Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 16.11.2004

Ortsbeirat Keitum

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder des Ausschusses, Bgm. Ingbert Liebing, Herrn Brüschke, Herrn Peter Carstensen als Protokollführer sowie die anwesenden Zuhörer. Vor Eintritt in die weitere TO wird diese  auf Antrag wie folgt geändert:
Absetzung TOP 05  Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Absetzung TOP 08 Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen
0  Nein-Stimmen
7 Enthaltungen

Damit sind  die  beiden TOP von der Tagesordnung abzusetzen.


2. Einwohnerfragestunde

Ein Anlieger aus  der Straße „Siidik“ stellt die Frage,  warum ca. 80 % der Fahrzeuge, die gen Süden wollen, durch den „Siidik“ fahren. Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass bisher von Anliegern aus dem „Siidik“ Forderungen nach einer besseren Ausschilderung gestellt worden seien. Entsprechende Schilder sind inzwischen angebracht worden. Von einer generellen Sperrung der Straße „Siidik“ rate er ab. Dies sollte im Ortsbeirat sonst noch einmal gesondert behandelt werden. Zur Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h im Bereich „Siidik“ und „Koogstraße“ auf der K 117 teilt Bgm. Liebing mit, dass die Verkehrsaufsicht davon ausgeht, dass die Umgehungsstraße trotz einiger Kurvenverläufe relativ gerade und übersichtlich aufgrund des Bahnüberganges und der Zufahrt zu den Gemeindestraßen und dem Parkplatz verläuft und nicht mit überhöhten Geschwindigkeiten gerechnet werden muss. Von daher die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h. Bei dieser Geschwindigkeit besteht sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger die Möglichkeit, die Straße zu überqueren bzw. können Kraftfahrer ihre Geschwindigkeit anpassen. Bgm. Liebing kritisieert diese Einschätzung der Verkehrsaufsicht als praxisfremd. Aus Richtung Archsum kommend soll die Geschwindigkeitsbeschränkung 70 km/h vor die vorhandene Kurve vorgezogen werden. Schließlich wird nachgefragt, warum das Hinweisschild "Rantum Strand" noch nicht versetzt  (Koogstraße) und auf der Bäderstraße Richtung Koogstraße neu angebracht wurde. Die Verkehrslenkung in diesem Bereich soll Gegenstand einer ordentlichen OBR-Befassung werden.


3. Mitteilungen und Anfragen

Freibad/Therme
Bgm. Liebing teilt mit, dass der Sachverhalt in den vergangenen Wochen mehrfach vorgestellt  worden ist. Das Vorhaben wird auch im Westküstenbeirat unterstützt. Dort wurde die Einstufung „ 1 A „ (beste Einstufung) vorgenommen.  Seitens des Landes wird allerdings signalisiert, dass es im Widerspruch mit dem Westerländer Vorhaben steht. Außerdem hat das Land kein Geld für Zuschüsse, selbst wenn der Widerspruch ausgeräumt wird. Eine entsprechende Tischvorlage wird den OBR-Mitgliedern ausgehändigt. Zusammenfassend sieht das Verfahren wie folgt aus:
1. Über den neuen Sachverhalt werden die Gremien per Vermerk informiert. Zunächst erfolgt eine interne Meinungsbildung ohne abschließende Festlegung.
2. Am 1. Dezember, 17.00 Uhr, wird eine interne Veranstaltung der Gemeinde (Gremien) im Friesensaal gemeinsam mit Herrn Kannewischer und Herrn Hanssen durchgeführt zur Erörterung der Optionen.
3. Bis zum 16. Dezember beraten Ortsbeirat und Fachausschuß; Gemeindevertretung entscheidet am 16. Dezember, welcher Weg weiter beschritten werden soll.

Gurtstich
Bgm. Liebing berichtet von einem Gespräch im Wirtschaftsministerium, bei dem signalisiert worden ist, dass für den Ausbau (Verkehrsberuhigung) des Gurtstich nach dem GVFG Zuschüsse aus Fördermitteln gewährt werden können. Allerdings wird die Gewährung von Fördermitteln auch Auswirkungen auf die Gestaltung der Straße haben.

