Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 24.06.2004

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

BV Wedell eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, Bgm. Liebing, Herrn VA Carstensen als Protokollführer, die OBR-Vors. Ingwers und Kennel, KD Mannstedt von der Gemeinde Wenningstedt sowie die Presse und die anwesenden Zuhörer. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die weitere TO gratuliert BV Wedell GV  Jacobsen, GV Uekermann, GV Dr. Wilhelms-Kind,  Bgm. Liebing, VA Carstensen zum Geburtstag und überreicht ein Geschenk der Gemeinde. Stellv. BV Jacobsen gratuliert BV Wedell ebenfalls nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Geschenk der Gemeinde.


2. Einwohnerfragestunde

Frau Strauch (Tinnum) bezieht sich wegen der Lärmbelästigungen durch die DB auf die gemeinsame Sitzung des OBR Tinnum  mit dem KurA und bittet darum, dass die GV der Empfehlung der beiden Gremien folgen möge und einen Anwalt einschaltet, der nunmehr gegen die Bahn tätig wird.

Herr Bartling (Morsum) spricht die Wählerlisten zur Europawahl an. Einige dort aufgeführte Wahlberechtigte sind bereits seit mehreren Jahren tot. Darüber hinaus werden Hausnummern geführt, die es überhaupt nicht gibt. Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass dies mit der EDV-Technik zu tun hat. Die Gemeinde hat das Soft-Ware-Programm gewechselt. Bei der Datenübernahme  sind offensichtlich Fehler entstanden. Früher erfolgte vor Wahlen eine öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses; dies gibt es heute nicht mehr. Auch können Fehler entstanden sein durch nicht vollzogene Abmeldungen. Nach dem neuen Meldegesetz muss jetzt nur noch die Anmeldung erfolgen, die Abmeldung am bisherigen Wohnort erfolgt dann über das Einwohnermeldeamt des Neuzuzuges.

Es wird nachgefragt, ob es Bestrebungen zur Auslagerung der DB AG aus Westerland gibt.  BV Wedell teilt dazu mit, dass es einen Antrag der SPD-Fraktion gibt, der heute behandelt wird. Bgm. Liebing teilt ergänzend mit, dass Prüfungen ergeben haben, dass es derzeitig keine anderen Standorte für die Autoverladung gibt.

Herr Wolter (Archsum) spricht noch einmal die Lärmbelästigungen durch die neuen Loks der DB Autozug an und hinterfragt, ob seitens der Bahn entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden. Bgm. Liebing verweist darauf, dass dies Thema von Beratungen im Rahmen der heutigen Sitzung sein wird.

Weiter spricht Herr Wolter die teilweise sehr hohen Geschwindigkeiten auf den Nebenstraßen im OT Archsum an (u. a. „Norderende“) und regt an, Verkehrsberuhigende Maßnahmen einzuleiten.


3. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Liebing teilt folgendes mit:
Ortsumgehung Keitum
Das Programm für die offizielle Einweihung am Freitag, d. 02. Juli 2004 steht.  Es beginnt mit einem „Bürgerfrühstück“ um 9 Uhr und wird dann ab 10 Uhr mit der feierlichen Eröffnung der OU durch Verkehrsminister Rohwer fortgesetzt. Bereits am Vorabend findet gemeinsam mit dem NDR 1 ein Vorprogramm statt und die Skulptur am Ortseingang wird eingeweiht.

Gewerbegebiet Flugplatz Sylt
Es wird zur Kenntnis genommen, dass nunmehr auch die Straßen im Gewerbegebiet B-Plan Nr. 83 eröffnet worden sind.  Allerdings fehlt noch die letzte Deckschicht auf den Straßen. Sie wird erst ca. 2006 nach Fertigstellung der Baumaßnahmen auf den meisten Grundstücken aufgebracht. Die Grundstücksverkäufe für die Flächen im Gewerbegebiet laufen weiter;  4 Abschlüsse stehen in den nächsten Tagen an. Damit werden 17 Grundstücke verkauft  sein.

