Gemeindevertretung
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, Bgm. Liebing, Herrn VA Carstensen als Protokollführer, die OBR-Vors. Ingwers, Kennel und Petersen, sowie die anwesenden Zuhörer und die Presse. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die weitere TO wird diese auf Antrag einstimmig wie folgt geändert: TOP 15: Wird abgesetzt. Neu dafür: Nachbesetzung von Ausschüssen (hier: OBR Keitum). Sodann gratuliert BV Uekermann Bgm. Liebing, GV Wedell, und GV Dr. Wilhelms-Kind nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde. Der stellv. BV Schmidt gratuliert sodann BV Uekermann ebenfalls nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde.
2. Einwohnerfragestunde
Es liegt ein Schreiben vom Frau Anneliese Stockmann vom 27.6.2005 vor, das wie folgt von Bgm. Liebing beantwortet wird: Zu 1): Es gibt noch keine neuen Planungen. Zu 2) Eine Genehmigung zum Bau des Hotels ist noch nicht erteilt worden. Zu 3) Eine Baugenehmigung würde die Gemeinde niemals erteilen, dies fällt vielmehr in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Nordfriesland.
Herr Alfred Bartling fragt an, ob es richtig ist, dass der KurA negativ gegen die Arbeit des OBR Morsum geäußert hat, insbesondere beim Empfehlungsbeschluss für das weitere Vorgehen am „Muasem Hüs“. KurA-Vors. Johannsen teilt dazu mit, dass die Mitglieder des KurA sich nur gewundert haben, dass sie nicht eingebunden waren. Andere Äußerungen hat es nicht gegeben. Dies wird aber von GV Widmayer, ebenfalls Mitglied im KurA, bestritten; es haben sehr wohl Gespräche stattgefunden.
Mehrere Einwohnerinnen und Einwohner (Frau Bleicken, Frau Kamp, Herr Wieda) hinterfragen die für die Sitzung der Gemeindevertretung geplanten Beschlüsse zum Ausbau des Gurtstichs und zur Neugestaltung der Ortseingangssituation. Sie kritisieren, dass keine ausreichende Information der Anlieger stattgefunden habe. Anliegerinformation sei jedoch durch den Bürgermeister in der Vergangenheit zugesichert worden. GV Dr.Sieg unterstützt das Anliegen der Anlieger und erinnert an seinen Vorschlag aus dem Ältestenrat, eine Beschlussfassung in der Gemeindevertretung noch nicht vorzunehmen, sondern zunächst eine Beratung mit allen Anliegern vorzunehmen. Bgm Liebing schildert die Vorbereitungen der für diese Sitzung geplanten Beschlussfassung. Nach zwei öffentlichen Veranstaltungen für alle Anlieger, bei denen Eckpunkte erarbeitet wurden, sei ein Arbeitskreis eingesetzt worden, in dem mehrere Vertreter der Anlieger mitarbeiten. Dieser AK habe in seiner letzten Sitzung am 18. Mai 2005 ein einvernehmliches Ergebnis erarbeitet und sogar die Termine für die öffentliche Vorstellung der Planungen im Ortsbeirat Keitum am 22. Juni 2005 und zur Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung am 30. Juni 2005 festgelegt. Es sei bedauerlich, dass offenkundig Mitglieder des AK, die jetzt dieses Ergebnis kritisieren, nicht zuvor eine intensive Abstimmung ihrerseits mit den Anliegern, die sie vertreten, vorgenommen haben. Genauso unverständlich sei es, dass zwischen der AK-Sitzung am 18. Mai 2005 und der OB-Sitzung am 22. Juni 2005 keinerlei Kontaktaufnahme mit ihm erfolgt sei. Insofern sei er weiterhin davon ausgegangen, dass das einvernehmliche Ergebnis des AK Bestand habe, zumal die Diskussion im Ortsbeirat mit entsprechender Beschlussfassung positiv für die Planungen ausgegangen sei. Da es jedoch für die Gemeinde wichtig sei, dieses Projekt im Einvernehmen mit möglichst vielen Anliegern zu gestalten, werde er offiziell vorschlagen, die Befassung in der Gemeindevertretung an diesem Tag nicht vorzunehmen, sondern nochmals eine Beratung mit dem Arbeitskreis, einer Anliegerversammlung und dem Ortsbeirat vorzunehmen.
3. Mitteilungen und Anfragen
des Bürgervorstehers: Frau Erika Winter bedankt sich für die Glückwünsche der Gemeinde anlässlich ihres Geburtstages.
Die Stadt Westerland teilt mit Schreiben vom 21.06.2005 mit, dass Hörnum und List an den künftigen Fusionsverhandlungen teilnehmen; von Rantum steht eine Rückäußerung indessen noch aus.
Herr Maurus bedankt sich für die Glückwünsche der Gemeinde zu seinem Posten als Chef der Staatskanzlei in Kiel.
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen hat sich ebenfalls bei der Gemeinde für die Glückwünsche zu seiner Wahl bedankt.
