Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, Bgm. Liebing, BL Uwe Winter, Herrn VA Carstensen als Protokollführer, die OBR-Vors. Ingwers, Kennel und Petersen, die Ortswehrführer sowie die Presse und die anwesenden Zuhörer. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die weitere TO wird diese auf Wunsch der Verwaltung wie folgt geändert bzw. ergänzt: TOP 10 wird neu TOP 05; der bisherige TOP 05 wird zu TOP 05 a) neu. Bei TOP 15 handelt es sich um den OBR Tinnum; hier muss die Nachfolge für den zurück getretenen Michael Müller bestimmt werden. TOP 16 wird von der Verwaltung zurückgezogen. Zusätzlich neu aufgenommen wird im öffentlichen Teil: TOP 17 neu: B+B über einen Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Rantum wg. Strandbewirtschaftung. Im nicht-öffentlichen Teil wird die TO um TOP 18 (B+B über Niederschlagung / Erlass von Forderungen) und TOP 19 (B+B über einen umweltrechtlichen Antrag) erweitert. Den Änderungen und Erweiterungen wird einstimmig zugestimmt.
2. Einwohnerfragestunde
Ein Zuhörer weist darauf hin, dass der Wanderweg von Keitum nach Munkmarsch teilweise zerstört ist und fragt, welche Instandsetzungsmaßnahmen geplant sind. Vors. Uekermann teilt dazu mit, dass insbesondere der Bohlenweg in der Vergangenheit immer wieder erneuert werden musste, da die Bohlen morsch waren und durchbrachen. Bgm. Liebing führt ergänzend aus, dass der bisherige Bohlenweg durch Grand erneuert worden ist, da die Instandsetzungsmaßnahmen insgesamt sehr hoch waren. Der Bohlenweg wird nicht mehr erneuert. Weiter wird auf ein Fahrradverbotsschild hingewiesen, das am kleinen Wäldchen aufgestellt ist. Nach Auffassung des Einwohners macht dieses Verbotsschild dort wenig Sinn, es müsste vielmehr weiter nach Süden versetzt werden. Bgm. Liebing teilt dazu mit, dass der Weg generell nicht zum Radfahren geeignet und gedacht ist, sichert aber eine Überprüfung zu.
3. Mitteilungen und Anfragen
Bgm. Liebing teilt folgendes mit:
Kulturlandhof „Südhörn“
Nach der Aufhebung der durch die Gemeindevertretung gefassten Beschlüsse in der Sitzung vom 18.11.2004 der Vertretung ist ein erneutes Gespräch mit Freunden / Bekannten des Herrn Grönwoldt geführt worden. Darüber hinaus hat gestern mit dem Kreis Nordfriesland ein weiteres Gespräch stattgefunden. Thema war insbesondere die bau- und planungsrechtsliche Situation, die überprüft wird .Das Ergebnis wird Ende Januar 2005 vorliegen.
Hartz IV Programm
Bgm. Liebing teilt mit, dass entsprechende Räumlichkeiten für die Abwicklung ab Januar 2005 in der Sparkasse Westerland geschaffen werden. In Keitum finden dann im Sozialbereich keinerlei Beratungen mehr statt. Wohnungsvergaben etc. werden aber weiterhin über den SozialA und das Gemeindebüro abgewickelt.
Optimierung Autoverladung
Es wird zur Kenntnis genommen, dass nach dem jetzt vorliegenden Verkehrsgutachten eine neue Straße oder eine Brücke zur Autoverladung eine wesentliche Entlastung des Verkehrs für Tinnum mit sich bringen würde. Jetzt findet eine Untersuchung der Lärmbelästigungen statt, da parallel zu klären ist, wie sich der Lärm ableiten lässt. Mit einem ersten Ergebnis wird im März 2005 gerechnet,
Politik & Verwaltung
Bgm. Liebing verweist auf die aktuelle Berichterstattung in der Zeitung über den Beschluss der Stadtvertretung Westerland, nunmehr doch Fusionsgespräche mit allen übrigen dazu bereiten Gemeinden aufzunehmen. Jetzt kann wohl davon ausgegangen werden, dass im Januar 2005 mit konkreter gemeinsamer Arbeit begonnen werden kann.
