Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Vors. teilt weiter mit, dass die SSW-Fraktion gegen den Haushaltsbeschluss in der Gemeindevertretersitzung vom 01.02.2001 Widerspruch eingelegt hat. Über diesen Widerspruch wird unter TOP 04. beraten, die anderen TOP verschieben sich entsprechend. Vor Eintritt in die weitere TO gratuliert der Vorsitzende nachträglich Frau GV Rönnau, GV Olsson und GV Petersen zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde.
2. Einwohnerfragestunde
GV Dr. Sieg hinterfragt für Herrn A. Gode, warum kein Ausbau der Beleuchtung des oberen Kirchenweges erfolgt ist. Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass die GV im vergangenen Jahr eine Prioritätenliste beschlossen hatte, in der diese Maßnahme nicht als vordringlichste Maßnahme eingestuft worden war.
3. Mitteilungen und Anfragen
des Bürgermeisters:
Haushaltsgenehmigung
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kredite mit dem Genehmigungserlass (Kürzung des Kreditlimits um 700.000 DM) Kredite in Höhe von 1.700.000 DM zur Deckung des Haushaltes zur Verfügung stehen. Dies entspricht dem, wa die Gemeinde vorgesehen hatte unter Ausschöpfung aller Restkreditermächtigungen.
Verkehrsinfrastruktur
Das Schreiben des Wirtschaftsministeriums zur Verbesserung der überregionalen Verkehrsanbindung der Insel Sylt vom 2. Febr. 2001 ist der Vertretung als Ablichtung zugegangen und wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr u. Umwelt wird sich mit dem Thema erneut befassen.
Arbeitstreffen „LEADER“ der Region Uthlande
Es wird zur Kenntnis genommen, dass am 15.02.2001 in Husum das erste Arbeitstreffen der „Lokalen Aktionsgruppe LEADER+“ der Region Uthlande stattgefunden hat. Die Förderrichtlinien zur Umsetzung des EU-Programms befinden sich z. Zt. der Prüfung bei der EU; das Ergebnis soll im April 2001 vorliegen. Dann soll binnen 4 Monaten in Schleswig-Holstein eine Bewertung als LEADER-Region erfolgen. Für das Programm in den LEADER-Regionen stehen 48.000.000 DM zur Verfügung. Entscheidungskriterium ist ein gebietsbezogenes Entwicklungskonzept. Etwa Okt./Nov. 2001 fällt dann die Entscheidung, wer LEADER-Gruppe wird.
P & R-Anlage Morsum
Der Kaufvertragsentwurf liegt zwischenzeitlich vor; strittig waren bisher aber noch ausstehende Ausbaubeiträge (Bahnhofstraße) in Morsum, für die aber ein Modus gefunden werden konnte, so dass jetzt die Ausschreibung läuft mit dem Ziel, eine Vergabe in der Sitzung der GV am 29.03.2001 vorzunehmen, so dass Baubeginn am 18.04.2001 möglich wäre.
Regionalplan, Landschaftsrahmenplan
Die gebildete Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich (13.02.2001) getagt. Eine Veranstaltung auf Sylt dazu ist für Anfang April 2001 geplant. Indessen konnten schon mehrere Bedenken >Verstöße gegen bisherige GV-Beschlüsse< festgestellt werden (NSG, LSG, Biotop).
des Bürgervorstehers:
Bundeswehr auf Sylt
Der Landrat teilt mit Schreiben vom 09.02.2001 mit, dass die Resolution der Gemeindevertretung mit einem Begleitschreiben an das Innenministerium übersandt worden ist. Der Landrat bedankt sich gleichzeitig für die engagierten Beiträge der Gemeinde zum gemeinsamen Anliegen in Sachen „Bundeswehr auf Sylt“.
4. Beratung und Beschlussfassung über einen Widerspruch
Das Widerspruchsschreiben der SSW-Fraktion vom 02.Febr.2001 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird noch einmal vom Fraktionssprecher erläutert. Die Vertretung nimmt dieses und die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.02.2001 einstimmig zur Kenntnis.
5. Bestätigung der Wiederwahl der Ortswehrführer Morsum und Tinnum
Am 02.02. / 09.02.2001 haben die Mitglieder der FF / Ortswehren Morsum und Tinnum ihre OWF Jens Uwe Petersen und Wilfried Schewe wiedergewählt. Die Gemeindevertretung stimmt den Wahlen der Herren Jens Uwe Petersen und Wilfried Schewe zum Ortswehrführer der Ortswehr Morsum bzw. Tinnum einstimmig zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zu informieren. Nachdem sich die Anwesenden erhoben haben, wird Herr Schewe vereidigt und ihm die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Da Herr Jens Uwe Petersen ortsabwesend ist, wird seine Verpflichtung in der Sitzung am 29.03.2001 nachgeholt.