Es liegt eine Übersicht über Gemeindeseminare für das II. Halbjahr 2005 vor, die bei Bedarf im Gemeindebüro während der Öffnungszeiten eingesehen werden kann.
des Bürgermeisters: Keitum Therme: Zurzeit werden das Ausschreibungsverfahren und die Planung sowie Genehmigung für Bohrung der Solequelle vorbereitet; für das Arena.Hotel soll bis Ende Juli ein Angebot erfolgen.
Ehem. Mülheim: Die Erwerber überarbeiten ihre Konzeption; die Beschlusslage der Gemeinde ist bekannt. Eine neue Konzeption soll der Gemeinde nach Erstellung vorgestellt werden.
Liegenschaft hinter dem „Friesen-Saal“: Grundstückseigentümer und Verwaltung stimmen z. Zt. im detaillierten Planungskonzept miteinander ab.
Fertigstellung Brückenbau Bhf. Morsum: Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich der Bau der Brücke nunmehr wieder weiter verzögert (Baubeginn September 2005), so dass mit einer Fertigstellung erst im Herbst 2005 gerechnet werden kann. Bgm Liebing kritisiert mit Nachdruck diese erneute Verzögerung.
Anfragen GV Lorenzen spricht den Pressebericht über den Besuch von ca. 30 Linksautonomen am 18.6.2005 auf der Insel an. Dazu stellt er folgende Fragen: Ist der Verwaltung bekannt, dass es an den vergangenen Wochenenden zu einem Sicherheitsproblem auf Sylt gekommen ist?Dies wird von Bgm. Liebing bejaht.
Ist es zu Veränderungen im Sicherheitskonzept für die Insel Sylt gekommen ist auch im Zusammenhang mit den aktuellen Umstrukturierungsmaßnahmen? Bgm Liebing liegen dazu keine Kenntnisse vor. Er wird der Frage nachgehen und dem Hauptausschuss berichten.
4. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zu Hotelplanungen auf Sylt
Die Vorlage der Verwaltung vom 10.6.2005 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Weiter legt die SPD-Fraktion einen Antrag vor (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift), in dem gebeten wird, die Hotelprojekte einzeln abzustimmen. Der Vors. des KurA, GV Johannsen, trägt noch einmal aus dem Kurausschuss vor, in dem auch darum gebeten worden ist, die Angelegenheit noch einmal in die Fraktionen zurück zu verweisen, um dann eine Einzelabstimmung zu den Hotelprojekten vorzubereiten. Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion spricht GV Dr. Sieg ein Schreiben des Kreises NF vom 13.04.2005 an das Innenministerium in Kiel zum Thema „Perspektiven für die touristische Entwicklung auf der Insel Sylt bis 2010 im Bereich Hotelentwicklung“ an. Der Regionalplan 98/99 ist bis heute nicht korrigiert worden. Von daher ist die Aussage des Landrates nicht nachvollziehbar, vielmehr sollte der Sachverstand von Personen, die schon in der 3. Generation Vermietung betreiben, mehr beachtet und eingebunden werden. Bgm. Liebing schlägt vor, die Punkte der Vorlage abzuarbeiten, die jetzt möglich sind. Wenn noch Diskussionsbedarf besteht, dann sollte an den KurA zurückverwiesen werden. Dazu teilt Bgm. Liebing mit, dass das Verfahren, das jetzt stattfindet, auf der Basis des Regionalplanes abgewickelt wird. Der Landrat hat die Federführung über Anträge der Gemeinde. Weiter muss eine insulare Abstimmung stattfinden. Über die Hinweise und Behandlungsvorschläge der Verwaltung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt: 1. List, Hotelprojekt „Arosa“ Trotz der Überschreitung der im Vorratsbeschluss angegebenen Zielgröße und trotz einer zu einem früheren Zeitpunkt abgegebenen negativen Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost sollte nunmehr keine Ablehnung mehr vorgetragen werden: Für das Hotelprojekt liegt bereits eine Baugenehmigung vor, so dass zum jetzigen Zeitpunkt nur der beabsichtigte Bau zur Kenntnis genommen und in die Beurteilung weiterer Hotelprojekte einfließen kann. Abstimmungsergebnis 10 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
2. Hörnum, Projekt „Hapimag“ Die Überschreitung der im Vorratsbeschluss angegebenen Zielgröße war bereits mit der Landesplanung im Rahmen des Vorgängerprojektes abgestimmt worden. Das Offene Tourismusforum hatte dringenden Handlungsbedarf für Hörnum anerkannt. Die Gemeinde ist auf eine Nachfolgelösung für das bereits geschlossene Kurmittelhaus dringend angewiesen. Die Investoren sind bereit, das Projekt umgehend umzusetzen. Es sollte seitens der Gemeinde Sylt-Ost ausdrücklich befördert werden. Abstimmungsergebnis 13 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
