Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, Bgm. Liebing, BL Uwe Winter, Herrn VA Carstensen als Protokollführer, die OBR-Vors. Ingwers und Petersen, sowie die Presse und die anwesenden Zuhörer. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die weitere TO wird diese im öffentlichen Teil wie folgt geändert bzw. ergänzt: TOP 05: wird im nicht-öffentlichen Teil behandelt TOP 06: wird abgesetzt TOP 07: wird abgesetzt
Im nicht-öffentlichen Teil neu: TOP 14: B+B betr. Kulturlandhof „Südhörn“ TOP 05: B + B über Schwimmbad Keitum (Arena / Parkplatz)
Der Änderung wird einstimmig zugestimmt. Sodann gratuliert der Vors. GV Schmidt und Dr. Sieg nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Geschenk der Gemeinde.
2. Einwohnerfragestunde
Frau Edda Raspé fragt an, wie weit die Verhandlungen und Gespräche in Sachen „Eine Einheit Sylt“ zwischenzeitlich gediehen sind. BV Uekermann teilt dazu mit, dass bereits zwei Vorbesprechungen stattgefunden haben, die nächste Zusammenkunft findet am 28. September 2004 statt, zu der AV Helge Jansen eingeladen hat. Es handelt sich um ein offizielles Verhandlungsgespräch, an dem allerdings die Gemeinden Kampen, Wenningstedt und Hörnum nicht teilnehmen werden.
Auf weitere Anfrage teilt BV Uekermann mit, dass sich der HauptA und der OBR Morsum bereits mit dem Thema befasst haben.
Abschließend bedankt sich Frau Raspé bei der Gemeinde dafür, dass die Skulpturtage wieder in der Keitumer Arena stattfinden konnten und bittet darum, auch für künftige Veranstaltungen den Ort und den Platz (Arena) zur Verfügung zu stellen.
3. Mitteilungen und Anfragen
Bgm. Liebing: Hartz IV- Programm Bgm. Liebing teilt mit, dass am 21. September 2004 beim Landrat in Husum eine Dienstbesprechung stattgefunden hat. Dort wurde mitgeteilt, dass nach der Entscheidung des Kreistages, die „Option“ zu beantragen, das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit diesem Antrag zugestimmt hat. Nunmehr steht noch die Entscheidung auf Bundesebene aus. Die Vorbereitungen für die Bildung des Sozialzentrums in Westerland laufen z. Zt. in der Verantwortung der Stadt Westerland. Große Sorgen gibt jedoch die Finanzierung auf. Der Entwurf der Landesregierung für ein Ausführungsgesetz zu Hartz IV sieht vor, dass die Defizite auf Kreisebene durch eine Erhöhung der Kreisumlage ausgeglichen werden sollen. Dies führt zu deutlichen Umschichtungen innerhalb des kreisangehörigen Raumes. Im Bereich des Amtes Landschaft Sylt seien zwar Einsparungen im Bereich der Sozialhilfe in Höhe von 250.000 € zu verzeichnen. Auf der anderen Seite müssten jedoch Mehrkosten für die Kreisumlage in Höhe von 660.000 € finanziert werden, so dass sich eine Nettomehrbelastung für die Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt in Höhe von über 400.000 € ergeben. Auf der anderen Seite werde z. B. die Kreisstadt Husum mit über 1 Mio € entlastet. Z. Zt. wird versucht, eine gemeinsame Gegenposition der kommunalen Spitzenverbände zu erarbeiten. Weiterhin weist Bgm. Liebing darauf hin, dass die Gemeinden jetzt aufgefordert seien, Stellen für gemeinnützige Arbeiten anzubieten und Ideen für Beschäftigungsmöglichkeiten dieser Art zu entwickeln.
Waddensea-Forum Bgm. Liebing berichtet von der letzten Sitzung der Insel- und Halligkonferenz, die in Hörnum stattgefunden hatte. Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 01. November 2004 der Abschlussbericht in Husum vorgestellt wird. Einladungen gehen den GV zu.