Kulturlandhof Tinnum
Es wird zur Kenntnis genommen, dass am 28. Juni 2004 letzte Abstimmungsgespräche stattfinden mit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. Für Mitte Juli sind die Schlussabstimmungen mit dem Innenministerium vorgesehen, so dass ca. Anfang August die Beratungen im Ortsbeirat und im Fachausschuss und die endgültige Beschlussfassung in der GV Ende August 2004 erfolgen können.

FFH-Gebiet
Bgm. Liebing teilt mit, dass die Landesregierung grundsätzlich an ihrer beabsichtigten Meldung von Gebieten in der Gemeinde Sylt-Ost festgehalten hat, die seitens der Gemeindevertretung kritisiert worden waren. Kleinere Änderungen betreffen lediglich den Flughafenbereich. Im Bereich der Archsumer Salzwiesen, die ebenfalls als FFH-Gebiet unverändert angemeldet werden, ist lediglich der Begriff „natürliche Küstendynamik“ aus den ökologischen Entwicklungszielen gestrichen worden. Jetzt ist nur noch davon die Rede, dass der Charakter der Salzwiese  erhalten bleibt. Seiner Auffassung nach ändern diese Änderungen nichts an grundsätzlichen Kritik, die die Gemeinde gegen die FFH-Gebietsmeldungen vorgetragen hat.

Ländliche Struktur- und Entwicklungsanalyse (LSE)
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Abschlussbericht   vorliegt; er wird in Kürze allen Gemeindevertretern zugeleitet.

GV Uekermann trägt zum Thema FFH-Gebiet vor, dass das Ziel, den jetzigen Zustand zu erhalten oder zu verbessern ( u. a. Vogelschutz) nicht gelungen ist. Dazu führt Bgm. Liebing aus, dass es für jeden Gebietsvorschlag Unterlagen gibt, aus denen ersichtlich ist, was mit der FFH-Meldung beabsichtigt ist. GV Froeschel fragt , warum mit dem FFH-Gebiet „Flugplatz“ Entwicklungsperspektiven verloren gehen. Es gebe doch gar keine weiteren Planungen. Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass es sehr wohl Planungen gibt, in diesem Bereich noch etwas zu bewirken. So ist im Bereich Alter Tower u. a. vorgesehen, eine Fun-Sporthalle zu errichten. Es ist hier gelungen, dies aus der FFH-Planung heraus zu halten.

GV Uekermann teilt mit, dass am 22.06.2004 einige Vertreter der Gemeinde Sylt-Ost so genannte Spielscheunen auf dem Festland besichtigt haben. Dies wird ein TOP auf der nächsten Sitzung des OBR Tinnum.


4. Nachwahlen

a) eines stellv. Vorsitzenden für den Sozialausschuss
Vorgeschlagen wird Frau Dr. Simone Wilhelms-Kind und einstimmig bei eigener Stimmenthaltung gewählt.

b) eines stellv. Mitgliedes für den Hauptausschuss
Vorgeschlagen wird Frau Ingeborg Körner-Möhring und einstimmig bei eigener Stimmenthaltung gewählt.


5. Beratung zur Aussiedlung der Autoverladung

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2004 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Ergänzend trägt der Fraktionsvorsitzende GV Andersen vor, dass im F-Plan Sylt immer noch eine Auslagerung der Autoverladung in den Bereich Pionierlager vorgesehen ist. Auf Anfrage von GV Uekermann, ob dies noch aktuell sei, teilt Bgm. Liebing mit, dass nach Aussage des Kreises NF dies noch im F-Plan enthalten sei. Weiter führt Bgm. Liebing aus, dass die Strecke in diesem Bereich nur eingleisig  sei und weder Rangier- noch Aufstellflächen vorhanden seien. Die gesamte Verkehrsinfrastruktur würde einer Auslagerung nicht gerecht, da dies zu einer Mehrbelastung Tinnumer Gebietes führen würde. Auf Anfrage von GV Froeschel teilt Bgm. Liebing mit, dass entsprechende Prüfungen für die Machbarkeit erst dann erfolgen, wenn das Vorhaben realistisch erscheint. GV Uekermann  erklärt, dass er der Auffassung war, mit dem Antrag der SPD-Fraktion war eine Auslagerung in den Bereich des Gewerbegebietes Flugplatz gemeint. Dies war im OBR Tinnum bereits mehrfach diskutiert worden. Eine Verlagerung würde indes keine Vorteile bringen, eher jedoch Nachteile. Frau GV Körner-Möhring weist für die SPD-Fraktion noch einmal darauf hin, dass mit dem Antrag keine Beschlussfassung herbeigeführt werden soll, vor allem keine Mehrbelastung für den OT Tinnum. Sodann beschließt die Vertretung bei 2 Stimmenthaltungen die Verweisung des SPD-Antrages an die OBR Tinnum, Keitum und den Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt.