Lars Schmidt
Es wird zur Kenntnis genommen , dass GV Lars Schmidt mit sofortiger Wirkung aus der SPD ausgetreten ist. Er wird aber weiterhin seine Aufgaben als 2. stellv. Bürgervorsteher, Vors. des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt sowie in den andern Ausschüssen wahrnehmen. In diesem Zusammenhang teilt die SPD-Fraktion mit, dass Frau GV Dr. Simone Wilhelms-Kind ab sofort stellv. Fraktionsvorsitzende ist.
4. Bestätigung der Wahl und Ernennung des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Sylt-Ost
Bgm. Liebing teilt vorab noch einmal mit, dass mit Schreiben vom 06.10.2004 der bisherige Gemeindewehrführer, Herr Marcel Fuchs, seinen Rücktritt als Gemeindewehrführer erklärt hat. Die Vorlage der Verwaltung vom 30. 11. 2004 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift), liegt der Vertretung vor. Herr Jens Uwe Petersen ist auf der Jahreshauptversammlung der FF Sylt-Ost am 09. 12. 2004 mit 104 von 110 Stimmen zum Nachfolger als Gemeindewehrführer gewählt worden. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des in der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Sylt-Ost am 09.12.2004 gewählten Gemeindewehrführers Jens Uwe Petersen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zu informieren.
Nachdem sich alle Anwesenden von Ihren Plätzen erhoben haben, wird Herr Jens Uwe Petersen unter Nachsprechen der Eidesformel vereidigt. Abschließend spricht Bgm. Liebing dem scheidenden Marcel Fuchs und dem bisherigen kommissarischen Gemeindewehrführer Gerd-Peter Christensen Dank für ihre Arbeit aus.
5. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Hundesteuersatzung
Die Vorlage der Verwaltung vom 10. 12. 2004 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Der Vors. des FiA erläutert noch einmal kurz die Vorlage und weist darauf hin, dass es sich bei der Steuer jeweils um den Jahressatz handelt. Im Rahmen einer kurzen Aussprache spricht sich GV Dr. Sieg gegen eine Hundesteuer aus. Als Begründung führt er u. a. an, dass der Hund gerade für ältere Menschen ein „Begleiter“ ist. Und diesen älteren Menschen ist es oft dann nicht möglich, von ihrer Rente diese Hundesteuer zu zahlen. Er bittet um Prüfung, ob ein Passus aufgenommen werden kann, wonach Sozialschwache von der Zahlung der Steuer ausgenommen werden können. Bgm. Liebing verweist darauf, dass das Innenministerium als Regelansatz 75 € für den 1. Hund festgesetzt hat. Die Steuersätze werden wie folgt neu festgesetzt:
1. Hund 40 € (bisher: 10,23 €)
2. Hund 80 € (bisher: 20,46 €)
jeder weitere Hund 120 € (bisher: 30,68 €).
Die Gemeindevertretung beschließt bei 1 Stimmenthaltung die Neufassung der Hundesteuersatzung entsprechend der Vorlage der Verwaltung mit den Steuersätzen wie vom Finanzausschuss empfohlen.
