Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, Bgm. Liebing, KD Winter, Herrn VA Carstensen als Protokollführer, die OBR-Vors. Kennel und Petersen, sowie die anwesenden Zuhörer und die Presse. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Sodann gratuliert der Vors. den GV Christensen, Johannsen, Schulz, Schmatloch, Lorenzen sowie OBR-Vors. Kennel nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde. Weiter gratuliert er dem ehemaligen Bgm. Heinz Maurus zur Ernennung zum Staatssekretär im Kieler Landtag und lässt ein Glückwunschschreiben von den Gemeindevertretern unterzeichnen. Sodann wird die Tagesordnung auf Antrag wie folgt erweitert: 3a.) Ausschussumbesetzung 10. Nichtöffentlich: Vertragsangelegenheit
2. Einwohnerfragestunde
Herr Godbersen fragt nach dem Stand Bereich ehemaliger SPAR- Markt in Keitum. Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass die Gemeindevertretung einen Beschluss gefasst hat zu einem vorgelegten neuen Nutzungskonzept. Die Auslegung hat dann eine Reihe von Anregungen und Bedenken ergeben. Daraufhin hat ein Erörterungstermin stattgefunden mit der gesamten Nachbarschaft. Eine Neufassung der Ergebnisse dieser Besprechung wird derzeitig vom Planer erstellt. Vor Vorlage der neuen Pläne ergeht kein Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Herr Theoboldt (Anlieger im Gurtstich und Vertreter weiterer Anlieger) fragt an, ob es von der Gemeinde so gewollt ist, dass bis zu 75 mal am Tage Gelenkbusse (je Fahrzeug 24 t Eigengewicht) durch den Gurtstich hin und her fahren. Laut Aussage des Bgm. sollten die Gelenkbusse nach Angabe von SVG lediglich zu Schulzeiten morgens und mittags sowie 1 x spätabends fahren. Darüber hinaus halten sich auch viele der Fahrer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Weiter fragt er an, ob es die Möglichkeit gibt, erneut in die Diskussion einzusteigen, um zu überlegen, ob und wie etwas geändert werden kann. Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass die SVG Busse einsetzen kann, wie sie es für erforderlich hält. Gelenkbusse sind lediglich zum Schülertragsport und 1 x spätabends geplant gewesen. Aus Sicht der Verwaltung sollte jetzt Praxiserfahrung gesammelt werden und später ausgewertet werden. Die Belästigung der Anlieger des Gurtstich ist keine neue Erfahrung, denn früher ging der gesamte Schwerlastverkehr über die Straße, während er jetzt auf der Umgehungsstraße läuft. Wenn entsprechende Erfahrungswerte von der SVG vorliegen, werden die Ergebnisse im Ortsbeirat Keitum beraten. Weiter bietet Herr Theoboldt an, auf seine Kosten ein Geschwindigkeitsüberschreitungs- Warngerät zu erwerben und am Gurtstich aufstellen zu lassen. Bgm. Liebing dankt im Namen der Gemeinde, weist aber darauf hin, dass noch weitergehende Beratungen in den gemeindlichen Gremien erfolgen werden. Frau Stockmann bittet die GV, diese Erfahrungen am „Gurtstich“ in die Planungen für neue Projekte (Therme, Mülheim) einzubeziehen.
3. Mitteilungen und Anfragen
Bgm. Liebing teilt folgendes mit: Es hat ein Planungsgespräch mit dem Kreis NF und dem Innenministerium stattgefunden, in dem u. a. die Punkte Keitum Therme, Ausbau Gurtstich, behandelt wurden. Zielsetzung ist eine finanzielle Landesbeteiligung.
Bgm. Liebing berichtet, dass angesichts der zurückgehenden Schülerzahlen in der GS Keitum die bisherige Praxis, Elternwünschen auf Einschulung der Kinder abweichend von Schuleinzugsgebieten zuzustimmen, auf Schwierigkeiten stößt, wenn dadurch weitere Schüler für die GS Keitum verloren gehen. Der Schulausschuss hat sich bereits mit dem Thema befasst. Zielsetzung sei es, durch Kooperation ein Schulangebot in Keitum zu erhalten. Geplant ist, im Rahmen einer Insel-Schulkonferenz eine insulare Abstimmung herbeizuführen.
