Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 26.06.2003

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Vor Eintritt in die weitere TO wird zur Kenntnis genommen, das BV Peter-M. Wedell am vergangenen Freitag operiert worden ist; die Operation sei zufrieden stellend verlaufen und Herr Wedell befinde sich auf dem Wege der Besserung. Seitens der Vertretung werden Genesungswünsche ausgesprochen. Sodann  wird GV Horst Jacobsen und GV Manfred Uekermann nachträglich zum Geburtstag gratuliert und ein Geschenk der Gemeinde überreicht.


2. Einwohnerfragestunde

Da von den anwesenden Zuhörern keine Fragen gestellt werden, entfällt dieser TOP.


3. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Liebing teilt folgendes mit:
Ortsumgehung Keitum
Heute ist ein weiterer Vertrag im Rahmen des laufenden Enteignungsverfahrens abgeschlossen worden. Es ist festgestellt worden, dass bei der Planung des I. Bauabschnittes ein Fehler unterlaufen ist, der derzeitig ausgebessert wird (zu enger Kurvenradius auf der Straßenseite von Keitum in Richtung Westen). Die Bahn AG teilt mit, dass sich die Errichtung des Bahnüberganges verzögern wird; die Baumaßnahme  sollte im August 2003 abgeschlossen sein. Nunmehr heißt es, dass dies erst im November 2003 der Fall sein wird, da die erforderliche Sperrung der Strecke offenbar zu spät angemeldet worden ist.

Bauvorhaben „Feskerdam“ in Morsum
Der Bebauungsplan ist zwischenzeitlich ausgefertigt und bekannt gemacht worden. Das OVG hat nunmehr einen Gerichttermin auf den 10. Juli 2003 anberaumt. B-Plan Nr. 83 (Gewerbegebiet Flugplatz). Der erste neue Betrieb ist im Entstehen; weitere Notartermine zum Abschluss von Kaufverträgen sind ebenfalls vereinbart.

Ländliche Struktur- und Entwicklungsanalyse (LSE) / „Politik und Verwaltung“
Z. Zt. findet eine Überprüfung der bisher vorliegenden Ergebnisse statt. Die Endfassung soll Ende September 2003 vorliegen. Die öffentliche Präsentation soll insular  erfolgen; in der GV im September 2003 vor Beginn der Herbstferien.

Flora, Fauna, Habitat (FFH)
Die im Rahmen der I. und II. Tranche durch die Landesregierung Schleswig-Holstein gemeldete Flächen für die ökologische Schutzkategorie nach der EU-Richtlinie Flora, Fauna, Habitate (FFH) reichen nicht aus. In der I. und II. Tranche sind auf der Insel Sylt bereits alle Flächen gemeldet worden, die einen ökologischen Schutzstatus haben. Weitere betroffene Flächen sind Teile des Flughafens Sylt und angrenzende Randflächen, Jückersmarsch, Archsumer Salzwiesen und Norder- und Südernösse zum Teil.

Windenergieanlage „Butendiek“
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Spätsommer eine Fahrt zum Off-Shore Windpark „Horns Rev“ bei Esbjerg stattfinden soll. Seitens der Gemeinde wird Interesse signalisiert.

