Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 07.12.2004

Finanzausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vors. des Ausschusses, BV Manfred Uekermann, eröffnet die Sitzung, begrüßt die  erschienenen Ausschussmitglieder sowie Bgm. Liebing und Kämmerer Neumann und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Auf Bitten der Verwaltung wird die TO um den Punkt 9 „B+B über den Entwurf eines Vertrages zur Verteilung des Steueraufkommens im Gewerbegebiet Flugplatz Sylt“ erweitert. Außerdem wird die TO um TOP 10 „Anfragen und Mitteilungen“ erweitert. Im nicht-öffentlichen Teil wird die TO um den Punkt „B + B über Erlass und Niederschlagung von Forderungen“ erweitert.


2. Einwohnerfragestunde

GV Froeschel erkundigt  sich nach dem Zuschuss 2004 für die dänische Kulturarbeit, der trotz eines Antrages aus dem September bisher noch nicht ausgezahlt  wurde. Bgm. Liebing sichert Überprüfung zu.


3. Sachstandsbericht: Finanzierungsfolgen Hartz IV

Bgm. Liebing berichtet über den aktuellen Sachstand der Finanzierungsfolgen der Sozialgesetzgebung Hartz IV. Gegenwärtig ist erkennbar, dass auf Kreisebene ein Finanzierungsdefizit besteht, das trotz 23 %iger Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Unterkunft den Kreis zu einer Anhebung der Kreisumlage zwingt. Zwar soll es eine kreisinterne Revisionsklausel für den Fall geben, dass im Zuge der bundesweiten Revision sich die Situation für den Kreis besser darstellt. Gegenwärtig müsse jedoch von einer 3,5 %igen Kreisumlagenerhöhung ausgegangen werden. BV Uekermann ergänzt den Sachvortrag mit aktuellen Hinweisen aus der Diskussion auf Kreisebene. Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


4. Sachstandsbericht: Entwicklung Amtsumlage /Amtshaushalt

Bgm. Liebing berichtet, das die Aufstellung des Amtshaushaltes in diesem Jahr so kompliziert wie in den letzten Jahren noch nie zuvor gewesen ist. Der derzeitige Entwurf sieht eine Absenkung der Amtsumlage  um gut 5 % Punkte auf 18,96 % (2004 = 24 %) vor. Die Absenkung wird zum einen dadurch möglich, dass im Zuge der  Hartz-IV-Gesetzgebung die gemeindliche Beteiligung an der Sozialhilfe entfällt. Dies entlastet  den Amtshaushalt um 230.000 €. Die gemeindliche Beteiligung an den Kosten der Unterkunft der Bezieher von Arbeitslosengeld II soll auf Antrag der Gemeinden Wenningstedt und Kampen über die Gemeindehaushalte abgewickelt  werden. Weiterhin verfügen die amtsangehörigen Gemeinden, insbesondere die Gemeinde Kampen, über deutlich gestiegene Finanzkraft, wodurch ebenfalls der Umlageschlüssel abgesenkt werden kann. Weiterhin haben die Gemeinden Wenningstedt und Kampen beantragt, dass bisherige freiwillige Zuschüsse aus dem Amtshaushalt in die Gemeindehaushalte verlagert werden. Trotz der abgesenkten Amtsumlage  muss Kampen jedoch eine höhere Amtsumlage bezahlen. Dies ist das Ergebnis der Verschiebung von Finanzkraft innerhalb des Amtsverbundes. Insofern ist auch in den Amtsgremien nochmals mit strittiger Diskussion zu rechnen. BV Uekermann ergänzt, dass ihm am Tag dieser Sitzung ein Antrag der Gemeinde  Kampen auf Absenkung des Umlageschlüssels des Landschaftszweckverband zugegangen sei. Generell sei erkennbar, dass die Gemeinde Kampen nach den eingegangenen Steuermehreinnahmen nunmehr überall versuche, einen höheren Anteil dieser Mehreinnahmen für sich zu verbuchen. Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


5. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung von der Grundsteuer

BV Uekermann trägt den Antrag des Archsumer Kulturkreises vor. Dem Antrag ist keine, wie im Vorjahr vom FinanzA gewünschte detaillierte Begründung oder Übersicht über die Finanzlage des Vereins beigefügt, aus der sich die Notwendigkeit ergibt, auf die Grundsteuer dauerhaft zu verzichten. Die Ausschussmitglieder kritisieren, dass erneut ein sehr belangloser Antrag gestellt worden sei. Die Ausschussmitglieder Körner-Möhring, Froeschel und Bussius sprechen sich eindeutig gegen den Antrag des Archsumer Kulturkreises aus. Vor. Uekermann lässt über den Antrag des Vereins abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
0 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
Damit  ist der Antrag einstimmig abgelehnt.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung Hundesteuersatzung