Bgm. Liebing teilt mit, dass durch Urteil die Bemessensgrundlage für die Vergnügungssteuer verworfen worden ist. Es sei zu entscheiden, ob diese Steuer bei geringerem Aufkommen und erhöhtem Aufwand überhaupt noch erhoben werden solle.
Das Verteidigungsministerium hat mitgeteilt, dass nunmehr zum Ende 2005 die Auflösung des Fliegerhorstes erfolgt. Ab 1. Quartal 2006 steht die Kaserne zur Verwertung frei.
3a.) Neubesetzung eines Ausschusses
Für den ausgeschiedenen Herrn Hans-Uwe Claßen im Kurausschuss wird auf Vorschlag der CDU-Fraktion Frau Hannelore Strauch als Nachrückerin einstimmig gewählt.
4. Beratung und Beschlussfassung über touristische Nutzung des Keitumer Schwimmbades für den Übergangszeitraum bis zur Fertigstellung der Keitumer Therme – Antrag der CDU-Fraktion –
Der Antrag (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift) wird noch einmal von GV Schmatloch vorgetragen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Gemeinde Sylt-Ost in ihrem Planungsstand betreffend das Freibad Keitum noch nicht so weit gediehen ist, das mit einem kurzfristigen Baubeginn gerechnet werden kann. Deshalb wird der Antrag gestellt, die Kurverwaltung zu beauftragen, alternative Konzepte für die zwischenzeitliche Nutzung des Schwimmbades als Freizeitarena, Spielforum, Veranstaltungsareal (Open-Air Konzerte) zu entwickeln, um zumindest eine Nutzung dieser Flächen in der Zwischenzeit zu erreichen. Dem Antrag wird bei 15 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens betr. Keitum Therme
Der Vors. des KurA, GV Johannsen, berichtet wie folgt aus dem KurA.: Ziel der Gemeinde ist es, möglichst wenig Aufwand bei der Ausschreibungsdurchführung des Projektes entstehen zu lassen. Insbesondere die Durchführung von langwierigen Vergabeverfahren, die später möglicherweise von anderen Bietern angreifbar sind, soll vermieden werden bzw. der hierfür erforderliche Aufwand möglichst gering gehalten werden. Dazu gibt es grundsätzlich zwei Wege a) Durchführung eines vergaberechtsneutralen Investorenwettbewerbs Hier ist das Ziel des Wettbewerbs nicht die Vergabe eines Auftrages, sondern die Auswahl eines teilnehmenden Investors als beispielsweise Käufer für das fragliche Grundstück.
b) Die einheitliche Ausschreibung der Planung des Baues, der Finanzierung und des Betriebes der Keitum Therme unter Einschluss des Freibades. Die Ausschreibung würde hier im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb erfolgen.
Resümee; Empfehlung der Anwälte ein Verhandlungsverfahren durchzuführen - mit anwaltlicher Beteiligung - die Bauabteilung der Gemeinde mit einzubeziehen - die Verhandlungstage mit den Interessenten möglichst auf wenige Tage zu beschränken. Der Pauschalpreis für die Anwälte beläuft sich auf 18.000 EUR netto. Da im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung Sylt-Ost die finanziellen Voraussetzungen geschaffen wurden, wird die zügige Durchführung des Verfahrens empfohlen. Der Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger europaweiter Bekanntmachung und Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs gemäß Vorlage. Die Kosten von 18.000 EUR netto für Anwaltsleistungen sind aus den eingeplanten Mitteln der Kurverwaltung bereitzustellen. Dem Empfehlungsbeschluss des KurA wird bei 1 Gegenstimme so gefolgt.