Bahnlärm Bgm. Liebing erläutert ein eingegangenes Angebot eines Anwaltes zur Rechtsberatung betr. Erschütterung und Lärmbelästigung durch Eisenbahnverkehr. Das Angebot beläuft sich auf 260 € je Stunde bzw. ein Pauschalhonorar für die Rechtsbegleitung in Höhe von 26.000 €. Gleichzeitig listet der Anwalt benötigte Informationen auf, die ausschließlich von den Anliegern geliefert werden können. Bgm. Liebing schlägt vor, dass jetzt nicht die Gemeinde einen derartigen Auftrag erteilt, aber über die OBR den Anliegern das Angebot macht, dass die Anlieger selbst eine Initiative bilden, die von der Gemeinde unterstützt wird. In diesem Zusammenhang sollte auch über die OBR geprüft werden, ob das Problem der Erschütterungen durch die Überarbeitung der Maschinen erledigt sei.
Offshore-Kabel Es wird zur Kenntnis genommen, dass geprüft werden soll, ob die Kabel zum Festland nunmehr entlang des Hindenburgdammes in das Wattenmeer eingebracht werden können.
Geschäftsbericht Gemeinde Sylt-Ost Den GV liegt heute als Tischvorlage der Geschäftsbericht des Jahres 2004 der Gemeinde Sylt-Ost vor.
GV Johannsen berichtet aus der letzten Sitzung des KurA bezüglich einer neuen Gästekarte und teilt folgenden dort gefassten Empfehlungsbeschluss mit: Die Kurverwaltung wird damit beauftragt, die Ausarbeitung zur Einführung einer Gästekarte mit EAN-Code in Anlehnung an das System von Wenningstedt weiter zu entwickeln, mit dem Ziel: a) ein fertiges Konzept der nächsten Gemeindevertretersitzung im November vorzulegen b) die neue Gästekarte mit EAN-Code ab 01.01.2005 parallel zur bestehenden Gästekarte einzuführen c) das neue System so zu entwickeln, dass es zum 01.01.2006 grundsätzlich von allen Vermietern anzuwenden ist.
4. Beratung und Beschlussfassung über I. Nachtragshaushaltsatzung und – Plan 2004
Die I. Nachtragshaushaltssatzung und der I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 liegen der Vertretung vor (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift). Der Vors. des FiA, BV Uekermann, teilt die Schwerpunkte des Nachtragshaushaltes mit. Es handelt sich dabei u. a. um ● Mehrbedarf bei Unterhaltungsarbeiten im Bereich Feuerwehr und Grundschulen
● Verstärkung des Ansatzes für die Straßenunterhaltung mit EG-Anteilen für dringend notwendige Asphaltierungsarbeiten auf Wirtschaftswegen in Tinnum
● Kosten für das Projekt „Kulturlandhof Südhörn“ mit voller Erstattung der Ausgaben durch Zuweisungen / Zuschüsse
● Ansatzbildung für die bauliche Maßnahme „Bahndamm Sylt“
● Grunderwerb für Ausgleichsflächen (für sog. „Ökokonto“ der Gemeinde)
Auch sind die freiwilligen Leistungen der Gemeinde Sylt-Ost mit aufgeführt. Die Fraktionen teilen sodann auf Anfrage mit, dass sie der vorliegenden I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 zustimmen werden. Die Vertretung beschließt einstimmig die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 gemäß Vorlage.
5. Beratung und Beschlussfassung über Schwimmbad Keitum (Arena/Parkplatz)
Dieser TOP wird im nicht-öffentlichen Teil behandelt.
6. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 83.1 (1. Änderung Bebauungsplan Nr. 83) für das Gebiet „Gewerbegebiet Inselflugplatz Sylt, nördlich Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Flugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle“ (OT Tinnum)
GV Lars Schmidt erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 07.09.2004 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Bernd Christensen, beschließt die Vertretung einstimmig: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83.1 (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83) für das Gebiet „Gewerbegebiet Inselflugplatz Sylt, nördlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Flugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle“ wird einschließlich der Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt mit folgenden Änderungen: ● Die GRZ auf der bisher für die SVG vorgesehenen Fläche wird von 0,8 auf 0,6 reduziert und damit dem Gesamtgebiet angepasst. ● Im Bebauungsplan ist die Betriebszeit für mobile Brechanlagen auf die Zeit von 08 – 18 Uhr zu beschränken.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu be- teiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.
