Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 30.06.2003

Wirtschafts-, Umwelt- und Verkehrsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende des OBR Tinnum eröffnet die Sitzung, begrüßt auch im Namen der Vorsitzenden die anwesenden Ortsbeirats- und UmweltA-Mitglieder, Bgm. Liebing, Herrn Matusek von der UAG, Herrn Grimm, Herrn Carstensen als Protokollführer sowie die zahlreich erschienenen  Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist  form- und fristgerecht erfolgt.


2. Vorstellung des Entwurfes für ein ökologisches Pflege- und Entwicklungskonzept für das Flughafengelände (Präsentation durch Institut UAG), Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme

Herr Matusek von der UAG trägt sodann folgendes vor und erläutert die  geplanten Maßnahmen an Hand der vorhandenen Pläne:
Pflege- und Entwicklungskonzept für den Flughafen Sylt
Skizzierung der Zwischenergebnisse

1. Grundlagen
Das Gebiet des Flughafens Sylt liegt im Bereich des Tinnumer – Wenningstedter Geestkerns auf saaleeiszeitlichen Sanden und kiesigen Sanden innerhalb des Wasserschutzgebietes „Inselkern Sylt“. Das Gebiet ist seitens des Landes Schleswig-Holstein u.a. aufgrund vorhandener geschützter Biotopflächen (v.a. Heiden und Trockenrasen) zur Ausweisung als Naturschutzgebiet vorgesehen. Ebenso sind Flächen vor allem im zentralen und westlichen Bereich des Geländes im Zuge der sog. 3. Tranche zur Meldung geeigneter Flächen als europäische Schutzgebiete (FFH -Flora-Fauna-Habitate) vorgesehen. Die Gemeinde Sylt-Ost hat in Absprache mit dem Umweltministerium S-H eine Vereinbarung getroffen, dass von einer NSG-Ausweisung abgesehen wird, wenn die Gemeinde Sylt-Ost ein Konzept zur Pflege und Entwicklung der Flächen im Sinne des Naturschutzes und in Abstimmung  mit den Nutzern des Gebietes erstellt. Dieses neuartige Vorgehen entwickelt den Gedanken der gemeindlichen Eigenverantwortung auch in Fragen des Naturschutzes weiter. Mit der Erstellung dieses Konzeptes wurde die UAG – Umweltplanung und –audit GmbH beauftragt. Gleichzeitig wurde eine begleitende Arbeitsgruppe mit örtlichen und überörtlichen Vertretern unterschiedlicher Interessensgruppen eingerichtet.

2. Stand der Planung
Das Pflege- und Entwicklungskonzept besteht im wesentlichen aus den Teilen „Bestandsaufnahme“, „Leitbildentwicklung“ und „Entwicklungsmaßnahmen“. Die Bestandsaufnahme mit der Ermittlung und Auswertung übergeordneter Planungsaussagen und bestehender Informationen zum Naturraum (bodenkundliche Daten etc.) sowie einer vor Ort durchgeführten Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:5.000 und der Ermittlung der Nutzungen ist abgeschlossen. Eine Bestandskarte liegt vor. Die Untersuchungsfläche wird durch verschiedene Nutzer in Anspruch genommen. Hierzu gehören: Flughafen, Segelflugbetrieb, 9 Landwirte, Marine-Golf-Club, Bundeswehr, Jäger sowie als Hundeauslauffläche. Die Biotoptypenkartierung hat ergeben, dass auf dem Gelände nach §15a LNatSchG geschützte Biotope – Heiden, Trockenrasen – sowie magere Grünlandflächen, intensiv genutzte Grünlandflächen, Gebüsche u. a. m. bestehen. Das Untersuchungsgebiet wird neben den bestehenden Nutzungen grundsätzlich in zwei Bereiche differenziert, einen Schutz- und einen Erlebnisbereich. Der Erlebnisbereich befindet sich außerhalb der für den Flughafenbetrieb direkt notwendigen (und eingezäunten) Flächen im Nordwesten des Raumes. Der Schutzbereich schließt sich v. a. innerhalb des Flughafengeländes an. Im Leitbild für die Entwicklung des Gebietes werden  auf der Grundlage der Bestandserhebung Aussagen zu den Bereichen, wie Erhalt geschützter Flächen, Entwicklung zu Heidebiotopen oder Anbindung an Rad-/Wanderwegenetz etc. beschrieben. Eine Karte hierzu liegt vor. Die Entwicklungsmaßnahmen für die Flächen werden auf der Grundlage des Leitbildes erarbeitet. Für den im Nordwesten (nördlich der Flughafenzubringerstraße, westlich der Golfplatzflächen) befindlichen Erlebnisbereich wird der Vorschlag gemacht, die Störung der vorhandenen empfindlichen Heide- und Trockenrasen- /Grünlandflächen durch Hunde zu minimieren und einen Hundeauslaufplatz einzurichten. Zudem soll der bestehende nach Norden führende Weg an die weitere Wegeverbindung Richtung Süden (zum Gewerbegebiet) und Richtung Norden und Osten (nördlich des Golfplatzes) angeschlossen werden. Der gesamte Bereich soll als Naturerlebnisraum mit einer entsprechenden finanziellen Bezuschussung seitens des Landes S-H entwickelt werden. Vorschläge hierzu, wie z.B. die Nutzung des vorhandenen Bunkers an der westlichen Grenze mit seiner hervorragenden Weitsichtmöglichkeit als Aussichtspunkt zu nutzen und hier sowie an anderen landschaftstypischen Stellen Informationspunkte einzurichten sind in einer Karte dargestellt. In einem weiteren Schritt werden die Entwicklungsmaßnahmen im inneren Flughafenbereich ermittelt. Unter Berücksichtigung der Flugsicherheitsaspekte (z.B. Freihalten der Sicherheitsflächen 150m – 225 m beiderseits der „Instrumentenlandebahn“) des genehmigten Verkehrsflughafens mit rd. 14.800 Starts und Landungen im Jahr 2002 sowie vorgesehenen und bestehenden Nutzungen im sog. non-aviation-Bereich (z.B. Fallschirmspringen, Veranstaltungen) werden mögliche ökologische Maßnahmen zum Erhalt und der Entwicklung von geschützten Biotopflächen oder anderen hochwertigen Bereichen entwickelt. Die Anforderungen und Möglichkeiten der das Gelände nutzenden Landwirte sind hier ebenfalls mit zu berücksichtigen und im Sinne des Naturschutz-Leitbildes abzustimmen. Hierzu werden gegenwärtig Pflegemaßnahmen ermittelt.

