Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 23.09.2004

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

BV Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, Bgm. Liebing, BL Uwe Winter, Herrn VA Carstensen als Protokollführer, die OBR-Vors. Ingwers und Petersen, sowie die Presse und die anwesenden Zuhörer. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die weitere TO wird diese im öffentlichen Teil wie folgt geändert bzw. ergänzt:
TOP 05: wird im nicht-öffentlichen Teil behandelt
TOP 06: wird abgesetzt
TOP 07: wird abgesetzt

Im nicht-öffentlichen Teil neu:
TOP 14: B+B betr. Kulturlandhof „Südhörn“
TOP 05: B + B über Schwimmbad Keitum (Arena / Parkplatz)

Der Änderung wird einstimmig zugestimmt.
Sodann gratuliert der Vors. GV  Schmidt und Dr. Sieg nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Geschenk der Gemeinde.


2. Einwohnerfragestunde

Frau Edda Raspé fragt an, wie weit die Verhandlungen und Gespräche in Sachen „Eine Einheit Sylt“ zwischenzeitlich gediehen sind. BV Uekermann teilt dazu mit, dass bereits zwei Vorbesprechungen stattgefunden haben, die nächste Zusammenkunft findet am 28. September 2004 statt, zu der AV Helge Jansen eingeladen hat. Es handelt sich um ein offizielles Verhandlungsgespräch, an dem allerdings die Gemeinden Kampen, Wenningstedt und Hörnum nicht teilnehmen werden.

Auf weitere Anfrage teilt BV Uekermann mit, dass sich der HauptA und der OBR Morsum bereits mit dem Thema befasst haben.

Abschließend bedankt sich Frau Raspé bei der Gemeinde dafür, dass die Skulpturtage wieder in der Keitumer Arena stattfinden konnten und bittet darum, auch für künftige Veranstaltungen den Ort und den Platz (Arena) zur Verfügung zu stellen.


3. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Liebing:
Hartz IV- Programm
Bgm. Liebing teilt mit, dass am 21. September 2004 beim Landrat in Husum eine Dienstbesprechung stattgefunden hat. Dort wurde mitgeteilt, dass nach der Entscheidung des Kreistages, die „Option“ zu beantragen, das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit diesem Antrag zugestimmt hat. Nunmehr steht noch die Entscheidung auf Bundesebene aus. Die Vorbereitungen für die Bildung des Sozialzentrums in Westerland laufen z. Zt. in der Verantwortung der Stadt Westerland. Große Sorgen gibt  jedoch die Finanzierung auf. Der Entwurf der Landesregierung  für ein Ausführungsgesetz zu Hartz IV sieht vor, dass die Defizite  auf Kreisebene durch eine Erhöhung der Kreisumlage ausgeglichen werden sollen. Dies führt zu deutlichen Umschichtungen innerhalb des kreisangehörigen Raumes. Im Bereich des Amtes Landschaft Sylt seien zwar Einsparungen im Bereich der Sozialhilfe in Höhe von 250.000 € zu verzeichnen. Auf der anderen Seite müssten jedoch Mehrkosten für die Kreisumlage in Höhe von 660.000 € finanziert werden, so dass sich eine Nettomehrbelastung für die Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt in Höhe von über 400.000 € ergeben. Auf der anderen Seite werde z. B. die Kreisstadt Husum mit über 1 Mio € entlastet. Z. Zt. wird versucht, eine gemeinsame Gegenposition der kommunalen Spitzenverbände zu erarbeiten. Weiterhin weist Bgm. Liebing darauf hin, dass die Gemeinden jetzt aufgefordert seien, Stellen für gemeinnützige Arbeiten anzubieten und Ideen für Beschäftigungsmöglichkeiten dieser Art zu entwickeln.

Waddensea-Forum
Bgm. Liebing berichtet von der letzten Sitzung der Insel- und Halligkonferenz, die in Hörnum stattgefunden hatte. Weiter wird zur Kenntnis  genommen, dass im Rahmen einer Informationsveranstaltung  am 01. November 2004 der Abschlussbericht in Husum vorgestellt wird. Einladungen gehen den GV zu.

Bahnlärm
Bgm. Liebing erläutert ein eingegangenes Angebot eines Anwaltes zur Rechtsberatung betr. Erschütterung und Lärmbelästigung durch     Eisenbahnverkehr. Das Angebot beläuft  sich auf  260 € je Stunde bzw. ein Pauschalhonorar für die Rechtsbegleitung in Höhe von 26.000 €.  Gleichzeitig listet der Anwalt benötigte Informationen auf, die ausschließlich von den Anliegern geliefert werden können. Bgm. Liebing schlägt vor, dass jetzt nicht die Gemeinde einen derartigen Auftrag erteilt, aber über die OBR den Anliegern das Angebot macht, dass die Anlieger selbst eine Initiative bilden, die von der Gemeinde unterstützt wird. In diesem Zusammenhang sollte auch über die OBR geprüft werden, ob das Problem der Erschütterungen durch die   Überarbeitung der Maschinen erledigt sei.

