung. Bei Anmeldungen zum VMH mussten allerdings viele Wünsche gestrichen werden. Dennoch konnten die wichtigsten Schwerpunkte bedient werden:
- Finanzierung der 2. Rate für die Ortsumgehung Keitum mit 511.000 €
- Sozialer Wohnungsbau Morsum mit 358.000 €
- Sicherung der Bahnübergänge mit 55.000 €
- Finanzierung der 1. Rate für Brückensanierung Morsum mit 205.000 €
Darüber hinaus konnte aufgrund des verhältnismäßig guten Abschlusses des HHJ 2001 statt einer Entnahme aus der Rücklage in Höhe von ca. 204.500 € ein Betrag in gleicher Höhe zugeführt werden, was eine Verbesserung von 409.000 € = 800.000 DM bedeutet. Dies alles war nur erreichbar durch die Sparsamkeit im Haushaltvollzug. Hierfür gilt dem Kämmerer und seinen Mitarbeitern ein ganz besonderer Dank. Abschließend wird noch zur Kenntnis genommen, dass trotz der schlechten Haushaltslage in der Vergangenheit größere Investitionen getätigt werden konnten:
- der Abschluss der Straßengroßbauvorhaben Tinnum (Silwai) und Keitum (Süderstraße und Bahnhofstraße)
- P & R Anlage Morsum
- Anschaffung von 2 Feuerwehrfahrzeugen (HHJ 2000)
- Abschluss Grundsanierung Alte Turnhalle Keitum
- Abschluss Grundsanierung Grundschule Keitum (Dach)
Sodann geben die Fraktionen folgende Stellungnahmen ab:
CDU-Fraktion:
Dem vorliegenden Entwurf werden wir zustimmen.
SPD-Fraktion:
Wird schweren Herzens zustimmen allerdings mit dem Hinweis, dass insbesondere an den Schulen noch nicht alles abgearbeitet ist.
WSO-Fraktion:
Es wird zu bedenken gegeben, dass die Defizite Flughafen und Schwimmbad so auf Dauer nicht mehr zu tragen sind.
SSW-Fraktion:
Es wird auf Investitionsstaus von einem Gesamtvolumen von ca. 1,2 Mio DM (u. a. Halle 74 mit ca. 400.000 DM) für den Flugplatz hingewiesen.
Sodann beschließt die Vertretung die Verabschiedung bei 2 Gegenstimmen der Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2002 gemäß Vorlage.
13. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 1999 der Kurverwaltung Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung vom 22.05.2001 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Gemäß Empfehlungsbeschluss des KurA. beschließt die Vertretung sodann einstimmig:
a) die Feststellung des Jahresabschlusses in der geprüften Fassung
b) den Jahresverlust in Höhe von DM 107.818,85 zu dem Verlustvortrag des Vorjahres in Höhe von DM 59.473,93 vorzutragen.
14. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2002 der Kurverwaltung Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung vom 16.01.2002 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Gemäß Empfehlungsbeschluss des KurA. beschließt die Vertretung sodann einstimmig:
Die Vertretung beschließt den Wirtschafts- und Stellenplan der Kurverwaltung Sylt-Ost für das Jahr 2002 gemäß vorliegender Fassung.
6. Beratung und Beschlussfassung zum Wohnungsbauvorhaben Terpstich:
a) Abschluss eines Bauvertrages
b) Übertragung eines Grundstückteiles an den Bauträger
c) Verfahrensweise für die Vergabe der Grundstücke
GV Bartling erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Vorab wird zur Kenntnis genommen, dass bis zum heutigen Tage für dieses Vorhaben ca, 30 Bewerbungen vorliegen. Bgm. Liebing und OAR Rück erläutern noch einmal kurz den derzeitigen Stand des Verfahrens. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Fa. Höft-Bau Sylt einen Bauvertrag über die Errichtung der Wohnhäuser mit einem Festpreis und deren schlüsselfertige Übergabe abzuschließen, wobei Eigenleistungen innerhalb der Gebäude zulässig bleiben sollen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Baufirma Höft-Bau-Sylt ein Kaufangebot für ein Teilgrundstück für die Errichtung eines Doppelhauses zu einem Kaufpreis von 325.000 DM bei sofortiger Zahlung des Kaufpreises zu unterbreiten und eine Verzinsung für den Fall anzubieten, dass sich die Bebaubarkeit des Grundstücks über den 31.12.2002 hinaus verzögert. Für den Fall der Einstellung der Planung soll ein Rücktrittsrecht der Fa. Höft-Bau-Sylt vorgesehen werden.
