Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Vors. BV Wedell eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Vertretung, Ortsbeiratsvors. Kennel und Petersen, Bgm. Liebing , Herrn Carstensen als Protokollführer sowie die Vertreter der Presse. Vor Eintritt in die weitere TO werden auf Antrag die TOP 08, 10 + 13 einstimmig abgesetzt, da noch Beratungsbedarf in den Fachausschüssen besteht und TOP 13 im FeuerschutzA mehrheitlich zurückgestellt wurde.
Sodann gratuliert der Vors. den GV Espersen und Manthey nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Geschenk der Gemeinde. Weiter teilt der Vors. mit, dass mit Frau Hemshorn und Herrn Arch. Paloh für den vertraulichen TOP 18 ein Gespräch für 19 Uhr vereinbart worden ist. Da der Autozug verpasst wurde, werden Frau Hemshorn und Herr Paloh erst gegen 19:30 – 20 Uhr hier eintreffen. Die Sitzung soll dann für diesen vertraulichen Punkt, der vorgezogen wird, unterbrochen werden. Dem wird einstimmig zugestimmt.
2. Einwohnerfragestunde
Herr W. Holst fragt nach dem Stand der Grundstücksverhandlungen „Bauland für junge Sylter“ in Archsum. Sind schon Kosten ermittelt worden und wann findet ggf. dazu eine neue Sitzung statt. Bgm. Liebing teilt dazu mit, dass 6 Varianten vorliegen, für die auch z. Zt. die Kosten ermittelt werden.
Die nächste Sitzung des OBR Archsum ist für den 13. November 2003, 19 Uhr, angesetzt. Dort wird dann der bisherige Standmitgeteilt. Anfang Dezember 2003 ist eine weitere Sitzung geplant, in der dann eine Entscheidung herbeigeführt werden soll.
Herr Engel aus Tinnum bemängelt die Absicherung verschiedener Baustellen im OT Tinnum. So befindet sich in der Straße „Ringweg“ ein Erdhaufen, der weder beleuchtet noch abgesichert ist. Weiter werden Gasbauarbeiten in Tinnum sowie die Baustelle an der Kreuzung „Brücke“ / „K 117“ angesprochen. Bgm. Liebing teilt mit, dass die Durchführung und Absicherung von Gasleitungsarbeiten bei der EVS liegen. Die Angelegenheit wird nochmals überprüft. Zum Thema Bauarbeiten im „Ringweg“ wird ausgeführt , dass dieses schon bekannt ist und entsprechende Maßnahmen durch die Gemeinde eingeleitet worden sind. Dazu führt Bgm. Liebing aus, dass die Gemeinde von genehmigungsfreien Bauvorhaben keine Kenntnis erhält (z. B. Garagen). Insofern ist man auf Hinweise aus der Bevölkerung der jeweiligen Ortsteile angewiesen. Wichtig ist, dass vor Durchführung von Baumaßnahmen durch die Bauabteilung immer eine Bestandsaufnahme durchführt wird, um spätere Schäden wieder instand setzen zu lassen.
Frau Traute Meyer fragt an, warum die Vorlagen für die Vertretung bzw. die Ausschüsse nur einseitig kopiert werden.(Anmerkung des Protokollführers: Unsere Erfahrungen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass bei der Vielzahl der Vorlagen (z. B. für die GV je TOP 25 Exemplare) die Kopierer heiß laufen und das Papier dann klebt und staut. Nicht selten brennt es dann auf den Heizdrähten oder der Walze ein, so dass ein Techniker angefordert werden muss, was wiederum einen großen Zeitverlust bedeutet. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Vertrag, wonach monatlich 5.000 Kopien frei sind, was schon dafür spricht, nur einseitig zu kopieren und damit ständigen Verzögerungen durch Ausfall der Geräte vorzubeugen.)
3. Mitteilungen und Anfragen
BV Wedell teilt mit, dass am 17. November 2003 ab 19 Uhr eine Einwohnerversammlung im „Friesen-Saal“ zum Thema SYLT – EINE INSEL stattfindet.
