Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr BV Wedell begrüßt die Mitglieder der Vertretung, von der Verwaltung Bgm. Liebing, KD Schnittgard und Herrn Carstensen als Protokollführer, Herrn Damasch als Vertreter der Presse sowie die erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Dem erkrankten GV Quedenfeldt wird auf diesem Wege von der Vertretung gute Besserung gewünscht. Vor Eintritt in die weitere TO wird diese auf Antrag wie folgt einstimmig geändert: Im öffentlichen Teil: Der bisherige TOP 09 wird ersatzlos gestrichen, da noch eine Stellungnahme der Landesplanung aussteht. Dafür wird als Dringlichkeitsantrag neu eingesetzt: B+B über künftige Bewirtschaftung „Muasem Hüs“.
Sodann gratuliert der Vors. den GV Rönnau, Winger und Bv Ingwers nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Geschenk der Gemeinde.
2. Einwohnerfragestunde
Von den anwesenden Zuhörern wird hinterfragt, wie sich im Haushalt des Schwimmbades das Defizit aus der Vergangenheit (~ 240.000 DM ) zu jetzt (240.000 €) zusammensetzt. Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass es sich hierbei im wesentlichen um gestiegene Bewirtschaftungs- und Instandsetzungsarbeiten handelt; außerdem seien die Besucherzahlen zurückgegangen. Auf die weitere Frage nach den Planungskosten führt Bgm. Liebing aus, dass sich diese in den vergangenen 6 Jahren auf ~ 285.000 DM belaufen. Die Verluste betrugen ohne Planungskosten im Jahre 2001 181.611,26 € und im Jahre 2002 210.999 €.
3. Mitteilungen und Anfragen
BV Wedell teilt mit, dass a) die Verwaltungsakademie Bordesholm auch 2003 Seminare für Gemeindevertreter und Kreistagsabgeordnete anbietet, die einzelnen Themen können bei Bedarf im Gemeindebüro eingesehen werden; b) das Jahresprogramm 2003 der Landeszentrale für politische Bildung vorliegt; es kann ebenfalls bei Bedarf im Gemeindebüro eingesehen werden.
Bgm. Liebing teilt mit, dass c) die Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet weitgehend im Zeitrahmen liegen. Die Pufferzeiten sind allerdings bereits aufgebraucht. Derzeitig werden sehr intensive Verhandlungen mit Kaufwilligen geführt, so dass in Kürze die ersten Grundstückskaufverträge abgeschlossen werden können und damit die Refinanzierung für die Erschließungsarbeit einsetzt; d) die Arbeiten für die Ortsumgehung im I. Bauabschnitt ebenfalls im Zeitrahmen liegen; auch hier ist der Zeitpuffer aber bereits verbraucht. Schwierig gestaltet sich nach wie vor der II. Bauabschnitt, da 4 Parteien den Vertrag mit dem Kreis NF noch nicht unterschrieben haben, wobei eine Vertragspartei noch im Gespräch ist, da die Forderungen nicht unerfüllbar sind. Bei den verbleibenden 3 Parteien wird dann das Enteignungsverfahren weiter betrieben; e) für den Bereich Pionierlager derzeitig ein Nutzungskonzept erarbeitet wird, da von einigen Anliegern (Fußballmannschaft team-sylt, Motor-Cross-Verein, Obdachlosenunterkunft) eine zusätzliche Außenbereichsnutzung rund um den Betriebshof angemeldet haben; f) dass hinsichtlich des geplanten Erweiterungsgelände Tierpark Tinnum am 13.01.03 eine Ortsbesichtigung mit Vertretern des Kreises NF, Prof. Dr. Reichstein, Traute Meyer und Norbert Grimm (LZV stattgefunden hat. Entgegen früherer Aussagen bestehen seitens des Dr. Reichstein grundsätzlich keine Bedenken dagegen, für den von der Bauleitplanung bislang nicht erfassten Erweiterungsteil bauleitplanerische Festsetzungen zu planen. Bis lang war Herr Reichstein davon ausgegangen, dass es sich um eine nochmalige Erweiterung über den heutigen Tierparkbestand handelt. Dies ist aber nicht der Fall.
g) GV Uekermann berichtet von einem Flugblatt in dem sich die Gemeinde Kampen zum Thema Ortsbeiräte geäußert hat. Den erhobenen Vorwurf weist er als Vors. des OB Tinnum entschieden zurück, da niemals ein Kampener Politiker an einer Ortsbeiratssitzung in Sylt-Ost teilgenommen und sich überhaupt einmal davon überzeugt hat, was dort alles behandelt wird. So z. B. die „betreute Grundschule“, das neue Gewerbegebiet, etc.
