Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr BV Wedell begrüßt die Mitglieder der Vertretung, von der Verwaltung Bgm. Liebing und Herrn Carstensen als Protokollführer, die Vertreter der Presse sowie die erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eintritt in die weitere TO teilt der Vors. fest, dass ein Zusatzantrag der CDU-Fraktion zum TOP 4 vorliegt (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift). Der Antrag wird verlesen und zur Kenntnis genommen. Sodann gratuliert der Vors. den GV Froeschel und Olsson nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde.
2. Einwohnerfragestunde
Da keine Fragen von den anwesenden Zuhörern gestellt werden, entfällt dieser TOP.
3. Mitteilungen und Anfragen
Der Vors. teilt mit, dass die nächste Gemeindevertretersitzung am 19. Dezember 2002 ab 19 Uhr in der „Alten Schule“ in Archsum stattfindet. Der Tradition der vergangenen Jahre folgend soll vor dieser Sitzung ein kleines vorweihnachtliches Essen stattfinden, zu dem schon jetzt herzlich eingeladen wird. Eine gesonderte Einladung erfolgt aber noch.
Bgm. Liebing teilt mit, dass gestern mit den offiziellen Erschließungsarbeiten im künftigen Gewerbegebiet (B-Plan Nr. 83) begonnen worden ist, wie auch der Tagespresse zu entnehmen war. Am 05. 12. 2002 wird sich der ZwV noch einmal mit den Kaufvertragsentwürfen befassen;
dass am kommenden Montag die Gutachtenauswahl zur LSE stattfinden soll, so dass noch vor Weihnachten mit den Arbeiten begonnen werden kann;
am vergangenen Freitag mit Vertretern der DB und des AlR zu Fragen des Zustandes des Bahndammes zwischen Morsum und Keitum stattgefunden haben. Unstrittig ist – dies wird auch von Vertretern des Landes so gesehen – dass der Bahndamm Hochwasserschutzfunktionen hat. Strittig zwischen Gemeinde und Land ist aber, dass Hochwasserschutz Aufgabe der Gemeinde sein soll. Das AlR hat aber schon zugesichert, dass es mit seinen Mitteln behilflich sein will;
der Schwimmbadbeirat sich in der heutigen Sitzung mit den Ergebnissen der Jahresrechnung 2002 und dem Ausblick auf das Jahr 2003 befasst hat; das Bad soll bei leicht reduzierten Öffnungszeiten wie 2002 betrieben werden;
am kommenden Freitag eine Mitgliederversammlung des Nordseebäderverband stattfindet. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass die Sylter Beteiligung sehr schwach ausfällt, da zeitgleich die Beerdigung des verstorbenen Hellmut Gutt angesetzt ist;
zur Zukunft der Kurverwaltung Sylt-Ost der HauptA in seiner letzten Sitzung den Ausschreibungstext festgelegt hat.
GV Bartling fragt an, ob es aufgrund der Terminkollision zur C.-P.-Hansen-Preis-Verleihung nicht möglich ist, künftig die Termine so zu legen, dass auch der Weihnachtsmarkt in Keitum (früher Bereich „Tenne“) wieder aufleben kann. Der OB Keitum wird gebeten, sich auf einer der nächsten Sitzungen mit diesem Thema zu befassen. Auf Anraten von GV Dr. Sieg soll auch das Kuratorium zur Verleihung des C.-P.-H.-P. mit eingebunden werden.
GV Quedenfeldt bemängelt, dass der „Friesen-Saal“ in der Vergangenheit bei Veranstaltungen ständig kalt war.
4. Beratung und Beschlussfassung über ein Positionspapier zur Zukunft der Kurverwaltung
Die Vorlage der Verwaltung vom 22.11.2002 (Anlage 1 sowie der Zusatzantrag der CDU-Fraktion vom 4.12.02 Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dienen) liegen der Vertretung vor. Nachdem der Vors. der CDU-Fraktion den ZusatzAntrag noch einmal mündlich begründet hat, trägt die KurA-Vors. noch einmal die wesentlichen Punkte der Vorlage der Verwaltung und des KurA vor. Zum Antrag der CDU-Fraktion führt sie aus, dass es sinnvoll erscheint, einen Dialog mit Westerland zu führen, zumal sich die Insel Sylt insgesamt in einer Umbruchsituation befindet. Diese Ausführungen werden auch von GV der Sieg unterstützt. Ergänzend teilt Bgm. Liebing mit, dass es zu dem Thema Kurbetriebsorganisationen bereits zwei Diskussionsrunden geben hat; zum einen eine größere, zum anderen eine kleinere (mit der KV Rantum). Leider sind die Verhandlungen zu keinem befriedigendem Ergebnis gekommen. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig die Umsetzung des Positionspapiers zur Zukunft der Kurverwaltung Sylt-Ost gemäß Vorlage der Verwaltung vom 22.11.2002 und stimmt dem Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 4.12.02 ebenfalls einstimmig zu.