3. Hörnum, Projekt „Golfplatz mit Golf-Hotel“ In der Überplanung der Kasernenanlage zugunsten eines Golfplatzes mit angeschlossenem Golfhotel auf dem Standort der bisherigen Kläranlage, deren Nutzung aufgegeben ist, liegt für die Gemeinde Hörnum endlich die Perspektive, die Ortseingangssituation deutlich aufzuwerten, die leer stehenden Kasernen beseitigen zu lassen und gleichzeitig zusätzlichen Dauerwohnraum im Ortskern zu erhalten. Golfsport ist nach wie vor ein Wachstumsmarkt. Aktive Golfer treffen ihre Urlaubsentscheidung oftmals auch danach, wie viele verschiedene Golfplätze zur Verfügung stehen, um möglichst abwechslungsreich ihren Sport im Urlaub betreiben zu können. Zugleich bietet die Planung für den Golfplatz eine weitestgehende Integration in die natürliche Landschaft. Die Gemeinde Sylt-Ost sollte das Projekt mit Nachdruck unterstützen. Abstimmungsergebnis 14 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
4. Rantum, Projekt „TUI-Dorfhotel“ Das Projekt „TUI-Dorfhotel“ ist nach wie vor strittig zwischen Vorhabenträger und Gemeinde. Während TUI als Größenordnung 200 Einheiten plant und die absolute Schmerzgrenze mit 180 Einheiten angibt, hat die Gemeinde Rantum gerade ihre maximale Obergrenze mit 150 Einheiten bestätigt. Insofern kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer gesicherten Planungsgrundlage ausgegangen werden. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Beratungen über dieses Projekt erst wieder aufzunehmen, wenn Gemeinde und Vorhabenträger sich über eine gemeinsame Konzeption verständigt und dies den übrigen Gemeinden vorgestellt haben. Abstimmungsergebnis 9 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
5. Wenningstedt, Projekt „Kurhaushotel“ Es wird anerkannt, dass Handlungsbedarf bei der Kurverwaltung in Wenningstedt besteht. Diese Erfahrung teilt die Gemeinde Wenningstedt mit der Gemeinde Sylt-Ost, deren Kurverwaltung in Keitum zusammen mit dem Schwimmbad ebenfalls den heutigen Anforderungen in keiner Weise gerecht wird. Die Nachfolgekonzeption mag aus Sicht der Gemeinde Wenningstedt-Braderup schlüssig sein. Negative Auswirkungen auf den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Sylt-Ost sind nicht erkennbar. Abstimmungsergebnis 10 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
6. Keitumer Hotelprojekte: „Arena/Thermalhotel“ und „Ehemaliges Kinderheim Mülheim“ Die beiden in der Gemeinde Sylt-Ost diskutierten Hotelprojekte sind zwar noch nicht offiziell Bestandteil des vom Kreis initiierten Verfahrens, da noch keine beurteilungsfähigen Unterlagen vorliegen. Die Grundkonzeption für Hotelprojekte sind jedoch den übrigen Gemeinden zugeleitet worden, damit diese Projekte in das Gesamtspektrum einbezogen werden können. Festzuhalten ist, dass es sich bei einem Hotel im Bereich des Ehemaligen Kinderheims Mülheim um die Umnutzung einer bereits vorhandenen Einrichtung handelt und das Grundstück mit ca. 3 ha Fläche auch den Raum bietet, um die notwendige moderne Gestaltung eines Hotels aufzunehmen. Zugleich sollen im Rahmen des Hotelprojektes, für das die Gemeindevertretung im September 2004 die Obergrenze mit 70 Einheiten festgelegt hat, auch Bestandteile der Keitum Therme (Parkplätze, Verkehrsfluss) auf dem Grundstück umgesetzt werden. Abstimmungsergebnis 9 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Das mit 50 Einheiten projektierte Thermal-Hotel in der Arena soll die Wirtschaftlichkeit der Therme unterstützen; in Größenordnung und Qualitätsstandard soll es zum Keitumer Niveau passen. Planungsrechtlich ist mit der Darstellung im Flächennutzungsplan „Freibad. Freizeit, Kur und Kultur“ bereits eine intensive touristische Nutzung dargestellt. Die Vertretung nimmt dies einstimmig zur Kenntnis.
5. Beratung und Beschlussfassung über Änderungsvorschläge zum Gesellschaftsvertrag der SMG
Die Vorlage der Verwaltung vom 10.6.2005 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. KurA-Vors. GV Johannsen trägt ergänzend vor, dass der KurA in seiner Sitzung am folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst hat: 1) Kommunikationsstrategie Die SMG ist bei der Entwicklung des neuen Markenleitbildes davon ausgegangen, dass eine, so wörtlich: “Kommunikationsstrategie für die Insel Sylt bisher nicht existiert“ (aus SMG Marketingplan 2004 – 2006, Punkt 6, Seite 31). Daher wurden völlig neue Inhalte und entsprechend ein neues Erscheinungsbild (Logo, Slogan, Visualisierungen) entwickelt. Diese Ausgangsbasis war bzw. ist jedoch nicht richtig, denn es gab zu diesem Zeitpunkt das Logo der Bädergemeinschaft und einen Slogan sowie die vielfältigen imageprägenden Marketingmaßnahmen der einzelnen Kurverwaltungen. Durch diese Fehleinschätzung der Ausgangssituation ist es zu dem heutigen Gesamtauftritt der SMG-Medien gekommen, der heute umstritten ist und nicht zu den individuellen Medien der Kurorte passt und diese auch nicht in ein Gesamtmarketing integriert. Fazit: Das Gesamtkonzept ist erneut kritisch zu hinterfragen. Die SMG wird gebeten, dass Logo weiter zu entwickeln unter Einbeziehung der Individualität der einzelnen Orte.
