Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der stellv. Vorsitzende, Stephan Froeschel, eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden OBR-Mitglieder, Bgm. Liebing, BV Manfred Uekermann, VA Peter Carstensen als Protokollführer sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt. Vor Eintritt in die weitere TO weist der stellv. Vorsitzende noch einmal darauf hin, dass der bisherige Vors., BV Manfred Uekermann, gleich nach seiner Wahl zum Bürgervorsteher erklärt hat, den Vorsitz im OBR Tinnum abzugeben, um mehr Zeit für die neue Aufgabe als BV im gesamten Sylt-Oster Bereich zu haben. Von einer weiteren Tätigkeit im OBR Tinnum hat er ebenfalls abgesehen, so dass nunmehr Herr Lasse Lorenzen nachgerückt ist. Herr Uekermann hat 10 Jahre lang den OBR Tinnum vertreten und sich für diese Aufgabe sehr engagiert. So war er maßgeblich bei den Umsetzungen der Baumaßnahmen “Silwai“, Gewerbegebiet, Mühlenweg beteiligt. Aber er hat nicht nur „große“ Projekte begleitet, sondern auch Kleinigkeiten wahrgenommen, so u. a. die Wahrnehmung von Geburtstagen oder sonstiger Jubiläen sowie Weihnachtsfeiern. Der stellv. Vors. des Ortsbeirates bedankt sich für die Tätigkeiten und überreicht im Namen des OBR einen Blumenstrauß. BV Uekermann bedankt sich bei den Mitgliedern des OBR für die Begleitung über die vergangenen Jahre hinweg, denn es war allein nicht möglich, alles allein umzusetzen bzw. Termine wahrzunehmen und er wird versuchen, auch künftig an den OBR-Sitzung teilzunehmen. BV Uekermann begründet seine Entscheidung, den Vorsitz im OBR niederzulegen damit, dass er sich in seiner neuen Aufgabe allen Ortsteilen widmen möchte.
2. Wahl / Verpflichtung einer / eines neuen Vorsitzenden
Vorgeschlagen wird zum einen Herr Wolfgang Schulz; weiter wird Herr Ernst Petersen vorgeschlagen, der jedoch mitteilt, dass er eine eventuelle Wahl nicht annehmen wird. Herr Wolfgang Schulz wird sodann einstimmig zum neuen Vorsitzenden des OBR Tinnum gewählt. Er bedankt sich für das Verrauen und wünscht eine gute Zusammenarbeit.
3. Einwohnerfragestunde
Frau Strauch bedankt sich bei Herrn BV Uekermann dafür, dass die Einwohner bzw. Anlieger in den Sitzungen die Möglichkeit hatten, zu bestimmten Punkten Stellung zu nehmen bzw. auch zu bestimmten TOP gehört wurden.
Frau Strauch fragt an, ob zwischenzeitlich bezüglich der Lärmbelästigung durch die Bahn entsprechende Schritte eingeleitet worden sind, zumal bei den Flachwagen des Sylt-Shuttle die Hydraulik defekt sein soll. Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass sich die Gemeindevertretung nach der Beratung im Ortsbeirat damit beschäftigt hat. Sowohl über den Haus- und Grundeigentümerverband als auch über einen zweiten Kanal wurden zwei Anwaltskanzleien eingeschaltet. Im direkten Kontakt hat die DB Autozug mitgeteilt, dass von 14 Loks derzeitig 6 Loks überarbeitet worden sind, 5 weitere befinden sich derzeitig in Bremen zur Instandsetzung, so dass davon ausgegangen werden kann, die die starken Vibrationsbelästigungen Ende August so gut wie nicht mehr auftreten sollen. In diesem Zusammenhang weist Bgm. Liebing noch einmal darauf hin, dass bei starken Lärmbelästigungen unbedingt die Tageszeiten aufgeschrieben werden sollen. Es ist dann leichter zu verfolgen, welche Loks zu dem Zeitpunkt eingesetzt waren bzw. welcher Lokführer nicht nach Anweisung gefahren ist.
Vors. Schulz weist darauf hin, dass der Bereich an der Zentralen Sportanlage (Pionierlager) nicht ausreichend beschildert ist. Dazu wird mitgeteilt, dass es sich um Keitumer Gebiet handelt, entsprechende Beschilderung aber in Auftrag gegeben wird.
Es wird auf Straßenschäden im Schul-, Vogtei und Bereich SPAR-Markt Johannsen hingewiesen. Die derzeitigen Straßenverhältnisse sind insbesondere für Radfahrer sehr gefährlich. Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass die Gemeinden finanzielle Probleme haben, Instandsetzungsmaßnahmen umzusetzen. Dies gilt auch für kleinere Maßnahmen. Es ist vorgesehen, jetzt für dringendste Instandsetzungsarbeiten 2 – 3 Schwerpunkte zu setzen.