5a. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung, Haushalts- und Stellenplan 2005 der Gemeinde Sylt-Ost
Die Vorlage liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal schwerpunktmäßig vom Vors. des FiA vorgetragen und erläutert. So konnte der Verwaltungshaushalt trotz bevorstehender Hartz IV Maßnahmen ausgeglichen werden. Darüber hinaus ist ein Betrag von 20.000 € für so genannte „1-€-Jobs“ eingestellt worden. Die jährlich zu zahlenden Umlagen werden ebenfalls noch einmal kurz vorgetragen und von der Vertretung zur Kenntnis genommen; sie liegen bei über 2 Mio EURO. Dem Vermögenshaushalt konnten 260.000 € zugeführt werden, so dass es jetzt einen freien Finanzspielraum von 1,03 €/pro Einwohner gibt. Im Vermögenshaushalt steht noch ein Fehlbetrag in Höhe von 321.000 €. Im FiA ist empfohlen worden, diesen Fehlbetrag auf max. 300.000 € zu reduzieren. Dies könne erreicht werden, in dem die Planungskosten für Dirksstraße / Kampende auf 175.000 € gekürzt werden. Damit könnten die wesentlichen Planungsleistungen jetzt erfolgen, während die Schlussplanung ohnehin im Jahre 2005 nicht abgeschlossen wird. Der dann verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 296.000 € müsse über einen Kredit finanziert werden. Zum Stellenplan führt Bgm. Liebing aus, dass dieser insbesondere für das Jahr 2005 unter der Auflösung der kaufmännischen Abteilung zu sehen ist. Durch die Einstellung der Zusammenarbeit mit den Kurverwaltungen Kampen, Rantum, Hörnum und Sylt-Ost sowie die Übergabe der Wasserversorgung Kampen-Wenningstedt an die VEN-GmbH entfällt die Grundlage für die Aufrechterhaltung der Abteilung. Der Stellenplan berücksichtigt den Wunsch und das Ziel, arbeitsrechtliche Konsequenzen in Form des Betriebsübergans (Übernahme von Mitarbeitern bei den neuen Arbeitgebern) auszuschließen, weil die neuen Arbeitgeber nicht dem öffentlichen Dienst angehören und von – soweit zulässig- betriebsbedingten Kündigungen abzusehen, bei denen eine Sozialauswahl stattfinden und vornehmlich die zuletzt eingestellten Mitarbeiter treffen würde. Vom Ergebnis sieht der Stellenplan 2005 eine Lösung vor, die diese Probleme unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen, der anstehenden Personalveränderungen und eines neuen Aufgabenfeldes der Kommunen abarbeitet. Sodann werden die Fraktionen abgefragt; sie werden der Haushaltssatzung, dem Haushalts- und Stellenplan 2005 gemäß Vorlage zustimmen. Der Vorsitzende lässt über Haushalt 2005 wie folgt abstimmen:
a) Haushaltssatzung für das Jahr 2005 > einstimmig zugestimmt
b) Haushaltsplan für das Jahr 2005 > einstimmig zugestimmt
c) Stellenplan für das Jahr 2005 > einstimmig zugestimmt
6. Beratung und Beschlussfassung über Änderungen der Verwaltungsgliederung (Auflösung kaufmännische Abteilung)
Die Vorlage der Verwaltung vom 2. 12. 2004 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt vor und wird noch einmal kurz vom Vors. des HauptA erläutert. Die Vertretung beschließt einstimmig:
Die Gemeindevertretung stimmt der Auflösung der kaufmännischen Abteilung zum 01. Januar 2005 zu. Die Gemeindevertretung unterstützt die Zielsetzung, die Auflösung der Abteilung ohne betriebsbedingte Kündigungen umzusetzen.
7. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Westerland zur Durchführung des Archivgesetzes
Die Vorlage der Verwaltung vom 29.11.2004 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz von Bgm. Liebing vorgetragen und erläutert. So sind die Kommunen in Schleswig-Holstein verpflichtet, das Landesarchivgesetz durchzuführen und ein Archiv zu unterhalten oder die Aufgaben zu übertragen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Westerland, dem Amt und der Gemeinde Sylt-Ost läuft am 31. Dezember 2004 aus. GV Dr. Sieg gibt zu bedenken, dass das Archiv zum einen unter dem Dach der Alten Post in Westerland untergebracht ist und zum anderen nicht mehr den heutigen Archivierungsansprüchen genügt. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeinde Sylt-Ost beschließt den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Westerland und dem Amt Landschaft Sylt über die Übertragung der Aufgaben des Landesarchivgesetzes.
