Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 27.01.2005

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgervorsteher Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Mitglieder der Gemeindevertretung, die Vorsitzenden der vier Ortsbeiräte, die Presse und zahlreich erschienene Bürgerinnen und Bürger. Gegen die Feststellung der Beschlussfähigkeit wird kein Widerspruch erhoben. BV Uekermann teilt mit, dass unter TOP 9 nicht nur die Nachwahl eines Mitgliedes für den Ortsbeirat Keitum erfolgen soll, sondern auch die Neuwahl eines Mitgliedes für den Feuerschutzausschuss, nachdem das Mitglied der WSO, Frau Ulrike Winger, ihren Sitz in dem Ausschuss niedergelegt hat. Weiterhin bittet BV Uekermann, die bisherigen Tagesordnungspunkte 4 u. 5 auszutauschen, da sich ggf. aus der Beratung über das Projekt „Keitum Therme“ Auswirkungen auf den Entwurf des Wirtschaftplanes der Kurverwaltung ergeben können. Die Tagesordnung wird mit den Änderungen beschlossen. GV Claas-Erik Johannsen bittet um Ergänzung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.12.2004, da ihm daran liegt, die Antworten des Bürgermeisters auf seine Frage hinsichtlich des gemeindlichen Interesses bei Hotelprojekten festzuhalten. Dazu teilt Bgm Liebing mit, dass Änderungswünsche zum Protokoll kurzfristig nach Versand an die Verwaltung innerhalb von 7 Tagen gerichtet werden sollen. In diesem Fall sollte die Bitte um Ergänzung des Protokolls dem Protokoll dieser Sitzung als Ergänzung zum Protokoll der vorangegangenen Sitzung beigefügt werden. Für die Zukunft bittet Bgm Liebing darum, gewünschte Protokollvermerke in der Sitzung kund zu tun. BV Uekermann teilt mit, dass im Ältestenrat über das Rauchen in gemeindlichen Gremiensitzungen gesprochen wurde. Der Ältestenrat bittet darum, dass generell nicht geraucht wird. Bei Bedarf kann eine Pause eingelegt werden. GV Wedell plädiert in diesem Zusammenhang für einen Minderheitenschutz.


2. Einwohnerfragestunde

Frau Stockmann spricht die bisherige Nutzung des Kinderheims Mülheim an und teilt mit, dass sie nach einem Hinweis der Gemeinde eine Anfrage an den Kreis Nordfriesland gerichtet hat. Von dort sei die Aussage gekommen, dass alle anderen Nutzungen als die der sozialen oder kulturellen Art rechtswidrig seien. Vor diesem Hintergrund hinterfragt Frau Stockmann eine Aussage des Bürgermeisters in der Ortsbeiratssitzung vom Vortag, nach der die Einrichtung bisher auch schon eine touristische Nutzung war, was bei Änderungsverfahren für den Bebauungsplan für eine Hotelnutzung zu berücksichtigen sei. Bgm Liebing teilt dazu mit, dass die Bewertung der bisherigen Nutzung hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit ausschließlich durch den Kreis Nordfriesland erfolgen könne und sich einer Bewertung durch die Gemeinde entziehe. Auch die bisherige Nutzung als Kinderheim sei dem Bereich der touristischen Nutzung zuzuordnen.

Frau Kamp teilt mit, dass Prospektmaterial bereits vor Jahren vorgelegen habe, in dem die Einrichtung der Stadt Mülheim einer Hotelnutzung gleichkommt. Dies sei doch rechtswidrig.


3. Mitteilungen und Anfragen

BV Uekermann teil mit, dass in der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Sylt Marketing GmbH an diesem Tag ein Nachschuss von den Gesellschaftern in Höhe von insgesamt 43.200,00 € eingefordert wurde. Der Beschluss wurde mehrheitlich gegen das Votum der Gemeinde Sylt-Ost gefasst. Für die Gemeinde ergibt sich daraus eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 5.208,00 €. Weiterhin teilt BV Uekermann mit, dass die Verpflichtung der Gesellschafter im Rahmen der SMG im Jahr 2006 ausläuft. Die Fortdauer der vertraglichen Beziehungen soll in diesem Jahr geklärt werden. Bis zum 31. März 2005 sollen die Gemeinden Änderungswünsche zum bestehenden Gesellschaftsvertrag an die SMG reichen. Bis zum 30. Juni 2005 soll in den Gemeinden über das Gesamtpaket aller Änderungswünsche beraten werden, damit anschließend die Gesellschafterversammlung über die Verlängerung des Vertrages beraten und beschließen kann.