Offshore-Kabel
Es wird zur Kenntnis genommen, dass geprüft werden soll, ob die Kabel zum Festland nunmehr entlang des Hindenburgdammes in das Wattenmeer eingebracht werden können.

Geschäftsbericht Gemeinde Sylt-Ost
Den GV liegt heute als Tischvorlage der Geschäftsbericht des Jahres 2004 der Gemeinde Sylt-Ost  vor.

GV Johannsen berichtet aus der letzten Sitzung des KurA bezüglich einer neuen Gästekarte und teilt folgenden dort gefassten Empfehlungsbeschluss mit: Die Kurverwaltung wird damit beauftragt, die Ausarbeitung zur Einführung einer Gästekarte mit EAN-Code in Anlehnung an das System von Wenningstedt weiter zu entwickeln, mit dem Ziel:
a) ein fertiges Konzept der nächsten Gemeindevertretersitzung im November vorzulegen
b) die neue Gästekarte mit EAN-Code ab 01.01.2005 parallel zur bestehenden Gästekarte einzuführen
c) das neue System so zu entwickeln, dass es zum 01.01.2006 grundsätzlich von allen Vermietern anzuwenden ist.


4. Beratung und Beschlussfassung über I. Nachtragshaushaltsatzung und – Plan 2004

Die I. Nachtragshaushaltssatzung und der I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 liegen der Vertretung vor (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift). Der Vors. des FiA, BV Uekermann, teilt die Schwerpunkte des Nachtragshaushaltes mit. Es handelt sich dabei u. a. um
● Mehrbedarf bei Unterhaltungsarbeiten im Bereich Feuerwehr und Grundschulen

● Verstärkung des Ansatzes für die Straßenunterhaltung mit EG-Anteilen für dringend notwendige Asphaltierungsarbeiten auf Wirtschaftswegen in Tinnum

● Kosten für das Projekt „Kulturlandhof Südhörn“ mit voller Erstattung der Ausgaben durch Zuweisungen / Zuschüsse

● Ansatzbildung für die bauliche Maßnahme „Bahndamm Sylt“

● Grunderwerb für Ausgleichsflächen (für sog. „Ökokonto“ der Gemeinde)

Auch sind die freiwilligen Leistungen der Gemeinde Sylt-Ost mit aufgeführt. Die Fraktionen teilen sodann auf Anfrage mit, dass sie der vorliegenden I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 zustimmen werden. Die Vertretung beschließt einstimmig die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan für  das Haushaltsjahr 2004 gemäß Vorlage.


5. Beratung und Beschlussfassung über Schwimmbad Keitum (Arena/Parkplatz)

Dieser TOP wird im nicht-öffentlichen Teil behandelt.


6. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 83.1 (1. Änderung Bebauungsplan Nr. 83) für das Gebiet  „Gewerbegebiet Inselflugplatz Sylt, nördlich Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Flugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle“ (OT Tinnum)

GV Lars Schmidt erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 07.09.2004 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Bernd Christensen, beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83.1 (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83) für das Gebiet „Gewerbegebiet Inselflugplatz Sylt, nördlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Flugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle“ wird einschließlich der Begründung in der vorliegenden Fassung  gebilligt mit folgenden Änderungen:
●  Die GRZ auf der bisher für die SVG vorgesehenen Fläche wird von 0,8 auf 0,6 reduziert und damit dem Gesamtgebiet angepasst.
●  Im Bebauungsplan ist die Betriebszeit für mobile Brechanlagen auf die Zeit von 08 – 18 Uhr zu beschränken.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu be- teiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.

3. Die Verwaltung  wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

GV L. Schmidt betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


7. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Fährhaus Munkmarsch“ der Gemeinde Sylt-Ost (OT Munkmarsch)

TOP wird abgesetzt.


8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 69 „Kiesgrube Munkmarsch“) (OT Munkmarsch)

TOP wird abgesetzt.


9. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschuss zum Bebauungsplan Nr. 11 a für das Gebiet im Ortsteil Tinnum östlich der Bahnüberführung, nördlich der Boy-Nielsen-Straße, südlich der Keitumer Landstraße (K 117) und westlich des Mittelweges (OT Tinnum)

GV Volker Andersen und Hans-Jürgen Widmayer erklären sich nach § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Bernd Christensen,  beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 a der Gemeinde Sylt-Ost für  das Gebiet im Ortsteil Tinnum östlich Bahnübergang, nördlich der Boy-Nielsen-Straße – südlich der Keitumer Landstraße (K 177) und westlich des Mittelweges wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 4 a Abs. 3 des BauGB beschränkt öffentlich anzuzeigen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung  zu benachrichtigen. Stellungnahmen sollen nur zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

GV Andersen und Widmayer betreten den Sitzungssaal und werden informiert.


10. Beratung und Beschlussfassung über die  während der Auslegung eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange  zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 der Gemeinde  Sylt-Ost für das Gebiet des Flurstückes 40/31, nördlich der Süderstraße und westlich Westerhörn, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), sowie Satzungsbeschluss (OT Keitum)

Es wird festgestellt, dass kein GV nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Bernd Christensen,  beschließt die Vertretung einstimmig:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des    Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 60 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Keitum, für das Gebiet des Flurstückes 40/31, nördlich der Süderstraße und westlich Westerhörn, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit  Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


11. Beratung und Beschlussfassung über die während der Auslegung  eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 275/2, 275/49 und 275/54 nördlich der Süderstrasse und östlich des Benendikenwai, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), Keitum sowie Satzungsbeschluss (OT Keitum)

GV Claas-Erik Johannsen erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Bernd Christensen,  beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 43 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Keitum, für das Gebiet der Flurstücke 275/2, 275/49 und 275/54, nördlich der Süderstraßer und östlich des Benendikenwai, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit  Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

GV C.-E. Johannsen betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


12. Beratung und Beschlussfassung über die während der Auslegung  eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 38/1 und 39/13 westlich des Einmündungsbereiches von Serkwai und Terpstich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), Morsum sowie Satzungsbeschluss (OT Morsum)

Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Bernd Christensen,  beschließt die Vertretung einstimmig:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 9 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Morsum, für das Gebiet der Flurstücke 38/1 und 39/13 westlich des Einmündungsbereiches von Serkwai und Terpstich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


13. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von   Oberflächenentwässerungsmaßnahmen im OT Tinnum (Ingewai / Boy- Nielsen-Straße / Alte Dorfstraße)

Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. In einem Teilbereich der Boy – Nielsen –Straße zwischen Ingewai und Mittelweg muss aufgrund übermäßigen Verschleißes die Oberflächenentwässerung ausgetauscht werden . Aufgrund neuer Vorgaben für die hydraulische Berechnung von Entwässerungsleitungen war das Leitungssystem von der Fußgängerbrücke beginnend neu zu berechnen. Als Folge sind  Querschnittsvergrößerungen und Leitungsergänzungen durchzuführen . Weitere Ausbaumaßnahmen sind derzeit nicht geplant. Die Baukosten für den ersten Abschnitt wurden mit ca. 180.000.-€ ermittelt. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch Bgm. Liebing beschließt die Vertretung bei 1 Enthaltung:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung der Maßnahme gemäß  Bauprogramm und die Ausschreibung der Bauleistung.

2. Die Gemeindevertretung beschließt die Bildung eines Bauabschnittes für den Leitungsbau zwischen Ingewai und Mittelweg.

3. Die Gemeindevertretung beschließt die Erhebung von Beiträgen für die Teileinrichtung ( Kostenspaltung) gem. § 8 der Ausbaubeitragssatzung vom 05.10.1999.

