Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende des FiA eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Mitglieder des Ausschusses, Bürgermeister Liebing sowie Frau Riechelmann und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Weiterhin begrüßt der Vors. die Vors. des Schul-Jugend-, Kultur- und Sportausschusses, GV Frau Dr. Wilhelms-Kind, die zu TOP 3 der Sitzung teilnimmt, um in dieser Sitzung die Einzelansätze des Fachetats dieses Ausschusses in der Abwicklung für das Jahr 2003 und 2004 zu erörtern. Da der Vors. des SozialA, GV Lasse Lorenzen, erkrankt ist, wird die gleiche Behandlung der Ansätze des SozialA auf die nächste Sitzung vertagt.
2. Einwohnerfragestunde
Entfällt, da keine weiteren Einwohnerinnen oder Einwohner anwesend sind.
3. Gespräch mit der Vorsitzenden des Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschusses über die Haushaltsabwicklung des entsprechenden Etats 2003 und 2004
Alle Ansätze des Etats dieses Ausschusses werden an Hand der von der Verwaltung vorgelegten Ist-Abrechnungen detailliert erörtert. Soweit kein politischer Handlungsbedarf festgestellt wird, werden die Diskussionen nicht protokolliert. Der Vors. dankt zu Beginn der Beratungen der Verwaltung, insbesondere Frau Riechelmann, für die guten und umfangreichen Beratungsunterlagen. Der Ausschuss erörtert den Haushaltstitel Gemeindliche Kulturarbeit (3400.70101). Angesichts des geringen Mittelabschlusses beantragt Bv Bussius, den Titel künftig auf ca. 2.500 € zu kürzen. GV Dr. Wilhelms-Kind widerspricht und hebt die Bedeutung der Kulturarbeit hervor. Im Ergebnis verständigt sich der Ausschuss darauf, künftigen Erhöhungsanträgen nicht zuzustimmen, aber auch keine Kürzungen vorzunehmen. Der Ausschuss diskutiert über die Frage, ob die Biike in die Verantwortung der Kurverwaltung verlagert werden könne. Diese Frage wird den Fraktionen zur weiteren Beratungen überwiesen.
Die Förderung von kulturellen Vereinen (3600.7000) soll von 1.100 € auf 1.000 € gekürzt werden, da in den Vorjahren kein höherer Bedarf bestand.
Der Ausschuss diskutiert über die Bezuschussung von Jugenderholungsfahrten (4512.70100). Angesicht der Vielzahl von Kleinstbeträgen, die für Jugendliche aus Sylt-Ost gezahlt werden, spricht sich der Ausschuss nach intensiver Beratung dafür aus, dass die Zuschussrichtlinien geändert werden. Es soll künftig eine Mindestteilnehmerzahl gelten, Zuschussempfänger sollen Sylter Vereine sein, Fahrten sollen auf das Festland gehen. Als Mindestförderbetrag sollen 30 € gelten.
Unter HHSt 4512.70101 erhält die Zwergenbande in Tinnum als einzige Krabbelgruppe einen institutionellen Zuschuss in Höhe von 765 €. Nach ausführlicher Diskussion spricht sich der Ausschuss dafür aus, diese HHSt aufzulösen. Statt eines regulären jährlichen Zuschusses soll der Zwergenbande angeboten werden, dass besondere Veranstaltungen gefördert werden. Dazu soll die HHSt 4512.70101 um 300 € aufgestockt werden. Bgm. Liebing wird gebeten, den Verein rechtzeitig zu informieren, damit er sich für das Folgejahr darauf einstellen kann.
Bei den Haushaltsansätzen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Spielplätzen wird festgestellt, dass der bestehende Ansatz gehalten werden muss, um auch Ersatzbeschaffungen für defekte Spielgeräte zu ermöglichen. Dies sei in der Vergangenheit nicht immer im wünschenswerten Maße geschehen.
Die HHSt 4601.50000 soll von 1.500 € auf 500 € gekürzt werden, da dort offensichtlich kein entsprechender Bedarf gegeben ist (Unterhaltung Jugendtreff Gemeindehaus Tinnum).
Die Änderung der Zuschussrichtlinien für Jugenderholungsfahrten soll analog auch für Fahrten von Sportvereinen angewandt werden ( HHSt 5500.70100).