6. Beratung und Beschlussfassung über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung betr. Übergabe von Aufgaben an das Sozialzentrum  Sylt (Folge aus Hartz IV)

Die Vorlage der Verwaltung vom 08. Juni 2004 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), wird noch einmal kurz vom Vors. des SozialA., GV Lorenzen erläutert. Sodann beschließt  die Vertretung einstimmig:
1. Die Gemeindevertretung nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung der Hartz-IV-Gesetzgebung auf Sylt und zur Gründung eines Sozialzentrums Sylt zur Kenntnis.

2. Die Gemeindevertretung stimmt der organisatorischen Umsetzung der Hartz-IV-Gesetzgebung zu und nimmt die konkrete Ausformung dieser Umsetzung durch den Vertrag zwischen der Stadt Westerland und dem Kreis Nordfriesland zur Kenntnis.

3. Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der verbliebenen Aufgaben des gemeindlichen Sozialamtes auf Sozialzentrum Sylt und stimmt dem in der Anlage beigefügten Vertragsentwurf gem. § 18 GkZ zwischen der Gemeinde Sylt-Ost, dem Amt Landschaft Sylt und der Stadt Westerland zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.

4. Die Zustimmung gilt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung des nordfriesischen Kreistages.

5. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost unterstützt die Bemühungen zur möglichst konstruktiven Umsetzung der Hartz-IV-Gesetzgebung. Im Mittelpunkt  dieser Bemühungen stehen die Menschen, die zum 1. 1. 2005 auf den reibungslosen Zahlungsverkehr ihrer Leistungsbezüge angewiesen sind.

Trotzdem erklärt die Gemeinde Sylt-Ost mit Nachdruck: Die mit der Hartz-IV-Gesetzgebung, wie sie im Vermittlungsausschuss beschlossen worden sind, angestrebten Ziele werden weitgehend nicht erreicht. Eines der Ziele war die finanzielle Entlastung. Die Bundesregierung hatte den Kommunen bundesweit eine Entlastung von Sozialhilfekosten in Höhe von 2,5 Mrd € zugesagt. Heutige Berechnungen der Kommunalen Spitzenverbände gehen eher von einer Belastung in Höhe von 5 bis 6 Mrd € aus – eine Differenz von 7 bis 8 Mrd €. Daran ändern auch die jüngsten Angebote der Bundesregierung nichts im Grundsatz. Es wird zwar mehr Geld angeboten, aber eine Entlastung der kommunalen Haushalte nicht erreicht. Dies bleibt jedoch unabdingbare Forderung. Der Kreis Nordfriesland rechnet zur Zeit mit Mehrbelastungen in Höhe von 18 Mio €. Sie sind durch Maßnahmen des Kreises oder über die Kreisumlage nicht finanzierbar. Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass die Entlastung des Landes durch Abschaffung des quotalen Systems den Kommunen zur Finanzierung der derzeitigen Mehrbelastungen zugute kommt. Eine Finanzierung dieser Sozialleistungen durch die Kreisumlage scheidet aus. Die Kreisumlage darf nicht zur Finanzierung staatlicher Vollzugsaufgaben dienen. Genauso wenig darf die Umsetzung der Hartz-IV-Gesetzgebung durch die Hintertür zu einer Verschiebung von Be- und Entlastungen innerhalb des Kreisgebietes führen.


