Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Vors. Wedell eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Vertretung, Bgm. Liebing, die Vors. der OBR Morsum, Archsum und Tinnum, Herrn Carstensen als Protokollführer, die Presse und die erschienenen Zuhörer. Ganz besonders begrüßt er die ehemaligen Gemeindevertreterinnen, Frau Karin Lauritzen und Frau Anke Rönnau. Die Einladung zur heutigen Sitzung ist frist- und formgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Sodann bittet der Vors. Frau Lauritzen und Frau Rönnau zu sich und überreicht Frau Lauritzen mit Dank für ihre Arbeit als Fraktionsvorsitzende der SPD und als Gemeindevertreterin einen Blumenstrauß. Frau Rönnau bezeichnete BV Wedell als „Urgestein der Sylt-Oster Politik“, die in vielen Jahren u. a. als Vors. des Bau-/Planungsausschusses und Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt tätig war. Frau Rönnau erhält als Dank ihrem Wunsche entsprechend einen Buchgutschein. Sodann gratuliert BV Wedell GV Johannsen, GV Lorenzen, Frau Lauritzen, GV Schmatloch, GV Schulz sowie OBR-Vors. Kennel nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Geschenk der Gemeinde. Vor Eintritt in die weitere TO wird auf Antrag
einstimmig TOP 15 abgesetzt.
2. Einwohnerfragestunde
Da von den anwesenden Zuhörern keine Fragen gestellt werden, entfällt dieser TOP.
3. Mitteilungen und Anfragen
BV Wedell weist auf Fortbildungsseminare hin, an denen sowohl Gemeinde- als auch Bürgervertreter teilnehmen können. Die Anmeldung erfolgt bei Bedarf über das Gemeindebüro. Bgm. Liebing teilt mit, dass
die offizielle Eröffnung der Umgehungsstraße nunmehr am 16. Juli 2004 stattfindet; dies sei der ursprünglich vorgesehene Termin.
die Eröffnung der Straßen im Gewerbegebiet (B-Plan 83) in Kürze erfolgt;
die Beratungen über neue Strukturen auf der Insel sind für Mitte Mai / Anfang Juni 2004 vorgesehen. Dabei soll zum einen eine weitere Beteiligung politischer Gremien erfolgen und zum anderen beraten derzeitig die OBR über spezifische Themen;
die Anträge für die Verlegung von Off-Shore-Kabeln auf dem Flugplatz von den Vorhabenträgern gestellt worden sind. Die Übergabe soll nunmehr am 10. Mai 2004 stattfinden. Danach finden in den gemeindlichen Gremien weitere Beratungen statt, bevor eine endgültige Entscheidung durch die GV und dem Zweckverband InselgemeinschaftFlugplatz Sylterfolgt;
die Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) soll zum 01.01.2005 erfolgen. Der SozialA der Gemeinde Sylt-Ost wird sich mit dem Themaausführlich in seiner Sitzung am 10. Mai 2004 befassen;
das Keitumer Schwimmbad an die Kurverwaltung gemäß Beschluss der letzten Gemeindevertretersitzung v erkauft ist.
4. Verpflichtung eines neuen Gemeindevertreters
Nachdem sich die Anwesenden von ihren Plätzen erhoben haben, wird Frau Ingeborg Körner-Möhring durch den Vorsitzenden per Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.
5. Beratung und Beschlussfassung über das Planungskonzept betr. Nachfolgelösung für das Schwimmbad Keitum
Die Vorlage der Verwaltung vom 27. 4. 2004 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Die Präsentation ist zwischenzeitlich erfolgt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass nach den Beratungen im KurA der Beschlussvorlage der Verwaltung mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung gefolgt wurde, der Ortsbeirat Keitum hat sich mit 10 Ja-Stimmen für die Vorlage ausgesprochen. Nach der sich anschließenden Aussprache, in der der Vors. des KurA noch einmal aus der letzten Sitzung berichtet, beschließt die Vertretung bei einer Stimmenthaltung
einstimmig:
1. Die Gemeindevertretung nimmt den Stand der Projektplanung der Firma Kannewischer GmbH für die Nachfolgelösung für das Meerwasserschwimmbad Keitum zur Kenntnis.
2. Die Gemeindevertretung befürwortet die Grundkonzeption der Planung mit einem Außenschwimmbecken und mit der Projektplanung für ein Thermalbad. Zu prüfen ist die Option eines 3-m-Sprungturms.
3. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, das Konzept auf der vorliegenden Grundlage antragsreif ausarbeiten zu lassen.
4. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, den bereits am 4. März 2004 gefassten Grundsatzbeschluss zur Hotelkonzeption im Zusammenhang mit dem Schwimmbad Keitum dahingehend umzusetzen, per Ausschreibung Angebote einzuholen, um Klarheit zu gewinnen, welcher Deckungsbeitrag aus einem Grundstücksteil für die Badkonzeption erzielt werden kann. Die Ausschreibung soll – für weitere gemeindliche Entscheidungen – sowohl die Option eines Grundstücksverkaufes als auch einer Erbbaurechtsvergabe mit privater Nutzung enthalten.
5. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, für die vorliegende Grundkonzeption die insulare Abstimmung herbeizuführen.
6. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, zeitgerecht alle notwendigen Förderanträge zu stellen, um frühzeitig Klarheit über die Höhe möglicher Landeszuschüsse zu bekommen.
6. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl von Schöffen
Die Vorlage der Verwaltung vom 23. 4. 2004 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Es haben sich 9 Personen gemeldet, von denen 2 (Westerland) nicht in Betracht kommen. Die GV beschließt sodann
einstimmig, nachstehend aufgeführte Personen für das Amt eines Schöffen zu benennen:
ANTON, Philipp,
FENGER, Waltraut,
PETERSEN, Norbert,
SCHMIDT-STRUVE, Moiken,
SCHULTZ, Daniel,
WARNKEN, Helmut
WIELSCH, Anneliese.
GV Dr. Sieg hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
7. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl von Jugendschöffen
Die Vorlage der Verwaltung vom 23. 4. 2004 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Bisher hat sich lediglich eine Bürgerin gemeldet. Die GV beschließt sodann einstimmig, nachstehend aufgeführte Person für das Amt eines Jugend-Schöffen zu benennen: WENNING, Elke
8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 (Keitum) für das Gebiet Westerhörn 68
Die Vorlage der Verwaltung vom 20. 4. 2004 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein Gemeindevertreter befangen ist. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PLanungsA beschließt die Vertretung bei
einer Stimmenthaltung:
1. Der Entwurf zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 60 für das Gebiet Westerhörn 68, Flst. 40/31 westlich Westerhörn und nördlich Süderstraße wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 43 (Keitum) für das Gebiet des Hotels „Benen-Diken-Hof“ und nördlich angrenzende Flurstücke
Die Vorlage der Verwaltung vom 20. 4. 2004 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO GV Jacobsen, GV Johannsen und GV Dr. Sieg befangen sind. Sie verlassen den Sitzungssaal und nehmen nicht an der Abstimmung teil. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA geben die Fraktionen ihre Stellungnahmen ab. Aus gegebenen Anlass plädiert GV Uekermann an die Ortsbeiräte, künftig bei Bauangelegenheiten anders zu verfahren, als im vorliegenden Fall auf der Sitzung des OBR Keitum. Sodann beschließt die Vertretung wie folgt:
1. Der Entwurf zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 43 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 275/49, 275/2. 275/45, 275/46 und 275/54 nördlich der Süderstraße und östlich des Benendikenwai „Benen-Diken-Hof“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
GV Jacobsen, GV Johannsen und GV Dr. Sieg betreten den Sitzungssaal und werden informiert.
10. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 (Morsum) für das Gebiet der Flurstücke 38/1 und 39/13 westlich des Einmündungsbereiches von Serkwai und Terpstich in Morsum
Die Vorlage der Verwaltung vom 20. 4. 2004 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein Gemeindevertreter befangen ist. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA beschließt die Vertretung bei
einer Stimmenthaltung:
1. Der Entwurf zur 13. Änderung des B-Planes Nr. 9 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 38/1 und 39/13 westlich des Einmündungsbereiches von Serkwai und Terpstich in Morsum wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
11. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.83 (Tinnum) (Gewerbegebiet Flugplatz Sylt)
Die Vorlage der Verwaltung vom 19. 4. 2004 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein Gemeindevertreter befangen ist. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA beschließt die Vertretung
einstimmig:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt, bei der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 83 die Regelung der Zufahrten von den übrigen Inhalten der Planänderung abzukoppeln. Dieser Teil der Planänderung erhält die Bezeichnung 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 83. Der Geltungsbereich dieser Änderung entspricht dem in der Sitzung des Bauausschusses am 11.02.2004 beschlossenen Geltungsbereich der 1. Änderung (Gesamtpaket). Ziel der Planung ist die Regelung von zwei Grundstückszufahrten je Baugrundstück.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost stimmt dem Entwurf und der Begründung der ersten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 83 zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer, Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB durchzuführen.
12. Beratung und Beschlussfassung über Konsequenzen aus einem Gerichtsurteil betr. Ausbaumaßnahme Bahnhofstraße, II. Bauabschnitt, OT Keitum
Die Vorlage der Verwaltung vom 23. 4. 2004 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch Bgm. Liebing beschließt die Vertretung
einstimmig:
Die Gemeindevertretung nimmt das Ergebnis des Verwaltungsgerichtsverfahrens zur Kenntnis und beschließt, dass auf eine Nachveranlagung zu Lasten aller möglichen Beitragspflichtigen verzichtet wird.
13. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur 3. Änderung der Betriebssatzung für die Kurverwaltung Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung vom 15. 4. 2004 (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch Bgm. Liebing beschließt die Vertretung
einstimmig:
Die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Nachtrag zur Betriebssatzung der Kurverwaltung Sylt-Ost.
14. Ausschussumbesetzungen
Frau Karin Lauritzen hat mitgeteilt, dass sie mit Wirkung 01. Mai 2004 als Gemeindevertreterin alle Ämter niederlegt. Nach dem Verzicht von Herrn Johannes Feddersen wird Frau Ingeborg Körner-Möhring in die Gemeindevertretung nachrücken. Die SPD-Fraktion hat Vorschlagsrecht, und benennt folgende Personen:
Fraktionsvorsitz |
Herr Volker Andersen |
HauptA |
Herr Volker Andersen |
SozialA |
Frau Dr. Simone Wilhelms-Kind |
Ältestensrat |
Herr Volker Andersen |
Land- u. WegeA |
Frau Ingeborg Körner-Möhring |
AmtsA |
Frau Ingeborg Körner-Möhring |
Durch den Wegzug von Herrn Andreas Eck (SSW) nach Westerland ist im SozialA eine weitere Nachbesetzung erforderlich. Vorschlagsrecht hat die SSW-Fraktion. Von dort wird Herr Peter Iden als Nachfolger benannt. Bei
einer Enthaltung so beschlossen.
Der Vorsitzende schließt um 20:00 den öffentlichen Teil der Sitzung.