Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 23.05.2002

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr BV Wedell begrüßt die Mitglieder der Vertretung, die erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eintritt in die weitere TO stellt  die WSO-Fraktion den Antrag, diese zu ergänzen und für das durch Ortswechsel ausgeschiedene bürgerliche Mitglied Sven Lappoehn im FiA  Herrn Lütje Thaysen, ARCHSUM, Uaster Reeg, nachzuwählen. Dem Erweiterungsantrag  wird einstimmig zugestimmt.


2. Einwohnerfragestunde

Fahnengröße
Auf  Anfrage, ob es im Ortskern zulässig  ist, übergroße Fahnen (teilweise Reklamefahnen) anzubringen, teilt  Bgm. Liebing mit, dass diese Frage  bisher  in der OGS nicht geregelt  war, also auch nicht ausgeschlossen. In den nächsten Wochen wird die OGS für  den OT Keitum noch einmal überarbeitet, dabei kann die Größe einer  Fahne durchaus berücksichtigt werden.

Bedachung in der Straße  „Senwai“
Auf weitere  Anfrage, ob in der Straße „Senwai“ in Keitum Hartbedachung zulässig ist, erklärt  Bgm. Liebing, dass ohne Prüfung des konkreten Einzelfalls keine Erklärung  in öffentlicher Sitzung abgegeben werden kann. GV Manthey teilt als Mitglied  des BauA mit, dass das angesprochene Bauvorhaben mit einem Hartdach versehen werden musste, da die vorhandenen Abstände zur Nachbarschaft nicht ausreichend  sind. Bgm. Liebing  sichert noch einmal eine Überprüfung zu und wird  Frau Traute  Meyer entsprechend informieren.

Grundstück  „Archsumer Pesel“
Es wird  mitgeteilt, dass  sich das Grundstück in einem  sehr  ungepflegten Zustand befindet. Auf die  Frage, ob die Gemeinde Einfluss  auf  den derzeitigen Pächter  nehmen kann, teilt Bgm. Liebing mit, dass der nicht gezwungen  werden kann, es sei denn, es besteht ein konkreter Gefährdungstatbestand.

Sodann gratuliert der BV Herrn Bgm. Liebing, Herrn GV Bartling, VA Carstensen, GV Lauritzen, GV Maurus und GV Rönnau nachträglich  zum Geburtstag und  überreicht namens  der Gemeinde ein  Buchgeschenk. BV Wedell, der ebenfalls Geburtstag  hatte, erhält  von seinem Vertreter, GV Jacobsen, ebenfalls ein Buchgeschenk.


3. Anfragen und  Mitteilungen

Bgm. Liebing teilt folgendes mit:
In Sachen Ortsumgehung Keitum liegt das Bodenwertgutachten des Kreises NF vor und es laufen z. Zt. die Enteignungsverfahren. Im Juli, spätestens August 2002 findet noch einmal ein Erörterungstermin mit den Anliegern statt, so dass mit einer endgültigen Stellungnahme zum Enteignungsverfahren durch das Innenministerium im Herbst 2002 gerechnet werden kann.

Zum Pachtverhältnis „Friesen-Saal“ wird  mitgeteilt, dass sich auch der OB Keitum mit dem Thema ‚vorzeitige Beendigung des bestehenden Pachtverhältnisses mit  der „Söl’ring Foriining“ beschäftigt hat, allerdings ohne konkretes Ergebnis. Z. Zt. laufen Verhandlungen mit einem Nachfolgepächter.

Für das Bauvorhaben Terpstich – Morsum haben einige Bewerber zwischenzeitlich ihre Bewerbung zurückgezogen, Nachfolgebewerber  sind angeschrieben worden. Die Planungen stehen aber  und  Baubeginn soll Mitte  des Jahres 2002 sein.

Am 25.04.2002 hat eine „Deichschau“ stattgefunden. Der Deich befindet sich in einem guten Zustand. Lediglich die kahlen Stellen, die durch Treibsel entstanden sind, sollen beobachtet und gepflegt werden.

