Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, Bgm. Liebing, Herrn VA Carstensen als Protokollführer, die OBR-Vors. Ingwers, Kennel und Petersen, sowie die anwesenden Zuhörer und die Presse. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die weitere TOP wird der TOP 8 gemäß Beschluss des Ältestenrates heute abgesetzt und in der nächsten Sitzung beraten. Sodann gratuliert der Vors. den GV Andersen, Jakobsen und Widmayer sowie den OBR-Vorsitzenden Ingwers und Petersen nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde.
2. Einwohnerfragestunde
Herr Alfred Bartling (Morsum) bittet um Beantwortung folgender Fragen:
Die Einführung von Einheitsschulen in Schleswig-Holstein, aber auch eine Fusion der Gemeinde Sylt-Ost mit der Stadt Westerland, wird unweigerlich zur Schließung der deutschen Grundschulen in Keitum und Morsum führen. Wäre es da jetzt und vor einer evtl. Fusion mit Westerland angebracht und notwendig, den Erhalt der Keitumer und Morsumer Grundschule zu fordern? Dazu wird von BV Uekermann ausgeführt, dass derzeit zum Thema „Einführung von Einheitsschulen“ nichts weiter gesagt werden kann. Die Entwicklung auf Landesebene sei offen. Unabhängig davon setze sich die Gemeinde für den Erhalt der Schulen ein.
Wenn es zu einer Fusion der Gemeinde Sylt-Ost mit der Stadt Westerland kommt, wird dieses gravierende Änderungen, wenn nicht sogar zur Auflösung des Amtes Landschaft Sylt führen. Ist angedacht, die nicht fusionswilligen Sylter Dörfer bei der Erhaltung oder Schaffung eines neuen Amtes zu unterstützen und dies auch finanziell? Oder ist von der Gemeindevertretung von Sylt-Ost eine Schwächung oder Zerschlagung des Amtes sogar beabsichtigt, um so diese Dörfer auch zu einer Fusion zu zwingen? BV Uekermann teilt mit, dass eine derartige Absicht nicht besteht.
Herr Wolfgang Holst bittet um Beantwortung folgender Fragen:
Die Grenzen des Neubaubereiches ehem. „Archsumer Pesel“ zum Nachbargrundstück (Gemeinde Sylt-Ost) sind überschritten. Die Friesenwälle in diesem Bereich weichen von den Vorschriften der Ortsgestaltungssatzung ab. Um Überprüfung wird gebeten. Der Norderingeweg wird sehr stark befahren; es sollten stärkere Kontrollen durch die Polizei erfolgen. In der letzten Ortsbeiratssitzung in Keitum habe ich angeboten, das Oberflächenwasser bei SPAR zu beseitigen, den Grünstreifen auszukoffern und eine Fußläufigkeit zu schaffen. Die Kosten hierfür würden sich auf ca. 10.000 € belaufen, die nicht den Haushalt der Gemeinde belasten. Der Ortsbeirat habe dies leider abgelehnt. Dazu wird von Bgm. Liebing wie folgt geantwortet: Eine neue Grenzfeststellung ist veranlasst. Die Gestaltung der Friesenwälle ist nicht in der Ortsgestaltungssatzung festgeschrieben. Über den zunehmend stärkeren Verkehr auf dem Norderingeweg wird die Polizei informiert. Der Ortsbeirat Keitum hat mehrheitlich beschlossen, die Vitrine und den Wall zu entfernen. Die Verwaltung wird in Verhandlungen mit dem Betreiber des SPAR-Markt treten, um Wall und Vitrine zu entfernen, um die Zugangsmöglichkeit zum Parkplatz zu verbessern. Die Auswirkungen dieser Maßnahme sollen im September noch einmal diskutiert werden, um dann ggf. weitere Entscheidungen zu treffen.
3. Mitteilungen und Anfragen
BV Uekermann teilt folgendes mit:
- Die für 2005 angebotenen Seminare für Gemeindevertreter liegen im Gemeindebüro aus und können bei Bedarf während der Geschäftsstunden eingesehen werden.
