Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr BV Wedell begrüßt die Mitglieder der Vertretung, die erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eintritt in die weitere TO stellt die WSO-Fraktion den Antrag, diese zu ergänzen und für das durch Ortswechsel ausgeschiedene bürgerliche Mitglied Sven Lappoehn im FiA Herrn Lütje Thaysen, ARCHSUM, Uaster Reeg, nachzuwählen. Dem Erweiterungsantrag wird einstimmig zugestimmt.
2. Einwohnerfragestunde
Fahnengröße
Auf Anfrage, ob es im Ortskern zulässig ist, übergroße Fahnen (teilweise Reklamefahnen) anzubringen, teilt Bgm. Liebing mit, dass diese Frage bisher in der OGS nicht geregelt war, also auch nicht ausgeschlossen. In den nächsten Wochen wird die OGS für den OT Keitum noch einmal überarbeitet, dabei kann die Größe einer Fahne durchaus berücksichtigt werden.
Bedachung in der Straße „Senwai“
Auf weitere Anfrage, ob in der Straße „Senwai“ in Keitum Hartbedachung zulässig ist, erklärt Bgm. Liebing, dass ohne Prüfung des konkreten Einzelfalls keine Erklärung in öffentlicher Sitzung abgegeben werden kann. GV Manthey teilt als Mitglied des BauA mit, dass das angesprochene Bauvorhaben mit einem Hartdach versehen werden musste, da die vorhandenen Abstände zur Nachbarschaft nicht ausreichend sind. Bgm. Liebing sichert noch einmal eine Überprüfung zu und wird Frau Traute Meyer entsprechend informieren.
Grundstück „Archsumer Pesel“
Es wird mitgeteilt, dass sich das Grundstück in einem sehr ungepflegten Zustand befindet. Auf die Frage, ob die Gemeinde Einfluss auf den derzeitigen Pächter nehmen kann, teilt Bgm. Liebing mit, dass der nicht gezwungen werden kann, es sei denn, es besteht ein konkreter Gefährdungstatbestand.
Sodann gratuliert der BV Herrn Bgm. Liebing, Herrn GV Bartling, VA Carstensen, GV Lauritzen, GV Maurus und GV Rönnau nachträglich zum Geburtstag und überreicht namens der Gemeinde ein Buchgeschenk. BV Wedell, der ebenfalls Geburtstag hatte, erhält von seinem Vertreter, GV Jacobsen, ebenfalls ein Buchgeschenk.
3. Anfragen und Mitteilungen
Bgm. Liebing teilt folgendes mit:
In Sachen Ortsumgehung Keitum liegt das Bodenwertgutachten des Kreises NF vor und es laufen z. Zt. die Enteignungsverfahren. Im Juli, spätestens August 2002 findet noch einmal ein Erörterungstermin mit den Anliegern statt, so dass mit einer endgültigen Stellungnahme zum Enteignungsverfahren durch das Innenministerium im Herbst 2002 gerechnet werden kann.
Zum Pachtverhältnis „Friesen-Saal“ wird mitgeteilt, dass sich auch der OB Keitum mit dem Thema ‚vorzeitige Beendigung des bestehenden Pachtverhältnisses mit der „Söl’ring Foriining“ beschäftigt hat, allerdings ohne konkretes Ergebnis. Z. Zt. laufen Verhandlungen mit einem Nachfolgepächter.
Für das Bauvorhaben Terpstich – Morsum haben einige Bewerber zwischenzeitlich ihre Bewerbung zurückgezogen, Nachfolgebewerber sind angeschrieben worden. Die Planungen stehen aber und Baubeginn soll Mitte des Jahres 2002 sein.
Am 25.04.2002 hat eine „Deichschau“ stattgefunden. Der Deich befindet sich in einem guten Zustand. Lediglich die kahlen Stellen, die durch Treibsel entstanden sind, sollen beobachtet und gepflegt werden.
Zum Thema „Bodenaushub“ wird ausgeführt, dass auf der Insel eigentlich keine Zwischenlagermöglichkeiten vorhanden sind. Nun hat der Kreis dies wieder aufgegriffen und plant Zwischenlagerungen in der Kiesgrube in Munkmarsch. Dazu ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Wenn das Gesamtkonzept des Kreises der Gemeinde vorliegt, werden sich auch die entsprechenden Gremien damit befassen.
Zur Umbenennung der Grundschule Keitum in „Boy-Lornsen-Schule“ am 07. August 2002 liegt die Genehmigung des Schulamtes jetzt vor.
Der Kreis NF hat seine ursprüngliche Absicht, keine Urkunden mehr zu Ehe- und Altersjubiläen zu versenden, zurückgenommen. Diese Urkunden werden ab sofort wieder durch BV/Bgm./OB-Vors. persönlich zum Jubiläum überreicht.
