Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 07.06.2004

Feuerschutzausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende des FeuerschutzA., BV P.-M. Wedell  eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Mitglieder des Ausschusses, Bgm. Liebing, GWF Marcel Fuchs, die Wehrführer der Ortswehren von Archsum, Keitum, Morsum und Tinnum sowie die GV L. Lorenzen und M. Uekermann. Änderungswünsche zur TO bestehen nicht. Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.


2. Einwohnerfragestunde

Entfällt, da keine weiteren Einwohnerinnen oder Einwohner anwesend sind.


3. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Liebing teilt mit, dass im Rahmen einer Bürgermeisterfachkonferenz des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages am 26. Februar 2004 ein Gespräch mit Landespolizeidirektor Pistol stattgefunden hat. Im Rahmen dieses Gespräches wurde mitgeteilt, dass die Einführung des Digitalfunks für Polizei und Feuerwehr in Schleswig-Holstein nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, bis zur Weltmeisterschaft 2006 vorgesehen sei. Die Einführung in Schleswig-Holstein ist nunmehr für 2008 / 09 vorgesehen. Über die Finanzierung wird noch zwischen Bund und Ländern gestritten. Da Bund und Länder verhandeln und beide keine finanziellen Spielräume haben, ist zu erwarten, dass die Nachfolgebeschaffung für die Feuerwehren durch die Gemeindehaushalte erfolgen soll. Dies bedeutet für die Gemeinde Sylt-Ost für die entsprechenden Jahre eine deutliche finanzielle Vorbelastung, die jedoch derzeit nicht zu beziffern ist.

GV Uekermann fragt, ob die Löschwasserversorgung im Bereich des Gewerbegebietes im Bereich B-Plan 83 gewährleistet sei, nachdem sich nunmehr auch praktisch herausstelle,  dass die Regenrückhaltebecken dauerhaft kein Wasser führen und für die Löschwasserversorgung nicht zur Verfügung stehen. OWF Siegfried Engel teilt dazu mit, dass seitens der Ortswehr für das Gewerbegebiet drei Bohrbrunnen, drei Oberflurhydranten und 8 Unterflughydranten beantragt worden seien. Bgm. Liebing ergänzt, dass die Löschwasserversorgung derzeitig gewährleistet sei,  da die Hydranten zur Verfügung  stehen. Die Regenrückhaltebecken seien zu keinem Zeitpunkt Bestandteil des Löschwasserkonzeptes gewesen. Bohrbrunnen seien erst bei einem weiteren Ausbau des Gewerbegebietes notwendig.

GV Uekermann fragt, ob der Verwaltung eine Mängelliste der Ortswehr betr. Halle 74 bekannt sei. Demnach seien Auflagen der Ordnungsbehörde nicht durch den Veranstalter erfüllt worden. Bgm. Liebing teilt mit, dass ihm persönlich eine solche Mängelliste nicht bekannt sei und verweist darauf, dass in der Vergangenheit eine Vielzahl von Gesprächen, insbesondere auch unter Beteiligung des Kreises NF (Brandschutzreferat) stattgefunden haben. Einzelne Mängel seien abgearbeitet worden, andere noch nicht. Manche könnten nur mit Baugenehmigung erledigt werden, die z. Zt. nicht erteilt werde. Wichtig sei, dass im Rahmen der Neukonzeptionierung der Halle 74, über die die Gemeindevertretung noch zu entscheiden habe, die Angelegenheiten des Brandschutzes für künftige Nutzungen abgearbeitet werden.

GWF Marcel Fuchs fragt nach dem Stand der beiden beantragten Bohrbrunnen für Tinnum (Boy-Peter-Eben-Weg bei Kindertagesstatätte sowie Zur Eiche). Bgm. Liebing sagt eine Prüfung des Sachstandes zu.

GWF  Fuchs spricht den Katastrophenschutz an. Er hatte sich vor einiger Zeit an die Ordnungsabteilung gewandt und um Mitteilung gebeten, wo welche Gerätschaften für den Katastrophenschutz gelagert sind. Seinerzeit sei ihm keine kompetente Antwort gegeben  worden. Er regt  an, dieses Thema auch in Überplanung des Pionierlagers einzubeziehen. Die Bestandslisten, die zu einem früheren Zeitpunkt einmal PC-gestützt zumindest der FF Keitum, dort aber zum allgemeinen Zugriff, zur Verfügung gestellt worden waren, sei dort nicht mehr vorhanden. Bisher seien den Ortswehren auch keine Bestandslisten übergeben worden. Weiterhin sei die beschlossene Beschaffung von mobilen Sirenen bisher nicht erfolgt. Generell sei beim Katastrophenschutz nichts geschehen. Bgm. Liebing teilt  dazu mit, dass Bestandslisten in der Verwaltung vorrätig seien. Insofern sei es für ihn nicht nachvollziehbar, wenn dort keine  Auskunft erteilt worden sein soll. Seines Wissens nach seien die Bestandslisten sowohl PC-gestützt als auch ausgedruckt vorrätig. Eine Aktualisierung in Abstimmung mit den Ortswehren könne gern erfolgen. Allerdings müsse  die Aktualisierung auch wechselseitig laufen. Dies sei eine Verpflichtung derjenigen Institutionen und Unternehmen, die im Katastrophenfall dienstverpflichtet werden. Deren Fahrzeuge und Gerätschaften seien in der Bestandsliste enthalten. Veränderungen müssten jedoch jeweils von dort auch gemeldet werden. Dies lasse noch zu wünschen übrig. Weiterhin sei auch zu berücksichtigen, dass im Katastrophenfall die Ortswehren keinen direkten Zugriff auf einzelne Gerätschaften haben können, da nur eine zentrale Einsatzleitung darüber verfügen könne, da nur dort der Überblick über die Gesamtschadenslage bestehe. Zu den mobilen Sirenen teilt  Bgm. Liebing mit, dass hierüber das Gespräch mit dem Kreis NF geführt wurde. Von dort wird fachlich von einer Beschaffung abgeraten, da im Katastrophenfall mobile Sirenen keine geeigneten Einsatzmittel seien. Deshalb bezuschusse der Kreis NF dies nicht und rate von einer Anschaffung ab. Aus diesen Gründen seien auch keine Mittel in den Haushalt eingestellt worden. Bgm. Liebing empfiehlt jedoch, dieses Thema nochmals bei einer Gelegenheit mit Herrn Eichhorn vom Kreis NF gemeinsam mit dem Wehrführern zu erörtern.


4. Beratung und Beschlussfassung über einen Empfehlungsbeschluss betr. Fahrzeugbeschaffung für FF Morsum

OWF Petersen erläutert die drei eingegangenen Angebote, die auf Anforderungen der Wehrführung der FF Morsum zurückgehen. Daraus ergibt  sich, dass das Angebot der Fa. Schlingmann dasjenige Angebot ist, das diesen Anforderungen zum günstigsten  Preis am ehesten gerecht wird. Auf Nachfrage des Vorsitzenden stellt Bgm. Liebing fest, dass sich das Angebot  der Fa. Schlingmann im Rahmen des Haushaltsansatzes von 160.000 € bewegt. Vors. Wedell fragt nach der Lieferzeit. Sie beträgt  6 – 8 Monate. Der Vors. lässt über den Beschlussvorschlag gemäß Vorlage der Verwaltung abstimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung