Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Vors. des Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschusses, GV Dr. Simone Wilhelms-Kind, eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Mitglieder des Ausschusses sowie die Gäste und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Sie bittet um Ergänzung der Tagesordnung wie folgt:
TOP 6 neu: Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Förderung des Inseljugendringes
TOP 7 neu: Mitteilungen und Anfragen
Die Tagesordnung wird wie vorgeschlagen ergänzt einstimmig.
2. Einwohnerfragestunde
Entfällt, da keine weiteren Einwohnerinnen und Einwohner anwesend sind.
3. Vorstellung von Planungen zur Erweiterung des Sportzentrums Sylt-Ost
Die Vors. führt in das Thema ein und erinnert an die bereits erfolgten Informationen im Ausschuss zu den Planungen auf Erweiterung der zentralen Sportanlage mit erweiterten Außenspielfeldern und den dafür notwendigen sanitären Anlagen. Auf Bitten der Vors. erläutert der Vors. von TSV Morsum, Herr Arch. Carsten Claßen, sowohl die Planungen von KLM als auch seinen Ergänzungsvorschlag als Kompromiss zwischen den zwei Varianten. KLM hatte die Planungen auf Bitten des insularen Arbeitskreises in Abstimmung mit den Sportvereinen erstellt. Sein Vorschlag sehe eine stärkere Einbindung in das vorhandene Gebäude vor. In der Diskussion hebt Dr. Zielinski für Team Sylt hervor, dass zwei zusätzliche Kleinspielfelder im Außenbereich zwingend zusätzliche sanitäre Anlagen erfordern. Dies sei bei allen drei Planungen gewährleistet. Weiterhin gebe es den Wunsch nach einem Zentrum für den Sport als Begegnungsstätte. Dies sei z. Zt. nirgendwo gegeben. Der Begegnungsraum sei in der Variante II von KLM sowie im Vorschlag von Herrn Claßen enthalten, nicht jedoch in der Varante I von KLM: Team Sylt spricht sich für eine Eigenbewirtschaftung aus, nicht für eine echte gastronomische Lösung. Für TSV Tinnum 66 hebt auch dessen Vorsitzender Hauke Olesen die Bedeutung einer Begegnungsstätte hervor. Bei der Variante II von KLM sieht Herr Olesen den Begegnungsbereich als überdimensioniert an. Seiner Vorstellung nach sei die Variante von Herrn Claßen am geeignetsten. Bv Callsen erinnert an die Ausgangsdiskussion. 4 Außenspielfelder seien in Ordnung. Die dafür notwendigen Umkleideräumlichkeiten und Sanitäranlagen seien ebenfalls bei den Planungen ausreichend berücksichtigt. Die Schaffung einer Begegnungsstätte sei sinnvoll. Seine persönliche Präferenz liege bei der Variante von Herrn Claßen. Für die TTG Sylt-Ost bewertet Herr Oliver Ewald die Planungen für positiv, hebt jedoch hervor, dass die bisherigen Nutzungsmöglichkeiten für die Vereine, die von der Erweiterung nicht berührt sind, wie z. B. TTG, nicht eingeschränkt werden dürften. Die vorhandenen Begegnungsräumlichkeiten müssten weiterhin zur Verfügung stehen. Seine persönliche Präferenz liegt bei der Variante von Herrn Claßen. Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläutern Bgm. Liebing und Dr. Zielinski die finanziellen Überlegungen. Von Anbeginn an sei klar gewesen, dass die Gemeinde Sylt-Ost die Erweiterung nicht finanzieren kann. Ausgangspunkt der Überlegungen sei gewesen, dass mit der Konzentration von Außenspielflächen im Sportzentrum Sylt-Ost der Sanierungsbedarf von mindestens einem anderen Sportplatz in der Stadt Westerland entfällt. Der Bastianplatz stehe dafür für andere Nutzungen zur Verfügung. Aus dem Erlös könnte Team Sylt den Betrag von der Stadt Westerland erhalten, damit Team Sylt die Außenspielfelder mit den ergänzenden Einrichtungen beim Sportzentrum Sylt-Ost schaffen könne. In diesem Zusammenhang erinnert Dr. Zielinski daran, dass die Herrichtung des Bastianplatzes bereits vor mehreren Jahren auf 300 – 600.000 € veranschlagt worden war. BV Uekermann fragt nach den Folgekosten, über die bisher