Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr BV Wedell begrüßt die Mitglieder der Vertretung, von der Verwaltung Bgm. Liebing, die Herren Rück, Häckel und Carstensen, die OB-Vors. Ingwers (Morsum) und Mönnig (Archsum), die Vertreter der Presse sowie die erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eintritt in die weitere TO wird diese auf Antrag wie folgt einstimmig erweitert:
Im öffentlichen Teil:
TOP 04: Nachbenennung eines Mitgliedes für den OB Morsum
TOP 05: B+B über den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die Ge- meinde- und Amtsverwaltung
TOP 06: B+B über die 3. Änderung der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost für den Ortsteil Keitum vom 01. Oktober 1996
Im nicht-öffentlichen Teil:
TOP 18: Vertragsangelegenheit
Sodann gratuliert der Vors. den GV Uekermann, Jacobsen und Hansen nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde.
2. Einwohnerfragestunde
Auf Anfrage von Frau E. Raspé, ob und inwieweit das Thema Gesamtinsulare Verwaltung in der hiesigen Verwaltung verfolgt worden ist, teilt Bgm. Liebing mit, dass es bislang keine offiziellen Beschlüsse bzw. Aufträge an die Verwaltung gibt, entsprechende Verhandlungen zu führen. Darüber hinaus ist schon in früheren Gesprächen von der Gemeinde List klar gemacht worden, dass man einen Amtsverbund ablehnt. Ergänzend teilt GV S. Hansen mit, dass der Landrat anlässlich der letzten Bgm-Dienstversammlung angeregt hat, erneut darüber nachzudenken, eine gemeinsame Verwaltungsstruktur zu schaffen. Für die WSO teilt GV Dr. Sieg mit, dass eine Verwaltung für die gesamte Insel geschaffen werden sollte. Es ist wohl so, dass dieses Thema durchaus politisch verfolgt wird.
3. Mitteilungen und Anfragen
Bgm. Liebing teilt mit, dass in Sachen
Ortsumgehung Keitum eines von 5 laufenden Enteignungsverfahren durch entsprechenden Kaufvertrag zwischen Kreis NF und Grundstückseigentümer erledigt werden konnte; als nächster Schritt im Enteignungsverfahren findet Ende September 2002 ein Ortstermin statt.
Schwimmbad Keitum
Es wird zur Kenntnis genommen, dass in der Sitzung der Arbeitsgruppe, an der auch die Fraktionsvorsitzenden teilgenommen haben, die PPG mitgeteilt hat, dass es nach wie vor interessierte Betreiber gibt , aber ein Investor für das Projekt nicht gefunden werden konnte. Die Arbeitsgruppe von PPG und den Architekten bietet aber an, die noch nicht zu Ende geprüften Kontakte zunächst auf eigene Rechnung zu einem Ergebnis zu bringen.
Umbenennung Keitumer Grundschule jetzt die Genehmigung vorliegt; dies soll am 07. August 2002 im Rahmen einer kleinen Feierstunde erfolgen.
Inselkurkarte eine Einigung für die kommenden 2 Jahre erzielt werden konnte, wobei die Quotenregelung nach dem „Kloppschen Gutachten“ erfolgen soll. Frau GV Rönnau teilt ergänzend mit , dass der KurA in seiner Sitzung am 31.07.2002 eine Lösung für 2003 erarbeiten wird. Weiter soll dann auch die Zukunft des Sylt-Oster Kurbetriebes erörtert werden.
B-Plan Nr. 83 (Gewerbegebiet) die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Sylt einstimmig der 8. Änderung des F-Planes zugestimmt hat. Das LANU hat die Zustimmung zur Beseitigung der gem. § 15 a Abs. 5 LNatSchG geschützten Fläche in Aussicht gestellt.
4. Nachbenennung eines Mitgliedes für den OB Morsum
Herr Hans-Uwe Claßen hat aus beruflichen Gründen sein Mandat im OB Morsum zurückgegeben. Die CDU-Fraktion schlägt als Nachfolger Herrn Holger STOCKI vor. Dem wird seitens der Vertretung bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
5. Beratung und Beschlussfassung über den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die Gemeinde- und Amtsverwaltung
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 12.7.2002 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. BV Wedell gibt den Vorsitz an GV Olsson ab. Fraktionsvors. Schmatloch verliest noch einmal den o. a. Antrag. Sodann trägt GV Dr. Sieg vor, dass die Zählgemeinschaft (SPD/Bündnis 90-GRÜNE, WSO und SSW) die derzeitige Unterbringung der Angestellten und Mitarbeiter bedauert. Weiter führt er aus, dass Hauptziel war, langfristig eine gemeinsame insulare Verwaltung zu schaffen. Der derzeitige Kostenvergleich zwischen einem Neubau und einer Anbauvariante spricht gegen einen Neubau. Und der Standort „Kratzmühle“ sei nicht zulässig. GV S. Hansen verliest sodann folgenden Beschlussvorschlag der Zählgemeinschaft:
1. Die Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 26.1.1998 zur Lösung der Raumprobleme der Verwaltung durch eine Erweiterung des vorhandenen Amtsgebäudes (Variante VII) wird aufgehoben. Die bekannten Raumprobleme der Gemeinde- und Amtsverwaltung und die Integration der Bauverwaltung sollen durch den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Lehrerhausgrundstück der Gemeinde Sylt-Ost gelöst werden, die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, sowohl die Anbauvariante wie auch die Neubaulösung mit einer Architektenplanung näher untersuchen zu lassen und auf dieser Grundlage eine detaillierte neutrale Kostenberechnung vorzunehmen sowie Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Bei der Kostenberechnung der Neubaulösung ist die Vergabe der Altgrundstücke im Erbbaurecht zu berücksichtigen.
3. Die Ergebnisse sind der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung vorzulegen.
In der weiteren Diskussion vertreten verschiedene Redner aus der CDU-Fraktion (GV Schmatloch, Bartling, Jacobsen, Maurus und Wedell) die Auffassung, dass städtebauliche Gründe die Zielsetzung, den Altstandort des Amtsgebäudes und des ehemaligen Lehrerwohngebäudes für ein Dauerwohnprojekt für junge Sylter Familien zu nutzen, für die Neubaulösung sprechen. Kostenermittlungen, die der CDU-Fraktion von Sylter Baufirmen zugeleitet worden seien, lassen die Neubaukosten deutlich geringer erscheinen. Deshalb sei angesichts des deutlich geringeren Kostenunterschiedes und wegen der positiven Perspektive für die Altstandortnutzung ein Neubau vorzuziehen. Dem gegenüber vertiefen verschiedene Redner der Fraktionen von SPD/Bündnis 90 – GRÜNE, WSO und SSW die gegenteilige Auffassung und weisen insbesondere auf die höheren Kosten einer Neubaulösung hin. Unstrittig war in der Diskussion, das die derzeitige Raumsituation dringend verbesserungsbedürftig sei und die 1998 beschlossene Variante VII dem heutigen Stand nicht mehr Rechnung trage und daher aufzuheben sei. Bgm. Liebing vertritt die Auffassung der Verwaltung, dass die Neubaulösung sicherlich sinnvoller sei und erinnerte an die Beschlussfassung von vier amtsangehörigen Gemeinden für eine Neubaulösung. Nach ausführlicher Diskussion lässt der stellv. BV, Herr Olsson, über die beiden vorliegenden Anträge abstimmen. Die CDU-Fraktion beantragt namentliche Abstimmung.
Über den Antrag der Zählgemeinschaft wird wie folgt abgestimmt:
Alfred Bartling |
nicht anwesend |
Kai Espersen |
nein |
Stephan Froeschel |
ja |
Sönke Hansen |
ja |
Horst Jacobsen |
nein |
Karin Lauritzen |
ja |
Winfried Manthey |
nein |
Heinz Maurus |
nein |
Rolf Olsson |
ja |
Carl-Rasmus Petersen |
nein |
Bodo Quedenfeldt |
ja |
Anke Rönnau |
ja |
Regine Scheuermann |
ja |
Christoph Schmatloch |
nein |
Dr. Herbert Sieg |
ja |
Manfred Uekermann |
nein |
Peter-M. Wedell |
nein |
Hans-Jürgen Widmayer |
ja |
Ulrike Winger |
ja |
Abstimmungsergebnis: 10 : 8 – Damit ist dem Antrag stattgegeben.