2) Qualitätssicherung für die Marke Sylt Die SMG sollte, im Sinne einer Qualitätssicherung, wesentlich stärkeren Einfluss auf alle Medien nehmen, die die Marke Sylt in der Außendarstellung repräsentieren. Dieses betrifft sowohl eigene, insulare Objekte als auch externe Objekte wie z.B. das Sylt-Magazin. Fazit: SMG als “ Markenwächter “ für Sylt. Die SMG sollte in Zusammenarbeit mit der Agentur ein Leitbild und Richtlinien erarbeiten, damit diese öffentlich Anwendung finden können.
3) Cross – Marketing Der Bereich Cross-Marketing sollte stärker von der SMG gefördert und betreut werden. Strategisch- und wirtschaftlich interessante Partnerschaften mit Industrie-, Handels- und Reiseunternehmen lassen sich nur zielgerichtet realisieren, wenn die Marke Sylt durch einen verantwortlichen Ansprechpartner kompetent repräsentiert wird. Potenzielle Investoren und/oder Sponsoren möchten mit einem Partner für Sylt und nicht mit “Teil-Destinationen“ verhandeln. Fazit: Entwicklung eines Konzeptes für Cross-Marketing und Akquisition von Partnern. Die SMG muss sich stärker einbringen bei der Akquisition von Partner. Eine Partnerschaft mit einer anderen starken touristischen Destinationen ist anzustreben. Dazu gehört auch die Darstellung der Insel Sylt als Dachmarke.
4) Messen Messebeteiligungen sind grundsätzlich kritisch zu hinterfragen. Wenn eine Standbeteiligung erfolgt, sollte Sylt allerdings einheitlich und geschlossen auftreten. Die Leistungsträger sind im Vorwege einzubinden. Fazit: Messebeteiligungen optimieren. Sylt muss als Premium-Destination auch mit einem entsprechenden Stand vertreten sein. Die Möglichkeit private Unternehmen für eine Messebeteiligung 2006 zu gewinnen muss jetzt geprüft und umgesetzt werden.
5) Image-Broschüre Es wird eine klassische Image-Broschüre (evtl. mit Magazin-Charakter) in hoher Auflage gewünscht und für erforderlich gehalten. Fazit: Planung 2006 berücksichtigen (Erscheinungstermin)
6) Kommunikation / Zusammenarbeit Es ist eine engere Kommunikation zwischen SMG und Kurverwaltungen bzw. einzelnen Leistungsträgern anzustreben. Es wird gewünscht, die Verkaufsprodukte (Pauschalangebote) der einzelnen Kurverwaltungen auf sylt.de besser zu platzieren.
7) Strategiekreis / Aufsichtsrat Bisher nimmt der Strategiekreis auch Einfluss auf das Tagesgeschäft. Nach Festlegung einer längerfristigen Strategie sollte jedoch die Geschäftsleitung ohne ständige Einflussnahme die einmal beschlossene Strategie in Konzepte und Maßnahmen umsetzen können. Fazit: Trennung von Strategiekreis und Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat dient als reines Kontrollsystem der Finanzen, ein Eingriff in das operative Geschäft ist nicht gewünscht. Eine Besetzung durch externe Fachleute wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Banker wird empfohlen. Der Gesellschaftervertrag muss deshalb an dieser Stelle neu überarbeitet werden. Die Besetzung des Strategiekreises sollte im Gesellschaftervertrag geregelt werden. Der Strategiekreis ist durch fachliche Personen, Marketingexperten und Vertretern der Wirtschaft neu zu besetzen. Es sollten hier Marketingexperten vertreten sein, die alle touristischen Leistungsträger der Insel vertreten. Bei Abweichung der durch den neuen “Arbeitskreis Marketing“ festgelegten Richtung, dient dieser gleichzeitig als fachliches (nicht finanzielles) Kontrollorgan. Der Strategiekreis ist umzubenennen in “Arbeitskreis Marketing “. Eine Strategie ist für zwei Jahre festzulegen, nach der die Geschäftsführung dann auch zielorientiert arbeiten kann.
8 Finanzielle Situation: Bei mehr Anforderungen an die SMG besteht seitens Sylt-Ost’s die Bereitschaft, die finanziellen Anteile aufzustocken. Die SMG wird aufgefordert zur Verbesserung der finanziellen Situation weitere private Gesellschafter aufzunehmen und zu akquirieren. Sollte dies der SMG selbst nicht möglich sein, wird empfohlen, eine Agentur einzuschalten.