Bgm. Liebing teilt mit, dass die Kurzfassung des WIBERA-Gutachtens zur Darstellung der Gutachterempfehlung zur künftigen Struktur von Politik und Verwaltung auf Sylt jetzt bei den Gemeinden bzw. Kurverwaltungen angefordert werden kann. Darüber hinaus befindet sie sich in den nächsten Tagen in der „Sylter Rundschau“ als Beilage.
Bgm Liebing berichtet über einen Ortstermin mit dem Forstamt Nordfriesland sowie dem Archäologischen Landesamt, um eine geeignete Aufforstungsfläche zu finden, die für den Eingriff, der durch den II. Bauabschnitt der Ortsumgehung Keitum in eine Waldfläche entsteht, notwendig ist. Als gemeinsamer Lösungsvorschlag wurde eine Fläche im Bereich des Tierheims Sylt nördlich der vorhandenen Waldfläche empfohlen. Ein Votum des Grundstückseigentümers (Tierschutzbund Deutschland) steht noch aus.
Zur Optimierung der Autoverladung sind unterschiedliche Trassen von der Bahn und dem Straßenbauamt vorgestellt worden. Die Kosten werden derzeitig ermittelt. Wenn konkrete Zahlen vorliegen, werden diese den entsprechenden Gremien vorgelegt.
Bgm Liebing berichtet, dass von anderen amtsangehörigen Gemeinden das Amt gebeten wurde, eine Vorlage zu fertigen, dass künftig eine Überwachung des ruhenden Verkehrs stattfinden soll. Er bittet die Fraktionen um Grundsatzberatung, ob eine entsprechende Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgen soll. Erste Meinungsäußerungen in der Sitzung des Hauptausschusses ergeben eher Bedenken dagegen.
Bgm. Liebing teilt mit, dass die Geldgeschenke des Bundespräsidenten zu Alters- und Ehejubiliän, Übernahme von Patenschaften, Ehrengaben / Patengeschenke ab 01. Juli 2003 entfallen. Die Glückwünsche erfolgen nach wie vor.
Bgm. Liebing weist noch einmal darauf hin, dass gem. § 32 Abs. 4 GO für die Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse eine Mitteilungspflicht bezüglich der von ihnen ausgeübten Berufe, ihrer Arbeitgeber und sonstige vergüteter oder ehrenamtlicher Tätigkeiten besteht.
Bgm. Liebing teilt mit, dass auf der Insel- und Halligkonferenz im Rahmen des „PALLAS-Tages“ folgende Themen behandelt worden sind:
- Sicherheit auf See; dazu ist ein Notfallkonzept vorgestellt worden; es entsteht eine „offene Nordflanke“, da Dänemark bisher noch keinen geeigneten Hochseeschlepper vorhält.
- Kabeltrassierung Offshore-Windpark; hier war das Genehmigungsverfahren unzureichend.
- Welterbe: Der Kreis NF hatte gebeten, bis Ende des Jahres eine Meinung zu bilden. Grundsätzlich wird die Auszeichnung des Wattenmeeres als Naturerbe positiv gesehen, aber zum jetzigen Zeitpunkt wegen nicht abgearbeiteter Bedenken eine Zustimmung nicht erteilt.
GV Schmatloch regt in diesem Zusammenhang an, die Gemeinde Sylt-Ost möge einen Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für die Offshore-Kabeltrasse unterstützen.
GV Dr. Sieg weist darauf hin, dass am kommenden Dienstag im „Friesen-Saal“ ein Gespräch mit Innenminister Buß zum Thema „Sylt als Einheit“ stattfindet.
GV Uekermann weist auf eine Baustelle im „Eibenweg“ in Tinnum hin. Dort ist keine Umleitung ausgeschildert. Weiter fragt er, wer die Baumaßnahme durchführt, da Dränage verlegt wird und alles aufgenommen worden ist. Weiter weist er darauf hin, dass in den Wintermonaten die Straßenmeisterei immer sehr spät zum Streuen unterwegs war. Wie ist für dieses Winterhalbjahr die Planung? Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass im letzten Jahr der Standort auf dem Betreuungshof der STOV Westerland war. Er gehe davon aus, dass die Fläche auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung steht.