- Es liegt ein Schreiben vor, in dem ein Interessent bekundet, auf dem Grundstück Mülheim eine Fachklinik für Phsychoterapie zu errichten. Die Fraktionsvorsitzenden sind entsprechend informiert.
- In Sachen Kulturlandhof Tinnum findet mit den Freunden um Herrn Grönwoldt herum ein weiteres Gespräch am 31.03.2005 statt.
- Herr Felix Heinzius bedankt sich für die Glückwünsche zu seinem Geburtstag durch Gemeinde und Ortsbeirat.
Bgm. Liebing teilt folgendes mit:
Zur Finanzierung insularer Einrichtungen (z. B. BBZ) habe die Gemeinde Kampen einem Kompromissvorschlag zugestimmt, nach dem die zu Lasten der Gemeinde Sylt-Ost gehenden 10.000 € nach dem Einwohnerschlüssel zu verteilen sind. Zu diesem Thema sollen noch Gespräche stattfinden. Die Verhandlungsergebnisse sollen dann durch den Finanzausschuss begleitet werden, bevor in der Gemeindevertretung eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Bis heute sind aber noch keine Vorschläge erfolgt. Der Finanzausschuss wird in seiner nächsten Sitzung darüber beraten. In diesem Zusammenhang weist Bgm. Liebing auf einen Pressebericht hin, der falsch ist. So beträgt die Amtsumlage 2005 gegenüber der Umlage von 2004 in Höhe von 915.000 € zwar mit 726,500 € 188.500 € weniger, aber die Kreisumlage stieg von 100.000 € auf 132.000 €. Weiter muss die Gemeinde für die Sozialhilfe-Nachfolge 25.000 € und weitere Zuschüsse gemäß Amtshaushalt in Höhe von 45.600 € bezahlen, so dass sich die Gesamtbelastung auf 212.600 € beläuft. Dies bedeutet eine Mehrbelastung von 25.000 €.
Der Sommerfahrplan 2005 für den ÖPNV auf der Insel liegt vor. Darin sind die Wünsche des OBR Morsum und der Gemeindevertretung eingearbeitet, der Bus fährt über Archsum hinaus bis zum Morsumer Bahnhof. Im Rahmen des Schülerverkehrs fahren die Busse auch bis Kleinmorsum.
Der OBR Morsum wird prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, das Muasem Hüs für eine Bewirtschaftung attraktiver zu machen. Die erste Ausschreibung hatte nicht die erhofften Ergebnisse erbracht.
In Sachen Off-Shore Kabeltrasse sind die Fraktionen gebeten worden, ihre Fragen bzw. Bedenken zu Papier zu bringen und dem Bgm. vorzulegen.
In Sachen Hartz IV sollte am 01.03.2005 der 1. Revisionsstichtag sein. Dies war nicht machbar. Nunmehr findet ein echter 1. Revisionstermin im Oktober 2005 statt. Vorher wird es auch keine Änderung bei der Kreisumlage geben.
GV Manthey fragt an, warum der Fachausschuss nicht in die Angelegenheit Oberflächenentwässerung „SPAR-Markt“ eingebunden worden ist. Dazu teil BV Uekermann mit, dass der Antrag unmittelbar an den OBR Keitum gestellt worden ist, es aber dem Fachausschuss jederzeit frei steht, die Angelegenheit zu beraten.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen von Privatpersonen und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83) und Satzungsbeschluss (Wiederholung des Beschlusses vom 27.01.2005)
Die Vorlage der Verwaltung vom 14.01.2005 hat den GV bereits zur Sitzung am 27. Januar 2005 vorgelegen. Auf Grund eines möglichen Formfehlers ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Es wird festgestellt, dass nach §22 GO kein GV befangen ist. Nach kurzer Erläuterung durch den stellv. Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Winfried Manthey, beschließt die Vertretung bei einer Gegenstimmen und 16 Ja-Stimmen wie folgt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“, nördlich der Keitumer Landstraßen (K 117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Flugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle, im Ortsteil Tinnum, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5. Beratung und Beschlussfassung über die während der Auslegung eingegangenen Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Fährhaus Munkmarsch“ der Gemeinde Sylt-Ost, sowie Satzungsbeschluss
Die SPD-Fraktion erklärt vorab, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten wird, da sie auch dem Bauvorhaben nicht zugestimmt habe. Die Vorlage der Verwaltung vom 03.03.2005 (Anlage 1 zur Urschrift dieses Niederschrift), die als wesentliche Vorlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein GV befangen ist. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den stellv. Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Winfried Manthey, beschließt die Vertretung wie folgt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Fährhaus Munkmarsch“ für das Teilgebiet westlich Heefwai Bereich Fährhaus Flurstücke 21, 22/4 und teilweise 20/3 der Gemeinde Sylt-Ost, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Text Teil B), als Satzung.
