Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 29.07.2004

Wirtschafts-, Umwelt- und Verkehrsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vors. eröffnet  die Sitzung, begrüßt die erschienenen Mitglieder des Ausschusses sowie die Gäste aus dem Vorstand des Vereins Sylter Unternehmer, die Herren Hellner, Flessau und Bötticher. Der Vors. stellt die Beschlussfähigkeit  fest.


2. Einwohnerfragestunde

Entfällt, da keine  weiteren Einwohner anwesend sind.


3. Gespräch mit Vertretern des Vorstandes Sylter Unternehmer e. V.

Vors. Schmidt begrüßt nochmals die Vertreter des Vereins Sylter Unternehmer, der sich im vergangenen Jahr an die Sylter Kommunen gewandt hat mit der Bitte um Unterstützung , mehr Flexibilität bei den Ladenöffnungszeiten durchzusetzen. Die Gemeinde hatte seinerzeit eine gemeinsame Initiative  mit einem Brief an die zuständige Sozialministerin unterstützt.

Herr Hellner trägt zusammenfassend die Position der Sylter Unternehmer vor. Wichtig sei zum einen, dass eine einheitliche verwaltungsmäßige Handhabung durch die Ordnungsämter der Stadt Westerland und des Amtes Landschaft Sylt erreicht  wird. Die Unternehmen selbst seien zögerlich, Kollegen, die sich rechtswidrig verhalten, direkt anzuzeigen. Andererseits sei es jedoch notwendig, dass eine einheitliche Kontrolle und Durchsetzung des Rechtes erfolgt. Dazu stellt Bgm. Liebing fest, dass dies einer Absprache zwischen den Ordnungsämtern der Stadt Westerland und der Gemeinde Sylt-Ost entspricht. Die Ordnungsämter werden an Sonn- und Feiertage von sich aus tätig und würden auch auf Anforderung zusätzlich reagieren. Es gäbe keine bewusste zielgerechte Duldung von Überschreitungen  der Ladenöffnungszeiten. Herr Hellner weist weiterhin darauf hin , dass es notwendig sei, die bisher nur befristet gültige Bäderregelung dauerhaft zu verlängern. Darüber hinaus sei es der Wunsch der Sylter Unternehmer, generelle Öffnungszeiten von 10 bis 20 Uhr an allen Sonn- und Feiertagen zu erreichen. Besonders wichtig sei ein Sonntag zwischen Weihnachten und Silvester. Dies sei im Jahr 2003 durch eine Sonderregelung (Event-Regelung) erreicht worden. Wichtig sei auch der 1. Mai und der Ostersonntag. Im kommenden Jahr sei der 2. Januar ein Sonntag, so dass ab Silvestermittag 2 ½ Tage Schließzeiten regulär gegeben wären. Hier sei es sinnvoll, für den 2. Januar Öffnungszeiten durchzusetzen. Weiterhin bittet Herr Hellner die  Gemeinde,  sich bei einer möglichen Unterstützung für diese Positionen  auch für eine frühzeitige Entscheidung auf Landesebene einzusetzen, damit eine entsprechende Information auch durch die Vermieter an die Gäste gegeben werden kann. Öffnungszeiten bringen nur dann Sinn, wenn sie auch kommuniziert werden können. In der Diskussion regt Vors. Schmidt  an, eine kollektive Duldung der Ordnungsämter von Überschreitungen von Ladenöffungszeiten zu erwägen. Bgm. Liebing und die Vertreter des Vereins Sylter Unternehmer sprechen sich gegen diesen Vorschlag aus. Die bewusste Duldung von Rechtsübertretungen führe immer zu Ungerechtigkeiten. Im Ausschuss besteht Einvernehmen, die inhaltlichen Positionen des Vereins Sylter Unternehmer zu unterstützen. Bgm. Liebing wird das Thema Event-Regelung in die Bgm.-Dienst-Versammlung mitnehmen, um hier eine inselweite einheitliche Regelung zu erzielen. Weiterhin wird Bgm. Liebing diese Positionen über den Nordseebäderverband in den Tourismusbeirat beim Wirtschaftsminister mitnehmen. Dort war zuletzt auf Bitten des Wirtschaftsministers vereinbart worden, keine Veränderungen an den Öffnungszeiten im Rahmen der Bäderregelung vorzunehmen. Als weiteres Thema spricht Bgm. Liebing die Problematik des Pendlerverkehrs an. Durch die eingeführte Gebührenpflicht im Parkhaus beim Bahnhof in Westerland  habe es eine Verlagerung des gewerblichen Pendlerverkehrs ( Firmenfahrzeuge) nach Keitum und Morsum gegeben. Die neue Keitumer Anlage sei inzwischen überfüllt. Dies liege nicht an einer zu geringen Dimensionierung, sondern an einer Verlagerung des ruhenden Verkehrs. Bgm. Liebing verliest die Antwort der Stadt Westerland, die nach einer Beratung im HauptA keine Veranlassung sieht,  von der Gebührenpflicht abzuweichen. Gemäß Schreiben des stellv. Bgm. Carsten Kerkam sollten  die Firmen ihre Fahrzeuge auf eigenem Grundstück vorhalten. Dies bezeichnen die Vertreter des Vereins Sylter Unternehmer als praxisfremd und  werden diesen Aspekt auch noch einmal gegen überder Stadt Westerland aufgreifen. Denkbar sei es, dass das Parkhaus in der Stadt Westerland geteilt werde mit einer oder zwei Ebenen für Kurzzeitparker (gebührenpflichtig) und weiteren Ebenen für Pendler- / Firmen-Kfz. Diese sollten kostenfrei sein, da sonst nur eine Verdrängung hin zu den nichtkostenpflichtigen Parkplätzen, ggf. auch in die Wohngebiete hinein stattfindet. Als drittes Thema greift Bgm. Liebing die Presseberichterstattung über die Grundstücksvergabe im Gewerbegebiet Flugplatz Sylt auf. Er erläutert  die Hintergründe für die aus Sicht  des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt rechtlich unproblematische Grundstücksvergabe für die Fa. VODAFON auf, die bereits ein Mobilfunknetz auf Sylt betreibt und demnach nicht als klassische externe Bewerbung zu bewerten sei. Die im gleichen Artikel kritisierte Ausschlussregelung gegenüber dem Einzelhandel wird von Bgm. Liebing erläutert. Intensiv wird die Frage der genauen Definition von Einzelhandel und innenstadtrelevantem Sortiment diskutiert. Dabei ist deutlich, dass es auch innerhalb der Sylter Unternehmerschaft keine einheitliche Position gibt. Die grundsätzliche Ausschlussregelung gegenüber Einzelhandel wird jedoch befürwortet. Zum einen sollten keine neuen zusätzlichen großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte ermöglicht werden, zum anderen sollten auch keine innenstadtschädlichen Sortimente dort ermöglicht werden. Vors. Schmidt bedankt sich bei den Vertretern des Vereins Sylter Unternehmer für das interessante Gespräch, die sich wiederum für die interessanten Informationen bedanken.