7. Beratung und Beschlussfassung über eine Initiative betr. Bahnlärm

Der OBR-Vors. von Tinnum, GV Uekermann, teilt vorab mit, dass sich der OBR Tinnum in mehreren Sitzungen, zuletzt am 25. 02. 2004 mit Vertretern der DB Autozug, dieses Themas angenommen hatte. Auch im Kreistag Husum ist bereits in der Sitzung am 30. Januar 2004 über dieses Thema verhandelt worden. Weiter wird ein Antwortschreiben des Eisenbahnbundesamtes vom 14.06.2004 auf ein Schreiben der Gemeinde Sylt-Ost wegen der Lärmbelästigungen verlesen und zur Kenntnis genommen. In einer gemeinsamen Sitzung des OBR Tinnum und dem Kurausschuss am 03. Juni 2004 war einstimmig beschlossen worden, einen Fachanwalt zu beauftragen. Die Tätigkeit sollte sich nicht nur auf den OT Tinnum, sondern auf alle Sylt-Oster Ortsteile sowie die Stadt Westerland erstrecken. Auch sollte der LZV mit eingebunden werden, da es sich um eine insulare Problematik handelt und der LZV für den ÖPNV zuständig sei. Auf Anfrage teilt Bgm. Liebing mit, dass man davon ausgehen müsse, dass alle erforderlichen Genehmigungen für Bahngleise vorliegen. Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache verliest Bgm. Liebing einen Auszug aus der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bim.SchV) zum Neubau von Straßen- und Schienenwegen. Daraus geht hervor, dass diese Verordnung nur bei größeren baulichen Veränderungen gilt. So gilt sie auch nicht bei einer erhöhten Lärmbelästigung durch die Zunahme des Zugverkehrs. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. die Beauftragung eines Fachanwaltes gegen die Bahn und die negativen Begleiterscheinungen  für die Ortsteile in Sylt-Ost.

2. Gegenstand der Fachanwaltlichen Prüfung soll auch sein, in wie weit gesundheitliche Schädigungen durch die Lärmbelästigungen im Wege einer Zivilklage geltend gemacht werden können.

3. Die Gemeindevertretung Sylt-Ost beauftragt den Landschaftszweckverband (LZV), einen entsprechenden Antrag dahingehend zu stellen, dass auch die betroffenen Festlandsgemeinden mit eingebunden werden.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Planungsstudie „Keitum Therme“

Die überarbeitete Machbarkeitsstudie (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Bgm. Liebing trägt noch einmal die wesentlichen Änderungen vor mit dem Hinweis, dass weitere Detailpunkte noch geprüft werden. Wichtig sei jetzt, Klarheit über die mögliche Landesförderung zu bekommen. Weiterhin ist wichtig festzustellen, welcher Betrag aus der Arena gezogen werden kann. Bewerber für diese Fläche erhalten ab sofort entsprechende Bewerberunterlagen im Gemeindebüro. GV Uekermann gibt zum einen noch einmal die angesetzten Besucherzahlen zu bedenken, zum anderen sollten auch die Betriebskosten, Kosten der Instandsetzungen sowie die Zinsen für die Bauzeit berücksichtigt werden. Sodann beschließt  die Vertretung einstimmig, das Antragspaket jetzt zur Prüfung auf den Weg zu bringen.


9. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Genehmigung einer Off-Shore-Kabeltrasse

GV Froeschel erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 10. Juni 2004 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), wird noch einmal kurz vom Vors. des Fachausschusses, GV Schmidt, erläutert. Bgm. Liebing teilt ergänzend mit, dass die Vorhabenträger kurzfristig gebeten haben, den TOP heute abzusetzen, da sie sich noch einmal mit der Gemeinde verständigen wollen. Bgm. Liebing empfiehlt indessen, den TOP heute nicht  abzusetzen, sondern vielmehr heute eine Entscheidung zu treffen, da die Anhörungsfrist des Umweltministeriums vor der nächsten GV ende. Nach kurzer Aussprache beschließt die Vertretung bei 1 Stimmenhaltung die bisherige Beschlussfassung zu bestätigen, dass keine Genehmigung zur Verlegung eines Off-Shore Kabels über gemeindliche Flächen erteilt  wird. Gleichzeitig wird den Mitgliedern der Gemeinde Sylt-Ost in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt empfohlen, den dortigen Antrag entsprechend der heutigen Beschlussfassung der GV  zu beantworten. GV Froeschel betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