Vors. Uekermann spricht zum Einstieg in das Thema die mögliche Befangenheit von Hundebesitzern an. Bgm. Liebing erläutert, dass in derartigen Angelegenheiten die Hundebesitzer  als eine allgemeine Bevölkerungsgruppe zu werten sind, so dass hier keine Befangenheit nach § 22 GO vorliegt. Vors. Uekermann erläutert einen Vergleich der Sylt-Oster Hundesteuersätze mit anderen Gemeinden. Daraus wird deutlich, dass die Gemeinde Sylt-Ost bisher einen unverhältnismäßig niedrigen  Steuersatz erhoben hat. Mit 10,23 € ist es der geringste Satz auf der Insel, wo ansonsten 40,90 € (Rantum und Wenningstedt) bzw. 75 € (Westerland) für den ersten Hund erhoben werden. In der Diskussion wird deutlich, dass eine Erhöhung generell für notwendig erachtet wird. Angesprochen wird eine notwendige Kontrolle des Ordnungsamtes, um für mehr  Steuergerechtigkeit zu sorgen. Weiterhin wird angesprochen, ob aus dem Mehraufkommen der Steuer „Schietbüttelbehälter“ auf die öffentlichen Müllbehälter gesetzt werden können. Dann werde deutlich, dass aus dem Hundesteueraufkommen auch eine bessere Dienstleistung für die Hundehalter erfolgt. Strittig diskutiert wird die Höhe der Erhöhung. Bv Bussis schlägt vor, für den ersten Hund 50 €, für  den zweiten Hund 100 € und für jeden weiteren Hund 200 € festzusetzen. Dieser Vorschlag wird von anderen Ausschussmitgliedern als zu weitgehend empfunden,  andererseits wird darauf hingewiesen, dass das Gemeindeprüfungsamt anlog der Empfehlungen des Innenministeriums einen Mindestsatz von75 € für den ersten Hund erwartet. Zum Abschluss der Diskussion lässt Vors. Uekermann über folgenden Vorschlag abstimmen:
1. Hund 40.00 €
2. Hund 80.00 €
jeder weitere Hund 120,00 €
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimme
0 Enthaltung


7. Beratung und Beschlussfassung über mögliche Mietanpassungen in Gemeindewohnungen

Vors. Uekermann führt in das Thema ein und erläutert die aus seiner Sicht grundsätzlich gebotene Anhebung der Mieten. Seiner Auffassung nach seien die gemeindlichen Mieten auch im Vergleich zu anderen öffentlichen Mietwohnungen, z. B. Bundeswohnungen, extrem günstig. Nach kurzer weiterer Diskussion lässt BV Uekermann über den Vorschlag der GEWOBA, in dem die rechtlich möglichen Erhöhungen für einzelne Wohnungen in Höhe von 20 % enthalten sind, abstimmen. In dem Beschlussvorschlag wird die Forderung an die Verwaltung aufgenommen, die Miethöhen jährlich durch die GEWOBA überprüfen zu lassen und das Ergebnis dem Finanzausschuss zur möglichen Beschlussfassung über Mietanpassungen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen


8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Haushaltes 2005

Vors. Uekermann führt durch den Haushaltsentwurf und ruft den Entwurf seitenweise auf. Dabei werden eine Reihe von HHSt hinterfragt und erläutert. Soweit daraus keine Veränderungen im Entwurf erfolgen, werden sie  hier nicht protokolliert. Der Ausschuss diskutiert über die Förderung des Tierheims. Bisher erfolgte eine Finanzierung über den Amtshaushalt, wobei sowohl ein Betrag gezahlt wurde für die Übernahme einer ordnungsbehördlichen Aufgabe (Versorgung von Fundtieren) als auch ein freiwilliger Zuschuss gezahlt wurde. Im aktuellen Entwurf des Amtshaushaltes ist entsprechend der Anträge von Wenningstedt und Kampen kein Ansatz für den Tierschutzverein enthalten. Allerdings soll versucht werden, die Finanzierung der ordnungsbehördlichen  Aufgabe über  den Tierschutzverein wiederum über den Amtshaushalt darzustellen. Der Haushaltsentwurf für Sylt-Ost sieht lediglich die Finanzierung des vertraglich zugesicherten Betrages für die ordnungsbehördliche Aufgabe vor. Der Ausschuss beschließt, zunächst nur dies zuzusagen ohne eine freiwillige Aufstockung. In diesem Zusammenhang diskutiert der FiA die  Überführung der bisherigen freiwilligen Leistungen aus dem Amtshaushalt. Es besteht Einvernehmen, die bisherigen Zahlungen entsprechend der Finanzkraft 2004 (Amtsumlage Schlüssel 2004) weiter zu zahlen. Zum Abschluss der Diskussion über den Verwaltungshaushalt  wird festgestellt, dass angestrebt werden sollte, ihn im Entwurf für die  Gemeindevertretung auszugleichen. Dazu werden folgende Vorschläge dem Ausschuss vorgelegt: Anpassung der Kreisumlage Erhöhung auf 36 % entsprechend dem aktuellen Diskussionsstand auf Kreisebene (Haushaltsverbesserung: 36.000 €). Anhebung der Erträge aus der Hundesteuer gemäß Diskussion des Ausschusses (Haushaltsverbesserung: 5.400 €). Weiterhin sollen die Einnahmeansätze bei Grundsteuer B und  bei der Zweitwohnungssteuer jeweils um 5.000 € angepasst werden. Dies sei dann zwar eine etwas risikoreichere Kalkulation, sei aber noch einigermaßen vertretbar. Mit dieser Haushaltsverbesserung um 51.400 €  kann der Verwaltungshaushalt ausgeglichen werden. Der Ausschuss stimmt  diesem Vorschlag einstimmig zu.