Frau Strauch weist darauf hin, dass auf dem „Flaggenplatz“ (Königskamp) und in den Verkehrsinseln des „Silwai“ das Unkraut sehr hoch steht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ampelschaltung an der GS Tinnum z. Zt. eine sehr kurze Phase hat. Bgm. Liebing sichert zu, die Betreiberfirma entsprechend zu informieren.
4. Sachstandsbericht Kulturlandhof Südhörn, Beratung und Beschlussfassung über Machbarkeitsstudie
Bgm. Liebing teilt vorab noch einmal mit, dass sich die Gemeinde seit ca. 1 ½ Jahren mit diesem Thema in verschiedenen Gremien befasst und im Grundsatz festgestellt hat, dass das Projekt umgesetzt werden soll. Ergänzend hebt Bgm. Liebing die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer hervor, deren kritische Anmerkungen leider nicht die Ergebnisse einer Besprechung zwischen der Landwirtschaftskammer und dem Vorhabenträger berücksichtigt. Deshalb sei die Aktion Kulturland als Vorhabenträger nochmals gebeten worden, eine antwortende Stellungnahme abzufassen. Die meisten kritischen Anmerkungen der Landwirtschaftskammer könnten abgearbeitet werden. Nach einer längeren Aussprache wird folgendes zur Kenntnis genommen:
1. Das Projekt soll aus Mitteln des Programms „Zukunft auf dem Lande“ (ZAL) gefördert werden. 50% Förderung (erhöhte Förderquote) für den förderfähigen Teil ist in Aussicht gestellt.
2. Da nur die Gemeinde Empfänger von Fördergeldern gemäß ZAL sein kann, muss sie den Hof erwerben und die förderfähigen Investitionen tätigen. Der Vertrag sieht jedoch vor, dass sie von eigenen Beiträgen freigestellt wird. Die Kofinanzierung erfolgt durch Beiträge, die die Stiftung Kulturland beibringt.
3. Die Trägerschaft für die nicht förderfähigen Betriebsteile übernimmt die Aktion Kulturland direkt.
4. Die Durchführung des Gesamtprojektes übernimmt die Gemeinnützige Kulturland Gesellschaft mbH mit Sitz in Sterup, die bereits vergleichbare Höfe betreibt.
5. Für das Projekt ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Einen Aufstellungsbeschluss hat der Bauausschuss bereits gefasst; frühzeitige Bürgerbeteiligung hat stattgefunden.
6. Seitens aller beteiligten öffentlichen Institutionen erfolgt Unterstützung für dieses Projekt: Umweltministerium, Innenministerium als Fördergeber, Landesamt für Natur und Umwelt, Kreis Nordfriesland mit Bau- und Umweltbehörde, AlR haben das Projekt mit wichtigen Hinweisen abgerundet.
7. Eine externe Überprüfung durch die Landwirtschaftskammer konnte zunächst in einem gemeinsamen Gespräch erste Bedenken ausräumen; die abschließende Stellungnahme ist beigefügt, enthält jedoch die wesentlichen Gesprächsergebnisse nicht. Insofern wird auch auf die antwortende Stellungnahme von Aktion Kulturland verwiesen.
Der Gemeindevertretung empfiehlt der OBR Tinnum sodann:
1. Die Gemeindevertretung nimmt die Machbarkeitsstudie für den Kulturlandhof Südhörn, erstellt im Auftrag des Landschaftszweckverbandes Sylt durch die Stiftung „Aktion Kulturland“, sowie den Entwurf eines Betreuungs- und Betreibervertrages und die externe Überprüfung der Landwirtschaftskammer zur Kenntnis.
2. Die Gemeindevertretung stimmt der Durchführung des Projektes „Kulturlandhof Südhörn“ gemäß Machbarkeitsstudie zu. Der Vorhabenträger wird gebeten, zu den noch nicht abgearbeiteten kritischen Anmerkungen der Landwirtschaftskammer zur Wirtschaftlichkeitsberechnung eine ausreichende Antwort zu fertigen und die Wirtschaftlichkeitsberechnung ggf. anzupassen.
3. Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf eines Betreuungs- und Betreibervertrages zu und beauftragt den Bürgermeister mit dem Vertragsabschluß. Der Abgabe einer gemeindlichen Bürgschaft für die Investitionsbeteiligung der Hannoverschen Kassen im Rahmen des Projektteils in gemeindlicher Trägerschaft wird zugestimmt; die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Zustimmung der Kommunalaufsicht einzuholen.
4. Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, die notwendige finanzielle Abwicklung in den Entwurf des I. Nachtragshaushaltes 2004 einzuarbeiten, um die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, dass noch im Jahr 2004 mit dem Projekt begonnen werden kann, soweit die notwendigen Förderbescheide rechtzeitig vorliegen.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
5. Sachstandsbericht Spielscheune
BL Winter berichtet von einer kürzlich durchgeführten Bereisung verschiedener Spielscheunen im Norddeutschen Raum. Im einzelnen führt BL Winter folgendes aus:
1. Otterndorf (Eigenbetrieb der KV)
Eine Spielscheune die sich besonders an die Zielgruppe Kinder von 2-7 Jahre richtet. Käpt'n Blaubär Landschaft mit Rutsche, Schaukel, Memory, Puzzles, Karussell, Ballpool, Spielkästen, Cafeteria; Wenig moderne technische Spielgeräte und daher auch nicht besonders Personalintensiv.
Eintrittspreise:
Kinder (ab 3 Jahren): Einzel: 2,00 €
10er-Karte: 17,50 €
Kindergärten, Kindertagestätten und andere Einrichtungen für Kinder (wie Jugendherberge, Jugendcamp, etc.), die in geschlossenen Gruppen (ab 6 Kinder) die Spiel- und Spaß-Scheune besuchen, zahlen pro Kind: 1,- €
Erwachsene (ab 18 Jahren): Einzel: 1,00 €
10er-Karte: 9,00 € Kinder
2. Butjadingen (Eigenbetrieb der KV)
Die erste Spielscheune Deutschlands, die aufgrund der größeren Konkurrenzsituation 2003 erstmalig deutliche Rückgänge verzeichnet, von 170.000 Besuchern in 2002 auf 140.000 in 2003. Die Spielscheune wurde multifunktional erweitert und kann jetzt in Teilbereichen auch als Veranstaltungshalle genutzt werden. Der Aussenbereich wurde um einen privaten Minigolfplatz erweitert. Es gibt Überlegungen die ganze Spielscheune zu privatisieren, weil die Personalkosten durch die immer aufwendigeren Spielgeräte deutlich steigen. Superrutsche, Ballpool, Hüpfburg, Fahrradkarusell, Kletterberg, Trampolin, Jet – Scooter, Billard, Kino Tischkicker, Internetterminal Netzballspiele Inlinen Fun - Restaurant Cafeteria Kiosk.
Eintrittspreise:
Einzelkarte Erw 2,50
Einzelkarte Kind 3,00
Happy Hour (ab 16Uhr) 2,00
Familienkarte 9,00
Skaterpass 1,75
Zehnerkarten 25,00
Kindergärten 1,75
Geburtstagsgesellschaften und Gruppen ab 10 Personen 3,00
Jahreskarte (auf Geschwister übertragbar) 99,00
3. Hooksiel (Privat)
Eine sehr moderne Spielscheune, die in eine bestehende Schiffshalle gebaut worden ist. Sehr viele technische Spielgeräte und damit sehr personalintensiv. Bungee-Trampolin (4), 10m Kletterwand, 10-Platz Trampolin, 70m Autoscooterbahn, Kletterberg, Fischkutter mit Sandstrand, 44m Riesenrutsche, Panorama-Restaurant. Diese Spielscheune versucht Kinder von 2 bis 14 Jahre anzusprechen. Es gibt Pläne, das Restaurant nach außen zu bauen. Erwartete Besucher: 190.000
Eintrittspreise:
Klein-Kinder 1-3 Jahre 1,50 €
Kinder bis 18 Jahre 5,00 €
Erwachsene 4,00 € incl. Heissgetränk´
Familien (ab 5 Personen) pro Kind 10% Ermäßigung
Gruppen (ab 20 Personen) pro Kind 20% Ermäßigung
Der OBR dankt BL Winter für seine Ausführung und beschließt einstimmig:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es einen geeigneten Standort in Sylt-Ost gibt.
6. Beratung und Beschlussfassung über die Verlegung der Autoverladung zum ehemaligen „Pionierlager“
Die Vorlage der Verwaltung vom 08. Juli 2004 liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Aussprache empfiehlt der OBR Tinnum der Gemeindevertretung einstimmig:
1. Der Standort „Pionierlager“ stellt keine sinnvolle Alternative für den jetzigen Standort der Autoverladung in Westerland dar;
2. die Planungen der sechziger Jahre aus dem Flächennutzungsplan Sylt sind bei der nächsten anstehenden F-Plan-Änderung zu entfernen.
