Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder des Ausschusses, Bgm. Ingbert Liebing, die Herren Brüschke und Doll vom Kreis NF, die Vertreter der Presse sowie Herrn Peter Carstensen als Protokollführer sowie die anwesenden Zuhörer. Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung wird der vorliegende Entwurf wie folgt einstimmig geändert bzw. ergänzt:
TOP 05: Es erfolgt heute keine Beschlussfassung
TOP 06: Wird im nicht-öffentlichen Teil behandelt
TOP 08: Neu: Vorstellung der Gebote für die Arena
2. Einwohnerfragestunde
Da von den anwesenden Zuhörern keine Fragen gestellt werden, entfällt dieser TOP.
3. Anfragen und Mitteilungen
Protokoll
Auf Anfrage teilt der Protokollführer mit, dass noch ein Protokoll vom 03. Mai 2004 aussteht.
Keitumer Terme
Bgm. Liebing teilt mit, dass das Gesamtkonzept geändert wird; Förderantrag wird nur für Freibad, Kurmittelabteilung und Touristbüro gestellt Therme und Gastronomie sollen privatwirtschaftlich organisiert werden. Aus deren Ertrag sollen die Defizite des Bades finanziert werden.
Verkehrsregelung i. R. der Ortsumgehung
Bgm. Liebing teilt mit, dass zwischenzeitlich bereits ein Teil der in der Sitzung vom 12.08.2004 vorgetragenen erforderlichen Maßnahmen umgesetzt wurden. Hinsichtlich der Ausschilderung „Siidik“ ist ein Gespräch mit dem Straßenbauamt geführt worden. Von dort wurde Zustimmung signalisiert. um dies jetzt zügig umzusetzen.
Umfeld SPAR-Markt Keitum
Bgm. Liebing verliest ein Anliegerschreiben, in dem das Umfeld des SPAR-Marktes kritisiert wird. Ggf. muss im OBR noch einmal gesondert darüber gesprochen werden.
4. Vorstellung der Entwürfe für die Bebauungspläne Nr. 69 und Nr. 28, Munkmarsch, (II. Änderung) Beratung und Beschlussfassung über einen Empfehlungsbeschluss
Zu B-Plan Nr. 69:
Herr Jörg Ipsen erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004, die vom Kreis NF als Planverfasser für die beiden Bebauungspläne Nr. 69 und Nr. 28 II. Änderung, erstellt wurden, liegt den OBR-Mitgliedern vor. Beim B-Plan Nr. 69 handelt es sich um den Bereich der Kiesgrube Munkmarsch, den Bereich der ehemaligen Gastronomie „Blaumuschel“ sowie zwei südlich angrenzende bisher im Außenbereich befindliche einzelne Wohnhäuser. Herr Brüschke vom Kreis NF erläutert als Planungsverfasser den Vorentwurf des Bebauungsplanes. Ausgehend von dem Aufstellungsbeschluss der Gemeinde erläutert Herr Brüschke, dass die Flächen der Kiesgrube renaturiert werden sollen. Dabei ist vorgesehen, dass die geologisch wertvolle Struktur der Grubenabhänge durch einen Wanderweg für Gäste erschlossen werden soll. Dies sei mit den Naturschutzbehörden abgestimmt worden. Für den Bereich der ehemalige Gastronomie „Blaumuschel“ liegt ein Antrag des Eigentümers auf Umnutzung zu einem kleinen Beherbergungsbetrieb vor. Diese Umnutzung werde seitens des Kreises NF befürwortet, da ein kleiner Beherbergungsbetrieb im Außenbereich verträglicher sei als eine Gastronomie, die umfangreicheren Verkehr anzieht. Da die vorhandene Gebäudestruktur jedoch als wenig attraktiv zu werten sei, empfehle der