Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, Bgm. Liebing, BL Uwe Winter, Herrn VA Carstensen als Protokollführer, die OBR-Vors. Ingwers und Petersen, sowie die Presse und die anwesenden Zuhörer. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die weitere TO wird TOP 13 von der Verwaltung zurückgezogen und eine Ergänzungsvorlage zu TOP 10 vorgelegt. Sodann gratuliert der BV den GV Espersen und Manthey nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Geschenk der Gemeinde.
2. Einwohnerfragestunde
Da von den anwesenden Zuhörern keine Fragen gestellt werden, entfällt dieser TOP.
3. Mitteilungen und Anfragen
des Bürgervorstehers Am 23. November 2004 findet im „Friesen-Saal“ Keitum eine Informationsveranstaltung zum Thema „Amtsmodell“ statt, zu der hiermit recht herzlich eingeladen wird.
des Bürgermeisters Zum Thema „Freibad / Therme“ in Keitum wird zur Kenntnis genommen, dass der Westküstenbeirat das Projekt in die Stufe „1 A“ eingestuft hat. Dies ist für dieses Gremium das Beste, was erreichbar war. Allerdings bleibt des Problem, dass das Wirtschaftsministerium eine Förderwürdigkeit des Freibades auf Basis der vorliegenden Unterlagen wegen der auf Sylt zu befürchtenden Konkurrenzsituation nicht als gegeben ansieht.“
Nunmehr liegt die Genehmigung zum Neubau einer Fußgängerüberführung im Bahnhof Morsum vor. Baubeginn soll nunmehr im Frühjahr 2005 sein.
Die Ausschreibung für die künftige Bewirtschaftung „Muasem Hüs“ läuft nunmehr Ende Dezember 2004 aus.
Mit Wirkung 20.07.2004 ist die Vorschrift zur Erteilung von Teilungsgenehmigungen nach § 19 BauGB durch Änderung des BauGB aufgehoben worden. Künftig werden diese Angelegenheiten vom zuständigen Grundbuchamt abgewickelt.
Zur Regelung der Finanzlage in Folge des Hartz.IV Programms beschäftigt sich der Kreis NF derzeitig damit, wie ein Defizit im Kreis aufgefangen werden kann. Z. Zt. steht eine 5 %ige Erhöhung der Kreisumlage zur Diskussion.
Glückwunsch an BL Winter und Frau Hinz: Im Rahmen einers Wettbewerbs touristischer Internet-Darstellungen konnte die KV S-O Platz 1 erreichen. Dies mit der Begründung, dass zum einen erhebliche Verbesserungen gegenüber dem alten Stand der vergangenen Jahre erreicht worden ist und zum anderen im Kriterienraster über 90 % der erreichbaren Punkte erreicht worden sind. Dies ist der beste Wert aller geprüften Internet-Darstellungen.
4. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Entlassung des Gemeindewehrführers als Ehrenbeamter
Mit Schreiben vom 06.10.2004 hat der Gemeindewehrführer, Herr Marcel Fuchs, seinen Rücktritt als Gemeindewehrführer erklärt. Als wichtigen Grund hat Herr Fuchs einen Wohnortwechsel angegeben. Die Gemeindevertretung stimmt der Entlassung des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Sylt-Ost, Herrn Marcel Fuchs, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu und stellt fest, dass die Gemeindefeuerwehr in der Pflicht ist, innerhalb von drei Monaten eine Ersatzwahl durchzuführen. Einstimmig so beschlossen.
5. Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung von Entscheidungen über Zuschussgewährungen auf den Amtsausschuss
Die Vorlage der Verwaltung vom 02.09.2004, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift). In der Vergangenheit hat der Amtsausschuss zentral über die Gewährung von Zuschussanträgen von Vereinen und anderen Institutionen im Rahmen der beschlossenen Haushaltsansätze entschieden. Hierbei handelt es sich u. a. um den Tierschutzverein-Sylt und das BBZ des Diakonischen Werkes. Nicht berücksichtigt ist das „Projekt Pionierlager“, bei dem neben der reinen Unterbringung von Obdachlosen (Aufgabe des Amtes) weitere freiwillige Aufgaben geplant sind, die nicht in die Zuständigkeit des Amtes fallen. Von der Gemeinde Kampen wurde anlässlich der letzten Haushaltsentscheidungen gefordert, dass über die Zuschussgewährungen für das kommende Jahr durch das Amt vom Grundsatz her beraten wird. Die Verwaltung empfiehlt den amtsangehörigen Gemeinden noch vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2005 zu beschließen, den Amtsausschuss zu bevollmächtigen, über die Zuschussanträge inselweit aktiver Antragssteller zu entscheiden und die Mittel im Haushalt bereit zu stellen. Bgm. Liebing weist darauf hin, dass die Gemeinden Kampen und Wenningstedt diese Beschlüsse abgelehnt hat. Dies wird von Gemeindevertretern kritisiert. Die Gemeinde Sylt -Ost stimmt einstimmig der Übertragung der Zuschussgewährung an insular tätige Vereine und Institutionen gemäß Vorlage zu.
6. Beratung und Beschussfassung über den Neuabschluss eines Konzessionsvertrages Gasversorgung
Die Vorlage der Verwaltung vom 03.11.2004, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift). Der Vors. des HauptA., GV Schmatloch, berichtet kurz von der Beratung im HauptA und weist darauf hin, dass die Laufzeit von 30 Jahren nunmehr auf 20 Jahre herabgesetzt ist. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf für einen Konzessionsvertrag Gasversorgung mit der Energieversorgung Sylt- GmbH zu und beauftragt den Bürgermeister einstimmig, den Vertrag abzuschließen.
7. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung von Beschlüssen betr. LSE-Projekt „Kulturlandhof Südhörn“
Die Vorlage der Verwaltung vom 08.11.2004, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift). Bgm. Liebing fasst schwerpunktmäßig noch einmal den Verfahrensablauf zusammen, der sich im übrigen auch aus der Vorlage vom 08.11.2004 ergibt. Die Gemeindevertretung hatte am 23. 9. 2004 alle notwendigen Beschlüsse gefasst, um das Projekt „Kulturlandhof Südhörn“, das im Grundsatz bereits vorher mehrfach beraten und beschlossen worden war, bis zum 30. 9. in einem ersten Abschnitt mit dem Ankauf des Hofes auf den Weg zu bringen. Der entsprechende Förderbescheid des Ministeriums lag vor, die Mittel waren bereits von Kiel nach Husum übersandt worden, und auf dem Gemeindekonto war bereits die Zwischenfinanzierung in voller Höhe durch die Stiftung Aktion Kulturland eingegangen. Der Notartermin war für den 29. 9. terminiert, der Kaufvertrag fertig. Nachdem am Vortag der bereits terminierten Vertragsbeurkundung neue steuerrechtliche Probleme für den Verkäufer auftraten, die kurzfristig nicht gelöst werden konnten, wurde der Notartermin abgesagt. Diese Absage durch Aktion Kulturland in Abstimmung mit der Gemeinde geschah auch vor dem Hintergrund, dass seitens des Verkäufers Forderungen gestellt werden, die von der Aktion Kulturland nicht erfüllt werden konnten. Zum einen ging es um Wünsche zur Verbesserung der Position des Verkäufers; manche davon hätten bei gutem Willen erledigt werden können. Zum anderen ging es aber auch um inhaltliche Veränderungen der vorliegenden Konzeption. Sie wurden in einem gemeinsamen Gespräch am 18. Oktober erörtert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es keine Möglichkeit zur weiteren Zusammenarbeit zwischen der Stiftung Aktion Kulturland und dem Eigentümer des Hofes gibt. Die Gemeinde hat jede Entscheidung des Eigentümers zu akzeptieren, wie auch die Entscheidung der Stiftung zu akzeptieren ist, ihr Stiftungskapital nicht in eine Konzeption einzusetzen, die sie für falsch hält. Die Gemeindevertretung beschließt sodann einstimmig, alle bisherigen Beschlüsse zum Projekt „Kulturlandhof Südhörn“ aufzuheben. Dazu gehört der Grundsatzbeschluss zur Projektdurchführung, der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 sowie die Zustimmung zu den Vertragswerken zwischen der Gemeinde Sylt-Ost und der Stiftung Aktion Kulturland.
