Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 20.02.2004

Finanzausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.
Eröffnung, Begrüßung und  Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vors. eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Mitglieder des Ausschusses sowie Bgm. Liebing und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Weiterhin begrüßt  er erstmalig in dieser Funktion den Leiter der Finanzabteilung, Herrn Bernd Neumann sowie die Hauptsachbearbeiterin Haushaltswesen, Frau Anja Riechelmann. Weiterhin teilt Vors. Uekermann mit, dass GV Anke Rönnau ihr Mandat niedergelegt  hat und damit der Ausschuss mit 8 Mitgliedern  vollzählig ist.


2. Einwohnerfragestunde

Entfällt, da keine weiteren Einwohnerinnen oder Einwohner anwesend sind.


3. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsentwurf 2004

Vors. Uekermann knüpft an die Beratungen in der FiA-Sitzung vom 02. Februar 2004 an und erinnert an die Diskussion über die Erhöhung der Hebesätze auf 310-310-340 %. Diese Beschlussfassung ist in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet worden. Vors. Uekermann teilt mit, dass der vorläufige Jahresabschluss für 2003 ein verbessertes Ergebnis ausweist, da einmalige Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer das Gesamtdefizit auf  150.000 € reduziert haben. Seiner Auffassung nach müsse deshalb auch die Diskussion über Hebesatzerhöhung neu geführt werden. Bgm. Liebing ergänzt diese Ausführungen mit dem Hinweis, dass bei einem Defizit von 150.000 € und einem Rücklagebestand von 90.000 € sowie freiwilligen Leistungen von mindestens über 70.000 € Landesleistungen zur Abdeckung der Fehlbeträge in 2003 nicht zu erwarten seien. Bgm. Liebing verweist auf eine Übersicht, die  der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag zur Verfügung gestellt hat, aus der die Kriterien hervorgehen, nach denen die Haushalte durch das Land bewertet werden, bevor Fehlbetragszuweisungen erfolgen. Anschließend wird der Haushalt seitenweise durchgegangen. Vors. Uekermann erläutert den Haushaltentwurf, den Verwaltungshaushalt sowie den Vermögenshaushalt und den Stellenplan. Dabei werden Fragen zu einzelnen Titeln erörtert und beantwortet. Vors. Uekermann schlägt vor, nach Abschluss dieser Haushaltsberatungen eine gemeinsame Sitzung des FinanzA mit den Vorsitzenden der Fachausschüsse zu führen, um bei einzelnen Haushaltstiteln auch die tatsächliche Ist-Entwicklung im Jahresabschluss 2003 nachzuvollziehen. Für den FiA sei wichtig zu wissen, was tatsächlich mit dem Geld geschehen  ist. Er habe den Eindruck, dass manche Fachausschüsse nur ungeprüft  Anmeldungen übernehmen, ohne sich tatsächlich mit der Verwendung der Gelder zu befassen. Nachdem der Haushaltsentwurf seitenweise durchgegangen wurde, eröffnet Vors. Uekermann die Diskussion über die Erhöhung der Hebesätze. Sie wird auch im Zusammenhang mit dem Entwurf des Vermögenshaushaltes geführt, der eine Deckungslücke in Höhe von 270.000 € enthält. In diesem Zusammenhang werden auch die gemeindlichen Liegenschaften, die entbehrlich sind, angesprochen. Vereinbart wird, dass in der nächsten Sitzung des FiA nach Abschluss der Haushaltsberatungen diese Liste nochmals durchgegangen werden soll, um zu prüfen, welche Liegenschaften entbehrlich sind. GV Johannsen weist darauf hin, dass die Veräußerung von Liegenschaften kein Mittel sein kann, um die Haushaltsstruktur nachhaltig zu verbessern. Dies seien einmalige Effekte zur Einnahmesteigerung, aber das Tafelsilber könne man nur einmal verkaufen. Hinsichtlich der anstehenden Investitionen sei es für ihn wichtig, dass die touristischen Gesichtspunkte berücksichtigt würden. Die Verbesserung des Ortsbildes, z. B. die Umgestaltung des Gurtstichs, sei deshalb höher zu werten, als ein neues Feuerwehrfahrzeug.

Herr Bv Strohmeier verlässt die Sitzung um 15:20 Uhr.

Die Diskussion über die Erhöhung der Hebesätze  führt zu der Erkenntnis, dass zur nachhaltigen Verbesserung der Haushaltsstruktur an einer Erhöhung kein Weg vorbei führt. Sie bisherige Beschlussfassung, die Hebesätze für die Grundsteuern auf 310 %-Punkte, für die Gewerbesteuer auf 340 %-Punkte und für die Zweitwohnungssteuer auf 11 % anzuheben, wird einstimmig bestätigt. Um den Haushaltsausgleich im Vermögenshaushalt herbeizuführen, soll die Veräußerung eines Grundstücks in Höhe von 200.000 € in den Vermögenshaushalt eingestellt werden. Der Restbetrag in Höhe von 70.000 € soll der Rücklage entnommen werden.

Herr Froeschel verlässt die Sitzung  um 16. Uhr.

Herr Uekermann trägt die sonstigen, bisher noch nicht in den Haushalt eingearbeiteten Anträge vor:
a) Antrag des Archsumer Kulturkreises auf Erlass der Grundsteuern in Höhe von 860 €. Der Antrag wird intensiv diskutiert. Vors. Uekermann lässt über den Vorschlag abstimmen, dass die Gemeinde für den Verein für die Jahre 2003 und 2004 die Grundsteuer übernimmt. Dem Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zugestimmt. Für das Jahr 2005 soll eine neue Entscheidung getroffen werden.

b) Antrag der Naturschutzgemeinschaft auf  besondere Förderung der Jugendarbeit. Der FiA stimmt dem Antrag grundsätzlich zu, aber er soll aus den im Haushalt zur Verfügung  stehenden Mitteln für Jugendarbeit bedient werden.

c) Vors. Uekermann stellt das Modell der Schulhofumgestaltung in Tinnum vor. Die Gesamtkosten in Höhe von 50.000 € sollen überwiegend durch Spenden abgedeckt  werden. Von der Gemeinde wird ein Eigenbeitrag in Höhe von 10.000 € erwartet, um andere Zuschüsse zu erhalten. Der FiA spricht sich einstimmig dafür aus, diesen Betrag im Verwaltungshaushalt zur Sanierung des Schulhofes zur Verfügung zu stellen. Dadurch erhöht sich der Fehlbetrag auf ca. 303.000 €.

d) Vors. Uekermann lässt über den vorliegenden Haushaltsentwurf mit den zuletzt besprochenen Änderungen abstimmen. Der FiA empfiehlt der GV einstimmig die Beschlussfassung des Haushaltes.


4. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Liebing berichtet über die Position der Gemeinde Kampen, die z. Zt. alle insularen Haushalte auf Grund der Umlageberechnungen ablehnt. Hintergrund ist, dass  die Gemeinde Kampen einen einmaligen Einnahmebetrag von über 5 Mio € bei der Gewerbesteuer hat und sich dadurch die Umlagen erhöhen. Sie liegen jedoch alle  auf der Rechtsgrundlage und sind nicht zu beanstanden.