Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder des Ortsbeirates, Bgm. Ingbert Liebing, die Herren Gonschorrek, Schmidt und Vahl sowie Herrn Peter Carstensen als Protokollführer und die anwesenden Zuhörer. Vor Eintritt in die weitere TOP besteht Einigkeit darüber, TOP abzusetzen, da noch weiterer Informationsbedarf besteht.
2. Einwohnerfragestunde
Auf Anfrage von Herrn Theoboldt, wie lange vor einer öffentlichen Sitzung die Bekanntmachung in der Presse erscheinen muss, teilt Bgm. Liebing mit, dass dies spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin sein soll.
Auf Anfrage von GV Jakobsen, wie der derzeitige Stand der Bushaltestellenverlegung im Gurtstich ist, teilt OBR-Vors. Kennel mit, das dies unter TOP 04 behandelt wird.
Frau Skoluda hinterfragt, ob es schon beim Bau der Umgehungsstraße bekannt war, dass später Busse so oft durch Keitum fahren werden. Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass es durchaus bekannt war, da die Zielsetzung war: Durchgangsverkehr aus Keitum herauszuhalten. Dies waren auch Überlegungen, die in der gesamten Planung zur Ortsumgehung enthalten waren, zumal die Bahn auch keine weiteren Übergänge mehr zugelassen hätte.
Herr Theoboldt verweist auf die Beschilderung am Ortseingang, die auf ein „Ortszentrum“ verweist, das es aber gar nicht gibt. Dadurch werden Urlauber irritiert und kehren am östlichen Ortsende wieder um. Bgm. Liebing teilt dazu mit, dass das Straßenbauamt Flensburg darauf hingewiesen worden ist, dass es in Keitum kein „Zentrum“ gibt.
Herrn Theoboldt spricht die letzte Verkehrskontrolle in Morsum an und verweist darauf, dass im Gurtstich oft mit überhöhten Geschwindigkeiten gefahren wird. Er bietet der Gemeinde an, eine entsprechende „Radarpistole“ auf seine Kosten anzuschaffen, um entsprechende Kontrollen zu ermöglichen.
3. Mitteilungen und Anfragen
Bgm. Liebing teilt mit, dass es in der Vergangenheit Diskussionen über ein Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet südlich von Keitum gegeben hat. Diese Fläche sollte eigentlich freigehalten werden. Der Bau der Halle konnte aber auf Grund bestimmter Rechtslagen leider nicht verhindert werden.
Vors. Kennel erinnert daran, dass Hundekotbeutel in Keitum vorgehalten werden sollten. Er fragt nach dem Stand der Dinge. Bgm. Liebing verweist dazu auf die Kurverwaltung Sylt-Ost.
4. Sachstandsbericht betr. Busführung in Keitum, Beratung und Beschlussfassung eines Empfehlungsbeschlusses
Es sind nunmehr im Gurtstich 3 Bushaltestellen eingerichtet worden. Mit dem Sommerfahrplan haben auch die Fahrten der Busse – insbesondere die der Gelenkbusse – in erheblichem Maße zugenommen. Dies erscheint so, da die Busse am östlichen Ortseingang (Bereich „Grünhof“) wenden müssen, und dann die Strecke wieder zurückfahren. Zwischenzeitlichen haben Gespräche mit der SVG stattgefunden, in denen Herr Sven Paulsen zugesichert hat, eine Untersuchung auf der Strecke Westerland/Keitum/Archsum-Morsum bzw. von Wenningstedt kommend, durchführen zu lassen. Mit dem Ergebnis wird allerdings ersts Ende Juli 2005 gerechnet. In einem weiteren Gespräch zwischen der SVG und Herrn Schmidt von der Bauabteilung ist die nicht zufrieden stellende Situation der Bushaltestelle an der „Teestube“ erörtert worden. Auf Grund der ständigen Verkehrsbehinderungen ist nunmehr eine Haltestelle verlegt worden.
