Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende des Sozialausschusses, Gv Lasse Lorenzen, eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Mitglieder des Ausschusses sowie Bürgervorsteher Uekermann und Bürgermeister Liebing und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er bittet, die Tagesordnung um folgenden Punkt 2 zu ergänzen: Verpflichtung eines neuen Ausschussmitgliedes
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
2. Verpflichtung eines neuen Ausschussmitgliedes
Vorsitzender Lasse Lorenzen verpflichtet Bv Mathias Lauritzen auf gewissenhafte Wahrnehmung seiner Obliegenheiten und führt ihn per Handschlag in sein Amt ein.
3. Einwohnerfragestunde
Entfällt, da keine weiteren Einwohnerinnen und Einwohner anwesend sind.
4. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltsanmeldungen 2005
Bgm Liebing erläutert anhand des Haushaltes 2004 die derzeitigen Haushaltsansätze, für die der Sozialausschuss zuständig ist. Unterabschnitt 4640, Kindergärten: Die Vorjahresansätze sollen für 2005 übernommen werden. Mit der HH-Stelle 4640.71205 (Zuschüsse für Kindertagesstätten Sylt-Ost) sind die Anforderungen des Gemeinnützigen Vereins für Jugenderholung aus den Wirtschaftsplänen für 2005 zu übernehmen. Unterabschnitt 4700 (Förderung der Wohlfahrtspflege): Enthält die Maßnahmen der Seniorenweihnachtsfeiern und der Altenbetreuung. Auch hier sollten die Ansätze für das Folgejahr übernommen werden. Dies sei angesichts eines zu erwartenden defizitären Haushaltes in Folge mit einem nicht ausgeglichenen Verwaltungshaushalt keine Selbstverständlichkeit. Im Unterabschnitt 5400 sind die freiwilligen Zuschüsse an das DRK für die Altentagesstätte im Gemeindehaus in Tinnum sowie für sonstige soziale Dienste enthalten. Auch hier wird die Übernahme der Vorjahresansätze empfohlen. In diesem Jahr erhält daraus die AIDS-Hilfe Sylt einen Zuschuss in Höhe von 500 € sowie die Arbeiterwohlfahrt für die sozialpsychiatrische Tageseinrichtung in der Fliegerhorst-Kaserne 600 €. Bgm Liebing trägt vor, dass ein Antrag der Arbeiterwohlfahrt vorliegt, den Zuschuss für die sozialpsychiatrische Einrichtung auf 1.050 € zu erhöhen. Er empfiehlt, diesem Antrag nicht zu folgen, da die Ausweitung freiwilliger Leistungen angesichts eines nicht ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes nicht vertretbar sei. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen oder Fragen vorliegen, lässt der Vorsitzende über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung
5. Mitteilungen und Anfragen
Gv Stocki fragt, ob eine Sitzung der Kindergartenbeiräte seit der Neubesetzung stattgefunden hat. Vorsitzender Lorenzen verneint dies.
Bv Duwe spricht einen Vorgang aus dem Altenzentrum in Westerland, Steinmannstraße, an. Dort ist der Träger der Einrichtung (Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie) dazu übergegangen, mit dem Mietvertrag Kopplungsverträge für die Nutzung von Sonderleistungspaketen abzuschließen. Dies betrifft den Altenwohnbereich, nicht den Pflegebereich. Von ihm betreute Personen mit Wohnsitz in der Stadt Westerland können dieses Zusatzpaket, das 86 € im Monat kostet, aus dem Regelsatz der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung nicht finanzieren. Nach Gesprächen mit dem Träger, einer rechtlichen Überprüfung der Verträge und Beratungen in der Stadt Westerland ist von dort die Zusage gekommen, 50 € pro Monat zu übernehmen. Bv Duwe regt eine Diskussion an, wie mit möglichen Fällen aus der Gemeinde Sylt-Ost umgegangen werden soll. Einige Mitglieder des Ausschusses sprechen sich dafür aus, ebenfalls seitens der Gemeinde 50 € pro Monat zu übernehmen. Andere Mitglieder des Ausschusses sehen dies kritischer und hinterfragen die Nutzung dieses Zusatzpaketes. Bgm Liebing regt eine weitergehende Prüfung durch das Sozialamt der Gemeinde Sylt-Ost an unter dem Gesichtspunkt der Hartz IV- Neuregelungen. Bei derartigen Leistungen handelt es sich um einen Bereich von Personen, deren Ansprüche auf öffentliche Leistungen abschließend geregelt seien. Auch wenn es sich hier vielleicht um zwei Fälle in der Stadt Westerland handelt, sei es Tagesgeschäft, dass derzeitige Sozialhilfeempfänger mit subjektiv begründeten Wünschen oder Ansprüchen an das Sozialamt herantreten, über die gesetzlich geregelten Ansprüche hinaus weitere Leistungen zu erhalten. Sollte an dieser Stelle einem solchen Begehren stattgegeben werden, wäre in anderen Bereichen mit weiteren Ansprüchen zu rechnen. Nach intensiver Diskussion bittet der Ausschuss die Verwaltung um Prüfung der Sach- und Rechtslage und um Vorlage zur nächsten Ausschusssitzung.