h) GV Bartling trägt einen Vorfall vom vergangenen Samstag vor, der sich im Bahnhofsbereich Morsum ereignet hat. Dort mussten Fahrgäste an einer Stelle aus dem Zug steigen, wo kein Bahnsteig mehr vorhanden ist. Sie mussten sich vielmehr auf engstem Raum zwischen den Signaldrähten aufhalten, während der Zug dann seine Fahrt fortsetzte. Wo bzw. bei wem man sich über diese Vorfälle beschweren kann. Dazu wird mitgeteilt, dass Ansprechpartner Herr Latsch (Konzernbeauftragter DBAG) ist, der während der Veranstaltung in Neukirchen ausdrücklich darum gebeten hat, über solche Vorfälle unverzüglich informiert zu werden.
4. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan 2003
Die Vorlage der Verwaltung liegt der Vertretung vor. Sie wird ausführlich vom Vors. des FiA . schwerpunktmäßig, der Stellenplan von Bgm. Liebing erläutert mit dem Hinweis, dass es keine zusätzlichen Stellen gibt. Dem Kämmerer – der leider erkrankt ist – und seinen Mitarbeitern wird für das umfangreiche Zahlenmaterial seitens der Vertretung Dank ausgesprochen. Sodann geben die Fraktionen ihre Stellungnahmen wie folgt ab: CDU-Fraktion: Es wird zugestimmt.
SPD-Fraktion: Stimmen ebenfalls zu.
SSW-Fraktion: Werden nicht zustimmen, da die ständig steigenden Kosten für den Flughafen nicht mehr zu verantworten sind.
WSO-Fraktion: Werden uns der Stimmen enthalten wegen der Defizite Flughafen.
GV S. Hansen weist abschließend darauf hin, dass derzeitig allein für das Flughafengelände 300.000 € an Zinsen und Tilgung aufgebracht werden müssen.. Er glaubt heute, dass die damalige Entscheidung für einen Zweckverband sich bewährt habe. Sodann stimmt die Vertretung wie folgt ab: a) Haushaltssatzung 12 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
b) Haushaltsplan 12 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
c) Stellenplan: Einstimmig
d) Finanzplan: 12 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Sodann wird die Vorlage der Verwaltung mit dem Entwurf einer Resolution zur kommunalen Finanzsituation, die auf Bitten des Ältestenrates erstellt worden ist, vom heutigen Tage (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift) verlesen und zur Kenntnis genommen. Frau GV Rönnau sieht in der Beschlussempfehlung im letzten Satz des 3. Absatzes eine politisch emotionale Wertung und beantragt, diesen Satz zu streichen. Diesem Antrag wird mehrheitlich nicht zugestimmt. GV Hansen beantragt, mit dieser Resolution alle Länder aufzufordern. Diesem Antrag wird bei 2 Stimmenthaltungen zugestimmt. Der so geänderten Resolution stimmt die Gemeindevertretung bei 1 Stimmenthaltung zu.
5. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2001 der Kurverwaltung Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung vom 13.01.2003 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird von der Vors. des KurA kurz erläutert. Gleichzeitig wird dem Kurdirektor und seinen Mitarbeitern im Namen der Vertretung Dank für die geleistete Arbeit ausgesprochen. Die Vertretung beschließt sodann einstimmig: a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2001 in der geprüften Fassung b) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.167,88 DM und den Verlustvortrag in Höhe von 90.9113,34 DM durch die Allgemeine Rücklage auszugleichen.
6. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2003 der Kurverwaltung Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung vom 13.01.2003 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird von der Vors. des KurA kurz erläutert. Dem Kurdirektor wird Dank für die nüchternen Analysen (Seite 4 des Vorberichtes) ausgesprochen. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: Dem Wirtschaftsplan wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Dem Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
7. Beratung und Beschlussfassung über einen I. Nachtrag zur Betriebssatung für die Kurverwaltung Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird von Bgm. Liebing kurz erläutert. Die Vertretung stimmt dem I. Nachtrag zur Betriebssatzung für die Kurverwaltung der Gemeinde Sylt-Ost vom 29. März 1988 einstimmig zu.
8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Ortsgestaltungs- satzung (OGS) für den OT Keitum
Die Vorlage der Verwaltung vom 28.01.2003 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird von dem Vors. des Bau-/PlanA kurz erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Sylt-Ost über besondere bauliche Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanla- gen in dem Ortsteil Keitum (Ortsgestaltungssatzung) wird als Satzung beschlossen.
9. Beratung und Beschlussfassung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 a der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Tinnum
Dieser TOP wird heute abgesetzt, da noch eine Stellungnahme der Landesplanung aussteht.
