Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 19.09.2002

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr BV Wedell begrüßt die Mitglieder der Vertretung, von der  Verwaltung Bgm. Liebing, KD Schnittgard, Frau Christiansen, die Herren Häckel und Carstensen, die Vertreter der Presse sowie die erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eintritt in die weitere TO wird diese auf Antrag wie folgt einstimmig erweitert:
Im öffentlichen Teil:
TOP 13 b: B+B über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau einer Teileinrichtung (Straßenbeleuchtung) der Straße „Borig“ in Archsum
TOP 19: Vergabeentscheidung (Grundsatzbeschluss)

Im nicht-öffentlichen Teil:
TOP 20: Grundstücksangelegenheiten
TOP 21: Vergabeentscheidung für weitere Freiräumungsarbeiten

Sodann gratuliert der Vors. den GV Quedenfeldt und Dr. Sieg nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde.


2. Einwohnerfragestunde

Da keine Fragen aus der Zuhörerschaft gestellt werden, entfällt  dieser TOP.


3. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Liebing teilt folgendes mit:
Bauvorhaben „Terpstich“
Von  den Bewerbern der ersten Ausschreibung sind 4 Parteien nach wie im Rennen um die Vergabe, während zwei Wohnungen noch frei sind. Daher  erfolgte kürzlich eine erneute Ausschreibung. Unabhängig davon wird die Fa. Höft  in Kürze mit der Erstellung des Rohbaues beginnen.

Bauvorhaben „Feskerdam“
Derzeitig wird im Innenministerium sehr intensiv geprüft, ob es ggf. Versagungsgründe gibt.. Jetziger Stand ist, dass es sich nicht um eine § 15 a Fläche handelt. Der B-Plan selbst liegt  z. Zt. aus. Man geht davon aus, dass im Herbst ein Genehmigungsstand erreicht werden kann.

Bankettensanierung
Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen; was im einzelnen noch vorgesehen ist, kann derzeitig nicht  gesagt werden.

Ortsumgehung Keitum
Der Bauzeitenplan liegt  jetzt schriftlich vor; mit dem I. Bauabschnitt soll danach im November 2002 begonnen werden, Gesamtfertigstellung ist für  Juli 2004 vorgesehen.

Bahnhof Morsum
Mit den Umbaumaßnahmen am Bhf Morsum ist zwischenzeitlich begonnen worden (Baustelleneinrichtung).

Nordsee-Tourismus-Service GmbH
Die Bädergemeinschaft Sylt e. V. hat zwischenzeitlich den Gesellschaftsvertrag gem. Beschlussfassung durch die GV zum 01. Januar 2003 mitgezeichnet.

Schwimmbad Keitum
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Sylt-Oster Wasserballer sich öffentlich über Ungleichbehandlung mit anderen Sportvereinen bzw. Sparten beklagt haben (Eintritt im Schwimmbad). Die CDU hat dazu einen Antrag für den Fachausschuss angekündigt.

Haushaltserlass Innenministerium
Der Erlass liegt nunmehr vor. Danach hat die Gemeinde Mindereinnahmen von ca. 200.000 € in 2003 zu erwarten. Darüber hinaus entfallen im kommenden Jahr  auch die Schlüsselzuweisungen, da Sylt-Ost als vergleichsweise „gute“ Gemeinde eingestuft wird.

Verwaltungsgebäude
Ein Prüfauftrag ist noch nicht erteilt worden, da noch nicht alle Daten und Fakten von den Beteiligten vorliegen. Ein auswärtiger Architekt ist auch hinzugezogen worden.

Kurverwaltung Sylt-Ost
Frau GV Rönnau berichtet  kurz aus den beiden Sitzungen des  KurA vom 31.07. und 11.o9.2002, in der sehr ausführlich im Grundsatz über künftigen Aufgabenstand des Eigenbetriebes Kurverwaltung Sylt-Ost und den sich daraus ergebenden Organisationsstrukturen und personelle Konsequenzen diskutiert worden ist. Ergänzend dazu teilt der Fraktions-Vors. der CDU, Herr Chr. Schmatloch, mit, dass mit „personellen Konsequenzen“ nicht die Bediensteten allgemein angesprochen werden, sondern es sich nur um die Stelle  eines neuen Kurdirektors handelt. Die Touristbüros sollen in allen Standorten erhalten bleiben.