Nach einer ausführlichen Aussprache empfehlen sowohl der Ortsbeirat Tinnum als auch der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt einstimmig die Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Herr Matusek wird mit Dank für seine Ausführungen um 20:00 Uhr entlassen.


3. Beratung und Beschlussfassung über eine Planungskonzeption betr. „Kulturlandhof Südhörn“

Die Vorlage liegt den OBR-Mitgliedern des OBR Tinnum vor. Es besteht Einigkeit darüber, diesen TOP ebenfalls gemeinsam mit den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Wirtschaft und Verkehr zu beraten. Die Vorlage wird noch einmal in ihren wesentlichen Schwerpunkten vom Vors. des OBR Tinnum vorgetragen und erläutert. Ergänzend trägt Bgm. Liebing Eckpunkte eines Gespräches bei der Landesentwicklungsgesellschaft in Kiel unter Beteiligung des Projektträgers (Aktion Kulturland), des AlR und von „Regionen Aktiv“ vor. Demnach wird das Projekt seitens des Landes als grundsätzlich förderfähig bewertet. Das AlR weist jedoch darauf hin, dass die möglichen Zuschüsse aus dem Programm „Zukunft auf dem Lande“ (ZaL) nur an öffentliche Institutionen gezahlt werden können. Dies setzt voraus, dass die Gemeinde Sylt-Ost oder ein kommunaler Verband, z. B. der Landschaftszweckverband, Eigentümer von Grund und Boden wird und formal Projektträger und damit Zuschussempfänger wird. Der Zuschussempfänger könne sich jedoch eines Betreibers bedienen. In dem Betreibervertrag müsste das wirtschaftliche Risiko für die Gemeinde Sylt-Ost ausgeschlossen werden. Die Aktion Kulturland sei bereit, einen derartigen Betreibervertrag abzuschließen, wenn eine Machbarkeitsstudie die Wirtschaftlichkeit des Projektes belege. Voraussetzung für die Erstellung einer derartigen Machbarkeitsstudie sei, dass die Gemeinde Sylt-Ost zunächst ihre grundsätzliche Bereitschaft erkläre, die Projektträgerschaft zu übernehmen. Nach einer längeren Aussprache wird folgender gemeinsamer Empfehlungsbeschluss bei einer Enthaltung einstimmig gefasst:
1. Der OBR Tinnum und der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt  nehmen die Projektskizze für den „Kulturlandhof Südhörn“ zur Kenntnis und unterstützen das Konzept.

2. Der OBR Tinnum und der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt  sehen in diesem Projekt eine Chance, die Überlegungen zur Zukunft der Landwirtschaft auf Sylt und des Nössekooges endlich in die Umsetzungsphase zu bringen. Das Projekt ist in die LSE (Projekt Nössekoog) und in das Programm Regionen Aktiv (Aufbau Direktvermarktungsstrukturen) einzubinden.

3. Der OBR Tinnum und der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt  empfehlen, eine Gesamtkonzeption mit Machbarkeitsstudie (zu erstellen durch Betreiber Aktion Kulturland) vorzulegen, die die dauer-  hafte Wirtschaftlichkeit eines derartigen Projektes belegt. Skizzierung des rechtlichen Rahmens, der sich zum einen daraus ergibt, dass nur die Gemeinde Zuschussempfänger im Programm ZAL sein kann (Trägerschaft und Grunderwerb durch Gemeinde), zum anderen aber für die Gemeinde jedes wirtschaftliche Risiko für die Gemeinde ausgeschlossen sein muss (Betreibervertrag mit Aktion Kulturland).



Die gemeinsame Sitzung wird um 20:30 Uhr geschlossen.