BV Uekermann spricht den offenen Brief von 6 Mitgliedern des Ortsbeirates Keitum an die Gemeindevertretung an. Er kritisiert insbesondere die darin enthalten unterschwellige Unterstellung, dass Mitglieder der Gemeindevertretung aus unlauteren Motiven handeln könnten. Er stellt klar, dass bei jeglichem Verdacht, dass Mitglieder der Gemeindevertretung unrechtmäßig handeln würden, konkrete Hinweise an ihn zu geben seien, damit dem nachgegangen werden könne. Im Übrigen habe der Ortsbeirat Keitum in seiner Sitzung am Vortag eine Aussprache über den offenen Brief abgelehnt, die jedoch unter einem anderen Tagesordnungspunkt stattgefunden hat.

GV Claas-Erik Johannsen fragt nach der Vertretungsregelung der Gemeinde Sylt-Ost in den Gremien der Sylt Marketing Gesellschaft. BV Uekermann teilt mit, dass die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung durch den GV Wedell, in seiner Vertretung durch den BV Uekermann, vertreten wird. Im Aufsichtsrat ist Betriebsleiter Winter, im Strategiekreis der ehemalige Kurdirektor Peter Schnittgard vertreten. Bgm Liebing weist darauf hin, dass beide Personen jedoch von der Gesellschafterversammlung als Person gewählt, nicht von der Gemeinde benannt wurden. Nach kurzer weiterer Aussprache wird festgestellt, dass für den Fall von offiziellen Änderungswünschen der Gemeinde bei Gremienbesetzungen die Gemeindevertretung für Vorschläge zuständig sei.

Bgm Liebing teilt mit, dass die im Haushaltsbeschluss der Gemeindevertretung vorgesehene Kreditausnahme für das Jahr 2005 durch die Kommunalaufsicht ohne Auflagen genehmigt wurde. Dies bedeute auch eine Anerkennung für die Bemühungen der Gemeinde um Haushaltskonsolidierung, da ohne dies eine Kreditgenehmigung sicherlich nicht ohne Auflagen erfolgt wäre.

Bgm Liebing berichtet, dass die bisherigen Bemühungen, eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für die Umgestaltung des Gurtstichs zu erhalten, zu Schwierigkeiten führt, da die Anforderungen dieser Förderrichtlinie nicht mit den örtlichen Anforderungen im historischen Ortskern von Keitum in Einklang zu bringen sind. Nunmehr werde eine neue Fördermöglichkeit geprüft. Da dies einen zusätzlichen Zeitbedarf auslöst, sei nicht mehr mit einem Baubeginn im Jahr 2005 zu rechnen.

Bgm Liebing teilt mit, dass beim Thema „Kulturlandhof Südhörn“ zurzeit das Planungsrecht einer intensiven Prüfung unterzogen wird. Ende Februar findet dazu ein Ortstermin unter Beteiligung des Kreises und des Innenministeriums statt, nachdem aus dem Freundeskreis des Eigentümers Bebauungswünsche vorgetragen wurden.

Bgm Liebing berichtet über einen reibungslosen Beginn des Sozialzentrums in Westerland zur Umsetzung der HARTZ IV-Gesetzgebung. Nunmehr stehe für die Gemeinde an, Zusatzjobs zu schaffen. Angebote werden aus dem Bereich der Betriebsgruppe für zusätzliche Grünanlagen, Pflege- und Dorfreinigungen, getätigt werden. Aber auch Kindergärten, Schulen und Vereine seien aufgerufen, sich über zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse Gedanken zu machen.