Kreis NF mit dem Entwurf des Bebauungsplanes, das Gebäude abzureißen und einen Neubau zu ermöglich. Herr Brüschke weist darauf hin, dass ansonsten für eine weiterhin gewerbliche Nutzung eines Betriebes im Außenbereich auch Erweiterungsansprüche bestehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes sehe eine bebaute Grundfläche in der Größe von 500 m² vor. Dies bedeute den Rückbau eines Teils der vorhandenen Anlagen. Im Zuge der Überplanung der vorhandenen Wohneinzelhäuser im Außenbereich im Süden des Geltungsbereiches wird empfohlen, eine Baufläche kleiner als die derzeitige Bebauung festzusetzen. Immerhin handele es sich bei der Festsetzung einer Baufläche um ein neues Baurecht, da ansonsten für diese Häuser im Außenbereich lediglich Bestandschutz bestehe. Im Bereich des Gewerbebetriebes Maron empfehle der Kreis NF den derzeitigen Weg quer durch das Betriebsgelände, der der Gemeinde gehört, um das Betriebsgelände herum zu verlegen. Entsprechende Gespräche seien mit dem Eigentümer geführt worden. Damit bleibe zwar einerseits die Wegeverbindung möglich, die insbesondere nach dem Abzug der Bundeswehr aus der Fliegerhorstkaserne an Attraktivität gewinnen könne, aber andererseits werde auch die Teilung der Betriebsstätte Maron aufgehoben. Auf Anfrage aus dem Ortsbeirat teilt Herr Brüschke mit, dass eine Bürgeranhörung stattgefunden hat, in deren Rahmen die Wünsche der Eigentümer aufgenommen wurden. Im Rahmen einer intensiven kritischen Diskussion zu den Entwürfen des Kreises NF begründen einzelne Mitglieder des OBR ihre ablehnende Haltung. Die Baufläche von 500 m² für einen kleinen Beherbergungsbetrieb im Bereich der ehemaligen Gastronomie „Blaumuschel“ wird als zu groß kritisiert. Die Festsetzung einer Baufläche für die Einzelwohnhäuser, die geringer ausfällt, als der derzeitige Bestand, wird ebenfalls kritisiert. Gefordert wird die Festsetzung einer Baufläche in der Größe des derzeitigen Bestandes. Eine geringere Baufläche bezeichnet Bv Dr. Blanck als „Enteignung“. Hierzu stellt Herr Doll vom Kreis NF klar, dass keineswegs von Enteignung gesprochen werden könne. Vielmehr sei die heutige Rechtslage so, dass Bestandschutz bestehe, der durch die Überplanung nicht genommen werde. Allerdings gäbe es heute keinen Rechtsanspruch darauf, das Haus insgesamt abzureißen und neu zu bauen. Im Zuge der Überplanung werde ein solches Recht neu geschaffen. Insofern sei es keine Enteignung, sondern ein neues Baurecht. Bv Thomsen kritisiert den vorgesehenen Wanderweg durch einen ansonsten Naturbelassenen Bereich. Dies passe nicht zusammen. Die Eigentümer dürften wohl auch dagegen sein. Herr Brüschke stellt dazu klar, dass eine Umsetzung dieser Festsetzung natürlich nur dann erfolgen könne, wenn die Eigentümer dem zustimmen. Zunächst müsse jedoch die Gemeinde klären, ob sie eine solche Planung wünscht. Nach Abschluss der Diskussion stellt Vors. Kennel den Antrag, in dieser Sitzung des OBR keine Beschlussfassung vorzunehmen. Der OBR stimmt dem Antrag einstimmig zu. Herr Jörg Ipsen betritt den Sitzungsaal und wird informiert.
