Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende des FinanzA, Bürgervorsteher Uekermann, eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Mitglieder des Ausschusses sowie Bürgermeister Liebing und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er bittet um Ergänzung der Tagesordnung um TOP 2 – neu : Verpflichtung eines neuen Ausschussmitgliedes. Die Tagesordnung wird einstimmig erweitert.
2. Verpflichtung eines neuen Ausschussmitgliedes
Vorsitzender Uekermann verpflichtet Bv Karl-Uwe Fink auf gewissenhafte Wahrnehmung seiner Obliegenheiten und führt ihn in sein Amt ein.
3. Einwohnerfragestunde
Entfällt, da keine Einwohner anwesend sind.
4. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Gemeinde Kampen betr. Änderung der Amtsumlage
Vorsitzender Uekermann verweist auf die schriftliche Vorlage der Verwaltung und berichtet ergänzend über den Sachverhalt der einmaligen Gewerbesteuermehreinnahme in Höhe von 5,5 Mio. Euro, die durch Umlagezahlungen dazu führt, dass von diesem Betrag der Gemeinde Kampen lediglich gut 10 % verbleiben. Er weist jedoch zugleich darauf hin, dass der Antrag auf Absenkung der Amtsumlage für die Gewerbesteuer nicht aus einer Haushaltsnotlage der Gemeinde Kampen rührt, sondern aus dem Interesse, von einer Mehreinnahme einen höheren Anteil zu behalten. In der anschließenden Diskussion werden im Wesentlichen Argumente gegen den Antrag der Gemeinde Kampen vorgetragen. Gv Johannsen äußert Verständnis für das Bestreben der Gemeinde Kampen, im Interesse ihrer Bürger mehr Geld in der Gemeindekasse zu behalten. Nach intensiver Diskussion lässt Vors. Uekermann über den Antrag der Gemeinde Kampen abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
0 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Damit empfiehlt der FinanzA der Gemeindevertretung, dass sich die Gemeinde Sylt-Ost im Amtsausschuss gegen den Antrag der Gemeinde Kampen aussprechen möge.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im I. Halbjahr 2004
Vors. Uekermann spricht einzelne Haushaltsstellen an, die zu Haushaltsüberschreitungen geführt haben. Bgm Liebing gibt erläuternde Antworten zu allen aufgeworfenen Fragen. Vors. Uekermann lässt über die Vorlage abstimmen: Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung
6. Sachstandsbericht, Beratung und Beschlussfassung betr. gemeindliche Liegenschaften
Vors. Uekermann erläutert kurz den Hintergrund der heutigen Diskussion, dass angesichts der Finanzlage der Gemeinde zu prüfen ist, welchen Beitrag die gemeindlichen Liegenschaften zur Haushaltskonsolidierung leisten können. Dazu legt Bgm Liebing Unterlagen vor, die bereits im Jahr 1999 durch die Verwaltung erstellt worden waren. Es handelt sich um eine Liste der gemeindlichen Flächen (ohne Gräben, Straßen u.ä.). Weiterhin legt Bgm Liebing eine Aufstellung der bebauten Liegenschaften vor, aus der sich die Nutzung, die Kosten und die Erträge der jeweiligen Liegenschaften ergeben. Die Listen werden im Einzelnen durchgegangen. Zu einzelnen Liegenschaften wird festgestellt, dass kein weiterer akuter Beratungsbedarf besteht (Feuerwehrgerätehäuser, Schulen, Kindergärten). Die Verwaltung wird gebeten, zur übernächsten Sitzung die jeweils noch diskussionsbedürftigen Liegenschaften zu erläutern und Einzelvorlagen zu erstellen, aus denen sich insbesondere Fragen der Wirtschaftlichkeit ergeben. Bei den bebauten Liegenschaften soll weiter diskutiert werden über: Alte Schule Morsum, „Muasem Hüs“, Alte Turnhalle Keitum, Lehrerhaus Keitum, „Friesen-Saal“, Schwimmbad, Wohnanlage Pröst Teft, zwei Lehrerhäuser in Tinnum.