3. Die Vergabe der Grundstücke soll erfolgen gemäß Vorlage der Verwaltung vom 18.1.2002 (Anlage 6 der Urschrift dieser Niederschrift).
GV Bartling betritt den Sitzungssaal und wird informiert. Abschließend regt GV Hansen an, dieser Niederschrift noch einmal eine Baubeschreibung beizufügen.
7. Beratung und Beschlussfassung über den Standort eines Mietwohnungsbauvorhabens in Morsum
Die Vorlage der Verwaltung vom 22.1.2002, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), liegt der Vertretung vor. Der Vors. des OB Morsum teilt ergänzend mit, dass in der Sitzung a m28.01.2002 einstimmig der Empfehlungsbeschluss im Ortsbeirat gefasst worden ist, das Bauvorhaben mit der Hemshorn-Stiftung durchzuführen, da alles, was gegen diesen Standort sprach, zwischenzeitlich ausgeräumt werden konnte. Dies ist letztlich auch auf die Vorbereitung des Bgm. und Darstellung in der öffentlichen Bürgerbeteiligung am28.01.2002 zurückzuführen. Dafür ein ganz besonderer Dank. Diesem Dank schließt sich auch GV C. R. Petersen an mit dem Hinweis, dass man damit einen großen Schritt weitergekommen ist. Fraktionsvorsitzender Schmatloch führt aus, dass die CDU-Fraktion der Interessengemeinschaft Feskerdam während einer Sitzung die Möglichkeit gegeben hatte, dort noch einmal vorzutragen. Schon aufgrund der Kostensituation ist die Fraktion dann aber zur Erkenntnis gekommen, dass nur der Bereich „Feskerdam“ für eine Bebauung in Frage kommt. Von daher spricht sich die CDU-Fraktion einstimmig für die Durchführung des Vorhabens auf der Fläche am Feskerdam aus. Die SPD-Fraktion spricht sich ebenfalls für den vorgesehenen Standort aus. Auch SSW und WSO stimmen zu. GV Bartling fragt in diesem Zusammenhang nach, ob die Liste mit den angeblich 130 Unterschriften, die gegen die Fläche Feskerdam votiert haben, zwischenzeitlich eingegangen ist. Dies wird von Bgm. Liebing verneint. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig die Fläche Feskerdam als künftigen Standort für das geplante Mietwohnungsbauvorhaben in Morsum (Hemshorn-Stiftung).
Die CDU-Fraktion regt in diesem Zusammenhang an, die Alternativfläche Terpstich trotzdem nicht aus dem Auge zu verlieren; vielleicht bietet sich ja noch die Möglichkeit dort zu einem späteren Zeitpunkt weiteren sozialen Wohnungsbau zusätzlich zu betreiben.
8. Beratung und Beschlussfassung über eine Nachfolgelösung für den Planungsverband
Die Vorlage der Verwaltung vom 19.01.2002 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch Bgm. Liebing geben die Fraktionen folgende Stellungnahmen ab:
CDU-Fraktion:
Was hier jetzt angedacht ist, ist nicht mehr umsetzbar; von daher wird abgelehnt.
SPD-Fraktion:
Es sind keine Grundlagen mehr vorhanden, von daher Ablehnung.
WSO-Fraktion:
Schließen sich den Ausführungen an.
SSW-Fraktion:
Lehnen ebenfalls ab.