GV Uekermann fragt an,
a) in welchen Zuständigkeitsbereich die neuen  Wege zwischen der K 117 und K 118 fallen.
b) Weiter fragt er an, wer dafür verantwortlich ist, dass sich der Bau des Bahnüberganges nunmehr um ein weiteres ½ Jahr verzögert.
c) Schließlich weist er darauf hin, dass im Rahmen der Ausbesserungsarbeiten an der neuen Umgehungsstraße der Kurvenbereich mit Pflastersteinen versehen worden ist.
Dazu teilt Bgm. Liebing folgendes mit:
a) Für diesen Bereich ist nach deren Auskunftdas Straßenbauamt  zuständig; die Angelegenheit wird aber noch einmal überprüft.
b) Einen Beleg dafür, dass die Bahn die Anmeldung zur Sperrung vergessen hat, ist nicht vorhanden. Vielmehr hat die DB Netz heute mitgeteilt, dass der Bau erst im November 2003 möglich ist. Dies hat allerdings zur Folge, dass der Transport von Baustoffen dann nicht über die neue Straße erfolgen kann, sondern wieder zumindest für 3 Monate durch den Ort  muss (Belastung Westerhörn).
c) Aussage des Straßenbauamtes heute war, dass die Pflasterung in Eisen und Beton erfolgt, so dass dort auch Schwerlastverkehr fahren kann. Weiter ist zugesagt worden, dass für den Fall, dass dies nicht ausreichend ist, im Rahmen des II. Bauabschnittes dieser Bereich überarbeitet wird.
GV Schmatloch gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass es sich um eine ständige Reparaturecke handeln wird. Die Gemeinde muss ganz klar die Verantwortung auf den Kreis übertragen.

GV Lorenzen berichtet kurz von Veranstaltungen, die er in Vertretung für Bgm. Liebing wahrgenommen hat (DRK-Ortsverein, Morsumer Kulturfreunde, Anschneiden „Bürgermeister-Kuchen“ auf der Westerländer Promenade sowie Teilnahme an der Deichschau).


4. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderungssatzung zur Ortsgestaltungssatzung, OT Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 13. Mai 2003 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau- /PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende 1. Änderungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost als Satzung.


5. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass von Realteilungssatzungen zu dem / den
a) Bebauungsplan Nummer 66

GV Christensen und Johannsen erklären sich nach § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 12. Juni 2003 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der beiliegenden Realteilungssatzungen für den Bebauungsplan Nr. 66.
GV Christensen und Johannsen betreten den Sitzungssaal und werden informiert.

b) Bebauungsplänen Nummer 70, 72, 73,74 und 75

Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der beiliegenden Realteilungssatzungen für die Bebauungspläne Nr. 70, 72, 73,74 und 75.


6. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplan Nummer 58 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Keitum, Grundstück Gurtstich 12

Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 12. Juni 2003 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau- /PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes Nummer 58 der Gemeinde Sylt-Ost für das Grundstück Gurtstich 12, Keitum. Planungsziel ist die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung entsprechend dem tatsächlichen Bestand zur Rechtskraft des Bauleitplanes. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.


7. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 31, Campingplatz Dau

Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 12. Juni 2003 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau- /PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 31der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet im Ortsteil Tinnum umfassend den bestehenden Campingplatz, westlich  des Ziegeleiweges und südlich des Strandweges mit den Flurstücken 28 und 27, sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Entwürfe der Planänderung sowie der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.´


Vor Eintritt in die weitere TO teilt der stellv. Vorsitzende folgendes mit:

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 4. 12. 2002, deren Tagesordnung nicht als öffentliche Bekanntmachung veröffentlich wurde, stand nicht nur die Änderung des Bebauungsplanes betr. Wohnungsbauvorhaben Morsum, Feskerdam, auf der Tagesordnung, sondern es wurden auch vier Beschlüsse zu anderen Bebauungsplänen gefasst- Auch sie gelten wegen des Formmangels als nicht stattgefunden  und müssen mit allen nachfolgenden Verfahrensschritten wiederholt werden. Die entsprechenden Unterlagen aus der Sitzung vom 4. 12. 2002 sind noch einmal beigefügt; der Bauausschuss hat über die vier Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in seiner Sitzung am 11. Juni 2003 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung bei einer Enthaltung einstimmig, die Beschlüsse vom 4. 12. 2002 gleich lautend noch einmal zu fassen.