3. Als redaktionelle Änderung des Textteils für den Bereich der Planänderung wird der folgende Passus hinzu gefügt: „Die Ortsgestaltungssatzung findet keine Anwendung“.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzuzeigen, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über Inhalte Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis
11 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
6 Enthaltungen
6. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Erschließungsvertrages betr. Ausbau der Straße „Heefwai“ im OT Munkmarsch
Die Vorlage der Verwaltung vom 03.Februar 2005 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des HauptA, GV Chr. Schmatloch, stimmt die Vertretung bei 3 Enthaltungen und 14 Ja-Stimmen dem Abschluss des Erschließungsvertrages gemäß Vorlage zu.
7. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Vertrages über die privat finanzierte Errichtung eines Toilettengebäudes am Munkmarscher Hafen
Die Vorlage der Verwaltung vom 03.03.2005 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal von Bgm. Liebing kurz erläutert. Auf dem freien Grundstücksteil des Hafens soll eine öffentliche Toilettenanlage errichtet werden; die Investitionskosten übernimmt gemäß dem Vertragsentwurf der Eigentümer des gegenüberliegenden Hotels. Details werden derzeit noch mit dem Segelclub abgestimmt. Es gibt derzeit zwischen Keitum und Braderup kein öffentliches WC am Wanderweg. Die Erschließungsmaßnahme „Heefwai“ sowie diese WC-Anlage sollen zu einer deutlichen Stärkung des OT Munkmarsch und zu einer Aufwertung des Hafenumfeldes beitragen. Sodann beschließt die Gemeindevertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des Vertrages über die privat finanzierte Errichtung eines Toilettengebäudes am Munkmarscher Hafen zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, ggf. Änderungen zuzustimmen, die sich aus der Schlussabstimmung mit dem Segelclub ergeben, soweit die Grundzüge des Vertrages nicht berührt sind.
8. Sachstandsbericht betr. Liegenschaften ehem. Kinderheim Mülheim und Fläche hinter dem „Friesen-Saal“
Ggf. Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Verfahren
Dieser Punkt wird abgesetzt und zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
9. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung eines Beschlusses vom 5. 5. 2004 zur Änderung der Betriebssatzung der Kurverwaltung (Dienstbezeichnung Kurdirektor)
Die Vorlage der Verwaltung vom 03.03.2005 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal von Bgm. Liebing kurz erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung beschließt, ihren Beschluss vom 5. 5. 2004 zur Änderung der Betriebssatzung der Kurverwaltung Sylt-Ost aufzuheben, damit der Betriebsleiter des Eigenbetriebes wie in der Vergangenheit die Dienstbezeichnung „Kurdirektor“ führen kann.