Der Kurausschuss empfiehlt den weiteren Verbleibt in der SMG unter der Voraussetzung, dass die vorgenannten Anforderungen in der SMG positiv aufgenommen und umgesetzt werden. Es soll erneut ein Ausschluss von Kündigungsmöglichkeiten für 5 Jahre festgesetzt werden (Planungssicherheit bis 2011). Die Fraktionen geben wie folgt ihre Stellungnahme ab: CDU-Fraktion: Zustimmung SPD-Fraktion: Zustimmung WSO-Fraktion: Zustimmung mit dem Hinweis, bei einer Fusion erneut über den Gesellschaftervertrag mit der SMG nachzudenken SSW-Fraktion: Zustimmung Abstimmungsergebnis 15 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen
6. Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Verfahren betr. Antrag auf Genehmigung einer Offshore-Kabeltrasse
Die Vorlage der Verwaltung vom 10.6.2005 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift liegt der Vertretung vor. GV Froeschel erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Verwaltung hat rechtlich prüfen lassen, welcher Entscheidungsspielraum für die Gemeinde gegeben ist. Das Ergebnis ist der Vorlage genauso beigefügt wie ein die Ergebnisse zusammenfassender und Bewertender Vermerk der Verwaltung. Bei aller rechtlichen Unsicherheit, die bei dieser Thematik besteht, ist festzustellen, dass die bisherige Argumentation nicht ausreicht, um die Kabeltrassierung im öffentlichen Bereich zu verhindern. Hier liegt ein rechtliches Risiko für die Gemeinde, das bei den anstehenden Beratungen und Entscheidungen abzuwägen ist. Anders sieht es bei den sonstigen dem fiskalischen Vermögen der Gemeinde gehörenden Flächen aus, bei denen ein weiterer Handlungsspielraum der Gemeinde zugemessen wird. Bisher hat die Gemeindevertretung einer Kabeltrasse nicht zugestimmt. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Untersuchungen ist zu entscheiden, ob diese bisherige Beschlussfassung aufrechterhalten werden soll oder ob sie zu korrigieren ist. Weiter legt die CDU-Fraktion einen Antrag vor (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), der wie folgt lautet: 1. Die Gemeindevertretung bekräftigt ihre bisherigen ablehnenden Beschlüsse gegen die vor Sylt geplanten Off-Shore Windparks Butendiek und Dan Tysk, da die damit verbunden Risiken bisher nicht ausreichend gebannt sind.
2. Die Gemeindevertretung erklärt, dass sie die Zustimmung zur Verlegung eines Off-Shore-Kabels nur dort geben, wo dies rechtlich unausweichlich ist. Vorhandene Rechtsansprüche werden akzeptiert, Verlegungsrechte aber nicht freiwillig eingeräumt. In diesem Sinne wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Gespräche mit den Vorhabenträgern zu führen.
3. Ein mögliches Prozesskostenrisiko soll mit den Gemeinden auf Sylt gemeinsam getragen werden, die die gleiche inhaltliche Auffassung zu den geplanten Off-Shore Windparks vor Sylt haben.
Sodann geben die Fraktionen wie folgt ihre Stellungnahme ab: CDU-Fraktion: Zustimmung SPD-Fraktion: Zustimmung WSO-Fraktion: Ablehnung SSW-Fraktion: Zustimmung Über den CDU-Antrag wird wie folgt abgestimmt: Abstimmungsergebnis 11 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen GV Froeschel betritt den Sitzungssaal und wird informiert.
7. Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der Arbeitsgruppe betr. Landschaftsschutzgebiet Sylt-Ost für den Nösse-Koog
Die Vorlage der Verwaltung vom 10.6.2005 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Bgm. Liebing erläutert die Vorlage noch einmal kurz. Sodann beschließt die Vertretung bei 1 Gegenstimme: 1. Grundsatzbeschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt, für das Gebiet Nössekoog innerhalb der Gemarkung Keitum südlich der K 117 den Bebauungsplan Nr. 92 aufzustellen. Planungsziel ist der Erhalt der touristisch und städtebaulich bedeutsamen einzigartigen Struktur und Charakteristik des Landschaftsbildes des Nössekooges in diesem Bereich, der insbesondere von weiträumigen Blickbeziehungen geprägt ist.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die nächsten Planungsschritte einzuleiten und eine sinnvolle Abgrenzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu erarbeiten.´
8. Beratung und Beschlussfassung über die Anerkennung der Jahresrechnung 2004 und Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben zum Stand 31.12.2004
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Der Vors. des Rechnungsprüfungsausschusses, GV Schulz, erläutert noch einmal kurz die Vorlage. Danach betragen die Haushaltsüberschreitungen am Ende des Haushaltsjahres 2004 im Verwaltungshaushalt 59.706,94 € und im Vermögenshaushalt 2.738,69 €, insgesamt also 62.445,63 €. Die Vertretung erkennt die vorliegende Jahresrechnung 2004 an und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zum Stand 31.12.2004 gemäß Vorlage einstimmig.
9. Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 10 zur Urschrift dieser Niederschrift liegt der Vertretung vor. FiA-Vors. BV Uekermann trägt vor: Seit Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2005 sind eine Reihe von Anträgen auf Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben eingegangen, über die nach Erstellung des Jahresabschlusses für 2004 im Zusammenhang entschieden werden soll. Dazu ergehen folgende Hinweise: 1. Im Jahresergebnis 2004 konnte der Verwaltungshaushalt besser als geplant abgeschlossen werden; es ist kein Defizit entstanden. Allerdings konnte der Vermögenshaushalt nicht ausgeglichen werden; hier ist ein Defizit in Höhe von 123.800 € entstanden, das nach Möglichkeit im Jahr 2005 auszugleichen ist.