8. Beratung und Beschlussfassung über einen öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Rantum betr. Übernahme von Strandabschnitten
Die Vorlage der Verwaltung vom 08.11.2004, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift). Vors. Johannsen führt ergänzend aus, dass Rantum die Vereinbarung Inselkurkarte zum 31-12-2004 gekündigt hat. Gleichzeitig hat Rantum der Gemeinde Sylt-Ort die Strandabschnitte „Sansibar, Samoa und Taadjem Deel“ zur Übernahme der Bewirtschaftung angeboten. Derzeitig bestehen an den Strandabschnitten Verträge für die Verpachtung von Strandkörben. Diese könnten für 2006 neu ausgehandelt werden. Der KurA hat sich in seiner letzten Sitzung einstimmig für den Abschluss eines öffentlich rechtlichen Kooperationsvertrages mit der Gemeinde Rantum über die Übernahme von 3 Strandabschnitten ausgesprochen. Auf Nachfrage von GV Johannsen informiert Bgm. Liebing über den aktuellen Verhandlungsstand betr. Inselkurkarte. Sodann stimmt die Vertretung dem Abschluss des öffentlich–rechtlichen Kooperationsvertrages mit der der Gemeinde Rantum über die Übernahme von drei Strandabschnitten am Weststrand gemäß Vorlage einstimmig zu.
9. Beratung und Beschlussfassung über ein neues Gästekartensystem
Die Vorlage der Verwaltung vom 08.11.2004, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift). Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des KurA ergänzend erläutert. So könnte das neue System zum 01.01.2005 parallel zur bestehenden Gästekarte in Sylt-Ost auf freiwilliger Basis eingeführt werden, ab dem 01.01.2006 ist es dann von allen Vermietern anzuwenden. Die Abrechnung sollte vorerst 1 x im Monat stattfinden. Es folgt eine kurze Aussprache, in deren Anschluss die Vertretung einstimmig beschließt: a) Die Kurverwaltung Sylt-Ost wird damit beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die neue Gästekarte mit EAN-Code zum 01.01.2005 parallel zur bestehenden Gästekarte einzuführen.
b) Die Kurverwaltung Sylt-Ost wird damit beauftragt, das neue System so zu entwickeln, dass es zum 01.01.2006 grundsätzlich von allen Vermietern anzuwenden ist.
10. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kurabgabe
Die Vorlage der Verwaltung, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift). Um sicherzustellen, dass die neue Gästekarte ab 01.01.2006 einheitlich von allen Vermietern eingesetzt wird, muss die Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Sylt-Ost entsprechend geändert werden. Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch den Vors. des KurA, GV Johannsen, beschließt die Vertretung einstimmig die Änderung der Satzung über die Erhebung von einer Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühren in der Gemeinde Sylt-Ost gemäß Vorlage.
11. Beratung und Beschlussfassung über gemeindliche Beteiligungen an Investitionen auf dem Flughafen Sylt
Die Vorlage der Verwaltung, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift). Die Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaften hat in ihrer Sitzung am 20. Oktober 2004 ein Investitionsprogramm beschlossen, das in den Jahren 2004 und 2005 umgesetzt werden soll. Dabei handelt es sich um die Erneuerung der Pistenrandbefeuerung, die Erneuerung der Anflugbefeuerung einer Start- und Landebahn, die Erneuerung von Teilen der Start- und Landebahn sowie die Beschaffung einer Wetteranlage, die wegen neuer Sicherheitsbestimmungen notwendig ist. Zu den einzelnen Maßnahmen wird auf die beigefügte Vorlage der Flughafengesellschaft verwiesen. Bei einer 26%igen Beteiligung der Gemeinde Sylt-Ost an den Flughafengesellschaften beträgt der Eigenanteil 722.272 €. KurA-Vors. Johannsen teilt weiter mit, dass im KurA keine Entscheidung getroffen worden ist. Die Fraktionen geben folgende Stellungnahmen ab: CDU-Fraktion Es wird der Antrag gestellt, von den vorhandenen 26 % Anteilen an der Flughafen GmbH 20 % zurück zu geben, so dass noch 6 % Anteile verbleiben. Damit soll deutlich gemacht werden, dass die Gemeinde Sylt-Ost weiter beteiligt bleibt. Der Antrag wird verbunden mit Kritik am größten Gesellschafter TSW, der keine Rücksicht auf Partner in der Gesellschaft nehme.