GV Maurus gibt zu bedenken, dass die Planungshoheit der Gemeinde nicht so leichtfertig aus der Hand gegeben werden sollte. Bei dem jetzt vorgeschlagenen Gremimium ist keine Legitimation gegeben. Bgm. Liebing teilt sodann mit, dass er als Verbandsvorsteher die Feststellung treffen muss, dass im letzten Jahr die Zusammenarbeit so reibungslos gelaufen ist, wie Jahre vorher nicht. GV Quedenfeldt regt an, den Verband bestehen zu lassen bzw. dann über den LZV fortzuführen. Abschließend wird wie folgt abgestimmt:
1. Es ist zu entscheiden, ob dem Vorschlag zugestimmt wird. Einstimmig abgelehnt
2. Umwandlung des Zweckverbandes = freiwilliger Zusammenschluss mit überarbeiteter Aufgabenstellung. Einstimmig zugestimmt
3. Für den Fall, dass Ziff.2 nicht umsetzbar ist, ist weiterhin ist zu entscheiden, ob an der bisherigen Beschlussfassung zur Aufgabenübertragung der Flächennutzungsplan auf das Amt nach Auflösung des Planungsverbandes festgehalten wird. Einstimmig zugestimmt
9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 12. Änderung des B-Planes Nr. 9, Ortsteil Morsum
Die Vorlage der Verwaltung vom 16.01.2002 (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. GV Bartling erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA. wird zur Kenntnis genommen, dass die Mindestgrundstücksgröße für das private Grundstück in 1. Baureihe erhalten bleiben soll. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung hat bereits stattgefunden, die Anwesenden trugen die Planung mit. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die Entwürfe der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 9 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 216, 43/7, 46/21 und 125 nördlich Terpstich (K 117) und ca. 200 m westlich der Bahnhofstraße im Ortsteil Morsum, und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt;
2. die Entwürfe auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung Die Entwürfe des Planes und der Begründung nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich zu benachrichtigen.
GV Bartling betritt den Sitzungssaal und wird informiert.
10. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Grünordnungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 8, 8. Änderung, Ortsteil Morsum
Die Vorlage der Verwaltung vom 16.01.2002 (Anlage 10 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA. beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Der Grünordnungsplan zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 wird festgestellt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, er UNB den festgestellten Plan anzuzeigen und diese über die Beschlussfassung in Kenntnis zu setzen.
11. Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der Offenlegung sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 54, Ortsteil Archsum
Die Vorlage der Verwaltung vom 16.01.2002 (Anlage 11 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA. beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft und stimmt den Empfehlungen gem. Vorlage zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 54 der Gemeinde Sylt-Ost bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen.
12. Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der Offenlegung sowie Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, Ortsteil Keitum
Die Vorlage der Verwaltung vom 16.01.2002 (Anlage 12 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA. beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft und stimmt den Empfehlungen gem. Vorlage zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 56der Gemeinde Sylt-Ost bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen.
15. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Teilnahme des Bürgervorstehers bzw. der stellv. Bürgervorsteher bzw. seines/ihres Vertreters als Mitglied der Selbstverwaltung an den Bürgermeisterdienstversammlungen
Frau Käding übernimmt den Vorsitz; als GV verliest Herr Wedell noch einmal seinen Antrag vom 22.01.2002 und begründete ihn auch kurz. Es kommt zu einer kurzen Aussprache, in der die WSO-Fraktion davon abrät, dass Herr Wedell diesen Antrag als Gemeindevertreter stellt und diesen Antrag durch die Gemeindevertretung abhandeln zu lassen, während die SPD keine Einwendungen erhebt. Vielmehr wird es dort als durchaus verständlich angesehen, wenn der BV auch als Bindeglied zwischen Politik und Bevölkerung fungiert. Die SSW-Fraktion ist der Meinung, dass die Bgm.-Dienstversammlung allein über diesen Antrag entscheiden muss. GV Maurus teilt abschließend mit, dass er sich bei einer Abstimmung enthalten werde, und die Bgm.-Dienstrunde als Arbeitsgruppe gesehen werden muss. Und in der Tat muss sich dann die Frage gestellt werden, wenn wer wann zu welchen Arbeitskreis (Insel- u. Halligkonferenz) noch einladen soll. GV Maurus wird als AV gebeten, den Antrag mit in die nächste Sitzung zu nehmen und dort vorzutragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung
Herr Wedell übernimmt wieder den Vorsitz.
16. Beratung und Beschlussfassung über Übertragung von Zuständigkeiten im Gaststättenrecht
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass sämtliche gaststättenrechtlichen Zuständigkeiten von Kreisen mit Wirkung zum 01. Febr. 2002 auf Städte, Ämter und Gemeinden übergehen sollten. Diese Frist ist aber zu kurz, um alle erforderlichen Vorbereitungen abzuschließen. Der Kreis ist bereit, die Aufgabe für 1 Jahr weiterhin wahrzunehmen; in dieser Zeit soll die Aufgabenübertragung ordnungsgemäß vorbereitet werden. Dem dafür notwendigen öffentlich-rechtliches Vertrag stimmt die Gemeindevertretung zu. Abstimungsergebnis: Einstimmig
Der Vorsitzende schließt mit Dank um 21:10 Uhr die Sitzung.