Anschließend diskutiert der Ausschuss die Ansätze des Vermögenshaushaltes. Hier besteht  noch ein Fehlbetrag in Höhe von 321.000 €. Vors. Uekermann begründet, dass angestrebt werden sollte, diesen Fehlbetrag auf max. 300.000 € zu deckeln. Dies könne erreicht werden, in dem die Planungskosten für Dirksstraße / Kampende auf 175.000 € gekürzt  werden. Damit könnten die  wesentlichen Planungsleistungen jetzt erfolgen, während die Schlussplanung ohnehin im Jahre 2005 nicht abgeschlossen wird. Der dann verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 296.000 € müsse über einen Kredit finanziert werden. Ob er genehmigt werde, sei noch offen. Angesichts der Tatsache, dass mit dem Verwaltungshaushalt 2005 sowohl der Fehlbetrag aus 2003 ausgeglichen wird und gleichzeitig ein ausgeglichener Verwaltungshaushalt vorgelegt werden kann, bestehe Grund zur Annnahme, dass die Kreditgenehmigung durch die Kommunalaufsicht  erfolge. Der Ausschuss  stimmt  dem Vorschlag einstimmig zu.

GV Johannsen fragt, wo sich die aktuellen Diskussionsthemen Ausbau Gurtstich, Ankauf Ladestraße, Verkauf Kliffgrundstück wieder finde. Vors. Uekermann und Bgm. Liebing erläutern, dass alle diese Themen noch nicht so rund seien, dass sie mit  konkreten Haushaltsansätzen aufgenommen werden können. Nach dem jüngsten Gespräch im Wirtschaftsministerium sei mit einem Baubeginn für den Gurtstich ohnehin erst im Jahr 2006 zu rechnen. Hier seien noch viele Finanzierungsfragen offen. GV Johannsen fragt, was mit einem möglichen Verlust der Kurverwaltung aus dem Jahr 2004 geschehen solle. Dazu erläutert Bgm. Liebing, dass er im Bereich der Kurverwaltung (KV) auf neue Rechnung vorgetragen werden könne. Angesichts der in der KV in Angriff genommenen Maßnahmen sei damit zu rechnen, dass dort Beträge gesteigert werden könnten. Insofern  sei es vertretbar, mögliche Verluste dort zunächst vorzutragen. Gesetzlich sei die Gemeinde verpflichtet, spätestens nach 5 Jahren Verluste aus dem Gemeindehaushalt auszugleichen. GV Johannsen fragt nach Möglichkeiten, die Gewerbesteuereinkünfte zu steigern. Er hinterfragt die Gewerbesteuerzerlegungsmöglichkeiten bei Filialbetrieben. Seiner Auffassung nach könne die Gemeinde kein Interesse an Hotels haben, die einer Kette  angehören, da dann durch Verlustausgleiche kaum Gewerbesteuereinkünfte möglich seien. In diesem Zusammenhang äußert er die Bitte, im FiA über die Gewerbesteuerzahlungen von Betrieben Auskünfte zu bekommen. Er spricht  insbesondere  den Vergleich von Filialbetrieben wie Lidl im Vergleich zu den SPAR-Märkten an. Dazu erläutert Bgm. Liebing die Grundsätze  der Gewerbesteuerzerlegung, die dazu führt, dass auch Filialbetriebe relativ hohe Gewerbesteuer zahlen. Dies gelte auch für Filialbetriebe wie ALDI. Zahlreiche weitere Betriebe, die gute Gewerbesteuerzahler seien, seien ebenfalls Filialbetriebe. Bgm. Liebing sichert zu, eine detaillierte Information über das Verfahren der Gewerbesteuerzerlegung dem Ausschuss zukommen zu lassen. Nachvollziehbare Unterlagen über die Berechnung der Gewerbesteuerzahlungen können dem Ausschuss jedoch nicht vorgelegt werden. Die Berechnungen erfolgen durch das Finanzamt, das der Gemeinde lediglich einen Messbetrag mitteilt,  auf den dann die Gemeinde den Hebesatz erhebt. Weiterhin wird die Verwaltung prüfen, ob der FiA befugt ist, Einsicht