Gv Schmidt äußert die Erwartungshaltung, dass insbesondere im Bereich der Liegenschaften die anstehende Veränderung des Kommunalen Haushaltsrechtes jetzt vollzogen werden sollte, um eine echte betriebswirtschaftliche Betrachtung der Liegenschaften zu ermöglichen. Bgm Liebing verweist dazu auf die noch unsichere Entscheidungslage, in welcher Form das Kommunale Haushaltsrecht in Schleswig-Holstein fortentwickelt werden soll. Weiterhin bittet er um Verständnis, dass die Verwaltung nur die Unterlagen mit entsprechendem Aufwand zusammenstellt, die tatsächlich für beabsichtigte Entscheidungen benötigt werden. Eine nicht entscheidungsrelevante Zusammenstellung von umfangreichem Datenmaterial sei eine nicht angemessene Belastung der ohnehin schon stark in Anspruch genommenen Verwaltung. Bgm Liebing spricht die Mietsituation der Wohnungen an. In den vergangenen Jahren hat keine Mietanpassung stattgefunden. Er teilt mit, dass er die Bitte an die Gewoba gerichtet hat, zu prüfen, in welchen Wohnungen Mieterhöhungen möglich sind. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Sobald es vorliegt, werde die Verwaltung eine entsprechende Vorlage für die Ausschussentscheidung vorlegen. Der Vorsitzende lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen: Zu den Liegenschaften, die in einer ersten Diskussionsrunde vertiefend erörtert werden sollen, wird die Verwaltung gebeten, nach Möglichkeit zur übernächsten Sitzung ergänzende Entscheidungsgrundlagen zur Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der Liegenschaften vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung.
7. Mitteilungen und Anfragen
Bgm Liebing legt das Berichtswesen der Gemeinde Sylt-Ost zum Stand der Haushaltsabwicklung I. Halbjahr 2004 vor. Er erläutert die Struktur der Vorlage und weist auf die Unsichterheitsfaktoren der nicht durch die Gemeinde zu beeinflussenden Steuereinnahmen hin. Im Bereich der von der Gemeinde zu beeinflussenden Steuern ist insgesamt ein zufrieden stellender Stand zur Jahresmitte festzustellen. Im Bereich der Ausgaben weist Bgm Liebing insbesondere darauf hin, dass die Unterhaltungsaufwendungen bis zur Jahresmitte sehr vorsichtig bewirtschaftet wurden. Auf der anderen Seite sind erhöhte Bewirtschaftungskosten festzustellen, die sich insbesondere aus gestiegenen Strom- und Ölkosten ergeben.
Bgm Liebing teilt mit, dass die Abrechnung der EVS über die Konzessionsabgaben 2003 vorliegen. Demnach wird das Haushalts-Soll 2004 um ca. 5000 € überschritten.
Bgm Liebing teilt mit, dass die Budgetabrechnungen für das Jahr 2003 für die Grundschulen und die Feuerwehren vorliegt. Bei den Grundschulen werden Beträge im Nachtragshaushalt, die als Einsparungen im Vorjahr erwirtschaftet wurden, zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für die Jugendwehr. Da das Budget der Feuerwehr insgesamt ausgeschöpft wurde, stehen keine zusätzlichen Mittel durch den 1. Nachtragshaushalt zur Verfügung.
Bgm Liebing teilt mit, dass die Finanzierung des Büchereiwesens im Kreis NF neu geregelt werden soll. Dies wird zu einer Umverteilung der Belastungen führen. Ein Diskussionsvorschlag auf Kreisebene sieht auch vor, dass die Standbüchereien in zentralen Orten durch die Umlandgemeinden im Verhältnis der Einwohner oder der Ausleihzahlen mitfinanziert werden. Dies würde für die Gemeinde Sylt-Ost zu einer neuen finanziellen Belastung führen. In diesem Zusammenhang kritisiert Vors. Uekermann, dass zunehmend zentralörtliche Aufgaben, für die entsprechende Mittel aus dem Finanzausgleich zur Verfügung gestellt werden, zur Mitfinanzierung an die Nachbargemeinden weitergeleitet werden.