„Peter-Andresen-Wai“
Der Vors. des OB Tinnum, GV Uekermann,  fragt an, wie  lange noch Schwertransporter diese Straße nutzen dürfen. GV S. Hansen teilt dazu mit, dass das Protokoll der letzten Verkehrsschau  - die  er als stellv. Bgm. wahrgenommen hat - noch nicht vorliegt.


5. Neubesetzung von Ausschüssen

Vorab teilt der Vors. mit, dass Frau GV Regine Scheuermann aus beruflichen und privaten Gründen sämtliche kommunalpolitischen Ämter in der Gemeinde Sylt-Ost niedergelegt hat. BV Wedell spricht Frau Scheuermann noch einmal den Dank aller Vertreter für die Zusammenarbeit in der Vergangenheit  aus. Seitens der SPD-Fraktion werden folgende Neubesetzungsvorschläge unterbreitet, die auch einstimmig bestätigt werden:

 

Fraktionsvorsitz Rolf Olsson
Hauptausschuss Rolf Olsson
Vors. Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss Karin Lauritzen
Schul-, Jugend, Kultur- und Sportausschuss Volker Andersen
Finanzausschuss Volker Andersen
Land- und Wegeausschuss Volker Andersen
Ortsbeirat Tinnum Norbert Scheuermann
Schulverband (mit  Bildungs- und Bauausschuss) Volker Andersen
Außerdem gibt Frau Karin Lauritzen ihren  Platz im OB Keitum ab; Frau Dr. Wilhelm-Kind wird ihn übernehmen. (Anmerkung des Protokollsführer: Es ist versäumt worden, eine Nachfolge für den Sitz im Sozial-A  zu benennen.)


6. Beratung und Beschlussfassung über die  Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Sylt-Ost vom 16. 06. 2002

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 1  zur Urschrift  dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Der Landrat des Krs. NF hat als Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 08.08.2002 die Wahl für gültig erklärt. Da keiner der in § 39 Abs. 1 Ziffer 1 – 3 des Gemeinde- und  Kreiswahlgesetzes (GKWG) genannten Fälle vorliegt, hat die Gemeindevertretung  die Wahl gem. § 39 Abs. 1 Ziffer 4 GkWG für gültig zu erklären. Einstimmig so beschlossen.


7. Ernennung und Verpflichtung des Bürgermeisters für die zweite Amtszeit ab 01. November 2002

Nachdem sich alle Anwesenden von ihren Plätzen erhoben haben, hebt BV Wedell noch einmal hervor, dass Bgm. Liebing in den vergangenen 6 Jahren in der Gemeinde Sylt-Ost eine Arbeit geleistet hat, „die sich sehen lassen kann“. Er sei zwar ein politischer Mensch, aber fair und hat allen  Fraktionen Unterstützung  angeboten, führt BV Wedell weiter aus. Verbunden mit nochmaligem Dank für die bisher geleistete Arbeit überreicht BV Wedell einen Blumenstrauß. Bgm. Liebing bedankt sich für  die  Worte und die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren mit dem Hinweis, diese  gern in den nächsten Jahren fortsetzen zu wollen. Sodann wird er durch den Vorsitzenden per Eidesformel verpflichtet und für die nächsten 6 Jahre zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Sylt-Ost ernannt.


8. Beratung  und Beschlussfassung  über den Jahresabschluss 2000 der Kurverwaltung Sylt-Ost

Die Vorlage der Verwaltung vom 13.03.2002 (Anlage 2  zur Urschrift  dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Die Vors. des KurA  teilt ergänzend mit, dass der Verlustvortrag aus dem Jahre 1999 aufgeholt werden konnte, zumal insbesondere im personellen Bereich „sparsam“ gearbeitet worden ist. KD Schnittgard und seinen Mitarbeitern(innen) wird hierfür besonderer Dank der Vertretung ausgesprochen. Auf Anfrage von GV Maurus teilt KD Schnittgard mit, dass der Ausgleich im Jahre 1999 dadurch erfolgen konnte,  dass  die Gemeinde die Kosten für die Inanspruchnahme von Fahrzeugen der KV gezahlt hatte. Zwischenzeitlich ist der Abrechnungs-/Verrechnungsmodus vereinfacht  worden. Die Vertretung beschließt sodann einstimmig:
a) die Feststellung des Jahresabschlusses in der geprüften Fassung
b) den Jahresgewinn in Höhe von DM 16.105,51 auf neue Rechnung vorzutragen.