5. Vorstellung der Planungen für Neugestaltung Gurtstich:
a) Umbau Ortseingang K 117 / K 118
Die Vorlage der Verwaltung vom 10.6.2005 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage zur Vorstellung der Planung und Beschlussfassung dient, liegt den OBR-Mitgliedern vor. Sodann stellt Herr Gonschorek vom Ing.-Büro Biethahn & Partner an Hand eines Planes die vorgesehenen Änderungen der Ortseinfahrt am westlichen Dorfrand vor. Die Planungen sind durch das Ingenieurbüro Biethahn und Partner inzwischen aktualisiert und in dem gemeindlichen Arbeitskreis „Gurtstich“ unter Beteiligung von Vertretern des Ortsbeirates und der Gurtstich-Anlieger erörtert worden. Diskussionspunkte waren zuletzt die Anlegung einer Linksabbiegespur auf der K 118 nach Keitum hinein, der das Straßenbauamt inzwischen zugestimmt hat. Die Entwässerung konnte gelöst werden ohne im Ortseingangsbereich größere Regenrückhaltebecken vorsehen zu müssen. Die Anbindung des Parkplatzes am Ortseingang soll auch für Busse besser nutzbar gemacht werden; eine 2. Zufahrt ist mit dem Straßenbauamt inzwischen abgestimmt. Die nächsten Arbeitsschritte werden die Detailabstimmung des Bauentwurfes mit dem Straßenbauamt, dann die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sein. Beim Straßenbauamt ist das Verfahren zur Freistellung von einem Planfeststellungsverfahren zu beantragen. Parallel ist das Förderantragsverfahren gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GFVG) für die beantragte Zuschusshöhe von 75% durchzuführen. Um im Januar 2006 mit der Baumaßnahme beginnen zu können (notwendig, um Fertigstellung vor Saisonbeginn 2006 zu Pfingsten zu erreichen), muss die Ausschreibung im September erfolgen. Bis zu dem Zeitpunkt muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend möglich. Zwar stehen die Gesamtkosten in Höhe von ca. 680.000 € fest; beantragte Zuschusshöhe beläuft sich auf 75% der förderfähigen Kosten (465.000 €). Da diese Maßnahme Folgemaßnahme im Gesamtpaket der Ortsumgehung werden soll, greift hier die Kostenteilung zwischen Kreis und Gemeinde, allerdings nur bis zu der Höhe, die der Kreis aus Ersparnissen der Ortsumgehung zur Verfügung hat. Aus finanziellen Gründen hat der Kreis Nordfriesland bereits vor mehreren Jahren beschlossen, keine neuen Straßenbaumaßnahmen zu beginnen. Da allerdings die Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme Ortsumgehung mit Begleitmaßnahmen (Aufhebung Bahnübergänge, Tunnel, Parkplatz) noch aussteht, kann zurzeit noch keine genaue Angabe über die Höhe der zur Verfügung stehenden Kreismittel gemacht werden. Der Gemeindeanteil kann also bis zu 215.000 € betragen, die im August über den Nachtragshaushalt zu finanzieren sind. Bevor jedoch die nächsten Arbeitsschritte (Detailabstimmung mit Straßenbauamt, Förderverfahren, Beteiligung Träger öffentlicher Belange) durchgeführt werden kann, ist über die Planung ein Beschluss der Gemeindevertretung herbeizuführen. Nach weiterer Diskussion, bei der keine Einigung erzielt werden konnte, empfiehlt der OBR Keitum der Gemeindevertretung Zustimmung zu der vorliegenden Planung.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
b) Ausbau Gurtstich
Die Vorlage der Verwaltung vom 10.6.2005 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage zur Vorstellung der Planung und Beschlussfassung dient, liegt den OBR-Mitgliedern vor. Die entsprechend überarbeitete Planung ist mit dem gemeindlichen Arbeitskreis unter Beteiligung von Vertretern des Ortsbeirates und der Gurtstich-Anlieger erörtert worden. Diskussionspunkte waren die Profilgestaltung der Straße und des Fußweges, die Gestaltung der Einbindung von Seitenstraßen, die Wendeschleife am „Grünhof“ und die möglichen Bauzeiten. So ist im Arbeitskreis –im Gegensatz zur beigefügten Planung des Ingenieurbüros– ein möglicher Baubeginn für den Gurtstich im Herbst 2006 ins Auge gefasst. Die Bauzeit wird ca. 22 Monate betragen. Die vorliegende Planung enthält die Fahrbahnbreite von 4,75 m incl. beidseitiger 0,5 m breiter Pflasterrinne und einen beidseitigen 1,70 m breiten Gehweg. Der in einer früheren Diskussionsphase erörterte überfahrbare Rundbord war im Arbeitskreis aus Kostengründen und Zweckmäßigkeitsgründen verworfen worden, da die vorgesehene Pflasterrinne entsprechend des in Keitum bisher üblichen Ausbaustandards als optische Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehweg ausreicht. Möglich ist es, dass der Gurtstich bei dieser Planung als Tempo-30-Zone ausgewiesen wird, was bei der früheren Planung gemäß GVFG-Kriterien noch möglich gewesen wäre. Die Gesamtkosten werden derzeit auf 2,225 Mio. € geschätzt. Sie sollen durch Ausbaubeiträge der Anlieger, erwartete Förderung, Kreisanteil an ersparten Unterhaltungsaufwendungen (125.000 €) und einen Gemeindeanteil finanziert werden. Insbesondere der Gemeindeanteil ist noch nicht gesichert; er kann erst nach Rückflüssen aus Grundstücksverkäufen im Gewerbegebiet (Verlagerung Baustoff Karstensen als erste größerflächige Umsiedlung) geleistet werden. Die Finanzierung ist im Rahmen der Nachtragshaushaltsberatungen 2005 bzw. Haushaltsberatungen 2006 darzustellen. Zunächst ist jedoch die Planung mit dem Straßenbauamt im Detail als Grundlage für einen im September zu stellenden Förderantrag abzustimmen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Dazu ist über die Planung ein Beschluss der Gemeindevertretung herbeizuführen. Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die Ausbaubeiträge der Anlieger sich auf 50 % der Fahrbahnkosten und 65 % der Kosten für die Erstellung von Gehwegen, Beleuchtung, etc. belaufen. Von den Gesamtkosten der Maßnahmen (2.225 Mio. €) werden ~ 1.3 Mio. € auf die Anlieger umgelegt. Nach weiterer Diskussion und Aussprache, bei der keine Einigung erzielt werden konnte, empfiehlt der Ortsbeirat Keitum der Gemeindevertretung Zustimmung zu der vorliegenden Planung. Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
6. Beratung und Beschlussfassung über die Parkplatzsituation am Bahnhof
Die Vorlage der Verwaltung vom 04.04.2005 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage zur Vorstellung der Planung und Beschlussfassung dient, liegt den OBR-Mitgliedern vor. Sie wird noch einmal von Bgm. Liebing schwerpunktmäßig erläutert. Er führt ergänzend aus, dass er weiterhin mit der Stadt Westerland Gespräche führen wird bezüglich der wieder kostenlosen Nutzung der Parkpalette am Bahnhof. Der OBR Keitum empfiehlt nach kurzer Beratung einstimmig, Parkplätze für Kurzzeitparker in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs einzurichten und auf einen weiteren Ausbau des vorhandenen Parkplatzes in westlicher Richtung zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen.
7. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme betr. Werbeanlagen
Die Vorlage der Verwaltung vom 30.08.2004 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage zur Vorstellung der Planung und Beschlussfassung dient, liegt den OBR-Mitgliedern vor. Sie wird noch einmal vom Vorsitzenden schwerpunktmäßig erläutert. Der OBR stellt fest, dass es zwischenzeitlich immer mehr Hinweisschilder gibt, die zum einen nicht an der Stätte der Leistung aufgestellt sind, zum anderen nicht der vorgegebenen Größe entsprechen. Nach kurzer Aussprache besteht Einigkeit darüber, ein größeres Hinweisschild mit Ortsplan am Parkplatz am westlichen Ortseingang aufzustellen, auf dem dann die Keitumer Gewerbetreibenden aufgeführt sind. Die jetzt aufgestellten Hinweisschilder im und um den Ort Keitum herum sind zu entfernen.
8. Benennung eines Mitgliedes für den Arbeitskreis „Umgestaltung Gurtstich“
Seitens des Ortsbeirates Keitum wird Herr Erik Kennel mit 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung als Mitglied im Arbeitskreis „Umgestaltung Gurtstich“ benannt.
9. Beratung und Beschlussfassung über die während der Ausgung eingegangenen Anregungen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Kiesgruben Munkmarsch“ westlich und südlich der K 118, östlich des Kasernengeländes und nördlich der Ortslage Munkmarsch sowie abschließender Beschluss
Die Vorlage der Verwaltung vom 08.06.2005 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage zur Vorstellung der Planung und Beschlussfassung dient, liegt den OBR-Mitgliedern vor. Sie wird noch einmal von Bgm. Liebing schwerpunktmäßig erläutert. Sodann empfiehlt der OBR Keitum der Gemeindevertretung einstimmig folgendes:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben , sowie die Träger öffentlicher Belange; die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost. Der Erläuterungsbericht wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs.5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der Sprechstunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4. Der Beschluss des Flächennutzungsplanes ist in der Fassung, die er durch die Änderung erfahren hat, ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Erläuterungsbericht während der Sprechstunde eingesehen werden kann.
10. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 55 a, „Koogstraße“, OT Keitum
Dieser TOP ist abgesetzt worden.
11. Beratung und Beschlussfassung zum erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Ehemaliger Spar-Markt“, Flurst. 44/1 und 56/1 nördlich „C.-P.-Hansen-Allee“ und westlich „Weidemannweg“, OT Keitum
Die Vorlage der Verwaltung vom 14.06.2005 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage zur Vorstellung der Planung und Beschlussfassung dient, liegt den OBR-Mitgliedern vor. Sie wird noch einmal vom Vorsitzenden schwerpunktmäßig erläutert. Sodann empfiehlt der OBR Keitum der Gemeindevertretung folgendes:
1. Der vorliegende geänderte Entwurf zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 57, „Ehemaliger Sparmarkt“ für das Gebiet C. P.-Hansen Allee 1, Flurstücke 44/1 und 56/1, nördlich C. P.-Hansen Allee und westlich Weidemannsweg in Keitum wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
Der Vorsitzende schließt mit Dank um 22:15 die Sitzung.