Über den Antrag der CDU-Fraktion wird wie folgt abgestimmt:
Alfred Bartling |
nicht anwesend |
Kai Espersen |
ja |
Stephan Froeschel |
nein |
Sönke Hansen |
nein |
Horst Jacobsen |
ja |
Karin Lauritzen |
nein |
Winfried Manthey |
ja |
Heinz Maurus |
ja |
Rolf Olsson |
nein |
Carl-Rasmus Petersen |
ja |
Bodo Quedenfeldt |
nein |
Anke Rönnau |
nein |
Regine Scheuermann |
nein |
Christoph Schmatloch |
ja |
Dr. Herbert Sieg |
nein |
Manfred Uekermann |
ja |
Peter-M. Wedell |
ja |
Hans-Jürgen Widmayer |
nein |
Ulrike Winger |
nein |
Abstimmungsergebnis: 8 : 10 – Damit ist der Antrag abgelehnt.
6. Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost für den Ortsteil Keitum vom 01. Oktober 1996
Die Vorlage der Verwaltung vom 17.07.2002 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch den stellv. Vors. des Bau-/PlanungsA beschließt die Vertretung einstimmig die 3. Änderung der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost für den Ortsteil Keitum gemäß Vorlage.
7. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2001 der Gemeinde Sylt-Ost
Die Jahresrechnung (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift) sowie die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegen der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Rechnungsprüfungs-A. beschließt die Vertretung einstimmig:
a) Die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2001 werden genehmigt.
b) Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2001 wird anerkannt.
8. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlegung eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 70
Es wird festgestellt, dass kein GV nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 04. Juli 2002 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/Planungsausschusses erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 70 der Gemeinde Sylt-Ost bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Frau GV Rönnau hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
9. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlegung eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 73
Es wird festgestellt, dass kein GV nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 04. Juli 2002 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/Planungsausschusses erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 73 der Gemeinde Sylt-Ost bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Frau GV Rönnau hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
10. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlegung eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 75
Es wird festgestellt, dass kein GV nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 04. Juli 2002 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/Planungsausschusses erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 75 der Gemeinde Sylt-Ost bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
11. Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 87 der Gemeinde Sylt-Ost, Tierheim Keitum
Es wird festgestellt, dass BV Wedell nach § 22 GO befangen ist; GV Olsson übernimmt den Vorsitz. Die Vorlage der Verwaltung vom 04. Juli 2002 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/Planungsausschusses erläutert. GV Hansen teilt mit, dass er seine Zustimmung nicht geben wird, so lange nicht geklärt ist, welche Regressansprüche ggf. auf die Gemeinde zukommen könnten, wenn die Gemeinde für den Bereich der ehemaligen Mülldeponie einen B-Plan aufstellt. Weiter wird darauf hingewiesen, dass das Tierheim insulare Bedeutung hat und von daher sollten etwaige Kosten auch über den Amtsverbund und die Stadt Westerland sowie die Gemeinde List abgewickelt werden. Sodann beschließt die Vertretung unter Hinweis auf die bereits vorliegende Altlastkartierung und Sicherstellung, dass keine Regressansprüche auf die Gemeinde zukommen einstimmig:
Die Gemeindevertretung beschließt, den einfachen Bebauungsplan Nummer 87 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Tinnum, für den Teilbereich des Tierheimbetriebsgebäudes auf dem Grundstück Keitumer Landstraße 106, aufzustellen. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes „Tierheim“. Die Baumasse und die Gebäudehöhe aus der Baugenehmigung BA-1743/2000 vom 26.11.2001 sind die Rahmenmaße für die künftige Bauleitplanung. Der Planungsauftrag soll an den Kreis Nordfriesland erteilt werden.
BV Wedell betritt den Sitzungssaal, wird informiert und übernimmt wieder den Vorsitz.
12. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 8, Bereich „Feskerdamm“, Morsum
Es wird festgestellt, dass kein GV nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 04. Juli 2002 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/Planungsausschusses erläutert. Bgm. Liebing führt ergänzend aus, dass nunmehr einige Anlieger der Fläche über ihren RA Ewer eine gutachterliche Biotopkartierung haben vornehmen lassen, in der für Teile der Fläche Biotopschutz nach § 15 aLNatSchG festgestellt wird. In einem Schreiben an das Landesamt für Natur und Umwelt ist darauf hingewiesen worden, dass die Aussagen des vorliegenden Gutachtens schwer nachvollziehbar sind. Die UAG kennt die Fläche und hat auch im Vorfeld der gemeindlichen Planungen die Einschätzung als mesophiles Grünland, für das kein gesetzlicher Biotopschutz gilt, bestätigt. Entsprechende Aussagen hat die Gemeinde ebenfalls von der unteren Naturschutzbehörde erhalten. Dementsprechend sind im Beteiligungsverfahren zur 8. Änderung des F-Planes Sylt keinerlei Bedenken Träger öffentlicher Belange hinsichtlich der Eignung dieser Fläche für ein Wohnungsbauvorhaben vorgetragen worden. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 8 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet im Ortsteil Morsum, nördlich Guart Muasem sowie östlich und südlich Feskerdamm, sowie die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
13. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Übernahme von Genossenschaftsanteilen des Marine Golf Club Sylt e.V.
Die Vorlage der Verwaltung vom 8.7.2002 (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch den Vors. des HauptA geben die Fraktionen ihre Stellungnahme ab. Sodann beschließt die Vertretung bei 1 Enthaltung, dass die Gemeinde Sylt-Ost weder als Gemeinde noch indirekt über das Amt Landschaft Sylt Genossenschaftsanteile des Marine Golf Club übernimmt.
14. Beratung und Beschlussfassung über die Sicherung der musikalischen Früherziehung
Die Vorlage der Verwaltung vom 8.7.2002 (Anlage 10 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch die Vors. des Schul-, Jugend-, Kultur- und SportA beschließt die Vertretung bei 1 Enthaltung:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Vorschlag zur Sicherung der musikalischen Früherziehung gem. Vorlage zu. Dem Abschluss einer entsprechenden vertraglichen Regelung aller Sylter Kommunen mit dem Kreis Nordfriesland wird zugestimmt. Zur Finanzierung im Jahr 2002 sind im Haushalt bereitstehende Jugend- bzw. Kulturfördermittel zu nutzen; ab 2003 ist die Finanzierung ebenfalls im derzeitigen Haushaltsrahmen einzuplanen. Für den Fall, dass sich der Kreis Nordfriesland in einem Maß aus der Musikschulfinanzierung auf Sylt zurückzieht, dass eine Gleichbehandlung mit dem Festland nicht mehr gewährleistet ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht für die Sylter Vertragspartner.
15. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zum Entwurf des Landesweiten Nahverkehrsplanes für den Schienenpersonennahverkehr in Schleswig-Holstein (LNVP 2003-2007)
Die Vorlage der Verwaltung vom 11.7.2002 (Anlage 11 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch den Vors. des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt beschließt die Vertretung bei 1 Gegenstimme:
1. Die Gemeinde Sylt-Ost begrüßt, dass im Entwurf des Landesweiten Nahverkehrsplanes für den Schienenpersonennahverkehr in Schleswig-Holstein (LNVP 2003-2007) der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke Niebüll – Klanxbüll vorgesehen ist. Diese Forderung wird von der Gemeinde Sylt-Ost seit vielen Jahren erhoben. Wir erwarten, dass die mit dem Entwurf des LNVP eröffnete Realisierungsaussicht tatsächlich auch umgesetzt wird. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, den zweigleisigen Ausbau auch auf der Insel Sylt fortzusetzen, um einen möglichst optimalen Betriebsablauf auf der Strecke Westerland - Niebüll zu gewährleisten. Mindestens zwischen Morsum und Keitum ist dieser zweigleisige Ausbau unproblematisch machbar; eine Fortführung auch bis zur Ortslage Tinnum sollte ebenfalls geprüft werden.