5. Beratung und Beschlussfassung über eine Freistellungserklärung betr. Bürgschaft Flughafengesellschaft
Die Vorlage der Verwaltung vom 25.11.02 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient), wird noch einmal kurz vom Vors. des WirtschaftsA. erläutert. Sodann beschließt die Vertretung bei einer Stimmenthaltung: Die Gemeindevertretung stimmt der Abgabe einer Freistellungserklärung für eine Bürgschaft der Stadt Westerland gegenüber der Flughafen GmbH in Höhe ihres Gesellschafteranteils von 26 % = 403.780 € zu.
6. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlegung eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss über die 9. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 8 (Morsum)
Die Vorlage der Verwaltung vom 28.11.2002 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift, die der heutigen Beschlussfassung als wesentliche Grundlage dient), liegt der Vertretung vor und wird noch einmal vom Vors. des Bau- / PlanungsA erläutert. Bgm. Liebing führt ergänzend aus, das bei der GRZ eine Ausweisung von 0,2 schon zu einem Zeitpunkt vorgesehen war, als noch keine abschließende Detailplanung des Vorhabens vorlag; diese GRZ wird städtebaulich als maximal zulässige bauliche Ausnutzbarkeit im Rahmen des Projektes betrachtet. Jetzt liegt diese Detailplanung vor; die ursprünglich vorgesehene maximal zulässige GRZ wird durch die Vorhabensplanung unterschritten. Die maximal zulässige bauliche Ausnutzbarkeit ist jedoch weiterhin durch städtebauliche und gestalterische Festsetzungen (Festsetzung von Baugrenzen, Geschossigkeit, Firsthöhe, Abstandsflächen, …) eingeschränkt. Im Rahmen der Festsetzungen der Baugrenzen ist ebenfalls der Bereich der Nebenanlagen festgesetzt. Auch ist die Errichtung eines 5. Baukörpers abstandsrechtlich nicht möglich. Die bebaubare Fläche beträgt derzeit eine Ausnutzung von 0,12 GRZ = ca. 800 m², die maximal um 50 m² überschritten werden könnte. Insofern ist der Bebauungsplan deutlich auf die vorgegebenen Inhalte ausgerichtet. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis entsprechend der Beschlußvorschläge der Verwaltungsvorlage geprüft.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis der Beschlussfassung in Kenntnis zu setzen.
3. Der Bebauungsplan Nummer 8, 9. Änderung, der Gemeinde Sylt-Ost wird auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 des Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text-Teil B als Satzung beschlossen und dessen Begründung gebilligt.
4. Die Ausgleichsflächen werden entsprechend der in der Anlage beigefügten Planzeichnung beschlossen.
7. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und Auslegung des Bebauungsplanes Nummer 64 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Archsum, für das Gebiet nördlich Jöljarm, östlich Deichweg und Weesterstich sowie südlich Weesterstich
GV Petersen erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sizungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 31.10.2002 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift, die der heutigen Beschlussfassung als wesentliche Grundlage dient), liegt der Vertretung vor und wird noch einmal vom Vors. des Bau- / PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 der Gemeinde Sylt-Ost für den Ortsteil Archsum, im Gebiet nördlich Jöljarm, östlich Deichweg und Weesterstich sowie südlich Weesterstich, sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe des Planes sowie die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
GV Petersen betritt den Sitzungssaal und wird informiert.
8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und Auslegung des Bebauungsplanes Nummer 65 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Archsum, für das Gebiet nördlich Walseekerstich, östlich Heleeker und Uaster-Reeg, südlich der Stichstraße Möösgraav, westlich Weetstich und beidseitig Dorfstraße (K 117) sowie Boysenweg
GV Widmayer erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 31.10.2002 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift, die der heutigen Beschlussfassung als wesentliche Grundlage dient), liegt der Vertretung vor und wird noch einmal vom Vors. des Bau- / PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 der Gemeinde Sylt-Ost für den Ortsteil Archsum, im Gebiet nördlich Walseekerstich, östlich Heleeker und Uaster Reeg, südlich der Stichstraße Möösgraav, westlich Weetstich und beidseitig Dorfstraße (K 117) sowie Boysenweg, sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe des Planes sowie die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
GV Widmayer betritt den Sitzungssaal und wird informiert.