Zum Thema „Bodenaushub“ wird  ausgeführt, dass auf  der Insel eigentlich keine Zwischenlagermöglichkeiten vorhanden sind. Nun hat der Kreis dies wieder aufgegriffen und plant Zwischenlagerungen in der Kiesgrube in Munkmarsch. Dazu ist  das Einvernehmen der Gemeinde  erforderlich. Wenn das Gesamtkonzept  des Kreises der Gemeinde  vorliegt, werden  sich auch die entsprechenden Gremien  damit befassen.

Zur Umbenennung der Grundschule Keitum in „Boy-Lornsen-Schule“ am 07. August 2002 liegt  die  Genehmigung  des Schulamtes jetzt vor.

Der Kreis NF hat  seine ursprüngliche Absicht, keine Urkunden mehr  zu Ehe- und  Altersjubiläen zu versenden, zurückgenommen. Diese Urkunden werden ab sofort wieder durch BV/Bgm./OB-Vors. persönlich zum Jubiläum überreicht.

Der Gemeindewahlleiter  bittet zur Bgm.-Direktwahl am 16.02.2002 um die Namhaftmachung von Wahlhelfern, da nach wie  vor die erforderliche Anzahl von Helfern nicht erreicht ist.


4. Beratung  und Beschlussfassung über die Nachbesetzung eines Sitzes  im Finanzausschuss

Für das durch Ortswechsel ausgeschiedene bürgerliche Mitglied Sven Lappoehn im FiA schlägt die WSO-Fraktion Herrn Lütje Thaysen, ARCHSUM, Uaster Reeg, vor. Die  GV stimmt der Nachbesetzung einstimmig zu.


5. Beratung  und  Beschlussfassung  über den I. Nachtragshaushalt und I. Nachtragsstellenplan 2002 der Gemeinde  Sylt-Ost

Der Entwurf der Verwaltung für die I. Nachtragssatzung und den I. Nachtragsstellenplan sowie Beschlussvorlage für die  Sanierung  oder  den Neubau der Brücke Morsum  liegen der GV vor. Frau GV Rönnau erklärt sich nach § 22 GO für  befangen und verlässt den Sitzungssaal. Auf Verlesung der einzelnen Haushaltsstellen wird einvernehmlich verzichtet. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des FiA  stellt GV Bartling den Antrag, dass bei künftigen Schäden an der Brücke  durch die Bahn sowohl der Bund als auch die  Bahn selbst zu den entstehenden Kosten herangezogen werden. Diesem Antrag  wird einstimmig zugestimmt. Sodann beschließt  die Vertretung einstimmig, die Umsetzung des Sanierungsbeschlusses vom 28. März 2002 zunächst auszusetzen. Die Verwaltung ist zu beauftragen, die Neubauvariante hinsichtlich der Förderfähigkeit zu prüfen. Veränderungen im Haushalt bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung sind zunächst nicht vorzunehmen. Dem vorliegenden I. Nachtragshaushalt und dem I. Nachtragsstellenplan wird in der vorliegenden Fassung einstimmig zugestimmt. Frau GV Rönnau betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


6. Kooperation Rantum
Die Vorlage der Verwaltung vom 10. Mai 2002 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der  Vertretung  vor. Die  Vors. des KurA weist  darauf hin, dass die heutige Beschlussfassung als Plattform für  weitere Verhandlungen zwischen KV Rantum und  KV Sylt-Ost dienen soll. Ergänzend teilt Bgm. Liebing mit, dass in der Vergangenheit mehrere Verhandlungen zwischen KV Sylt-Ost und KV Rantum stattgefunden haben. Um so ärgerlicher ist die gestrige Presse der KV Wenningstedt. Nachdem die Fraktionen ihre Stellungnahmen abgegeben haben, beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die Gemeindevertretung  nimmt die Untersuchungsergebnisse „Kooperation zur Optimierung der Kurbetriebe Rantum und Sylt-Ost“ zur Kenntnis.

2. Die Gemeindevertretung  erkennt Handlungsnotwendigkeiten zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Kurbetriebes an und spricht sich dafür aus, den Weg der Kooperation mit Rantum weiter zu verfolgen. Sie erklärt sich bereit, in die weiteren Arbeitsschritte auch eine mögliche Fusion einzubeziehen.