SPD-Fraktion Stimmen ebenfalls einer Abgabe von 20 % Anteilen zu.
WSO-Fraktion Die WSO-Fraktion trägt folgendes vor: „Seit 8 Jahren haben wir seitens der WSO ein wachsames Auge auf dieses Unternehmen. Das Auswechseln von 2 Geschäftsführern kann nicht über die politische Verantwortung hinwegtäuschen! Als Privatunternehmen wären wir (die Gemeinde) längst Konkurs. Nur durch jährlichen Steuertropf von über 1 Mio € liegt dieses kranke Unternehmen noch auf der Sylter Intensivstation. 20.000 Bürger Sylts können sich dies nicht mehr leisten. Sylt-Ost hat beim Flughafenkauf einen hohen Anteil ( 45 % ). übernommen. Unser Haushalt hat keine Mittel für ein Schwimmbad, keine Mittel für eine Jugend-Funsporthalle. Kurz: Sylt, aber ganz besonders Sylt-Ost kann sich dieses Unternehmen nicht leisten! Denn wenn die Flugpassagier die tatsächlichen Kosten aufbringen müssten, würden sie den Platz nicht frequentieren“. Die WSO-Fraktion stimmt komplett dagegen, weitere Geldmittel in den Flughafen reinzustrecken.
SSW-Fraktion Den geforderten Zuschüssen wird nicht zugestimmt werden auf Grund der Haushaltslage.
Sodann beschließt die Vertretung wie folgt: 1. Die Gemeindevertretung beschließt die Kündigung von 20 der 26 % Gesellschafteranteile an den 3 Flughafengesellschaften zum frühestmöglichen Termin. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen
2. Der Finanzierung der Investitionen gemäß Wirtschaftsplan 2004 durch gemeindliche Finanzbeiträge wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen
3. Die Finanzierung der Investitionen 2005 soll durch Darlehen der Flughafengesellschaft erfolgen. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen
12. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 69 „Kiesgruben Munkmarsch“ der Gemeinde Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung, vom 08.11.2004, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift). Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA., GV Christensen, beschließt die Vertretung einstimmig wie folgt: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Kiesgrube Munkmarsch“ für das Gebiet westlich und südlich der K 118, östlich des Kasernengeländes und nördlich der Ortslage Munkmarsch der Gemeinde Sylt-Ost wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.
13. Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Fährhaus Munkmarsch“ der Gemeinde Sylt-Ost
Dieser TOP ist abgesetzt.
14. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet „Kiesgruben Munkmarsch“
Die Vorlage der Verwaltung, vom 08.11.2004, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift). Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA., GV Christensen, beschließt die Vertretung einstimmig wie folgt: 1. Der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet „Kiesgrune Munkmarsch“ westlich und südlich der K 118, östlich desKasernengeländes und nördlich der Ortslage Munkmarsch dwird einschließlich des Erläuterungsberichtes in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.
GV Johannsen hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
15. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet beidseitig der Koogstraße südlich der K 117 in Keitum
Die Vorlage der Verwaltung vom 08.11.2004, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor (Anlage 10 zur Urschrift dieser Niederschrift). Bgm. Liebing weist darauf hin, dass im Bau-/Planungsausschuss 2 Änderungen empfohlen worden sind: Zum einen „Unterglasbetrieb“ in Gartenbaubetrieb und zum anderen ist SO „Lagerfläche“ zu streichen. Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA., GV Christensen, beschließt die Vertretung einstimmig wie folgt: 1. Der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet beidseitig der Koogstraße südlich der K 117 in Keitum wird einschließlich Begründung in der geänderten Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.
16. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet C.-P.-Hansen-Allee 13 in Keitum
Die Vorlage der Verwaltung vom 08.11.2004, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor (Anlage 11 zur Urschrift dieser Niederschrift). Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA., GV Christensen, beschließt die Vertretung einstimmig wie folgt: 1. Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet C.-P.-Hansen Allee 13 in Keitum Flurstücke 145/7 und 141/2 wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.
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