2. Für die Gesamtstrecke Hamburg - Westerland ist langfristig die Elektrifizierung vorzusehen.
3. Die Gemeinde Sylt-Ost begrüßt die Einführung eines Integralen Taktverkehrs in Schleswig-Holstein. Bei der detaillierten Fahrplangestaltung ist jedoch auch auf die besonderen Belange der Pendler zwischen der Insel Sylt und dem Festland sowie der Schüler der Insel, die weiterführende Schulen auf dem Festland besuchen, Rücksicht zu nehmen.
4. Die Gemeinde Sylt-Ost schlägt vor, für die Nahverkehrsverbindung Niebüll - Westerland einen Streckenbeirat unter Federführung der LVS offiziell zu installieren. Diese Strecke hat für die Insel Sylt insbesondere wegen der Pendlerverkehr eine besondere Bedeutung; die in der Vergangenheit aufgetretenen unhaltbaren Zustände (überfüllte Züge, die z.T. planmäßig vorgesehene Halts nicht einmal mehr einhalten konnten) dürfen sich nie wiederholen. Auch für Gäste, insbesondere Wochenendtagesgäste, hat diese Kurzverbindung besondere Bedeutung. Die dabei teilweise auftretenden chaotischen Verhältnisse müssen ebenfalls abgebaut werden. Da sich anderenorts die Einrichtung von Streckenbeiräten mit Einbindung aller betroffener Interessen bewährt hat, wird vorgeschlagen, dies auch für die Strecke Westerland – Niebüll zu tun.
5. Für Morsum und Keitum sind Maßnahmen der Bahnhofsumgestaltung vorgesehen. Die Plangenehmigungen sind inzwischen erfolgt, die Planungen mit der Gemeinde abgestimmt. Die Maßnahmen können eine wesentliche Verbesserung des Gesamteindrucks der Bahnhofssituation als Eingangssituation zu den Ortslagen bedeuten, wenn die DBAG als Eigentümerin ihrer Verantwortung für das Gesamtumfeld der Bahnhöfe ausreichend Rechnung trägt. Die Gemeinde fordert diese Verantwortung für das Erscheinungsbild der gesamten Bahnhofsanlagen von der DBAG ein.
6. Die Gemeinde Sylt-Ost erwartet von der LVS, dass bei der Bestellung des Wagenmaterials moderne Anforderungen berücksichtigt werden. Dies gilt für den Einsatz moderner lärm- und abgasoptimierter Lokomotiven bzw. Triebwagen. Der Einsatz von Doppelstockpersonenwaggons könnte dazu beitragen, die Überfüllung von Pendlerzügen abzubauen.
7. Die Gemeinde Sylt-Ost schlägt vor, den Begriff der „Marschbahn“/ „Westküstenmagistrale“ nicht mehr offiziell allein zu verwenden und schlägt weiterhin vor, den Begriff „Westküstenmagistrale“ am besten in Kombination „Westküstenmagistrale Marschbahn“ zu verwenden. Dies drückt sowohl regionale Identität als auch mehr Selbstbewusstsein für diese Lebensader der Westküste aus.
8. Die Gemeinde Sylt-Ost fordert, dass künftige Regionalverkehre ab Hamburg-Hauptbahnhof statt Altona beginnen, da vorgesehen ist, Fernverkehre in Hamburg-Hauptbahnhof enden zu lassen. Es wäre für aus Süden kommende Gäste unzumutbar, zwischen Hamburg Hauptbahnhof und Altona noch mit der U- oder S-Bahn zwischen zu fahren.
9. Die Gemeinde Sylt-Ost spricht sich für die Einführung eines kostenneutralen Reservierungssystem für den DB Autozug aus. Dies liegt nicht nur im Interesse der Inselbevölkerung, sondern auch im Interesse der Gäste, weil damit lange Wartezeiten an der Autoverladung vermieden werden können.
16. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer Satzung des zu gründenden Vereins „Insel- und Halligkonferenz“
Die Vorlage der Verwaltung vom 8.7.2002 (Anlage 12 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch den Vors. des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Satzungsentwurf des neu zu gründenden Vereins „Insel- und Halligkonferenz“ zu. Gleichzeitig stimmt die Gemeindevertretung dem Beitritt zu dem zu gründenden Verein zu. Der Bürgermeister wird ermächtig, die notwendigen Erklärungen abzugeben.
Der Vorsitzende schließt um 21:40 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.