Im Bereich der zentralen Sportanlage soll geprüft werden, ob tatsächlich ein Bedarf für das Münztelefon besteht, da offensichtlich kaum Gebührenaufkommen anfällt. Weiterhin wird kritisch angemerkt, dass offensichtlich Kosten für Müllentsorgung bestehen. Dies liege auch daran, dass seitens des Hausmeisters nicht ausreichend Vorsorge gegen „Vermüllung“ getroffen wird.
Bei der Unterhaltung der Alten Turnhalle in Keitum ( HHSt 6610.50000) soll der Haushaltsansatz von 1.600 € auf 500 € gekürzt werden, da nach der Grundsanierung in den vergangenen Jahren erkennbar kein höherer Unterhaltungsaufwand bestand.
Über diese Änderungsvorschläge für den Haushalt 2005 lässt der Vorsitzende insgesamt abstimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung
4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des I. Nachtragshaushaltes 2004
Der Vors. trägt das Gesamtergebnis des Entwurfes für den I. Nachtragshaushalt vor, mit dem das Defizit von bisher 298.400 € im Verwaltungshaushalt auf 64.100 € reduziert werden kann. Dies liegt zum einen an einer wiederum guten Einnahmentwicklung bei der Gewerbesteuer, bezieht aber auch die Nutzung der Rücklagen vollständig mit ein. Der Vors. geht den Entwurf des Nachtragshaushaltes seitenweise durch und gibt Erläuterungen. Angesicht der in diesem Jahr stattfindenden zwei Feiern für 100jährige Geburtstage, die zu einem erhöhten Aufwand bei Repräsentation und Ehrungen führen, wird einvernehmlich festgestellt, dass diese Ausrichtung von Geburtstagsfeiern zum 100. Geburtstag nur für Bürgerinnen und Bürger, die in der Gemeinde Sylt-Ost wohnen, gilt. Angesichts der hohen übertragenen Haushaltsreste im Bereich der Jugendwehr empfiehlt der Vors. dem zuständigen Fachausschuss, über die notwendige Finanzierung der Jugendwehr für den Haushalt 2005 nachzudenken. Nachdem zu den einzelnen Haushaltsansätzen alle Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet sind, trägt Bgm. Liebing den Antrag der ev.-.luth. Kirchengemeinde zu Keitum vor, mit dem eine mögliche Defizitabdeckung der geplanten Orgelwoche in Höhe von 8.000 € beantragt wird. Der Antrag wird vertieft erörtert. Aus dem Ausschuss wird Kritik am „Missmanagement“ geübt, da die zu späte Organisation keine ausreichend touristische Vermarktung ermöglicht. Außerdem sehen sich Mitglieder des Ausschusses unter Handlungsdruck gesetzt, da die Veranstaltung ohnehin stattfinden werde. Ein rechtzeitiger Antrag hätte viel früher gestellt werden müssen. Im Ergebnis beschließt der FiA einstimmig:
Der Kirchengemeinde wird eine Defizitabdeckung bis zur Höhe von 5.000 € zugesagt. Die Finanzierung erfolgt aus der HHSt für Gemeindliche Kulturarbeit, die mit dem I. Nachtragshaushalt durch folgende Umschichtungen aufgestockt wird:
HHSt 3600.70000: |
> |
Kürzung um 100 € |
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HHSt 4601.50000: |
> |
Kürzung um 1.000 € |
|
HHSt 5610.50000: |
> |
Kürzung um 1.100 € |
Der Vors. lässt über den so geänderten Entwurf des Nachtragshaushaltes abstimmen. Abstimmungsgebnis: Einstimmige Zustimmung
5. Mitteilungen und Anfragen
Bgm. Liebing teilt mit, dass z. Zt. innerhalb der Verwaltung die noch ausstehenden Einnahmen aus Erschließungs- und Ausbaubeitragserhebungen überprüft werden. Teilweise würden seit Jahren schwer realisierbare Einnahmeerwarten mitgeschleift. Dies führe zu einer zu positiven Darstellung der Finanzsituation der Gemeinde. Der Sachverhalt werde z. Zt. noch vollständig aufbereitet. Die Korrektur der Einnahmeerwartungen soll mit der Jahresabschlussbuchung erfolgen. Der FiA wird dann entsprechen informiert. Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich um Beträge bis zur Höhe von 200.000 €.