<table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" width="750"><tr><td valign="top" width="100%"><div style="display:inline" class="text3"><p><br>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" width="90%" align="center" border="0">
<tbody>
<tr>
<td><span class="text8">
<p align="center"><b>Tagesordnung</b></span></p>
<div align="justify"><strong><span class="text5">&Ouml;ffentlicher Teil</span><br><br>1. Er&ouml;ffnung, Begr&uuml;&szlig;ung und Feststellung der Beschlussf&auml;higkeit<br><br></strong>BV Uekermann er&ouml;ffnet die Sitzung, begr&uuml;&szlig;t die Gemeindevertreter, Bgm. Liebing, BL Uwe Winter, Herrn VA Carstensen als Protokollf&uuml;hrer, die OBR-Vors. Ingwers und Petersen, sowie die Presse und die anwesenden Zuh&ouml;rer. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einw&auml;nde werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die weitere TO wird diese im &ouml;ffentlichen Teil<strong> </strong>wie folgt ge&auml;ndert bzw. erg&auml;nzt:<br>TOP 05: wird im nicht-&ouml;ffentlichen Teil behandelt<br>TOP 06: wird abgesetzt<br>TOP 07: wird abgesetzt<br><br>Im nicht-&ouml;ffentlichen Teil neu:<br>TOP 14: B+B betr. Kulturlandhof &bdquo;S&uuml;dh&ouml;rn&ldquo;<br>TOP 05: B + B &uuml;ber Schwimmbad Keitum (Arena / Parkplatz)<br><br>Der &Auml;nderung wird einstimmig zugestimmt.<br>Sodann gratuliert der Vors. GV&nbsp; Schmidt und Dr. Sieg nachtr&auml;glich zum Geburtstag und &uuml;berreicht ein Geschenk der Gemeinde.<br><br><br><b>2.&nbsp;</b><b>Einwohnerfragestunde<br><br></b>Frau Edda Rasp&eacute; fragt an, wie weit die Verhandlungen und Gespr&auml;che in Sachen &bdquo;Eine Einheit Sylt&ldquo; zwischenzeitlich gediehen sind. BV Uekermann teilt dazu mit, dass bereits zwei Vorbesprechungen stattgefunden haben, die n&auml;chste Zusammenkunft findet am 28. September 2004 statt, zu der AV Helge Jansen eingeladen hat. Es handelt sich um ein offizielles Verhandlungsgespr&auml;ch, an dem allerdings die Gemeinden Kampen, Wenningstedt und H&ouml;rnum nicht teilnehmen werden.<br><br>Auf weitere Anfrage teilt BV Uekermann mit, dass sich der HauptA und der OBR Morsum bereits mit dem Thema befasst haben.<br><br>Abschlie&szlig;end bedankt sich Frau Rasp&eacute; bei der Gemeinde daf&uuml;r, dass die Skulpturtage wieder in der Keitumer Arena stattfinden konnten und bittet darum, auch f&uuml;r k&uuml;nftige Veranstaltungen den Ort und den Platz (Arena) zur Verf&uuml;gung zu stellen.<br><br><br><strong>3.&nbsp;Mitteilungen und Anfragen<br><br></strong>Bgm. Liebing:<br><u>Hartz IV- Programm<br></u>Bgm. Liebing teilt mit, dass am 21. September 2004 beim Landrat in Husum eine Dienstbesprechung stattgefunden hat. Dort wurde mitgeteilt, dass nach der Entscheidung des Kreistages, die &bdquo;Option&ldquo; zu beantragen, das Ministerium f&uuml;r Wirtschaft und Arbeit diesem Antrag zugestimmt hat. Nunmehr steht noch die Entscheidung auf Bundesebene aus. Die Vorbereitungen f&uuml;r die Bildung des Sozialzentrums in Westerland laufen z. Zt. in der Verantwortung der Stadt Westerland. Gro&szlig;e Sorgen gibt&nbsp; jedoch die Finanzierung auf. Der Entwurf der Landesregierung&nbsp; f&uuml;r ein Ausf&uuml;hrungsgesetz zu Hartz IV sieht vor, dass die Defizite&nbsp; auf Kreisebene durch eine Erh&ouml;hung der Kreisumlage ausgeglichen werden sollen. Dies f&uuml;hrt zu deutlichen Umschichtungen innerhalb des kreisangeh&ouml;rigen Raumes. Im Bereich des Amtes Landschaft Sylt seien zwar Einsparungen im Bereich der Sozialhilfe in H&ouml;he von 250.000 € zu verzeichnen. Auf der anderen Seite m&uuml;ssten jedoch Mehrkosten f&uuml;r die Kreisumlage in H&ouml;he von 660.000 € finanziert werden, so dass sich eine Nettomehrbelastung f&uuml;r die Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt in H&ouml;he von &uuml;ber 400.000 € ergeben. Auf der anderen Seite werde z. B. die Kreisstadt Husum mit &uuml;ber 1 Mio € entlastet. Z. Zt. wird versucht, eine gemeinsame Gegenposition der kommunalen Spitzenverb&auml;nde zu erarbeiten. Weiterhin weist Bgm. Liebing darauf hin, dass die Gemeinden jetzt aufgefordert seien, Stellen f&uuml;r gemeinn&uuml;tzige Arbeiten anzubieten und Ideen f&uuml;r Besch&auml;ftigungsm&ouml;glichkeiten dieser Art zu entwickeln.