6. Beratung und Beschlussfassung über Planungen zum Ausbau des Sportzentrums
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor; sie wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Fachausschusses, GV Kai Espersen, vorgetragen und erläutert. Der Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss hat der Gemeinde nachfolgenden Beschluss empfohlen: „Der Schul-, Jugend- Kultur- und Sportausschuss begrüßt die Planungen für die Erweiterung der zentralen Sportanlage Sylt-Ost um zwei Außenspielfelder sowie die dafür notwendigen Umkleide- und Sanitärräumlichkeiten. Der Ausschuss begrüßt weiterhin, dass im Rahmen dieser Ausbauplanung auch eine Begegnungsstätte für Sportler entstehen soll. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, in Abstimmung mit dem Arbeitskreis, die Planung beschlussreif auszuarbeiten. Dazu gehört die Erklärung der finanziellen Voraussetzungen, da die Gemeinde Sylt-Ost aus eigenen Haushaltsmitteln die Investitionen nicht tätigen kann. Bei der weiteren Ausarbeitung der Planungen bittet der Ausschuss um Berücksichtigung möglicher weiterer Erweiterungsabschnitte. Dies spricht für die Planung von Herrn Claßen.“ Die Vertretung folgt diesem Empfehlungsbeschluss einstimmig.
7. Beratung und Beschlussfassung über ergänzende gestalterische Festsetzungen – Ortsgestaltungssatzung - für den Bereich „Blaumuschel“ im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 der Gemeinde Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung vom 14.4.2005 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor und wird noch einmal kurz vom Vors. des Bauausschusses, GV Christensen, erläutert. Zur Sachlage wird folgendes vorgetragen: Das bisherige Verfahren nach dem BauGB – Beteiligung der Landesregierung, Träger öffentlicher Belange (TöB) und öffentliche Auslegung – wurden abgeschlossen. Der Stand nach § 33 BauGB ist prinzipiell erreicht. Die Planung wurde bisher jedoch noch nicht als Satzung beschlossen, weil die Thematik Bodenlagerung i. V. mit dem Betrieb Willi Petersen noch nicht abschließend geklärt ist. In der Sitzung des Bauausschusses wurde die Planung beraten und vor dem Hintergrund eines zeitgleich vorliegenden Bauantrages zur “Blaumuschel“, der u. a. eine Dachterrasse und auffallend große Kellerlichtschächte beinhaltete, empfohlen, zusätzliche gestalterische Festsetzungen zu treffen, die in Form einer zunächst eigenständigen OGS für den Bereich „Blaumuschel“ durch die GV beschlossen werden sollte. Sodann beschließt die Gemeindevertretung die anliegende Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen für das Gebiet „Blaumuschel“ im OT Munkmarsch als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das weiterer Verfahren durchzuführen. Bei 17 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung so beschlossen.
8. Beratung und Beschlussfassung über: Stellungnahme der Gemeinde Sylt-Ost im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 8c der Gemeinde Rantum (Sylt) und zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rantum (Sylt) im Parallelverfahren – Thermalhotel Rantum
Die Vorlage der Verwaltung vom 27.4.2005 (Anlage zur Urschrift dieser Nieder) liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des KurA; GV Johannsen; erläutert. Sodann beschließt die Vertretung bei 17 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: Die Gemeinde Sylt-Ost verzichtet auf eine Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8c der Gemeinde Rantum und zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Thermalhotel) sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan nr. 17 der Gemeinde Hörnum und zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hörnum (Hapimag). Die Stellungnahme der Gemeinde Sylt-Ost zu diesen beiden Projekten erfolgt gemeinsam mit der Stellungnahme zu weiteren Hotelplanungen in weiteren Gemeinden auf der Insel Sylt im Rahmen des Raumordnerischen Abstimmungsverfahrens zur Beurteilung einer Neuorientierung der touristischen Entwicklung auf Sylt. Die für dieses Verfahren durch den Kreis Nordfriesland zu erstellenden Unterlagen werden den gemeindlichen Gremien zugeleitet zur Beratung und Beschlussfassung, abschließend in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.
Der Vorsitzende schließt um 19:45 Uhr die öffentliche Sitzung.
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