Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 28.03.2002

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr BV Wedell begrüßt die Mitglieder der Vertretung, die erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Herr Schmatloch bittet, den TOP „Vertragsangelegenheiten“ im öffentlichen Teil zu behandeln, da ein öffentliches Interesse an diesem Tagesordnungspunkt besteht. Die Vertretung stimmt einstimmig zu, rechtliche Gründe sprechen nicht gegen die öffentliche Behandlung. Der Bürgermeister bittet sodann um Ergänzung der Tagesordnung um eine Stundungsangelegenheit, die einstimmig beschlossen wird.

2. Einwohnerfragestunde

Herr Volker Andersen spricht die versandten Wahlscheine an, bei denen die meisten Bürger gar nicht wissen, worum es geht. Der Bürgervorsteher erläutert den Hintergrund des Bürgerentscheids (Verbleib der Krankenhäuser des Kreises Nordfriesland).

Herr Uekermann spricht die Spundwände an der Brücke in Tinnum und ein Grundstück am Königskamp an, das sich in einem verwahrlosten Zustand befindet. Der Bürgermeister berichtet hierzu, dass ein Streitverfahren zwischen dem StBA und dem Insolvenzverwalter läuft, in das ordnungsbehördlich nicht eingegriffen werden kann, weil der Insolvenzverwalter dem StBA verboten hat das Grundstück zu betreten. Gegenüber dem StBA wurde daraufhin eine 0rdnungsverfügung erlassen. Die Spundwände werden für eine spätere Baumassnahme der EVS benötigt. Eigentümer ist die Fa. Voigt, die aufgefordert wurde, die Spundwände zu entfernen.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen des Bürgermeisters:
Bürgermeister Liebing berichtet, dass nach der Entscheidung der Gemeindevertretung vom 31.01.2002 das Wohnungsbauvorhaben Feskerdam sowohl vom Vorhabenträger als auch von der Gemeinde weiter vorangebracht wird. Die Interessengemeinschaft der dortigen Anlieger hat sich inzwischen offiziell aufgelöst. Weiterhin teilt Bgm Liebing mit, dass zwei anwaltliche Stellungnahmen im Rahmen des Auslegungsverfahrens der 8. Änderung Flächennutzungsplan Sylt eingegangen sind. Darin sind die bereits bekannten Argumente der Interessengemeinschaft nochmals aufgeführt. Diese Stellungnahmen werden im Rahmen der weiteren Flächennutzungsplanänderung durch den Planungsverband abgearbeitet.

Bgm Liebing teilt mit, dass das Votum der Gemeindevertretung vom 31.01.2002, den Planungsverband zu erhalten, nicht auf ungeteilte Zustimmung bei den anderen Inselkommunen gestoßen ist. Erkennbar ist insbesondere bei der Stadt Westerland und der Gemeinde List, dass eine neue Form eines Planungsverbandes nicht gewünscht ist. Zurzeit erscheint lediglich der Minimalkonsens machbar, dass die amtsangehörigen Gemeinden die Aufgabe der Flächennutzungsplanung auf das Amt übertragen, die Gemeinde List und die Stadt Westerland ihre Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit regeln und damit drei Planungsträger auf der Insel Sylt vorhanden sind. Dieses Ergebnis wird dem Kreis Nordfriesland und dem Innenministerium mitgeteilt, damit eine endgültige Entscheidung der Landesregierung herbeigeführt werden kann.

Bgm Liebing berichtet über Verhandlungen über den Fortbestand der Inselkurkarte. Die Vereinbarung über die Ausgleichszahlungen wird von der Gemeinde Rantum zum Jahresende gekündigt. Zwischen den Inselgemeinden konnte Einvernehmen erzielt werden, dass die Ausgleichzahlungen für 2000 in gleicher Höhe für das Jahr 2001 und das Jahr 2002 gelten. Ein Versuch, bereits jetzt für 2003 und 2004 eine Verständigung herbeizuführen, ist gescheitert. Damit muss in diesem Jahr eine neue Regelung für 2003 ausverhandelt werden.