<br><br><u>Waddensea-Forum<br></u>Bgm. Liebing berichtet von der letzten Sitzung der Insel- und Halligkonferenz, die in H&ouml;rnum stattgefunden hatte. Weiter wird zur Kenntnis&nbsp; genommen, dass im Rahmen einer Informationsveranstaltung&nbsp; am 01. November 2004 der Abschlussbericht in Husum vorgestellt wird. Einladungen gehen den GV zu.<br><br><u>Bahnl&auml;rm<br></u>Bgm. Liebing erl&auml;utert ein eingegangenes Angebot eines Anwaltes zur&nbsp;Rechtsberatung&nbsp;betr. Ersch&uuml;tterung und L&auml;rmbel&auml;stigung durch &nbsp;&nbsp;&nbsp; Eisenbahnverkehr. Das Angebot bel&auml;uft&nbsp; sich auf&nbsp; 260 € je Stunde bzw. ein Pauschalhonorar f&uuml;r die Rechtsbegleitung in H&ouml;he von 26.000 €.&nbsp; Gleichzeitig&nbsp;listet der Anwalt ben&ouml;tigte Informationen auf, die ausschlie&szlig;lich von den Anliegern geliefert werden k&ouml;nnen. Bgm. Liebing schl&auml;gt vor, dass jetzt nicht&nbsp;die Gemeinde einen derartigen Auftrag erteilt, aber &uuml;ber die OBR den&nbsp;Anliegern das Angebot macht, dass die Anlieger selbst eine Initiative bilden,&nbsp;die von der Gemeinde unterst&uuml;tzt wird. In diesem Zusammenhang sollte auch&nbsp;&uuml;ber die OBR gepr&uuml;ft werden, ob das Problem der Ersch&uuml;tterungen durch die &nbsp; &Uuml;berarbeitung der Maschinen erledigt sei.<br><br><u>Offshore-Kabel<br></u>Es wird zur Kenntnis genommen, dass gepr&uuml;ft werden soll, ob die Kabel zum Festland nunmehr entlang des Hindenburgdammes in das Wattenmeer eingebracht werden k&ouml;nnen.<br><br><u>Gesch&auml;ftsbericht Gemeinde Sylt-Ost<br></u>Den GV liegt heute als Tischvorlage der Gesch&auml;ftsbericht des Jahres 2004 der Gemeinde Sylt-Ost&nbsp; vor.<br><br>GV Johannsen berichtet aus der letzten Sitzung des KurA bez&uuml;glich einer neuen G&auml;stekarte und teilt folgenden dort gefassten Empfehlungsbeschluss mit: Die Kurverwaltung wird damit beauftragt, die Ausarbeitung zur Einf&uuml;hrung&nbsp;einer G&auml;stekarte mit EAN-Code in Anlehnung an das System von&nbsp;Wenningstedt weiter zu entwickeln, mit dem Ziel:<br>a)&nbsp;ein fertiges Konzept der n&auml;chsten Gemeindevertretersitzung im November vorzulegen<br>b)&nbsp;die neue G&auml;stekarte mit EAN-Code ab 01.01.2005 parallel zur bestehenden G&auml;stekarte einzuf&uuml;hren<br>c)&nbsp;das neue System so zu entwickeln, dass es zum 01.01.2006 grunds&auml;tzlich von allen Vermietern anzuwenden ist.<br><br><br><b>4.&nbsp;</b><b>Beratung und Beschlussfassung &uuml;ber I. Nachtragshaushaltsatzung und – Plan 2004<br><br></b>Die I. Nachtragshaushaltssatzung und der I. Nachtragshaushaltsplan f&uuml;r das Haushaltsjahr 2004 liegen der Vertretung vor (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift). Der Vors. des FiA, BV Uekermann, teilt die Schwerpunkte des Nachtragshaushaltes mit. Es handelt sich dabei u. a. um<br>&#9679; Mehrbedarf bei Unterhaltungsarbeiten im Bereich Feuerwehr und&nbsp;Grundschulen<br><br>&#9679;&nbsp;Verst&auml;rkung des Ansatzes f&uuml;r die Stra&szlig;enunterhaltung mit EG-Anteilen f&uuml;r dringend notwendige Asphaltierungsarbeiten auf Wirtschaftswegen in Tinnum<br><br>&#9679;&nbsp;Kosten f&uuml;r das Projekt &bdquo;Kulturlandhof S&uuml;dh&ouml;rn&ldquo; mit voller Erstattung der Ausgaben durch Zuweisungen / Zusch&uuml;sse<br><br>&#9679;&nbsp;Ansatzbildung f&uuml;r die bauliche Ma&szlig;nahme &bdquo;Bahndamm Sylt&ldquo;<br><br>&#9679;&nbsp;Grunderwerb f&uuml;r Ausgleichsfl&auml;chen (f&uuml;r sog. &bdquo;&Ouml;kokonto&ldquo; der Gemeinde)<br><br>Auch sind die freiwilligen Leistungen der Gemeinde Sylt-Ost mit aufgef&uuml;hrt. Die Fraktionen teilen sodann auf Anfrage mit, dass sie der vorliegenden I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan f&uuml;r das Haushaltsjahr 2004 zustimmen werden. Die Vertretung beschlie&szlig;t <u>einstimmig</u> die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan f&uuml;r&nbsp; das Haushaltsjahr 2004 gem&auml;&szlig; Vorlage.<br><br><br><b>5.