Da Frau Hemshorn und Arch. Paloh erscheinen, schließt der Vorsitzende um 19:25 Uhr vorerst den öffentlichen Teil der Sitzung. Fortsetzung des öffentlichen Teils der Sitzung um 20:00 Uhr. Wiederherstellung der Öffentlichkeit. Der Vorsitzende gibt die Beschlüsse aus dem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung bekannt und setzt die Sitzung fort.
4. Beratung und Beschlussfassung über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Beitritt der Gemeinde List auf Sylt zum Amt Landschaft Sylt
Die Vorlage der Verwaltung vom 20.10.2003 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. In seiner kurzen ergänzenden Erläuterung weist der Vors. des HauptA noch einmal auf die Inhalte der § 2 und 6 hin. Sodann stimmt die Vertretung dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Beitritt der Gemeinde List auf Sylt zum Amt Landschaft Sylt zum 1.1.2004 einstimmig gemäß Vorlage zu.
5. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragssatzung einschließlich Nachtragshaushaltsplan 2003
Die I. Nachtragshaushaltssatzung und der I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 liegen der Vertretung vor. FiA-Vors. GV Uekermann erläutert noch einmal die wesentlichen Veränderungen, die mit diesem Nachtragshaushalt vorgenommen werden. Erfreulich sind deutliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, die zu einer Verminderung des Fehlbedarfs im Verwaltungshaushalt führen. Die Vertretung stimmt sodann der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 gemäß Vorlage einstimmig zu. Abschließend spricht die Vertretung dem Kämmerer und seiner Abteilung für die Zusammenstellung des umfangreichen Zahlenmaterials Dank aus.
6. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf eines Nutzungskonzeptes Pionierlager
Die Vorlage der Verwaltung vom 20.10.2003 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch die Vors. des Schul-, Jugend-, Kultur- u. Sportausschusses, GV Dr. Wilhelms-Kind beschließt die Vertretung wie folgt einstimmig:
Die Gemeindevertretung stimmt der Flächenkonzeption grundsätzlich zu. In der Konzeption ist die Option für eine Kampfbahn C offen zu halten. Die für die ursprüngliche Planung der Kampfbahn C vorgesehenen Flächen können unter dem Vorbehalt einer möglichen späteren Realisierung der Kampfbahn C für andere Nutzungen vorübergehend eingesetzt werden. Den Nutzern ist jedoch vertraglich das Risiko der Nutzungsaufgabe aufzuerlegen. Die Kosten für Investitionen sind durch die jeweiligen Nutzer zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Flächenkonzeption zu schaffen und insbesondere die notwendigen Verhandlungen mit Trägern öffentlicher Belange zu führen
7. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 91 für den Bereich nördlich und östlich der Kiesgrube, westlich der Abfalldeponie, südlich und westlich der Straße „Munkhoog“ (ehemaliger Gastronomiebetrieb „Zur Blaumuschel“
BV Wedell erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal; GV H. Jacobsen übernimmt den Vorsitz. Die neue Vorlage der Verwaltung vom 17.10.2003 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/Planungsausschusses erläutert. Nach kurzer Aussprache beschließt die Vertretung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nummer 91 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Munkmarsch, für den Bereich nördlich und östlich der Kiesgrube, westlich der Abfalldeponie, südlich und westlich der Straße Munkhoog (K 118). Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke Flur 1, Flurstücke 6, 7, 30/8 und 65. Der Planbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Tierheim“ sowie die planungsrechtliche Ermöglichung der Einrichtung einer Wohnung für die Tierheimleitung und der Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebes. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost wird zu gegebener Zeit darüber beschließen, den Flächennutzungsplan für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 91 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 87 aufzuheben. Die Verwaltung wird aufgefordert, den erst genannten Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, einen Planentwurf für den Bebauungsplan Nr. 91 auszuarbeiten und die gemäß 1. Teil, 1. Abschnitt des BauGB weiteren erforderlichen Schritte zu vollziehen.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
5 Enthaltungen
GV Wedell betritt den Sitzungssaal, wird über das Abstimmungsergebnis informiert und übernimmt wieder den Vorsitz.