noch nicht gesprochen worden sei. Ansonsten bewertet er die Planungen für die zentrale Sportanlage Sylt-Ost als Sylter Anlage als positiv. GV Claas Erik Johannsen hinterfragt, wem die Zusatzeinrichtung künftig gehöre. Bgm. Liebing erklärt, dass eine getrennte Eigentümerschaft oder ein zweiter Hausherr nicht denkbar sei. Eigentümer und Hausherr müsse die Gemeinde Sylt-Ost bleiben. Auf Nachfrage von Herrn Olesen, was für den Fall angedacht sei, wenn Team Sylt aufgelöst werden sollte, stellen Dr. Zielinski und Bgm. Liebing fest, dass die Einrichtung dann den jeweiligen Nachfolgevereinen für die sportlichen Aktivitäten, die es sicherlich auch weiterhin geben wird, auch weiterhin zur Verfügung stehen. GV C. E. Johannsen begründet seine persönliche Präferenz für die Variante von KLM. Zum Abschluss der Diskussion unterbreitet die Ausschuss-Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:
Der Schul-, Jugend- Kultur- und Sportausschuss begrüßt die Planungen für die Erweiterung der zentralen Sportanlage Sylt-Ost um zwei Außenspielfelder sowie die dafür notwendigen Umkleide- und Sanitärräumlichkeiten. Der Ausschuss begrüßt weiterhin, dass im Rahmen dieser Ausbauplanung auch eine Begegnungsstätte für Sportler entstehen soll. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, in Abstimmung mit dem Arbeitskreis, die Planung beschlussreif auszuarbeiten. Dazu gehört die Erklärung der finanziellen Voraussetzungen, da die Gemeinde Sylt-Ost aus eigenen Haushaltsmitteln die Investitionen nicht tätigen kann. Bei der weiteren Ausarbeitung der Planungen bittet der Ausschuss um Berücksichtigung möglicher weiterer Erweiterungsabschnitte. Dies spricht für die Planung von Herrn Claßen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Sachstandsbericht betr. Schulentwicklungsplan – Gespräch mit Rektorin Callsen betr. Schulentwicklung Keitum
Bgm. Liebing berichtet, dass angesichts der zurückgehenden Schülerzahlen in der GS Keitum die bisherige Praxis, Elternwünschen auf Einschulung der Kinder abweichend von Schuleinzugsgebieten zuzustimmen, auf Schwierigkeiten stößt, wenn dadurch weitere Schüler für die GS Keitum verloren gehen. Ein konkreter Antrag liege vor, ein Kind aus Archsum statt in Keitum in Morsum einzuschulen. Bgm. Liebing bittet deshalb um Beratung im Ausschuss, ob der bisherige flexible Umgang mit den Schuleinzugsbereichen aufrecht erhalten werden soll, oder ob zugunsten der GS Keitum die Schuleinzugsbereiche sehr viel stringenter eingehalten werden sollen. Rektorin Callsen erläutert, dass der Schülerrückgang zugleich einen Rückgang der Lehrerstunden bedeutet. Bei 30 Schülern hat die Schule nur gut 30 Lehrerstunden zu Verfügung. Damit seien zwei Klassen nicht mehr regulär beschulbar. Die vorgesehenen Unterrichtszeiten könnten damit gewährleistet werden .Insofern hat die zurückgehende Schülerzahl auch Auswirkungen auf die Qualität des Unterrichtsangebotes. In der Diskussion wird über die Frage der Schuleinzugsbereiche hinaus die Perspektive der GS Keitum bei zurückgehenden Schülerzahlen erörtert. Dazu berichtet Bgm. Liebing, dass es Planungen der alten Landesregierung gegeben habe, kleinere Schulen entweder zu schließen oder in anderer Form anderen Schulen anzugliedern. Konkrete Aussagen der neuen Landesregierung seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu treffen. Bekannt sei aber, dass das Schulamt bereits Gespräche initiiert hat, um im Rahmen einer neuen Schulentwicklungsplanung im gesamten Kreis NF die Kleinststandorte zu überprüfen. GV Lasse Lorenzen spricht sich für eine flexible Handhabung der Schuleinzugsbereiche aus. Abweichenden Elternwünschen sollte nach Möglichkeit auch gefolgt werden können. In diesem Zusammenhang wird erörtert, dass in der Vergangenheit auch von der GS Tinnum Eltern freiwillig gewonnen wurden, ihre Kinder in Keitum