&nbsp;</b><b>Beratung und Beschlussfassung &uuml;ber Schwimmbad Keitum (Arena/Parkplatz)<br><br></b>Dieser TOP wird im nicht-&ouml;ffentlichen Teil behandelt.<br><br><br><b>6.&nbsp;</b><b>Beratung und Beschlussfassung &uuml;ber den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 83.1 (1. &Auml;nderung Bebauungsplan Nr. 83) f&uuml;r das Gebiet &nbsp;&bdquo;Gewerbegebiet Inselflugplatz Sylt, n&ouml;rdlich Keitumer Landstra&szlig;e (K 117), &ouml;stlich des Zubringers zur Landesstra&szlig;e (L 24) nach Norden, s&uuml;dlich des Flugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzm&uuml;hle&ldquo; (OT Tinnum)<br><br></b>GV Lars Schmidt erkl&auml;rt sich nach &sect; 22 GO f&uuml;r befangen und verl&auml;sst den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 07.09.2004 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage f&uuml;r die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erl&auml;uterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Bernd Christensen, beschlie&szlig;t die Vertretung <u>einstimmig</u>:<br>1.&nbsp;Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83.1 (1. &Auml;nderung des Bebauungsplanes Nr. 83) f&uuml;r das Gebiet &bdquo;Gewerbegebiet Inselflugplatz Sylt, n&ouml;rdlich der Keitumer Landstra&szlig;e (K 117), &ouml;stlich des Zubringers zur Landesstra&szlig;e (L 24) nach Norden, s&uuml;dlich des Flugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzm&uuml;hle&ldquo; wird einschlie&szlig;lich der Begr&uuml;ndung in der vorliegenden Fassung&nbsp; gebilligt mit folgenden &Auml;nderungen:<br>&#9679;&nbsp; Die GRZ auf der bisher f&uuml;r die SVG vorgesehenen Fl&auml;che wird von&nbsp;0,8 auf 0,6 reduziert und damit dem Gesamtgebiet angepasst.<br>&#9679;&nbsp; Im Bebauungsplan ist die Betriebszeit f&uuml;r mobile Brechanlagen auf&nbsp;die Zeit von 08 – 18 Uhr zu beschr&auml;nken.<br><br>2.&nbsp;Der Entwurf des Planes sowie dessen Begr&uuml;ndung sind nach &sect; 3 Abs2 des BauGB &ouml;ffentlich auszulegen. Die nach &sect; 4 Abs. 1 BauGB zu be- teiligenden Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.<br><br>3.&nbsp;Die Verwaltung &nbsp;wird beauftragt, das Verfahren durchzuf&uuml;hren.<br><br>GV L. Schmidt betritt den Sitzungssaal und wird informiert.<br><br><br><b>7.&nbsp;</b><b>Beratung und Beschlussfassung &uuml;ber den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. &Auml;nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 28 &bdquo;F&auml;hrhaus Munkmarsch&ldquo; der Gemeinde Sylt-Ost (OT Munkmarsch)<br><br></b>TOP wird abgesetzt.<br><br><br><b>8.&nbsp;</b><b>Beratung und Beschlussfassung &uuml;ber den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 69 &bdquo;Kiesgrube Munkmarsch&ldquo;) (OT Munkmarsch)<br><br></b>TOP wird abgesetzt.<br><br><br><b>9.&nbsp;</b><b>Beratung und Beschlussfassung &uuml;ber den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschuss zum Bebauungsplan Nr. 11 a f&uuml;r das Gebiet im Ortsteil Tinnum &ouml;stlich der Bahn&uuml;berf&uuml;hrung, n&ouml;rdlich der Boy-Nielsen-Stra&szlig;e, s&uuml;dlich der Keitumer Landstra&szlig;e (K 117) und westlich des Mittelweges (OT Tinnum)<br><br></b>GV Volker Andersen und Hans-J&uuml;rgen Widmayer erkl&auml;ren sich nach &sect; 22 GO f&uuml;r befangen und verlassen den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage f&uuml;r die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erl&auml;uterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Bernd Christensen, &nbsp;beschlie&szlig;t die Vertretung <u>einstimmig</u>:<br>1.&nbsp;Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 a der Gemeinde Sylt-Ost f&uuml;r&nbsp; das Gebiet im Ortsteil Tinnum &ouml;stlich Bahn&uuml;bergang, n&ouml;rdlich der Boy-Nielsen-Stra&szlig;e – s&uuml;dlich der Keitumer Landstra&szlig;e (K 177) und westlich des Mittelweges wird einschlie&szlig;lich Begr&uuml;ndung in der vorliegenden Fassung gebilligt.<br><br>2.&nbsp;Der Entwurf des Planes sowie dessen Begr&uuml;ndung sind nach &sect; 4 a Abs. 3 des BauGB beschr&auml;nkt &ouml;ffentlich anzuzeigen. Die nach &sect; 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange sind von der Auslegung&nbsp; zu benachrichtigen. Stellungnahmen sollen nur zu den ge&auml;nderten Teilen der Planung abgegeben werden.