Bgm Liebing teilt aus jüngsten Verhandlungen zwischen den Bürgermeistern der Inselgemeinden mit, dass eine Einigung über die Finanzierung insularer Organisationen, die bisher aus dem Amtshaushalt finanziert wurden, noch nicht erreicht wurde. Zurzeit bestehen zusätzliche Finanzierungswünsche an die Gemeinde Sylt-Ost. Dies gelte auch für die Inselkurkarte, deren Gültigkeit Ende des Jahres 2004 ausgelaufen ist. Während die Gemeinde Sylt-Ost, genauso wie die Gemeinde Rantum bereit sind, an ihren Strandabschnitten allen Gästen der gesamten Insel mit Kurkarte freien Zugang zu gewähren, sind zumindest vier andere Gemeinden dazu derzeit nicht bereit, ohne dass die Gemeinde Sylt-Ost zusätzliche Ausgleichszahlungen an diese Gemeinden leistet. Die Gespräche werden jeweils fortgesetzt.

Die von einzelnen Ortsbeiräten gewünschten Änderungen der Ortsgestaltungssatzung sind in einer Arbeitsgruppe des Bauausschusses abschließend bearbeitet worden. In einer gemeinsamen Besprechung mit den Ortsbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertretern wurde das Ergebnis besprochen. Bgm Liebing teilt mit, dass nunmehr innerhalb der Verwaltung eine redaktionelle Neufassung erfolgt, die anschließend den Ortsbeiräten, dem Bauausschuss und der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.

Bgm Liebing teilt mit, dass er sich beim Land Schleswig-Holstein und der Deutschen Bahn AG nochmals für einen zügigen Abschuss der Modernisierungsarbeiten an den Bahnhöfen in Keitum und Morsum eingesetzt hat. Nunmehr wurde mitgeteilt, dass die Arbeiten für den Aufzug in Keitum vor Mai stattfinden sollen, Baubeginn für die Fußgängerbrücke in Morsum soll im Mai sein.

Bgm Liebing legt den aktualisierten Wirtschaftsplan des Trägers der drei Kindergärten vor, der Mehrkosten gegenüber den Haushaltsansätzen von insgesamt 17.800,00 € einschließlich der Betreuten Grundschulen in Keitum und Tinnum vorsieht. Darin sind auch die Auswirkungen der Kürzungen der Kreiszuschüsse enthalten. Allerdings zeigen diese Zahlen nach Auffassung von Bgm Liebing auch, dass der Beschluss des Kreistages in dieser Hinsicht günstiger für die Gemeinde war als die andere Alternative, die Kreisumlage um 1 Prozentpunkt anzuheben, da die Gemeinde in diesem Fall mit 35.000 – 40.000 € belastet worden wäre.

Die Mitgliederversammlung der Bädergemeinschaft Sylt e.V. hat in ihrer Sitzung am Montag, 24. Januar 2005, die Auflösung zum 01.01.2005 beschlossen. Die Gesellschafterstellung bei der NTS GmbH wird auf die Sylt Marketing Gesellschaft übergeleitet.


4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer geänderten Konzeption „Keitum Therme“Thermal-Hotel“

Der Vorsitzende des Kurausschusses, GV Claas-Erik Johannsen, berichtet über die Beratungen des Kurausschusses, die gemeinsam mit dem Wirtschaftsausschuss stattgefunden hatte, und aus der Sitzung des Ortsbeirates Keitum vom Vortag. In allen Gremien sei ein Beschlussvorschlag einstimmig erarbeitet worden. Gv Johannsen verliest ihn wie folgt:
1. Oberste Priorität hat der Bau der „Keitum Therme“ auf der Basis der Machbarkeitsstudie von Fa. Kannewischer. Darin liegt die touristisch interessante Entwicklungsperspektive, und darin liegt die Chance begründet zur Profilierung Keitums insgesamt als Thermalstandort. Zielsetzung der Gemeinde ist es, in der Therme ein Freibad für den Saisonbetrieb zu erhalten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür ein Finanzierungs- und Realisierungskonzept vorzulegen, das aus folgenden Elementen bestehen soll:
a) Finanzierung durch einen gemeindlichen Eigenanteil, der erbracht wird durch den Verkauf der Arena zur Errichtung eines Thermalhotels mit Investitionskostenzuschuss für die Therme und jährlichen Fix-Beitrag für die Thermennutzung durch Hotelgäste. Mögliche Erweiterungsnotwendigkeiten für die Therme (Sauna) sollen berücksichtigt werden. Hierzu erfolgt eine Verifizierung des vorgelegten Konzeptes „Arena-Hotel“ durch ein Interessenbekundungsverfahren.
b) Finanzierung durch Bankdarlehen zu Kommunalkredit-Konditionen. Hierfür werden über den Wirtschaftsplan der Kurverwaltung notwendige Mittel für Planungsaufträge freigegeben.