in de  Liste der Betriebe zu  bekommen, die Gewerbesteuer zahlen, und sich die Höhe  der Gewerbesteuerzahlungen vorlegen zu lassen. GV Johannsen spricht die Schulentwicklung an und nimmt Bezug auf eine Kleine Anfrage  von MdL Maurus an die Landesregierung. Er äußert die Bitte an die Verwaltung, eine Kalkulation vorzulegen, welche möglichen Einsparungen sich aus einer Schließung der Grundschule Keitum ergeben, und welche Mehraufwendungen dem entgegen stehen würden, z. B. durch Aufwand des Schülertransportes. Nach kurzer weiterer Diskussion unterstützt der Ausschuss die Bitte  An die  Verwaltung. Der vorgelegte Entwurf des Stellenplans wird von Bgm. Liebing erläutert. Ausführlich informiert er den Ausschuss über die geplante Auflösung der kaufmännischen Abteilung. Sie führt in 2005 zwar zu einer gewissen Mehrbelastung, da Mitarbeiter z. T. erst Mitte des Jahres auf frei werdende Stelle wechseln können. Andererseits bewegt sich die Nettopersonalkostensteigerung in Höhe von 42.000 € im Rahmen des Vorsorgebetrages für mögliche Tarifanpassungen in Höhe von 2 %. Nach kurzer Diskussion stimmt der FiA, dem Entwurf des Stellenplans einstimmig zu.

Vors. Uekermann nimmt Bezug auf das Protokoll des FeuerschutzA und spricht  die Finanzierung von Messröhrchen an. Im FeuerschutzA war die Erwartung geäußert worden, dass die Erstattungen in den Feuerschutzhaushalt zusätzlich fließen. Nach kurzer Diskussion besteht im FiA Einigkeit; dass zu. Zt. keine Veranlassung besteht, das Verfahren zu verändern. Haushaltssatzung, -plan und Stellenplan werden der Gemeindevertretung einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.


9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf eines Vertrages zur Verteilung des Steueraufkommens im Gewerbegebiet Flugplatz Sylt

Vors. Uekermann führt in das Thema ein. Bgm. Liebing erläutert den Hintergrund des öffentlich-rechtlichen Gründungsvertrages für den Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt, in dem vereinbart worden war, dass die  Mitglieder des Zweckverbandes die Vor- und Nachteile der Verbandstätigkeit ausgleichen. Vors. Uekermann wirft die Grundsatzfrage auf, warum überhaupt die Gemeinde Sylt-Ost etwas von dem ihr rechtlich zustehenden Gewerbesteuereinkünften abgeben solle. Andere Ausschussmitglieder widersprechen und sehen sich durch den öffentlich-rechtlichen Gründungsvertrag an die Zusage gegenüber den anderen Verbandsmitgliedern gebunden, dass ein Ausgleich bei Betriebsverlagerung aus anderen Gemeinden in die Gemeinde Sylt-Ost erfolgt. Nach kurzer weiterer Diskussion lässt Vors. Uekermann über den vorliegenden Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages abstimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung


10. Anfragen und Mitteilungen

Vors. Uekermann teilt mit, dass die GEWOBA an die Gemeinde herangetreten war mit der Bitte um Zeichnung eines Anteils. Der Antrag war von der Verwaltung abgelehnt  worden mit Hinweis auf die Haushaltslage, die bei einem nicht ausgeglichenen Verwaltungshaushalt keinen Spielraum für die Übernahme freiwilliger Leistungen lässt.

BV Uekermann legt einen Eigentumsnachweis aus dem amtlichen Liegeschaftsbuch vor. Daraus ergibt sich,  dass das Wäldchen in Morsum Eigentum der Gemeinde Sylt-Ost ist. In der vorvergangenen  FiA-Sitzung  war über diese Frage diskutiert worden.