7. Beratung und Beschlussfassung über Verkehrsberuhigung Ringweg
Vorab wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der OBR bereits am 27.01.2004 beschlossen hatte, Verkehrsberuhigende Maßnahmen gemäß Vorschlag der Verwaltung im Rahmen eines Testlauf durchzuführen. m Rahmen einer ausführlichen Aussprache weist Herr Rose als Sprecher der Anlieger darauf hin, dass für Verkehrsberuhigende Maßnahmen, wie seinerzeit von der Verwaltung vorgeschlagen, bisher 4.100 € bei ihm hinterlegt seien. Die durch die Maßnahmen während des Testlaufes eingetretene Verkehrsberuhigung ist sehr positiv von den Anliegern aufgenommen worden. Bgm. Liebing führt dazu aus, dass er es sehr großartig findet, wenn Anlieger solche Maßnahmen in Eigeninitiative regeln. Bei der Verwaltung seien auch keine negativen Rückmeldungen eingegangen. Es werden noch einmal verschiedene Verkehrsberuhigungsmaßnahmen angesprochen, so z. B. Fahrbahnverengungen, Aufbringen von 3 Markierungen vor Kreuzungen. Bv Dau empfiehlt, zunächst mit geeigneten Maßnahmen vor baulichen Veränderungen zu beginnen. Der OBR Tinnum stimmt sodann wie folgt ab:
Verkehrsberuhigung durch Anbringen von Verengungen:
Abstimmungsergebnis:
2 Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Somit abgelehnt.
Verkehrsberuhigung durch Aufbringen von weißen Strichen vor Kreuzungen:
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
4 Enthaltungen
Somit angenommen.
8. Abrechnung Seniorenfahrt
Am 16. Juni 2004 hat der OBR Tinnum mit seinen Seniorinnen und Senioren eine Fahrt auf den Flugplatz gemacht mit Besichtigung der Instandsetzungshalle für Hubschrauber. Anschließend gab es noch ein gemütliches Beisammensein mit Kaffee und Kuchen in der Messe. Ein besonderer Dank gilt Frau Körner-Möhring und Herrn Dau für die Vorbereitung dieses Nachmittages.
9. Anfragen und Mitteilungen
Herr Uwe Dau fragt an, ob es möglich ist, einen Verkehrsspiegel beim SPAR-Markt in Tinnum aufzustellen.
Herr Rüdiger Krtschek fragt an, ob es möglich ist, auf dem Radweg über die Brücke Radfahrerembleme aufzubringen.
Herr Stephan Froeschel weist darauf hin, dass die Sicht aus dem Conrad-Andresen-Wai auf den Silwai stark beeinträchtigt ist (Sichtdreieck).
Herr Uwe Dau fragt weiter an, ob die 30-km/h-Zone im Bereich des SPAR-Marktes aufgehoben ist. Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass die Hinweisschilder 30 km/h nach wie vor an der Ampel an der Schule Tinnum stehen. Die Beschränkung geht entweder bis 14 oder bis 19 Uhr; eine durchgehende Beschränkung gibt es aber nicht.
Herr Manfred Uekermann weist darauf hin, dass das Aufstellen von Plakatträgern und sonstiger Werbung im OT Tinnum in der Vergangenheit Überhand genommen hat. Man sollte sich Gedanken darüber machen, ob seitens der Gemeinde entsprechende Plätze zur Verfügung gestellt werden können.
Bgm. Liebing teilt mit, dass die Firma VODAFON im Gewerbegebiet Flugplatz Antennen errichtet hat. Wegen der kritischen Presseberichterstattung weist er darauf hin, dass die Grundstücksvergabe rechtlich korrekt verlaufensei und erläutert die Hintergründe.
Bgm. Liebing teilt zur Halle 74 mit, dass nunmehr eine Planungsanzeige an das Innenministerium vorbereit und im kommenden Monat erörtert wird.
Vors. Schulz teilt mit, dass
a) im Silwai Fahrbahnmarkierungen aufgebracht worden sind, so dass überflüssige Verkehrsschilder entfernt werden konnten;
b) Richtungspfeile an der Kreuzung K 117 von der Brücke kommend angebracht worden sind;
c) die Schüler der GS Tinnum mit Unterstützung der KV Sylt-Ost ein Konzert von Rolf Zuckowski auf Amrum besucht haben;
d) zwischenzeitlich ein Hinweisschild mit den einzuhaltenden Ruhezeiten am Sportplatz Tinnum, Boy-Peter-Eben-Weg, angebracht worden ist.
Der Vorsitzende schließt sodann um 22:00 Uhr mit Dank die Sitzung.