8. Bericht über die Durchführung einer Ordnungsprüfung des Gemeindeprüfungsamtes
Die Vorlage der Verwaltung vom 30.11.2004 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz von Bgm. Liebing vorgetragen und erläutert. So gibt es keine formellen Beanstandungen, lediglich eine Reihe von Hinweisen sind im Bericht aufgeführt, so auch der Hinweis auf die Hundesteuer. Das Gemeindeprüfungsamt empfiehlt eine spürbare Anhebung der Hundesteuersätze. Die Vertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamts zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den wesentlichen Anmerkungen und Hinweisen des Prüfungsberichts im Laufe des ersten Quartals 2005 konkrete Stellungnahmen zu erarbeiten.
9. Beratung und Beschlussfassung über die Entgeltsordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung der Gemeinde Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung vom 29.11.2004 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz von Bgm. Liebing vorgetragen und erläutert. Die Gemeinde Sylt-Ost ist als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Landschaft Sylt zur Erbringung von verwaltungsmäßigen Leistungen für die amtsangehörigen Gemeinden gemäß § 3 Amtsordnung verpflichtet. Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Amtsumlage von den Gemeinden getragen. Für das Erbringen von verwaltungsmäßigen oder sonstigen Leistungen für Kostenrechnende Einrichtungen, gemeindliche Eigenbetriebe und Außenstehende wird ein Entgelt aufgrund dieser Verordnung erhoben. Die Gemeindevertretung nimmt den Entwurf der neuen Entgeltordnung der Gemeinde Sylt-Ost zur Kenntnis und stimmt ihr zu.
10. Beratung und Beschlussfassung über Entwurfs- und Auslegungsbeschluss - 2. Änderung B-Plan Nr. 28 Munkmarsch
Die Vorlage der Verwaltung vom 08.11.2004, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung schon seit der GV vom 18.11.2004 vor. Der Vors. des Bau-/PlanungsA teilt mit, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses eine Pattsituation entstanden ist wegen der Größe des Vorhabens Erweiterung Hotel „Fährhaus Munkmarsch“, so dass Ablehnung zum B-Planentwurf vorliegt. OBR-Vors. Erik Kennel teilt ergänzend mit, dass in der gestrigen Sitzung des OBR Keitum die jetzige Planung mehrheitlich abgelehnt worden ist. Es stellt sich die Frage, ob die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens ausreichend ist für eine Vergrößerung in diesem Maße. Im Rahmen der sich anschließenden, teilweise kontroversen Diskussion, werden verschiedene Standpunkt vorgetragen; so meint GV Dr. Sieg, es würde bei Zustimmung ein verhängnisvoller Präzedenzfall geschaffen. Die Wirtschaftlichkeit dürfe kein Grund sein, dauernd Bebauungspläne zu ändern. GV Dr. Wilhelms-Kind hält Ortsgestaltungssatzung (OGS) in Sylt-Ost für sehr zweckmäßig, so auch die für den OT Munkmarsch. Dagegen spricht Bgm. Liebing, denn das Fährhaus entspricht nicht der OGS. Es handelt sich vielmehr um einen Sonderbau. Die Frage der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist gestern in der OBR-Sitzung diskutiert worden. Dabei geht es nicht um einen Betrieb, dem es wirtschaftlich nicht gut geht. Vielmehr spielt das gemeindliche Interesse einen große Rolle, so einen Betrieb aufrecht zu erhalten und ihm Entwicklungsperspektiven zu bieten, weniger die Tatsache, ob rote oder schwarze Zahlen gefahren werden. Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Punkt auch mit der Landesplanung so weit abgestimmt, dass in das Entwurfs- und Auslegungsverfahren gegangen werden kann. GV Jakobsen stellt die Frage, wie versucht werden kann, so ein Projekt gegen den Willen des Bau-/PlanungsA und Ortsbeirat durchzuboxen. Dr. Blanck teilt in Vertretung des OBR-Vorsitzenden Kennel, der die Sitzung vorübergehend verlassen hat, mit, dass der OBR Keitum gestern die vorgelegte 3-geschossige Bauweise abgelehnt hat. OBR-Vors. Kennel stellt nach seiner Rückkehr in die Sitzung sodann den Antrag, die Vorlage erneut zur Beratung in den OBR Keitum zurück zu verweisen. Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
9 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Sodann beschließt die Vertretung wie folgt:
1. Der Entwurf zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Fährhaus Munkmarsch“ für das Teilgebiet westlich Heefwai Bereich Fährhaus Flurstücke 21, 22/4 und teilweise 20/3 der Gemeinde Sylt-Ost wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlichen Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
11. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme betr. Offshore-Kabeltrasse und Errichtung eines Umspannwerkes
GV Stephan Froeschel erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 29.11.2004 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz von Bgm. Liebing vorgetragen und erläutert. So ist zwischenzeitlich ein neuer Antrag eingereicht worden, wonach die Leitung bis Morsum-Nösse auf der Insel verläuft und erst dann nördlich des Hindenburg-Dammes durch das Wattenmeer verläuft. Alle Fraktionen begründen ihre ablehnende Haltung gegen die Of-Shorekabeltrassse und die B-Planänderung für ein Umspannwerk im Gewerbegebiet Flugplatz Sylt. Die Gemeindevertretung Sylt-Ost bleibt bei ihrer bisherigen Entscheidung und lehnt auch diese Kabeltrasse sowie die Errichtung eines Umspannwerkes einstimmig ab.