9. NEU: Beratung und Beschlussfassung über künftige Bewirtschaftung „Muasem Hüs“
GV Bartling erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vors. des KurA berichtet von einem vor dieser Sitzung stattgefundenen Gespräch mit Vertretern der Morsumer Kulturfreunde und Vertretern der Morsumer Gastronomie. In diesem Gespräch sind grob die Eckpunkte für die künftige Nutzung des „Muasem Hüs“ besprochen worden. Den dargestellten Eckpunkten stimmt die GV einstimmig zu und beauftragt den KurA, die noch zu klärenden Detailfragen abschließend zu regeln. Herr Bartling betritt den Sitzungssaal und wird informiert.
10. Beratung und Beschlussfassung über den Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 11 b für das Gebiet im Ortsteil Tinnum der Gemeinde Sylt-Ost, südlich der Boy-Nielsen-Straße, westlich Ingewai, nördlich der Bahn und östlich der Überführung
Die Vorlage der Verwaltung vom 18.12..2002 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird von dem Vors. des Bau-/PlanA kurz erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der einstimmigen Empfehlung des Fachausschusses vom 11. Dezember 2002, den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 16. Juni 1997 für den Bebauungsplan Nummer 11 b für das Gebiet südlich der Boy-Nielsen-Straße, westlich Ingewai, nördlich der Bahn und östlich der Überführung aufzuheben, da eine städtebauliche Notwendigkeit für eine Korrektur des Bebauungsplanes Nummer 11 b derzeit nicht besteht. GV Olsson hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
11. Beratung und Beschlussfassung über den Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 67 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Munkmarsch, Munkhoog 1
Die Vorlage der Verwaltung vom 18.12..2002 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird von dem Vors. des Bau-/PlanA kurz erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Fachausschusses vom 11. Dezember 2002, den Aufstellungsbeschluss vom 18. Dezember 1997 für den Bebauungsplan Nummer 67 der Gemeinde Sylt-Ost, Gebiet Munkmarsch, Munkhoog 1, zur Festsetzung von Mindesgrundstücksgrößen, mangels städtebaulicher Rechtfertigung aufzuheben. GV Olsson hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
12. Beratung und Beschlussfassung über den Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 69 der Gemeinde Sylt-Ost, Gebiet nördlich Munkhoog und östlich K 188, Munkmarsch
Die Vorlage der Verwaltung vom 18.12..2002 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird von dem Vors. des Bau-/PlanA kurz erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Fachausschusses vom 11. Dezember 2002, den Aufstellungsbeschluss vom 18. Dezember 1997 für den Bebauungsplan Nummer 69 der Gemeinde Sylt-Ost, Gebiet nördlich Munkhoog und östlich K 118, Munkmarsch, zur Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen, mangels städtebaulicher Rechtfertigung aufzuheben. GV Olsson hat an der Abstimmung nicht teilgenommen
13. Beratung und Beschlussfassung über den Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 84 der Gemeinde Sylt-Ost, Gebiet Kiesgrube Maron
Frau GV Rönnau erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 10.01.2003 (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird von dem Vors. des Bau-/PlanA kurz erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nummer 84 der Gemeinde Sylt-Ost, Kiesgrube Maron, Munkmarsch. Frau Rönnau betritt den Sitzungssaal und wird informiert.
14. Beratung und Beschlussfassung über den Offenlegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 66 der Gemeinde Sylt-Ost für den Ortsteil Keitum, Gebiet nördlich der Bahnlinie, östlich Lörkewai, südlich Süderstraße sowie westlich Bahnhofstraße
Die Vorlage der Verwaltung vom 10.01.2003 (Anlage 10 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird von dem Vors. des Bau-/PlanA kurz erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 66 der Gemeinde Sylt-Ost für den Ortsteil Keitum, Gebiet nördlich der Bahnlinie, östlich Lörkewai, südlich Süderstraße sowie westlich Bahnhofstraße sowie die Begründung für die Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Für den Planbereich wird weiterhin die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes beschlossen, der zumindest Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Erschließung festsetzt.
15. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbe- schluss zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 8, Ortsteil Morsum, Bereich "Üp Klef", "Nuurhörn"
Die Vorlage der Verwaltung vom 18.12.2002 (Anlage 11 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird von dem Vors. des Bau-/PlanA kurz erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 8 der Gemeinde Sylt-Ost für den Ortsteil Morsum, Flurstück 39/3 in einer Tiefe von ca. 50,0 m und einer Breite von ca. 150,0 m südlich „Üp Klef“ 400 m westlich „Nuurhörn“ sowie die Begründung werden in vorliegender Fassung gebilligt. Der Entwurf des Planes sowie der Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
16. Sachstandsbericht Schwimmbad Keitum
Bgm. Liebing teilt folgendes mit: Anlass für den heutigen Sachstandsbericht zum Thema „Schwimmbad Keitum“ ist die Bitte des Kurausschusses bzw. ihrer Vorsitzenden, in der heutigen Sitzung über den aktuellen Stand der Planungen Schwimmbad Keitum zu berichten. Bis heute sei es nicht gelungen, einen Investoren zu finden und die Zielsetzungen der Gemeinde umzusetzen. Das Thema „Schwimmbad Keitum“ bleibt deshalb auf der Tagesordnung - ganz oben - und damit eines der wichtigsten Themen, das der neu zu wählenden Gemeindevertretung zur Entscheidung obliegt. Mit den Partnern der Gemeinde, der Arbeitsgemeinschaft von PPG-Projektentwicklung und den drei Architekten Krause, Liebsch und Rintz, gab es eine vertragliche Bindung bis Ende Juni 2002. Im Juli haben sie das Ergebnis ihrer Bemühungen mitteilen müssen, dass sie für das von der Gemeinde gewünschte Konzept keinen Investor gibt. Sie haben bis Ende vergangenen Jahres auf eigene Rechnung ihre Bemühungen fortgesetzt, aber den gewünschten Erfolg nicht präsentieren können. Schon im Juli vergangenen Jahres war klar: Die Gemeinde wird sich parallel zu den Bemühungen von PPG auch um eigene neue Konzepte bemühen müssen. Die Fraktionen waren gefordert, in neue Beratungen einzusteigen. Im vergangenen Jahr nahmen Überlegungen zu, die Planungen für das Schwimmbad Keitum mit der Entwicklung auf dem Grundstück des ehemaligen Kinderheims Mülheim zu verbinden, das die Eigentümergesellschaft SWB seit Jahren verkaufen möchte. Ob eine solche Kombinationslösung tatsächlich realistisch ist, bleibt abzuwartren, bis der Käufer mit seinem Konzept auf die Gemeinde zukommt. Im Jahr 2003 ist die Fortsetzung des Betriebes wie im Vorjahr beschlossen. Wie es 2004 weitergehen soll, das wird die Gemeindevertretung und diejenigen, die nach der Wahl die Verantwortung tragen, im Lichte dieser Entwicklung neu zu beraten, zu bewerten und zu entscheiden haben.
17. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zum Entwurf Verkehrsprogramm Schleswig-Holstein
Die Vorlage der Verwaltung vom 03. 02. 2003 (Anlage 12 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt vor und wird noch einmal schwerpunktmäßig vom Vors. des Verkehrsausschusses vorgetragen. Nach nochmaliger eingehender Erörterung und längerer Aussprache beschließt die Vertretung bei einer Stimmenthaltung: 1. Im Bereich des Straßenbaus ist dem Ausbau der B 5 als Autobahn höhere Priorität beizumessen. Es reicht nicht aus, die Elbquerung bei Glückstadt, die sicherlich auch für die Westküste von strategischer Bedeutung ist, allein im Zusammenhang mit dem Bau der A 20 zur Ostseeautobahn zu betrachten. Wenn die Elbquerung auch ihre volle Entwicklungsfunktion für die Westküste entfalten soll, muss die anschließende Infrastruktur dem Rechnung tragen können. Insofern ist der Bau der „Westküsten-Magistrale“ als Schlüsselprojekt für das Land einzustufen. In der Auflistung der „kommunalen Straßenbaumaßnahmen von besonderer Bedeutung“ (S. 64) ist die Ortsumgehung Keitum (K117) zweimal enthalten. Eine Erwähnung reicht, sollte aber mit dem Hinweis auf bereits erfolgten Baubeginn für I. Bauabschnitt ergänzt werden.
