Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 12.08.2004

Ortsbeirat Keitum

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder des Ausschusses, Bgm. Ingbert Liebing, Herrn Peter Carstensen als Protokollführer sowie die anwesenden Zuhörer.


2. Einwohnerfragestunde

Anlieger der Straße „Siidik“ tragen folgendes vor:
- Hinweisschilder Rantum-Strand  müssen umgesetzt werden, so dass die Gäste auf Höhe ehemals Bahnübergang „Gaat“ auf die Bäderstraße fahren, und nicht  wie jetzt durch den „Siidik“. Dadurch  erhöhtes Verkehrsaufkommen.
- Auf die Banketten ist angeblich giftiges Recyclingmaterial aufgebracht worden.
- Das Hinweisschild „Siidik“ an der K 117 ist zu weit von der Kreisstraße aufgestellt.
- An der Straße „Gaat“ vor den Tunneleinfahrten ist das Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ aufzustellen.
- Es wird gebeten, ein Hinweisschild „Siidik“ an der Gabelung der neuen Straße westlich Ortseingang Keitum aufzustellen.
- Schließlich wird angeregt, ein Schild “Abknickende Vorfahrt“ an der Gabelung k 118 / k 117 aufzustellen.
Bgm. Liebing weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Anlieger des „Siidik“ die Möglichkeit haben, auf eigene Rechnung über die Kurverwaltung entsprechende einheitliche Hinweisschilder zu bestellen. Den übrigen Anregungen wird er nachgehen. Zum überwiegenden Teil liegen sie jedoch in der Kompetenz der Verkehrsaufsicht des Kreises bzw. des Straßenbauamtes.


3. Mitteilungen und Anfragen

Zum Thema „Ortsumgehung Keitum“ berichtet Bgm. Liebing, dass die Verkehrsaufsicht beim Kreis NF gebeten wird, die Verkehrsregelungen zu ändern. Die Tempobegrenzung auf 70 km/h führt  dazu, dass deutlich schneller gefahren werde.

Auf Grund einer Beschwerde eines Anliegers hatte die Gemeinde Kontakt zur DBAG aufgenommen wegen der Lärmbelästigungen durch das Glockengeläut am neuen Bahnübergang. Dies ist zwischenzeitlich geändert worden; darüber hinaus  ist auch eine Nachtabsenkung erfolgt.

Zu den Verschmutzungen im Tunnel „Gaat“ teilt Bgm. Liebing mit, dass sich die Situation in der Vergangenheit  gebessert habe. Bgm. Liebing erläutert, dass der Verursacher dieser Verschmutzung, die über das übliche Maß hinausgeht, nach dem Straßen- und Wegerecht für die Beseitigung verantwortlich ist. Der Tunnel selbst  ist ein Gemeindeweg und in der Straßenbaulast  der Gemeinde.

Es liegt ein Antrag vor, das bestehende Halteverbot im „Gurtstich“ aufzuheben, wo jetzt die OU eingeweiht ist. Diesen Antrag hat Bgm. Liebing nicht an die Verkehrsaufsicht des Kreises weitergegeben mit der Begründung, wenn jetzt alles voll geparkt wird, ist es eine  Verkehrsbehinderung.

Schließlich teilt Bgm. Liebing mit, dass der Kreis NF als Planverfasser für die Bebauungspläne in Munkmarsch diese in öffentlicher Sitzung am 13. September 2004 im OBR Keitum vorstellen wird. Die Gemeindevertretung wird dann anschließend am 23. September 2004 entsprechende Beschlüsse herbeiführen können.

Vor Eintritt in die weitere TO dankt der Vors. Bgm. Liebing im Namen des Ortsbeirates für sein Engagement bei der Umsetzung des Baues Ortsumgehung Keitum.