4. Beratung und Beschlussfassung über das Projekt „Kulturlandhof Südhörn“

Vors. Schmidt begrüßt die umfangreichen Unterlagen und empfiehlt dem Ausschuss Zustimmung. Bgm. Liebing verweist auf eine kurzfristig eingegangene Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Wirtschaftlichkeitsberechnung, die dem Ausschuss als Tischvorlage vorgelegt wird. Bgm. Liebing erläutert die darin enthaltenen kritischen Hinweise, verweist aber auch auf die bereits stattgefundenen Erörterungen gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer und der Stiftung Aktion Kulturland, die die Fragestellung zum Teil schon beantwortet hätten. Diese Antworten seien jedoch leider nicht in diese Stellungnahme eingeflossen. Deshalb sei die Stiftung Aktion Kulturland nochmals um eine antwortende Stellungnahme gebeten worden. Die Aspekte seinen abarbeitbar. Ergänzend weist Bgm. Liebing darauf hin, dass seitens der Stiftung die Anfrage der Hannoverschen Kassen  vorgetragen wurde, deren finanzielle Investitionsbeteiligung  durch eine Bürgschaft durch die Gemeinde  abzusichern. Da bereits im Vertragsentwurf eine erstrangige Absicherung dieser Finanzierungsbeteiligung vorgesehen ist, spricht  aus Sicht der Verwaltung nichts gegen diese Bürgschaft. Gegen diese Positionen wird aus dem Ausschuss kein Widerspruch erhoben. Da kein weiterer Diskussionsbedarf festgestellt wird, lässt der Vors. über die Vorlage mit Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung


5. Beratung und Beschlussfassung über die Verlegung der Autoverladung zum ehemaligen „Pionierlager“

Vors. Schmidt  erinnert kurz an den Ausgangspunkt der Diskussion mit dem Antrag der SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung. Der Vorlage der Verwaltung sei ansonsten kein Aspekt hinzuzufügen. Da kein Diskussionsbedarf festgestellt wird, lässt der Vors. Über den Beschlussvorschlag der Verwaltung  abstimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung und damit Ablehnung zum Vorschlag der Verlegung Autoverladung zum ehemaligen „Pionierlager“.


6. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Liebing weist auf die aktuelle Ausgabe der Nationalparknachrichten hin, die  bei Interesse im Gemeindebüro eingesehen oder abgefordert werden kann. Darin  ist auch ein Interview mit dem neuen Geschäftsführer der Nationalparkservice GmbH enthalten. Herr Jessen, der aus der Wirtschaft kommt, sei in der bisherigen Amtszeit in der Region sehr positiv aufgenommen worden.

Bgm. Liebing spricht die Verkehrsfragen in der Folge des Baues der Ortsumgehung an. Erkennbar sei, dass die verkehrsrechtlichen Anordnungen des Kreises nach den ersten praktischen Erfahrungen nochmals überprüft werden müssten. Insbesondere für kreuzende Radfahrer seien die Kreuzungspunkte Siidik und Koogstraße höchst problematisch, da südlich von Keitum zu schnell gefahren werde. Die Ausschilderung mit Tempo 70 führe zu Regelgeschwindigkeiten von 90 – 100 km/h. Die Beschwerden des Landwirts Buchholz, der direkt neben dem neuen Bahnübergang wohnt, über die zu lauten Klingelgeräusche hatte Bgm. Liebing an die Bahn weitergeleitet. Von dort ist zugegeben worden, dass die Anlage nicht richtig justiert wurde. Inzwischen sind die Klingelgeräusche generell leiser gestellt und eine Nachabsenkung installiert worden. Herr Buchholz hat bestätigt, dass es leiser geworden sei, er hat jedoch in einem längeren Telefonat mit Bgm. Liebing die  negativen Lärmentwicklungen für die direkten Anlieger massiv vorgetragen, die sich aus dem Autoverkehr ergeben. Dies sei jedoch nicht änderbar. Als dritter Aspekt  haben sich die Reinigungsprobleme im Fußgängertunnel Gaat durch  die Pferde herauskristallisiert.  Bgm. Liebing erläutert, dass der Verursacher dieser Verschmutzung, die über das übliche Maß hinausgeht, nach dem Straßen- und Wegerecht für die Beseitigung verantwortlich ist. Der Tunnel selbst  ist ein Gemeindeweg und in der Straßenbaulast  der Gemeinde.

BV Uekermann spricht  die in diesem Jahr  erneut umfangreicher gewordenen Plakatierungen für Veranstaltungen an. Dies gilt auch für die Werbemaßnahmen gemeindlicher Veranstaltungen in Regie der Kurverwaltung. Er fragt den Ausschuss, ob diese Entwicklung so gewünscht sei. An die Frage schließt  sich eine intensive Diskussion  an. Im Stimmungsbild wird einerseits deutlich, dass die ungesteuerte Entwicklung als unbefriedigend empfunden wird, andererseits einvernehmlich akzeptable Lösungsmöglichkeiten bisher noch nicht gefunden wurden. Auch die unterschiedliche Handhabung auf der Insel sei unbefriedigend. So haben sich inzwischen die amtsangehörigen Gemeinden  Rantum und Kampen von einer bisherigen amtseinheitlichen Regelung mit festgelegten Standorten verabschiedet  und schließen Plakatierungen für Veranstaltungen generell aus. Vors. Schmidt schlägt  vor, die Gemeinde könnte offizielle Plakatierungswände  für Veranstalter anbieten. Bgm. Liebing äußert Skepsis, ob dies bei der Vielzahl von Veranstaltungen praktikabel sei. Dies sei in Innenstadtbreichen für fußläufigen Verkehr möglich, aber Veranstalter hätten vor  allem den Wunsch, deutlich sichtbar vorbeifahrende Autofahrer auf ihre Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Im Ergebnis besteht Einvernehmen, dass die Ortsbeiräte sich mit dem Thema befassen sollten, in welcher Form sie in ihren Ortsteilen Werbemaßnahmen zulassen wollen.



Der Vorsitzende schließt um 19:45 Uhr die Sitzung.