GV L. Schmidt betritt den Sitzungssaal und wird informiert.
7. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Fährhaus Munkmarsch“ der Gemeinde Sylt-Ost (OT Munkmarsch)
TOP wird abgesetzt.
8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 69 „Kiesgrube Munkmarsch“) (OT Munkmarsch)
TOP wird abgesetzt.
9. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschuss zum Bebauungsplan Nr. 11 a für das Gebiet im Ortsteil Tinnum östlich der Bahnüberführung, nördlich der Boy-Nielsen-Straße, südlich der Keitumer Landstraße (K 117) und westlich des Mittelweges (OT Tinnum)
GV Volker Andersen und Hans-Jürgen Widmayer erklären sich nach § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Bernd Christensen, beschließt die Vertretung einstimmig: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 a der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet im Ortsteil Tinnum östlich Bahnübergang, nördlich der Boy-Nielsen-Straße – südlich der Keitumer Landstraße (K 177) und westlich des Mittelweges wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 4 a Abs. 3 des BauGB beschränkt öffentlich anzuzeigen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen sollen nur zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.
GV Andersen und Widmayer betreten den Sitzungssaal und werden informiert.
10. Beratung und Beschlussfassung über die während der Auslegung eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet des Flurstückes 40/31, nördlich der Süderstraße und westlich Westerhörn, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), sowie Satzungsbeschluss (OT Keitum)
Es wird festgestellt, dass kein GV nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Bernd Christensen, beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 60 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Keitum, für das Gebiet des Flurstückes 40/31, nördlich der Süderstraße und westlich Westerhörn, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
11. Beratung und Beschlussfassung über die während der Auslegung eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 275/2, 275/49 und 275/54 nördlich der Süderstrasse und östlich des Benendikenwai, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), Keitum sowie Satzungsbeschluss (OT Keitum)
GV Claas-Erik Johannsen erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Bernd Christensen, beschließt die Vertretung einstimmig: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 43 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Keitum, für das Gebiet der Flurstücke 275/2, 275/49 und 275/54, nördlich der Süderstraßer und östlich des Benendikenwai, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
GV C.-E. Johannsen betritt den Sitzungssaal und wird informiert.
12. Beratung und Beschlussfassung über die während der Auslegung eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 38/1 und 39/13 westlich des Einmündungsbereiches von Serkwai und Terpstich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), Morsum sowie Satzungsbeschluss (OT Morsum)
Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Bernd Christensen, beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 9 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Morsum, für das Gebiet der Flurstücke 38/1 und 39/13 westlich des Einmündungsbereiches von Serkwai und Terpstich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
13. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Oberflächenentwässerungsmaßnahmen im OT Tinnum (Ingewai / Boy- Nielsen-Straße / Alte Dorfstraße)
Die Vorlage der Verwaltung vom 08.09.2004 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. In einem Teilbereich der Boy – Nielsen –Straße zwischen Ingewai und Mittelweg muss aufgrund übermäßigen Verschleißes die Oberflächenentwässerung ausgetauscht werden . Aufgrund neuer Vorgaben für die hydraulische Berechnung von Entwässerungsleitungen war das Leitungssystem von der Fußgängerbrücke beginnend neu zu berechnen. Als Folge sind Querschnittsvergrößerungen und Leitungsergänzungen durchzuführen . Weitere Ausbaumaßnahmen sind derzeit nicht geplant. Die Baukosten für den ersten Abschnitt wurden mit ca. 180.000.-€ ermittelt. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch Bgm. Liebing beschließt die Vertretung bei 1 Enthaltung: 1. Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung der Maßnahme gemäß Bauprogramm und die Ausschreibung der Bauleistung.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die Bildung eines Bauabschnittes für den Leitungsbau zwischen Ingewai und Mittelweg.
3. Die Gemeindevertretung beschließt die Erhebung von Beiträgen für die Teileinrichtung ( Kostenspaltung) gem. § 8 der Ausbaubeitragssatzung vom 05.10.1999.
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