8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 11 a der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Tinnum, Gebiet östlich der Bahnüberführung, nördlich „Boy-Nielsen-Straße“, südlich der „Keitumer Landstraße“ und westlich des „Mittelweges“

GV V. Andersen erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 26. November 2002 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau- /PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 11 a der Gemeinde Sylt-Ost, Gebiet östlich der Bahnüberführung, nördlich „Boy-Nielsen-Straße“, südlich der „Keitumer Landstraße“ und westlich des „Mittelweges“ wird in der vorliegenden  Fassung gebilligt. Der Entwurf des Planes ist nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die  Auslegungsfrist ist auf zwei Wochen zu verkürzen; Anregungen sind nur auf die geänderten Teile begrenzt.
GV Andersen betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


9. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 64 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Archsum, Gebiet nördlich Jöljarm, östlich Deichweg und Weesterstich sowie südlich Weesterstich

Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 31. Oktober 2002 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen    Beschlussfassung    dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz    vom Vors. des Bau- /PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 64 der Gemeinde Sylt-Ost  für den Ortsteil Archsum, im Gebiet nördlich Jöljarm, östlich Deichweg und Weesterstich sowie südlich Weesterstich, sowie Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Entwürfe des Planes sowie die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


10. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 65 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Archsum, Gebiet nördlich Walseekerstich, östlich Heleeker und Uaster-Reeg, südlich der Stichstraße Möösgraav, westlich Weetstich und beidseitig Dorfstraße (K 117) sowie Boysenweg

GV Widmayer erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 31. Oktober 2002 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen    Beschlussfassung    dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz    vom Vors. des Bau- /PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 65 der Gemeinde  Sylt-Ost für den Ortsteil Archsum, im Gebiet nördlich Walseekerstich, östlich Heleeker und Uaster-Reeg, südlich der Stichstraße Möösgraav, westlich Weetstich und beidseitig Dorfstraße (K 117) sowie Boysenweg, sowie Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung  sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu bemachrichtigen.
GV Widmayer betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


11. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 68 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Munkmarsch, Gebiet nördlich Sönshörn, östlich Munkhoog (K 118), südlich sowie beidseitig Lochterbarig und westlich des Wattenmeeres bis Kliffkante

Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 31. Oktober 2002 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau- /PlanungsA und Bgm. Liebing ergänzend erläutert. Bgm. Liebing beantragt, die Flurstücke 119, 127 und 128 aus dem Geltungsbereich auszuklammern, da die GV dies im vorangegangenen Verfahren bereits   beschlossen hatte. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 68 der Gemeinde Sylt-Ost  für den Ortsteil Munkmarsch, im Gebiet nördlich Sönshörn, östlich Munkhoog (K 118), südlich sowie beidseitig Lochterbarig und westlich des Wattenmeeres bis Kliffkante sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung unter Ausschluss der Flurstück 119, 127 und 128 gebilligt. Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


12. Beratung und Beschlussfassung über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde List betr. Verwaltungsgemeinschaft

Die Vorlage der Verwaltung vom 19. Mai 2003 (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des HauptA erläutert. Bgm. Liebing führt ergänzend aus, dass die Gemeindevertretung List dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages bereits zugestimmt hat. Der Finanz- und Personalausschuss des Amtes hat ebenfalls empfohlen, dem Vertragsentwurf zuzustimmen. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde List auf Sylt hinsichtlich der Funktion Büroleitung und Ordnungsamt/Sozialamt.


13. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

Die Vorlage der Verwaltung vom 7. Juni 2003 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz von den Vors. des Finanz- und  SozialA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig die Musterresolution des Gemeindetages zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Verantwortung des Bundes als Stellungnahme der Gemeinde  Sylt-Ost.


14. Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes in der Gesellschafterversammlung der Sylt Marketing Gesellschaft (SMG)

Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. wird GV Manfred Uekermann bei einer Gegenstimme zum stellv. Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Sylt Marketing Gesellschaft (SMG) gewählt.


15. Bestellung  von 3 stellv. Mitgliedern  in  der  Gesellschafterversammlung  der  SylterFlughafen Gesellschaft

Es werden einstimmig folgende Vertreter gewählt:
Für Sebastian Strohmeier                     -           Wolfgang Schulz
Christoph Schmatloch                     -           Carl Rasmus Petersen
Hans-Jürgen Widmayer                  -           Stephan Froeschel



Der stellv. Vorsitzende schließt um 19:55 Uhr mit Dank für die zügige Abwicklung die Sitzung.