10. Beratung und Beschlussfassung über gemeindliche Vertretung in insularen Fusionsverhandlungen
Die SPD-Fraktion erklärt vorab, dass sie sich der Stimme enthalten wird, da man das Amtsmodell favorisiert. Für eine Mitarbeit an den Fusionsverhandlungen steht die SPD aus diesem Grund nicht zur Verfügung. Für die insularen Fusionsverhandlung werden von der Gemeindevertretung folgende Vertreter in den nachstehenden zu bildenden Arbeitskreise benannt:
Tourismus: Wolfgang Jensen (Vorsitzender), Christoph Schmatloch, Peter-M. Wedell, Claas-Erik Johannsen, Hans-Jürgen Widmayer und KD Uwe Winter
Verwaltung und Struktur: Ernst Petersen (Vorsitzender), Lasse Lorenzen, Bernd Christensen, Peter Iden und Bgm. Liebing
Finanzen: Wolfgang Schulz, Manfred Uekermann, Arnold Bussius, Stephan Froeschel und Bernd Neumann.
In der übergeordneten Verhandlungskommission soll die Gemeinde weiterhin durch Bürgervorsteher, Bürgermeister und Hauptausschussvorsitzenden vertreten werden. Bei 3 Enthaltungen so beschlossen.
11. Beratung und Beschlussfassung über die während der Auslegung eingegangenen Anregungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 der Gemeinde Sylt-Ost sowie Satzungsbeschluss
Die Vorlage der Verwaltung vom 03.03.2005 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal vom stellv. Vors. des Bau-/Planungsausschusses erläutert. Es wird festgestellt, dass keine Vertreter nach § 22 GO befangen ist. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 141/2 Ecke Gurtstich und C.-P.-Hansen Alle und 145/7 nördlich C.-P.-Hansen Alle 12 und 13, Flurstück 141/2 im Ortsteil Keitum, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung isst anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechsstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
12. Beratung und Beschlussfassung über die Parkplatzsituation rund um den Keitumer Bahnhof
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 03.03.2005 liegt der Vertretung vor. Er wird vom Vors. der CDU-Fraktion, Chr. Schmatloch noch einmal vorgetragen mit der Bitte, die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Fachausschuss zu verweisen. Dieser Antrag ist hervorgerufen durch die Bewirtschaftung des Parkhauses am Bahnhof Westerland. Bgm. Liebing teilt ergänzend mit, dass er die Bgm. der Stadt am 12.07.2004 bereits wegen der Gebühren für die Parkhausbenutzung angeschrieben hatte und verliest die Antwort der Stadt Westerland. Auch die Sylter Unternehmer waren eingebunden, aber die Stadt lehnt eine erneute Beratung über die Aufhebung der Gebührenpflicht weiterhin ab. Wörtlich heißt es in dem Antwortschreiben: „... besteht in unseren Gremien derzeit keine Bereitschaft, dieses Thema erneut aufzugreifen, zumal die Gebührenpflicht erst mit Beginn der Saison eingeführt wurde und wir mit den eingetretenen Regulierungseffekten aus städtischer Sicht sehr zufrieden sind“. Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache kommt es zu verschiedenen Wortbeiträgen. So regt GV Körner-Möhring an, dieses Thema mit in die Fusionsgespräche mit der Stadt Westerland aufzunehmen. GV Lorenzen schließt sich dieser Anregung an mit der Begründung, dass es nicht angehen könne, dass die Stadt Westerland nur zu Lasten der Gemeinde Sylt-Ost arbeitet. GV Uwe Jakobsen weist darauf hin, dass es sich bei 50 % der Parker nicht um Sylter Firmen handelt. GV Johannsen fragt an, ob es möglich sei, einige Plätze des Parkplatzes nur für bestimmte Zeit zur Verfügung zu stellen. GV Froeschel schlägt vor, die westliche Fläche (Wiesenfläche) als zusätzlichen einfachen Parkplatz auszuweisen. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig, das Thema an folgende Fachausschüsse zur weiteren Beratung zu verweisen:
OBR Keitum, OBR Morsum, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss (federführend) und den Land- und Wegeausschuss. Nach abschließender Beschlussfassung in der Gemeindevertretung soll das Ergebnis mit in die Fusionsverhandlungen mit der Stadt Westerland einfließen.
Der Vorsitzende schließt um 20:00 Uhr mit Dank die Sitzung.