Bgm Liebing berichtet über das Enteignungsverfahren zur Ortsumgehung Keitum, das zurzeit „in vollen Zügen“ läuft. Es erfordert jedoch einen hohen Verwaltungsaufwand, da alle Stellungnahmen aller Beteiligten wiederum an alle Beteiligten mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet werden.

Bgm Liebing berichtet, dass die Region Uthlande im Wettbewerb „Regionen aktiv“, der vom Bundesverbraucherschutzministerium ausgeschrieben wurde, als eine von bundesweit 18 Modellregionen anerkannt wurde. Diese 18 Modellregionen haben die Chance, in den Genuss von Fördermitteln zu gelangen. Die Insel Sylt nimmt in diesem Programm über den Landschaftszweckverband teil. Insbesondere die Thematik der künftigen Entwicklung des Nösse-Kooges wird über dieses Programm neue Möglichkeiten erhalten.


4. Verpflichtung einer neuen Gemeindevertreterin

Der Bürgervorsteher verpflichtet Frau Karin Lauritzen als Nachfolgerin für Frau Marlis Käding und führt sie mit dem Wunsch auf eine gute Zusammenarbeit in ihr Amt ein.


5. Bestätigung der Wahl von stellvertretenden Wehrführern

In diesem Jahr liefen die Amtszeiten der bisherigen stellvertretenden Ortswehrführer der Ortswehren von Morsum und Tinnum aus. In den jeweiligen Jahreshauptversammlungen wurden die neuen stellvertretenden Ortswehrführer gewählt:
a) Die Gemeindevertretung bestätigt einstimmig die Wahl von Herrn Volker Bartling zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Morsum.

b) Die Gemeindevertretung bestätigt einstimmig die Wahl von Herrn Siegfried Engel zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Tinnum.


6. Beratung und Beschlussfassung zum Thema Weltnaturerbe

Herr Uekermann berichtet zu dem Thema und empfiehlt der Vertretung, sich dem Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr und Umwelt des Kreises Nordfriesland anzuschließen. Dr Sieg fragt nach, ob nicht zusätzlich in die Beschlussfassung aufgenommen werde kann , dass man dem Thema positiv gegenüber steht. Nach kurzer Diskussion wird der Beschlussfassung des Kreises bei zwei Stimmenthaltungen ohne diesen Zusatz wie folgt beigetreten: „Die Gemeinde Sylt-Ost gibt zum jetzigen Zeitpunkt keine Zustimmung zur Anmeldung  des Wattenmeeres als Weltnaturerbe oder Kulturerbe. Gegen die Anmeldung als Weltnaturerbe bestehen generelle Bedenken, da dann das Schutzgebiet über das originäre Wattenmeer hinaus  auch auf die Inseln, Halligen und ggf. das Festland ausgedehnt würde. Vor einer Zustimmung zur Anmeldung als Weltnaturerbe ist ein Fragen- und Kriterienkatalog in der Region zu erstellen; offene Fragen müssen eindeutig durch die UNESCO beantwortet werden. Dazu gehören alle möglichen rechtlichen Wirkungen und die Frage, wer für die Region nach der Anerkennung als Weltnaturerbe Verhandlungspartner mit der UNESCO sei.“