10. Beratung und Beschlussfassung über eine Nutzungskonzeption betr. Halle 74

Der Vertretung sind am vergangenen Montag noch weitere Unterlagen zugegangen. Das Nutzungskonzept (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift) beinhaltet
- ein Konzept zur inhaltlichen Nutzung der Halle 74
- Ermittlung von Kosten, die erforderlich sind, um Veranstaltungen durchzuführen bis zu 1.000 Besucher
- Umbaukosten für die Halle zur Nutzung bis zu 2.500 Besucher, die jedoch zunächst zurückgestellt werden sollen
- Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Flughafengesellschaft
Seitens der Flughafen GmbH wird empfohlen, nur die dringensten Umbaumaßnahmen bis zu 250.000 € zu tätigen. Die Maßnahmen sind mit der Bauverwaltung des Kreises NF in Husum abgesprochen. Die Finanzierung sieht vor, dass die Investitionen vom TEAM 412 übernommen werden bei einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren. Bgm. Liebing unterbreitet folgenden Beschlussvorschlag:
1. Die GV nimmt den Sachstandsbericht betr. Nutzungskonzept zur Kenntnis, der folgende Bestandteile enthält
- Konzept zur inhaltlichen Nutzung (TEAM 412)
- Konzept zu notwendigen Investitionen  gem. Ing.-Büro Volquartzen
- Darstellung der Wirtschaftlichkeit obiger Konzepte für die Flughafengesellschaft

2. Die GV beschließt die vorgelegten Konzepte als Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Halle 74. Sie beauftragt Verwaltung und Bauausschuss, die dafür notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um die Konzeption bau- und planungsrechtlich genehmigungsfähig zu machen.

3. Die Detailaspekte des Konzeptes und seine Änderungen sowie alle Vertragsentwürfe der Flughafengesellschaft betr. Halle 74 werden zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den HauptA überweisen.

Im Rahmen der sich anschließenden, teilweise sehr kontroversen Aussprache stellt GV Dr. Sieg den Antrag, folgende Punkte mit aufzunehmen:
- Schaffung einer multifunktionalen Halle
- Es sollen auch andere Veranstaltungen anderer Veranstalter zugelassen werden
- Es sollen Funsportelemente ermöglicht werden
GV Uekermann äußert massive Bedenken gegen eine Überplanung. Die bisher geforderte Ausschreibung sei nicht mehr  beabsichtigt, die Fun-Sporthalle torpediert. Sodann wird die Sitzung auf Antrag um 21:15 Uhr für 10 Minuten unterbrochen. Um 21:25 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.  Über den erweiterten Antrag von GV Dr. Sieg wird wie folgt  abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen
12  Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Sodann wird über den Beschlussvorschlag von Bgm. Liebing wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen


11. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2002 der Kurverwaltung Sylt-Ost

Die Vorlage der Verwaltung vom 10.06.2004 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung  vor. Sie wird noch einmal vom KurA.-Vors., GV Johannsen erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig wie folgt: Die Gemeindevertretung beschließt
a) die Feststellung des Jahresabschlusses in der geprüften Fassung
b) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 81.861,80 € auf neue Rechnung vorzutragen.


12. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme betr. Zukunft Bädergemeinschaft e. V.

Die Vorlagen vom 10. und 21.06. 2004 (Anlage 7 und 8 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dienen, liegen der Vertretung vor. Nach kurzer Darstellung des jetzigen Sachstandes durch Bgm. Liebing geben die Fraktionen folgende Stellungnahmen ab:
CDU-Fraktion
Einer Auflösung  wird widersprochen, die BGM muss erhalten bleiben. Allerdings muss ein neuer Aufgabenkatalog erstellt  werden.

SPD-Fraktion
Widerspricht ebenfalls einer Auflösung.

WSO-Fraktion
Es wird für eine Auflösung plädiert, da die BGM ihre Aufgaben nicht so wahrgenommen hat, wie sie sollte.

SSW-Fraktion
Einer Auflösung wird widersprochen.

Sodann wird über die Auflösung der Bädergemeinschaft e. V. wie  folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen
13 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen



Der Vorsitzende schließt um 21:40 den öffentlichen Teil der Sitzung.