3. Die Gemeindevertretung spricht sich für eine Kooperation bis hin zur Möglichkeit einer Fusion aus.

4. Den politischen Gremien in Rantum und Sylt-Ost ist ein umfassendes Kooperationsmodell vorzulegen. Dabei ist für eine Entscheidung über die künftige Rechtsform eine Darstellung der jeweiligen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen möglichen Rechtsformen vorzulegen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche mit der Gemeinde Rantum fortzusetzen, um zu einem gemeinsamen Zukunftskonzept zu gelangen.


7. Beratung  und  Beschlussfassung über den Entwurf- und Auslegungsbeschluss  zum Bebauungsplan Nr. 83 - Gewerbegebiet Flugplatz Sylt – und Grünordnungsplan

Der stellv- BauA-Vors. GV Jacobsen erklärt sich nach § 22 GO für befangen und  verlässt  den Sitzungssaal. Die Vorlagen der Verwaltung (Anlagen zur Urschrift dieser Niederschrift) liegen der Vertretung vor. Bgm. Liebing  teilt  ergänzend mit, dass die jetzt vorliegenden Unterlagen (Entwurf B-Plan mit Karte, textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich Umweltbericht und  Umweltverträglichkeitsprüfung, GOP mit Karte und Erläuterungsteil, Schallschutz-, Verkehrs- und  Altlastengutachten) auch während des Auslegungsverfahrens eingesehen werden können. Zu den jüngsten Abstimmungsgesprächen mit Behörden   teilt  Bgm. Liebing ergänzend  mit, dass die  letzten grundsätzlichen  Hürden in der Vergangenheit  ausgeräumt werden konnten. Die allerletzte Hürde war dann die  Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes; sie konnte aber im Rahmen eines Ortstermins mit Prof. Dr. Reichstein grundsätzlich ausgeräumt werden. Was  jetzt noch zu regeln  ist, ist  die  Sicherung  der erforderlichen  Ausgleichsflächen. Angebote liegen vor, klärungsbedürftig ist die Form der Sicherung bis zum Satzungsbeschluss. Redaktionell müssen ebenfalls noch Änderungen vorgenommen werden: So muss es Flugplatz Sylt statt „Sylt-Ost“ heißen, Friesenwälle können statt sollen errichtet werden. Die CDU-Fraktion stellt zum B-Plan-Entwurf zwei Anträge. Zum einen soll an der ursprünglichen GRZ von 0,6 incl. Nebenanlagen festgehalten werden. Zum anderen wünscht  die CDU-Fraktion, dass in Nord-Süd-Richtung ein zu bepflanzender Wall vorgesehen und die Freiflächen bepflanzt werden können, um eine Sicht-Schutzabgrenzung der Gewerbeflächen zur Wohnbebauung im Westen zu schaffen. Auch entlang der K 117 solle eine stärkere Begrünung ermöglicht werden. Nachdem die übrigen Fraktionen ihre Stellungnahmen abgegeben haben, beschließt die Vertretung wie folgt:
1. Die GRZ für  die Bereiche GE 2 – GE 5 sowie die Sonderbauflächen wird auf 0,6 incl. zulässiger Nebenanlagen festgesetzt. Damit wird den besonderen städtebaulichen Anforderungen an ein Gewerbegebiet in einer  Tourismusgemeinde Rechnung getragen.
Abstimmungsergebnis:
9  Ja-Stimmen
5  Nein-Stimmen
1  Enthaltung

2. Der GOP sowie die daraus zu übernehmenden Festsetzungen im B-Plan sind so zu ändern, dass auch in Nord-Süd-Richtung ein zu bepflanzender Wall vorgesehen wird und  die Freiflächen bepflanzt werden können. Der sich verändernde Ausgleichsmaßstab ist zu ermitteln. Weiterhin wird die Verwaltung  beauftragt, parallel zum Auslegungsverfahren zu prüfen, wie die Zielsetzung eines breiteren Wall- und Bepflanzungsstreifens entlang  der K 117 umgesetzt werden kann. Dies dient der Sichtabgrenzung der Gewerbeflächen von der sich im Westen anschließenden Wohnbebauung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

