Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 27.11.2003

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Vors. Wedell eröffnet die  Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Vertretung, von der Verwaltung Bgm. Liebing und Herrn Carstensen als Protokollführer, die OBR-Vorsitzenden Kennel und Petersen, die Presse und die erschienenen Zuhörer. Vor Eintritt in die weitere TO wird zur Kenntnis genommen, dass der OBR Keitum beantragt hat, den TOP 09 heute abzusetzen, da noch keine abschließende Beratung stattgefunden hat. Dazu führt Vors. Wedel aus, dass sowohl die Gemeindevertreter als auch die Ausschussmitglieder die große Verpflichtung gegenüber dem Bürger haben, zügig in den Gremien zu arbeiten, um entsprechende Beschlüsse herbeizuführen.  Insofern werden noch einmal alle Fraktionen gebeten, entsprechend auf ihre Mitglieder hinzuweisen um auch in Zukunft so verfahren zu können. Der TOP 09 wird sodann einstimmig abgesetzt.


2. Einwohnerfragestunde

Auf Anfrage von Frau Traute Meyer, ob die Bestandsaufnahme „Sylt“ nach Auflösung des ehemaligen Planungsverbandes Sylt schon fertig gestellt worden ist, teilt Bgm. Liebing mit, dass das Projekt zum Abschluss gekommen ist und dass die Datenerhebungen vorhanden sind. Sie stehen in den Gemeinden zur Verfügung und können dort weiter genutzt werden.


3. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Liebing teilt  mit, dass
a) zu Politik & Verwaltung jetzt eine insulare Befragung stattfindet. Die entsprechenden Unterlagen sind gestern zur Post gegangen. Die öffentliche Auszählung findet am Samstag, d. 13.12.2003 ab 11 Uhr in den Räumen der KV Keitum statt. Im Vorwege hat eine gemeindliche Einwohnerversammlung in Sylt-Ost am 17.11.2003 stattgefunden.

b) Die Erschließungsmaßnahmen im Gewerbegebiet B-Plan Nr. 83 laufen planmäßig. Die Altlastenuntersuchung und Grundwassersanierung der Flugfeldtankanlagen 1 + 2 laufen ebenfalls planmäßig ohne neue Probleme. Die bisher abgewickelten  Kosten  belaufen sich auf ~ 3,7 Mio €. 10 Grundstücke sind verkauft worden. Dies hat einen Erlös von ~ 2 Mio € eingebracht. Heute ist eine Mitteilung eingetroffen, wonach die Kontrolluntersuchungen im Bereich der ehemaligen Flugfeldtankanlagen III/IV eine Schadstoffanreicherung gegenüber den Untersuchungen vom April / Juni 2003 ergeben haben. Die Kontrollen werden weiter fortgesetzt.

c) Zur Optimierung der Autoverladung teilt Bgm. Liebing mit, dass zwischenzeitlich die Auswertungen der Kosten vorliegt. Danach würde eine Tunnellösung um ~ 19 Mio € teurer als eine Brücke werden. Jetzt soll ein entsprechendes Modell gebaut und den gemeindlichen Gremien vorgestellt werden. Dieser Wunsch ist in der letzten Sitzung des OBR Tinnum geäußert worden.


4. Beratung und Beschlussfassung über Resolution betr. Off-Shore-Kabeltrasse

Die Vorlage der Verwaltung vom 17.11.2003 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift), liegt der Vertretung vor. GV St. Froeschel erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung Sylt-Ost schließt sich der Position der Insel- und Halligkonferenz Nordfriesland an und fordert die Landesregierung auf, ein Planfeststellungsverfahren zur Findung und Genehmigung der Kabeltrasse zum Off-Shore-Windpark Butendiek einzuleiten.
GV Froeschel betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