6. Beratung und Beschlussfassung über Grundsatzentscheidung Meerwasserfreibad Keitum
Die Vorlage der Verwaltung vom 12. Februar 2001, (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, ist eine Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe, de hierfü ein besonderer Dank für ihr Engagement ausgesprochen wird. Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache zur Beschlussvorlage kommen Wortbeiträge von der SPD-Fraktion: Ziffer 4 sollte dahingehend ergänzt werden, dass .... auch Investorenmodelle unter Ausschluss von Betten intensiv geprüft werden.
Die WSO-Fraktion teilt mit, dass die Ziffern 1 – 3 nachvollzogen werden können. Wenn man aber sieht, was in Hörnum und List derzeitig passiert, wird deutlich davor gewarnt, ebenso zu verfahren. Zusätzliche Betten müssen auf jeden Fall ausgeschlossen werden. Weiter hat die Fraktion Bedenken, dass die Arbeitsgruppe entscheiden kann, was weiter zu geschehen hat. Und Investoren auf Sylt sollten auf jeden Fall vorsichtig behandelt werden.
Die SSW-Fraktion schließt sich der Ausführung der SPD-Fraktion inhaltlich an.
Seitens der CDU-Fraktion wird ausgeführt, dass der Gemeinde jetzt ein neuer Vorschlag vorgelegt werden sollte, aus dem ersichtlich ist, in welche Richtung es jetzt gehen soll, was weiter projektiert wird.
GV Quedenfeldt führt aus, dass der Arbeitsgruppe ebenfalls mit auf den Weg gegeben worden ist, zu prüfen, ob undn ggf. welche Förderungsmöglichkeiten es im Rahmen der EU gibt. Dies ins besondere auch bezogen auf den Energie-Sektor. Sodann wird über die Vorlage wie folgt abgestimmt:
1. Die Gemeindevertretung nimmt den Zwischenbericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis.
2. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass die Gemeinde und die Kurverwaltung finanziell nicht in der Lage sind, einen nennenswerten Eigenbeitrag für das Projekt Meerwasserfreibad Keitum zu leisten.
3. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass die Veräußerung gemeindlicher Liegenschaften keinen Weg darstellt, die entfallenen Eigenbeiträge der Gemeinde und Kurverwaltung auszugleichen.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
4. Die Gemeindevertretung beauftragt die Arbeitsgruppe, ihre Arbeit fortzusetzen und neue Finanzierungsvorschläge zu erarbeiten. Dazu sollen auch Investorenmodelle unter Ausschluss von Betten intensiv geprüft werden. Sollte sich herausstellen, dass für realistische Investorenmodelle die inhaltlichen Nutzungsmöglichkeiten über das bisher diskutierte Maß und über die gewünschten und von der Gemeindevertretung bisher beschlossenen Nutzungen hinaus auszudehnen sind, ist die Gemeindevertretung erneut zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
7. Sachstandsbericht Flughafengesellschaften
Der Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden, GV Olsson, (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), liegt der Vertretung vor und wird von ihm noch einmal schwerpunktmäßig erläutert. Im Rahmen einer kurzen Aussprache gibt GV Quedenfeldt zu bedenken, dass bei einer Erweiterung des Flugbetriebes eine zusätzliche Belastung der Umwelt stattfindet und stellt die Frage, ob dies denn auf Sylt überhaupt keinen mehr interessiert. GV Froeschel sieht ein Problem darin, dass ständig Zuschüsse fließen müssen. Und warum schließen sich einige Sylter Gemeinden bei diesen Zahlungen aus? Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass sich alle Sylter Gemeinden an den Zuschusszahlungen beteiligen. GV Dr. Sieg weist darauf hin, dass die 6 Fluglotsen jährlich Kosten von 720.000 DM verursacht hätten; dem gegenüber stünden 50.000 Fluggäste. Wenn jeder Fluggast 20 DM zahlt, dann ist das Defizit ausgeglichen. GV Bartling führt aus, dass er froh ist, dass jetzt endlich die Abstufungsfrage vom Tisch ist. Zu den Einwendungen von GV Quedenfeldt bemerkt er, dass dieser auch seinen Blick auf die DB-Lok’s richten sollte, die viel mehr zur Umweltverschmutzung beitragen. Für GV Hansen ist die Haushaltssperre nach wie vor nicht nachvollziehbar. GV Uekermann ist erfreut darüber, dass heute gute Informationen geflossen sind. Von GV Dr. Sieg war seinerzeit auch ständig ein ½-jährlicher Bericht abgefordert worden. Und schließlich hat er sein Mandat in der Flughafengesellschaf zur Verfügung gestellt, da er durch das Mandat im Zweckverband ständig wegen Befangenheit die Interessen der Gemeinde in der Gesellschaft nicht vertreten konnte. GV Manthey weist noch einmal darauf hin, dass er im vergangenen Jahr gemeinsam mit GV Froeschel dem Haushalt nur zugestimmt hatte mit dem Hinweis, dass nachvollziehbare Zahlen auf den Tisch kommen. Da dies nicht passiert ist, werde er der Aufhebung der Haushaltssperre nicht zustimmen.
8. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung einer Haushaltssperre betr. Flughafengesellschaft
Da eine weitere Erläuterung nicht erforderlich ist, beschließt die Vertretung die Aufhebung des Sperrvermerkes für den Betrag von 120.000 DM.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
9. Beratung und Beschlussfassung über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Geschäftsführung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt
Der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Geschäftsführung des „Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des Haupt.-A. stimmt die Vertretung dem Entwurf gemäß Vorlage einstimmig zu.
10. Beratung und Beschlussfassung über eine Grundsatzentscheidung betr. Konversionsfolgen Kaserne Fliegerhorst
Die Beschlussempfehlung der Verwaltung vom 14.02.2001 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Bgm. Liebing teilt noch einmal die wesentlichen Gründe für die heutige Beschlussfassung mit. Dazu gehört u. a. zum einen die Aufhebung der Standorte Sylt, zum anderen auch die Freigabe der Halle 74, die der Flughafengesellschaft zum Kauf angeboten werden soll. Wie aus dem Verteidigungsministerium zu hören ist, ist aus dem Standort Sylt selbst so viel Geld durch Veräußerung von Bundesliegenschaften herauszuholen, wie sonst nirgendwo. In der Vergangenheit hat schon ein Gespräch stattgefunden mit den 3 Gemeinden, in denen Bundeswohnungen veräußert werden sollen. Von daher muss heute der Grundsatzbeschluss gefasst werden, dass die Gemeinde Sylt-Ost nicht das begleitet, was der Bund beabsichtigt. Deshalb ist es geboten, hinsichtlich der Kaserne Fliegerhorst frühzeitig die Planungszielsetzung der Gemeinde deutlich zu machen. Und die kann bedeuten u. a. grundsätzlich keine zivilen Anschlussnutzungen. Nach einer teilweise sehr kontrovers geführten Diskussion, in der auch noch einmal die Behindertenwerkstätte, Sportplatz und sonstige freiwerdenden Gebäude angesprochen werden, beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
1. Die Gemeindevertretung erklärt, dass es grundsätzlich keine zivilen Anschlussnutzungen der Kaserne Fliegerhorst geben soll mit begrenzter Ausnahmemöglichkeit bestehender Gebäude für soziale und kulturelle Zwecke. Nach Beendigung der militärischen Nutzung sind die sonstigen Kasernenanlagen abzureißen und die Flächen zu renaturieren.
2. Beginnenden Fehlentwicklungen durch zivile Anschlussnutzungen unter militärischer Hoheit soll – soweit möglich -entgegengetreten werden.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
1 Enthaltung
11. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zur Zukunft des Planungsverbandes
Die Vorlage der Verwaltung vom 14.02.2001 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor und wird noch einmal von Bgm. Liebing in ihren wesentlichen Punkten erläutert. Der Planungsverband selbst wird in seiner Sitzung am 08.03.2001 über seine Zukunft entscheiden;der Amtsausschuss hat bereits zugestimmt, die Geschäftsführung zu übernehmen. Im Rahmen einer kurzen Aussprache teilt Frau GV Rönnau mit, dass sie nicht verstehen kann, warum Sylt-Ost einer Auflösung zustimmt. Sie selbst würde es vielmehr begrüßen, wenn der Planungsverband aufgelöst und eine andere Lösung gefunden werden könnte. GV Quedenfeldt findet es ebenfalls bedauerlich, wenn der Verband aufgelöst wird. Er sollte vielmehr bestehen bleiben und könnte sich eine neue Verpflichtung geben. GV Dr. Sieg führt aus, dass der Planungsverband in der Vergangenheit keine Kraft mehr hatte. Von daher sollte der Schritt - wie von Bgm. Liebing vorgetragen - auch weiter´verfolgt werden, dem ALS künftig die Aufgaben der F-Planung zu übertragen. Sodann beschließt die Vertretung:
1. Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss der Stadtvertretung Westerland mit der Zielsetzung, den Planungsverband Sylt aufzulösen, zur Kenntnis.
2. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass ohne die Bereitschaft des größten Partners innerhalb des Verbandes seine weitere Existenz keine Grundlage mehr hat.
3. Die Gemeindevertretung stimmt der Auflösung des Planungsverbandes Sylt zu.
4. Die Gemeindevertretung hebt die Notwendigkeit hervor, eine auf Freiwilligkeit beruhende neue Plattform zu schaffen, die eine möglichst weitgehende insulare Abstimmung über insular bedeutsame Planungsvorhaben ermöglicht.