Bv Duwe richtet Dank an die Gemeinde Sylt-Ost für eine Wohnungsvergabe an einen Klienten aus dem Pionierlager.
Vors. Lorenzen weist auf eine vorliegende Einladung zu einer Ausstellungseröffnung von Kunstwerken „Frauen über 80“ hin, die am 8. Nov. 2004, 19:00, im Rathaus Westerland eröffnet wird.
Vors. Lorenzen weist auf eine vorliegende Broschüre der Bürgerbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein für soziale Angelegenheiten hin, die im Gemeindebüro eingesehen werden kann.
Vors. Lorenzen weist auf eine Broschüre über Veranstaltungsangebote des Kreises NF für sozialengagierte Personen hin.
Vors. Lorenzen berichtet, dass der Jahresbericht 2003 des Beratungs- und Behandlungszentrums im Kirchenweg in der Stadt Westerland vorliegt. Interessenten können im Gemeindebüro Einsicht erhalten.
Vors. Lorenzen hat an Sitzungen des Kindergartenbeirates in Archsum und Tinnum in Vertretung für Bgm Liebing teilgenommen. Interessenten können in die vorliegenden Protokolle im Gemeindebüro Einsicht nehmen.
Vors. Lorenzen weist auf den Kreisseniorenplan hin, der ebenfalls bei Interesse im Gemeindebüro eingesehen werden kann.
Bgm Liebing berichtet zum Sachstand Hartz IV, dass das Sozialzentrum in der Stadt Westerland (Gebäude Sparkasse) Mitte Dezember bezugsfertig sein soll. Es ist davon auszugehen, dass der Mitarbeiter des Sozialamtes der Gemeinde Sylt-Ost zum Jahreswechsel auch in das Sozialzentrum umziehen wird. Ab Januar 2005 werden dann keinerlei soziale Dienstleistungen in der Verwaltung mehr angearbeitet. Dies wird einzige Kompetenz des Sozialzentrums. Die Finanzierung ist auf Landesebene nach wie vor strittig. Der Vorschlag der Landesregierung, die Kreisaufgaben durch eine höhere Kreisumlage zu finanzieren, was zu erheblichen Umschichtungen innerhalb des kreisangehörigen Raumes, z.B. auch zu Lasten der Gemeinde Sylt-Ost, geführt hätte, ist inzwischen wohl vom Tisch. Derzeitig wird darüber diskutiert, einen festen Prozentsatz der Kosten der Unterkunft vom Kreis auf die Gemeinden zu verlagern. Dies sei auch ein gangbarer Weg, da eine gemeindliche Beteiligung von Anfang an immer fest stand. Wichtig ist der Grundsatz, dass eine Mitfinanzierung der gemeindlichen Ebene nur in einer Größenordnung erfolgt, die sich an den Einsparungen durch Harzt IV auf gemeindlicher Ebene anlehnt. Der Kreis NF hat den Gemeinden empfohlen, die Sozialhilfeansätze des Jahres 2003 in den Haushalt für 2005 wieder einzustellen. Damit würden die Gemeinden auf der sicheren Seite sein, da nach wie vor die Zusage gilt, dass auf den kommunalen Ebenen Nettoeinsparungen durch Harzt IV zu Entlastungen in den Haushalten führen sollen.