Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 16.05.2002

Finanzausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Mitglieder  des  Ausschusses, Bgm. Liebing sowie Kämmerer Hermann Schultz. Gegen die Feststellung  der Beschlussfähigkeit wird kein Widerspruch  erhoben. Die Sitzung  wird  mit geänderter  TO wie folgt durchgeführt:


2. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Liebing berichtet  über die von der EVS ergangene Mitteilung  über die Abrechnung der Konzessionsabgabe  für das  Jahr 2001. Danach erhält die  Gemeinde einen Gesamtbetrag von 744.586 DM. Dies entspricht einem Betrag von 380.700,78 €. Im Haushalt 2001 war ein Betrag in Höhe von 356.932,00 € veranschlagt, so dass mit einer leichten Haushaltsverbesserung zu rechnen ist.

Herr Jacobsen fragt, ob die Auswirkungen der gerade bekannt gewordenen Steuerschätzung für die Gemeinde abzuschätzen sind. Kämmerer Schultz berichtet, dass das  Einnahmesoll bei der Gewerbeteuer erreicht worden ist. Bei der Grundsteuer B sind sogar leichte Mehreinnahmen zu erwarten,  die bereits im Nachtragshaushalt  veranschlagt sind. Allerdings  sind  die  ersten Abschlagszahlungen bei der Einkommenssteuer deutlich unter dem Jahrsschnitt, der für 2002 erreicht werden muss. Die Auswirkungen der Steuerschätzung auf die kommunale Ebene sind zur Zeit noch nicht bezifferbar.


3. Beratung und  Beschlussfassung über Sanierung  oder Neubau Brücke Morsum

Vors. Uekermann erläutert die  Vorlage  der Verwaltung. Er weist  auf die Vorteile hin, die  sich aus der Prüfung  einer Neubaulösung für  die Gemeinde ergeben. Seiner  Auffassung nach  wäre es auch dann noch sinnvoll, eine neue Brücke zu bauen, wenn gegenüber  dem Sanierungseigenanteil der Gemeinde keine Einsparungen erzielbar wären. In der  weiteren Diskussion werden  die  Argumente für die  Prüfung  einer Neubaulösung vertieft. Der Vorsitzende lässt über  den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Der FiA beschließt einstimmig:
Der FiA empfiehlt  der Gemeindevertretung zu beschließen, die Umsetzung des Sanierungsbeschlusses vom 28. März 2002 zunächst auszusetzen. Die Verwaltung ist zu beauftragen, die Neubauvariante hinsichtlich der Förderfähigkeit zu prüfen. Veränderungen im Haushalt bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung sind zunächst nicht vorzunehmen.


4. Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines gemeindlichen Teilgrundstücks

Vors. Uekermann erläutert die Vorlage  der Verwaltung. Nach kurzer Diskussion beschließt der FiA  einstimmig die  Empfehlung an die Gemeindevertretung, die  entbehrliche Fläche in Größenordnung von 80 m² zum Preis von 250 DM je m², also insgesamt  für  10.225,60 €, an den Anlieger zu veräußern.


5. Beratung und  Beschlussfassung über den I. Nachtragshaushalt 2002

Vors. Uekermann erläutert die Vorlage der Verwaltung. Kämmerer Schultz ergänzt und  weist auf  die  korrigierte Tischvorlage hin. Er erklärt  insbesondere  die  veränderten Personalkostenansätze mit den erhöhten Zahlungsverpflichtungen gegenüber  der VBL. Die  Ansätze des Nachtragshaushaltes werden seitenweise durchgegangen und  erläutert. Bgm. erläutert den Nachtragsstellenplan. Änderungsvorschläge werden nicht  vorgetragen. Der  Vors. stellt den Entwurf  des Nachtragshaushaltes mit  Satzung und  Stellenplan zur Abstimmung. Der FiA empfiehlt der  Gemeindevertretung einstimmig, die Entwürfe zu beschließen.


6. Grundstücksangelegenheiten

Bgm. Liebing berichtet, dass Herr Peter-Michael Wedell Eigentümer  einer Wegeparzelle ist, die als Reitweg früher genutzt wurde und heute als Gehwegverbindung Klentertal zum Keitumer Kliff der Öffentlichkeit  zugänglich ist. Da Herr Wedell als Grundstückseigentümer zahlungspflichtig hinsichtlich Grundsteuer ist, hat er die  Gemeinde  gebeten, die Fläche zu erwerben. In der Diskussion werden  einerseits Argumente dafür vorgetragen, dass  die  Gemeinde  diesen Weg offen hält, der im Wegekonzept  der Gemeinde Sylt-Ost verzeichnet ist. Andererseits passe es nicht zusammen, dass zunächst eine gemeindliche Wegeparzelle teuer veräußert wird, während auf  der anderen Seite eine neue Wegeparzelle angekauft wird. Im Ausschuss besteht  Einvernehmen, dass für  dieses Grundstück keine Grundsteuern gefordert werden sollten, so lange die Fläche der Öffentlichkeit  zur Verfügung  gestellt wird. Der  FiA stimmt  dem dauerhaften  Erlass der Grundsteuern zu, soweit die Wegeparzelle der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt  wird.



Vorsitzender Uekermann schließt die Sitzung um 20:45 Uhr.