5. Beratung und Beschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 90, Bereich Halle 74, Flughafen Sylt

Die Vorlage der Verwaltung vom 10.10.2003 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung erneut vor. GV Uekermann erläutert die Position der CDU-Fraktion: Keine Überplanung der Halle 74 wegen möglicher negativer Auswirkungen auf die Zukunft der Kaserne; eine Funsporthalle sollte mit weiterer Funktion Großraumdisco auf dem Flughafen gebaut werden. In Kombination mit dem neuen Tower und dem Veranstaltungsplatz stünden auch versiegelte Flächen als Parkplätze zur Verfügung. Auf weitere Anfrage teilt er mit, dass die neue Halle ca. 2.500 Personen aufnehmen sollte. GV Schmatloch weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass er sich seinerzeit immer vehement für den  Erhalt der Halle 401 ausgesprochen hat, um diese auch für Funsport nutzen zu können. Nun ist diese Halle weg. Deshalb sollte die Halle 74 überplant und für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Dies liege auch im finanziellen Interesse der Flughafengesellschaft und damit auch der Gemeinde. Weiter haben in diesem Jahr ca. 24.000 zahlende Personen an Großveranstaltung teilgenommen, hinzu kommen noch ca. 8.000 Insulaner. Im Rahmen der sich weiter anschließenden lebhaften Diskussion über einen Aufstellungsbeschluss werden noch folgende Punkte zu bedenken gegeben:
- Gegenüberstellung Kosten /Nutzung erstellen (GV Rönnau)
- Einbau von Fluchttüren ist immer noch nicht erfolgt (GV Lauritzen)
Bgm. Liebing teilt abschließend mit, dass die Vorlage erstellt worden ist nach Maßgabe der Vorgaben des Kreises NF. Danach sind auch einzelne Veranstaltungen bauleitplanungsrechtlich abzusichern. Die  neue Idee ist noch nicht mit dem Kreis NF abgesprochen. Er weist ausdrücklich darauf hin,  dass es aber ohne Bauleitplanung künftig auch keine kleinen Veranstaltungen mehr geben wird. Die bisherige Erwartungshaltung  von Herrn Storm beim Kreis NF ist, dass die Gemeinde die Bauleitplanung für alles, was nicht mit dem reinen Flugbetrieb übereinstimmt, betreiben muss. Sodann beschließt die Vertretung auf Antrag von GV Uekermann, keinen Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 90 (Halle 74) zu fassen. Weitere einzelne Veranstaltungen sollen im Einvernehmen mit dem Kreis NF und ordnungsbehördlicher Genehmigung möglich sein.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Über den weiteren Antrag von GV Uekermann, versiegelte Fläche als insularen Veranstaltungsplatz für die Errichtung einer neuen Halle als insulares Projekt  zur Verfügung zu stellen, (Veranstaltungen und Disco), wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
6 Nein-Stimmen
1 Enthaltung


6. Beratung und Beschlussfassung über die während der Auslegung und Trägerbeteiligung eingegangenen Anregungen sowie  Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 64, OT Archsum (Gebiet westlich Deichweg)´

Die Vorlage der Verwaltung vom 17.11.2003 ( Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift ) liegt der Vertretung vor. Nach weiterer kurzer Erläuterung durch den Vors. des Bau- u. Planungsausschusses beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen  Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf  Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 64 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Archsum, für das Gebiet nördlich Jöljarm, westlich Deichweg und Weesterstich sowie südlich Weesterstich, bestehend aus dem Text (Teil B) und der Anlage 1 als Satzung.

3. Die Begründung  wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt  werden kann.


7. Beratung und Beschlussfassung über die während der Auslegung und Trägerbeteiligung eingegangenen Anregungen sowie  Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 65, OT Archsum (Gebiet beidseitig Dorfstraße)

Die Vorlage der Verwaltung vom 17.11.2003 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift ) liegt der Vertretung vor. GV Widmayer erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Nach weiterer kurzer Erläuterung durch den Vors. des Bau- u. Planungsausschusses beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen  Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf  Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 65 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Archsum, für das Gebiet nördlich Walseekerstich, östlich Heleeker und Uaster-Reeg, südlich des Graben Möösgraav, westlich Heleeker und beidseitig Dorfstraße (K117) sowie Boysenweg, bestehend aus dem Text (Teil B) und der Anlage 1 als Satzung.