GV Froeschel betritt den Sitzungssaal und wird informiert.
12. Beratung und Beschlussfassung über eine Straßenbenennung im OT Tinnum, Zufahrtstraße zum Flughafen
Der Vors. des OBR Tinnum erläutert kurz den Sachverhalt. Es handelt sich um die Zufahrtstraße zum Flughafen. Die WSO-Fraktion stellt den Antrag, die Straße „Zum Sportflughafen“ zu nennen. Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis
4 Ja-Stimmen
11 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
Über die Straßenbenennung in „Flughafenstraße“ wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis
14 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen`
1 Enthaltung
13. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme betr. Veränderungen der Busführung SVG
Die Vorlage der Verwaltung vom 02.12.2004 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des VerkehrsA erläutert. Die SVG plant ab Sommerfahrplan 2005 eine Veränderung der Busbedienung in Sylt-Ost.
1. Angesichts des erweiterten Bahnangebotes zwischen Morsum und Westerland mit Halt aller Nahverkehrszüge in Morsum und Keitum ist die Nutzung des Linientaxis nach Morsum deutlich zurückgegangen. Die Verbindung mit der Bahn von Morsum nach Westerland ist schneller und billiger als der Bus. SVG beabsichtigt deshalb, das Linientaxi ab Keitum nach Morsum einzustellen.
2. Archsum soll künftig durch reguläre Busse an Keitum angebunden werden, da dort keine Bahnverbindung besteht.
3. Innerhalb Keitums hat SVG zwei alternative Busführungen geprüft. Der Ortsbeirat ist der Empfehlung gefolgt, die Busführung über den Gurtstich mit einer im Zuge der Gurtstich-Neugestaltung vorgesehenen Buskehre am Grünhof vorzunehmen.