Verkehrsschau
Bgm. Liebing berichtet, dass im Rahmen der letzten Verkehrsschau die Einrichtung eines Fußgängerüberweges mit entsprechender Lichtzeichenanlage in Höhe des Polizeiwohnhauses an der K 118 abgelehnt  worden ist mit der Begründung, dass  es sich um eine gerade und übersichtliche Strecke  handelt, so dass eine Überquerung der Fahrbahn verkehrssicher möglich ist. Die Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich ist  anzupassen (Austausch der Schilder 60 km/h bzw. 80 km/h auf 70 km/h.

Seniorenweihnachtsfeier 2004
Vors. Kennel teilt mit, dass nunmehr auf Bitten des Kuratoriums zur Verleihung des C. P. Hansen-Preises die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier auf Samstag, d. 11. Dezember 2004, 14:30 Uhr, vorgezogen wird, damit am Sonntag die Preisverleihung des diesjährigen C. P. Hansen-Preises ím „Friesen-Saal“ stattfinden kann.

Hinweistafeln
Herr Olaf Klein teilt mit, dass am Ortseingang Hinweistafeln stehen, die dringend instand gesetzt werden müssten.  Bgm. Liebing teilt dazu mit, dass die Kurverwaltung Ansprechpartner sei, die einen entsprechenden Hinweis erhalten wird. In diesem Zusammenhang weist Herr Jörg Strempel darauf hin, dass am westlichen Ortsausgang von Keitum in Richtung Westerland das Hinweisschild „Ende der 30 km/h Zone“ fehlt.


4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 69 „Kiesgrube Munkmarsch“

Die Vorlage der Verwaltung vom 08.11.2004 liegt den OBR-Mitgliedern vor. Sie wird schwerpunktmäßig noch einmal von Herrn Brüschke erläutert. Wesentliche Planungsziele sind, die bestehenden gewerblichen Nutzungen im Außenbereich -Blaumuschel und Maron - festzuschreiben bzw. Nachfolgenutzungen zu ermöglichen. und die Nutzung der Kiesgrube -Auffüllung mit Bodenaushub, Modellierung des Geländes, angemessene touristische Erschließung sowie ihren Schutz differenziert zu regeln. Wesentliche Planinhalte/Festsetzungen sind:
- Festsetzung von Flächen, die gem. §15a LNatschG geschützt sind

- Sondergebiet So1 „Beherbergungsbetrieb“ (Blaumuschel) mit GRmax=450m², Hmax=3,50m und Baugrenzen sowie Zulässigkeit einer Betreiberwohnung

- Sondergebiet SO 2 „Kies- und Betonwerk“ mit Hallen u. Bürogebäude GRmax=850m², FH=6,50m; Betreibergebäude GRmax=120m², FH=9,50m; 1 Betonmischanlage und Lagerflächen sowie Baugrenzen.

- Festsetzung eines Wanderweges

- Festsetzung einer Verkehrsfläche für die Verlegung Pan ér nach Süden

Sodann empfiehlt der Ortsbeirat der Gemeindevertretung einstimmig:
1.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Kiesgruben Munkmarsch“ für das Gebiet westlich und südlich der K118, östlich des Kasernengeländes und nördlich der Ortslage Munkmarsch der Gemeinde Sylt-Ost wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu be-teiligenden Träger öffentlichen Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.

Herr Brüschke wird mit Dank für seine Ausführungen entlassen.


5. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Fährhaus Munkmarsch“

Dieser TOP wird abgesetzt.


6. Aussprache über den Beschluss der Gemeindevertretung und weiteres Vorgehen betr. Freibad/“Keitum Therme“/Arena und Parkplatz/Mülheim/Wiese „Friesen-Saal“

Vors. Kennel teilt vorab mit, dass in der OBR-Sitzung am 20. September 2004 folgende Beschlüsse gefasst worden sind:

1. Der Verwaltung wird aufgegeben, mit den Eigentümern der Grundstücke Mühlheim und Christiansen im Sinne einer Gesamtlösung  Verhandlungen aufzunehmen und dem OBR konkrete Verhandlungsergebnisse an die Hand zu geben.
Abstimmungsergebnis;
4 Ja-Stimmen
6 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