7. Beratung und Beschlussfassung zur Bildung eines Streckenbeirates

Herr Uekermann trägt zu diesem Thema vor, wonach die Verkehrsverhältnisse auf der DB-Strecke zwischen Niebüll und Westerland in den vergangenen Jahren immer wieder zu tief greifenden Beschwerden Anlass gegeben haben. Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt hat sich mit diesem Thema zuletzt in seiner Sitzung am 14. 2. 2002 befasst. Dabei stand erneut die Forderung nach zweigleisigem Ausbau dieser Strecke im Vordergrund; eine entsprechende Forderung hatte die Gemeindevertretung bereits in der Vergangenheit erhoben. In der Beratung des Ausschusses wurde die Anregung vorgetragen, einen offiziellen Streckenbeirat für diese Strecke zu bilden bzw. durch die landesweite Verkehrsservice Gesellschaft (LVS) bilden zu lassen. Dabei sollte der bereits bestehende Qualitätszirkel einbezogen werden. Weiterhin sollte dieses Thema auf insularer Ebene durch den Landschaftszweckverband aufgegriffen werden. Die Mutmaßung, die Bahn wolle durch einer Verzögerung der Zweigleisigkeit verhindern, dass andere Bewerber die Strecke nutzen werden, wird angesprochen. Herr Maurus MdL trägt hierzu ergänzend vor und mutmaßt, dass einige Bedenken persönlicher Natur sein könnten und erklärt, dass die Bahn ein Gutachten zur Realisierung der Zweigleisigkeit in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten soll Mitte 2002 fertig sein. Danach müsse politischer Druck erfolgen. Er erinnert daran, dass die Zweigleisigkeit schon lange gefordert worden ist, weil die Streckenfrequenz mit 192 Zügen am Tag ausgelastet sei. Auch Sönke Hansen spricht sich dafür aus, dass man sich politisch intensiv für eine Zweigleisigkeit einsetzen sollte. Der Ausschuss hat folgende Beschlussempfehlung erarbeitet:
„Die Gemeindevertretung wird gebeten, im Landschaftszweckverband eine Initiative dahingehend zu gestalten, dass der bereits bestehende Qualitätszirkel unter kommunaler Beteiligung zu einem offiziellen Streckenbeirat fortentwickelt wird und durch die landesweite Verkehrsservicegesellschaft begleitet und anerkannt wird. Wesentliche Zielsetzung soll dabei die Behandlung des Themas der Zweigleisigkeit werden.“
Die Gemeindevertretung stimmt der Beschlussempfehlung des Ausschusses einstimmig zu, mit der Maßgabe, dass sich die Arbeit des Streckenbeirates nicht nur auf die Zweigleisigkeit beschränken soll.


8. Beratung und Beschlussfassung zur Sanierung der Straßenbrücke Morsum

Der Bürgermeister trägt vor, dass seit mehreren Jahren ist bekannt ist, dass die Straßenbrücke Morsum, die als Gemeindestraße 1969/70 von der Gemeinde Morsum errichtet worden war und sich seitdem in gemeindlichem Eigentum befindet, sanierungsbedürftig ist. Seit November 1999 haben statische Untersuchungen und Entwicklungsüberprüfungen stattgefunden, die in einen Zustandsbericht mit Handlungsempfehlungen eingeflossen sind. Der Bericht ist dieser Vorlage beigefügt. Empfohlen wird, die Sanierung in zwei Bauabschnitten durchzuführen. Im I. BA soll zunächst eine Fahrbahnerneuerung einschließlich sämtlicher Übergangsfugen erfolgen. Dadurch soll in erster Linie das Eindringen von Feuchtigkeit und Schadstoffen von oben in das Bauwerk verhindert werden.  Mit den Arbeiten soll in Herbst begonnen werden; für die I. BA ist eine Vollsperrung der Brücke notwendig. Im II. BA soll dann die eigentliche Brückensanierung stattfinden. Die Gesamtbaukosten werden auf 438.000 € geschätzt. Haushaltsmittel stehen grundsätzlich im Haushalt 2002 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Da es jedoch zu Kostenverlagerungen vom II. auf den I. BA kommt und die Gesamtmaßnahme aus Kostengründen in einer Einheit ausgeschrieben werden soll, ist hierfür ein Nachtragshaushalt notwendig, der auch Verpflichtungsermächtigungen für den II. BA enthält. Es ist vorgesehen, den Entwurf für den I. Nachtragshaushalt 2002 der Gemeindevertretung in der Sitzung im Mai vorzulegen. Empfohlen wird, die Sanierung entsprechend des vorliegenden Berichtes vorzunehmen, die Ausschreibung vorzubereiten, nach Beschlussfassung des Nachtragshaushaltes auszuschreiben und die Maßnahme ab Herbst 2002 durchzuführen. Auf Befragen von Sönke Hansen erklärt Herr Bgm Liebing, dass eine Anhebung der Brücke für eine spätere Elektrifizierung kein Thema für die Bahn sei; die Elektrifizierung sei  zurzeit aber nicht in Planung. Mit den Ingenieurleistungen soll das Ingenieurbüro beauftragt werden, das den Zustands- und Sanierungsbericht bereits erstellt hat. Hierfür sind Kosten von ca. 57.000 € zu veranschlagen.  Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Gemeindevertretung nimmt den Zustands- und Untersuchungsbericht für die Straßenbrücke Morsum zur Kenntnis.
1. Die Gemeindevertretung beschließt, die Sanierung gemäß vorliegendem Bericht vorzunehmen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Gesamtausschreibung  zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen gemäß Vorlage.