3. Die Begründung  wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt  werden kann.
GV Widmayer betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Zukunft des Schwimmbades Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 15.11.2003 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift liegt der Vertretung vor und wird noch einmal kurz vom Vors. des KurA erläutert. Die SPD-Fraktion überreicht sodann einen Änderungsantrag, der wie folgt lautet: „Die SPD-Fraktion Sylt-Ost beantragt die Änderung des TOP 8 der Gemeindevertreter-Sitzung vom 27.11.03 in folgender Form: Beim Punkt 3 der Beschlussvorlage wird der gesamte letzte Satz gestrichen, ebenso wie der gesamte Punkt 4. Begründung: Die SPD Sylt-Ost hat sich seit jeher für den Erhalt des Schwimmbades in Keitum ausgesprochen. Ebenfalls der Ortsbeirat Keitum. Wir sind der Meinung dass dieses auch Wunsch der Bevölkerung und unserer Gäste ist. Der touristische Wert des Schwimmbades für Keitum, aber auch für ganz Sylt-Ost ist unseres Erachtens nach sehr hoch. Von daher werden wir einer Schließung des Bades und auch einer anderweitigen Nutzung der Liegenschaft nicht zustimmen.“
Nach weiterer kurzer Ergänzungserläuterung durch den Vors. des OBR Keitum geben die Fraktionen ihre Stellungnahmen ab. So teilt  die CDU-Fraktion mit, dass man neue Aspekte gesehen hat, und wenn diese greifen (insbesondere in Hinblick auf die Reduzierung des derzeitigen Defizits) wird man zustimmen. Die WSO-Fraktion spricht sich gegen eine Schließung des Bades aus. Die SSW-Fraktion empfiehlt, den den letzten Satz in Ziffer 3 vorerst  zu streichen. Über den Antrag der SPD-Fraktion wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis
6 Ja-Stimmen
11 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Sodann beschließt die Vertretung wie folgt:
1. Das Schwimmbad wird im Jahr 2004 erneut geöffnet. Das Defizit ist deutlich zu reduzieren.

2. Die kaufmännische Betriebsführung wird der Kurverwaltung übertragen. Dies beinhaltet zugleich auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 4. Dezember 2002 die Verlustabdeckung aus dem Wirtschaftsplan der Kurverwaltung.  Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Übergabebeschlüsse und –verträge vorzubereiten.

3. Bis zum 15. Juli 2004 sind konkret realisierbare Vorschläge für die Zukunft des Schwimmbades auf der Grundlage des Beschlusses des Ortsbeirates Keitum vom 20. Oktober zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe des Ortsbeirates erhält dazu die nötige Unterstützung durch Kurverwaltung und Verwaltung. Über das Konzept beschließt die GV am 19. August 2004; mit der Entscheidung über dieses Konzept entscheidet die GV gleichzeitig über die Zukunft des Bades über den 30.09.2004 hinaus.

4. Für ein Zukunftskonzept des Bades kann zur Finanzierung auch eine teilweise anderweitige Nutzung der Liegenschaft erfolgen.

Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen


9. Beratung und Beschlussfassung über eine Planungsanfrage betr. Liegenschaft ehem. Kinderheim Mühlheim, Keitum

Dieser TOP wird auf Antrag des OBR Keitum abgesetzt, da sich dieser mit dem Thema noch nicht abschließend beschäftigt hat.


10. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme betr. Weltnaturerbe Wattenmeer

Die Vorlage der Verwaltung vom 17.11.2003 ( Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift liegt der Vertretung vor und wird noch einmal kurz von der Vors. des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt erläutert. Sodann stellt GV Uekermann einen Ergänzungsantrag dahingehend, dass unter Ziffer 5 weitere abzusichernde Nutzungen aufgelistet werden. Sodann stellt die Gemeindevertretung einstimmig fest:
1. Das Wattenmeer ist eines der größten und wertvollsten Ökosysteme der Welt; in dieser Form ist es einmalig und hat universelle Bedeutung. Es erfüllt damit die Voraussetzungen nach den UNESCO-Kriterien als Weltnaturerbe. Dass dies so über Jahrhunderte bewahrt wurde, ist auch die Leistung der Menschen, die in der Wattenmeerregion leben und arbeiten.