Der Gemeindewahlleiter bittet zur Bgm.-Direktwahl am 16.02.2002 um die Namhaftmachung von Wahlhelfern, da nach wie vor die erforderliche Anzahl von Helfern nicht erreicht ist.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Nachbesetzung eines Sitzes im Finanzausschuss
Für das durch Ortswechsel ausgeschiedene bürgerliche Mitglied Sven Lappoehn im FiA schlägt die WSO-Fraktion Herrn Lütje Thaysen, ARCHSUM, Uaster Reeg, vor. Die GV stimmt der Nachbesetzung einstimmig zu.
5. Beratung und Beschlussfassung über den I. Nachtragshaushalt und I. Nachtragsstellenplan 2002 der Gemeinde Sylt-Ost
Der Entwurf der Verwaltung für die I. Nachtragssatzung und den I. Nachtragsstellenplan sowie Beschlussvorlage für die Sanierung oder den Neubau der Brücke Morsum liegen der GV vor. Frau GV Rönnau erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Auf Verlesung der einzelnen Haushaltsstellen wird einvernehmlich verzichtet. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des FiA stellt GV Bartling den Antrag, dass bei künftigen Schäden an der Brücke durch die Bahn sowohl der Bund als auch die Bahn selbst zu den entstehenden Kosten herangezogen werden. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig, die Umsetzung des Sanierungsbeschlusses vom 28. März 2002 zunächst auszusetzen. Die Verwaltung ist zu beauftragen, die Neubauvariante hinsichtlich der Förderfähigkeit zu prüfen. Veränderungen im Haushalt bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung sind zunächst nicht vorzunehmen. Dem vorliegenden I. Nachtragshaushalt und dem I. Nachtragsstellenplan wird in der vorliegenden Fassung einstimmig zugestimmt. Frau GV Rönnau betritt den Sitzungssaal und wird informiert.
6. Kooperation Rantum
Die Vorlage der Verwaltung vom 10. Mai 2002 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Die Vors. des KurA weist darauf hin, dass die heutige Beschlussfassung als Plattform für weitere Verhandlungen zwischen KV Rantum und KV Sylt-Ost dienen soll. Ergänzend teilt Bgm. Liebing mit, dass in der Vergangenheit mehrere Verhandlungen zwischen KV Sylt-Ost und KV Rantum stattgefunden haben. Um so ärgerlicher ist die gestrige Presse der KV Wenningstedt. Nachdem die Fraktionen ihre Stellungnahmen abgegeben haben, beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die Gemeindevertretung nimmt die Untersuchungsergebnisse „Kooperation zur Optimierung der Kurbetriebe Rantum und Sylt-Ost“ zur Kenntnis.
2. Die Gemeindevertretung erkennt Handlungsnotwendigkeiten zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Kurbetriebes an und spricht sich dafür aus, den Weg der Kooperation mit Rantum weiter zu verfolgen. Sie erklärt sich bereit, in die weiteren Arbeitsschritte auch eine mögliche Fusion einzubeziehen.
3. Die Gemeindevertretung spricht sich für eine Kooperation bis hin zur Möglichkeit einer Fusion aus.
4. Den politischen Gremien in Rantum und Sylt-Ost ist ein umfassendes Kooperationsmodell vorzulegen. Dabei ist für eine Entscheidung über die künftige Rechtsform eine Darstellung der jeweiligen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen möglichen Rechtsformen vorzulegen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche mit der Gemeinde Rantum fortzusetzen, um zu einem gemeinsamen Zukunftskonzept zu gelangen.
7. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 83 - Gewerbegebiet Flugplatz Sylt – und Grünordnungsplan
Der stellv- BauA-Vors. GV Jacobsen erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlagen der Verwaltung (Anlagen zur Urschrift dieser Niederschrift) liegen der Vertretung vor. Bgm. Liebing teilt ergänzend mit, dass die jetzt vorliegenden Unterlagen (Entwurf B-Plan mit Karte, textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich Umweltbericht und Umweltverträglichkeitsprüfung, GOP mit Karte und Erläuterungsteil, Schallschutz-, Verkehrs- und Altlastengutachten) auch während des Auslegungsverfahrens eingesehen werden können. Zu den jüngsten Abstimmungsgesprächen mit Behörden teilt Bgm. Liebing ergänzend mit, dass die letzten grundsätzlichen Hürden in der Vergangenheit ausgeräumt werden konnten. Die allerletzte Hürde war dann die Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes; sie konnte aber im Rahmen eines Ortstermins mit Prof. Dr. Reichstein grundsätzlich ausgeräumt werden. Was jetzt noch zu regeln ist, ist die Sicherung der erforderlichen Ausgleichsflächen. Angebote liegen vor, klärungsbedürftig ist die Form der Sicherung bis zum Satzungsbeschluss. Redaktionell müssen ebenfalls noch Änderungen vorgenommen werden: So muss es Flugplatz Sylt statt „Sylt-Ost“ heißen, Friesenwälle können statt sollen errichtet werden. Die CDU-Fraktion stellt zum B-Plan-Entwurf zwei Anträge. Zum einen soll an der ursprünglichen GRZ von 0,6 incl. Nebenanlagen festgehalten werden. Zum anderen wünscht die CDU-Fraktion, dass in Nord-Süd-Richtung ein zu bepflanzender Wall vorgesehen und die Freiflächen bepflanzt werden können, um eine Sicht-Schutzabgrenzung der Gewerbeflächen zur Wohnbebauung im Westen zu schaffen. Auch entlang der K 117 solle eine stärkere Begrünung ermöglicht werden. Nachdem die übrigen Fraktionen ihre Stellungnahmen abgegeben haben, beschließt die Vertretung wie folgt:
1. Die GRZ für die Bereiche GE 2 – GE 5 sowie die Sonderbauflächen wird auf 0,6 incl. zulässiger Nebenanlagen festgesetzt. Damit wird den besonderen städtebaulichen Anforderungen an ein Gewerbegebiet in einer Tourismusgemeinde Rechnung getragen.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
2. Der GOP sowie die daraus zu übernehmenden Festsetzungen im B-Plan sind so zu ändern, dass auch in Nord-Süd-Richtung ein zu bepflanzender Wall vorgesehen wird und die Freiflächen bepflanzt werden können. Der sich verändernde Ausgleichsmaßstab ist zu ermitteln. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, parallel zum Auslegungsverfahren zu prüfen, wie die Zielsetzung eines breiteren Wall- und Bepflanzungsstreifens entlang der K 117 umgesetzt werden kann. Dies dient der Sichtabgrenzung der Gewerbeflächen von der sich im Westen anschließenden Wohnbebauung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
3. Über den Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt abgestimmt:
a) Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 83 für das Gebiet im Ortsteil Tinnum, Gewerbegebiet Flugplatz Sylt, der Begründung und des Grünordnungsplanes sowie der Umweltverträglichkeitsstudie werden in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Änderungen Ziffer 1 und 2 gebilligt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil der Begründung.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes, der Begründung zu dem Bebauungsplan einschließlich der Anlagen zur Begründung (Schallgutachten, Altlastengutachten, Verkehrsgutachten), d3er Entwurf des Grünordnungsplanes sowie der Umweltverträglichkeitsstudie sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltung
Herr Jacobsen betritt den Sitzungssaal und wird über das Abstimmungsergebnis informiert.
8. Beratung und Beschlussfassung über die die Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen des Ortsteiles Keitum: B-Plan Nr. 43, 2. Änderung; B-Plan Nr. 43a, 2. Änderung; B-Plan Nr. 44, 3. Änderung; B-Plan Nr. 44a, 3. Änderung; B-Plan Nr. 56, 3. Änderung; B-Plan Nr. 57, 1. Änderung; B-Plan Nr. 58, 1. Änderung; B-Plan Nr. 59, 1. Änderung; B-Plan Nr. 60, 1. Änderung
Zunächst wird ausschließlich die Änderung des B-Planes Nr. 43 a aufgerufen. Die Vorlage der Verwaltung vom 9. Mai 2002 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach ergänzender Erläuterung durch den stellv. Bau-/PlanA-Vors. und dem OB-Vors. stellt GV Dr. Sieg den Antrag, nur den Bestand im B-Plan Nr. 43 a zu sichern. Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
2 Ja-Stimmen
12 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Damit ist der Antrag abgelehnt.
GV Widmayer stellt den Antrag, die %-Klausel ganz wegzulassen. Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Über die Änderung des B-Planes Nr. 43 a wird wie folgt abgestimmt: Der Entwurf 2. Änderung des B-Planes Nr. 43 a wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Nach kurzer Sitzungsunterbrechung um 21:25 Uhr erklären sich BV Wedell, GV Jacobsen, GV Petersen, GV Dr. Sieg und GV Winger nach § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungssaal. Die Vertretung empfiehlt sodann gemäß Vorlage der Verwaltung:
Die Entwürfe der Bebauungspläne 2. Änderung des B-Planes Nr. 43, 3. Änderung des B-Planes Nr. 44, 3. Änderung des B-Planes Nr. 44a, 3. Änderung des B-Planes Nr. 56, 1. Änderung des B-Planes Nr. 57, 1. Änderung des B-Planes Nr. 58, 1. Änderung des B-Planes Nr. 59, 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Die Entwürfe der Pläne und der Begründungen sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
BV Wedell, GV Jacobsen, GV Petersen, GV Dr. Sieg und GV Winger betreten den Sitzungssaal und werden informiert.
9. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 39 (Tinnum) eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Es wird festgestellt, dass kein GV nach § 22 GO befangen ist. Nach kurzer Erläuterung durch Bgm. Liebing (es handelt sich um Einwände der Stadt Westerland) wird der Beschlussvorschlag noch einmal verlesen und zur Kenntnis genommen. Die Vertretung beschließt sodann:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 39 der Gemeinde Sylt-Ost bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
10. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlegung eingegangenen Anregungen und der Offenlegung eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluß zum B-Plan Nummer 9, 12. Änderung
GV Bartling erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 23.04.2002 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch den stellv. Bau-/PlanA-Vors. beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 9, 12. Änderung der Gemeinde Sylt-Ost bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
GV Schmatloch hat an der Abstimmung nicht teilgenommen, GV Bartling betritt den Sitzungssaal und wird über das Abstimmungsergebnis informiert.
11. Beratung und Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Keitum
GV Petersen erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verläßt den Sitzungssaal. Sodann stellen Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion den in Anlage beigefügten Antrag vom 23. Mai 2002, mit dem eine B-Planänderung mit Darstellung einer Sonderbaufläche angestrebt wird. Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Über die Vorlage der Verwaltung wird wie folgt abgestimmt: Die Gemeinde Sylt-Ost erwartet die Eintragung einer Grunddienstbarkeit folgenden Inhalts:
a. Das Erdgeschoß des nördlichen Gebäudeteiles ist für die Dauer von 10 Jahren dem örtlichen Lebensmitteleinzelhandel zur Verfügung zu stellen.
b. Das Dachgeschoß des nördlichen Gebäudeteiles ist ausschließlich zu Dauerwohnzwecken zu nutzen; Dauerwohnung entspricht dem Alleinigen Wohnsitz bzw. dem Hauptwohnsitz nach dem Landesmeldegesetz.
c. Für das Grundstück findet die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost in der jeweils gültigen Fassung Anwendung, in deren Geltungsbereich das Grundstück belegen ist.
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Sylt-Ost über die Gestaltung baulicher Anlagen im Ortsteil Keitum vom 01. Oktober 1996 in der derzeit gültigen Fassung für das Grundstück Keitum, Munkmarscher Chaussee 6; der Beschluss ist erst nach Eintragung der Grunddienstbarkeit öffentlich bekannt zumachen. Die Gemeindevertretung stimmt der Verlängerung der Baulast auf dem Grundstück Pröst Teft 3 – 31 zu Gunsten des Grundstückes Munkmarscher Chaussee 6 zu.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
GV Petersen betritt den Sitzungssaal und wird informiert.
12. Beratung und Beschlussfassung über die II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Sylt-Ost vom 31.07.1998
Die Vorlage der Verwaltung vom 16. Mai 2002 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Die Arbeitsgruppe „Wappen“ hatte aus mehreren Vorschlägen von KD Schnittgard einstimmig die Variante >Wappen auf weißem Grund mit Friesenfarben in senkrechter Anordnung am Fahnenmast< vorgeschlagen. Sodann beschließt die Gemeindevertretung bei 2 Enthaltungen die II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung gemäß Vorlage, wobei Absatz 2 folgende Fassung erhält:
(2) Die Gemeindeflagge zeigt das Wappen auf weißem Grund mit Friesen- farben in senkrechter Anordnung am Fahnenmast.
13. Beratung und Beschlussfassung über einen erneuten Entwurfsbeschluss einer Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Ortsteil Keitum
Die Vorlage der Verwaltung vom 08. Mai 2002 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch Bgm. Liebing beschließt die Vertretung einstimmig:
1.) Der Kreis Nordfriesland wird gebeten, die Kreisverordnung zum Schutz von Grünflächen und Bäumen in der Gemeinde Sylt-Ost / OT Tinnum vom 05.05.1982 ersatzlos aufzuheben.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, das zur Aufstellung der als Anlage beigefügten Baumschutzsatzung in § 53 LNatSchG vorgeschriebene Verfahren durchzuführen.
14. Vergabeentscheidung
Es handelt sich um die Grundsatzentscheidung für alle Abbrucharbeiten im Bereich des künftigen Gewerbegebietes Flugplatz Sylt. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch Bgm. Liebing beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Arbeiten für die Baureifmachung der künftigen Gewerbeflächen (B-Plan Nr. 83) an den günstigsten Bieter aus dem öffentlichen Ausschreibungsverfahren gemäß Submission am 28. Mai 2002.
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.