Die Beschlüsse erfolgen einstimmig.


9. Beratung und Beschlussfassung über den Erbbauzins für das Wohnungsbauvorhaben Terpstich, Morsum

Die Vergabe der Wohnungen ist durch Beschlussfassung des Sozialausschusses erfolgt. Die erforderlichen Beschlussfassungen der Vertretung zur Fortführung des Wohnungsbauvorhabens sind bereits erfolgt, bis auf die Bemessung des Erbbauzinses. Vorgabe für einen Beschlussvorschlag ist im Interesse der Gleichbehandlung, dass die gleichen Grundsätze angewandt werden, wie beim Bauvorhaben Serkwai. Bei diesem Vorhaben waren Bemessungsgrundlagen die tatsächliche Größe des Grundstücks, der Bodenwert in Höhe von  25 0 € je Quadratmeter und ein Erbbauzins von 2,5 v. H. (vgl. Beschl. Finanzausschuss vom 20.1.1999 und GemVertr. vom 4.2.1999). Das Grundstück der Baumassnahme Terpstich hat eine Größe von  2.105 qm insgesamt, von denen ein Viertel für das zu Gunsten der Baufirma abzutrennende Grundstück abzuziehen wäre. Damit verbleiben für die Berechnung des Erbbauzinses 2.105 qm / 4 = 526,25 qm x 3 = 1.578 qm, wobei das amtliche Vermessungsergebnis Abweichungen bringen kann. Diese Abweichungen könnten bei größeren Abweichungen später eingerechnet werden. Es wird vorgeschlagen, den Erbbauzins gleichermaßen festzusetzen, unerheblich, ob das eine oder andere Grundstück einige Quadratmeter mehr oder weniger aufweist. Der Erbbauzins beträgt damit je Einheit und Jahr 1.578 qm x 250 €   =  394.500 €  x 2,5 v.H. =  9.862,50 €  : 6 Einheiten =  1.643,75 €  Erbbauzins pro Jahr / 136,98 € monatlich
Bei dieser Berechnung des Erbbauzinses wären die Vorgaben der Gemeindeordnung hinsichtlich des Gebots der wirtschaftlichen Verwertung von Gemeindevermögen eingehalten, wobei ein Erbbauzins von 2, 5 v.H. immer noch als gering anzusehen ist. Die Gleichbehandlung mit dem Vorhaben Serkwai wäre gegeben. Die Gemeindevertretung beschließt sodann einstimmig, für die Baugrundstücke am Terpstich einen einheitlichen Erbbauzins in Höhe von 1.643,75 €  p.a. zu erheben. Der Zins soll mit einer Wertsicherungsklausel wie im Erbbaurechtsvertrag Serkwai versehen und durch Eintragung im Grundbuch abgesichert werden. Für den Fall, dass das Vermessungsergebnis Abweichungen von mehr als 3 v.H. bringen sollte, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Erbbauzins entsprechend zu korrigieren.


10. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung der Gemeinde Sylt-Ost über den Genehmigungsvorbehalt für Teilungen gemäß § 19 Baugesetzbuch (BauGB)

BauAVorsitzender Andersen berichtet zu dem Empfehlungsbeschluss des BauA hinsichtlich des Bebauungsplangebietes Nr. 54 (Archsum) ein Sicherungsinstrument für Grundstücksteilungen zu schaffen. Die Gemeindevertretung beschließt bei einer Stimmenthaltung die anliegende „Satzung der Gemeinde Sylt-Ost über den Genehmigungsvorbehalt für Teilungsgenehmigungen gem. § 19 Baugesetzbuch“ für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54 der Gemeinde Sylt-Ost betreffend das Gebiet im 0rtsteil Archsum, südlich Walseekerstich und Borig, östlich Deichweg, nördlich Melnknop sowie westlich der Flurstücke 35/3 und 53. Der Bürgermeister wird gebeten, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.


11. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 20, 2. Änderung, eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss

Der Gemeindevertretung liegt die Vorlage der Verwaltung  (Anlage zur Urschrift der Niederschrift) vor. Die Beschlussfassung lautet:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer  der Gemeinde Sylt-Ost bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


12. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 24, 1. Änderung (OT Tinnum), eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss

Der Gemeindevertretung liegt die Vorlage der Verwaltung  (Anlage zur Urschrift der Niederschrift) vor. Die Beschlussfassung lautet:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer  der Gemeinde Sylt-Ost bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


13. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 56, 2. Änderung (OT Keitum), eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss

Auf Befragen erklärt die Verwaltung, dass bei künftigen Neuplanungen sowie Überarbeitungen von Bebauungsplänen stets der Begriff der „Fremdenbeherbergung“ durch „Touristen“ ersetzt werden wird.
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 56, 2. Änderung der Gemeinde Sylt-Ost bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


14. Beratung und Beschlussfassung über die „Satzung der Gemeinde Sylt-Ost über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen in den Ortsteilen Archsum, Morsum und Tinnum sowie Munkmarsch (Ortsgestaltungssatzung)“

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die als Anlage zur Urschrift beigefügte Fassung der 0rtsgestaltungssatzung.


15. Beratung und Beschlussfassung über die Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse zu dem Bebauungsplänen des Ortsteiles Keitum: B-Plan Nr. 43, 2. Änderung; B-Plan Nr. 43 a, 2. Änderung; B-Plan Nr. 44, 3. Änderung; B-Plan Nr. 44 a, 3. Änderung; B-Plan Nr. 56, 3. Änderung; B-Plan Nr. 57, 1. Änderung; B-Plan Nr. 58, 1. Änderung; B-Plan Nr. 59, 1. Änderung; B-Plan Nr. 60, 1. Änderung

Herr Andersen berichtet über das nicht gelöste Problem der Außenterrassen, das zur Änderung der B-Pläne führen soll und auf Grund eines konkreten Bauantrags aufgefallen ist. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass es sich bei den Auswirkungen im wesentlichen nur um bereits bestehende Betriebe handelt, deren  vorhandene Terrassen nicht förmlich genehmigt worden sind. Dr. Sieg erklärt, dass der OB Keitum an dieser für den 0rt wesentliche Entwicklung nicht beteiligt wurde. Er beantragt, den TOP an den OB zu verweisen. Sönke Hansen unterstützt den Antrag von Dr. Sieg, da er Konfliktstoffe auf den 0rt zukommen sieht. Die Gemeindevertretung verweist den Tagesordnungspunkt sodann einstimmig an den 0rtsbeirat, der zu diesem planungsrechtlichen Problem beraten und einen Empfehlungsbeschluss abgeben soll.