2. In der Schienenverkehrsinfrastruktur ist dem zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Niebüll-Westerland sowie der Elektrifizierung ab Itzehoe eine höhere Priorität beizumessen. Auch wenn dieser Maßnahme bei der DB Netz AG im Rahmen der „Strategie Netz 21“ nur eine langfristig zu realisierende Perspektive eingeräumt wird, muss es Aufgabe des Landes sein, diese Maßnahme immer wieder mit höchster Bedeutung für die Westküste einzufordern. Für die touristischen Zentren an der Westküste haben direkte Fernverkehrsverbindungen einen besonderen Wert. Die Einschränkung dieser Direktverbindungen in den vergangenen Jahren ist nicht zu akzeptieren; sie beeinträchtigt nicht nur die Wettbewerbsposition der touristischen Wirtschaft an der Westküste, sondern schädigt auch die Akzeptanz der Bahn als Urlaubsreiseverkehrsmittel schlechthin. Wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz der Bahn im Urlaubsreiseverkehr ist auch die angebotene Qualität. Hinsichtlich Wagenmaterial, Service und Pünktlichkeit ist sie deutlich zu verbessern. Die DBAG bleibt aufgefordert, diesem Thema in ihrem Verantwortungsbereich höchste Priorität beizumessen. Die LVS wird aufgefordert, dieses Thema zu einem wesentlichen Kriterium bei der Ausschreibung von regionalen Strecken zu machen. Im Güterverkehr ist darauf hinzuwirken, dass DB Cargo bereitwilliger als bisher private Dienstleister als regionale Partner akzeptiert. Auf der Insel Sylt wird im neuen Gewerbegebiet Flugplatz Sylt eine neue Gleisinfrastruktur geschaffen, die die bessere Bedienung sowohl dort ansässiger Betriebe als auch über eine öffentliche Verladestation aller anderen Unternehmen ermöglicht. Dies hat für Sylt mit der hohen Abhängigkeit vom Schienenverkehr eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass die NVAG als Dienstleister auf der Schiene auch im DB-Verbund als Partner akzeptiert und benannt wird. Nicht hinnehmbar ist, dass Unternehmen aus Süddeutschland bei Anfragen hinsichtlich Gütertransport nach Sylt von DB Cargo auf Angebote bis Maschen und anschließenden LKW-Transport verwiesen werden, obwohl die NVAG diesen Transport ab Maschen auf der Schiene anbietet.
3. Hinsichtlich des Schiffsverkehrs ist das gesamte Fährlinienangebot im Wattenmeer sowie die Fährverbindung Röm-Sylt in die Bestandsdarstellung aufzunehmen. Das jeweilige Hafenumfeld ist der touristischen Bedeutung angemessen aufzuwerten. Die Wasserstraßen müssen für den Fährverkehr angemessen unterhalten werden. In diesem Sinne ist die Forderung nach Ausbaggerung des Amrum-Fahrwassers durch den Bund als Baulastträger der Bundeswasserstraße zu unterstützen und entsprechend in das Verkehrsprogramm aufzunehmen.
4. Die Darstellung zum Flughafen auf Sylt (S. 86 f) ist falsch. Im Jahr 1999 hat der Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt zwar die Flächen des Flughafens und angrenzende Randflächen vom Bund für 18,5 Mio DM gekauft. Eine Beteiligung privater Investoren erfolgte jedoch nicht; vielmehr musste dies aus alleiniger Kraft der vier Sylter Kommunen bestritten werden, da Landesfördermittel nicht bereit gestellt wurden.“Die Flächen wirtschaftlicher zu nutzen“ hat mit dem Betrieb des Flughafens nichts zu tun. Aufgabe des Flughafens, der in einer Betriebsgesellschaft durch alle sieben Sylter Kommunen getragen wird, ist es, die Wirtschaftlichkeit durch verbesserte touristische Kooperationen und im Marketing zu steigern. Darüber hinaus sollen durch Randaktivitäten im Non-aviation-Bereich die hohen kommunalen Subventionen des Betriebes (ca. 1 Mio € p.a.) reduziert werden. Kritisch anzumerken bleibt, dass bisherige Landesmittel für Personal und Fördersätze für Investitionen in den vergangenen Jahren schrittweise zurückgeführt wurden, was wiederum durch die Kommunen aufgefangen werden musste.
18. Beratung und Beschlussfassung über die Benennung von Straßen im Gewerbegebiet Flugplatz Sylt
Die Vorlage der Verwaltung vom 6. Febr. 2003 (Anlage 13 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des OB Tinnum beschließt die Gemeindevertretung einstimmig gemäß Lageplan folgende Straßennamen: A: Zum Fliegerhorst B: Zur Kratzmühle C: Zum Gleis D/E: An der Rollbahn F: Am Hangar Sodann blickt BV Wedell auf 5 Jahre Arbeit der Gemeindevertretung (45 Sitzungen) zurück mit dem Hinweis, dass einige wissen, dass sie für die nächste Legislaturperiode nicht mehr kandidieren. Eine entsprechende Verabschiedung erfolgt in der Konstituierenden Sitzung der neuen Vertretung. Er selbst dankt für die Zusammenarbeit in der Vertretung, die ihm die Arbeit leicht gemacht habe und wünscht allen Kandidaten für den 2. März 2003 viel Erfolg.
Der Vorsitzende schließt sodann um 21:10 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.
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