2. In allen Teilen des Wattenmeeres bestehen schon heute hohe Standards des Naturschutzrechtes, die ebenfalls den UNESCO-Kriterien für Welterbestätten gerecht werden.

3. Die Anerkennung eines Naturraumes als Weltnaturerbe der UNESCO stellt eine positive Auszeichnung dar.  Erfahrungen zeigen, dass die Welterbestätten (Natur- wie Kulturerbestätten) inzwischen einen hohen touristischen Wert haben. Darauf hat erst jüngst das „Tourismus-Barometer“hingewiesen.

4. Umso bedauerlicher ist es, dass die grundsätzlich positive Bewertung einer UNESCO-Auszeichnung als Welterbe dadurch beeinträchtigt wird, dass die praktizierte Politik im Naturschutzrecht die notwendige Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung, die für die Anmeldung als Welterbestätte notwendige Voraussetzung ist, zerstört. Gerade die aktuelle Auseinandersetzung um die Anmeldung der III. Tranche für NATURA 2000 (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) hat dazu erneutbeigetragen. Diese praktische Politik hat Ängste und Sorgen geschürt, dass mit der Auszeichnung des Wattenmeeres als Welterbe neue Einschränkungen oder Reglementierungen verbunden sein könnten oder diese Auszeichnung instrumentalisiert werden könnte, um weitere Reglementierungen durchzusetzen.

5. Die Gemeinde Sylt-Ost fordert die Landesregierung auf, ein Dokument vorzulegen, in dem die Sorgen und Bedenken der Region aufgegriffen und beseitigt werden. Bestandteile dieses Dokumentes sollen sein: Die Grenzen des Welterbegebietes sind identisch mit den derzeit geltenden Grenzen des Nationalparks. Von einer angrenzenden Pufferzone wird abgesehen. Für die Nutzung in dem Gebiet gelten die Regelungen des jetzigen Nationalparkgesetzes. Darüber hinausgehende Einschränkungen, die aus dem Welterbe abgeleitet sind, darf es nicht geben. Änderungswünsche der UNESCO bedürfen des Einvernehmens der Kreise Dithmarschen und Nordfriesland sowie der Kreisverbände der Gemeindetage Dithmarschen und Nordfriesland. Die Maßnahmen des Küstenschutzes, der Hafenentwicklung, die Aufrechterhaltung bzw. Herstellung eines tidefreien Fährverkehrs, die traditionellen Nutzungen und die Maßnahmen zur Entwicklung des Tourismus dürfen bei Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht nicht    durch die Auszeichnung als Welterbe eingeschränkt werden.

6. Die Gemeinde Sylt-Ost erwartet, dass die aufgeführten Bedingungen in dem auszuarbeitenden Dokument als verbindliche Geschäftsgrundlage vor einer Anmeldung als Welterbestätte durch den Landtag und die Landesregierung zu beschließen und vertraglich mit den Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland sowie den Kreisverbänden der Gemeindetage Dithmarschen und Nordfriesland zu vereinbaren sind.


11. Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung der geänderten Landesrichtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren

Die Vorlage der Verwaltung vom 17.11.2003 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift liegt der Vertretung vor). Frau GV Rönnau übernimmt den Vorsitz. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des FeuerschutzA beschließt die Vertretung einstimmig, der höheren Entschädigung gemäß Landesrichtlinie (Vorlage) zuzustimmen. BV Wedell übernimmt den Vorsitz.


12. Beratung und Beschlussfassung über die Zukunft der Kurmittelabteilung

Die Vorlage der Verwaltung vom 21.11.2003 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift liegt der Vertretung vor und wird noch einmal kurz vom Vors. des KurA erläutert. Die Vertretung beschließt sodann einstimmig:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Vorschlag der Betriebsleitung der Kurverwaltung zur Vermietung der Räumlichkeiten der Kurmittelabteilung gem. Vorlage zu. Sie beauftragt den Betriebsleiter, die entsprechende Verträge abschließend zu verhandeln und abzuschließen,



Der Vorsitzende schließt um 20:40 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.