2. Die Angebote xxx (für die Eheleute xxx) - Einzelhausbebauung - , xxx  - Hotel - und  Koch & Partner sind zu konkretisieren, zur Entscheidungsreife zu bringen und dem OBR Keitum erneut vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Zur Gemeindevertretersitzung am 23. Sept. 2004 hat die CDU-Fraktion sodann einen sehr umfangreichen Antrag zu diesem TOP gestellt, dem dann auch mit 11 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen zugestimmt worden ist. Vors. Kennel sieht darin einen Abbruch des Dialoges zwischen OBR Keitum und CDU-Fraktion, zumal auch der KurA zu diesem Thema vorher nicht gehört worden ist. Dem widerspricht Bv Strohmeier mit der Begründung, dass der OBR Keitum lediglich ein beratendes Organ sei. Die CDU habe mit ihrem Antrag in der Gemeindevertretung Mehrheiten gefunden und so ist auch abgestimmt worden. Bgm. Liebing führt ergänzend  aus, dass er mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.09. 2004 sowohl einen Handlungs- als auch einen Verhandlungsauftrag erhalten hat. Darum hatte er auch ausdrücklich in der GV-Sitzung gebeten. Nach weiterer intensiver und kontroverser Diskussion wird der Tagesordnungspunkt ohne konkretes Ergebnis beendet.


7. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet beidseitig Koogstraße südlich der K 117 in Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom  08. 11. 2004   liegt den OBR-Mitgliedern vor. Bgm. Liebing erläutert kurz noch einmal den derzeitige Stand mit dem Hinweis, dass 2 Änderungen vom BauA empfohlen worden sind: Zum einen Änderung „Unterglasbetrieb“ in „Gartenbaubetrieb“ und zum anderen ist das SO „Lagerfläche“ zu streichen. Sodann empfiehlt der Ortsbeirat der Gemeindevertretung einstimmig:
1. Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet beidseitig der Koogstrasse südlich der K117 in Keitum wird einschließlich des Erläuterungsberichtes in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Erläuterungsbericht sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlichen Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.


8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Gebiet C.-P.-Hansen-Allee 13

Dieser TOP wird abgesetzt.


9. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Busführung in Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 8. 11. 2004 liegt den OBR-Mitgliedern vor. Darin stellt die SVG mehrere Variationen für die künftige Busführung durch Keitum vor.
Variante I sieht vor, dass der Bus über den Gurtstich bis zum Grünhof fährt, dort wendet und wieder über den Gurtstich aus Keitum heraus. Vorgesehen sind 3 Haltestellen im Gurtstich: Keitum West, Mitte und Ost.

Variante II sieht vor, dass der Bus abknickend vom Gurtstich in den Westerhörn abbiegt, von dort über die Verladestraße am Bahnhof vorbei, durch die Bahnhofstraße und Gurtstich zurück. Hier sind ebenfalls 3 Haltestellen vorgesehen.

Auf Anfrage teilt Bgm. Liebing mit, dass die Schaffung eines Wendehammers am Grünhof auf Kosten der Gemeinde erfolgen müsste. Förderung sei möglich. Sodann empfiehlt der OBR Keitum die Variante I.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen


10. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme betr. Werbeanlagen in Keitum

Die Vorlage (Protokollauszug des Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt) liegt den OBR-Mitgliedern vor. Im Rahmen einer kurzen Aussprache gibt GV Wedell zu bedenken, dass bei größeren Events (Polo-Turnier, etc.) auch entsprechend größere Plakatierungen erfolgen müssen. Zusammenfassend stellt der OBR Keitum einstimmig fest:
1. „Wilde Werbung“ für Gewerbe und Gastronomie ist unzulässig, kleinere Hinweisschilder sind nur noch an der Stätte der Leistung zulässig.

2. Die Gemeinde vermietet bei Bedarf Großflächen an bestimmten Standorten für die Plakatierung bzw. duldet bei größeren Events (Polo-Turnier, etc.) auch entsprechend größere Plakatierungen.

3. Zulässig sollen auch Hinweisschilder sein, die über die Kurverwaltung zu beziehen sind.