2. Durch Mehreinnahmen im Unterabschnitt 900 (Steuern und Zuweisungen) stehen 72.600 € zur Verfügung. Durch die Abrechnungen für Konzessionsabgaben, für Betriebskosten des Friesensaales und der gemeindeeigenen Wohnungen in Verwaltung der Gewoba stehen weitere 86.200 € zur Verfügung; insgesamt also 158.800 €.
3. Zwingende Mehrausgaben ergeben sich im Verwaltungshaushalt wie folgt: Mehrbedarf Biike-Brennen, insbes. Entsorgungskosten 4.300 € Zuschüsse Kindertagesstätten Sylt-Ost gem. Vertrag 14.200 € Höhere Umlagen auf Grund höherer Steuereinnahmen 25.000 € Ersatzbeschaffung abgängiger Geräte Turnhalle Keitum / TV 3.400 € Weiterhin liegt ein Antrag des Westerländer Musikvereins auf Förderung eines Dirigenten vor, dem vom Festland jeweils zu den Proben und Auftritten anreisen muss. Hierfür sind 3.000 € (von 15.000 € Kosten) beantragt. Damit beläuft sich der Mehrbedarf im Verwaltungshaushalt auf 49.90 €.
4. Für den Vermögenshaushalt liegen folgende Mehrausgaben vor: Restkosten Erwerb Fläche für Ökokonto 900 € Auffüllung der Rücklage (Spenden Morsum) für Spielplatz GS 11.359 € Auffüllung der Rücklage für Stellplätze 24.542 € Gemeindlicher Eigenanteil für Ausbau Heefwai, Munkmarsch 7.758 € Beschaffung neues Fahrzeug für FF Tinnum, gem. Eigenanteil 30.000 € Für die Fahrzeugbeschaffung stehen als Deckung Mehreinnahmen aus höherer Förderung für die Beschaffung des neuen Fahrzeuges für die FF Morsum (23.000 €) und der Veräußerungserlös des Morsumer Altfahrzeuges (6.000 €) zur Verfügung. Damit ergibt sich ein Mehrbedarf im Vermögenshaushalt in Höhe von 45.559 €.
5. Von den zur Verfügung stehenden Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 158.800 € werden 95.459 € zum Ausgleich der o. a. Mehrausgaben benötigt. Damit stehen 63.341 € zur Verfügung, um das Defizit im Jahresabschluss des Vermögenshaushaltes auszugleichen. Es verbleibt damit ein nicht gedecktes Defizit aus dem Jahresabschluss 2004 im Vermögenshaushalt in Höhe von 60.459 €. Dieses Defizit bleibt im Rahmen der Nachtragshaushaltsberatungen auszugleichen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass das Defizit aus Jahresabschlusses 2004 reduziert werden kann und gleichzeitig neue Investitionen (Straßenausbau Heefwai Munkmarsch, Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr) ermöglicht werden.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Juni ausführlich über die finanzielle Situation beraten und empfiehlt, entsprechend zu beschließen. Weiterhin berichtet Bürgervorsteher Uekermann, dass die Verwaltung vom Kreis Nordfriesland die Mitteilung erhalten hat, dass das beschlossene Fahrzeug für die FF Tinnum ggf. höher bezuschusst werden könnte. Damit bestünde die Möglichkeit, den bisher vom Finanzausschuss abgelehnten Antrag der FF Morsum auf Finanzierung von Ausrüstungsgegenständen für das neue Fahrzeug in Höhe von 6.000 € doch zu genehmigen. Eine entsprechende Mitteilung war vom Bgm bereits an die Fraktionsvorsitzenden ergangen. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig, der Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gemäß Vorlage im Verwaltungshaushalt in Höhe von 49.900 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 45.559 € zu sowie die Finanzierung von 6.000 € für Ausrüstungsgegenstände des neuen Fahrzeuges für die FF Morsum.
10. Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierung insularer Organisationen
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 11 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach weiterer kurzer Erläuterung durch den Vors. des FiA, BV Uekermann, beschließt die Vertretung einstimmig wie folgt: Die Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2005 werden auf Grundlage der Finanzkraftdaten 2004 gewährt, d. h. in Höhe von 24% der Finanzkraft 2005. Aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde soll diese Zusage jedoch zunächst nur für das Haushaltsjahr 2005 Gültigkeit haben. Im Rahmen der Haushaltsbesprechungen für das Jahr 2006 soll aber eine verträgliche Lösung für die Folgejahre gefunden werden. Der Sozialausschuss wird gebeten, sich eingehend mit dem Thema zu befassen.
11. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Finanzierung der Flughafengesellschaften
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 12 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Die SSW-Fraktion stellt den Antrag, eine vorsorgliche vollständige Kündigung zum 31.12.2008 auszusprechen. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des FiA, BV Uekermann, beschließt die Vertretung – mit dem Antrag der SSW-Fraktion: Die Gemeindevertretung Sylt-Ost lehnt den Vorschlag der Gemeinde Wenningstedt-Braderup ab, dass ein Alleingesellschafter das Geschehen auf dem Flughafen bestimmen soll, aber die übrigen bisherigen Gesellschafter auf vertraglicher Basis dafür zu bezahlen haben. Die Gemeindevertretung beschließt eine vorsorgliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen GV Wedell hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
12. Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme von Anteilen des Amtes Landschaft Sylt am Abwasserzweckverband sowie über einen Aufteilungsvorschlag des Anteils auf die Gemeinden Rantum und Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 13 zur Urschrift dieser Niederschrift liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch den stellv. Vors. des Hauptausschuss, GV Dr. Sieg, beschließt die Vertretung einstimmig: 1. Die Gemeindevertretung stimmt der Annahme der Anteile des Amtes Landschaft Sylt und der Erhöhung des Stimmanteils im AZV von 2 Stimmen auf 4 Stimmen zu
2. Die Gemeindevertretung stimmt zu, dass die Kapitalanteile des Amtes anteilmäßig auf die Gemeinde übertragen und im AZV neu geregelt werden. Der Kapitalanteil wird sich damit auf 30,57 v. H. belaufen (alt: 14,3 v. H.)
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Notwendige zur Herbeiführung der Beschlüsse in der Verbandsversammlung des AZV zu veranlassen.
4. Die Gemeinde Sylt-Ost wählt die beiden Vertreter, die bisher vom Amtsausschuss gewählt waren (GV Jacobsen und GV Widmayer).
13. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 14 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch den stellv. Vors. des HauptA, GV Dr. Sieg, beschließt die Vertretung einstimmig die geplante Nachtragssatzung (Ergänzung § 12 um einen neuen Absatz 2): (2) Der Vorsitzende des Ortsbeirates berichtet im Ortsbeirat über die Beratungen und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten in Sitzungen der Gemeindevertretung oder der Ausschüsse, an denen er in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ortsbeirates teilgenommen hat. Sofern der jeweilige Tagesordnungspunkt zuvor im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung der Gemeindevertretung oder eines Ausschusses behandelt wurde, hat auch die Berichterstattung und Beratung im Ortsbeirat unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu erfolgen. Die hierzu gefassten Beschlüsse des Ortsbeirates dürfen erst bekannt gegeben werden, nachdem die Gemeindevertretung bzw. der Ausschuss, in dem die Angelegenheit zuvor behandelt wurde, seine Beschlussfassung öffentlich gemacht hat. Das Recht des Ortsbeirates, darüber hinaus im Einzelfall über den Ausschluss der Öffentlichkeit zu entscheiden, bleibt unberührt. Die Regelungen der Gemeindeordnung über den Ausschluss der Öffentlichkeit (vgl. § 35 GO) finden entsprechende Anwendung.
14. Beratung und Beschlussfassung über die während der Auslegung eingegangenen Anregungen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Kiesgruben Munkmarsch“ westlich und südlich der K 118, östlich des Kasernengeländes und nördlich der Ortslage Munkmarsch sowie abschließender Beschluss
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 15 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA, GV Christensen, beschließt die Vertretung einstimmig wie folgt: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost. Der Erläuterungsbericht wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4. Der Beschluss des Flächennutzungsplanes ist in der Fassung, die er durch die Änderung erfahren hat, ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
15. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 55 a, „Koogstraße“, OT Keitum
Dieser TOP wird abgesetzt.
15 neu: Nachbesetzung von Ausschüssen
Für den aus dem OBR Keitum ausgeschiedenen Sebastian Strohmeier wird Herr Helge Hinrichsen, KEITUM, Munkmarscher Chaussee 16, einstimmig gewählt.
16. Beratung und Beschlussfassung zum erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Ehemaliger Spar-Markt“, Flurst. 44/1 und 56/1 nördlich „C.-P.-Hansen-Allee“ und westlich „Weidemannweg“, OT Keitum
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 17 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Es wird festgestellt, dass kein Vertreter nach § 22 GO befangen ist. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA, GV Christensen, beschließt die Vertretung einstimmig wie folgt: 1. Der vorliegende geänderte Entwurf zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 57 „Ehemaliger Sparmarkt“ für das Gebiet C.P.-Hansen Allee 1, Flurstücke 44/1 und 56/1, nördlich C. P.-Hansen Allee und westlich Weidemannsweg in Keitum wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
17. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur vereinfachten 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 a „Groots Hotel“ für das Gebiet östlich „Gaat“, ca. 150 m südlich „Gurtstich“
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 18 zur Urschrift dieser Niederschrift liegt der Vertretung vor. Es wird festgestellt, dass E. Kennel (Vors. des OBR Keitum) nach § 22 GO befangen ist. Er verlässt den Sitzungssaal. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA, GV Christensen, beschließt die Vertretung einstimmig wie folgt: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes zur vereinfachten 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 a „Groots Hotel“ für das Gebiet östlich Gaat ca. 150 m südlich Gurtstich wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.
Herr Kennel betritt den Sitzungssaal und wird informiert.