16. Beratung und Beschlussfassung über eine Aufstockung der Kapitalrücklage der Sylt Marketing GmbH

Bürgermeister berichtet über die aktuelle Situation der Sylt Marketing GmbH (ehem. Bädergemeinschaft Sylt GmbH). Der Kurausschuss ist in der Sitzung am 1. März 2002 und der Hauptausschuss ist in der Sitzung am 5. März 2002 ausführlich unterrichtet worden; auf die Protokolle wird Bezug genommen. Zusammengefasst stellt der Bürgermeister die finanzielle Lage der Gesellschaft nach der Entwicklung der Vorjahre wie folgt dar:
Geschäftsjahr 1999 (1. 1. – 31. 7.)
Jahresfehlbetrag 13.782,61 DM
Nach Abzug der Gewinnvorträge der Vorjahre: Jahresfehlbetrag 3.014,46 DM. Der Verlust wurde auf neue Rechnung vorgetragen; inzwischen wurde der Verlustausgleich von den Gesellschaftern angefordert und von der Bädergemeinschaft e.V. auch beglichen. Dies entspricht der Regelung im Gesellschaftsvertrag, der eine automatische Verlustausgleichverpflichtung der Gesellschafter „bis 1999“ enthielt.

Geschäftsjahr 1999/2000 (1. 8. – 31. 7.)
Jahresfehlbetrag 58.336,40 DM
Dieser Jahresverlust bedeutete, dass das seinerzeitige Stammkapital in Höhe von 110.000 DM zu mehr als der Hälfte aufgezehrt war. Der Jahresverlust wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Geschäftsjahr 2000/01
Jahresfehlbetrag 75.282,71 DM
zuzüglich einer in der bisherigen Bilanz enthaltenen Forderung in Höhe von 60.000 DM im Zusammenhang mit einer im Vorjahr bereits erfolgten einmaligen Sponsoringleistung zugunsten des Surf World Cups Sylt in Höhe von 60.000 DM. Diese Forderung gegen Gesellschafter/gegen Bädergemeinschaft e.V. ist strittig. Unstrittig ist, dass dieser Betrag zu leisten ist. Mit diesem Jahresverlust zum 31. 7. 2001 ist der Status der Überschuldung der Gesellschaft gegeben.

Der weitere Umgang mit diesen Fakten ist den Ausschüssen dargestellt worden. Der vom Aufsichtsrat beschlossene Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treurat GmbH mit auf den 28. 2. 2002 fortgeschriebenem Überschuldungsstatus wurde im Entwurf dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung am 11. März 2002 vorgestellt. Dort besprochene Änderungen fließen zur Zeit in die Endfassung des Berichtes ein, der jedoch noch nicht vorliegt. Die Gesellschafterversammlung nahm zugleich einen Bericht zur Liquiditätslage zur Kenntnis; dieser Bericht wies aus, dass der Status der Illiquidität gegeben sei. Vor diesem Hintergrund fasste die Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse, um den Bestand der Gesellschaft weiterhin zu gewährleisten:
1. Die Gesellschafter beschließen, die auftragsbezogenen Marketingmittel in Höhe von 185.000€, soweit sie noch nicht durch Aufträge bereits gebunden sind (33.000 €) sofort als Liquiditätshilfe zur Verfügung zu stellen.

2. Die Gesellschafter empfehlen ihren Gremien, das Eigenkapital der SMG in Höhe von 70.000 € zu stärken, um die Überschuldung zu beseitigen. Als Möglichkeiten werden vorgeschlagen:
a) Kapitalerhöhung
b) Verlustausgleich für die Geschäftsjahre bis 31. 07. 2001
c) Kapitalersetzendes Darlehen der Gesellschafter mit Rangrücktritt
Ziff. 1 ist bereits durch die Gesellschafter umgesetzt worden. Die Gelder waren bereits im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung eingeplant; sie werden lediglich vorzeitig zur Verfügung gestellt. Zu Ziff. 2 wird empfohlen, die Verbesserung der Eigenkapitalbasis durch eine Aufstockung der Kapitalrücklage vorzunehmen. Dies ermöglicht die Beteiligung aller Gesellschafter in der neuen Struktur, nachdem neu eingetretene Gesellschafter erklärt haben, nicht für Altschulden der Gesellschaft aufkommen zu wollen. Die Gemeindevertretung nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Herr Schmatloch weist ergänzend darauf hin, dass durch die jetzige Verbesserung der Eigenkapitalausstattung nicht erreicht wird, dass die SMG handlungsfähig und in die Lage versetzt wird, tatkräftiges Marketing zu leisten. Frau Scheuermann erwartet, dass künftig Einsparungspotentiale und Synergieeffekte ausgenutzt werden. Auch Herr Widmayer spricht sich positiv zu dem Vorschlag aus. Dr. Sieg erklärt für die WSO, dass die Kapitalausstattung eigentlich von Anfang an zu klein war. Hieraus könne nur folgen, dass weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten. Die Gemeindevertretung stimmt sodann einstimmig einer Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der SMG zur Vermeidung der Überschuldung in Höhe von 70.000 €, aufzuteilen nach Gesellschaftsanteilen heutiger Struktur, zu. Der Anteil für die Gemeinde Sylt-Ost in Höhe von 4.400 € ist über die Kurverwaltung zu leisten.