4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Ehemaliger SPAR-Markt“

Die Vorlage der Verwaltung vom 20.04.2004 sowie die Tischvorlage vom heutigen Tage liegen den OBR-Mitgliedern vor. Vors. Kennel führt ergänzend  aus, dass der Bau-/Planungsausschuss in seiner Sitzung am 11. August 2004 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 einstimmig beschlossen hatte. Im Rahmen einer sich anschließenden Aussprache hinterfragt  Herr Strohmeier, warum der OBR erst eingebunden wird, wenn der Bauausschuss bereits beschlossen hat. Herr Wedell weist ebenfalls darauf hin, dass es nicht sein kann, wenn die Verwaltung etwas vorgibt, was dann nur noch  zur Kenntnis genommen werden soll. Es stellt sich bei dieser beantragten B-Plan Änderung  die Frage: „Was wollen wir im Ortskern“? Mit der Änderung soll ein Gebiet geschaffen werden mit der Zweckbestimmung „Gebiet für Gastronomie, Läden, Wohnen und Fremdenbeherbergung“. Dies bedeutet Schank- und Speisewirtschaften, Läden und Galerien, sonstige Wohngebäude  mit nicht mehr als einer Wohnung, kleine Betriebe des Beherbergungsbetriebes mit max. 10 Betten sowie je Beherbergungsbetrieb eine Wohnung für Betriebsinhaber oder –leiter. Der Wohnflächenanteil muss mindestens 50 % der Geschossfläche betragen. Das Nutzungskonzept sieht konkret 5 - 6 kleine Läden, ein Restaurant im Innenhof sowie Wohnungen vor. Mit  dieser Nutzungsänderung soll eine spürbare Belebung des Keitumer Ortskern erreicht werden und gleichzeitig ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe erreicht werden. In diesem Vorhaben muss auf alle Fälle eine gewisse Konkurrenz zu den bereits vorhandenen Betrieben gesehen werden. Vors. Kennel teilt mit, dass dieser TOP aufgenommen wurde, da das bestehende Gebäude in diesem Gebiet als städtebaulicher Missstand angesehen werden muss. Problematisch wird es indessen, wenn in einem Fall für  die Änderung eines B-Planes eine Zusage gemacht wird, währen in einem anderen Verfahren abgelehnt wird. Hierüber sollte man sich auch im Klaren sein. Auf die Frage, was bei B-Plan Änderungen Aufgabe der Verwaltung ist, teilt Bgm. Liebing mit, dass die Verwaltung für Ausschüsse Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten hat und entsprechende Beschlussvorlagen vorlegen muss. In diesem Falle ist der Vorschlag, daran anzuknüpfen, was vorher genehmigt war. Der SPAR-Markt war dörflicher Mittelpunkt. Von daher ist dort auch weiterhin Gewerbe zugelassen. Dr. Blanck stellt für sich fest, dass mit B-Plan Änderungen nicht von der gültigen Ortsgestaltungssatzung abgewichen werden sollte. Er kann nicht  erkennen, dass das, was jetzt angestrebt wird, richtig für den Ortskern ist. Man handelt sich mit diesem Vorhaben wieder erhöhtes Verkehrsaufkommen ein. Bgm. Liebing weist noch einmal darauf hin, dass es eine Vielzahl von unterschiedlichen Bebauungsplänen mit unterschiedlicher Nutzung gibt. Er bittet in diesem vorliegenden Fall darum, klar zu sagen, was für Änderungswünsche vom OBR Keitum vorgebracht werden. Um 20:05 Uhr beantragt Herr Wedell eine Sitzungsunterbrechung mit der Begründung, die OBR-Mitglieder sollten intern noch einmal über eine  reine Wohnbebauung diskutierten, die auch einstimmig beschlossen wird.
Um 20:20 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 20.04.2004 wird zur Kenntnis genommen; über den weitergehenden Antrag von Herrn Wedell, in diesem Bereich nur reine Wohnbebauung zuzulassen, wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
3  Nein-Stimmen
0  Enthaltungen
Damit ist dem  Erweiterungs-Antrag von Herrn Wedell zugestimmt worden.


5. Beratung und Beschlussfassung über die  Verlegung der Autoverladung  zum ehemaligen „Pionierlager“

Die Vorlage der Verwaltung vom 8. Juli 2004 liegt den OBR-Mitgliedern vor. Sie  wird noch einmal kurz vom Vors. in wesentlichen Punkten vorgetragen und erläutert. Sodann empfiehlt der OBR Keitum der Gemeindevertretung einstimmig: Der Gemeindevertretung wird empfohlen zu beschließen, dass
1. der Standort „Pionierlage“ keine sinnvolle Alternative für den jetzigen Standort der Autoverladung in Westerland darstellt;
2. die Planungen der sechziger Jahre aus dem Flächennutzungsplan Sylt bei der nächsten anstehenden F-Planänderung zu entfernen sind.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Bildung eines Baubegleitenden Ausschusses für den Ausbau des Gurtstichs

Die Vorlage der Verwaltung  vom 02.08.2004 liegt den OBR-Mitgliedern vor. Nach kurzer Aussprache beschließt der OBR Keitum einstimmig wie  folgt:´
1. Der OBR Keitum stimmt der Bildung eines Baubegleitenden Ausschusses für die Umgestaltung des „Gurtstichs“ zu.

2. Als Vertreter des OBR Keitum werden Herr Dr. Thomas Blanck und Herr Jörg Strempel benannt.


7. Vorstellung des Ortsentwicklungskonzeptes

Der Vors. legt eine Zusammenfassung der erarbeiteten Ortsentwicklung Keitum 2004 vor (Anlage zu dieser Niederschrift), die von den OBR-Mitgliedern zur Kenntnis genommen wird. Maßgeblich an der Erarbeitung dieser Zusammenfassung beteiligt waren Frau Dr. Simone Wilhelms-Kind, Herr Dr. Thomas Blanck, Herrn Jörg Strempel und Vors. Erik Kennel.  Vors. Kennel stellt  fest, dass das jetzt erarbeitete Konzept lebt und weiter verfolgt werden sollte.