Zu B-Plan Nr. 28:
Die Vorlage der Verwaltung vom 8.9.2004 mit dem Vorentwurf des Kreises NF als Planverfasser zur 2. Änderung liegt den OBR-Mitgliedern vor. Der Geltungsbereich hatte zunächst den Bereich des Hotels „Fährhaus Munkmarsch“, den Hafen, die Straße „Heefwai“ sowie die nördlich angrenzende Einzelhausbebauung mit u. a. der Gastronomie „Moby Dick“ umfasst. Herr Brüschke als Planverfasser vom Kreis NF erläutert, dass nunmehr vorgeschlagen wird, den Geltungsbereich im weiteren Verfahren auf den Hotelkomplex „Fährhaus Munkmarsch“ und die beabsichtigte Erweiterung zu reduzieren. So sei z. B. für „Moby Dick“ noch ein Rechtsstreit zwischen dem Kreis NF und dem Eigentümer anhängig, dessen Ergebnis abgewartet werden solle. In Zusammenhang mit einem Abstimmungsgespräch hinsichtlich der Hotelerweiterung mit der Landesplanung seien auch Bedenken gegen die Überplanung der Einzelhäuser geäußert worden. Die Überplanung des Hafenbereiches sei nicht notwendig, da die bisher vorliegenden Planungen, die vom Segelverein und dem Eigentümer des Hotels „Fährhaus Munkmarsch“ gemeinsam umgesetzt werden sollen, auch ohne Bauleitplanung möglich wäre. Zur Hotelerweiterung erläutert Herr Brüschke, dass das zulässige Maß der Nutzung durch die festgesetzten Baugrenzen mit der dadurch bestimmten überbaubaren Flächen von insgesamt 1.750 m² festgesetzt werden. Vorgesehen seien zwei Vollgeschosse und für den geplanten Erweiterungsbau ein zusätzliches Staffelgeschoss mit einer Firsthöhe von max. 10 m. und einer Grundfläche von max. 400 m². Bei der Erweiterung würde sich die Bettenzahl von bisher 48 um 40 zusätzlich erhöhen, so dass die Gesamtbettenzahl bei 88 liegen würde. Aus dem Kreis des OBR wird der Planentwurf des Kreises NF massiv kritisiert. Die vorgesehene Hotelerweiterung falle sehr viel größer aus, als in den Plänen gekennzeichnet, die dem Aufstellungsbeschluss zugrunde gelegen hatten. Das Staffelgeschoss führe zu einer höheren Firsthöhe, als damals vorgesehen. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb sukzessive immer mehr gefordert werde. Auch sei nunmehr ein großer Tagungsraum und Büros vorgesehen, die ebenfalls zu einer Vergrößerung der neuen Baumasse führen. Sodann stellt Dr. Blanck folgenden Antrag: Der OBR Keitum möge beschließen, dass dem vorliegenden Änderungsantrag in der vorliegenden Form nicht zugestimmt wird, da die Dreigeschossigkeit nicht gewünscht ist und die jetzt vorgestellte Bebauungsgröße des Hotels Fährhaus nicht den Vorstellungen des Ortsbeirates entspricht. Vielmehr sollte die Bebauung eine Zweigeschossigkeit nicht überschreiten und die Größen des Baukörpers den ursprünglichen Plänen der Fa. bauconzept angepasst werden. Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Die Herren Brüschke und Doll werden um 22:00 Uhr mit Dank für ihre Ausführungen entlassen.
5. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf eines Ortsentwicklungs- Konzeptes
Die umfangreichen Unterlagen werden zur Kenntnis genommen und sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Die OBR-Mitglieder nehmen das Konzept zur Kenntnis; von einer Beschlussfassung wird zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen.
6. Beratung und Beschlussfassung über eine geänderte Planungsanfrage betr. Nachfolgenutzung ehem. Kinderheim Mühlheim
Wird im nicht-öffentlichen Teil abgehandelt.
7. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltesanmeldungen
Der OBR Keitum empfiehlt, für den Haushalt 2005 Mittel für den Ausbau/Verkehrsberuhigung des Gurtstich bereit zu stellen.
Der Vorsitzende schließt um 22:00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.