9. Beratung und Beschlussfassung  über Fortdauer Inselkurkarte

Die Vorlage der Verwaltung vom 13.03.2002 (Anlage 3  zur Urschrift  dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer ergänzender Erläuterung  durch die Vors. des KurA wird im Rahmen der Aussprache seitens der SPD-Fraktion mitgeteilt, dass der Beschlussvorschlag mitgetragen wird, es aber Ziel sein muss, eine insulare KV zu schaffen. Ebenso sollte die Strandbewirtschaftung künftig insular betrieben werden. GV Maurus schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahin zu ergänzen, dass ab 2005 grundsätzlich eine neue Regelung geschaffen werden soll und erhebt dies zum Antrag. Dies wird von der WSO-Fraktion mit getragen. Auf Vorschlag des Bgm. beschließt die Vertretung sodann einstimmig:
Die Gemeindevertretung stimmt der Verlängerung der bisherigen Regelung zur gegenseitigen Anerkennung der Kurkarten für die Jahre 2003 und 2004 zu. Der Regelung der Ausgleichszahlungen für Strandbewirtschaftungskosten gemäß Verhandlungsergebnis 15. Juli 2002 (2003: Umsetzung Klopp’sches Gutachten zu 87,5 %; 2004 ebenfalls mit Sonderlösung für Rantum zu 100%) wird zugestimmt. Für die Jahre ab 2005 ist eine neue Regelung unabhängig vom Klopp’schen Gutachten zu treffen mit einer einheitlichen Kurtaxhöhe.


10. Beratung und Beschlussfassung  über einen Übertragungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 der Amtsordnung Hier: Übertragung der Personalangelegenheiten der Musikschule auf das Amt  Landschaft  Sylt

Die Vorlage der Verwaltung vom 1.8.2002 (Anlage 4 zur Urschrift  dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch den Bgm. beschließt die Vertretung gemäß Vorlage einstimmig:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 5 Abs. 1 der Amtsordnung, dem Amtsausschuss folgende Aufgabe förmlich zu übertragen: Personalangelegenheiten der Musikschule


11. Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen der Gemeinde Sylt-Ost nach dem Stand vom 30. 06. 2002

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 5  zur Urschrift  dieser Niederschrift), liegt der Vertretung vor und wird zur Kenntnis genommen. Die Vertretung genehmigt die Haushaltsüberschreitungen per 30.06.2002 gemäß Vorlage in Höhe von 21.102,20 € einstimmig.


12. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Flagge

Die Vorlage der Verwaltung vom 10.08.2002 (Anlage 6  zur Urschrift  dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. GV Bartling teilt im Rahmen einer kurzen Aussprache mit, dass er persönlich gegen die Annahme einer Flagge  für die Gemeinde Sylt-Ost ist. Sodann beschließt die Vertretung bei einer Stimmenthaltung:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Flagge mit dem Gemeindewappen auf weißem Grund.

2. Die für Werbezwecke herzustellenden Flaggen erhalten die friesischen Farben in vertikaler Anordnung gemäß erster Beschlussfassung der Gemeindevertretung.


13. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau einer Teileinrichtung (Straßenbeleuchtung) der Straße
a) „Lüüvwai“ in Keitum
b) „Borig“ in Archsum

Die Vorlagen der Verwaltung vom 20.09.2002 (Anlage 7  bzw. vom 05.09.2002 (Anlage 8)  zur Urschrift  dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dienen, liegen der Vertretung vor. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Zu a): Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung im „Lüüvwai“ in der Gemeinde Sylt-Ost/Keitum fest und beschließt die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtung.

Zu b): Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung im „Borig“ in der Gemeinde Sylt-Ost/Archsum fest und beschließt die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtung.