3. Über den Beschlussvorschlag  der Verwaltung wird wie folgt abgestimmt:
a) Der Entwurf zur  Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 83 für das  Gebiet im Ortsteil Tinnum, Gewerbegebiet Flugplatz Sylt, der Begründung und des Grünordnungsplanes sowie  der Umweltverträglichkeitsstudie werden in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Änderungen Ziffer 1 und  2 gebilligt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil der Begründung.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes, der Begründung zu dem Bebauungsplan einschließlich der Anlagen zur Begründung (Schallgutachten, Altlastengutachten, Verkehrsgutachten), d3er Entwurf des Grünordnungsplanes sowie  der Umweltverträglichkeitsstudie sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung  zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltung

Herr Jacobsen betritt den Sitzungssaal und wird über  das Abstimmungsergebnis  informiert.


8. Beratung und Beschlussfassung über die die Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen des Ortsteiles Keitum: B-Plan Nr. 43, 2. Änderung; B-Plan Nr. 43a, 2. Änderung; B-Plan Nr. 44, 3. Änderung; B-Plan Nr. 44a, 3. Änderung; B-Plan Nr. 56, 3. Änderung; B-Plan Nr. 57, 1. Änderung; B-Plan Nr. 58, 1. Änderung; B-Plan Nr. 59, 1. Änderung; B-Plan Nr. 60, 1. Änderung

Zunächst wird ausschließlich die Änderung des B-Planes Nr. 43 a aufgerufen. Die Vorlage  der Verwaltung vom 9. Mai 2002 (Anlage zur Urschrift  dieser Niederschrift), die als Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach ergänzender  Erläuterung  durch den stellv. Bau-/PlanA-Vors. und dem OB-Vors. stellt GV Dr. Sieg  den Antrag, nur den Bestand im B-Plan Nr. 43 a  zu sichern. Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
2 Ja-Stimmen
12 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Damit ist  der Antrag  abgelehnt.

GV Widmayer stellt den Antrag, die %-Klausel ganz wegzulassen. Über diesen Antrag wird wie  folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Über die Änderung des B-Planes Nr. 43 a wird wie folgt abgestimmt: Der Entwurf 2. Änderung des B-Planes Nr. 43 a wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Planentwurf und  die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und  die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Nach kurzer Sitzungsunterbrechung um 21:25 Uhr erklären sich BV Wedell, GV Jacobsen, GV Petersen, GV Dr. Sieg und GV Winger nach § 22 GO für befangen und  verlassen den Sitzungssaal. Die Vertretung empfiehlt sodann gemäß Vorlage der Verwaltung:
Die Entwürfe der Bebauungspläne 2. Änderung des B-Planes Nr. 43, 3. Änderung des B-Planes Nr. 44, 3. Änderung des B-Planes Nr. 44a, 3. Änderung des B-Planes Nr. 56, 1. Änderung des B-Planes Nr. 57, 1. Änderung des B-Planes Nr. 58, 1. Änderung des B-Planes Nr. 59, 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Die Entwürfe der Pläne und der Begründungen sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen

BV Wedell, GV Jacobsen, GV Petersen, GV Dr. Sieg und GV Winger betreten den Sitzungssaal und  werden informiert.


9. Beratung  und Beschlussfassung über die während der Offenlegung des  Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 39 (Tinnum) eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss

Die Vorlage  der Verwaltung (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für  die Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung  vor. Es wird festgestellt, dass kein GV nach § 22 GO befangen ist. Nach kurzer Erläuterung  durch  Bgm. Liebing (es handelt  sich um Einwände der Stadt Westerland) wird  der Beschlussvorschlag noch einmal verlesen und  zur Kenntnis genommen. Die Vertretung  beschließt  sodann:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 39 der Gemeinde Sylt-Ost bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
1 Enthaltung


10. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlegung  eingegangenen Anregungen und der Offenlegung eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluß zum B-Plan Nummer 9, 12. Änderung

GV Bartling erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlage  der Verwaltung vom 23.04.2002 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für  die Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung  vor. Nach kurzer Erläuterung durch den stellv. Bau-/PlanA-Vors. beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 9, 12. Änderung der Gemeinde Sylt-Ost bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

GV Schmatloch hat  an der Abstimmung nicht  teilgenommen, GV Bartling betritt den Sitzungssaal und  wird  über das  Abstimmungsergebnis informiert.