5. Die Gemeindevertretung bietet den übrigen amtsangehörigen Gemeinden an, dass die Aufgabe der Flächennutzungsplanung gemeinsam dem Amt Landschaft Sylt übertragen wird. Sollten die übrigen Gemeinden diesem Vorschlag ebenfalls zustimmen, erklärt die Gemeindevertretung bereits vorab ihre Zustimmung zur Übertragung der Aufgabe der Flächennutzungsplanung auf das Amt Landschaft Sylt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese gemeinsame Lösung Verhandlungen mit den übrigen Gemeinden aufzunehmen; die Gemeinde List ist zu diesen Verhandlungen einzuladen.
7. Für die Auflösung des Verbandes wird ein geordnetes Verfahren notwendig; Zielsetzung ist die Auflösung des Verbandes zum Jahresende 2001. Weitere Zielsetzung bleibt es, das im Planungsverband entwickelte Geographische Informationssystem (GIS) als insulares Planungsinstrument, auch als Instrument jeder gemeindlichen Bauleitplanung, fortzuentwickeln. Hierzu ist eine Vereinbarung zwischen den Inselkörperschaften abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
12. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung der Gemeinde Sylt-Ost über den Genehmigungsvorbehalt für Teilungsgenehmigungen gemäß § 19 BauGB für den Geltungsbereicht des B-Planes Nr. 48 (OT Keitum, Klentertal)
Es wird vorab festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 12.02.2001 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal vom stellv.Vors. des Bau- / Planungsausschusses erläutert. Sodann beschließt die Vertretung bei 1 Stimmenthaltung:
Die Gemeindevertretung beschließt die dieser Vorlage beiliegende Satzung der Gemeinde Sylt-Ost über den Genehmigungsvorbehalt für Teilungsgenehmigungen gemäß § 19 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet im Ortsteil Keitum, östlich der Munkmarscher Chaussee, nördlich des Kirchenweges, bis zur Grenze der Flurstücke 14/2 und 14/12.
13. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer 2. Änderungssatzung zur Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost für den Ortsteil Keitum vom 19. Juni 1989
Die Vorlage der Verwaltung vom 12.02.2001 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal von Bgm. Liebing erläutert. Zielsetzung ist es, in der OGS mehr bürgerfreundliche Entscheidungen zu ermöglichen. Dies ist auch vom Kreis NF empfohlen worden. Die bisherigen Formulierungen vom Bau-/Planungsausschuss waren dem Kreis NF nicht klar genug, so dass jetzt die als Tischvorlage für beide OGS gemeinsam erarbeitete Fassung gelten soll. In diesem Zusammenhang empfiehlt GV Bartling, für die übrigen Ortsteile rechtzeitig Beratungen für die künftigen OGS durchzuführen. In Artikel I ist das Wort „unwesentlich“ in „wesentlich“ zu ändern, so dass es nunmehr richtig heißt: „....; die Gesamtheit der Baugestaltung im Ortskern darf dadurch jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt werden“. Die Gemeindevertretung beschließt sodann einstimmig die Änderung der Ortsgestaltungssatzung vom 19. Juni 1989 entsprechend dem vorliegenden Entwurf als Satzung mit vorstehender Änderung. Der Beschluss dieser Änderungssatzung durch die Gemeindevertretersitzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
GV Dr. Sieg hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
14. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer 2. Änderungssatzung zur Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost für den Ortsteil Keitum vom 01. Oktober 1996
Die Vorlage der Verwaltung vom 12.02.2001 (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal von Bgm. Liebing erläutert. Zielsetzung ist es, in der OGS mehr bürgerfreundliche Entscheidungen zu ermöglichen. Dies ist auch vom Kreis NF empfohlen worden. Die bisherigen Formulierungen vom Bau- / Planungsausschuss waren dem Kreis NF nicht klar genug, so dass jetzt die als Tischvorlage für beide OGS gemeinsam erarbeitete Fassung gelten soll. In Artikel I ist das Wort „unwesentlich“ in „wesentlich“ zu ändern, so dass es nunmehr richtig heißt „....; die Gesamtheit der Baugestaltung im Ortskern darf dadurch jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt werden“. Die Gemeindevertretung beschließt sodann einstimmig die Änderung der Ortsgestaltungssatzung vom 01.10.1996 entsprechend dem vorliegenden Entwurf als Satzung mit vorstehender Änderung. Der Beschluss dieser Änderungssatzung durch die Gemeindevertretersitzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
GV Dr. Sieg hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Der Vorsitzende schließt mit Dank um 22:00 Uhr die Sitzung.