18. Beratung und Beschlussfassung über die Planung zur Umgestaltung der Ortseingangssituation Keitum (Verbindung K 117 / K 118)
Bgm. Liebing beantragt formell die Zurückverweisung an den internen Arbeitskreis. Danach ist im Rahmen einer Anliegersammlung erneut die geplante Maßnahme vorzustellen. Die Ergebnisse sind dem Ortsbeirat und dann der GV zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Weiter teilt Bgm Liebing mit, dass diese Maßnahme eine der wichtigsten Maßnahmen für Keitum darstellt. Die Planung dafür muss auch gemeinsam mit dem Anlieger gemacht werden. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig, den TOP abzusetzen und zurück zu verweisen.
19. Beratung und Beschlussfassung über die Planung zur Umgestaltung und Ausbau des „Gurtstich“ in Keitum (ehem. Ortsdurchfahrt)
Bgm. Liebing beantragt formell die Zurückverweisung an den internen Arbeitskreis. Danach ist im Rahmen einer Anliegersammlung erneut die geplante Maßnahme vorzustellen. Die Ergebnisse sind dem Ortsbeirat und dann der GV zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig, den TOP abzusetzen und zurück zu verweisen.
20. Beratung und Beschlussfassung über die Konzeption „Bauland für junge Sylter Familien“ in Archsum, „Uaster Reeg“
Die Vorlage der Verwaltung vom 10.6.2995 (Anlage 21 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. OBR-Vors. Petersen trägt noch einmal aus dem Ortsbeirat Archsum vor. Weiter überreicht die CDU-Fraktion einen Antrag ( Anlage 22 zur Urschrift dieser Niederschrift) dahingehend, den Erbbauzins noch nicht endgültig festzulegen, sondern Gespräche mit Interessenten zu führen, wobei von einer Größenordnung von 120 – 180 € auszugehen ist. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: 1. Die Grundstücksverhandlungen werden von der Verwaltung fortgeführt. Vertragsentwürfe sind der Gemeindevertretung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen
2. Die Gemeindevertretung beschließt, die Schaffung von Bauland für die einheimische Bevölkerung unter dem Arbeitstitel „Bauen für junge Sylter“ auf der Fläche am Uaster Reeg auf der Ggrundlage der vorliegenden Planung (Variante 1 B) weiter fort zu führen.
3. Die Fläche am Bob Terp wird als ökologische Ausgleichsfläche für die Bauleitplanung am Uaster Reeg herangezogen. Im Falle einer Überkompensation sollen die Maßnahmen dem Ökokonto der Gemeinde Sylt-Ost gutgeschrieben werden.
4. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 91292 der Gemeinde Sylt-Ost: Die Gemeinde Sylt-Ost beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 91292 für das Gebiet südlich der K 117, westlich des Uaster Reeg, östlich des Knotenpunktes Dorfstraße/Bob Terp und nördlich der Flurstücke 16/4 und 16/5. Planungsziel ist die Schaffung von Bauflächen für Dauerwohnraum für die einheimische Bevölkerung.
5. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde: Die Gemeinde Sylt-Ost beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet südlich der K 117, westlich des Uaster Reeg, östlich des Knotenpunktes Dorfstraße/Bob Terp und nördlich der Flurstücke 16/4 und 16/5. Planungsziel ist die Erhöhung der GRZ auf 0,4, um die Schaffung von Bauflächen für Dauerwohnraum für die einheimische Bevölkerung zu ermöglichen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung für 7 Einheiten durchzuführen. Sollte die Ausschreibung ergeben, dass diese Einheiten nicht zu vermarkten sind, ist im Rahmen der Bauleitplanung die Konzeption entsprechend der Wünsche potenzieller Bauherren anzupassen.
21. Beratung und Beschlussfassung über Planungen zum Ausbau des „Muasem Hüs“
Die Vorlage der Verwaltung vom 10.6.2005 (Anlage 23 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiter Erläuterung durch den Vors. des OBR Morsum, Herrn Ingwers, beschließt die Vertretung bei 16 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme wie folgt: Einrichtung eines Bistros mit einer Catering-Küche im Ostflügel und entsprechendem Wohnraum für Pächter und Personal. Das „Morsumer Zimmer“ soll für die Morsumer Vereine weiterhin zur Verfügung stehen. Für die Nutzung ist eine jährliche Pauschale (Heizung, Strom, etc.) in Höhe von 1.200 € zu entrichten.
22. Beratung und Beschlussfassung über die Parkplatzsituation an den Bahnhöfen Keitum und Morsum
Die Vorlage der Verwaltung vom 10.6.2005 (Anlage 24 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Der Vors. des WiA, GV Schmidt, berichtet aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt und teilt das Beratungsergebnis mit. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: Einrichtung von Kurzzeitparkzonen in Morsum, Bereich Bahnhofstraße (Parkdauer 6 Stunden) sowie auf Teilen der P + R Anlage Keitum. Darüber hinaus wird noch einmal die Forderung bekräftigt, die Stadt Westerland möge die Gebührenpflicht im Parkhaus am Bahnhof zurücknehmen.
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