<br><br>3.&nbsp;Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuf&uuml;hren.<br><br>GV Andersen und Widmayer betreten den Sitzungssaal und werden informiert.<br><br><br><b>10.&nbsp;</b><b>Beratung und Beschlussfassung &uuml;ber die&nbsp; w&auml;hrend der Auslegung eingegangenen Anregungen der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange&nbsp; zur 2. &Auml;nderung des Bebauungsplanes Nr. 60 der Gemeinde&nbsp; Sylt-Ost f&uuml;r das Gebiet des Flurst&uuml;ckes 40/31, n&ouml;rdlich der S&uuml;derstra&szlig;e und westlich Westerh&ouml;rn, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), sowie Satzungsbeschluss (OT Keitum)<br><br></b>Es wird festgestellt, dass kein GV nach &sect; 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage f&uuml;r die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erl&auml;uterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Bernd Christensen, &nbsp;beschlie&szlig;t die Vertretung <u>einstimmig</u>:<br><br>1.&nbsp;Die w&auml;hrend der &ouml;ffentlichen Auslegung des Entwurfes des &nbsp;&nbsp; Bebauungsplanes&nbsp;vorgebrachten Anregungen privater Personen&nbsp;sowie die Stellungnahmen der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange hat die&nbsp;Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis gepr&uuml;ft. Der B&uuml;rgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen&nbsp;vorgetragen haben, sowie die Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange, die eine&nbsp;Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe&nbsp;der Gr&uuml;nde in Kenntnis zu setzen.<br><br>2.&nbsp;Auf Grund des &sect; 10 des Baugesetzbuches beschlie&szlig;t die&nbsp;Gemeindevertretung die 2. &Auml;nderung des Bebauungsplanes Nummer&nbsp;60 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Keitum, f&uuml;r das Gebiet des&nbsp;Flurst&uuml;ckes 40/31, n&ouml;rdlich der S&uuml;derstra&szlig;e und westlich Westerh&ouml;rn,&nbsp;bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.<br><br>3.&nbsp;Die Begr&uuml;ndung wird gebilligt.<br><br>4.&nbsp;Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist orts&uuml;blich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit&nbsp; Begr&uuml;ndung w&auml;hrend der Sprechstunden eingesehen und &uuml;ber den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.<br><br><br><b>11.&nbsp;</b><b>Beratung und Beschlussfassung &uuml;ber die w&auml;hrend der Auslegung&nbsp; eingegangenen Anregungen der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange und Privatpersonen zur 3. &Auml;nderung des Bebauungsplanes Nr. 43 der Gemeinde Sylt-Ost f&uuml;r das Gebiet der Flurst&uuml;cke 275/2, 275/49 und 275/54 n&ouml;rdlich der S&uuml;derstrasse und &ouml;stlich des Benendikenwai, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), Keitum sowie Satzungsbeschluss (OT Keitum)<br><br></b>GV Claas-Erik Johannsen erkl&auml;rt sich nach &sect; 22 GO f&uuml;r befangen und verl&auml;sst&nbsp;den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage f&uuml;r die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erl&auml;uterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Bernd Christensen, &nbsp;beschlie&szlig;t die Vertretung <u>einstimmig</u>:<br>1.&nbsp;Die w&auml;hrend der &ouml;ffentlichen Auslegung des Entwurfes des&nbsp;Bebauungsplanes&nbsp;vorgebrachten Anregungen privater Personen&nbsp;sowie die Stellungnahmen der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange hat die&nbsp;Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis gepr&uuml;ft. Der B&uuml;rgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen&nbsp;vorgetragen haben, sowie die Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange, die eine&nbsp;Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe&nbsp;der Gr&uuml;nde in Kenntnis zu setzen.<br><br>2.&nbsp;Auf Grund des &sect; 10 des Baugesetzbuches beschlie&szlig;t die Gemeindevertretung die 3. &Auml;nderung des Bebauungsplanes Nummer&nbsp;43 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Keitum, f&uuml;r das Gebiet der&nbsp;Flurst&uuml;cke 275/2, 275/49 und 275/54, n&ouml;rdlich der S&uuml;derstra&szlig;er und&nbsp;&ouml;stlich des Benendikenwai, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)&nbsp;und dem Text (Teil B), als Satzung.