anzumelden. Dadurch konnte umgekehrt auch Eltern aus Archsum der Wunsch ermöglicht werden, ihr Kind in Morsum einzuschulen. GV Espersen spricht sich für den Erhalt der drei Grundschulen in Sylt-Ost aus. Er erwartet eine Abstimmung zwischen den 3 Schulen, damit auf freiwilliger Basis eine möglichst gleichgewichtige Verteilung von Schülern erreicht werden kann. Die Vors. berichtet über die Stellungnahme von Herrn Alfred Bartling aus Morsum in der jüngsten Einwohnerfragestunde der Gemeindevertretung, mit der Herr Bartling hinterfragte, ob die Grundschulen in Sylt-Ost als friesische Schulen eine Gleichbehandlung mit der Besserstellung der dänischen Schulen erhalten könnte. Dazu wird im Ausschuss festgestellt, dass die drei Grundschulen in Sylt-Ost keine friesischen Grundschulen sind, sondern deutsche Schulen sind. Zur Diskussion über die Stützung der Keitumer Schule durch Tinnumer Kinder erklärt Herr Johannsen sein Unwohlsein gegen diese Form von Abhängigkeit der Keitumer Schule vom Tinnumer Wohlwollen. Auf dem Festland müssten ganz andere Fahrzeiten in Kauf genommen werden, so dass auch erwartet werden könne, dass Kinder von Archsum in Keitum eingeschult werden. Bgm. Liebing formuliert einen Beschlussvorschlag, nach dem die bisherige Praxis aufrecht erhalten werden soll, dass feste Schuleinzugsbereiche ihre Gültigkeit haben, aber in Einzelfällen flexibel gehandhabt werden könnten. Dies setze voraus, dass für den Verlust von Schülern der GS Keitum anderweitiger freiwilliger Ersatz, insbesondere aus Tinnum komme. Die Alternative wäre, dass die Schuleinzugsbereiche zwingend einzuhalten sind und abweichenden Wünschen von Eltern nicht gefolgt wird. Der Ausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag des Bgm., die bisherige Praxis mit einem freiwilligen Ausgleich zwischen den Schulen aufrecht zu erhalten, zu. Dabei erwartet der Ausschuss, dass dieser Ausgleich zwischen den Schulen auch tatsächlich erfolgt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag des Westerländer Musikvereins betr. Zuschuss für Finanzierung Dirigent
Die Vors. verweist auf die mit der Einladung versandte Vorlage, die den Antrag des Musikvereins enthält, einen gemeindlichen Zuschuss zur Finanzierung eines Dirigenten beim Musikverein zu leisten. In der Diskussion wird der Vorschlag gemacht, der Musikverein möge die notwendigen Gelder dafür durch höhere Zahlungen der Veranstalter, wo der Musikverein auftritt, refinanzieren. Die Mehrheit des Ausschusses folgt dieser Argumentation nicht, da dies nicht die notwendige Verlässlichkeit für die Beschäftigung eines festen Dirigenten bedeutet. Der Ausschuss beschließt im Grundsatz, dass die Gemeinde einen Zuschuss von 2.500 – 3.000 € zu leisten bereit ist, und beauftragt die Verwaltung, mit dem Kurdirektor Gespräche aufzunehmen, ob dieser Betrag neben einer Leistung aus dem Gemeindehaushalt auch durch erhöhte Zuschüsse der Kurverwaltung für Auftritte des Musikvereins bei Veranstaltungen geleistet werden könne. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag des Inseljugendringes
Bgm. Liebing erläutert den Hintergrund des Antrages, dass der Zuschuss in Höhe von 500 € pro Jahr bisher durch den Amtshaushalt geleistet wurde. Auf Antrag der Gemeinden Wenningstedt und Kampen ist jetzt diese Praxis beendet worden, so dass nunmehr alle insularen Vereine und Organisationen ihre Zuschüsse bei allen Gemeinden einzeln einfordern müssen. Eigentlich müsste nun eine insulare Verhandlung über die Aufteilung dieser 500 € erfolgen Dies sei jedoch unsinnig. Insofern schlägt Bgm. Liebing vor, die Gemeinde sollte in etwa den Betrag leisten, den sie bisher auch über die Amtsumlage geleistet hat. Dies entspricht einem Betrag von 250 €., der dem Inseljugendring angeboten werden könnte. Der Ausschuss stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.
