Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 04.09.2003

Finanzausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Vors. Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Mitglieder des Ausschusses sowie Bgm. Liebing und Herrn Schultz und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er legt eine ergänzte TO vor, die gemäß Beschlussfassung des FiA wie folgt neu festgesetzt wird:
4. Beratung und Beschlussfassung über Kreditkonditionen für das Wohnungsbauvorhaben Morsum /Feskerdam
5. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Erlass von  Grundsteuern
6. Beratung und Beschlussfassung über Planungen betr. Bahnhof   Keitum (Fahrstühle) und Brücke Morsum
7. Mitteilungen und Anfragen


2. Einwohnerfragestunde

Entfällt, da keine Einwohner anwesend sind


3. Beratung und Beschlussfassung über aktuelle Entwicklung der Gemeindefinanzen

Vors. Uekermann erläutert, dass die Diskussion über die aktuelle Entwicklung der Gemeindefinanzen eine Vorbereitung für die Haushaltsberatungen 2004 darstellen soll, um über Optionen zu beraten, wie die Haushaltsnotlage der Gemeinde Sylt-Ost beseitigt werden kann. Der Kämmerer der Gemeinde, Herr Schultz, berichtet über den Stand der Steuereinnahmen:
Das Haushaltssoll (HH-Soll) bei der Grundsteuer B ist erreicht.
Bei der Gewerbesteuer ist das HH-Soll gut erreicht.
Bei der Zweitwohnungssteuer ist das HH-Soll ebenso erreicht, desgl. bei der Umsatzsteuer.
Negativ stellt sich die Entwicklung der Einkommensteuer dar. Das HH-Soll konnte zum 30. Juni 2003 erst zu 42 % erreicht werden. Dieser Wert liegt etwas unter dem Vorjahreswert zum 30.06. Vors. Uekermann berichtet über die Situation der Hebesätze und erläutert eine neue Richtlinie über Fehlbetragszuweisungen. Demnach kann die Gemeinde Sylt-Ost  nur dann mit einem Ausgleich des Fehlbetrags, der nach dem Haushalt 2003 zu erwarten ist, rechnen, wenn die Hebesätze bei den Grundsteuern und bei der Gewerbesteuer angehoben werden. Der Ausschuss diskutiert auf der Grundlage von Erläuterungen der Verwaltung über die praktische Auswirkung von Hebesatzveränderungen über das Für und Wider von Steuererhöhungen. Im Ergebnis kristallisiert sich das Stimmungsbild einvernehmlich heraus, dass es angesichts der Haushaltssituation der Gemeinde keine Alternativen zu Hebesatzanhebungen gibt, zumal die aktuellen Diskussionen über eine Gemeindefinanzreform auf Bundesebene nicht erwarten lassen,  dass von dort eine nennenswerte Hilfe für die Finanzlage der Kommunen kommt. Die vom Kämmerer vorgestellten Zahlen zu den Hebesätzen und die Übersicht des Kreises NF über aktuelle Hebesätze sowie die Grundsätze über Fehlbetragszuweisungen werden dem Ausschuss für die nächste Sitzung zugeleitet.


4. Beratung und Beschlussfassung über Kreditkonditionen für das Wohnungsbauvorhaben Morsum /Feskerdam

Bgm. Liebing erläutert kurz die umfangreiche Vorlage, die mit der Einladung versandt worden war. Nach intensiver Diskussion beschließt der FiA  bei einer Enthaltung: Die Finanzlage der Gemeinde Sylt-Ost lässt es nicht zu, eine neue freiwillige Leistung in Form einer zinslosen Kreditgewährung für das Wohnungsbauvorhaben in Morsum, Feskerdam, zu leisten. Bgm. Liebing wird beauftragt, dem Investor diese Entscheidung mit der Bitte um Verständnis mitzuteilen.


5. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Erlass von Grundsteuern

Bgm. Liebing trägt den Antrag des Archsumer Kulturkreises auf Erlass der nach der jüngsten Einstufung des Finanzamtes erhöhten Grundsteuer vor. Es schließt sich eine rege Diskussion an, in der insbesondere die Vertragssituation des Vereins mit den Unterpächtern, die wirtschaftliche Situation des Vereins und die Leistungen der Gemeinde für das Projekt „Alte Schule“ in Archsum erörtert werden. Auf Anregung von Bv Strohmeier beschließt der Ausschuss einstimmig: Eine Entscheidung über den Erlass von Grundsteuern wird vertagt. Der Verein wird gebeten, die Vertragslage mit den Pächtern aufzuklären, ob gemäß der Vertragslage Bewirtschaftungskosten wie Grundsteuern auf die Pächter umlegbar sind. Darüber hinaus möge der Verein die eigene Wirtschaftslage nachweisen, um zu begründen, dass ein Erlass durch den Verein nicht aufgefangen werden kann.


