Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder des Ortsbeirates, Bgm. Ingbert Liebing, Herrn Peter Carstensen als Protokollführer, die anwesenden Gemeindevertreter und die Zuhörer.
2. Einwohnerfragestunde
Es wird aus dem Zuhörerkreis zur Fusion bemerkt, dass Keitum zwar zugestimmt, dadurch aber keine sichtbaren Vorteile erlangt. Warum ist Keitum dann beigetreten? Weiter wird gefragt, unter welchen Voraussetzung kann der OT Keitum aus der Großgemeine Sylt-Ost austreten? Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass er dazu keine Antwort geben kann. In einem Punkt widerspricht er aber: Es ist nicht richtig, dass Keitum in der Vergangenheit nichts von der Großgemeinde Sylt-Ost gehabt hat.
3. Mitteilungen und Anfragen
Herr Jendrichsen weist darauf hin, dass sich in Höhe „Helenen-Hof“ Mextorf ein großes Loch in der Fahrbahndecke der Straße „Siidik“ befindet. Die Gemeindearbeiter werden um Überprüfung und Instandsetzung gebeten. (Anmerkung des Protokollführers: Die Instandsetzung ist noch am 16.12.2004 erfolgt.)
Herr Jörg Ipsen teilt mit, dass in der Vergangenheit der Schwerverkehr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen in den Bereichen „Bäderstraße“, „Siidik“ zugenommen hat. In den Bereichen befinden sich Brücken, an denen keine zulässigen Höchstgewichtsangaben angebracht sind. Bgm. Liebing sichert eine Überprüfung durch die Verwaltung zu.
4. Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 57 „Alter Sparmarkt“
Die Vorlage der Verwaltung liegt den OBR-Mitgliedern vor. Vors. Kennel teilt dazu ergänzend mit, dass heute noch nicht endgültig über diesen TOP abgestimmt werden sollte, da vom Bau-/Planungsausschuss noch keine Stellungnahme zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken Träger öffentlicher Belange eingegangen ist. Bgm. Liebing teilt ergänzend mit, dass die Verwaltung die Vorlage zurückzieht. Es ist vorgesehen, einen Erörterungstermin mit allen Betroffenen in der Nachbarschaft vorzubereiten. Wenn dann alle Aspekte geklärt sind, soll der TOP erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
5. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 2. Änderung Bebauungsplan NR. 28 Munkmarsch
Vors. Kennel nimmt Bezug auf die vorangegangenen ausführlichen Beratungen zu diesem Thema der Erweiterung des Hotels „Fährhaus Munkmarsch“. Vors. Kennel teilt weiter mit, dass der Planer den Änderungsbau damit begründet, dass die Wirtschaftlichkeit in dem bestehenden Gebäude nicht mehr gegeben ist, und stellt die Frage, ob diese Aussage die Zukunft für solche Bauvorhaben ist. Er wird dem jetzt vorliegenden Entwurf nicht zustimmen. Herr Jörg Ipsen erklärt ebenfalls, dass er nicht zustimmen wird mit der Begründung, dass der Baukörper zum einen zu groß wird und es sich um ein Staffelgeschoss als 3. Geschoss handelt. Seinerzeit war eine Größe von 450 m² Grundfläche angedacht, dann wurde eine neue Planung eingereicht mit einer Größe von 650 m² und jetzt liegt eine solche mit einer Größe von insgesamt ~ 730 m² vor. Bgm. Liebing teilt mit, dass die Verwaltung Zustimmung zu diesem jetzt vorliegenden Antrag empfiehlt. Entscheidend sei das gemeindliche Interesse, nicht nur die Frage der Wirtschaftlichkeit. Das Hotel sei ein Aushängeschild und Imageträger für Sylt. Auf den Hinweis von Herrn Jörg Ipsen, dass der B-Plan Nr. 11 (Tinnum) aufgehoben werden sollte, teilt Bgm. Liebing mit, dass jedes Jahr für B-Pläne Prioritäten gesetzt werden, was überarbeitet werden muss. Dr. Blanck führt aus, dass der Betrieb augenblicklich keine Erweiterungsmöglichkeiten hat. Die Gemeinde schafft die rechtliche Grundlage dafür. ^Hier soll eine Erweiterung verhindert werden. Es sollte die ursprüngliche und jetzige Größe gegenüber gestellt werden, um dann eine Kompromisslösung zu finden. Bgm. Liebing führt dazu aus, dass in der Vergangenheit über Möglichkeiten gesprochen worden ist, die Grundfläche kleiner zu ziehen bzw, ob es möglich ist, auf das Staffelgeschoss zu verzichten. Derartige Lösungen seien jedoch unrealistisch. Nunmehr gehe es un Zustimmung oder Ablehnung zu einer konkret vorliegenden Planung. GV Wedell gibt noch einmal zu bedenken, dass heute zum 5. Mal über diesen B-Plan gesprochen wird. Die touristische Seite muss aber auch gesehen werden und zwar mit gemeindlicher Unterstützung. Sodann lässt der Vorsitzende über den TOP abstimmen. Über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Änderung Bebauungsplan NR. 28 Munkmarsch) wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen
6 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Damit ist der Antrag auf 2. Änderung im Ortsbeirat abgelehnt.
6. Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 41 a „Keitum Therme“ für das Gebiet östlich Am Kliff, nördlich Am Tipkenhoog, westlich Parkplatz Tipkenhoog und südlich des Kliffs, Ortsteil Keitum
Die Vorlage der Verwaltung liegt den OBR-Mitgliedern vor. Bgm. Liebing teilt ergänzend mit, dass Gegenstand für die heutige Beschlussfassung lediglich der Bereich der „Keitum Therme“ sein soll. Nach kurzer Aussprache empfiehlt der OBR Keitum der Gemeindevertretung einstimmig den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 41 a (Keitum Therme).zu fassen.
7. Beratung und Beschlussfassung über die Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses über den B-Plan Nr. 66 „Baustoff Karstensen“ für das Gebiet nördlich der Bahnanlagen, östlich Lörkewai, südlich Süderstraße, sowie westlich Bahnhofstraße in Keitum
Die Herren Jan und Jörg Ipsen erklären sich nach § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungssaal. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. hinsichtlich der beiden Gestaltungsalternativen 1- oder 2-Geschossigkeit wird von Dr. Blanck angeregt, dass entsprechende Pläne für 2-geschossige Gestaltung vorgelegt werden müssen, um zu sehen, was geplant ist und wie es aussehen wird. Auf die Frage von Herrn Strempel, ob es eine Bauvoranfrage gibt, zu der ja auch eine Zeichnung eingereicht werden müsste, teilt Bgm: Liebing mit., dass dies z. Zt. keinen Sinn gibt, da eine Bauvoranfrage für 2-Geschossigkeit nicht genehmigungsfähig ist. Vom Kreis NF ist vorgeschlagen worden, auch im Obergeschoss vernünftige Mietwohnungen zu errichten. Die gestalterischen Dinge müssen im weiteren B-Planverfahren festgelegt werden Der OBR Keitum stimmt dem Aufstellungsbeschluss bei 1 Stimmenthaltung zu mit dem Hinweis an die Gemeindevertretung, dass das Gebäude Wohnungsbau bei sozialen Mieten genutzt wird (GEWOBA), 2 Geschossigkeit und Firsthöhe festzusetzen sind.
Die Herren Jan und Jörg Ipsen betreten den Sitzungssaal und werden über die Beschlussfassung informiert.
8. Beratung und Beschlussfassung über die Verkehrssituation „Siidik“
Vorab wird darauf hingewiesen, die Banketten in diesem Jahr besonders stark ausgefahren sind und es zu erheblicher Staubentwicklung gekommen ist und immer wieder kommt. Dies liegt wohl am eingebrachten Recyclingmaterial. Auch Jörg Ipsen regt an, künftig Lehmkies für die Banketten zu verwenden. Weiter fragt Herr Jendrichsen an, ob die Möglichkeit besteht, am Umspannwerk (Kreuzung Umgehung / „Siidik“) eine Lampe aufzustellen. Zur Verkehrssituation selbst wird zur Kenntnis genommen, dass ein Anlieger der Straße „Siidik“ an den OBR herangetreten ist mit dem Wunsch, den Verkehr aus dem „Siidik“ fernzuhalten und über den Koogweg abzuleiten. So sollte an der Bäderstraße ein Hinweisschild angebracht werden, wonach die Einfahrt in den „Siidik“ von Süden kommend verboten ist. Sodann beschließt der OBR wie folgt:
1. Sperrung des „Siidik“ aus Richtung Süden kommend wird bei 7 Gegenstimmen abgelehnt.
2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es andere Materialien gibt, die sich als Befestigung für die Banketten eignen; (Einstimmig).
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, an der Kreuzung Umgehungsstraße / Einmündung „Siidik“ eine Straßenlampe aufzustellen; (Einstimmig).