4. Die Anbindung Tinnums an den Sylter Osten wird gegenüber dem jetzigen Fahrplan verbessert.
Zu Details wird auf die beigefügten Ausführungen im Schreiben von SVG verwiesen. Der Ortsbeirat Keitum hat sich für eine Busführung über den Gurtstich mit Wendeschleife beim Grünhof ausgesprochen; diese Linienführung ist erst ab Umgestaltung des Gurtstichs möglich. Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 1. 12. 2004 gemeinsam mit den Ortsbeiratsmitgliedern aus Archsum, Morsum und Tinnum über die Vorschläge beraten. Im Ergebnis hat er den Planungen zugestimmt und die Empfehlung des Ortsbeirates Keitum unterstützt. Der Ausschuss hat jedoch auf Anraten der Ortsbeiratsvorsitzenden von Archsum und Morsum genauso deutlich Wert darauf gelegt, dass eine Busverbindung zwischen Archsum und Morsum bestehen bleibt. Eine Wendemöglichkeit am Rondell in Archsum sei schwierig, außerdem müssten zwei neue Buswärtehäuschen im Uaster Reeg gebaut werden, da die vorhandenen für den Schülerverkehr weiterhin benötigt würden. Dabei wird angeboten, dass der Bus nicht bis Kleinmorsum durchfährt, sondern nur bis zum Bahnhof Morsum. Dies stelle keine unvertretbare Verlängerung der Bustour dar. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, die bisherige Linientaxi-Verbindung zwischen Keitum und Morsum in die reguläre Busbedienung zu überführen. Diese Verbindung soll jedoch nicht von Keitum aus in Archsum enden, sondern bis zum Bahnhof Morsum fortgeführt werden. Im übrigen wird den Planungen von SVG zugestimmt. Hinsichtlich der künftigen Busführung durch Keitum wird der Linie über den Gurtstich mit Wendeschleife am Grünhof zugestimmt; die baulichen Voraussetzungen dafür sollen im Rahmen der Gurtstichumgestaltung geschaffen werden. Bei 1 Stimmenthaltung so beschlossen
14. Ausschussumbesetzungen (OBR Tinnum)
Es handelt sich um die Nachfolge für den aus dem OBR Tinnum ausgeschiedenen Michael Müller; das Vorschlagsrecht liegt bei der CDU-Fraktion. Bei 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen beschließt die Vertretung, Frau Hannelore Strauch, wohnhaft TINNUM, Borigwai 4, als Nachfolgerin für Herrn Michael Müller zu benennen.
15. Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 41 a „Keitum Therme“ für das Gebiet östlich Am Kliff, nördlich Am Tipkenhoog, westlich Parkplatz Tipkenhoog und südlich des Kliffs, Ortsteil Keitum
Die Vorlage der Verwaltung vom 06.12.2004 (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. GV Schmatloch beantragt, dass die Schwimmbad KG in die Planungen einbezogen werden soll. Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass im Januar ohnehin eine Gesellschafterversammlung der Schwimmbad KG stattfinden soll, um die Geschäftsführung neu zu regeln. Die Vertretung beschließt sodann einstimmig:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt nach eingehender Erörterung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41a „Keitum Therme“ für das Gebiet ca. 50m östlich Am Kliff, nördlich Am Tipkenhoog, ca. 100 westlich Parkplatz Tipkenhoog und südlich der Kliffs. Auf Basis des Flächennutzungsplanes soll ein Sondergebiet festgesetzt werden das die Entwicklung eines Thermalbades planungsrechtlich ermöglicht.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
3. Die Schwimmbad KG soll die Planung begleiten.
16. Beratung und Beschlussfassung über die Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses über den B-Plan Nr. 66 „Baustoff Karstensen“ für das Gebiet nördlich der Bahnanlagen, östlich Lörkewai, südlich Süderstraße, sowie westlich Bahnhofstraße in Keitum
GV Christensen und GV Johannsen erklären sich nach § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungssaal; GV Manthey übernimmt die Berichterstattung für den Bau-/PlanungsA. Die Vorlage der Verwaltung vom 06.12.2004 (Anlage 10 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Die Vertretung beschließt einstimmig:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt nach eingehender Erörterung die Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 66 „Baustoff Karstensen“ für das Gebiet nördlich der Bahnanlagen, östlich Lörkewai, südlich Süderstrasse, sowie westlich Bahnhofstrasse in Keitum.
2. Die bisherigen Ziele werden bekräftigt und in folgenden Punkten konkretisiert: Festzusetzen sind Zweigeschossigkeit, Firsthöhe und gestalterischen Festsetzungen
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
4. Die Nutzung soll Dauerwohnen zu „Gewoba-ähnlichen Mieten“ sein.
GV Christensen und Johannsen betreten den Sitzungssaal und werden informiert.
17. Beratung und Beschlussfassung über einen Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Rantum wg. Strandbewirtschaftung
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 11 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung als Tischvorlage vor. Sie wird noch einmal kurz von Betriebsleiter Winter erläutert. Mit der Neufassung wird Wünschen der Gemeinde Rantum Rechnung getragen. Die Vertretung beschließt sodann bei 3 Enthaltungen den Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Gemeinde Rantum gemäß vorliegendem Vertragsentwurf.
Der Vorsitzende schließt mit Dank um 20:40 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.