14. Beratung und Beschlussfassung über die während des Offenlegungsverfahrens eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 83 der Gemeinde Sylt-Ost, Gewerbegebiet Inselflugplatz

Die Vorlage der Verwaltung vom 11.09.2002 (Anlage 9  zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. GV Andersen und Jacobsen erklären sich nach § 22 G0 für befangen und verlassen den Sitzungssaal. Bgm. Liebing teilt ergänzend mit, dass die Erschließungsarbeiten im Zeitraster zügig abgearbeitet werden können und es bisher keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich der Altlasten gibt. Nach eingehender Erörterung  der Änderungen in Planzeichnung und Textteil sowie der vorgetragenen Anregungen auf Grundlage der Vorlage, insbesondere über die Regelungen hinsichtlich der freistehenden Werbeanlagen, und längerer Diskussion über den Umgang mit den diesbezüglichen Anregungen beschließt die Vertretung bei einer Stimmenthaltung:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft, jedoch auf Grund der Anregungen des Autohauses Albrecht GmbH beschlossen, Satz 1 der Ziffer 6 „Werbeanlagen“ ersatzlos zu streichen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis der Beschlussfassung in Kenntnis zu setzen.

3. Der Bebauungsplan Nr. 83 der Gemeinde Sylt-Ost wird auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 des Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text-Teil B, unter Streichung des Satzes 1 der Ziffer 6 „Werbeanlagen“ als Satzung beschlossen und dessen Begründung mit den weiteren Anlagen, die Bestandteil der Begründung sind, gebilligt.

4. Der Grünordnungsplan zum B-Plan 83 wird beschlossen und dessen Begründung gebilligt.

5. Als Ausgleichsfläche wird das Flurstück 18/1 der Flur 5 in der Gemarkung Archsum benannt; das Grundstück wurde von dem Eigentümer der Gemeinde Sylt-Ost verbindlich angeboten.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Geltungsbereich kurzfristig eine Werbeanlagensatzung zu entwerfen.

GV Andersen und Jacobsen betreten den Sitzungssaal und werden informiert.


15. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nummer 61 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet in dem Ortsteil Morsum, Bereich südlich der Bahnlinie, östlich der Straße "Nössistich", nördlich "Terpstich" bis zum östlichen Ende der Bebauung

Frau GV Rönnau erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 29.08.2002 (Anlage 10 zur Urschrift  dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch Bgm. Liebing beschließt die  Vertretung, keinen neuen Bebauungsplan für den o. a. Bereich aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen

Frau GV Rönnau betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


16. Beratung   und Beschlussfassung über die mittelfristige Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges (FF Morsum)

Die Vorlage der Verwaltung vom 16.08.2002 (Anlage 11  zur Urschrift  dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. GV Jacobsen übernimmt den Vorsitz. Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch den Vors. des FeuerschutzA meint GV Bartling, dass der Brandschutz in Morsum nur noch durch Sammlungen gewährleistet  werden kann, aber die Gemeinde  ist zuständig. Dazu teilt der Vors. des FeuerschutzA mit, dass der Brandschutz nach wie vor in Morsum ebenso gewährleistet ist, wie auch in den übrigen Sylt-Oster Gemeinden. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Der FF Morsum wird die Zusage zu geben, dass in die nächste mittelfristige Finanzplanung für das Jahr 2005 die Neubeschaffung eines Fahrzeuges aufgenommen wird zu den Konditionen in dem Angebot der FF Morsum vom 11. März 2002.


17. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung am Verwaltungs-Intranet des Kreises NF

Die Vorlage der Verwaltung vom 11.09.2002 (Anlage 12  zur Urschrift  dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch Bgm. Liebing beschließt die Vertretung einstimmig gemäß Vorlage:
Die Gemeinde Sylt-Ost stimmt  einer Teilnahme an dem kreisweiten Projekt „Vernetzung der Datensysteme“ zu. Die Zustimmung des Amtsausschusses ist einzuholen.


18. Beratung und Beschlussfassung über das Projekt „Pionierlager“

Die Vorlage der Verwaltung (Protokollauszug SozialA nebst Anlage vom 06.09..2002 (Anlage 13) zur Urschrift  dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch GV Maurus beschließt die Vertretung einstimmig das ALS zu beauftragen, tätig zu werden und weitere Schritte zur Umsetzung des geplanten Projektes in die Wege zu leiten.


19. Vergabeentscheidung (Grundsatzbeschluss)

Die Vorlage der Verwaltung vom 16.08.2002 (Anlage 13 zur Urschrift  dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Die Vertretung beschließt einstimmig die Vergabe der Arbeiten für die Baureifmachung der künftigen Gewerbeflächen (B-Plan Nr. 83) an den / die günstigsten Bieter aus dem öffentlichen Ausschreibungsverfahren gemäß Submission am 03.09.2002.



Der Vorsitzende schließt um 21:00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.