17. Vertragsangelegenheit Überlassungsvertrag Gemeinde / Sölring Foriining (Friesensaal)

Die Herren Uekermann, Bartling, Carl-Rasmus Petersen und  Horst Jakobsen erklären sich für befangen und verlassen den Sitzungssaal. Die Überlassungsvertrag der Gemeinde Sylt-Ost und der Söl’ring Forriining für den Friesensaal sieht vor, dass die Söl’ring Foriining neben den Bewirtschaftungskosten einen Betrag in Höhe von 15.000 DM in eine Unterhaltungsrücklage einzahlt; dieser Betrag kommt einer zweckgebundenen Pacht gleich. Die Gemeindevertretung hatte bereits durch Beschlussfassung einseitig für die Jahre 2000 und 2001 auf diese Zahlungen verzichtet, da die Söl’ring Foriining nachgewiesen hatte, dass es ohnehin nicht möglich sei,  die laufenden Bewirtschaftungskosten zu erwirtschaften. Aufgrund eines erneuten Nachweises für das Jahr 2001 hat der Hauptausschuss empfohlen, auch für das Jahr 2002 auf Pachtzahlungen zu verzichten. Im Haushalt 2002 sind entsprechende Einnahmen auch nicht eingestellt. Es wird empfohlen, um Rechtsklarheit herbeizuführen, den Vertrag dahingehend zu ändern, dass auf eine Einzahlung des Pächters in die Unterhaltungsrücklage in Höhe von 15.000 DM p. a. für die Restlaufzeit des Vertrages verzichtet wird. Herr Schmatloch regt an, auch die Bewirtschaftungskosten neu zu regeln und die SF insgesamt aus den Verpflichtungen des Vertrages zu entlassen und erhebt dies zum Antrag, der von Sönke Hansen unterstützt wird. Dr. Sieg schlägt vor, das Ergebnis der Arbeitsgruppe abzuwarten und der Vertrag zum Jahresende zu kündigen, wobei die Rücklagenzuführung auf die Hälfte ermäßigt werden sollte. Dem Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen nicht zugestimmt. Die Beschlussfassung der Vertretung lautet sodann wie folgt:
1. Dem Antrag, den SF spätesten zum 31.12.2002 aus dem Vertrag zu entlassen, wird  mit zwei Gegenstimmen  zugestimmt.

2. Die Gemeindevertretung beschließt sodann mit zwei Gegenstimmen, auf die Einzahlung des Pächters des Friesensaal von 15.000 DM in eine Unterhaltungsrücklage sowie auf  zu verzichten.

3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag mit der Söl’ring Foriining entsprechend zu ändern.

Die Herren Uekermann, C.-R. Petersen und Horst Jakobsen betreten den Sitzungssaal.




Der öffentliche Teil der Sitzung wird beendet.


Wiederherstellung der Öffentlichkeit

Da keine Zuhörer mehr anwesend sind, wird auf eine Bekanntgabe der Beschlüsse verzichtet.



Der Bürgervorsteher dankt den Mitgliedern der Vertretung für die zügige Abwicklung der Sitzung und schließt diese.