<br><br>3.&nbsp;Die Begr&uuml;ndung wird gebilligt.<br><br>4.&nbsp;Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist orts&uuml;blich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit&nbsp; Begr&uuml;ndung w&auml;hrend der Sprechstunden eingesehen und &uuml;ber den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.<br><br>GV C.-E. Johannsen betritt den Sitzungssaal und wird informiert.<br><br><br><b>12.&nbsp;</b><b>Beratung und Beschlussfassung &uuml;ber die w&auml;hrend der Auslegung&nbsp; eingegangenen Anregungen der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange und Privatpersonen zur 13. &Auml;nderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Sylt-Ost f&uuml;r das Gebiet der Flurst&uuml;cke 38/1 und 39/13 westlich des Einm&uuml;ndungsbereiches von Serkwai und Terpstich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), Morsum sowie Satzungsbeschluss (OT Morsum)<br><br></b>Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage f&uuml;r die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erl&auml;uterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Bernd Christensen, &nbsp;beschlie&szlig;t die Vertretung einstimmig:<br><br>1.&nbsp;Die w&auml;hrend der &ouml;ffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahme der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis gepr&uuml;ft. Der B&uuml;rgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gr&uuml;nde in Kenntnis zu setzen.<br><br>2.&nbsp;Auf Grund des &sect; 10 des Baugesetzbuches beschlie&szlig;t die Gemeindevertretung die 13. &Auml;nderung des Bebauungsplanes Nummer 9 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Morsum, f&uuml;r das Gebiet der Flurst&uuml;cke 38/1 und 39/13 westlich des Einm&uuml;ndungsbereiches von Serkwai und Terpstich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.<br><br>3.&nbsp;Die Begr&uuml;ndung wird gebilligt.<br><br>4.&nbsp;Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist orts&uuml;blich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begr&uuml;ndung w&auml;hrend der Sprechstunden eingesehen und &uuml;ber den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.<br><br><br><b>13.&nbsp;</b><b>Beratung und Beschlussfassung &uuml;ber die Durchf&uuml;hrung von&nbsp;&nbsp; Oberfl&auml;chenentw&auml;sserungsma&szlig;nahmen im OT Tinnum (Ingewai / Boy- Nielsen-Stra&szlig;e / Alte Dorfstra&szlig;e)<br><br></b>Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage f&uuml;r die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. In einem Teilbereich der Boy – Nielsen –Stra&szlig;e zwischen Ingewai und Mittelweg muss aufgrund &uuml;berm&auml;&szlig;igen Verschlei&szlig;es die Oberfl&auml;chenentw&auml;sserung ausgetauscht werden . Aufgrund neuer Vorgaben f&uuml;r die hydraulische Berechnung von Entw&auml;sserungsleitungen war das Leitungssystem von der Fu&szlig;g&auml;ngerbr&uuml;cke beginnend neu zu berechnen. Als Folge sind&nbsp; Querschnittsvergr&ouml;&szlig;erungen und Leitungserg&auml;nzungen durchzuf&uuml;hren . Weitere Ausbauma&szlig;nahmen sind derzeit nicht geplant. Die Baukosten f&uuml;r den ersten Abschnitt wurden mit ca. 180.000.-€ ermittelt. Haushaltsmittel stehen zur Verf&uuml;gung. Nach kurzer weiterer Erl&auml;uterung durch Bgm. Liebing beschlie&szlig;t die Vertretung <u>bei 1 Enthaltung</u>:<br>1.&nbsp;Die Gemeindevertretung beschlie&szlig;t die Umsetzung der Ma&szlig;nahme gem&auml;&szlig; &nbsp;Bauprogramm und die Ausschreibung der Bauleistung.<br><br>2.&nbsp;Die Gemeindevertretung beschlie&szlig;t die Bildung eines Bauabschnittes f&uuml;r den Leitungsbau zwischen Ingewai und Mittelweg.<br><br>3.&nbsp;Die Gemeindevertretung beschlie&szlig;t die Erhebung von Beitr&auml;gen f&uuml;r die Teileinrichtung ( Kostenspaltung) gem. &sect; 8 der Ausbaubeitragssatzung vom 05.10.1999.<br><br>&nbsp;</div></td></tr></tbody></table></p></div></td></tr></table>	</body>