8. Beratung und Beschlussfassung über die während der Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Sylt-Ost, OT Keitum
Dieser TOP entfällt.
9. Erneute Beratung und Beschlussfassung über die während der Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 a. der Gemeinde Sylt-Ost, OT Tinnum
GV Andersen und GV Widmayer erklären sich nach § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 17.10.2003 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Christensen, beschließt die Vertretung wie folgt einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 11 a der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet östlich der Bahnüberführung, nördlich „Boy-Nielsen-Straße“, südlich der „Keitumer Landstraße“ und westlich des „Mittelweges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
GV Dr. Sieg hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. GV Andersen und Widmayer betreten den Sitzungssaal und werden über das Abstimmungsergebnis informiert.
10. Beratung und Beschlussfassung über eine Satzung über den Genehmigungsvorbehalt für Teilungsgenehmigung gemäß § 19 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 66 der Gemeinde Sylt-Ost, OT Keitum
Dieser TOP entfällt.
11. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 (Kirchenweg 26) der Gemeinde Sylt-Ost, OT Keitum
Es wird festgestellt, dass kein GV nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 10.10.2003 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Christensen, beschließt die Vertretung wie folgt einstimmig:
1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 56 der Gemeinde Sylt-Ost für den Ortsteil Keitum, für das Grundstück Kirchenweg 26, Flur 4, Flurstück 43/2, sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe des Planes sowie die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
12. Beratung und Beschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 90, Bereich Halle 74 Flughafen Sylt
Die Vorlage der Verwaltung vom 10.10.2003 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift), liegt der Vertretung vor. Sie beschreibt im wesentlichen die Planungsziele für diesen Bereich. Den Fraktionsvorsitzenden wird als Tischvorlage eine Zahlenübersicht über die Einnahmen aus den Veranstaltungen des vergangenen Sommers zugeleitet. Sodann geben die Fraktionen wie folgt ihre Stellungnahmen ab:
CDU-Fraktion:
Eine Überplanung der Halle ist erforderlich. Die Art und Häufigkeit der Veranstaltungen – wie bisher – sollte nicht mehr stattfinden. Bei Überplanung der Halle sollte berücksichtigt werden, dass in der Umgebung noch militärische Nutzung stattfindet. Die Halle muss also auch noch Flugbetrieb mit abdecken. Für jugendgerechte Veranstaltungen gebe es neue Ideen in der Fraktion, die den anderen Fraktionen zugeleitet werden sollen. Die Fraktion bittet daher, den TOP heute abzusetzen; den anderen Fraktionen werden Vorschläge unterbreitet.
SPD-Fraktion
Die SPD-Fraktion spricht sich für die Variante A der Vorlage aus (die Flächen für Veranstaltungen stehen für einzelne, jeweils ordnungsbehördlich zu genehmigende Veranstaltungen zur Verfügung).
WSO-Fraktion
Die WSO-Fraktion spricht sich dafür aus, keine Bauleitplanung in diesem Bereich durchzuführen gemäß ehemaligem Beschluss. Wenn Änderungen herbeigeführt werden sollen, dann muss dieser Beschluss erst einmal aufgehoben werden. Auch sollten zur nächsten Sitzung Kosten vorgelegt werden, die auf die Gemeinde bzw. Flughafengesellschaft für die bisherigen Veranstaltungen zugekommen sind.
SSW-Fraktion
Die SSW-Fraktion schließt sich den Ausführungen der CDU-Fraktion an und stimmt einer Absetzung des TOP heute zu.
Sodann wird dem CDU-Antrag auf Absetzung des TOP einstimmig zugestimmt.
13. Beratung und Beschlussfassung über eine Anfrage der Stadt Westerland zum Bau einer Feuerwache im Bereich des Flughafens Sylt
Dieser TOP entfällt.
14. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme an die Deutsche Bahn AG Station & Service betr. Aufzüge Bahnhof Keitum und Brücke Bahnhof Morsum
Die Vorlage der Verwaltung vom 20.10.2003 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch Bgm. Liebing beschließt die Vertretung wie folgt einstimmig:
Aufzüge Bahnhof Keitum:
Ein Verzicht auf die beiden Aufzüge wird abgelehnt. Eine Übernahme von Unterhaltungslasten in der genannten Größenordnung scheidet für die Gemeinde Sylt-Ost jedoch auf Grund der Haushaltslage zwingend aus. Darüber hinaus handelt es sich eindeutig um eine Infrastruktur des Bahnhofes, für die die DBAG, aber nicht die Gemeinde zuständig ist.
Brücke Bahnhof Morsum:
Der TOP wird abgesetzt, bis die Bahn AG entsprechende Zahlen vorgelegt hat; zur Zeit erstellt die DBAG neue Planungen für eine kostengünstigere Brücke. Allerdings erwartet die DBAG auch hier eine teilweise Übernahme von Folgekosten, indem die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht sicherstellen soll. Welche Anforderungen dazu gehören, hat die DBAG bisher noch nicht erläutert. Insofern ist eine abschließende Entscheidung darüber schwer zu treffen, es sei denn, eine Übernahme von Verkehrssicherungspflichten wird grundsätzlich abgelehnt.
15. Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution betr. Finanzamt Leck
Die Vorlage der Verwaltung vom 20.10.2003 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch Bgm. Liebing beschließt die Vertretung wie folgt einstimmig:
Die Gemeindevertretung nimmt die Resolution der Gemeindevertretung Leck gegen eine mögliche Schließung des Finanzamtes Leck zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung schließt sich der Resolution insbesondere unter dem Gesichtspunkt an, dass trotz aller modernen Kommunikationsmittel ein Mindestbedarf persönlicher Beratung in den Finanzämtern verbleibt. Gerade angesichts der Zuständigkeit des Finanzamtes Leck für die Bevölkerung auf den Inseln ist hier eine besondere Nähe erforderlich, die eine Verlegung nach Husum ausschließt.
16. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme betr. Hotelprojekt List
Die Vorlage der Verwaltung vom 20.10.2003 (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. KurA-Vors. GV Johannsen teilt vorab mit, dass sich der KurA in seiner letzten Sitzung mit 5 zu 3 Stimmen für eine Erhöhung der Bettenkapazität von 240 auf 360 Betten ausgesprochen hat. Der Vors. des HauptA, GV Schmatloch, führt ergänzend aus, dass sich der HauptA in seiner letzten Sitzung einstimmig für die vorgenannte Erhöhung ausgesprochen hat. GV Dr. Sieg erklärt, dass er seine Zustimmung im HauptA unter falschen Voraussetzungen gegeben habe, denn bis heute läge noch kein endgültiger Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde List vor. In diesem Zusammenhang wird ein Schreiben des Bgm. der Gemeinde List, Herrn Schweitzer, verlesen und zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der sich anschließenden, teilweise kontrovers geführten Diskussion weist Frau GV Lauritzen darauf hin, dass heute darüber entschieden werden soll, ob man einer Erhöhung der Bettenkapazität zustimmt und nicht über den Vertragsmodus. GV Widmayer weist darauf hin, dass der Verkaufserlös aus dem Grundstück für die Förderung der Hafenplanung verwendet werden soll, um das Dorf attraktiver zu gestalten. GV Widmayer führt aus, dass lediglich über die Bettenzahl abgestimmt werden soll; die Gemeinde Sylt-Ost lässt sich von anderen Gemeinden auch nicht in abzuschließende Verträge schauen. GV Johannsen teilt abschließend mit, dass es derzeitig auf Sylt 99 Hotelbetriebe mit insgesamt ca. 4270 Betten gibt. Wenn die jetzt noch geplanten weiteren Bauten umgesetzt werden, kämen weitere 1.300 Betten hinzu. Im Interesse der Sylter Vermieter sollten die Bettenzahlen künftig so niedrig wie möglich gehalten werden. Sodann stimmt die Vertretung über eine Erhöhung der Bettenzahl von 240 auf 360 Betten wie folgt ab:
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
9 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Der Vorsitzender schließt mit Dank um 21:30 Uhr die Sitzung.