6. Beratung und Beschlussfassung über Planungen betr. Bahnhof Keitum (Fahrstühle) und Brücke Morsum

Bgm. Liebing berichtet aus einer Besprechung am 13. Aug. 2003 im Hause der LVS mit der DBAG, in deren Rahmen die DBAG die Forderung erhoben hat, dass die Gemeinde Sylt-Ost die Unterhaltungsaufwendungen für die Fahrstühle im Keitumer Bahnhof und für die Brücke in Morsum übernehmen möge. Unter dieser Voraussetzung seien die Investitionskosten für die Bahn tragbar. Bgm. Liebing weist darauf hin, dass es sich wiederum um eine neue freiwillige Leistung der Gemeinde handelt, da für die Infrastruktureinrichtungen der Bahn auch die Bahn selbst verantwortlich ist. Angesichts der Haushaltslage der Gemeinde Sylt-Ost ist die Übernahme neuer freiwilliger Leistungen ausgeschlossen. Der Ausschuss unterstützt diese Position einstimmig und lehnt die Übernahme von Unterhaltungsaufwendungen für die Bahn ab.


7. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Liebing berichtet über den geplanten Beitritt der Gemeinde List  zum ALS. Die Gemeinde List könne mit einer Haushaltsentlastung in der Größenordnung von ca. 150.000 € rechnen. Demgegenüber seien für den Amtshaushalt keine Entlastungen zu erwarten, für die Gemeinde Sylt-Ost ergibt sich eine Sonderbelastung durch die höheren Kosten für den hauptamtlichen Bürgermeister, der auf Grund der dann höheren Einwohnerzahl des Amtes nach Kommunalbesoldungsverordnung höher einzugruppieren sei. Der Gemeinde List ist die Erwartungshaltung der Gemeindevertretung mitgeteilt worden, dass diese Sonderbelastung für 3 Jahre aufgefangen wird. Mit Bgm. Schweitzer ist besprochen worden, dass dies sinnvollerweise als eine Einmalzahlung erfolgen soll, die nach Möglichkeit durch den Innenminister mitfinanziert werden soll.

Bgm. Liebing berichtet, dass die Feuerwehren das Budget 2002 überzogen haben. Die Feuerwehren haben dies mit den erhöhten Unterhaltungsaufwendungen für die Fahrzeuge sowie die notwendigen Atemschutzausrüstungen auf den Fahrzeugen begründet. Auf Grund dieser Tatsache ist das Budget  auch erhöht worden. Formal zwinge die Budgetierung jedoch dazu, diese Überschreitung im Folgejahr abzuziehen. Damit würde jedoch die Erhöhung des Gesamtbudgets in 2003 wiederum unterlaufen werden. Der Sachverhalt soll auch dem FeuerschutzA vorgetragen werden. Zielsetzung ist es, den Feuerwehren zu verdeutlichen, dass die Budgetierung in Zukunft bedeutet, dass die Überziehungen des Budgets im Folgejahr abgerechnet werden.

Bgm. Liebing berichtet, dass für die OU Keitum bisher vom Kreis NF 197.334,08 € angefordert wurden. Dieser Betrag ist von der Gemeinde inzwischen gezahlt worden. In diesem Zusammenhang wird in diesem Jahr noch eine Kreditaufnahme durch die Gemeinde notwendig werden, da diese Investitionen auch nach Haushaltsplanung kreditfinanziert werden müssen.

Bgm. Liebing weist darauf hin, dass gem. § 32 Abs. 4 der GO für die Gemeindevertreter und bürgerliche Ausschussmitglieder eine Mitteilungspflicht besteht bezüglich der von ihnen ausgeübten Berufe, ihrer Arbeitgeber und sonstiger vergüteter oder ehrenamtlicher Tätigkeiten. Dieser Aspekt sollte von der Gemeinde zwar nicht übertrieben formalisiert werden, sei jedoch mit Blick auf § 22 GO über die Befangenheitsvorschriften zu beachten.

Bgm. Liebing berichtet, dass die Feuerwehrunfallkasse mitgeteilt hat, dass für das Jahr 2004 keine Erhöhung der Umlage vorgesehen ist.

Bgm. Liebing berichtet, dass durch den Steuerverbund von EVS und Tourismusservice Westerland GmbH & Co KG zunächst eine Gewerbesteuerrückzahlung  an die EVS erfolgen musste. Für Sylt-Ost belief sich dies auf 189.276,00 €. Inzwischen liegt ein neuer Vorauszahlungsbescheid für den Tourismusservice vor, nach dem diese Steuerrückzahlung vollständig aufgefangen wird.

Vors. Uekermann verliest einen Brief der Vorsitzenden des Finanzausschusses des Schl.-Holst. Landtages als Reaktion auf die Resolution der Gemeindevertretung Sylt-Ost zur Finanzlage der Kommunen. Es wird Unterstützung für die gemeindlichen Positionen bekundet. Allerdings wird nicht mitgeteilt,  wie dies geschieht.

Vors. Uekermann weist darauf hin, dass alle bürgerlichen Ausschuss-Mitglieder das Recht haben, an allen Sitzungen aller Ausschüsse, auch der nichtöffentlichen Ausschusssitzungen teilzunehmen, mit zu beraten und Anträge zu stellen. Dies gilt allerdings nicht  für Mitglieder der Ortsbeiräte und für Ortsbeiratssitzungen.