11. Beratung und Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Keitum

GV Petersen erklärt sich nach § 22 GO für befangen und  verläßt den Sitzungssaal. Sodann stellen Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion den in Anlage beigefügten Antrag vom 23. Mai 2002, mit dem eine B-Planänderung mit Darstellung einer  Sonderbaufläche angestrebt wird. Über diesen Antrag  wird  wie  folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Damit  ist der  Antrag abgelehnt.

Über die  Vorlage  der  Verwaltung wird wie folgt abgestimmt: Die Gemeinde Sylt-Ost erwartet die Eintragung einer Grunddienstbarkeit folgenden Inhalts:
a. Das Erdgeschoß des nördlichen Gebäudeteiles ist für die Dauer von 10 Jahren dem örtlichen Lebensmitteleinzelhandel zur Verfügung zu stellen.
b. Das Dachgeschoß des nördlichen Gebäudeteiles ist ausschließlich zu Dauerwohnzwecken zu nutzen; Dauerwohnung entspricht dem Alleinigen Wohnsitz bzw. dem Hauptwohnsitz nach dem Landesmeldegesetz.
c. Für das Grundstück findet die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost in der jeweils gültigen Fassung Anwendung, in deren Geltungsbereich das Grundstück belegen ist.
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Sylt-Ost über die Gestaltung baulicher Anlagen im Ortsteil Keitum vom 01. Oktober 1996 in der derzeit gültigen Fassung für das Grundstück Keitum, Munkmarscher Chaussee 6; der Beschluss ist erst nach Eintragung der Grunddienstbarkeit öffentlich bekannt zumachen. Die Gemeindevertretung stimmt der Verlängerung der Baulast auf dem Grundstück Pröst Teft 3 – 31 zu Gunsten des Grundstückes Munkmarscher Chaussee 6 zu.
Abstimmungsergebnis:
12   Ja-Stimmen
3   Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

GV Petersen betritt  den Sitzungssaal und  wird informiert.


12. Beratung und  Beschlussfassung  über  die II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Sylt-Ost vom 31.07.1998

Die Vorlage der Verwaltung vom 16. Mai 2002 (Anlage zur Urschrift  dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Die Arbeitsgruppe „Wappen“ hatte aus mehreren Vorschlägen von KD Schnittgard einstimmig die  Variante >Wappen auf weißem Grund    mit Friesenfarben in senkrechter Anordnung  am Fahnenmast< vorgeschlagen. Sodann beschließt  die  Gemeindevertretung  bei 2 Enthaltungen die II. Nachtragssatzung  zur Hauptsatzung  gemäß Vorlage, wobei Absatz 2 folgende Fassung erhält:
(2) Die Gemeindeflagge zeigt das Wappen auf weißem Grund  mit Friesen- farben in senkrechter Anordnung  am Fahnenmast.


13. Beratung und Beschlussfassung über einen erneuten Entwurfsbeschluss einer Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Ortsteil Keitum

Die Vorlage der Verwaltung  vom 08. Mai 2002 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift)  liegt  der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung  durch Bgm. Liebing beschließt die Vertretung  einstimmig:
1.)     Der Kreis Nordfriesland wird gebeten, die Kreisverordnung zum Schutz von Grünflächen und Bäumen in der Gemeinde Sylt-Ost / OT Tinnum vom 05.05.1982 ersatzlos aufzuheben.

2.) Die Verwaltung wird beauftragt, das zur Aufstellung der als Anlage beigefügten Baumschutzsatzung in § 53 LNatSchG vorgeschriebene Verfahren durchzuführen.


14. Vergabeentscheidung

Es handelt  sich um die Grundsatzentscheidung für alle Abbrucharbeiten im Bereich des künftigen Gewerbegebietes Flugplatz Sylt. Nach kurzer  weiterer  Erläuterung durch Bgm. Liebing beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Arbeiten für die Baureifmachung der künftigen Gewerbeflächen (B-Plan Nr. 83) an den günstigsten Bieter aus dem öffentlichen Ausschreibungsverfahren gemäß Submission am 28. Mai 2002.



Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der  Sitzung.