3. Zur Lösung des Parkplatzproblems werden in das Konzept folgende Optionen einbezogen:
Parkplätze direkt bei der Therme wie in der Machbarkeitsstudie vorgesehen
Parkplätze unterhalb des Hotels bzw. in der Arena
Parkplätze auf dem vorhandenen Parkplatz
Parkplätze auf dem Grundstück Mülheim
Parkplatz auf dem Grundstück hinter dem „Friesen-Saal“

GV Schmatloch beantragt die Freigabe von Planungskosten in Höhe von 150.000,00 €, um einen weiteren Zeitverzug zu vermeiden. GV Schmidt stellt den Antrag, nicht nur den Verkauf der Arena für die Errichtung eines Hotels, sondern auch den Verkauf des Parkplatzes für diesen Zweck in die weiteren Überlegungen einzubeziehen. Über diesen Antrag wird intensiv diskutiert. GV Dr. Sieg weist auf die notwendige direkte Anbindung des Hotels an die Therme hervor. Mit einem Hotel in der Arena könnten die vorhandenen Parkplätze erhalten bleiben. GV Widmayer äußert Zweifel an dem Finanzierungsvorschlag von HP Consult. Er beantragt, in dem Beschluss auch die Option eines Verkaufs sonstiger Liegenschaften einzubeziehen. GV Dr. Sieg macht den Kompromissvorschlag, dass unter Ziff. 3 die Option der Gebäudeplatzierung auch die Flexibilität beinhalten soll, jedenfalls das Parkplatzgrundstück  mit zu berücksichtigen, wenn die Konzeption sonst nicht umsetzbar sei. Daraufhin zieht GV Schmidt seinen Antrag zurück. BV Uekermann stellt fest, dass in der Diskussion dahingehend Einvernehmen erzielt wurde, dass die notwendigen Planungskosten für die Vorplanung der Therme in Höhe von 150.000,00 € freigegeben werden sollen. Unter Ziff. 3 wird als Abs. b) die Option der Gebäudeplatzierung auch im Bereich des Parkplatzes mit aufgenommen, wenn dies für die Realisierung des Konzeptes notwendig sei. Weiterhin soll als Finanzierungselement unter Ziff. 2 c) auch die Veräußerung von weiteren gemeindlichen Liegenschaften aufgenommen werden. BV Uekermann lässt über diesen geänderten Beschussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis
18 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen.
GV Johannsen fragt, wie es nun weiter gehe, nachdem dieses positive einheitliche Signal durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde. In diesem Zusammenhang berichtet er aus der Sitzung der Sylt Marketing Gesellschaft, in der er keine Begeisterung für die gemeindliche Planung der Therme gespürt habe. Umso wichtiger sei es, jetzt konstruktiv zusammen zu arbeiten. Er fordert Einigkeit ein, weil sonst aus dem Plädoyer nichts werden könne. Das Plädoyer von GV Johannsen für mehr Gemeinsamkeit wird in der Gemeindevertretung einhellig unterstützt.


5. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Wirtschaftsplanes der Kurverwaltung 2005

Der KurA-Vors. Claas-Erik Johannsen berichtet über die Vorberatung im Kurausschuss und erklärt, dass das Jahr 2004 ein schwieriges Jahr für die Kurverwaltung war und man sich durch die geplanten Gästekarten eine höhere Summe der gezahlten Kurabgaben erhoffe. Leider wurde das Ziel der Pauschalreisen nicht erreicht, ein Risiko blieben weiterhin die hohen Zuschüsse für den Flughafen, die höher ausgefallen sind, als ursprünglich geplant waren. Der KurA hat den Wirtschaftsplan schließlich einstimmig zugestimmt. Die Gemeindevertretung beschließt sodann ohne weitere Aussprache einstimmig, dem vorgelegten Wirtschaftsplan unter Berücksichtigung der Planungskosten (siehe Pkt. 5) der Kurverwaltung Sylt-Ost für das Wirtschaftsjahr 2005 zuzustimmen.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen von Privatpersonen und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83) und Satzungsbeschluss

GV Christensen berichtet als Bauausschussvorsitzender über die Vorbereitung im Bauausschuss, die mit 1 Stimmenthaltung in die Empfehlung an die Gemeindevertretung mündete, den Satzungsbeschluss in dieser Form zu fassen. BV Uekermann verweist auf die umfangreiche Vorlage, die von der Planungsabteilung der Gemeinde ausgearbeitet worden ist. Diese gibt Aufschluss über die Gründe für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 wie über die künftigen neuen Inhalte des Plangebietes.  Sehr ausführlich dargestellt sind auch die Beteiligungsverfahren, insbesondere die Rückläufe von Trägern öffentlicher Belange, wie auch von Privatpersonen. Nach Kenntnisnahme der Vorlage beschließt die Gemeindevertretung sodann mit einer Gegenstimme:
a) Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b) Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“, nördlich der Keitumer Landstraßen (K 117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Flugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle, im Ortsteil Tinnum, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

c) Die Begründung wird gebilligt.

d) Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Strechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


7. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Verteilung des Steueraufkommens im Gewerbegebiet Flugplatz Sylt

Mit Gründung des Zweckverbandes war vereinbart worden, dass auch die Vor- oder Nachteile aus der Verlagerung von Gewerbebetrieben aus Verbandsgemeinden heraus wirtschaftlich ausgeglichen werden sollen, soweit dies überhaupt umsetzbar ist. Hierzu hatte die Verbandsversammlung des Zweckverbandes bereits im vergangenen Jahr einen Grundsatzbeschluss gefasst, der nunmehr in den öffentlich-rechtlichen Vertrag, der als Vorlage vorliegt, ausformuliert worden ist. BV Uekermann berichtet über die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Vertrages und die Zielsetzungen, die damit erreicht werden sollen. Nach kurzer Aussprache billigt die Gemeindevertretung einstimmig dem dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Verteilung des Steueraufkommens im Gewerbegebiet Flugplatz Sylt zu. Die Gemeindevertretung  stimmt dem Vertragsabschluss einstimmig zu.  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag zu unterzeichnen.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Herstellung einer Oberflächenentwässerung im OT Tinnum

BV Uekermann berichtet kurz über die Durchführung der Submission zur Auftragsvergabe der Oberflächenentwässerung im OT Tinnum, Ingiwai – Boy-Nielsen-Straße – Alte Dorfstraße. Die Submission gab erschreckende Preisdifferenzen zu erkennen, die von 99.700 – 204.000 € vorlagen. Ohne weitere Aussprache beschließt die Gemeindevertretung sodann einstimmig, den Auftrag an den günstigsten und wirtschaftlich annehmbarsten Bieter zu vergeben (Auftragssumme 99.773,34 €).


9. Nachwahlen: Mitglied Ortsbeirat Keitum und Feuerschutzausschuss

Für das aus dem
1. Ortsbeirat Keitum ausgeschiedene Mitglied, Dr. Thomas Blank, wird auf Vorschlag Herr Ernst-Otto Petersen gewählt,

2. für die aus dem Feuerschutzausschuss ausgeschiedene Frau Ulrike Winger wird Frau Hilke Neunaber gewählt.

Beide Wahlen erfolgen einstimmig.