Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Mitglieder des Ausschusses, Bgm. Liebing sowie Kämmerer Hermann Schultz. Gegen die Feststellung der Beschlussfähigkeit wird kein Widerspruch erhoben. Die Sitzung wird mit geänderter TO wie folgt durchgeführt:
2. Mitteilungen und Anfragen
Bgm. Liebing berichtet über die von der EVS ergangene Mitteilung über die Abrechnung der Konzessionsabgabe für das Jahr 2001. Danach erhält die Gemeinde einen Gesamtbetrag von 744.586 DM. Dies entspricht einem Betrag von 380.700,78 €. Im Haushalt 2001 war ein Betrag in Höhe von 356.932,00 € veranschlagt, so dass mit einer leichten Haushaltsverbesserung zu rechnen ist.
Herr Jacobsen fragt, ob die Auswirkungen der gerade bekannt gewordenen Steuerschätzung für die Gemeinde abzuschätzen sind. Kämmerer Schultz berichtet, dass das Einnahmesoll bei der Gewerbeteuer erreicht worden ist. Bei der Grundsteuer B sind sogar leichte Mehreinnahmen zu erwarten, die bereits im Nachtragshaushalt veranschlagt sind. Allerdings sind die ersten Abschlagszahlungen bei der Einkommenssteuer deutlich unter dem Jahrsschnitt, der für 2002 erreicht werden muss. Die Auswirkungen der Steuerschätzung auf die kommunale Ebene sind zur Zeit noch nicht bezifferbar.
3. Beratung und Beschlussfassung über Sanierung oder Neubau Brücke Morsum
Vors. Uekermann erläutert die Vorlage der Verwaltung. Er weist auf die Vorteile hin, die sich aus der Prüfung einer Neubaulösung für die Gemeinde ergeben. Seiner Auffassung nach wäre es auch dann noch sinnvoll, eine neue Brücke zu bauen, wenn gegenüber dem Sanierungseigenanteil der Gemeinde keine Einsparungen erzielbar wären. In der weiteren Diskussion werden die Argumente für die Prüfung einer Neubaulösung vertieft. Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Der FiA beschließt einstimmig:
Der FiA empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, die Umsetzung des Sanierungsbeschlusses vom 28. März 2002 zunächst auszusetzen. Die Verwaltung ist zu beauftragen, die Neubauvariante hinsichtlich der Förderfähigkeit zu prüfen. Veränderungen im Haushalt bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung sind zunächst nicht vorzunehmen.
4. Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines gemeindlichen Teilgrundstücks
Vors. Uekermann erläutert die Vorlage der Verwaltung. Nach kurzer Diskussion beschließt der FiA einstimmig die Empfehlung an die Gemeindevertretung, die entbehrliche Fläche in Größenordnung von 80 m² zum Preis von 250 DM je m², also insgesamt für 10.225,60 €, an den Anlieger zu veräußern.
5. Beratung und Beschlussfassung über den I. Nachtragshaushalt 2002
Vors. Uekermann erläutert die Vorlage der Verwaltung. Kämmerer Schultz ergänzt und weist auf die korrigierte Tischvorlage hin. Er erklärt insbesondere die veränderten Personalkostenansätze mit den erhöhten Zahlungsverpflichtungen gegenüber der VBL. Die Ansätze des Nachtragshaushaltes werden seitenweise durchgegangen und erläutert. Bgm. erläutert den Nachtragsstellenplan. Änderungsvorschläge werden nicht vorgetragen. Der Vors. stellt den Entwurf des Nachtragshaushaltes mit Satzung und Stellenplan zur Abstimmung. Der FiA empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die Entwürfe zu beschließen.
6. Grundstücksangelegenheiten
Bgm. Liebing berichtet, dass Herr Peter-Michael Wedell Eigentümer einer Wegeparzelle ist, die als Reitweg früher genutzt wurde und heute als Gehwegverbindung Klentertal zum Keitumer Kliff der Öffentlichkeit zugänglich ist. Da Herr Wedell als Grundstückseigentümer zahlungspflichtig hinsichtlich Grundsteuer ist, hat er die Gemeinde gebeten, die Fläche zu erwerben. In der Diskussion werden einerseits Argumente dafür vorgetragen, dass die Gemeinde diesen Weg offen hält, der im Wegekonzept der Gemeinde Sylt-Ost verzeichnet ist. Andererseits passe es nicht zusammen, dass zunächst eine gemeindliche Wegeparzelle teuer veräußert wird, während auf der anderen Seite eine neue Wegeparzelle angekauft wird. Im Ausschuss besteht Einvernehmen, dass für dieses Grundstück keine Grundsteuern gefordert werden sollten, so lange die Fläche der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Der FiA stimmt dem dauerhaften Erlass der Grundsteuern zu, soweit die Wegeparzelle der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Vorsitzender Uekermann schließt die Sitzung um 20:45 Uhr.