9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und Auslegung des Bebauungsplanes Nummer 68 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Munkmarsch, für das Gebiet nördlich Sönshörn. Östlich Munkhoog (K 118), südlich sowie beidseitig Lochterbarig und westlich des Wattenmeeres bis Kliffkante
Die Vorlage der Verwaltung vom 31.10.2002 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift, die der heutigen Beschlussfassung als wesentliche Grundlage dient), liegt der Vertretung vor und wird noch einmal vom Vors. des Bau- / PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 der Gemeinde Sylt-Ost für den Ortsteil Munkmarsch, im Gebiet nördlich Sönshörn, östlich Munkhoog (K 118), südlich sowie beidseitig Lochterbarig und westlich des Wattenmeeres bis Kliffkante sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe des Planes sowie die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
10. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nummer 11 a der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Tinnum, für das Gebiet östlich der Bahnüberführung, nördlich "Boy-Nielsen-Straße", südlich der "Keitumer Landstraße" und westlich des "Mittelweges"
GV Andersen und Schmatloch erklären sich nach § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 26.11.2002 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift, die der heutigen Beschlussfassung als wesentliche Grundlage dient), liegt der Vertretung vor und wird noch einmal vom stellv. Vors. des Bau- /PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: 1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 a der Gemeinde Sylt-Ost für den Ortsteil Tinnum, Gebiet östlich der Bahnüberführung, nördlich „Boy-Nielsen-Straße“, südlich der „Keitumer Landstraße“ und westlich des „Mittelweges“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes ist nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die zu beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Die Auslegefrist ist auf zwei Wochen zu verkürzen; Anregungen sind nur auf die geänderten Teile begrenzt.
Die Herren Andersen und Schmatloch betreten den Sitzungssaal und werden informiert.
11. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost für den Bereich des Gewerbegebietes südlich der Kreisstraße K 117 in dem Ortsteil Tinnum
Aufgrund neuer Erkenntnisse beschließt die Vertretung nach kurzer Aussprache einstimmig die Zurückverweisung an den Ortsbeirat Tinnum zur erneu- ten Beratung.
12. Ergänzungswahl zum Gemeindewahlausschuss
Die Vorlage der Verwaltung vom 22.11.2002 (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift, die der heutigen Beschlussfassung als wesentliche Grundlage dient), liegt der Vertretung vor. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: Für Herrn Sven Pörksen (SPD) wählt die Gemeindevertretung Herrn Bernhard Lorenzen neu zum Beisitzer der GWA; als Stellvertreterin für Herrn Rolf Olsson (SPD) wählt die Gemeindevertretung Frau Eleonore Lorenzen zur stellv. Beisitzerin; als Stellvertreterin für Frau Meike Vester (WSO) wählt die Gemeindevertretung Frau Inken Gode zur stellv. Beisitzerin.
13. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme betr. „Kommunalisierung der Schulen“
Die Vorlage der Verwaltung vom 22.11.2002 (Anlage 10 zur Urschrift dieser Niederschrift, die der heutigen Beschlussfassung als wesentliche Grundlage dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch die Vors. des SchulA beschließt die Vertretung bei einer Enthaltung: Die Gemeindevertretung spricht sich gegen eine Kommunalisierung der Schulen aus und wird nicht zuzustimmen.
14. Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Verwaltung (Planungsabteilung)
Die Vorlage der Verwaltung vom 11.11.2002 (Anlage 11 zur Urschrift dieser Niederschrift, die der heutigen Beschlussfassung als wesentliche Grundlage dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des HauptA stimmt die Vertretung der Bereitstellung von Mitteln für die Unterbringung der zwei Stadtplaner einstimmig zu.
15. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Fortführung des GIS-Projektes
Die Vorlage der Verwaltung vom 23.11.2002 (Anlage 12 zur Urschrift dieser Niederschrift, die der heutigen Beschlussfassung als wesentliche Grundlage dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch Bgm. Liebing stimmt die Vertretung dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Fortführung des GIS-Projektes einstimmig gemäß Vorlage zu.
Der Vorsitzende schließt um 20:15 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.
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