7. Mitteilungen und Anfragen
Bgm. Liebing teilt mit, dass z. Zt. Gespräche mit dem Sportverein Tinnum 66 stattfinden, in welcher Form Unterstützung für die Organisation der nächsten Sylt-Läufe erfolgen kann. Die Organisatoren dieser Veranstaltung sind auf alle Gemeinden zugekommen, da die bisherige ausschließliche ehrenamtliche Organisation nicht mehr aufrecht zu erhalten sei.
Bgm. Liebing berichtet, dass sich eine Stiftung zur Gründung eines Museums für moderne Kunst gegründet hat. Einer der Initiatoren sei GV Dr. Herbert Sieg. Bgm. Liebing regt an, dass sich der Fachausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen einmal genauer mit den Planungen befasst.
Bgm. Liebing teilt mit, dass der Sportverein TV Keitum unter finanziellem Druck steht hinsichtlich der Wasserballer, da zum einen der Kreis NF seine Förderung eingestellt hat und zum anderen durch den Entfall des Freibades in Keitum erhöhte Fahrtkosten auftreten. Eine Förderanfrage wurde von der Gemeinde an die SPAR-Werbegemeinschaft unterstützend weitergereicht.
Bgm. Liebing teilt mit, dass es ein neues Förderprogramm des Landes gibt, nach dem auch Schulbausanierungsmaßnahmen bei Bündelung mehrerer Schulen förderfähig werden können. Dies könnte für eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen an den drei Sylt-Oster Grundschulen in Frage kommen, da insbesondere Dachsanierungen in Tinnum und Morsum in den nächsten Jahren anstehen. Eine Ermittlung der Bauabteilung beläuft sich auf Kosten von ca. 185.000 €.
BV Uekermann fragt nach dem Sachstand der Schulsportanlage bei der GS Tinnum, da ihm wieder bekannt wurde, dass der Nachbar Jugendliche, die dort an einem Sonntagnachmittag gespielt haben, auf unakzeptable Weise beschimpft habe. Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass eine Baugenehmigung für den Sportplatz vom Kreis NF nunmehr vorliegt. Zur Vorbereitung hatte die Gemeinde ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses sei als „Hinweis“ Bestandteil der Baugenehmigung. Unklar sei, ob darin enthaltene Vorschläge zur Lärmreduzierung zwingende Auflagen oder nur allgemeine Hinweise seien. Insgesamt habe jedoch auch dieser Sachverhalt der Baugenehmigung die Angelegenheit mit dem Nachbarn keineswegs einvernehmlich regeln können. Dazu besteht auch keine Aussicht auf Erfolg, da der Nachbar Erwartungen habe, die mit den gemeindlichen Zielsetzungen nicht in Einklang stehen. Der Nachbar erwartet, dass der Sportplatz generell für offenen Spielbetrieb gesperrt wird und als allgemeine Ruhezeit 24 Stunden am Tag gelten. Nur unter Begleitung und mit ausdrücklicher Genehmigung des Bürgermeisters sollte dieser Platz bespielbar sein. Dies widerspricht der Zielsetzung, diesen Platz auch für Kinder und Jugendliche zu öffnen.
Die Vorsitzende schließt um 20:30 die Sitzung.